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Zeugenfragebogen erhalten


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Hallo liebe Forumsteilnehmer.

 

Nun ich habe einen Firmenwagen der Firma meines Vater.

Nun wurde ich geblitzt und die Firma erhielt einen "Zeugefragebogen"

 

 

Da steht balbla um XX:XX in Musterstadt, Musterstraße 30 ggü. Haus Nr 12, Stadtauswärts.

 

Heißt das nun das es hier Auserorts ist ? und Innerorts ?

 

Da war vorgeschrieben 50 :geil: KHM ich bin mit 88 abzüglich Toleranz geblitzt worden.

Daher 33 Überschritten.

 

Die Tat war am 23.10 und am 14.11 wurde der Zeugefragebogen erstellt. Angekommen ist er am 24.11.

 

Das Foto ist schelcht, aber sie haben geschrieben es sei eine männliche Person.

 

Nun da ich es in der Hand habe, (Firma meines Dad, ich habe zugriff auf die Post) kann ich den Zeugefragebogen ausfüllen.

 

Lohnt es sich erstmal mehr Bilder anzufordern, da die Person so schlecht zu erkennen ist ( Verjährung ?)

 

Welche Methode würdet ihr mir empfehlen ?

Was soll ich erstmal auf den Zeugefragebogen schreiben ?

 

Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir helfen könnte.

Und nein, ich frage nicht den einzelnen Schritten der Albertomethode, die hab ich (nach langem) suchen auch schon gefunden. Hätte gerne infos zu dem Zeugefragebogen.

 

Vielen Dank im Vorraus

 

Terry :cop01::D:cop01::heul:

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ja stimmt aber ich KANN antworten, das ist doch schonmal ne hilfe.
Wieso ist das eine Hilfe? Wenn du antwortest, kriegen sie dich umso schneller.

 

Meint ihr also ich soll das ding unbeantwortet lassen ???

Ja. Wäre besser, als wenn du antwortest. Noch besser wäre, wenn ein anderer antwortet, z. B. dein Vater und zwar so, dass er vorübergehend die Schuld auf sich nimmt.

 

Lohnt es sich erstmal mehr Bilder anzufordern, da die Person so schlecht zu erkennen ist ( Verjährung ?)
Das lohnt sich nicht. Erstens bekommst du wahrscheinlich keine besseren Bilder, zweitens bekommst du die Verjährung damit nicht hin. Das funktioniert nur mit Alberto.

 

Was kommt dann als nächstes ??

Wenn niemand antwortet, kommt die Polizei zu deinem Vater in die Firma. Da kann er dann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, was zur Folge hat, dass sie dann sehr schnell auf dich kommen.

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in Musterstadt, Musterstraße 30[/code]

 

Also wenn da steht "in Musterstadt", dann meint man wohl auch in und nicht vor oder nach.

 

Wenn du dir also erwischen lässt (was aufgrund deiner bisherigen Vorschläge sehr wahrscheinlich ist), wirst du mit Fahrverbot usw. bestraft.

 

Lohnt es sich erstmal mehr Bilder anzufordern, da die Person so schlecht zu erkennen ist ( Verjährung ?)

 

Das ist tatsächlich eine Möglichkeit, um Zeit zu gewinnen. Besser ist es aber, wenn zu diesem Zeitpunkt schon ein Täter feststeht. Also wenn dein Vater gnädigerweise schreiben möchte "Ich war es zwar, und ich weiß, dass man an dieser Stelle nicht so schnell fahren darf. Aber können sie mir das auch beweisen? Bitte schicken sie mir ein Foto, damit ich erkennen habe, ob sie auch ein Foto von mir gemacht haben, oder ob irgendwer behauptet, ich sei da zu schnell gefahren".

 

Also klar ist, dass du den AB erst in zwei Wochen ab jetzt zurück schickst.

 

Insgesamt bleibt dir dann noch ein Monat. Das kann klappen.

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Wenn man angibt niemanden Identifizieren zu könne, was passiert dann ?

Ein Fahrtenbuch wäre ja noch akzeptabel. Ist das sicher wenn man sagt können wir nicht feststellen und bekommen dann halt ein fahrtenbuch aufgebrummt, oder ermitteln die trozdem weiter und kommen vorbei usw ??

