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Hu Überzogen


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Eine Frage an die Gemeinde: Ich möchte eines meiner Fahrzeuge abmelden, das vor deutlich mehr als 8 Monaten zum TÜV gemusst hätte. Es wurde seit Längerem nicht auf deutschen Straßen bewegt. Was droht mir, wenn ich mit den Kennzeichen bei der Zulassungsstelle aufschlage und die Leutchens dort auf die TÜV-Plakette schauen?

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Der "gesunde" Menschenverstand sagt, Aussage Fahrzeug ist dauerhaft im Ausland oder nach erfolglosem Reparaturversuch dauerhaft aus dem Verkehr gezogen sollte reichen.

Beim Verschrotten gibt eine spezielle Bescheinigung.

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Hatte ein Mopped seit einigen Jahren ohne TÜV. Abgemeldet Ende letzten Jahres, nichts gekommen, hoffe es bleibt so.

 

Wenn in Deutschland zugelassene Fahrzeuge aus dem Ausland zurück kommen, müssten sie bei der erst möglichen Prüfstelle vorgestellt werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Danke Euch. Das Fahrzeug wird im Ausland verkauft, dort vom neuen Besitzer zugelassen und "getüvt". Ich marschiere dann mal nächste Woche mit Brief, Zulassungsbescheinigung und Schildern zum Abmelden und hoffe, dass Ihr Recht habt.

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