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Hupende Idioten Beim Überholen


Guest Schorre

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Guest Schorre

Neulich mal wieder erlebt, passiert aber öfter meist gegen Landwirtschaft, LKW oder sonstigen Hauptschülern die vermutlich beruflich unterwegs sind;) :

 

Setze zum Überholen an, üblich sind auch noch 2 Schleicher hinter dem LKW/Traktor die keine Anstalten machen überholen zu wollen. Knapp vor Höhe des Hauptgrundes für den Überholvorgang setzt derjenige dann einfach den Blinker und bildet sich wohl ein dass ich tatsächlich meinen abbrechen solle und brav hinter ihm einordnend ne Vollbremsung machen müsste.

Ich bin dabei wohlgemerkt sogar längst weg bis der zu überholende überhaupt sein Lenkrad zum Abbiegen einschlagen würde.

 

Das übliche Hupkonzert kann man den Vollspaten ja lassen. Mein Frage geht eher in die rechtliche Richtung: Könnte man im Fall des (Un)Falles problemlos zugeben schon länger am Überholen gewesen zu sein bzw. besteht die Möglichkeit eine Teilschuld angehängt zu bekommen? Die Vorfahrt sollte ja wohl eindeutig sein.

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Man könnte dir eine unklare Verkehrslage vorwerfen.

 

Abgesehen davon geht es bei der Haftung ums Privatrecht.

Mit 30 bis 50 % könntest du schon rechnen beim richtigen/falschen Richter.

 

 

Und der hat keine Hauptschule...

da fühlst du dich gleich besser. :doofwinkt:

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Erwartest Du wirklich eine sachliche Antwort?

Die kann er schon haben.

 

Wenn jemand ständig den Unmut im Verkehr erzeugt, sollte er mal in sich gehen, und fragen ob seine Fahrerlaubnis nutzen unbedingt sein muss.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, QTreiberin,

Erwartest Du wirklich eine sachliche Antwort?

Fahrer wie den TE kann man ganz einfach einordnen:

 

Religion 1, Mathe 6

 

Kommt es zum Unfall, weil der LKW oder Traktor nach links abbiegt oder weil überraschend Gegenverkehr kommt, während sie gerade überholen, kommt bei der Unfallaufnahme oft als Begründung: Ich habe geglaubt, dass es reicht und nicht damit gerechnet, dass es dann doch nicht passt. :abwarten:

 

Zu seinen Vorurteilen sage ich lieber nichts, denn das würde gegen die Netiquette verstoßen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hi,

 

mal ganz ohne auf die Polemik einzugehen.....

§5 StVO ist doch eindeutig:

"(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist....."

 

Also darf man nicht, wenn von hinten einer ange"flogen" kommt, einfach den Blinker setzen und ausscheren, weil:

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen...."

 

Obendrein dürfte auch noch gelten:

"(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen."

 

Damit ist der TE (eigentlich) im Recht. Was das im Falle eines (Un)Falles und vor Gericht nützt......

 

Jemandem per se zu unterstellen, das er" gefährdend" überholt, nur weil andere nicht überholen, ist mittelschwer daneben.

Wenn sich andere auf einmal trauen, kann es nicht so knapp sein und außerdem hat er vielleicht eine Maschine mit etwas mehr "Bums"?!

 

Grüße

Wolle

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Hallo, Wolle63,

 

der § 5 StVO passt hier nicht, denn der TE regt sich, wenn ich es richtig verstanden habe, über die "Hauptschüler mit LKW und/oder Traktor" auf:

Neulich mal wieder erlebt, passiert aber öfter meist gegen Landwirtschaft, LKW oder sonstigen Hauptschülern die vermutlich beruflich unterwegs sind;) :

.........

Knapp vor Höhe des Hauptgrundes für den Überholvorgang setzt derjenige dann einfach den Blinker und bildet sich wohl ein dass ich tatsächlich meinen abbrechen solle und brav hinter ihm einordnend ne Vollbremsung machen müsste.

Ein erfahrener und umsichtiger Fahrzeuglenker weiß, dass gerade Traktoren oft mal ohne Blinken nach links abbiegen und stellt sich darauf ein, indem er lieber ein paar Minuten dahinter bleibt und dann heil am Ziel ankommt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Traktoren werden auch Überholt wenn sie Blinken. Ganz offensichtlich Glauben Viele das die Traktoren so träge sind das sie sich ausrechnen vorbei zu sein bevor die Kiste den Kurs wechselt. Nächstes Problem, Traktoren nutzen nicht immer Wege um auf eine Wiese oder einen Acker zu fahren, wenn kein Graben vorhanden ist und ein Absatz nicht besonders Groß können die fast überall Abbiegen.