 

Gruß

Terry

 

und Danke schonmal für eure Tips ! Geiles Forum hier =)

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@AudiRS6 & @Bluey

 

Meine Erfahrung aus 'guten alten' Speditionstagen (jeweils Wagen auf Firma zugelassen, kein Fahrer angegeben):

 

OWI: So gut wie keine Bemühungen

OWI & Punkte: ein- oder zweimaliger Besuch, dann Erfolglosigkeit eingesehen

OWI @Fahrverbot: ein- oder zweimaliger Besuch pro Woche bis zur Verjährungsfrist

Straftat (Nötigung): absolute Penetranz bis hin zur allgemeinen Verkehrskontrolle bei Ausfahrt aus Firmengelände.

 

Habe meine(n) betroffenen Kollegen öfter mal an ein dringendes menschliches Bedürfnis erinnert... :cop01::cop01:

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Lustig ist das ich auch in einer Spedition Arbeite ! :cop01:)

Also der Halte vom Fahrzeug ist eine juristische Person, d.h die Firma als GMBH

Wenn mein dad sich bereit erklärt anzukreuzen ich bin gefahren und dann noch fordert um sicher zu gehen bessere bilder zu bekommen.

wird das am meisten zeit benötigen ??

Und wenn er dann die Bußgeldbescheid bekommt, kreuzt er an ich wars doch nicht, weil ich mich nicht auf dem bild erkenne.

dann fangen sie an zu ermitteln ? Und wenns länger als 3 Monate dauert (ab wann eigentlich ? Ab geblitzt sein oder ab erhalt zeugenfragebogen ?) bin ich aus der Affäre ?

 

Heißt

 

".... in München, Musterstraße. GGÜ. Haus Nr. 113, Stadtauswärts" nun Innerhalb geschlossener ortschaft oder ausserhalb ?

 

 

Gruß

Terry

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urgs ja tut mir leid, ich habe das nicht so direkt rauslesen können.

Naja welche straße es war ist doch egal. Ob ich ihn nun nenne oder nich ?

 

Aber oaky also innerhalb geschlosserner Ortschaft ist SCHLECHT

 

sind dann 100 euro 3 pkt und 1 monat

hmm das ist unschön.

 

nun ja wir werden sehen was dabei rauskommt.

 

Gruß

terry

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Hallo Leute, das ist ein Zeugenfragebogen und eine GmbH hat keine Verwandten :D ... und Zeugen müssen Aussagen!!

 

Terry, schick das Ding durch die Sekretärin i.V. unterzeichnet zurück, mit dem Bemerken, dass das Foto so grottenschlecht ist das eine eindeutige Zuordnung zu einem Mitarbeiter nicht möglich ist.

 

Variante 1: Ihr kriegt Besuch. Anfragen werden nur durch das Vertretungsorgan der Gesellschaft beantwortet - Dein Vater als Geschäftsführer. Der sagt pauschal: dieses Fahrzeug wird nur durch Personen im Sinne des § 52 StPO bewegt, ich mache daher keine Angaben - und Du machst Dich so dünne wie es eben geht. Der Rest der Mitarbeiter kann trotz heftigen Bemühens und Überlegens nicht sagen, wer das auf dem Foto nun ist.

Der Sohnemann vom Alten??? Hmm der ist aber doch viel dicker/dünner.... nee also wirklich, da verlangen Sie aber jetzt zuviel von mir ...... :100: kann ich jetzt wirklich nicht identifizieren

 

Variante 2: Ihr kriegt ein besseres Foto zugeschickt...... Ihr erinnert höflich daran, dass ihr doch um ein besseres Foto gebeten habt und nicht den Schinken vom letzten Mal wieder zugesandt haben wolltet.... es folgt (wenn es dann nicht schon zu spät ist) Variante 1

 

Das mit dem Fahrtenbuch kann natürlich passieren. Falls die Anhörung dazu kommt: Freundliches Schreiben, dass aufgrund des Vorganges die Firma nunmehr per Dienstanweisung von (vor zwei Wochen) (Kopie Dienstanweisung und bisheriges Fahrtenbuch ist beigefügt) bestimmt hat, das für die Fahrzeuge ein Fahrtenbuch geführt werden muß!! ;)

Das Ding hat bis jetzt (ich fasse es selbst kaum) jedesmal funktioniert und die förmliche Anordnung eines Fahrtenbuches verhindert. Die Behörde hat nämlich ein Problem, es könnte tatsächlich der Anordnungsgrund fehlen. Also können sie sich nur die Dinger regelmäßig vorlegen lassen (folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) - aber und das ist wichtig, es gibt dann keine Beschränkungen hinsichtlich Dauer und Auswahl!!

