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Nicht_Verwertbar_Jenoptik_Traffistar_S350_100.html


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Laut spiegel speichern die meisten der aktuell betriebenen Anlagen die Daten nicht ab. Welche das sind müßte man im Bußgeldfall erfragen. Die Radargeräte können nach einiger zeit nachgerüstet worden sein. Saarländische Gemeinden betreiben 30 Blitzer des Typs TraffistarS350.

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@Zöllner

 

Die Traffistar S350 (Laserscanner) sind mobil, stationär und auch als Blitzeranhänger im Einsatz, also schon recht verbreitet in Deutschland. Es ist aktuell das einzige mobile Geschwindigkeitsmessgerät von Jenoptik, das hier vertrieben wird (abgesehen von der Laserpistole Traffipatrol XR).

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@Zöllner

 

Die Traffistar S350 (Laserscanner) sind mobil, stationär und auch als Blitzeranhänger im Einsatz, also schon recht verbreitet in Deutschland. Es ist aktuell das einzige mobile Geschwindigkeitsmessgerät von Jenoptik, das hier vertrieben wird (abgesehen von der Laserpistole Traffipatrol XR).

Danke. Da bin ich mal gespannt, wie lange es dauert, bis alle entsprechend nachgerüstet sind.

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Winne in BaWü hat auch schon reagiert:

Um einen Überblick zu bekommen, wie viele dieser Geräte im Einsatz sind und inwieweit es auch bei anderen Geräten üblich ist, die Rohmessdaten nicht zu speichern, hat das Ressort von Winfried Hermann (Grüne) die nachgeordneten Behörden um Stellungnahme gebeten. Die Polizei setzt das Gerät laut Innenministerium nicht ein.
Denkbar ist aber, dass die Entscheidung Temposünder im Südwesten animiert, juristisch gegen die Blitzer-Praxis vorzugehen.

Aus "Blitzer-Urteil: Land prüft Konsequenzen", www.stuttgarter-nachrichten.de, 10.07.19; https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rechte-von-rasern-blitzer-urteil-land-prueft-konsequenzen.b065942e-57b1-4821-b59e-9b2c17018ae4.html

 

Vielleicht sollte Winne auch mal bei der Polizei nachfragen, wieviel Laserpistolen im Einsatz sind. Dort werden nicht nur nicht die Rohmessdaten gepeichert, sondern auch schon einfachste Daten wie Meßergebnisse und Bild-/Videoaufzeichnung sind nicht einmal verfügbar.

 

@sobbel&@bluey: Der Flächenbrand ist bestätigt, gell :P:lol: !

:nolimit:

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Jenoptik hat ja auch angekündigt, noch in diesem Monat per Software-Update nachzubessern. Auch wenn einige Medien das Thema gerade hochkochen – aktuell

sehe ich auch noch keine Veranlassung, in dem Fall mehr als einen Sturm im Wasserglas zu sehen.

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Moin Moin

 

 

@sobbel&@bluey: Der Flächenbrand ist bestätigt, gell

Hey du kannst ja sogar Comedy.

Im Zusammenhang mit dem Saarland von Flächenbrand zu reden......

 

Wenn Jenoptik nicht nachbessern kann, freut sich Vitronic

 

 

Gruß

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@sobbel&@bluey: Der Flächenbrand ist bestätigt, gell

Hey du kannst ja sogar Comedy.

Im Zusammenhang mit dem Saarland von Flächenbrand zu reden......

@sobbel: Und die Geschwindigkeitsüberwachungsbranche kann keine Comedy, Real-Satire reicht :doofwinkt: . Wir werden sehen, wo noch und wie hoch Flammen lodern werden :whistling: . Jede Bußgeldstelle muß sich jetzt überlegen, was sie macht, wenn nun massenhaft Einsprüche mit Verweis auf's Saarland-Urteil eintrudeln. Für den angezündeten Winne ist ja auch mal schön, endllich einen Überblick über die kommunalen Abzockgeräte in BaWü zubekommen.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

@sobbel: Und die Geschwindigkeitsüberwachungsbranche kann keine Comedy,

Die gehen ja auch einer ernsthaften Beschäftigung nach.

