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Ich bin auf der A7 bei Würzburg geblitzt worden.

Trichter 120/100/80 nach 400m mobiler Blitzer hinter der Leitplanke.
Meinen Einspruch habe ich damit begründet, dass ich durch einen vorgeschriebenen Schulterblick vor dem Einfädeln auf die rechte von 2 Spuren das Linke Schild „120“ nicht gesehen habe und das rechte offensichtlich von einem überholenden Fahrzeug verdeckt wurde. Da ich nichts vom Tempolimit wusste habe ich auf über 200 beschleunigt. Beim 100er Schild habe ich verzögert aber keine Gefahrenbremsung gemacht. An der Messstellen waren es nach Abzug noch 123kmh.

„Nach meiner Rechtsauffassung müssen Schilder so aufgestellt werden dass sie unter allen Umständen gesehen werden können!“

 

Bei der Verhandlung war nur ein Richter anwesend.
Der hatte vom Einspruch keine Ahnung. Keine Zeile gelesen!
Ohne zu Sache etwas zu hören oder zu sagen meinte er:

Wenn ich den Einspruch nicht zurück ziehe würde er die Geldstrafe mindestens verdoppeln, da man offensichtlich Voreinträge übersehen hätte.

 

Ich habe Ihn gefragt ober überhaupt wisse um was es gehe, und ob er meinen Einspruch gelesen hätte. Er bestätigte dass er das nicht getan hat und meinte dann erzählen Sie halt mal. Was ich tat.

Nach seiner Rechtsauffassung spiele es keine Rolle ob man das 120er Schild sehen konnte, wenn man das 100er Schild sehe müsse man halt 100 fahren.

 

Weis jemand ob das stimmt?

 

Der als Zeuge aufgerufene Polizeibeamte konnte meine Frage nach dem Abstand zwischen dem 100er und 80er Schild nicht beantworten.

 

Aber Fakten oder Physik haben den Richter nicht interessiert. Er fragte mich nur ob ich meinen Einspruch zurück ziehe oder ob er mich verurteilen soll.

 

Ich habe meinen Einspruch zurück genommen und mir ist klar, dass ich dadurch jede Möglichkeit auf Änderung des Urteils gegen mich verwirkt habe.

 

Aber ich möchte mich bei der Dienstaufsicht über den Richter beschweren. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Richter sich null auf ein Verfahren vorbereitet, und dann nach „Gusto“ entscheidet.

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Wenn du nicht in der Lage bist, ein Schild zu erkennen und gleichzeitig einen Schulterblick zu kombinieren, dann bist du vielleicht nicht geeignet zu fahren?

Zumal so ein :120: Schild nicht kurz auftaucht und dann weg ist, sondern während der Fahrt, und vor und dann nach dem Schulterblick, zu sehen ist.

 

Dann kam das :100: Schild, welches auch schon vor erreichen sichtbar ist - ab erreichen gilt das Tempo. Wenn du ausrollen magst, so ist das ökonomisch, sollte jedoch vor dem Schild erfolgen.

 

Dein Tempo von über 200 ist deine Entscheidung. Richtgeschwindigkeit ist 130. Deutlich drüber heißt, dass das dein Problem ist, wenn du dann stärker verzögern musst.

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Wenn du nicht in der Lage bist, ein Schild zu erkennen und gleichzeitig einen Schulterblick zu kombinieren, dann bist du vielleicht nicht geeignet zu fahren?

Zumal so ein :120: Schild nicht kurz auftaucht und dann weg ist, sondern während der Fahrt, und vor und dann nach dem Schulterblick, zu sehen ist.

 

Ich bin hinter einem LKW gefahren weil ich ein Telefongespräch hatte. Da kommt das Schild ca. 1sek ins Blickfeld.

Ja mann kann einen Schulterblich auch in 0,4 sek machen wenn die Verkehrstlage übersichtlich ist und man nicht eine B-Säule hat die so dick ist wie ne deutsche Eiche. (VW-Sharan)

Ich fahre seit 35 Jahren unfallfrei in über 60 Ländern der Links oder Rechts-Verkehr im Schnitt 50tkm per anno!