Hilft allerdings nicht, falls man auf einen Beamten trifft der Kenne von der Materie hat- die sind aber mehr als selten.

 

Also viel Glück

 

Starcourse

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starcourse Erstellt am 02.12.2003, 21:48

 

Ihr kriegt Besuch. Anfragen werden nur durch das Vertretungsorgan der Gesellschaft beantwortet - Dein Vater als Geschäftsführer. Der sagt pauschal: dieses Fahrzeug wird nur durch Personen im Sinne des § 52 StPO bewegt, ich mache daher keine Angaben

 

Die Polizei freut sich, meldet der Behörde, hier nimmt Herr soundso den § 52 StPO in Anspruch. Seht doch mal beim Einwohnermeldeamt im verwandschaftlicchen Umfeld des Herrn soundso nach. Das macht die Behörde sofort. Findet den Hernn soundundso einen jungen Mann, den Sohn. Der junge Mann passt am besten zum Blitzbild. Also wird der genommen. Der junge Mann bekommt einen AB, die Verjährung ist unterbrochen und er ist geliefert.

 

In diesem Sinne

 

herzlichen Glückwunsch für die Behörde

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@Koral

 

Und hast Du eine bessere Lösung??

 

Habe jedenfalls keine gesehen..... es sei denn Du schickst mal wieder die ErSaFa´s los.

 

Mensch, das ist eine Firma und jeder Mitarbeiter ist ein potentieller Zeuge und wenn es eng wird für die Behörde (z.B. weil man den ZEUGENFRAGEBOGEN in den Papierkorb wirft) dann kommen die Raus und fangen an zu fragen... Jeden den sie erwischen!! Zur Not auch mit Vorladung!! Du kommst bei Firmen nur mit scheinbarer Kooperation in die Verlängerungsrunde und wenn die Herrschaften mal da sind, dann helfen nur noch die Notanker. Unsere Freunde und Helfer haben auch dazu gelernt!!

 

Das Nichtantworten löst automatisch die intensiveren Ermittlungen aus, über den Rest Deiner Vorschläge habe ich schon geschrieben.

 

Also laß hören...

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@ starcourse

 

Also laß hören...
Siehe hier:

Halter & Fahrer, 87 innerorts

 

Koral Geschrieben am: 03.12.2003, 18:39 

 

GM_ Geschrieben am: 03.12.2003, 0:32 

Und damit bist du jetzt genau da, wo ein Anwalt kommentiert:

Meine Erfahrung zeigt, dass man über einen Anwalt auf normalem Weg kaum etwas erreicht, so dass man gezwungen ist, über unnormale Wege nachzudenken. Die von mir vorgeschlagenen unnormalen Wege wurden von anderen schon erprobt und haben sich bewährt. Leider konnte ich persönlich die Theorie noch nicht in die Tat umsetzen, obwohl ich es schon sehr nötig hatte, weil mir einfach der ERSAFA mit den nötigen Kniegelenken fehlte. Also meine Kniegelenke wären stabil genug, um für jemanden als ERSAFA einzuspringen. Wenn du mich brauchen solltest, ich wäre bereit, um von meinen PC aufzustehen.

 

Wenn dann solch ein Richter die Hasskappe aufsetzen sollte, dann setze ich meine auf, und wenn es mit einem Meineid ist.

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Wenn dann solch ein Richter die Hasskappe aufsetzen sollte, dann setze ich meine auf, und wenn es mit einem Meineid ist.

Daß dies aber ein sehr gewagtes Spiel mit dem Feuer ist, ist Dir doch wohl hoffentlich klar, oder? Ich habe in der letzten Zeit mehrfach Fälle erlebt, in denen es um Falschaussagen ging. Spätestens da ging den Leuten mächtig die Düse!

 

Sorry, aber so ganz nehme ich Dir diese "obercoole" Art nicht ab.

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Sorry, aber so ganz nehme ich Dir diese "obercoole" Art nicht ab.

 

Ich auch nicht :D

 

"Das was ich sie da eben gefragt habe, haben sie verstanden? Ja? Und dass sie bestraft werden, wenn sie hier weiterhin die Unwahrheit sagen, auch? Ich muss sie hier schon noch einmal erinnern, dass... [...]"

 

Es ist tatsächlich (erstaunlicherweise) schwierig, als ungeübter Laie, einem Richter (oder Staatsanwalt) etwas vorzumachen, die den ganzen Tag mit Lügnern gleich welchen Kalibers zu tun haben. Wenn der erste strenge Blick vorbei ist :D ist die Sache zwar gegessen, aber bis dahin kommen viele nicht.