 

:think: Was der TE wohl zu einem örtlichen Landwirt sagen würde, der hat den Hauptschulabschluß, das Abitur und ist Agraringenieur und den LKW-Führerschein hat er auch noch.

 

 

Hin und wieder kann es auch sein das ich mal über einen Kilometer hinter einem Traktor oder LKW herfahren, aus dem einfachen Grunde das es sich nicht lohnt wie ein Irrer zu Überholen.

Und Ja, die Zipfel die sich nicht entscheiden können ob sie Überholen sollen oder nicht um dann Auszuscheren wenn man selbst zum Überholen ansetzt gehen mir auch auf den Sack. Aber damit muss man leben oder auf die Teilnahme am .Straßenverkehr verzichten.

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Guest Schorre

 

 

Für beide könnte es ein "Überholen bei unklarer Verkehrslage" werden.

 

Überholen? Der Traktor/LKW/Schleicher will doch nur abbiegen indem er die Vorfahrt missachtet.

 

 

 

Man könnte dir eine unklare Verkehrslage vorwerfen

 

Ist ein langsam fahrender Pulk automatisch eine "unklare Verkehrslage"?

 

 

 

Kommt es zum Unfall, weil der LKW oder Traktor nach links abbiegt oder weil überraschend Gegenverkehr kommt

 

Von Gegenverkehr war nie die Rede, für mich geht es um Spurwechsler die sich einbilden Vorfahrt zu haben.

 

 

 

Traktoren nutzen nicht immer Wege um auf eine Wiese oder einen Acker zu fahren, wenn kein Graben vorhanden ist und ein Absatz nicht besonders Groß können die fast überall Abbiegen

 

Der Polensprinter auf der Bahn kann auch jede Lücke nutzen und einem auch überall die Vorfahrt nehmen

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Hallo, Schorre,

Überholen? Der Traktor/LKW/Schleicher will doch nur abbiegen indem er die Vorfahrt missachtet.

wie kann jemand, der vor Dir in der gleichen Richtung fährt und dann nach links abbiegen will, Deine Vorfahrt missachten?

 

Weißt Du überhaupt, was Vorfahrt bedeutet?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Schorre

Dann ist es also Deiner Meinung nach kein Problem Fahrstreifen zu queren ohne den Rückwärtigen Verkehr zu beachten? Blinken bei Dir nötig oder eher auch nicht? Im Zweifel auch auf Straßen ohne Gegenverkehr ok?

wolle63 hat die Situation übrigens treffend beschrieben

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Ist einem Bekannten passiert:

 

langsamer ausländischer Kleinwagen auf ner Bundesstrasse, kurviger Strassenverlauf, zwei Autos vor ihm. Er hat ne sportliche Karre, entsprechende forsche Fahrweise.

Also: er setzt an zum Überholen, da biegt der Kleinwagen unvermittelt links ab, und bums krach peng. Totalschaden.

 

Es kam raus, dass der Kleinwagen ordnungsgemäß links geblinkt hatte, und der Bekannte das nicht gesehen hatte.

Überholen einer Kolonne von hinten hat bene seine Tücken.

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Lieber Schorre,

 

Ich empfehle dringendst ein eingehendes Surfen im Inet mit den Suchbegriffen Vorfahrt und überholen bei unklarer Verkehrslage...

 

Im zweiten Step dann evtl. das Aufbaustudium zu den Themen Überheblichkeit, Vorurteile, und Umgangsformen in Sprach- und Schriftform...

 

 

Derart geläutet können wir dann.gerne hier weiterdiskutieren..

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Hallo, Schorre,

 

verlässt ein Fahrzeug gewollt den rechten Fahrstreifen, um auf den linken zu gelangen, handelt es sich entweder um einen Überholvorgang nach § 5 StVO oder um einen Fahrstreifenwechsel nach § 7 StVO, nicht aber um einen Vorfahrtsverstoß oder ein Queren.

 

Lediglich in zwei Punkten stimme ich Dir zu: Der Fahrstreifenwechsel oder das Überholen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen und der rückwärtige Verkehr muss dabei natürlich beachtet werden und dieser darf weder gefährdet noch mehr als nach den Umständen erforderlich behindert werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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das Problem ist aber je nach Situation (und Richter...)

 

hast du bei unklarer Verkehrslage überholt.

 

 

Anderes Beispiel ist das Überholen nachts an einer Einmündung.

