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Parkrempler Im Parkverbot ?


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Da hat doch die Tochter beim Ausparken vom Grundstück einen PKW auf der anderen Straßenseite übersehen, der da in der Kurve parkte.

Parkverbot < 5m Fahrbahnschnittpunkt glasklar unterschritten (da parkt sonst nie einer, weil idiotisch).

Keine :cop01: , Adressen getauscht und gut wars.

Schaden bei uns minimal (Smartrepair schätzt ca.100€, Kratzer und beilackieren).

"Schaden" beim "Gegener" 6er BMW, rel. neu, Kotflügel/Stoßstange vorne eingerissen, schätze >1.5k€

Wenn wir das so mit vor-Ort Bild unserer Versicherung melden, droht dem Falschparker offenbar eine paar %ige Mitschuld,

wenn ich mich richtig belesen habe (Foto). Kann das sein ?

Da müsste der Gegener dann doch eher an einer Schadenminderungspflicht interesse haben ?

Was wird passieren ???

 

post-5599-0-16388500-1483011046_thumb.jpg

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Kann das sein ?

Kann sein. Kann auch nicht sein. Wenn ich mich nicht täusche, ist das Urteil aus 1976, da hat sich möglicherweise die Rechtsansicht geändert. Mal ganz abgesehen davon, daß auf Amtsgerichts-Ebene bekanntermaßen viel Spielraum für andere Ansichten ist.

 

Da müsste der Gegener dann doch eher an einer Schadenminderungspflicht interesse haben ?

Könnte man annehmen. Muß man aber nicht. Abrechnung auf Basis eines schicken Gutachtens, Reparatur gar nicht oder in Heimarbeit oder beim 'Schrauber', und schon stört eine mögliche Mitschuld (die ggf. erstmal eingeklagt werden müßte) nicht mehr so richtig.

 

Was wird passieren ???

Das ist doch völlig klar.

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...siehe auch hier, erst letztens dieser Bericht drüben auf motor-talk.de

 

Urteil: Mithaftung bei Unfall mit geparktem Auto - Falschparker haftet bei Unfall mit

 

...Der Parkende muss unter Umständen für Schäden an seinem eigenen Auto mithaften, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Sie verweist auf ein Urteil des des Amtsgerichts Frankfurt.

 

 

...ich an Deiner Stelle hätte erstens als Selbstverständlichkeit die Polizei zur Unfallaufnahme dazugeholt und würde nebem einem entsprechenden Photo auch einen schriftlichen Hinweis auf den Umstand mitschicken, damit die Rechtsabteilung der Versicherung gleich sieht, wo sie ansetzen können.

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Hallo,

Widersruch betreff Mit- oder Teilschuld. Wenn die Tochter eine gültige Fahrerlaubnis hat muß sie abschätzen könne ob es "passt" oder eben nicht fahren. Übersehen zählt garnicht, es hätte auch ein Gehörloser im Rolli angefahren werden können, der darf auch nicht schuldmindern angefahren werden weil dort nicht geparkt werden darf.

 

"Da gucke ich nicht" weil da keiner parken darf gilt ebensowenig wie am Bahnhübergang mit "gestern kam auch kein Zug"!

 

Gruß

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Welches Vorteil hast du...

 

...wer schxxxe parkt der soll wenns knallt ruhig auch bluten. Die Karren werden gedanken- / hirnlos irgendwo auf der Straße regelrecht hingeschmissen, dass man dadurch andere insbesonders Fahrer von größeren unübersichtlichen Fahrzeugen (LKWs, Bussen, Baumaschinen -weil ich grad diese Woche mal wieder mit so einem Gerät unterwegs war- usw.) in Bedrängnis bringt juckt niemanden.

 

Letztens erst... der Skoda stand da mindestens 1/4 bis 1/2 Stunde

http://up.picr.de/27866289rh.jpg

...muß man sich derart schxxxe hinstellen? Wo man durch ein derartige Parkerei gerade im Bereich einer Schule / Kindergarten / usw. die Aufmerksamkeit an der Kreuzung auf sein Fahrzeug lenkt und damit andere VK ablenkt.

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Hallo, Aka,

...ich an Deiner Stelle hätte erstens als Selbstverständlichkeit die Polizei zur Unfallaufnahme dazugeholt und würde nebem einem entsprechenden Photo auch einen schriftlichen Hinweis auf den Umstand mitschicken, damit die Rechtsabteilung der Versicherung gleich sieht, wo sie ansetzen können.

jo, stimmt genau.

 

Dafür nimmst Du dann das hier

 

 

109649 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere A - 1 100,00

Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

sicher auch gerne in Kauf.

 

Für einen Fahranfänger in der Probezeit gibt es dann als Bonbon noch ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung, aber das macht ja nichts, Hauptsache, man kann dem anderen noch eins mitgeben.