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@ JosefStadler

 

Vor allen Dingen dann, wenn man dem Richter in der Hauptverhandlung erzählen soll:

 

Also das war so, mein Zwillingsbruder, also der dem der Wagen gehört, also der war im Urlaub. Ich mache dann immer die Post bei ihm auf... (Zwischenfrage: von wann bis wann war er denn im Urlaub?) ja also... hm wenn sie mich so fragen, das weiß ich nicht mehr (verdammt wann hat er denn diesen Sch#### AB denn nun gekriegt).... also ich habe die Post aufgemacht und dann das Schreiben gesehen, in dem meinen Bruder vorgeworfen wird, er sei zu schnell gefahren. Ich habe gedacht das ich an diesem Tag gefahren bin und habe deshalb den Bogen ausgefüllt und auch unterschrieben und weggeschickt. (Zwischenfrage: Woher wußten sie das es der Tag war, denn immerhin sehen sie sich ja ähnlich?) Ja gut ich habe auf das Datum geschaut und an dem Tag bin ich ...........BUMMMM.... meine ich gefahren. Später habe ich dann festgestellt das ich nicht gefahren sein kann, ob das mein Bruder ist weiß ich nicht ( Naja das steht ja dann zu vermuten) (Zwischenfrage: Woran haben sie denn festgemacht, dass sie an dem Tag gefahren sein wollen, ich meine es liegt doch nahe, dass man bei dem Blitz immerhin merkt das da was ist?) Ja also den Blitz habe ich nicht gesehen ( ja eben, wie kommen sie darauf dann an dem Tag gefahren zu sein?) Ich leihe mir das Auto häufiger um was zu transportieren, ( ja aber wie sind sie auf diesen Tag gekommen, haben sie das mit Ihrem Bruder telefonisch geklärt oder wie ist ihnen diese Eingabe gekommen, ich meine sie unterschreiben den Bogen, der an ihren Bruder gerichtet ist, weil sie sicher sind gefahren zu sein und das ohne die Rückkehr ihres Bruders und seine Unterschrift abzuwarten, sie haben es also eilig gehabt den Bogen zurückzuschicken, also was war an diesem Tag so besonders, dass sie sich dafür entschieden haben, es müsse der sein an dem sie gefahren sind) Ja es war mir halt peinlich ( Glaube ich Ihnen aber das erklärt nicht, wie sie sich in diesem Irrtum befunden haben... also warum erschien ihn der Tag des Verstoßes als der richtige) Tja ich habe gedacht es war der Mittwoch, in Wirklichkeit war ich aber Samstag mit dem Auto unterwegs.... ( Sie haben vorhin gesagt sie meinten sie seien gefahren, also der Verstoß ist ja nun kein Pappenstiel, da mache ich mir doch Gedanken bevor ich sowas abschicke und das alles auf mich nehme) Naja ich bin ja auch erst darauf gekommen als ich mit meinem Bruder darüber gesprochen habe ( Wann war denn das ) Als er zurückkam (Ja wann) ja so zwei Wochen später (Aha .. und können sie mir sagen warum sie dann nicht sofort den Irrtum aufgeklärt haben???) Ja ich will natürlich nicht das mein Bruder bestraft wird ( Na sie hätten doch bloß sagen müssen, dass sie es nicht waren, nicht, das ihr Bruder das war - Wer ist denn auf die glorreiche Idee gekommen, das hier erst mal weiter laufen zu lassen) ................ BUMMM ......

 

 

Man hätte das eigentlich schon beim ersten BUMMM als erledigt ansehen können, danach kann man erzählen was man will, das Thema ist durch!!

 

( Hoffe es ist kein Fehler drin, war jetzt nach Gedächtnis aus grauer Vorzeit, die Belehrungen habe ich mir jetzt gespart)

 

Aber ich vermute Koral versteht es nicht....

 

So Long

 

Starcourse

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(Sie haben vorhin gesagt sie meinten sie seien gefahren, also der Verstoß ist ja nun kein Pappenstiel, da mache ich mir doch Gedanken bevor ich sowas abschicke und das alles auf mich nehme)

 

Der Gedanke war der, Herr Richter, dass mein Bruder nicht erfahren sollte, dass ich sein Auto benutzt habe (hier müsste noch etwas ausgemalt werden, warum er sauer gewesen wäre, wenn er es erfahren hätte).

