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Geblitzt - Verjährung/fristen


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Guest johnnyvega

Hallo Leute! Ich weiß das solche Themen hier warscheinlich ständig eröffnet werden und der ein oder andere schon davon genervt ist. Ich werde trotzdem mal den Fall schildern in der Hoffnung das vll jemand eine ähnliche Situation erlebt hat und mir vll davon berichten kann..

 

Ende März fahren 3 Kollegen mit dem Auto und werden geblitzt (41-50 zuschnell). Der Fahrer war allerdings nicht der Fahrzeughalter, dieser war zu diesem Zeitpunkt noch alkoholisiert und schlief. Nun hat der Halter den Anhörungsbogen gestern bekommen also gute 5 Wochen nach begehen der "Tat".

 

So wie ich das bisher verstehe läuft doch die Verjährungsfrist immernoch, da ja nicht der "Täter" angeschrieben wurde. Sollte sich der Halter nichtmehr erinnern können, wäre ja in den meisten Fällen üblich, ihm als Verkehrserziehende Maßnahme die Führung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen.

 

Nun bin ich auf die Information gestoßen das dieses nur üblich ist, wenn der Anhörungsbogen in einer Frist von 2 Wochen nach der Tat beim Fahrzeughalter eingeht. Diese Frist ist ja hier offensichtlich deutlich überzogen worden.

 

Die Frage die sich ja jetzt stellt ist: Sollte der Halter sich durch den langen Zeitraum und den Zustand in dem er sich zum Tatzeitpunkt befand nicht an den Fahrer erinnern können, würde ihm doch in den meisten Fällen kein Fahrenbuch auferlegt werden oder?

 

Vll hat ja jemand eine ähnliche Situation erlebt und kann hier weiterhelfen.

 

Gürß euch!

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Hallo und willkommen im Radarforum.

 

Die 2-Wochenfrist gilt, wenn kein Foto mitgeschickt wird. Laut gängiger Rechtssprechung ist es dem Halter zuzumuten, sich solange daran zu erinnern, wem er sein Auto überlassen hat.

 

Falls ein Foto mitgeschickt wurde (mit dem Anhörungsbogen) geht es um das Erkennen einer Person. Und das ist unabhängig von Fristen. Ungeachtet dessen handelt es sich um einen Anhörungsbogen und der Beschuldigte darf schweigen. Und solch ein Anhörungsbogen kommt mit normaler Post, kann also auch schon mal verloren gehen. Es droht daher kein Fahrtenbuch, wenn der Halter sich jetzt noch nicht bei der Behörde meldet.

 

Erst bei einem Bußgeldbescheid (der per Postzustellurkunde kommt) muss der Halter reagieren.

 

Kernfrage: Wurde ein Foto mitgeschickt und ist darauf der wirkliche Fahrer zu erkennen? Bzw. ist zu erkennen, dass der Halter nicht am Steuer saß?

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Guest johnnyvega

Hey Kasperle,

 

Ja es wurde ein Foto mitgeschickt das aber nicht besonders klar ist. Es kann allerdings ausgemacht werden das der Halter nicht der Fahrer ist wenn man das Bild genau mit dem Passbild vergleicht (was ja auch der Wahrheit entspricht). Das scheint der Behörde aber nicht aufgefallen zu sein da sie ihm keinen Zeugenaussagebogen zugeschickt haben.

 

Uns stellte sich wie gesagt nun die Frage, welche Konsequenz es hätte im Anhörungsbogen auf weitere Personenangaben ausser die eigenen zu verzichten und sich dabei darauf zu berufen, dass man zu dem Zeitpunkt als Beifahrer alkoholisiert war.

 

Güße

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Ich vermute, die Angaben zum Halter des Fahrzeugs sind korrekt im Anhörungsbogen? Dann würde ich jetzt ganz entspannt warten, bis der Bußgeldbescheid eintrifft und dagegen wahrheitsgemäß und fristgerecht Einspruch/Widerspruch (ich kann mir nicht merken, welches der richtige Begriff ist) einlegen mit der Begründung "Ich war nicht der Fahrer" und vielleicht noch eine Kopie des Passbildes mitschicken. Zu dem Zeitpunnkt ist der Halter nämlich immer noch der Beschuldigte. Erst wenn er zum Zeugen wird, dann muss er die Behörde mit wahrheitsgemäßen Aussagen zum wirklichen Fahrer unterstützen. Das Verfahren kann sich dann in die Länge ziehen und dann besteht die Chance, dass gar keiner mit Geld, Punkten, Fahrverbot belohnt wird. Die 3-Monats-Verjährungsfrist hast Du (im wesentlichen) richtig erkannt.

