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  1. Ich hab gelesen das Foto bekommt man nicht mehr einfach so. Warum sollte sie das auch anfordern. Dann kann sie doch auch ganz trocken schreiben sie weiß nicht wer das motorrad zu dem Zeitpunkt Gefahren hat. Nur in dem Brief ist anzukreuzen: "ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" "ich Sage wie folgt aus:" "das fahrzeug wurde gelenkt von" "das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen an" Da muss sie doch auf eine von den möglichkeiten eingehen oder?
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  2. Von dieser Formulierung halte ich gar nichts, es kommt darauf an deinen Namen mit keiner Silbe zu erwähnen.Einfach freundlich um ein Foto bitten um bei der Ermittlung behilflich sein zu können, und die 25 Euro Knolle soll deine Freundin zügig überweisen.
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  3. Ok, falls jetzt Post kommt schicken wir es ungeöffnet mit der Begründung zurück, dass der Fahrzeughalter sich im Ausland aufhält. Und im Idealfall sollte die ganze Sache dann ja verfährt sein, die Postzustellung in den Süden Europas dauert ja schon knapp eine Woche oder mehr. Wenn der Opa dann Post bekommt kreuzt er an, dass er das war und schickt es nach Deutschland zurück. Dann bekommt er einen BuGeBe und da legt er einen unbegründeten Widerspruch ein, da ihm mittlerweile klar geworden ist, dass er es gar nicht gewesen sein kann, da er zu diesem Zeitpunkt ja schon im Ausland ist. Was passier
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