 

Ich bin mir auch heute noch ziemlich sicher, dass ich es zur Tatzeit gefahren habe.

 

Erst später ist mir eingefallen, dass es ja dumm ist, das Fahrverbot auf mich zu nehmen für eine Tat, die nicht eindeutig bewiesen werden kann.

 

Darum habe ich mir gedacht, erhebe ich einfach Einspruch und zwar ganz bewußt nach der Verjährung. Das Gericht wird mich schon nicht verurteilen können, weil das Foto ja gleichermaßen auch meinen Bruder verdächtigt.

 

Ich habe aber dann erreicht, dass die Tat für meinen Bruder, falls er es dann gewesen sein soll, verjährt ist. Bis heute habe ich ihn noch nicht gefragt, ob er sich vielleicht daran erinnert, selbst gefahren zu sein. Mit dieser Frage hätte er ja erfahren, dass ich sein Auto benutzt habe.

 

Bitte, Herr Richter, erzählen sie ihm nichts von dieser Gerichtsverhandlung, denn er darf nicht wissen, dass ich mit seinem Auto gefahren bin. Sie werden ihn doch nicht mit einer Tat, die er evtl. begangen hat, die aber für ihn verjährt ist, jetzt noch konfrontieren wollen?

 

---------

 

Für den Fall, dass es sich nicht um Zwillingsbrüder handelt, fällt mir vielleicht auch noch eine Geschichte ein.

 

In diesem Sinne

 

Koral

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@ GM_

 

Gut. Der Anwalt merkt sofort, als der Richter anfängt zu fragen, worauf das hinauslaufen soll:

aus dem vor Gericht wegen einer OWi stehenden Betroffenen einen Zeugen zu machen, der als Beweis dient, gegen den Bruder nach §164 vorgehen zu können.

 

Er erhebt Einspruch gegen diese Fragerei, weil sein Mandant als Verwandter des Bruders von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und schweigen wird.

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Guest Pferdestehler

Wird das alles nicht langsam sehr abgehoben und akademisch?

Ich meine, Zwillingsbruder? Nette Idee, aber wer hat einen?

Und der Ablauf eines Gerichtsverfahrens mit Aussagen, wenn und aber, das kann niemand vorhersehen wie es abläuft. Dann bereitet man sich gut vor und es läuft alles überraschend anders.

Habe ja nichts gegen Fallbeschreibungen und Berichte aus der Praxis, sowas ist sehr gut und auch anschaulich. Aber theoretisch hier entfernte Möglichkeiten aufzuzeigen und sich daran entlangzuhangeln, das bringt keinem was. Außer Neulingen die trügerische Sicherheit, sie könnten das alles ganz leicht mit Links erledigen. Und vor Gericht rappelt es dann mächtig, weil man zusammenbricht, der Richter unerwartet vollkommen in eine andere Richtung geht oder schlicht der Anwalt überfordert ist.

 

Ich hoffe, daß hier ein halbwegs normaler VT nicht eine "Bedienungsanleitung" draus abliest...

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@ GM_

 

Im Übrigen, wenn ich den ERSAFA für dich mache, werden die Fragen:

 

wann, wie und warum

 

ich mich geirrt habe von mir auch nicht beantwortet, weil ich nach §164 als Mitttäter oder wegen Beihilfe bestraft werden könnte und ich mich nicht selbst belasten muss.

 

Ich habe mich zunächst geirrt, um mich dann neu zu besinnen und damit Basta.

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Ich habe definitiv keinen Zwillingsbruder und habe nicht vor die Sache vor Gericht zu bringen.

Ist es von Vorteil das der Kreis in ich Geblitzt wurde, nicht der Kreis ist in dem ich wohne ? Dauert die kontaktaufname der Behörden vielleicht,

länger ?

Lohnt es sich vielleicht den Zeugefragebogen an die Falsche Amtsstelle zu schicken um Zeit rauszuholen ?

 

Viele Grüße

 

 

Terry ( der sich für die vielen Informationen in diesem Thread bedankt )

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Der Gedanke war der, Herr Richter, dass mein Bruder nicht erfahren sollte, dass ich sein Auto benutzt habe.

:D;):vogelzeig::P:D

@Koral

 

hatte heute Mittag nur kurz Zeit, habe jetzt den Hintergrund herausgesucht. Was du da so locker hinschreibst ist

die nächste Straftat:

 

StGB § 248b. Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs. (1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.

