Jump to content

Innerorts Überholt Und Dabei Geblitzt....was Zählt?


Recommended Posts

Guuuten morgen....

 

Ich bin gestern während eines Überholvorgangs innerorts geblitzt worden. Ich habe einen sehr langsam fahrenden Wagen überholt, er war mit ca. 30 unterwegs, ich bin auf die linke Spur und habe überholt, nachdem ich bestimmt 1 km hinter ihm her gefahren bin.

 

Es war kein Gegenverkehr, weit einsichtige Straße, aber (natürlich) durfte ich nicht überholen....

 

Als ich etwa eine Wagenlänge an ihm vorbei war: Blitz, mobile Kontrolle aus Caddy

 

Ich hätte ca. 75 auf dem Tacho..

 

Werde ich nun wegen dem Überholvorgangs bestraft oder wegen der Geschwindigkeit?

 

Danke,

 

Armin

Link to post
Share on other sites

Innerorts herrscht kein allgemeines Überholverbot. Es wird eine Auslösung wegen überschrittener zulässiger Höchstgeschwindigkeit gewesen sein. Bei 75 auf dem Tacho ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es ein Bußgeld mit Punkten (ab 21 zu schnell nach Abzug der Toleranz) wird. Falls du Glück hast, läuft dein Tacho weit vor und das Gerät hat zu deinen Gunsten gemessen/intern gerundet. Dann werden dir nur 20 zu viel oder noch weniger vorgeworfen (Verwarngeld, keine Punkte, viel billiger).

Link to post
Share on other sites

Dann glaskugele ich und sage, dass das in diesem Fall natürlich verboten war. Wenn man dir verbotswidriges Überholen bei unklarer Verkehrslage vorwirft, wirds teuer.

 

Generell: Der Blitzer kann auch manuell ausgelöst werden, um Verstöße außer der überschrittenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit festhalten zu können.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Meine Glaskugel sagt mir: Tateinheit und es werden TBNR 105630 oder ähnliche herangezogen. Die bringen aber alle einen Bonuspunkt und kosten 150 €. Mit Gefährdung wären es 2 Punkte, 250 € und ein Monat.

Der Geschwindigkeitsverstoß ist in diesem Fall der billigere. Grundsätzlich hilft das Lesen im https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_11_2017_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 hier weiter, so z.B. zur Tateinheit:

... ist der Tatbestand mit dem höchsten vorgesehenen Regelsatz auszuwählen. Handelt es sich um Bußgeldregelsätze von mehr als 55 Euro, so kann der angewendete Regelsatz erhöht werden (§ 3 Abs. 5 BKatV). Es ist zweckmä-ßig, die nicht verfolgten Zuwiderhandlungen aktenkundig zu machen.

 

Link to post
Share on other sites

Meine Glaskugel sagt mir: Tateinheit und es werden TBNR 105630 oder ähnliche herangezogen.

Tateinheit wird's sicherlich. Aber TBNR 105630 sicherlich nicht, wenn die Strecke überschaubar war und kein Gegenverkehr herrschte. Hier kommt 1. der Geschwindigkeitsverstoß (als höchster Verstoß) zum Tragen und zusätzlich (ggf. anteilig) das Überholen über die durchgezogene Linie (TBNR 141259 => 30,- Eu).

 

Der Geschwindigkeitsverstoß ist in diesem Fall der billigere.

Nein, auch nicht richtig. OLG Hamm => ab bereits 40% Überschreitung der zHG kann von Vorsatz ausgegangen werden. Ich war letzten Dienstag bei Gericht. Dort wurde so ein Fall verhandelt und der Betroffene wegen vorsätzlicher Überschreitung der zHG in Höhe von 22 km/h zu 160,- Eu verurteilt.
Link to post
Share on other sites

Jup. Ich hab auch nicht schlecht gestaunt. Aber der RA wollte partout ein Urteil und wurde auch auf die Vorsatzannahme mit den entsprechenden Konsequenzen hingewiesen. Tja, selbst schuld.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Vorsatz bei gemessenen 75? Respekt!

Hier in Schwerin geht man wohl bei zumindest 50 % Überschreitung (gemessen brutto!) von Vorsatz aus, gerade bei Ortskundigen. Wird aber beim lasern (45@30) nicht eingefordert, man könnte als Einheimischer aber ggf. auf die Nase fallen, wenn man wegen eines VG meint, vor Gericht ziehen zu müssen.

  • Like 2
Link to post
Share on other sites

Ist Ermessenssache, wann Vorsatz angenommen wird.

Die Rechtsprechung ist da nicht unbedingt zwingend.

 

70 bei 50 - nöö

70 bei 30 - kann man vertreten.

 

die %-Zahl, die da im Raum steht, war bei einer Überschreitung auf der Autobahn festgelegt worden.
Innerorts wäre ich da nicht sooo streng, sonst könnte es bei 53 bei 30 schon knapp werden.

 

Es gibt auch Bußgeldbehörden, die sagen X Prozent - mindestens jedoch y km/h...

  • Like 2
Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Das mache ich....ganz ehrlich, ich fahre SELTENST viel schneller als erlaubt, 10 oder 20 Kmh mal kurz...

 

Wenn ich den 30 KmH -Schleicher nicht überholt hätte wäre ich ja nie geblitzt worden, sondern wäre mit 50 oder 60 da vorbei....und nicht mit 80 (Tacho)

Ein bisschen Extramaut haben wir - fast - alle schon bezahlt.

