Blaulicht 204 Posted August 4, 2017 Report Share Posted August 4, 2017 Ich dachte bisher es zählt inklusive Spiegel, nun behauptet ein Polizist, dass das ohne Spiegel zähle. Kann jemand mir helfen? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 4, 2017 Report Share Posted August 4, 2017 Es zählt die breiteste Stelle. Das können die Spiegel sein oder auch eine Ladung oder ein Bauteil, die/das darüber hinaus ragt.StVOZeichen 264Tatsächliche BreiteErläuterung: Die tatsächliche Breite gibt das Maß einschließlich der Fahrzeugaußenspiegel an 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 4, 2017 Author Report Share Posted August 4, 2017 Danke Ich suchte in stvo und stvzo.... Dabei hätte ich einfach in die Anlage mit den Zeichen gucken sollen... ... wie war das mit dem Wald vor lauter Bäumen Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted August 4, 2017 Report Share Posted August 4, 2017 Moin Moin Ich dachte bisher es zählt inklusive Spiegel, nun behauptet ein Polizist, dass das ohne Spiegel zähle.Dabei gilt zu beachten, dass die Fahrzeugbreite im FZ-schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 ohne die Spiegel angegeben ist.Da gibt es die ISO 612-1978 Punkt 6.2 zu beachten.Steht so im § 32 StVZO Gruß Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted August 4, 2017 Report Share Posted August 4, 2017 Ja. Macht aber für das Schild keinen Unterschied. Genau wie wenn im Fahrzeugschein 2,50 Meter steht, aber mit überstehender Leiter 3,50 Meter und da ist nen Schild tatsächliche Höhe 2,80 Meter. Ok, wenns keiner sieht... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted August 5, 2017 Report Share Posted August 5, 2017 Moin Moin Macht aber für das Schild keinen Unterschied.Es gibt aber immer wieder Bürger mit erhöhtem Diskussionsbedarf und Belehrungsresistenz.Wenn die jetzt wüssten und einsähen, dass ihre abgelesene Breite nunmal nicht die maßgebliche Breite ist....... aber mit überstehender Leiter 3,50 Meterund da ist nen Schild tatsächliche Höhe 2,80 Meter.Wenn das dann aus vorhersehbaren Gründen nicht passt, sind wir in der StVO (§ 22 u. a.) und nicht mehr in der StVZO. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 5, 2017 Author Report Share Posted August 5, 2017 Was steht denn in Der genannten ISO Norm? Quote Link to post Share on other sites
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