 

Ok, ohne Antrag wird das nicht verfolgt, aber es bleibt eine Straftat. (Vielfach zahlt auf so einer Fahrt auch die Versicherung nicht - trotz nachträglichem Einverständnis des Halters.)

 

Auf jeden Fall: damit machst du bei Gericht keine Punkte.

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Gut. Der Anwalt merkt sofort, als der Richter anfängt zu fragen, worauf das hinauslaufen soll:

aus dem vor Gericht wegen einer OWi stehenden Betroffenen einen Zeugen zu machen, der als Beweis dient, gegen den Bruder nach §164 vorgehen zu können.

 

Er erhebt Einspruch gegen diese Fragerei, weil sein Mandant als Verwandter des Bruders von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und schweigen wird.

Ich denke das geht alles ohne Anwalt!!!! :vogelzeig:

 

Ich bin mir auch heute noch ziemlich sicher, dass ich es zur Tatzeit gefahren habe.

 

Danke für das Geständnis.... Noch Anträge? ... Nein!! Dann ergeht im Namen des Volkes folgendes Urteil:.......... :D:D

 

Darum habe ich mir gedacht, erhebe ich einfach Einspruch und zwar ganz bewußt nach der Verjährung. Das Gericht wird mich schon nicht verurteilen können, weil das Foto ja gleichermaßen auch meinen Bruder verdächtigt.
Siehe Goose...... :P

 

@Terry

 

Ich habe definitiv keinen Zwillingsbruder und habe nicht vor die Sache vor Gericht zu bringen.

Ist es von Vorteil das der Kreis in ich Geblitzt wurde, nicht der Kreis ist in dem ich wohne ? Dauert die kontaktaufname der Behörden vielleicht,

länger ?

 

Eigentlich nein, kommt darauf an wie weit die auseinander liegen. Bei benachbarten Kreisen merkst du keinen Unterschied.. sorry

 

Lohnt es sich vielleicht den Zeugefragebogen an die Falsche Amtsstelle zu schicken um Zeit rauszuholen ?

 

Auch nicht!! Die Akte liegt bei dem Sachbearbeiter auf Frist. Ist das Schreiben nicht da, weil in einem anderen Amt, weiß er erstens nichts davon, geht also davon aus, dass nicht mehr kommt und ordnet Ermittlungen vor Ort an, zweitens ist auf dem Antwortbogen die Adresse deutlich drauf und er glaubt jetzt erst recht, das gemauschelt wird. Kooperativ aber lahm wie eine Ente mußt Du sein.... ;)

 

In diesem Sinne

 

Starcourse

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@ GM_

 

Im Übrigen, wenn ich den ERSAFA für dich mache, werden die Fragen:

 

wann, wie und warum

 

ich mich geirrt habe von mir auch nicht beantwortet, weil ich nach §164 als Mitttäter oder wegen Beihilfe bestraft werden könnte und ich mich nicht selbst belasten muss.

 

Ich habe mich zunächst geirrt, um mich dann neu zu besinnen und damit Basta.

 

 

Den hatte ich ja noch gar nicht gesehen.... :P

 

Es ergeht folgender Beschluß:

 

Die Hauptverhandlung wird gemäß § 228 StPO ausgesetzt. Die Akte wird der STA übermittelt da der Angeklagte dringend verdächtig ist sich einer Straftat nach § 164 StGB schuldig gemacht zu haben. Unter diesem Gesichtspunkt kommt eine Verurteilung nicht nur wegen der ihm zur Last gelegten Tat in Betracht § 265 StPO.

 

..... Nach Eingang der Akte bei der StA kommt dann die vorläufige Einstellung nach §154 e StPO, damit die Jungs dort ein bischen Zeit zum Ermitteln haben.

 

Junge, Junge... :vogelzeig:

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@ starcourse

 

Ich denke das geht alles ohne Anwalt!!!!
Natürlich geht das auch ohne Anwalt: Herr Richter, ich bin hier als Betroffener in einer Owi-Sache geladen und nicht als Zeuge in einer Strafsache. Darum werde ich alle Fragen, die in Richtung einer Strafsache zielen, nicht beantworten, denn ich will sicher sein, dass ich mich nicht selbst belaste.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Die Hauptverhandlung wird gemäß § 228 StPO ausgesetzt. Die Akte wird der STA übermittelt da der Angeklagte dringend verdächtig ist sich einer Straftat nach § 164 StGB schuldig gemacht zu haben. Unter diesem Gesichtspunkt kommt eine Verurteilung nicht nur wegen der ihm zur Last gelegten Tat in Betracht § 265 StPO.

