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  1. Würd ich so nicht machen, denn es wird versucht einen Fahrer zu ermitteln bevor der Bußgeldbescheid rausgeht. Also Verlobte irrt sich und kreuzt zweimal ja an und den AHB nach ca 10 Tagen zurück. Dann bekommt sie den Bußgeld und legt fristgerecht Einspruch ein erstmal ohne Begründung (Zeit schinden). Bis zum 18.7.12 darf gegen dich keine Anhörung erfolgen, danach ist die Sache verjährt.
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  2. meinste sowas? http://www.gvn.de/200/image/achtung_radarkontrolle_fotolia_29095680_xs.jpg
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  3. Du hast Probleme mit den Personalpronomina und der Grammatik. Und Du scheinst gaenzlich andere Probleme zu haben, anders kann ich mir nicht erklaeren, wie Du zu dieser Aussage kommst: belegt Deine Behauptungen in #18 nämlich nicht. Mit ein wenig gutem Willen naemlich haette man durchaus darauf kommen koennen, wie 'Blaulicht' es meinte - dazu muss man aber den Korinthenkackerstil ablegen......
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