 

Falls es nur darum geht, den Halter aus der Sache rauszuholen, reicht eine formlose Angabe des wirklichen Fahrers auf dem AHB, obwohl dafür eigentlich der ZFB (Zeugenfragebogen) gedacht ist.

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Guest johnnyvega

Hey,

 

ja genau wir wollten nur ausloten was das kleinste Übel ist, bzw welche Möglichkeiten wir überhaupt in dieser Situation haben. Wenn aus der "Vermeidung" von 1Mon. Fahrverbot, 2 Punkten und 160 Euro folgen würde das man 12Monate ein Fahrtenbuch führen muss ist das schon fraglich was "günstiger" wäre. Wir hatten nur überlegt ob es durch die bereits verstrichene Zeit von 5 Wochen überhaupt lohnenswert ist für diese Verjährungsfrist zu gehen und so insgesamt "unbescholten" aus der Sache zu kommen (das klingt irgendwie ziemlich kriminell wenn ich das so lese^^).

 

Wenn ich dich jetzt richtig verstehe würdest du in dieser Situation garnicht erst den ASB zurückschicken, sondern erst den BGB abwarten?

 

Grüße

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Ich gehe davon aus, dass dem TE bekennt ist Wer gefahren ist. Der TE ist formal verpflichtet den Namen des Fahrers bekannt zu geben, wenn er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Aus Gründen die ich durchaus verstehen ķann will der TE den Namen nicht nennen. Sein Risiko ist die kostenpflichtige Anordnung eines Fahrtenbuchs.

Die Anordnung erfolgt erst nach Ablauf der Verjährung.

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Der TE ist formal verpflichtet den Namen des Fahrers bekannt zu geben, wenn er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Ja, aber nur wenn er als Zeuge befragt wird. Nicht wenn er als Beschuldigter angesprochen wird.

Und deswegen würde ich jetzt an Stelle des TE den BGB abwarten.

Und kriminell ist das Vorgehen überhaupt nicht.

Für mich würde ich folgenden Zeitablauf vermuten:

- Ende März: Missetat

- Anfang Mai: AHB (der nicht beantwortet wird)

- Anfang Juni: BGB (auf den mit "Ich war nicht der Fahrer" geantwortet wird, ACHTUNG Frist! beachten, sonst wird der rechtskräftig)

- Ende Juni: Zeugenfragebogen an den Halter (der 3 Monate und 1 Tag nach der Missetat korrekt! beantwortet wird)

- Verjährung für den wirklichen Fahrer erreicht

Und kein Fahrtenbuch, weil der Halter innerhalb der Fristen korrekt reagiert hat. Die Falle schnappt nur zu, wenn der Zeugenfragebogen (mit Antwortfrist) rechtzeitig vor Ende Juni beim Halter ankommt. Aber wenn der korrekt beantwortet wird, droht auch kein Fahrtenbuich, dann gibt es halt nur weniger Geld auf dem Konto, Punkte und ein Fahrverbot.

 

Nachtrag: Wohnen Halter und Fahrer an derselben Adresse? Oder sind das vielleicht sogar nur flüchtige Partybekanntschaften?

Edited by Kasperle
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Wenn aus der "Vermeidung" von 1Mon. Fahrverbot, 2 Punkten und 160 Euro folgen würde das man 12Monate ein Fahrtenbuch führen muss ist das schon fraglich was "günstiger" wäre.

 

Nur als Tipp für die Entscheidungsfindung... die Anordnung eines Fahrtenbuches kostet den Halter bis zu 200 Euro und diese Maximalhöhe wird bei den meisten Behörden mittlerweile auch ausgeschöpft.

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Man sollte sich gut überlegen ob nicht die Fahrtenbuchauflage das geringere Übel ist.

 

Zwei Punkte in Flensburg für 5 Jahre das ist schon eine Last.

Wenn man dadurch den Führerschein verliert dann wird es richtig teuer.