 

..... Nach Eingang der Akte bei der StA kommt dann die vorläufige Einstellung nach §154 e StPO, damit die Jungs dort ein bischen Zeit zum Ermitteln haben.

 

Junge, Junge...  :vogelzeig:

Der Halter behält seinen FS, ebenso der ERSAFA, da die Jungs dort jetzt ein bisschen Zeit zum Ermitteln aufbringen müssen bis sie merken, dass sie keine Beweise haben:

 

Ergebnis der DNA-Analyse der Speichelprobe an der Briefmarke: Negativ, da Leitungswasser.

Ergebnis der Untersuchung der Schriftprobe beim AB durch einen Grafologen: Negativ, da industrielle Normschrift.

Ergebnis der Untersuchung des AB auf Fingerabdrücke: Negativ, da der Halter keine hinterlassen hat (Handschuhe, Pinzette).

Ergebnis der Vernehmungen des Halters und des ERSAFA: Negativ, da Aussageverweigerung.

 

Das Verfahren muss nach großem Kostenaufwand eingestellt werden. :P

 

Junge, Junge… :B):

 

 

@ Goose

 

@Koral: Du reißt dich immer tiefer rein  :D 

 

@starcourse: sei ehrlich, ist das nicht geil? Ich kann gleich nicht mehr, ich fall vom Stuhl  :D 

Goose bleib auf deinem Stuhl sitzen, wer zuletzt lacht, lacht am besten. ;)

 

Es besteht keine Veranlassung zur Sorge, wenn ich für GM den ERSAFA spiele.

 

 

@ starcourse

 

Mein Rat, die Albertomethode anzuwenden, ist kein schlechter Rat, kommt man doch so in den Genuss, seinen FS zu behalten, keine Punkte zu kassieren und das Bußgeld zu sparen. Ohne Anwalt! :D

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Guest Pferdestehler
Ergebnis der DNA-Analyse der Speichelprobe an der Briefmarke: Negativ, da Leitungswasser.

Ergebnis der Untersuchung der Schriftprobe beim AB durch einen Grafologen: Negativ, da industrielle Normschrift.

Ergebnis der Untersuchung des AB auf Fingerabdrücke: Negativ, da der Halter keine hinterlassen hat (Handschuhe, Pinzette).

Ergebnis der Vernehmungen des Halters und des ERSAFA: Negativ, da Aussageverweigerung.

AUTSCH! :vogelzeig:
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Der Halter behält seinen FS, ebenso der ERSAFA, da die Jungs dort jetzt ein bisschen Zeit zum Ermitteln aufbringen müssen bis sie merken, dass sie keine Beweise haben:

 

Ergebnis der DNA-Analyse der Speichelprobe an der Briefmarke: Negativ, da Leitungswasser.

Ergebnis der Untersuchung der Schriftprobe beim AB durch einen Grafologen: Negativ, da industrielle Normschrift.

Ergebnis der Untersuchung des AB auf Fingerabdrücke: Negativ, da der Halter keine hinterlassen hat (Handschuhe, Pinzette).

Ergebnis der Vernehmungen des Halters und des ERSAFA: Negativ, da Aussageverweigerung.

@All

 

Soll ich weiter machen oder wird es langweilig???? :blink:

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Der Halter behält seinen FS, ebenso der ERSAFA, da die Jungs dort jetzt ein bisschen Zeit zum Ermitteln aufbringen müssen bis sie merken, dass sie keine Beweise haben:

 

Ergebnis der DNA-Analyse der Speichelprobe an der Briefmarke: Negativ, da Leitungswasser.

Ergebnis der Untersuchung der Schriftprobe beim AB durch einen Grafologen: Negativ, da industrielle Normschrift.

Ergebnis der Untersuchung des AB auf Fingerabdrücke: Negativ, da der Halter keine hinterlassen hat (Handschuhe, Pinzette).

Ergebnis der Vernehmungen des Halters und des ERSAFA: Negativ, da Aussageverweigerung.