Außer hier in Deutschland habe ich nirgendwo Probleme mit den Regeln.

 

In Deutschland wird leider in der Regel kontrolliert um Geld für den Staat zu kassieren.

Da ist es am besten die Beschränkungen dort zu installieren wo sie keinen Sinn machen.

Desto größer ist die Chance für "gute Geschäfte".

 

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Bist du neben oder hinter einem LKW gefahren? Hinter dem dem LKW hattest Du das Schild mindestens 2 Sekunden im Blickfeld, wenn der Sichersheitsabstand eingehalten wurde. Schilder gelten nun mal ab Aufstellort. und sind vermutlich beidseitig aufgestellt gewesen.

Telefonieren ist ein kein gutes Argument, selbst mit Freisprecheinrichtung könnte es in so einem Falle gegen Dich ausgelegt werden.

Da Voreintrragungen vorhanden sind (?) scheint es doch Probleme mit der Einhaltung der Regeln zu geben.

Ein Richter wird es in etwa so sehen wie Blaulicht es beschrieben hat.

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Die Frage war aber eigentlich ob jemand weis wo man Informationen zu folgenden Themen finden kann.

Was darf ein Richter?
Muss er sich vorbereiten, die Akten lesen, bevor er eine Verhandlung führt?

 

Von anderen Beamten weis ich, dass eine ordentlich begründete Dienstaufsichtsbeschwerde ein durchaus scharfes Schwert sein kann.

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Ein Richter ist frei in der Würdigung der Beweise.

 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist selten ein scharfes Schwert, außer der Beamte sammelt diese . Wmit willst Du die Beschwerde begründen?

Es gibt so einen "netten" Spruch (nicht nur) unter Juristen: "Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos, und fruchtlos."

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Bist du neben oder hinter einem LKW gefahren?

Hinter dem LKW Abstand (halber Tacho) = 40m +-30%

Blickfeld ist ein Winkel von ca. 30° bis ca. 75-80°

 

 

Aber Freunde, darum geht es doch gar nicht!!!

 

Es kann doch nicht angehen, dass ein Richter ohne die Akte zu kennen eine Urteil spricht.

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Ein Richter ist frei in der Würdigung der Beweise.

 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist selten ein scharfes Schwert, außer der Beamte sammelt diese . Wmit willst Du die Beschwerde begründen?

Es gibt so einen "netten" Spruch (nicht nur) unter Juristen: "Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos, und fruchtlos."

Er kann ja nur entscheiden ob er sie würdigt wenn er sie kennt. Das kreide ich ihm an.

Bei der Fruchtlosigkeit gibt ea andere Ansichten ein Freund ist auch Beamter und braucht so was gar nicht!

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Der Richter hat (nur mal so vermutet) vorher folgendes gesehen: vorwerfbare Überschreitung 43km/h bzw. größer 50%, Voreintragung(en) vorhanden, Meßprotokoll vorhanden, Schilderplan vorhanden.

 

Natürlich braucht die Dienstaufsichtsbeschwerde keiner, macht dem Betroffenen und seinem Vorgesetzten Arbeit.

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Solche Verhandlungen sind "Fliessbandarbeit". Die Argumente der Fahrer sind alle schon mal vorgetragen worden, für Richter nichts neues. Wesentlich ist das Messprotokoll. Eine Argumentation mit dem Schulterblick bei :120: ist natürlich recht sinnlos, wenn du erst nach dem :100: Schild abgelichtet wurdest. Wenn Du auf 200 beschleunigst, musst Du immer damit rechnen bald ein :100: oder anderes Beschränkungsschild zu sehen.

 

Der Richter hat Deine Argumente gehört, und aber für nichtig erachtet. Da wird auch ne Aufsichtsbeschwerde nichts bringen.Andere Richter werden das ähnlich sehen.

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Moin Moin

 

 

Es kann doch nicht angehen, dass ein Richter ohne die Akte zu kennen eine Urteil spricht.

Du hast nach dem Bußgeldbescheid den Einspruch eingelegt und deinen Fall damit vor einen Richter in die mündliche Verhandlung getrieben.