Nach einem Raserunfall die Menschenmatsche von der Strasse spülen oder auf den Bestatter warten hat auch mit Comedy nichts zu tun.

Frag mal die Hinterbliebenen wie gut Belustigt die sich fühlen.

 

 

Gruß

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Ist ja meines Wissens nach bei eso ähnlich wo der genaue Ablauf und Auswertung der Messung technisch unterbunden wurde.

Bei ESO waren ursprünglich die Rohmessdaten auslesbar, dann gingen sie irgendwann dazu über, diese zu verschlüsseln.

Später sind sie dann doch zurück gerudert, seitdem sind die Rohmessdaten wieder auslesbar.

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@dlb80: Das RLP-Innenministerium tritt erwartungsgemäß arrogant auf :doofwinkt: und hat genauso wenig Ahnung wie BaWü :doofwinkt: , mit was die Kommunen so abzocken :wand: :

Ein Sprecher sagt: Es kann zwar sein, dass auch rheinland-pfälzische Kommunen mit „Traffistar S 350“ blitzen. Aber dann sind sie dafür selbst zuständig, während das Ministerium nur für die Polizei verantwortlich ist.

 

Aus "Von Blitzer-Urteil unbeeindruckt", www.rheinpfalz.de, 12.07.19; https://www.rheinpfalz.de/lokal/aus-dem-suedwesten/artikel/von-blitzer-urteil-unbeeindruckt/

Bekannterweise wird in RLP ebenso das dortige Verfassungsgericht angerufen.

:nolimit:

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@qtreiberin&@sobbel&@bluey: Es brennt doch an allen Ecken :whistling: . Zig Negativschlagzeilen nicht nur in autobild, sondern selbst in Mainstream-Lokal-Blättern :whistling: . Da kann nun jede Omi wieder Opi vorlesen, Du, Schmusebär, die Blitzer sind schon wieder Murks :lol::P !

Und Jenoptik spielt beleidigte Leberwurst, da ein starkes Zirkelschlußkettenglied "Vasallen-OLG-Urteile" zerbröselt ist und nun vermeintlich die Verkehrssicherheit leidet :fool: . Die Hütte brennt dort lichterloh mit 750 Anlagen! Nun hat die PTB eine Sommerlochstopfung auf dem Tisch! Sogar Jena :abwarten: und Erfurt stoppen Kauf vom Panzerblitzer! Mietblitzerabzockmodelle und Amortisationszahlen brechen zusammen.

:nolimit:

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Ist ja meines Wissens nach bei eso ähnlich wo der genaue Ablauf und Auswertung der Messung technisch unterbunden wurde.

Bei ESO waren ursprünglich die Rohmessdaten auslesbar, dann gingen sie irgendwann dazu über, diese zu verschlüsseln.

Später sind sie dann doch zurück gerudert, seitdem sind die Rohmessdaten wieder auslesbar.

 

AH ok, danke. Von der Rolle Rückwärts wusste ich nichts.

 

Da hat wohl in Tettnang jemand muffensausen bekommen.

 

Könnte man eigentlich damit werben seitens eso.

 

Bei uns kann alles nachträglich ausgewertet werden im Gegensatz zu den Mitbewerbern.

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Ach die gute alte Zeit mit Kabeln über der Fahrbahn

 

Ach, war das nicht dieses Truvelo M4? Als ich zum ersten Mal davon gehört habe, konnte ich kaum glauben, dass es so eine Messmethode überhaupt gibt.

 

Hat mal jemand von euch damit gearbeitet? Kabel auf die Straße nageln, die im exakt gleichen Abstand liegen müssen, und das auch noch bei fließendem Verkehr

stelle ich mir ziemlich umständlich und zeitaufwendig vor. Andererseits gelten Piezo-Verfahren ja als besonders genau.