Aber oh Schreck: Das Briefpapier hat verräterische Vordrucke und Wasserzeichen und wird nach Auskunft von Korals Sekretärin ausschließlich vom Chef genutzt (sie selbst nimmt den Laserdrucker). Und die Tinte paßt auch noch zum vergoldeten Schreiber in der Jackentasche. :lol::blink:
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Ergebnis der DNA-Analyse der Speichelprobe an der Briefmarke: Negativ, da Leitungswasser.
Unerheblich, da das Versenden und Eintüten als bloße Hilfstätigkeit entweder strafrechtlich als unwesentliche Nebentat konsumiert wird, oder aber im Falle der Hilfe Dritter zwar Beihilfe ist aber aus Opportunitätsgründen nach 153 StPO einzustellen wäre.

 

 

Ergebnis der Untersuchung der Schriftprobe beim AB durch einen Grafologen: Negativ, da industrielle Normschrift.

 

Da hätten wir ja dann ein wunderbare Urkundenfälschung in Form des Inverkehrbringens einer unechten oder falschen Urkunde. Merke: Auch der Mißbrauch/die Nutzung unter Zurechnungsgesichtspunkten für den eigenen Vorteil ist strafbar.

Tolle Idee!!

 

Ergebnis der Untersuchung des AB auf Fingerabdrücke: Negativ, da der Halter keine hinterlassen hat (Handschuhe, Pinzette)
.

 

Wieso der Halter??? Ich denke der beschuldigte Zwillingsbruder hat den AB gefertigt..... :lol: Egal !! Aber wer hat das Papier denn aus dem Paket genommen ??? Die Sekretärin? Bindeglied 1!! Neues Paket angefangen und Handschuhe angehabt? Schauen wir doch mal nach den Schnittkanten und dem Papier das Koral sonst verwendet! Ah ja .... die passen und die chemische Zusammensetzung stimmt auch... tja und der Brief ist also doch tatsächlich auch noch aus dem Postzentrum am Ort... hmmm!! Also das sind doch schon mal schöne Indizien. ( @All ....ich muß zugeben, so einen Aufwand treiben die nicht wirklich dafür.... das Protokoll der Sitzung reicht um die Angaben hinsichtlich Urlaub (wer fährt schon wegen einem AB 6 Wochen in den Urlaub :blink: ) u. ä. zu überprüfen, der Rest ist dann eine Sache der richterlichen Überzeugung)

 

Ergebnis der Vernehmungen des Halters und des ERSAFA: Negativ, da Aussageverweigerung.

Der ErSaFa wird nicht mehr vernommen, er hat ja schon gesagt, dass er verweigert.

 

Na klar verweigert der Halter die Aussage :lol: Aber wie erklärt er das er gar nicht im Urlaub war ( sonst hätte er den ganzen ErSaFa - Zinnober ja gar nicht starten können) :o

 

Also haben wir eine schöne Indizienkette die auf den Richter genauso wirkt wie sie soll: Den machen wir jetzt mal Lang !!!

 

 

@helveticus

 

Wehe Du hilfst ihm jetzt!!! Er sagt er kann das alles ohne Anwalt.... :lol:

 

Stari

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@ starcourse

 

Hier ist einiges durcheinander geraten. Es lohnt sich auch nicht, das wieder gerade zu biegen.

 

Meine letzter Text bezog sich nicht auf die Zwillingsbrüder (die hast du hier ins Spiel gebracht), auch nicht auf die hier vorliegende Situation, sondern auf eine abstrakte, z. B. wenn ich den ERSAFA für GM spiele und bei Gericht (ohne Anwalt) alle weiteren Aussagen verweigere, die in Richtung §164 zielen könnten. GM ist dann natürlich der Halter(=Fahrer). Wie das mit seinem Urlaub aussieht und wie ich an seinen AB in seiner Abwesenheit herankomme, müsste noch erfunden werden.

 

-----------------

 

Die vorliegende Situation ist besonders einfach:

 

Der Vater, der den ZB erhalten hat, füllt ihn mit einer Schrift , die er immer benutzt, aus, kreuzt an Fahrer Ja, unterschreibt mit seiner Original Unterschrift, leckt die Briefmarke mit seinem Speichel ab, benutzt den Postausgang, den er immer benutzt.

 

Erhält er dann vielleicht noch einen AB, füllt er ihn genauso gewissenhaft aus. Auch beim Bußgeldbescheid fällt ihm noch nicht viel auf, außer, dass er die Messung anzweifelt. Darum legt er Einspruch ein. Als er dann bei seinem Anwalt die Akte mit dem Foto seines Sohnes sieht, teilt er sofort mit, dass, so wie es aussieht, sein Sohn gefahren sein muss. Dabei sollten inzwischen 3 Monate ins Land gegangen sein.

 

Wo ist da das Problem?

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