8 Punkte sind bei Vielfahrern schnell erreicht. Da sollte man um jeden Punkt alle Möglichkeiten ausschöpfen.

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Man sollte sich gut überlegen ob nicht die Fahrtenbuchauflage das geringere Übel ist.

Wobei es inzwischen schon Geräte gibt, die das Fahrtenbuch automatisch führen und einem die Schreibarbeit abnehmen.

 

Wie schaffen es nur immer die (weitaus) meisten, ohne Punkte durchs Leben zu kommen?

Für Leute, die jährlich nur die durchschnittlichen 15000 km (oder noch weniger) fahren kein Problem. Alle paar Jahre mal ein Punkt macht nichts. Aber für andere, die jeden oder jeden zweiten Arbeitstag einen Kunden besuchen müssen kann das schon mühsam werden.

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Moin Moin

 

 

Wobei es inzwischen schon Geräte gibt, die das Fahrtenbuch automatisch führen und einem die Schreibarbeit abnehmen.

Woher weiß dieses Gerät, wer grad am Steuer sitzt ?

Der Formulierung aus § 31a Abs. 2 StVZO folgend, würde ich ein händisch geführtes Fahrtenbuch erwarten.

 

Aber für andere, die jeden oder jeden zweiten Arbeitstag einen Kunden besuchen müssen kann das schon mühsam werden.

 

Da hast du absolut recht. Ist eine Zumutung und überdies völlig unmöglich längere Zeit auf Verkehrszeichen zu achten und sich an Verkehrsregeln zu halten.

Nicht das man am Ende noch in einem verkehrsrechtlichen Burnout endet.

 

 

Gruß

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Für Leute, die jährlich nur die durchschnittlichen 15000 km (oder noch weniger) fahren kein Problem. Alle paar Jahre mal ein Punkt macht nichts. Aber für andere, die jeden oder jeden zweiten Arbeitstag einen Kunden besuchen müssen kann das schon mühsam werden.

Ich fahre im Jahr durchschnittlich ca. 30.000 km (privat). Und oh Wunder, es macht mir weder Mühe noch sonst welche Probleme, mein Punktekonto bei Null zu halten. Alles eine Frage der Planung. Muß man sich halt nicht zu viele Kunden auf einen Tag legen.
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Guest rodney

 

 

Für Leute, die jährlich nur die durchschnittlichen 15000 km (oder noch weniger) fahren kein Problem. Alle paar Jahre mal ein Punkt macht nichts. Aber für andere, die jeden oder jeden zweiten Arbeitstag einen Kunden besuchen müssen kann das schon mühsam werden.

 

Am ungefährlichsten Leben die Lokalpendler, da sie ja ortskundig sind und wissen wo welche Gefahr lauert

Am gefährlichsten ist man speziell als beruflich reisender der in unterschiedlichen Einsatzgebieten unterwegs ist (Womöglich auch noch guten Willens und deshalb ohne jegliche Warntechnik)

 

Ich persönlich liege dazwischen - es sind zwar einige Kilometer, allerdings auf relativ gleichbleibenden Strecken. Die dortige Abzockkultur ist mir bekannt: Gerätschaften, Versteck, Zeiten usw.

 

 

 

Alles eine Frage der Planung. Muß man sich halt nicht zu viele Kunden auf einen Tag legen.

 

Es soll wohl auch Leute geben die was richtiges arbeiten müssen, um u.a. die ganze :cop01:-Gaudi zu finanzieren ^_^

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Jup. Du hast mit Deinem Dummfug ja sowas von recht. Ich frage mich allerdings, was Du denn so "richtiges" arbeitest. Oder arbeitest Du am Ende so rein gar nichts?

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Es ist doch irgendwie phantastisch.

Jeder, aber auch wirklich JEDER Fred gleitet nach kurzer Zeit ab und endet in den ewig gleichen Beschimpfungen/Unterstellungen/Anfeindungen der ewig gleichen User, von denen (mindestens) einer auch noch "Chef" ist.

Ein Spitzen-Forum ist das hier, muss man neidlos anerkennen.

Frage: Wollt ihr (sorry) Streithammel nicht mal im OT-Bereich einen Fred dafür aufmachen, in dem ihr euch nach Herzenslust immer die gleichen Sachen um die Ohren hauen könnt? Würde der Übersichtlichkeit des Forums sicher gut tun.....