Was beschwerst du dich denn jetzt?

Der Richter lässt sich den Vorfall von dir und den Zeugen erzählen - das ist so üblich in einer mündlichen Verhandlung.

 

Deine Ausrede ist dürftig.

Natürlich musst du 100 fahren wenn du das Schild siehst. Ob du einen Trichter vorher verpennst ist dein Bier.

 

 

 

„Nach meiner Rechtsauffassung müssen Schilder so aufgestellt werden dass sie unter allen Umständen gesehen werden können!“

Davon solltest du dich trennen - jedenfalls von dem "unter allen Umständen".

Wenn die Schilder so stünden wie du es einforderst, wärst du immer im Vorsatz wenn du so durch die Gegend ballerst.

 

 

Gruß

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Ok, du übersiehst das 120.

Sei mal dahingestellt ob wahr oder nicht.

 

Du hast hinterm LKW mit max. 90 telefoniert und da eben übersehen.

 

Dann sofort (kann ja nicht lang sein bei Trichter) danach hast du auf über 200 beschleunigt.

 

Das 100 hast du gesehen.

 

Aber nur moderat gebremst.

 

Das 80 - das übrigens 200 Meter weit weg ist mindestens... - hast du auch gesehen.

Jaja, du meinst es wären weniger gewesen...

 

Aber immer noch nur moderat gebremst.

 

Dann 400 Meter weiter hattest du immer noch 123 km/h drauf.

 

Ok, selbst wenn wir zu deinen Gunsten annehmen, daß du das 100 nur aus dem Augenwinkel und die 80 keine 200 Meter weg gewesen wären.

 

Dann waren das wieviel Meter?

500 doch mindestens.

 

Ich sage bei 200 Meter Mindestabstand und 100 besser gesehen sind wir bei 700 Meter mindestens.

 

 

Gab es eigentlich eine Verdoppelung wegen Vorsatz?

Bei der Geschichte wäre das doch eigentlich ein Muß.

Das einzige was vielleicht übersehen wurde war das 120 - der Rest ist Vorsatz.

 

 

Edit:

btw: 100 dürfte sogar als 1. Schild stehen. :D

(bei Baustellen mit 5/2/0,8km Vorankündigung z. B. durchaus mal üblich)

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Gab es eigentlich eine Verdoppelung wegen Vorsatz?

Bei der Geschichte wäre das doch eigentlich ein Muß.

Das einzige was vielleicht übersehen wurde war das 120 - der Rest ist Vorsatz.

 

 

Edit:

btw: 100 dürfte sogar als 1. Schild stehen. :D

(bei Baustellen mit 5/2/0,8km Vorankündigung z. B. durchaus mal üblich)

Woraus konstruierst Du denn jetzt Vorsatz!

Gehts noch?

 

Ich habe 100 gesehen und bin auf die Bremse!

 

Und meines Wissens muss bei freier Strecke erst ein 120er Schild kommen!

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Rechne doch mal aus was für eine Verzögerung du bei den mindestens 500 Metern hast von 200 auf 123 km/h.

Und wieviel du für 80 benötigt hättest.

 

Bei Reaktionszeit von 1 Sekunde eine Verzögerung von etwa 2,2 m/s² gegen etwa 2,9 m/s²

 

Da du die "Physik" in deinem Eingangspost erwähnt hast. ;)

 

 

Vorsatz:

Du hast also - siehe "Physik" - vorsätzlich weniger gebremst als dir - leicht - möglich gewesen wäre.

 

Wenn bei deinen Ausführungen keine Verdoppelung rausgekommen ist bist du wirklich gut weggekommen.

 

 

Wissen:

Dein Wissen ist mangelhaft.

In der Regel soll es 120 sein, das ja.

Aber es darf als 1. auch ein 100 Schild stehen.

Wenn - siehe Ausführungen/Beispiel.

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Moin Moin

 

 

Ich habe 100 gesehen und bin auf die Bremse!

Mit den gemessenen 123 wärst du aber auch da zu schnell gewesen.

 

 

 

Ach so - der Vorsatz:

Da ich nichts vom Tempolimit wusste habe ich auf über 200 beschleunigt.