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Vielleicht sollte Winne auch mal bei der Polizei nachfragen, wieviel Laserpistolen im Einsatz sind. Dort werden nicht nur nicht die Rohmessdaten gepeichert, sondern auch schon einfachste Daten wie Meßergebnisse und Bild-/Videoaufzeichnung sind nicht einmal verfügbar.

 

@sobbel&@bluey: Der Flächenbrand ist bestätigt, gell :P:lol: !

@bluey: Siehste Du, es geht schon los, die Laserpistole kommt folgerichtig auch unter Beschuss :P :

So dürfte die Verwertbarkeit von Kontrollen durch Handlasermessgeräte vor dem Hintergrund des Urteils unsicher sein, so der Chemnitzer. Bei diesen Geräten würden noch weniger Rohmessdaten gespeichert, was eine Überprüfung "nahezu unmöglich macht", so Burchert. Das Polizeiverwaltungsamt in Dresden, das für die Anschaffung aller Messgeräte für die sächsische Polizei zuständig ist, bestätigt die Kritik des Anwalts.
Aus "Laserpistole nach Blitzerurteil in der Kritik", www.freiepresse.de, 22.07.19; https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/mittweida/laserpistole-nach-blitzer-urteil-in-der-kritik-artikel10569218 ; Hervorhebungen von mir.
:nolimit:
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Du hast bei dem ganzen Gesabbele Dein Lieblingswort vergessen.

@bluey: Ich wollte Dich nicht überfordern, da dort schon genug vielschichtige, komprimierte Substanz drin ist, was für Dich bekanntlich schwer verdaulich ist. Jetzt kannst Du weitere Happen vertragen. Natürlich ist es ein Skandal :P , wenn er erst wieder finanzkräftige, szenekennende Leute sich per Rechtsanwälte und Gutachter durch die Instanzen und Rechtswege wurschteln müssen, damit wieder offensichtlicher Murks - hier verfassungsrechtlich - aufgedeckt wird und bis dahin munter "rechtswidrig" abgezockt wird :mecker2: .

:nolimit:

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....

Oh man..... echt ohne Worte! Ich weiß, Dein heißgeliebter Einzeiler. Aber für mehr reichts bei Dir ja leider auch nicht.

 

Und was die Rohmeßdaten betrifft: da geht es um jene Geräte, bei denen die Möglichkeit der Speicherung und Auslesung dieser Daten besteht. Wie zB ESO. Unser Lasergerät bietet diese Möglichkeit überhaupt nicht. Und was Anwälte brabbeln, interessiert mich herzlich wenig. Bislang ist's hier kein Problem. Deshalb sehe ich das auch sehr gelassen.

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@bluey: Jetzt habe extra für Dich hervorgehoben, daß "die Polizei" die "Verfassungswidrigkeit" bestätigt, also nicht nur meine Wenigkeit und irgendwelche RA etwas brabbeln. Und wenn ein Meßgerät etwas nicht bietet, dann gehört es zum Alteisen :P oder der Hersteller hat nachzurüsten.

Und gerade Du solltest doch ein Interesse an einer Falldatenaufzeichnung inklusive der Rohmeßdaten für die Meßwertbildung beim Lasern gegen Leitpfosten haben, damit nicht durch ominöse vorgerichtliche Gutachten Amtsgerichte eingeschüchtert Verfahren einstellen, sondern deine Schützenleistung bestätigt wird :lol: .

Klar, deine Insel-Gelassenheit ist erst weg, wenn Du von Herbie oder dem LZPD :nixda: -Post erhältst :lol::P .

:nolimit:

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@bluey: Denk lieber nochmal nach und schreibe dann erneut, wenn ich schon für Dich und Hintertupfinger-Wald-und-Wiesen-Lasercops in die Bresche springe :rolleyes: .

Vielleicht hast Du auf deiner Insel schon die Buschtrommeln über den Fall am AG Bautzen https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5150.htm vernommen, sprich in Sachsen wird das Urteil aus Saarland als rechtsverbindlich angenommen.