 

Grüße

Wolle

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Du erwartest doch nicht wirklich, daß man sich ständig wiederholenden (von ein und denselben Leuten verbreiteten) Dummfug unkommentiert stehen läßt, oder? Denn wenn Du mal richtig und aufmerksam liest, so war mein Bezugesposting, auf das ein spezieller User mal wieder völligen Dummfug äußerte, absolut sachlich.

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Nö, man muss sowas nicht unkommentiert stehen lassen. Man kann den Unfug in den Bereich schieben, wo er (nach meinem Verständnis) hingehört und dann dort kommentieren.

Dieses Posting von Dir war sachlich, aber es gibt genügend Beispiele, wo das auch bei Deinen Postings nicht der Fall war.

 

Grüße

Wolle

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Dein Verständnis gut und schön, aber solange ein Thema nicht völlig OT wird oder aus dem Ruder läuft, wird sicherlich nichts irgendwohin verschoben.

 

Und was mein Posting betrifft: soll ich mir jetzt auch alle Deine Postings der Vergangenheit anschauen, um Dir irgendein unsachliches um die Ohren zu hauen? Hier ging es klar um die Aussage

Es soll wohl auch Leute geben die was richtiges arbeiten müssen, um u.a. die ganze :cop01:-Gaudi zu finanzieren.

Und die ist und bleibt Dummfug.

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Ich behaupte mal, wir haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wo "völlig aus dem Ruder" anfängt. ;)

In einem anderen Fred (der mit den neuen teilstationären Blitzern) habe ich mir die Frage erlaubt, um was es in dem Fred eigentlich geht. Weil, da werfen sich die User seit 2 Seiten nur noch Sachen an den Kopf, die nicht mehr zum Thema gehören.

Das immer wieder gerne gebrachte Argument, man (ich) müsse diese Postings nicht lesen ist ja per se richtig. Nur muss man sie wenigstens überfliegen, um feststellen zu können, ob und wo vielleicht doch wieder etwas Sinnvolles, zum Thema gehörendes, kommt. Und das macht auf die Dauer einfach keinen Spaß!

 

Grüße

Wolle

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Nur muss man sie wenigstens überfliegen, um feststellen zu können, ob und wo vielleicht doch wieder etwas Sinnvolles, zum Thema gehörendes, kommt. Und das macht auf die Dauer einfach keinen Spaß!

Das geht mir als einer von den "Chefs" nicht anders. Nur: Du darfst sie überfliegen, sogar ignorieren. Ich muß sie mir schon genauer anschauen.

 

Alternativ könnte man natürlich auch rigoros Beiträge aussortieren, in denen nur Müll geschrieben wird. Mancheiner würde sich dann allerdings fast ausschließlich im Mülleinmer wiederfinden. :abwarten: Sollte das gewünscht sein, spiel ich gern ab und an mal die Putze. :sneaky:

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Guest rodney

Realitätsfremde Blödkommentare wie

 

 

Muß man sich halt nicht zu viele Kunden auf einen Tag legen

 

müssen und gehören, selbstverstäntlich sachlich, angeprangert und korrigiert wie in #17 ja auch geschehen.

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Seine Spezialdisziplin hier mal wieder: Zensur :rofl:

Mir völlig egal, wie Du das bezeichnest. Mäßige Dich, oder ich handele.
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Für Leute, die jährlich nur die durchschnittlichen 15000 km (oder noch weniger) fahren kein Problem. Alle paar Jahre mal ein Punkt macht nichts. Aber für andere, die jeden oder jeden zweiten Arbeitstag einen Kunden besuchen müssen kann das schon mühsam werden.

Ich fahre im Jahr durchschnittlich ca. 30.000 km (privat). Und oh Wunder, es macht mir weder Mühe noch sonst welche Probleme, mein Punktekonto bei Null zu halten.

Leicht machbar, wenn man immer im gleichen Büro arbeitet und sich Zeit lassen kann. Zur Not baust Du Deine Radarfalle eben ein paar Minuten später auf und vor dem Feierabend ein paar Minuten früher ab.

Alles eine Frage der Planung. Muß man sich halt nicht zu viele Kunden auf einen Tag legen.

