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Anrechnung Von Urlaubstagen


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Zur Abwechslung mal etwas arbeitsrechtliches:

 

Seit März gibt es in unserer Firma neue Dienstpläne, um die 38-h-Woche in etwa einhalten zu können. Aufgrund der Überstunden haben wir in Abständen eine 4-Tage-Woche, also dann 2 Tage (+So) frei.

Die Frage ist jetzt, wenn der Jahresurlaub gerade auf eine solche Woche fällt, müssen dann trotzdem 5 Urlaubstage genommen werden?

Würde ich die Tage einzeln verplanen (z.B. Resturlaub), wäre das nämlich nicht der Fall.

Unser BR konnte dazu immer noch keine Antwort geben, und der Depotleiter beharrt auf den 5 Tagen.

 

LG und danke für eure Antworten - frosch

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Wenn es meine Chefs wären, dann wäre die Lösung klar:

1. Beantragst Du den Urlaub bevor die Dienstpläne erstellt werden, dann werden diese natürlich so angepasst, dass Du jede Woche 5 Tage Urlaub verbrauchst.

2. Sind die Dienstpläne beim Urlaubsantrag schon fertig, dann wird - sehr zähneknirschend - akzeptiert, dass Du natürlich auch Wochen hast, in denen 4 Tage Urlaub ausreichen

3. Fall 2. tritt nicht ein, denn bei fertigen Dienstplänen stehen betriebliche Gründe dem Urlaubsantrag entgegen, das kann also nicht genehmigt werden

 

Eine klassische Zwickmühlensituation!

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Im Arbeitsvertrag steht 5-Tage-Woche. Bis Februar haben wir 5 x täglich bis 10,75 Std. gearbeitet (abzüglich 45 min. Pause), bis man feststellte, daß dieses so wohl gar nicht zulässig war.

Die neue Regelung wird nun ab morgen allerdings wegen Weihnachten aufgeweicht, so daß wir wieder bis 10,75 dürfen (auf freiwillger Basis).

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Wenn der Dienstplan (das Arbeitszeitmodell?) (auch) eine 4-Tage-Woche vorsieht, kann man in dieser Woche auch nur 4 Tage Urlaub nehmen. Vergleichbar wäre z.B. ein ges. Feiertag in einer 5-Tage-Woche, der ja dann auch nicht als Urlaub angerechnet werden darf. (Meine Meinung!)

 

(Im Prinzip könnte man den Urlaub ja auch tageweise nehmen)

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Die Frage ist jetzt, wenn der Jahresurlaub gerade auf eine solche Woche fällt, müssen dann trotzdem 5 Urlaubstage genommen werden?

M.E. ja. Urlaub ist entweder tariflich oder im Arbeitsvertrag geregelt, die Grundlage bildet das Bundesurlaubsgesetz. § 3 regelt die gesetzliche Mindestzahl an Tagen und klärt auch gleich, was Werktage sind. Von Überstunden-abfeiern-beim-Urlaub-berücksichtigen ist dort nirgends die Rede.

 

Und hier habe ich noch was gefunden, was sich wohl recht problemlos auf Deinen Fall übertragen lässt:

In Deutschland sind die verschiedensten Arbeitsmodelle verbreitet, wodurch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch immer im Einzelfall zu berechnen ist. Arbeitet ein Angestellter “nur” drei Tage in der Woche, reduzieren sich auch die Urlaubstage, die ihm gesetzlich jedes Jahr zustehen. In diesem Fall hat der Betroffene einen Anspruch auf zwölf Erholungstage, die ihm sein Arbeitgeber gewähren muss

 

Die neue Regelung wird nun ab morgen allerdings wegen Weihnachten aufgeweicht, so daß wir wieder bis 10,75 dürfen (auf freiwillger Basis).

Die Regeln im Arbeitszeitgesetz sind bindend, ein (mehr oder minder) freiwilliges Abweichen davon (also Mehrstunden) ist unzulässig und eine Owi oder sogar Strafat.