Es muß nicht in jedem Bundesland erst beim jeweiligen Verfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht werden, nur damit wieder Unter sticht Ober bestätigt wird :doofwinkt: .

:nolimit:

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Aktueller Nachtrag:

 

@bluey: Es brennt weiter, in Sachsen ist auch die Laserpistole erledigt :whistling: :

"Allerdings ist besagtes LTI-Gerät in jedem Revier vorhanden ..." Notfalls muss gar der Freistaat entscheiden, Geräte, die keine Rohdaten aufzeichnen, aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Aus "Sind viele Raser-Knöllchen in Sachsen ungültig? Blitzer-Prozess um nicht gespeicherte Rohdaten!", www.tag24.de, 24.07.19; https://www.tag24.de/nachrichten/dresden-sind-viele-raser-knoellchen-sachsen-ungueltig-blitzer-prozess-um-nicht-gespeicherte-rohdaten-1144971

:nolimit:

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@bluey: Und Du hast aber schon gelesen, was ich nicht zitiert habe? Nochmal für Dich zum mundgerechtem Lesen aus o. g. Quelle zitiert:

...Laserpistole LTI Truspeed...

 

....Urteil aus Saarbrücken (Lv7/17): "Das Gerät erfasst keine Rohmessdaten. So ist nichts nachvollziehbar",

 

....Jürgen Uhlig (62), erfahrener Amtsrichter

 

...so Uhlig. "Aber was die Kollegen aus dem Saarland notierten, ist nicht von der Hand zu weisen."
...Uhlig stellte das Verfahren ein.
Dir ist offensichtlich weiterhin nicht klar, daß das Saarland-Urteil, welches die seriöse Juristenszene zurecht als Paukenschlag bezeichnet, der Anfang vom Ende der unsäglichen Laserpistole sein kann:
Nach LVZ-Informationen wollen die deutschen Verkehrsminister nach der Sommerpause über die Entwicklung reden und eventuell Konsequenzen zu ziehen

Aus "Nach Verfassungsgerichtsurteil - Traffistar-Blitzer: Saarland schaltet ab, Leipzig sieht keinen Handlungsbedarf", www.lvz.de, 25.07.19; https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Traffistar-Blitzer-Saarland-schaltet-ab-Leipzig-sieht-keinen-Handlungsbedarf

:nolimit:
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Sorry, aber Du begreifst es nicht. Offenbar übersteigt das Ganze denn doch etwas Deinen Horizont. Also noch einmal lesen.... und noch einmal..... ;) . Ich gebe die Hoffnung nicht so schnell auf. Du schaffst das! :lol:

 

 

In Herford gab's auch mal so einen Amtsrichter. Der verhandelt jetzt nicht mehr und geändert hat sich nachhaltig auch nichts. ^_^

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@bluey: Stimmt :nunja: , Du hast ja dein Vasallen-AG Minden im Rücken, welches langjährigen Meßbeamten aus der Hand frisst. Besagtes Untergericht hat erwartungsgemäß dem Verfassungsgericht Saarland per "juristischem Treppenwitz" die "Leviten gelesen" :smack::wand: .

Dabei hat das AG m.E. verkannt, worum es dem VerfG Saarland geht – nämlich eine Überprüfbarkeit der Messverfahren, die m.E. auch nach der Rechtsprechung des BGH gegeben sein muss. Aber das haben wir ja alles schon tausend Mal erörtert. Man will es einfach nicht verstehen. Ich hoffe, dass nur “man nicht will”. Wenn “man es nicht kann”, wäre es schlimmer.