Na klar. Etwas langsamer arbeiten, etwas weniger leisten.... Und wenn man nicht pünktlich ist kann der Kunde ja zur Konkurrenz gehen.

Als Beamter kannst Du Dir sowas leisten, in der Wirtschaft ist es aber nicht gut angesehen.

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^ Wenn Du mir nicht glaubst, dann vergib Deinen Auftrag an den, bei dem Du am längsten warten und am meisten zahlen mußt. Bei dem kannst Du hoffen, daß er für Dich langsam genug arbeitet.

@guerre

Paß auf, daß Du nicht erschossen wirst. :lol:

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@guerre

Paß auf, daß Du nicht erschossen wirst. :lol:


Ist OT, trotzdem, wie erschliesst man jemanden, von dem man weder Realnamen noch Anschrift kennt?
2. OT, Schnell ist oft, nicht immer, teurer Pfusch, man zahlt 2 x.
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Wenn Du mir nicht glaubst, dann vergib Deinen Auftrag an den, bei dem Du am längsten warten und am meisten zahlen mußt. Bei dem kannst Du hoffen, daß er für Dich langsam genug arbeitet.

Wenn der potentielle Kunde sich Gedanken darüber macht, ob Du seinen Auftrag genauso sorgfältig ausführst wie Du seine Fragen nicht beantwortest, wird er 'potentiell' bleiben.

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@guerre

Paß auf, daß Du nicht erschossen wirst. :lol:

 

Ist OT, trotzdem, wie erschliesst man jemanden, von dem man weder Realnamen noch Anschrift kennt?

2. OT, Schnell ist oft, nicht immer, teurer Pfusch, man zahlt 2 x.

Wer Krieg schreibt kann Krieg erleben. Und da wird nun mal geschossen.

Wer Nicks verändert wird nun mal angemeckert. Warum sollte es Dir anders gehen?

 

2. Was weißt Du schon von mir? Nur das, was ich hier geschrieben habe. Offensichtlich unterstellst Du jedem, der die Willkür der Verwaltung kritisiert, daß er bei der Arbeit pfuscht.

Beim Fahren halte ich zwar nicht alle willkürlich ausgeschilderten Vorschriften ein, aber die Regeln, die mir sinnvoll und berechtigt erscheinen, schon. Und damit bin ich bisher immer unfallfrei ans Ziel gekommen. :victory:

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@gerre, es war nicht meine Absicht deinen Nick zu verfälschen, Entschuldigung!

Okay, Danke! Jeder kann sich mal vertippen. (Allerdings hatte Dein Vertipper etwas komisches. ;) )

 

Ich misstraue MENSCHEN, die Glauben nur ihre eigenen Regeln sind allein gültig.

Das tue ich auch, allerdings mißtraue ich noch mehr Staaten und staatlichen Behörden, die glauben, sie könnten Regeln und Vorschriften aus ihrer eigenen Willkür aufstellen.

 

Ich mache außerdem noch zwei Unterscheidungen. Zum einen zwischen Personen und Institutionen, die mit den von ihnen aufgestellten Regeln Zwang auf andere ausüben und anderen, die sich diesem Zwang entziehen, indem sie gegen die Regeln verstoßen.

 

Zum zweiten: Alle Regeln sind gültig. Das bedeutet aber nur, das der, der sich beim Verstoß gegen die Regeln erwischen läßt, sanktioniert wird. Andererseits können Regeln aber auch sinnvoll, zweckmäßig, angemessen, notwendig und damit berechtigt sein, sodaß es für alle besser ist, wenn sie eingehalten werden. Es ist jedoch offensichtlich, daß diese Berechtigung bei vielen lokalen Verkehrsvorschriften, z.B. ausgeschilderten Tempolimits, nicht vorliegt.

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Wer soll denn sonst Regeln aufstellen, wenn nicht der Staat und seine Institutionen?

Wenn man der Ansicht ist, dass die willkürlich sind (bitte mal die Vorschriften lesen...) dann steht es einem frei, gegen die Regeln vorzugehen - aber nicht einfach durch Nichtbeachtung.

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@hawethie

 

Der Staat, sprich Bundesrat und Bundestag stellen die Regeln auf. Die finde ich sehr sinnvoll sind.