Da isser.

Wer so ballert, nimmt billigend in kauf, das er begrenzende Schilder nicht sieht und zeigt damit auch, dass sie (die begrenzenden Schilder) ihn nicht jucken.

 

 

 

Gruß

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Da isser.

Wer so ballert, nimmt billigend in kauf, das er begrenzende Schilder nicht sieht und zeigt damit auch, dass sie (die begrenzenden Schilder) ihn nicht jucken.

 

 

 

Gruß

Ich ballere nicht, sondern ich fahre so schnell wie ich verantworten kann und wie !!! erlaubt ist !!!

Ich halte mich an Geschwindigkeitsgebote und fahre sicher und rücksichtsvoll.

Nur noch mal zur Erinnerung: Ich habe niemanden gefährdet, belästigt oder bedrängt, sonder bin Wegelagerern in Falle gegangen!

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@Nur1Buerger, du kannst dich an das Richterdienstgericht wenden und dem Richter "Rechtsbeugung" vorwerfen. (Dienstaufsichtbeschwerde gibt es gegen Richter meiner Meinung nicht.)

Wenn du Glück hast wird über deinen Antrag gelacht, wenn nicht hast du ein Verfahren wegen Übler Nachrede am Hals.

 

Nach deiner Schilderung hast du dem Richter absolut nichts vorzuwerfen.

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Wo denn eine Vollbremsung?

--------

 

 

Bei mindestens 500 Metern.
Mindestens...

Und daraus folgend einer Bremsung deinerseits von physikalischen 2,2 m/s²
(in etwa, wer will kriegt eine Formel für die Kollisionsgeschwindigkeit und darfs besser machen)
und einer notwendigen Bremsung von 2,9 m/s² um nicht geblitzt zu werden

 

dem 100 Schild.

 

Und dem 80 Schild.

 

Und der (reinen) Blitzerentfernung von 400 Meter nach 80

bist du der einzige der von Wegelagerern spricht.


Und tröste dich, da nicht wegen Vorsatz verdoppelt hast du die Strafe für einen fahrlässigen Verstoß bekommen.
Also exakt für deine Meinung vom "Versehen/Übersehen".
Du kannst meiner Ansicht nach zufrieden sein bei deiner Geschichte.

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@Nur1Buerger, du kannst dich an das Richterdienstgericht wenden und dem Richter "Rechtsbeugung" vorwerfen. (Dienstaufsichtbeschwerde gibt es gegen Richter meiner Meinung nicht.)

Wenn du Glück hast wird über deinen Antrag gelacht, wenn nicht hast du ein Verfahren wegen Übler Nachrede am Hals.

 

Nach deiner Schilderung hast du dem Richter absolut nichts vorzuwerfen.

Das ist doch wenigstens mal ein Hinweis.

Ich werfe ihm nicht Rechtsbeugung sondern "Verletzung der Dienstpflicht" vor. Er wird schließlich dafür bezahlt das er sich in einen Fall einarbeitet.

@Nur1Buerger, du bist unaufmerksam, hast min. ein Schilderpaar übersehen, hast telefoniert und suchst für deine Fehler einen Schuldigen.

Wie viele km fährst Du im Jahr?

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@Nur1Buerger, der Richter kannte das Messprotokoll, deine Voreintragung, du durftest vortragen.

Vor Gericht gilt in der Regel das Mündlichkeitsprinzip. (Im Strafrecht ausschließlich, was da in der Akte steht ist ohne Belang wenn es nicht mündlich in den Prozess eingeführt wird.)

 

Was haben meine km/pa mit deinem Problem zu tun?

 

Selbst wenn du im Recht wärest ist eine Beschwerde über einen Richter nahezu aussichtslos. Die Unabhänigkeit des Richters ist ein sehr hohes Gut.

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Er wird schließlich dafür bezahlt das er sich in einen Fall einarbeitet.

 

Die Einarbeitung in einen Standardfall (nichts anderes ist deiner) ist in Minuten zu erledigen (99,995% aller Einlassungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen hat er schon mal gehört - und deine ist nicht die Originellste)

Dann hört der Richter sich noch was an, ob was neues hinzukommt - und urteilt dann.

