Pia 2 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Hallo,ich habe mal eine Frage: Ich war letzte Woche in Enschede, Holland und hab am Ende des Tages einen Strafzettel an meinem Auto gefunden. 63,- soll ich bezahlen. Ich hatte wohl keinen Parkschein gezogen... (- ich hatte extra vorher alle anderen Autos durchgeschaut & niemand hatte einen Parkschein drin & auch niemand hatte am Ende des Tages einen Strafzettel...) Das Problem ist, dass ich noch in der Probezeit bin. Was für Auswirkungen kann das jetzt auf mich haben? Wird meine Probezeit dadurch verlängert? Danke für eure Hilfe!LG Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 Nein, deine Probezeit bleibt davon unberührt, Parktickets (schon gar nicht niederländische) spielen keine Rolle. Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted March 26, 2017 Report Share Posted March 26, 2017 In NL gibts überhaupt keine Bußgelder beim Parken, es handelt sich schlicht um eine milde Form der Steuerhinterziehung.Außerdem: 2013 hatte ich in Venlo auch prompt einen am Wischer aber nie gezahlt - nach einer Mahnung war Ruhe Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted March 28, 2017 Report Share Posted March 28, 2017 Steuerhinterziehungen ??? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 28, 2017 Report Share Posted March 28, 2017 Hallo, Pia, herzlich willkommen im Radarforum.Was für Auswirkungen kann das jetzt auf mich haben? wenn Du in absehbarer Zeit (m. W. 3 Jahre) wieder mal in das Tulpenland reisen willst, wäre es nervenschonender und vermutlich billiger, diese 63.- € zu zahlen. Auf Deine Probezeit oder Dein Konto in Flensburg hat es allerdings keine Auswirkungen, ob Du zahlst oder nicht. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted March 28, 2017 Report Share Posted March 28, 2017 Steuerhinterziehungen ??? Ja stell dir vorGeht deshalb dort auch Blauchlichter absolut nix an sondern nur die Steuerheinis der Gemeinde/Inkassos. Höchstwahrscheinlich wird dann auch zum klassischen Halteverbotsparken unterschieden. http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_05_10.pdf5.3. Parkgebühren Als Besonderheit gilt hierbei, dass an Parkuhren oder Parkscheinautomaten erhobene Gelder in den Niederlanden als Parksteuern deklariert werden. In Deutschland sind dies Parkgebühren, deren Nichtbezahlung mit Verwarnungs- bzw. Buß- geld geahndet wird. In Holland werden derartige Verstöße wie nicht bezahlte Steuerschulden behandelt und in Deutschland unzulässigerweise auf dem Zivilrechtsweg einzutreiben versucht (abweisende amtsgerichtliche Urteile s. DAR 1995,165 und 1994,405 sowie Nissen in DAR 2004,198/EPC, Niederlande). 2 Quote Link to post Share on other sites
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