 

Die nachfolgenden Institutionen sollen die Regeln anwenden. Ab da wird es problematisch, wenn die Regeln nur als Empfehlung gesehen werden.

 

Wenn den Institutionen dann die Vorschriften vorgehalten werden, wird das ignoriert. Eine beliebte Antwort ist da, Bestandsschutz.

 

Und wenn ich die Regeln wirklich beachten soll, stelle ich künftig mein Auto in die Baustelle weil mal wieder Anfang und Ende Halteverbot vertauscht sind. Auch diese Vertauschung hat Bestandsschutz.

 

Wenn ich jedesmal klagen würde, dann könnte ich beim Anwalt ein Abo bekommen. :wand:

 

MfG.

 

hartmut

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Du glaubst ja wohl nicht, dass für jedes Schild ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden sollte, oder?

Es ist durchaus üblich und sinnvoll, dass der Gesetzgeber einen Rahmen aufstellt der dann von der Executiven mit Inhalt gefüllt wird.

(Rahmen=StVG; "Füllung"=StVO) das ist dann schon mal die erste "nachfolgende Instanz", die die bemängelst.

Der größte Teil aller für alle geltenden Regelungen sind übrigens Verordnungen - die von der Executiven aufgrund eines Gesetzes erlassen werden.

 

Bestandsschutz existiert nur da, wo er im Gesetz bzw. der Verordnung steht.

Schilder in einer Baustelle werden von der Baufirma aufgestellt, aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung der zuständigen Behörde. Diese müsste das eigentlich auch überwachen - aber frag mal als Fachamt die Entscheidungsträger nach Personal... Da kommt fast immer, dass die Kommune ca. 3-12 Mio. EUR Personalkosten sparen soll, daher ist keines da.

Baustellenbeschilderung kann übrigens keinen Bestandschutz begründen.

Wenn du dich dann (bei vertauschten Schildern) dort hinstellst: eigentlich kann dir dann keiner was, wenn du nicht gegen andere Vorschriften verstößt. Wenn man dir was will, weil z.B. beim Parken zu wenig Platz für den Straßenverkehr ist: dann ist auch die Beschilderung überflüssig.

Leider werden viele Überflüssige Schilder aufgestellt (zugegebenermaßen) weil kaum noch einer die Verkehrsregeln richtig kennt. Und wenn es dann zum Unfall kommt heißt es: da stand kein Schild, darum.....

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Du glaubst ja wohl nicht,

Die StVO und die Verwaltungsvorschriften sind die Basis auf welcher die Verkehrsteilnehmer miteinander kommunizieren, sie sind berechenbar. Dafür muss aber auch die Beschilderung eindeutig sein. Nur mal darauf hingewiesen, ich habe mich jahrelang darüber lustig gemacht, bei uns können sie nicht mal ein Halteverbot halbwegs fachlich richtig anordnen. Grundsätzlich waren über Jahre Anfang und Ende Halteverbot vertauscht. Ganz kompliziert wurde es dann wenn bestimmte Zeiten und zusätzlich Seitenstreifen dazu kamen.

 

Ein weiteres Problem, wann Zeichen 283 notwendig oder 286 richtig ist, ein Rätsel, also 283 wird grundsätzlich genommen. Es hat sich auch noch nicht herumgesprochen das Verkehrszeichen den Verkehr regeln sollen, und nicht die Befindlichkeiten von Bewohner.

 

Baustellen sind selber eine Baustelle. Es sollte vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende die Beschilderung geprüft werden. Da habe ich schon Zweifel das überhaupt ein Plan für die Baustelle erstellt wird. Wenn monatelang ein Verkehrszeichen welches die Vorfahrt regelt schlicht fehlt, fehlt es an der Kontrolle allgemein. Wenn mir es auffällt, sollte es anderen auch auffallen.

 

Bei uns beginnt der Bestandsschutz in dem Moment wenn etwas besteht. Egal ob es neue Ampeln in Tempo 30 Zonen sind oder Radfahrstreifen.

 

Es ist sinnlos zu versuchen mit dem Bastelverein ins Gespräch zu kommen. Habe ich schon probiert, außer hektisches blättern in dicken Ordnern gibt es keine Aktivität. Wir haben keinen Fachmann der erklären kann, wann, warum, weshalb eine Regelung sinnvoll ist. Warum eine Tempo 30 Zone Vorfahrtstraße nicht unbedingt im Sinne des Gesetzgebers ist. Jemand der der Obrigkeit erklärt das mehrere Unfälle mit Kinder auf Fußgängerüberwege kein Zufall sind.