Wie viele km fährst Du im Jahr?

 

Egal, wieviel km man pro Jahr/Monat/Tag/Stunde fährt: wenn eine OWi begangen wurde, dann wurde sie begangen.

 

Mal was ganz anderes:

WAS soll die blöde Überschrift?

Warum Beamtenwillkür, wenn du dich über einen Richter aufregst?

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Die Autobahn war frei!

Ich denke Dir hat (mindestens) ein LKW die Sicht verdeckt?

 

 

Ich halte mich an Geschwindigkeitsgebote und fahre sicher und rücksichtsvoll.

Warum warst Du denn dann vor Gericht?

 

 

bin Wegelagerern in Falle gegangen!

 

Jammer schön weiter und suche bloß nicht den Fehler bei Dir....

 

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Moin Moin

 

 

Ich ballere nicht

200 ist geballert, oder gerast wenn dir das lieber ist und würde auch den Vorsatz begründen.

 

 

 

 

... ich fahre so schnell wie ... !!! erlaubt ist !!!
Ich halte mich an Geschwindigkeitsgebote

Offensichtlich ja nicht.

Du bist allerhöchstens bisher noch nicht erwischt worden.

 

 

 

Nur noch mal zur Erinnerung: Ich habe niemanden gefährdet ...... oder bedrängt

Das ist auch Voraussetzung für die Geschwindigkeitsanzeige - andernfalls wärst du vermutl. im Strafrecht.

 

 

 

bin Wegelagerern in Falle gegangen!

Lustige Umschreibung für deine Raserei.

Es ging dir ja um eine (vermutete) Richterverfehlung.

 

 

Darf ich mal fragen, ob du in der Verhandlung anwaltlich Vertreten warst? und wie du dich entschieden hast?

Hast du den Einspruch zurückgezogen oder hast du ein Urteil?

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

...

... ich fahre so schnell wie ... !!! erlaubt ist !!!

Ich halte mich an Geschwindigkeitsgebote

Offensichtlich ja nicht.

Du bist allerhöchstens bisher noch nicht erwischt worden.

...

 

und es gäbe keine Voreintragungen.

Wo kommen die her?

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@Qtreiberin, der TE hat in POS. 1 angegeben, dass er seinen Einspruch zurück gezogen hat.

 

Wenn ein RA ihn mit dieser Argumentation anwaltlich vertreten haben sollte könnte man den RA verklagen.

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@Qtreiberin, der TE hat in POS. 1 angegeben, dass er seinen Einspruch zurück gezogen hat.

Hab ich doch gar nicht nach gefragt....

Entschuldigung, ich habe dir die Frage von @Sobbel untergeschoben!

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Bei der Verhandlung war nur ein Richter anwesend.

Das ist in so einem Verfahren die Regel. Hättest Du gern noch zwei Schöffen dabei gehabt?

 

Der hatte vom Einspruch keine Ahnung. Keine Zeile gelesen!

Das behauptest Du. Wenigstens einen Teil der Akte kannte er jedenfalls:

da man offensichtlich Voreinträge übersehen hätte.

Irgendwas muß er also gelesen haben.

 

Weis jemand ob das stimmt?

Ja. Ich. Stimmt.

 

Der als Zeuge aufgerufene Polizeibeamte konnte meine Frage nach dem Abstand zwischen dem 100er und 80er Schild nicht beantworten.

Das muß er auch nicht zwingend wissen.

 

Aber Fakten oder Physik haben den Richter nicht interessiert.

Fakt ist: die Schilder standen da. Fakt ist: Du warst deutlich zu schnell. Fakt ist: offenbar bist Du einschlägig vorbelastet. Und zur Physik: was hätte ihn da interessieren müssen?

 

Aber ich möchte mich bei der Dienstaufsicht über den Richter beschweren.

Mach das. Du wirst grandios scheitern.

 

Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Richter sich null auf ein Verfahren vorbereitet, und dann nach „Gusto“ entscheidet.