 

Richter 1 sieht die Schuld bei dem Rausfahrer. (da wäre dann deine Vorfahrt übrigens...)

Richter 2 sieht die Schuld beim Überholer.

Richter 3 macht 50:50

 

Die haben alle studiert - das macht die Sache absolut klar. :D

 

 

 

Und selbst wenn du kein Bußgeld zahlen darfst, 30 % "Haftung" - nicht Schuld... kannst du locker trotzdem kriegen

bei deiner Aktion.

...

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Hallo, andicorsa,

 

wenn ich den TE trotz seiner recht eigenartigen Sachverhaltsschilderung recht verstanden habe, handelt es sich um eine zweispurige Fahrbahn, auf der er links unterwegs war und einem Fahrzeug, das vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechseln will.

 

Kommt es dabei zu einem Unfall, dürfte Überholen bei unklarer Verkehrslage wohl recht selten zutreffen.

 

Es würde allerdings helfen, wenn der TE mal sachlich und ohne Beleidigungen konkret schildert, um was es ihm genau geht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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War nur ein Beispiel. Incl. Vorfahrt...

Bei dem Beispiel gehen die Meinungen noch mehr auseinander als beim Kolonnenüberholen/Springen.

 

 

Da bei TE noch mindestens 1 weiterer Schleicher da ist kommt es auch auf die Aussage ders

anderen Schleichers an.

 

 

Das Gericht wird dersen Aussagen würdigen und TE dann erzählen was es von ihm hält.

Meine Glaskugel sagt - nicht viel.

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Guest Schorre

 

Geschrieben Gestern, 12:10

Ist einem Bekannten passiert:

 

langsamer ausländischer Kleinwagen...

 

Und das genaue Ergebnis sah wie aus?

 

 

 

eigenartigen Sachverhaltsschilderung recht verstanden habe

 

Hast Du dann wohl nicht ganz. Ob mit oder ohne Vollspaten, sollte verständlich sein dass es in erster Linie um Landstraßen und plötzliches Abbiegen selbiger geht, weiter:

 

 

Knapp vor Höhe des Hauptgrundes für den Überholvorgang setzt derjenige dann einfach den Blinker und bildet sich wohl ein dass ich tatsächlich meinen abbrechen solle und brav hinter ihm einordnend ne Vollbremsung machen müsste

 

@fritz+andicorsa

 

So sieht es wohl aus, am Ende muss man sich in solchen Fällen vor Gericht individuell gegen die unzähligen Grattler auf unseren Straßen durchsetzen.

Dieses Urteil gefällt mir dabei noch am besten

 

 

OLG Brandenburg v. 28.09.2006:

Hat der Linksabbieger zwar geblinkt, dies allerdings relativ spät getan, als der Überholvorgang bereits begonnen war, so kommt bei der Kollision mit einem Überholer eine Haftung von 80 : 20 zu Lasten des Linksabbiegers in Betracht. Auch wenn der Überholer das Blinken wahrnimmt, muss er den bereits begonnenen Überholvorgang nicht abbrechen.

https://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php

 

Nach meinem persönlichen Rechtsverständnis wäre aber schlicht und einfach 100:0 angemessen.

 

Und keine Sorge: Auch dem Grattler oder Polensprinter gewähre ich Rechte. Fährt mir z.b. bei 250 auf der Bahn einer in die rechte Seite halte ich eine Haftungsteilung durchaus für gerechtfertigt aufgrund der bekannten Regelung zur Richtgeschwindigkeit, nicht aber in einem solchen Fall.

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Meine Idee wäre ja, daß Mehrfach-Kolonnenspringer grundsätzlich mindestens die 30 % Haftung aus der Betriebsgefahr

bekommen. ;)

 

Von diesem Grundsatz kann nach oben abgewichen werden.

 

Bei weniger Verschulden des Überholten oder noch höherem - unnötigen - Risiko.

Weil nix anderes ist es.

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Hi,

 

wer entscheidet denn, wann ein Risiko "unnötig" ist?

Wenn hinter einem Langsamfahrer ein oder mehrere Fahrzeuge fahren und aus unterschiedlichen Gründen (zu wenig "Bums", Angst zu überholen oderwasweißich) nicht überholen wollen/können, dann ist ein mehrfaches "Springen" doch legitim, wenn es StVO-konform erfolgt.

Wenn man, so wie gewünscht, überall eine Mithaftung von 30% oder mehr haben sollte, braucht man eigentlich keine Versicherung mehr......