Aus "AG Minden: Was interessiert uns das VerfG Saarland?, oder: “inhaltlich nicht überzeugend”, www.blog.burhoff.de; 30.07.19; https://blog.burhoff.de/2019/07/ag-minden-was-interessiert-uns-der-verfg-saarland-oder-inhaltlich-nicht-ueberzeugend/

 

Auch klar, daß es AG-Richter mit Rückgrat gibt, wie es am AG Herford und am AG Sigmaringen gab und am AG Pirna gibt. Selbstverständlich bietet es sich für alle AG-Richter (m/w/d) in D derzeit an, mit einer 15-Minuten-Schubladen-Öffnung den Beginn für eine gefestigte Rechtsprechung zu setzen :whistling: . Derzeit ist also allen ohne Rohmessdaten Abgezockten die Schubladen der AG zu prüfen empfohlen. Falls ins Bayern unerwartungsgemäß nichts passieren sollte, habe ich mir schon überlegt, mich dann absichtlich lasern zu lassen. Natürlich nur dort, wo die Bedienungsanleitung eingehalten wird :P :lol: .

:nolimit:

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Jaja... blabla.... Rückgrat haben nur solche AGs, die so urteilen, wie Du es Dir vorstellst. Das ist hinlänglich bekannt. :yawn:

 

 

Im übrigen solltest Du Dir die Urteilsbegründung vom AG Minden vielleicht mal aufmerksam und sehr genau durchlesen. Ich weiß, wird Dir schwer fallen. Verstehen wirst Du es wahrscheinlich auch nicht. Aber bei aufkommenden Fragen kannst Du diese ja stellen. Dir wird geholfen. ;)

 

 

Dann lass Dich mal lasern. Hoffentlich kennst Du die betreffende Bedienungsanleitung auch. Nicht, daß Du dort genau solchen Unsinn schwurbelst wie zur Leitpfostenthematik. :lol:

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@bluey: Ich habe die Begründung gelesen. Mein Fazit: Das AG Minden hat sich lediglich bemüht. Und es ist nur irgendein AG. Viel entscheidender aber ist, wie ein ganz anderes Kaliber, hier Detlef Burhoff RiOLG a. D., diese "Bemühungen" beurteilt. Wenn Du Probleme mit dem Verstehen hast, kontaktiere ihn einfach mal. Er hatte auch mal einen Lehrauftrag an der Universität Bielefeld. Er kann also sicherlich auch Dir etwas lehren. Und immer dran denken: Lasercops, AG und OLGs können/wollen/dürfen auf dem Verfassungsauge blind sein.

 

Dann lass Dich mal lasern. Hoffentlich kennst Du die betreffende Bedienungsanleitung auch. Nicht, daß Du dort genau solchen Unsinn schwurbelst wie zur Leitpfostenthematik. :lol:

 

Wenn ich mich in der Sache lasern lassen wollen würde, dann wäre es doch logisch, daß ich als erstes schaue, ob ein Leitpfosten im Weg rumsteht. Dann würde ich den Meßtrupp fragen, ob der Visiertest an einem runden Schild oder sogar noch am Zubhörreflektor gemacht wurde. Ich muß zwingend vorab sieben, daß ja kein offensichtlicher Murks dabei ist und ich dann auch als Einzelfahrzeug durchfahre. Es wäre ja der GAU, wenn dann dem Richter ausgerechnet bei mir einfallen würde, selbst per Gutachter auf Murks zu durchleuchten und dann tatsächlich Murks gefunden werden würde und ich deswegen freigesprochen werden würde, ich jedoch nur ein Urteil bzgl. Lv 7/17 für den bayerischen Verfassungsgerichtshof benötige :whistle: .

:nolimit:

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Der Laden von Winne hatte ja am Montag, den 29.07.19, nach "Prüfung" nun eine Pressemitteilung veröffentlich:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kein-freibrief-fuer-temposuender-im-land/

 

Zu beachten ist hier:

  • Das BaWü-Verkehrsministerium ist kein Innenministerium.
  • Das BaWü-Verkehrsministerium ist kein Gericht.
  • Das BaWÜ-Verkehrsminsterium hat intern eine suboptimale, ideologische Rechtsberatung.
  • Das BaWÜ-Verkehrsministerium hat nicht das erste Mal andere Behörden zu "rechtswidrigen" Handlungen "angespornt".
  • RA Burhoff spricht von "frech".