Ersteres kann sein und ist kein Problem (außer, daß Du genau das nicht beweisen kannst, im Gegenteil - s.o.), letzteres ist Deine Behauptung, weil Dir der Ausgang des Verfahrens nicht gefällt.

 

Ich bin hinter einem LKW gefahren weil ich ein Telefongespräch hatte. Da kommt das Schild ca. 1sek ins Blickfeld.

Die LKW-Geschichte passt irgendwie nicht so richtig zu Deiner Schilderung in Deinem Einspruch und der freien Autobahn. Und bei :80: und korrektem Abstand ist das Schild deutich länger als eine Sekunde zu sehen.

 

Außer hier in Deutschland habe ich nirgendwo Probleme mit den Regeln.

Nicht-erwischt-werden ist nicht gleichzusetzen mit keine-Probleme-mit-den-Regeln-haben.

 

In Deutschland wird leider in der Regel kontrolliert um Geld für den Staat zu kassieren.

Da ist es am besten die Beschränkungen dort zu installieren wo sie keinen Sinn machen.

Nur aus Gewohnheit: Du hast sicher so ein paar Beispiele mit den entsprechenden Belegen?

 

Was darf ein Richter?

Jede Menge. Ich empfehle das Gespräch mit einem Juristen, der kann Dir sicher erschöpfend Auskunft geben.

 

Muss er sich vorbereiten, die Akten lesen, bevor er eine Verhandlung führt?

Nein. Wird er aber sicher regelmäßig tun.

 

Von anderen Beamten weis ich, dass eine ordentlich begründete Dienstaufsichtsbeschwerde ein durchaus scharfes Schwert sein kann.

Kann sein. Aber auch eine außerordentlich ordentlich begründete DAB wird nicht zu einem Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit führen.

 

Es kann doch nicht angehen, dass ein Richter ohne die Akte zu kennen eine Urteil spricht.

Stimmt. Tut er auch nicht.

 

Ich ballere nicht, sondern ich fahre so schnell wie ich verantworten kann und wie !!! erlaubt ist !!!

Sobald die von Dir verantwortbar gefahrene Geschwindigkeit höher ist als die zHg, hast Du ein Problem (okay, theoretisch. Praktisch nur ausgesprochen selten). Und das Du schneller fährst als erlaubt sieht man an dem Verfahren gegen Dich.

 

Ich halte mich an Geschwindigkeitsgebote

Ääh - nein. Lies' noch mal den Bußgeldbescheid, dann merkst Du das auch. Übrigens: Deine Voreintragungen waren alle keine Geschwindigkeitsverstöße? Was dann?

 

Nur noch mal zur Erinnerung: Ich habe niemanden gefährdet, belästigt oder bedrängt

Schön gesehen. Deshalb hattest Du ja auch nur ein Verfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung am Hals.

 

sonder bin Wegelagerern in Falle gegangen!

Ja nee, is' klar.

 

Dienstaufsichtbeschwerde gibt es gegen Richter meiner Meinung nicht.

Doch.

 

wenn nicht hast du ein Verfahren wegen Übler Nachrede am Hals.

Wohl kaum.

 

Er wird schließlich dafür bezahlt das er sich in einen Fall einarbeitet.

Diese Information hast Du woher?

 

Zu Deinen Gunsten gehen wir mal davon aus, daß Du der einzige VT in ganz Deutschland bist, der sich immer und überhaupt an die Regeln hält, zumindest an die Geschwindigkeitsregeln. Dann wärest Du ein ausgesprochen aufmerksamer und vorausschauender Autofahrer und hättest in diesem Fall einfach Pech gehabt.

 

Die vom Richter erwähnten Voreintragungen und Dein Gerede über 'Wegelagerer' etc. lassen allerdings den Verdacht zu, daß Du ein relativ 'normaler' VT mit einem nicht gerade schwach motorisierten PKW bist, der einige Male mit deutlich zu Geschwindigkeit erwischt wurde und sich wahrscheinlich freuen kann, daß geringfügigere Übertretungen nirgends gespeichert werden. Und da Du selbst auch noch das Telefonat ins Spiel gebracht hast, braucht man nicht allzu viel Phantasie, um sich den Ablauf der Geschichte auszumalen.

