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Frankreich - Halter != Fahrer, Was Ist Beste Strategie


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Hallo,



ich wurde in Frankreich mit 4 km/h zuviel ausserorts geblitzt = 45 Euro bei sofortiger Zahlung.



Da ich das übertrieben finde, wollte ich mal fragen was die beste Strategie ist, oder ob ich einfach zahlen soll.



Meine Mutter ist Halter,


Ich bin damit gefahren und wohne generell irgendwo anders.



Im Bogen kann meine Mutter angeben, dass sie nicht gefahren ist, jedoch muss dann ein Fahrer benannt werden.



Konkrete Fragen nun:



  • wann tritt Verjährung ein?
  • Lohnt es sich nach und nach verschiedene Fahrer anzugeben?



Wäre euch dankbar für INput..


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Hallo,

 

wenn du Nerven hast, kannst du das aussitzen, es kommt zuerst das 45.- Euro Angebot, dann folgen 90.- und zuletzt kommt ein 180.- Euro Brief mit bösen Drohungen auf Französisch. Weiter wird nichts passieren.

Wenn du mit dem Auto in F in nächster Zeit auffällig wirst, und im Rahmen der Kontrolle deine Rückstände auffallen, musst du diese dann eben vor Ort begleichen.

Es ist deine Entscheidung, ob du allem aus dem Weg gehen willst, oder eher etwas Spannung im Leben magst :D

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Da ich das übertrieben finde

Da kannst du mal sehen, wie billig das in D ist.

(Die Preise im Ausland werden übrigens regelmäßig veröffentlicht - z.B. Automobilclub. Da kann man auch schon vorher gucken...)

 

Ob deswegen soviele Ausländer hier her wollen? Weil es so schön billig ist?

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Moin Moin

 

 

Es gibt doch ein Abkommen mit Frankreich, oder?

 

Es gibt einen Rahmenbeschluss der EG der das regelt:

Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen.

 

Dieser Beschluss ist mit dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in deutsches Recht umgesetzt.

http://www.gesetze-im-internet.de/irg/index.html

Ab § 86 geht's da um Geldbußen und OWi.

 

 

Meines Wissens (unbestätigte Internet Info) haben das inzwischen ausser Irland und Griechenland alle EU-Länder in nationales Recht umgesetzt.

 

 

Gruß

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Im Bekanntenkreis habe ich mehrere solcher Bescheide/Verstöße in den letzten Jahren gehabt.

Die Französischen Behörden legen Wert darauf, dass die Euros im Französischen Säckel landen, daher lassen sie nicht vollstrecken, denn dann wandert das Geld in den Deutschen Haushalt.

Offensichtlich scheint zumindest hier die Verkehrssicherheit nicht oberste Maxime zu sein ;)

Auch muss zur Vollstreckung in D natürlich die Fahrereigenschaft nachgewiesen sein.

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