 

Macht insbesondere dann Sinn, wenn der eigene Schaden bei

 

Schaden bei uns minimal (Smartrepair schätzt ca.100€, Kratzer und beilackieren).

liegt. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Aka, Fotos mit passendem Begleittext ans Ordnungshüter der Stadt schicken. Fertig.

 

Achtung, wenn "Der" zahlt hörst du nie etwas davon. Nur wenn du als Zeuge vom Gericht gehört wirst erfährst du wie die Stadt reagiert hat.

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...wer schxxxe parkt der soll wenns knallt ruhig auch bluten. Die Karren werden gedanken- / hirnlos irgendwo auf der Straße regelrecht hingeschmissen, dass man dadurch andere insbesonders Fahrer von größeren unübersichtlichen Fahrzeugen (LKWs, Bussen, Baumaschinen -weil ich grad diese Woche mal wieder mit so einem Gerät unterwegs war- usw.) in Bedrängnis bringt juckt niemanden.

 

 

Hallo,

für das "bluten" gibt es Verwarngelder, Bußgelder, Flenspunkte und Abschleppkosten. Parkrempelschäden sind nur bei "Gefahr im Verzug", z.B. schnelle Anfahrt einer Feuerwehrdrehleiter, vom Falschparker zu akzeptieren.

 

Also nicht anfahren und ankratzen sondern ggf. Photo und offizielle Anzeige.

 

Wenn das Müttern 5-mal vor der Schule passiert mit ihrem "Kinderwagen mit Zündkerzen" dann werden auch die korrekter.....

 

 

Hier in der Stadt, "die Schüller parken alles rund um das Gymnasium trotz Verboten zu, so im Stadtrat.

 

Frage, warum nicht kassieren und ggf. ( Grünanlagensatzung ) sofort abschleppen lassen.

 

"Das geht doch nicht, der Ärger!"

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...ich hab besseres zu tun als mich um irgendwelche verkehrstechnischen Tiefflieger zu kümmern... bei den Photos gings eigentlich um die (zukünftige) Baustelle / den Bauzaun.

 

So lange mir / uns die Karren nicht im Weg stehen... -wie z.B. auf obigen Photos, die Herrn Lehrkräfte, die ihre Karren unbedingt in die Wiese und damit die zukünftige Baustelle stellen müssen... eigentlich hätte ich den Bauzaun einfach drumrum zumachen lassen sollen, zumal der sogar verschraubt wurde- ist das eher interessant.... amüsant.

 

Was aber nicht heißen soll, dass ich keine Anzeigen machen würde... vor der eigenen Haustür haben wir z.B. keine Probleme mehr, seit die komplette Straße vom Straßenverkehrsamt mit einem Parkverbot zugepflaster wurde... uns hätte eigentlich der Bereich um die Einfahrt + gegenüber gereicht, aber umso besser... jetzt ist vollkommen freie Bahn. :)

 

In den obigen Photos, aber muß man schon sagen, das typische Klientel... am besten gleich noch quer über den Schulhof und in die Schule rein mitm Auto um die Ableger abzuholen oder abzuliefern.

Ehrlich, da wundert mich garnix mehr, wie z.B. vor ein paar Jahren an unserer örtlichen Schule die Kinder von den eigenen Müttern mehrfach übern Haufen gefahren wurden... inzwischen haben se die Straße (eine Sackgasse und daher kein Durchgangsverkehr also vorher eigentlich schon die ideale Lage für eine Schule) als Lösung für das Problem für den kompletten Verkehr gesperrt - soweit ich weiß wurde sogar der Hausmeister dazu verdonnert die Kennzeichen der Muttis für eine Anzeige zu notieren, die trotzdem reinfahren.

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  • 2 months later...

Ging übrigens aus wie erwartet:

 

Am Kiddy KfZ mini Kratzer im Kunststoff der Stossstange, rauspoliert und sieht man fast nicht mehr. Kosten 0€, Politur und Lappen hatten wir noch. Das wars bei uns.

 

Der BMW Gegner hat seine Karre bei edel-BMW gesundsaniert 2780€ Schadenssumme / Reparaturkosten !!! Da bleibt einem die Spucke weg, ohne Worte.

 

Wieder mal erstaunlich wie die Physik (Impulserhaltungssatz) da ausser Kraft gesetzt wurde, bei Klein gegen SUV.

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@cyrano: Klar, 5.500 DM für so etwas, da hätte man sich früher an den Kopf gelangt. Heutzutage sind Stoßstangen vollgepfropft mit Sensoren, die dann auch noch im Bordnetz justiert werden müssen....deswegen steigen die Schadenssummen bei "Parkrempler".

:nolimit:

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