 

 

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@Biber ist OT, trotzdem wie geht eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen einen Richter?

 

Ich kenne nur das Richterdienstgericht.

 

Ein Richter hat in seiner Urteilsfindung keinen Vorgesetzten, es gibt wohl höhere Gerichte.

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Der Versuch, das Urteil per DAB anzugreifen, ist von vornherein zum scheitern verurteilt. Man kann sich aber über die Verhandlungsführung oder das Verhalten des Richters beschweren. Ob und wann das zu irgendwelchen Konsequenzen führt, sei dahingestellt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß ein Richter in eine andere Abteilung versetzt wird, wenn sich häufiger Verfahrensteilnehmer über seinen Ton gegenüber z.B. Verkehrssündern beschweren. Ich gehe allerdings davon aus, daß solche Auffälligkeiten dann auch schon bzw. noch eher durch Rechtsanwälte an den Gerichtspräsidenten herangetragen werden.

 

Das, was der TE hier im Sinn hat, kann man m.E. komplett vergessen. Wie zorro69 schon schrieb: solche Verfahren sind Fließbandarbeit, das kann man im Zweifel schon am Terminzettel vor dem Sitzungssaal erkennen. Für Fälle wie diese braucht es keine besondere Vorbereitung, da reicht ein kurzer Blick in die Akte und die wesentlichen Fakten sind bekannt. Wenn dann in der mündlichen Verhandlung nicht tatsächlich etwas neues eingebracht wird, ist das Thema durch. Die üblichen Ausreden sind bekannt und fruchten nichts. Und wenn dann im Termin nicht mal ein Anwalt auftaucht, sondern 'nur' der einschlägig bekannte Betroffene - was würdest Du im Sinne der Arbeitsökonomie wohl tun?

 

Edit: die DAB selbst kannst Du an den Richter, den Gerichtspräsidenten oder das Richterdienstgericht schicken - die leiten im Zweifel an die zuständige Stelle weiter.

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Ich kann den TE schon etwas verstehen

Er möchte, dass der Richter sich ausführlich mit seinem Fall beschäftigt

Dazu müsste jedoch der TE den geforderteren Mehraufwand zahlen. Hieße Gerichtsverhandlungen werden richtig teuer.

Meine - wirtschaftlichere - Lösung wäre, solche Verkehrsstreitigkeit gar nicht mehr vor Gericht zuzulassen.

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Meine - wirtschaftlichere - Lösung wäre, solche Verkehrsstreitigkeit gar nicht mehr vor Gericht zuzulassen.

nö - Rechtsstaatlichkeit darf den Rechtsstaat durchaus was kosten. Es reicht schon, dass die Rechtsbeschwerde schon nicht für jede Lappalie zugelassen ist/wird.

Und ein ausführliches Einarbeiten: welche Zeit soll das in einem Standardfall mit einer, noch nicht mal originellen, schon x-mal gehörten und gelesenen Einlassung umfassen?

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Ich habe meinen Einspruch zurück genommen und mir ist klar, dass ich dadurch jede Möglichkeit auf Änderung des Urteils gegen mich verwirkt habe.

@nur1buerger: Bei einem Urteil wäre der nächste Schritt dann das OLG gewesen. Dafür gibt es aber "Hürden". Deine Argumentation hilft da sicher nicht, so ein Trichter mit Blitzer ist hieb- und stichfest. Leichtfahrlässiges Übersehen, Augenblicksversagen oder sich im Irrtum zu befinden greifen hier nicht. Alte Geschichte: Auf BAB wird es ab dem bzw. beim zweiten Schild ernst mit der Abzockmöglichkeit. Klar, wenn eine Meßstelle noch nicht etabliert ist, gibt es oft schildertechnische Ansätze. Wenn die Meßstelle aber schon in allen Facetten durchgekaut ist, was soll da noch ein Richter auf solche "Anfänger"-Argumentation noch groß eingehen? Logisch, daß da manchen Richtern gerade in Bayern, wo die Uhren noch anders ticken, dann das süffisante Gebaren durchkommt. Gegen das "hohe Gericht" hast Du als unvorbereiteter Laie null Chance, selbst wenn Du moralisch recht haben solltest. Selbst wenn es eine Möglichkeit ("Dienstaufsichtsbeschwerde", "Rechtsbeugung", etc.) gibt, dem Richter für seine laxe Arbeitshaltung eine reinzuwürgen, sie sitzen am längeren Hebel.