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Da du offensichtlich bei der Post arbeitest, kann ich dir folgende Antwort geben. Es müssen nur soviel Tage Urlaub genommen werden, wie du laut Dienstplan arbeiten müsstest. Die freien Tage hast du ja schon "rausgearbeitet": Wenn du was genauer wissen willst, dann PN

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Da du offensichtlich bei der Post arbeitest

Die Branche könnte wohl stimmen, nehme ich an, das Unternehmen eher nicht. Ich habe jedenfalls den Begriff Depot noch nicht in Verbindung mit der Post gehört.

 

Es müssen nur soviel Tage Urlaub genommen werden, wie du laut Dienstplan arbeiten müsstest.

Wenn das so sein sollte, fände sich mit Sicherheit eine entsprechend angepasste Regelung zur Anzahl der Urlaubstage im Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Ansonsten ergäbe sich im Extremfall bei - lt. Dienstplan - einem Arbeitstag pro Woche ein Urlaubsanspruch von mindestens 20 bzw. 24 Wochen im Jahr.

 

Die freien Tage hast du ja schon "rausgearbeitet"

Ja, aber nur die in der Vergangenheit. Und für die hat er einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Daraus ergibt sich aber kein zusätzlicher Urlaubsanspruch. Und selbst wenn er keinen unmittelbaren Ausgleich erhalten hätte (was bei der Anzahl der dann pro Woche gearbeiteten Stunden schlicht unzulässig wäre), ergäbe sich daraus keine Änderung bezgl. des gesetzlichen bzw. vereinbarten Urlaubsanspruches.

 

Da es sich in diesem Fall trotzdem um eine "volle" 38-Stunden-Woche handelt, greift Dein 3-Tage-Beispiel nicht.

Deshalb schrieb ich übertragen. Wenn er seine vereinbarte Arbeitszeit in vier Arbeitstagen ableistet, steht im Arbeistvertrag immer noch die Fünf-Tage-Woche. Die Berechnung der Urlaubstage findet dann grundsätzlich immer noch auf der gesetzlichen Grundlage statt, also 20 bzw. 24 Tage. Ist im Arbeitsvertrag eine Vier-Tage-Woche vereinbart, sieht das Gesetz eine entsprechende Anpassung der Zahl der Tage vor. Abweichende Regelungen zugunsten des AN sind aber selbstverständlich möglich.

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Da du offensichtlich bei der Post arbeitest

Die Branche könnte wohl stimmen, nehme ich an, das Unternehmen eher nicht. Ich habe jedenfalls den Begriff Depot noch nicht in Verbindung mit der Post gehört.

 

 

...doch, bei der Post gibt´s neben Briefzentren, Paketzentren auch Depots... aber keine Ahnung, wie die in der Gesamtstruktur hängen.

 

Ich kenne nur Frachtbriefe mit einem fest aufgedruckten Absender Zeile 1: "Deutsche Post AG" Zeile 2: "ELN Depot", die ausgestellt wurden, als wir z.B. an einer Halle auf dem Gelände des Briefzentrums Freising am Münchener Flughafen die sog. Infopost geladen haben.

 

Ggf. hätte ich sogar noch Leerformular eines solchen Frachtbriefes hier rumliegen, da ich aber nicht weiß, wie "amused" die Post von einem Scan ist, möchte ich es vermeiden das Ding hier offen zu zeigen.

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Danke auch für diese Info. Hatte Depot bisher tatsächlich immer nur in Verbindung mit den 'privaten' Transporteuren gehört. Erstaunlich finde ich, daß euer BR nichts genaues weiß. Lass' doch mal hören, wenn Du genaueres weißt.

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  • 2 weeks later...

Wie wäre denn folgender Vorschlag:

 

Du nimmst Deinen normalen Jahresurlaub, zu deinen Terminen. Wenn denn dann von Seiten des Arbeitsgebers Ungemach droht, wegen der leidigen Regelung - so what.

 

Die Urlaubsverhandlungen musst Du mit dir selber führen. Immer dann, wenn es notwendig erscheint, musst du die Wetterkarte der kommenden Woche im Auge behalten, wird das Wetter gut, ist es empfehlenswert am Anfang der Woche ( Montag / Dienstag ) über Beschwerden zu klagen, um dann am Mittwoch, dem Hausarzt seine Aufwartung zu machen, um sich dann die nächsten 2 Wochen in aller Ruhe, auskurieren zu können.

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