 

Grüße

Wolle

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Nun das Risiko steigt (und damit die Haftung) wenn du dich "gezwungen" siehst schneller als erlaubt fahren zu "müssen".

Das Risiko steigt (und damit...) wenn die Abstände kleiner sind als 2x Mindestabstand + Länge deines Fahrzeugs.

Das Risiko steigt (und...) wenn schon absehbar ist, daß vorne jemand überholen möchte.

...

Nachweis dann auch gern über Zeugen und Würdigung durch Richter.

 

 

Die 30 % Betriebsgefahr würde ich grundsätzlich angemessen finden, auch ohne höheres Risiko.

 

Man kann es eben auch lassen.

Vor allem bei noch erhöhtem Risiko.

Viel sicherer sich nicht zu zwingen zu müssen. Überholunfälle (vor allem mit dem Gegenverkehr)

sind schwerwiegend.

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Hach, ich liebe Verallgemeinerungen und Unterstellungen!

Wo steht denn, dass man 1. gezwungen ist zu überholen und 2. unbedingt schneller als erlaubt fährt/fahren muss, wenn man ein/e langsam(er) fahrende/s Fahrzeug/Kolonne überholt?

Und bei Deiner Logik mit den Abständen könnte/müsste man das Überholen auf (einspurigen) Landstraßen generell verbieten. Weil, so einen Abstand läßt Niemand!

 

Grüße

Wolle

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Das ist doch keine Verallgemeinerung oder Unterstellung.

 

Das ist die Antwort

auf deine Frage

WANN

die Mithaftung steigen sollte.

Eben bei diversen Risiken.

Und meist auch heute schon steigt...

 

Man kann auch ohne diese 3 Beispiele überholen.

Dann sollte es grundsätzlich bei den 30 % aus der Betriebsgefahr bleiben.

 

 

Und natürlich muß man das Überholen nicht verbieten.

Nur die Mithaftung im Falle eines Falles erhöhen.

 

Hat doch jeder selbst in der Hand.

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Fahrer wie den TE kann man ganz einfach einordnen:

 

Religion 1, Mathe 6

 

Kommt es zum Unfall, weil der LKW oder Traktor nach links abbiegt oder weil überraschend Gegenverkehr kommt, während sie gerade überholen, kommt bei der Unfallaufnahme oft als Begründung: Ich habe geglaubt, dass es reicht und nicht damit gerechnet, dass es dann doch nicht passt.

Naja @nachteule, es gibt ja die "doppelte Rückschaupflicht":

 

Die doppelte Rückschau spielt eine Rolle, um beim Linksabbiegen eine Kollision mit einem Fahrzeug zu vermeiden, das im Überholen begriffen ist und dabei notwendigerweise die Fahrlinie des abbiegenden Fahrzeugs kreuzen muss. Durch einen von den Fahrzeugspiegeln unabhängigen Schulterblick soll ausgeschlossen werden, dass der nach links abbiegende Kfz-Führer dabei ein sich von hinten zum Überholen ansetzendes oder bereits im Überholen begriffenes Fahrzeug übersieht.

Aus https://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckschau.php, Hervorhebungen von mir.

 

Huper, wie vom TE erwähnt, können im Fach Überholkompetenz mit Note 5 und im Fach Verkehrssozialkompetenz mit Note 6 einfach eingeordnet werden. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Spätblicker seine Überholabsicht per Hupe ankündigte, ist gleich null.

:nolimit:

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  • 4 weeks later...

und wenn der Linksabbieger seiner "doppelten Rückschaupflicht" nicht nachkommt?

@hawethie: Ist doch bekannt. Leider ein "typischer Motorradunfall". Der KSF rechnet mit Fehler der anderen VT.

und: außerhalb von Ortschaften ist das Hupen zur Ankündigung eines Überholmanövers erlaubt.

Ja, auch bekannt, wird jedoch in der Regel nicht praktiziert. Hier ging es um eine Mißgunstbezeugung bzw. weil sich der Spätüberholer aufregt, daß vor ihm - zeitlich gesehen - jemand schon überholt, weil er meint, vorher hätte man nicht überholen können und/oder er Vorrang als Überholer hätte, weil er erster hinter dem "Hindernis" sei.

:nolimit:

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Ja, auch bekannt, wird jedoch in der Regel nicht praktiziert

wenn ich eine offensichtliche "Schnarchnase" vor mir habe (70 bei 100; Fahrstreifen wird vollständig ausgenutzt durch rechts-/linkspendeln; evtl. Handy am Geläusch;..) hab ich keinerlei Probleme und hupe auch.
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