 

Bemerkenswert ist noch die Bezeichnung "Temposünder" für Geschwindigkeitsüberschreiter.

:nolimit:

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Viel entscheidender aber ist, wie ein ganz anderes Kaliber, hier Detlef Burhoff RiOLG a. D., diese "Bemühungen" beurteilt.

Warum stellst du den Burhoff so hoch?

War auch nur ein Richter von vielen.

Du weisst doch: 3 Richter 5 Meinungen

 

 

Bemerkenswert ist noch die Bezeichnung "Temposünder" für Geschwindigkeitsüberschreiter.

 

Ganz schlimme Bezeichnung, so kindlich naiv - "Raser" wär besser gewesen.

 

Gruß

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Nun, bis Herbst will Jenoptik seine Software so nachgerüstet haben, dass alle für die Überprüfung relevanten Daten vorliegen. Ich gehe davon aus, dass Vitronic und Leivtec ggf. nachziehen.

Dann wird sich ja zeigen, ob die Behauptungen, dass die Geräte massenweise Falschmessungen produzieren, stichhaltig sind. Falls nicht, könnte sich das Ganze auch

als Bumerang für die "kultivierten Schnellfahrer" erweisen.

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Warum stellst du den Burhoff so hoch?

War auch nur ein Richter von vielen.

 

@sobbel: Er :notworthy: kennt den OLG-Laden bestens, ist aber nicht mehr im OLG-Laden :whistling: . Er kann damit exakt und verschmitzt den Finger in die Wunde legen, siehe aktuell seine prägnanten Comments "Felsbrocken vom Herzen gefallen" :cool: zu den neuen OLG-Urteilen aus BaWü:

OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.07.2019 - 6 Rb 28 Ss 618/19
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.07.2019 - 2 Rb 9 Ss 355/19
Du kannst uns gerne Blogs von unterbewerteten RiOLG a. D. präsentieren.
Ganz schlimme Bezeichnung, so kindlich naiv - "Raser" wär besser gewesen

Vergiss nicht, Winne ist selbst ein Tempolimitsünder, also gehe mit ihm nicht so erwachsenenstrafrechtlich um ;) . Okay, solange Du eigene Familienmitglieder, die eventuell mal gelegentlich ein eventuell sogar schwachmatisches Tempolimit eventuell nur marginal überschreiten, als "Raser" bezeichnest, alles gut :lol: ;) .

:nolimit:

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Nun, bis Herbst will Jenoptik seine Software so nachgerüstet haben, dass alle für die Überprüfung relevanten Daten vorliegen. I

@dlb80: Voraussichtlich...hieß es schon einmal....und dann ist erst die PTB dran...Quartal plus Quartal = 2020...

 

https://www.jenoptik.de/presse/pressemitteilungen/2019/08/01/update-traffistar-s350

Pressemitteilung Jenoptik, 01.08.19

 

@sobbel & @bluey: Wer sind denn die "externen Branchenbeobachter" :geil: ?

 

Und gell, ein netter Zirkelschluß, wenn sich ein Gerätehersteller "stolz" auf eine Pressemitteilung eines Bundeslandes bezieht, welches sich wiederum auf die vorherige Pressemitteilung des Geräteherstellers bezogen hatte :wand: .

 

Gell, und auch nicht schlecht, wenn man als beleidigte Leberwurst ein passendes "Rechtliches Gutachten" präsentiert.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

 

 

 

OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.07.2019 - 6 Rb 28 Ss 618/19

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.07.2019 - 2 Rb 9 Ss 355/19

 

Hast du die Urteile mal gelesen?

Wohl nicht. Die bestätigen das Saarland Urteil nämlich nicht.

Diese Urteile zu nennen ist für deine Zwecke eher suboptimal.