 

MfG.

 

hartmut

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Sehr viel Unsinn was sie wieder geschrieben wurde.

Eigentlich könnte man bis auf Kasberle wir seine Beiträge alles hier löschen.

 

Der K. Hat die Situation für die Frage des Fragenden sehr gut dargestellt.

 

BGB abwarten!

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Und damit bin ich bisher immer unfallfrei ans Ziel gekommen. :victory:

 

 

Das behaupten viele für die andere aufpassen und bremsen. Wenn nicht immer einige meinen ihre Bedürfnisse seien wichtiger als die aller anderen, kämen alle schneller und sicherer ans Ziel.

 

Willi

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Wer soll denn sonst Regeln aufstellen, wenn nicht der Staat und seine Institutionen?

Was vom Staat aufgestellte Regeln bewirken sieht man zur Zeit in Venezuela. Auch die sozialistischen Staaten sind zugrunde gegangen, weil ihre Regeln für die Organisation der Wirtschaft nicht zweckmäßig waren.

Staatliche Regeln sind nicht immer fehlerlos. Und das merken die Regierten schneller als die Regierenden.

Wenn man der Ansicht ist, dass die willkürlich sind (bitte mal die Vorschriften lesen...) dann steht es einem frei, gegen die Regeln vorzugehen - aber nicht einfach durch Nichtbeachtung.

Man kann sich ja auch beim Salzamt beschweren. Sehr erfolgversprechend! ^_^

Da ist die individuelle Lösung einfacher und besser, solange man nicht erwischt wird und keinen anderen schädigt.

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(...)

Du hast die Frage

Wer soll denn sonst Regeln aufstellen, wenn nicht der Staat und seine Institutionen?

nicht beantwortet. Sicherlich nur versehentlich, oder?

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Und damit bin ich bisher immer unfallfrei ans Ziel gekommen. :victory:

 

 

Das behaupten viele für die andere aufpassen und bremsen. Wenn nicht immer einige meinen ihre Bedürfnisse seien wichtiger als die aller anderen, kämen alle schneller und sicherer ans Ziel.

 

Willi

 

Dein Posting beschreibt jemand, der, ohne auf den Verkehr zu achten, in eine Kreuzung einfährt, an der er keine Vorfahrt hat. So einer bin ich nicht.

Das Perverse an unserer Verkehrsregelung ist: Für die einen werden die Tempolimits verschärft, damit andere ungestraft und ungefährdet gegen die Vorfahrtsregeln verstoßen können. :angry2:

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Das Perverse an unserer Verkehrsregelung ist: Für die einen werden die Tempolimits verschärft, damit andere ungestraft und ungefährdet gegen die Vorfahrtsregeln verstoßen können.

Meinst Du wirklich, durch die Wiederholung des immer gleichen Unsinns wird der richtig?

 

Und an die Frage von hawethie traust Du Dich immer noch nicht ran?

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(...)

Du hast die Frage

Wer soll denn sonst Regeln aufstellen, wenn nicht der Staat und seine Institutionen?

nicht beantwortet. Sicherlich nur versehentlich, oder?

 

Ich halte die Frage von @hawethie für rhetorisch. Wer sonst könnte Regeln im nationalen Geltungsbereich aufstellen?

Allerdings ist die Qualität der staatlichen Regeln unter aller Kritik. Sie sind inspiriert von ideologischen Standpunkten, hysterischen Übertreibungen und der Absicht, mehreren Gruppen einer Klientel Vorteile zu verschaffen. Naja, in verschiedenen anderen Staaten (Venezuela, Nordkorea usw.) kann es noch schlimmer sein.

Besser wäre allerdings, wenn nicht der Staat, sondern die Wirtschaft die Regeln aufstellte. :geil: Der Staat übt Zwang aus, die Wirtschaft macht Angebote. Außerdem ist das Einkommen von Managern in der Wirtschaft meist erfolgsabhängig, wogegen Staatsbeamte sich auf ihrem Kündigungsschutz ausruhen können.

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