Überlege lieber, wie Du zukünftig nicht in den Fängen der Wegelagereizunft kommst und dein Maßnahmenpaket "BAB-Abzocke überleben" besser schnürst, das kann u. a. auch ein Bremsschlag am zweiten Schild auf dein persönliches Überschreitungslimit sein.

:nolimit:

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Überlege lieber, wie Du zukünftig nicht in den Fängen der Wegelagereizunft kommst und dein Maßnahmenpaket "BAB-Abzocke überleben" besser schnürst, das kann u. a. auch ein Bremsschlag am zweiten Schild auf dein persönliches Überschreitungslimit sein.

:nolimit:

ich wüsste das was,.... aber das willst du sicher nicht wissen. ;-)
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Bei einem Urteil wäre der nächste Schritt dann das OLG gewesen.

Ich mag mich natürlich täuschen, aber wahrscheinlich hast Du (mal wieder) schlicht exakt null Ahnung und trotzdem was rausgehauen - Volksverdummung at its worst. Also erklär doch bitte, wie der TE in diesem Fall zum OLG hätte kommen können.

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Mein Freund @biber, was habe ich denn oben geschrieben? Bist Du verwirrt oder nur klassisch im Oberflächen-Troll-Modus? Desweiteren belegst Du wieder einmal köstlich mit "wahrscheinlich", daß Du eine Stochastik-Nulpe bleibst :P . Ich hatte schon vor Dekaden angenommene Fälle vor dem OLG, muß halt mal mehr im Forum zurückschauen.

:nolimit:

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Mein Freund @biber

Ääh - nein.

 

was habe ich denn oben geschrieben?

Jede Menge. Ich hatte Dich aber nur hiernach

Bei einem Urteil wäre der nächste Schritt dann das OLG gewesen.

gefragt.

 

Ich hatte schon vor Dekaden angenommene Fälle vor dem OLG, muß halt mal mehr im Forum zurückschauen.

Ich werde sicher nicht im Forum 'zurückschauen', um irgendwelche Beiträge von Dir zu suchen, in denen Du annimmst, irgendwelche Fälle würden am OLG verhandelt. Also erkläre doch einfach, wie der TE in diesem Fall vor das OLG hätte kommen können. Ansonsten können wir wieder mal festhalten: Dummschwätzer.

 

Ich denke m3 denkt an die Rechtsbeschwerde die vom AG zu den Bußgeldsenaten am OLG führen

Schön, daß Du denkst, er denke, wenn auch nur an. Wenn er daran dachte, soll er das schreiben und dann die Frage oben beantworten.

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Ääh - nein.

Mein liebster Freund @biber, Dein feinsinniger Einsatz von Ironie ist wieder einmal bestechend ;););):lol2::P .

Und bevor Du auf Warum-ist-die Banane-krumm-Niveau frägst, erläutere doch einmal, wie Du in meinem Posting #42 Satz 2, 3 und 4 verstehst? Denn im nachfolgenden belegst Du erneut deine Begriffstutzigkeit hinsichtlich "angenommen" :whistling: . Im besten Fall für Dich ist es pseudo-intelligentes Trollgebaren :fool: .

 

Für Deine erneut hier nachgewiesene Dummheit (weitere Belege: PSS-red Blitzverhältnis, Bußgeldstellen-Performance-Daten, usw.) mit "zwei richtigen Mausklicks" etwas zu finden, kann ich nun wirklich nichts. Kannst ja mal beim "www.fuer-dummies.de-Verlag" anfragen, ob sie nicht ein Buch "Mit zwei Mausklicks weg vom Oberflächen-Troll-Image für Dummies" rausbringen möchten :doofwinkt: .

:nolimit:

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