 

@sobbel & @bluey: Wer sind denn die "externen Branchenbeobachter"

Fragst du hier:

https://www.jenoptik.de/kontakt

 

 

Gruß

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Good morning @sobbel! Leg Dich nochmal schlafen. Es geht doch um die Kommentierung. Die ist mehr als optimal. Von Vasallen-OLG ist doch nichts zu erwarten, dienen lediglich zur Listenverlängerung der beleidigten Leberwürste. Entscheidend werden die anderen Verfassungsgerichtshöfe der Länder bzw. Karlsruhe sein.

 

Also, wenn ich fragen würde, dann würde ich doch gleich den in der Pressemitteilung aufgeführten Kontakt mit Fr. Ehrler per Durchwahl - 4455 direkt aufnehmen.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Es geht doch um die Kommentierung.

Ich dachte schon, du meinst was wichtiges.

 

Wen interessiert die Meinung eines pensionierten Richters?

Recht ist wandelbar und keineswegs in Stein gemeißelt.

Wenn bundesweit die Länderverfassungsgerichte (so sie denn für Owi zuständig wären) die Maschinen verteufeln, werden wir mit der Situation umgehen müssen.

Dann werden die Raser eben wieder per Funkstopp die Pappe abgeben - so what.

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

....eben wieder per Funkstopp ....

Wenn Du meßtechnisch eine Zeitreise zurück antreten willst, dann komme ich mit, aber in die Zeit ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen :P .

Wen interessiert die Meinung eines pensionierten Richters?

Wen interessiert das Geblubbere vom noch hinter den Ohren feuchten Lobby-Verband BVST der drei deutschen Kämmererkassenfüllgerätehersteller-Granden, dem seine erste Nagelprobe viral ein Rohrkrepierer war :lol: :

https://www.behoerden-spiegel.de/2019/08/07/unsicherheiten-noch-nicht-ausgeraeumt/

:nolimit:

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Das erkennende Gericht ist jedoch an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs – entgegen eigener Überzeugung – gebunden.
Das Verfahren war mithin einzustellen.

Aus "AG St. Ingbert zum Urteil des VerfGH Saar: Ende des standardisierten Messverfahrens sowie der Verkehrssicherheit im Saarland?", Verkehrsrechtsblog von Prof. Herberger, www.verkehrsrecht.gfu.com; von Alexander Gratz|, 12. August 2019; AG St. Ingbert, Beschluss vom 08.08.2019 – 23 OWi 66 Js 1126/19 (1845/19); https://verkehrsrecht.gfu.com/2019/08/ag-st-ingbert-zum-urteil-des-verfgh-saar-ende-des-standardisierten-messverfahrens-sowie-der-verkehrssicherheit-im-saarland/

@sobbel: Ist dieses Urteil für deine Zwecke suboptimal :doofwinkt::lol::P ?
:nolimit:
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Moin Moin

 

 

Wie oft hab ich dir schon empfohlen die Urteile vollständig zu lesen und zu verstehen, bevor du die verlinkst und für deine Argumentation benutzen möchtest?

 

 

@sobbel: Ist dieses Urteil für deine Zwecke suboptimal ?

 

Ganz im Gegenteil.

Das Urteil ist nämlich eine schallende Ohrfeige für den VGH Saarland:

 

 

Das erkennende Gericht ist jedoch an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs - entgegen eigener Überzeugung - gebunden.

DasIm Ergebnis sei das Gericht jedoch – entgegen seiner eigenen Überzeugung – an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gebunden.

 

Das Saarland ist allein auf weiter Flur mit seiner Entscheidung und sorgt für bundesweit uneinheitliche Rechtsprechung.

Ich möchte auch anzweifeln, dass dieses Gericht für Bundesangelegenheiten (StVG, StVO, OwiG) überhaupt zuständig ist.

Die PoliScanSpeed Geräte sind davon eh nicht betroffen.

Jenoptik Geräte haben mich nur in längst vergangener Multanova Zeit interressiert.

Jenoptik wird nachbessern und dann heisst es auch im Saarland wieder "Feuer Frei".

 

 

Gruß

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