abram2 0 Posted May 9, 2018 Report Share Posted May 9, 2018 hallo,eine bekannte Freundin aus Polen (wohnt dauerhaft in Polen + ist Polin) ist auf deutscher Autobahn geblitzt worden.Ihr Ehemann (Halter und ebenso wohnsitz in PL) hat von der deutschen Behörde ein Brief bekommen (200 EUR + 1 Monat Fahrverbot). Er soll nun erklären wer gefahren ist. Das Gesicht ist nur 50% erkennbar Meine Frage ist: wenn sie die Strafe bezahlt, den Führerschein aber nie abgibt, was droht ihr? Sie wird in Deutschland eh nie wieder mit dem Auto unterwegs sein. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 9, 2018 Report Share Posted May 9, 2018 wenn sie die Strafe bezahlt, den Führerschein aber nie abgibt, was droht ihr? Sie wird in Deutschland eh nie wieder mit dem Auto unterwegs sein.Definitiv wissen das nur die polnischen Behörden, da die deutschen Behörden in Polen keinerlei direkte, durchsetzbare Sanktionsmöglichkeiten haben. Ich tippe aber mal auf 'nichts'. Und wenn der Halter nicht reagiert, dürfte genau das selbe passieren und die Fahrerin auch noch 200,- € sparen. P.S.: Willkommen im Forum! Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2018 Report Share Posted May 9, 2018 Hallo, Abram2, herzlich willkommen im Radarforum. Lässt sich über den Halter die Fahrerin nicht ermitteln, hat sie Glück und nichts zu befürchten. Wird die Dame allerdings als Fahrerin festgestellt, wird gegen sie ein Bußgeld und ein Fahrverbot erlassen. Ob die Bußgeldstelle das Bußgeld über Polen eintreibt oder ob die Fahrerin, sollte sie das Geld nicht an die Bußgeldstelle überweisen, zur Fahndung (Strafvollstreckung) ausgeschrieben wird, liegt an den einzelnen Bußgeldstellen und kann nicht pauschal beantwortet werden. Zum Fahrverbot: Wird ein Fahrverbot verhängt, hat sie den Führerschein innerhalb einer festgesetzten Frist an die Bußgeldstelle zu schicken, bzw. diesen dort vorbeizubringen, damit dieser mit einem Aufkleber versehen werden kann, auf dem vermerkt ist, von wann bis wann das Fahrverbot gilt (danach wird er wieder ausgehändigt). Sollte sie dem nicht nachkommen, wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides das Fahrverbot verhängt und dies bleibt dann solange gültig, bis der Führerschein abgegeben wurde (Verjährungszeit 3 Jahre). Fährt sie in dieser Zeit in Deutschland und wird sie dabei erwischt, muss sie mit einer Strafanzeige nach § 21 StVG rechnen (und einer dementsprechenden Geldstrafe). Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
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