Nur, @Sobbel hat recht, wenn dir das in den nächsten 12 Monaten noch einmal passiert unterstützt du für einen Monat den ÖPNV.

Link to post
Share on other sites

 

wenn dir das in den nächsten 12 Monaten noch einmal passiert unterstützt du für einen Monat den ÖPNV.

 

Den ÖPNV zu unterstützen ist per se ja nicht schlecht. Welche Vorteile bietet der?

 

Keine Tickets wg innerorts überholen

Keine Tickets wg agO überholen

Keine Tickets wg 4 km/h zu schnell

 

Dafür aber ein ÖPNV Ticket zum Preis von ein paar Litern fossilem Brennstoff.

 

Man kann nach Feierabend sich noch ein Bier gönnen, oder auch zwei...

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Interessant: Ich dachte bei dass man bei 2x 21 Kmh innerhalb eines Jahres zu Fuß gehen muss....

 

Heute lese ich aber in dem Schreiben:

 

Sollte innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieses Bescheides erneut einer Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 Kmh begangen werden, droht Fahrverbot

 

 

Warum das?

Link to post
Share on other sites

Warum denn nicht?

 

Wenn man außerorts i.d.R. erst bei 41Km/h mehr als erlaubt (ich schreibe grundsätzlich nie "zu schnell") laufen muss, sind dir dann schon ab 26Km/h bei 1x Wiederholung nicht schon Verschärfung genug?

 

Dir kann geholfen werden, viele Bußgeldstellen kommen deinem Wunsch bei 3x 21Km/h innerhalb von zwei Jahren nach.

Link to post
Share on other sites

Aha...ich hatte das nur immer im Kopf...2x 21 KmH mehr innerhalb eines Jahres und der Führerschein ist weg!

 

Aber auch bei 26 Kmh muss ich bald aufpassen, ich habe mir vor einem Jahr einen Golf 7R mit Umbau von HGP bestellt, 740 PS, der wird in diesem Monat fertig, oje!!!!!!!

 

:shutup:

Link to post
Share on other sites

Aha...ich hatte das nur immer im Kopf...2x 21 KmH mehr innerhalb eines Jahres und der Führerschein ist weg!

 

Aber auch bei 26 Kmh muss ich bald aufpassen, ich habe mir vor einem Jahr einen Golf 7R mit Umbau von HGP bestellt, 740 PS, der wird in diesem Monat fertig, oje!!!!!!!

 

:shutup:

Oje, er benötigt einen Ersatzpenis'
Link to post
Share on other sites

Heeee....die Flinte funktioniert noch super :sneaky:

 

Aber zusätzlich noch ein kleines flottes Spaßauto ist doch super, für paar tausend Km im Jahr! Tolle Technik, ich war vor Ort und echt begeistert, von aussen komlpett Serie, man sieht´s ihm nicht an :P

 

Tschööö,

 

Armin

Link to post
Share on other sites

... ich war vor Ort und echt begeistert, von aussen komlpett Serie, man sieht´s ihm nicht an :P

 

Armin

Armin, wie blind bist du? Für 740 PS benötigst du mindestens ein anderes Fahrwerk, andere Bremsen und andere Reifen.

Kleine Mädchen sehen den Unterschied nicht, aber teusch dich nicht, Klassefrauen haben für so etwas einen Blick,...

 

 

und dann spöttisches Lächeln.

Link to post
Share on other sites

Naja, wer die Story glauben möchte, bitte. Ich tu's nicht. 96.000 € mal eben so für ein Spaßauto..... ja neee, issss klarrrr...... Wer sich sowas leisten kann, labert darüber nicht wie ein Kleinkind.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Ich zahle 96.000 Euro plus den Golf, ja. Ich brauche ja keine Penisverlängerung..wie hier einige vermuten, denn sonst hätte ich mir ein anderes, weniger dezentes Auto gekauft ☺

 

Auspuff ist optisch Serie, wird innen geändert. Felgen sind von OZ weil die Bremse sonst nicht drunter passt. Fahrwerk ist quasi Serie, adaptiv mit 10mm Tieferlegung.

 

Gute Nacht.......

 

Armin

Link to post
Share on other sites
  • 3 months later...

Also, das Kennzeichen hätte ich verpixelt.....

 

Höre ich öfters, wenn ich aber nach dem Grund nachfrage kann mir keiner wirklich erklären warum?

 

Eventuell leichte Paranoia? :D

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

 

Also, das Kennzeichen hätte ich verpixelt.....

 

Höre ich öfters, wenn ich aber nach dem Grund nachfrage kann mir keiner wirklich erklären warum?

 

Eventuell leichte Paranoia? :D

 

Gruss gery41

Nö, mich interessiert es nicht, aber so ist es relativ einfach den Klarnamen heraus zu finden.

Link to post
Share on other sites

 

 

Also, das Kennzeichen hätte ich verpixelt.....

Höre ich öfters, wenn ich aber nach dem Grund nachfrage kann mir keiner wirklich erklären warum?

 

Eventuell leichte Paranoia? :D

 

Gruss gery41

Nö, mich interessiert es nicht, aber so ist es relativ einfach den Klarnamen heraus zu finden.

 

 

Und was hat man davon? Versteh ich auch nicht, ist mir doch wurscht wie jemand im Klarnamen heisst. :rolleyes:

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...