Guest klumpfuss Posted October 7, 2016 Report Share Posted October 7, 2016 Ich denke, dass das Thema viele interessieren könnte und der letzte Thread dazu war ja nicht so ergiebig. Wenn man bei acht Punkten mit einer MPU rechnen muss, kann man die auch umgehen, indem man einige Punkte vorher abbaut durch das Belegen von Seminaren oder kommt man da nicht vorbei? Und ist der Inhalt einer MPU wegen Punkten derselbe wie bei Verstößen mit Alkohol oder drogen? Würde mich über Antworten freuen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 7, 2016 Report Share Posted October 7, 2016 Zu 1) Kommt drauf an wie viele Punkte man bereits hat.Zu 2) Der Inhalt einer verkehrsrechtlichen Fragestellung ist der gleiche wie bei einer Alkohol- oder Drogenfragestellung, nur ohne AB-Nachweise. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted October 7, 2016 Report Share Posted October 7, 2016 Moin Moin Wenn man bei acht Punkten mit einer MPU rechnen muss, kann man die auch umgehen, indem man einige Punkte vorher abbaut durch das Belegen von Seminaren oder kommt man da nicht vorbei?Du bringst da etwas gehörig durcheinander oder verstehst da etwas falsch. Du mußt bei 8 Punkten nicht mit einer MPU rechnen, erstmal "nur" mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und evtl. einer Sperrfrist.Mit der Anordnung einer bestandenen MPU mußt du erst bei Beantragung der Wiedererteilung rechnen. Du kannst auch nicht einfach so "einige" Punkte abbauen, sondern nur einen. Du kannst also durch Punkteabbau evtl. den Entzug der FE hinauszögern, aber damit nur indirekt die MPU. Wenn du also nach dem Entzug der FE keine Wiedererteilung möchtest, muß du nie zur MPU und das ganz ohne Punkteabbau. Bei 4 - 5 Punkten wirst du ermahnt.Hier kannst du einen Punkt mit einem Seminar abbauen.Punkteabbau nur ein mal innerhalb von 5 Jahren möglich. Bei 6 - 7 Punkten wirst du verwarnt - das kostet.Dir dürfte ein Seminar nahegelegt werden - aber ohne Punkteabbau. 8 Punkte - versenktHier folgt der FE EntzugAllerdings muß ermahnt und verwarnt worden sein.Wenn nicht, fällst du auf 5 Punkte bzw. auf 7 Punkte runter, um der Behörde die Ermahnung oder die Verwarnung ermöglichen zu können. Gruß Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 8, 2016 Report Share Posted October 8, 2016 .Du mußt bei 8 Punkten nicht mit einer MPU rechnen, erstmal "nur" mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und evtl. einer Sperrfrist. Streiche "evtl."... eine Neuerteilung ist per Gesetz erst nach frühestens sechs Monaten möglich. Quote Link to post Share on other sites
Guest klumpfuss Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Ach so, okay. Da hatte ich wohl wirklich etwas durcheinander gebracht.Aber wenn ich das richtig verstanden habe, kommt ein Führerscheinentzug nachdem sich 8 Punkte zusammengesammelt haben und dann eine Sperrfrist, in der ich nichts machen kann. Wenn ich den Führerschein dann wieder haben möchte, muss ich aber eine MPu machen oder ist dies hinfällig, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Moin Moin Die MPU ist nicht hinfällig.Auch nach Jahren nicht in denen du keine Wiedererteilung möchtest (da gibt es eine Frist, hab ich aber grad nicht parat).Und im EU-Ausland auch nicht. Du würdest dort u.U. eine FE erhalten, aber die darfst du hier (fehlende MPU) nicht nutzen - wenn ja: Fahren ohne Gruß Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 10, 2016 Report Share Posted October 10, 2016 Ich versuch es mal Schritt für Schritt... >> Du erreichst einen Punktestand von acht Punkten.>> Deine FE wird entzogen, das heißt sie ist wech für immer, der FS wird geschreddert.>> Dir wird die Möglichkeit gegeben, nach Ablauf von sechs Monaten eine neue FE zu beantragen (Antragstellung drei Monate vor Ablauf der Frist möglich), dafür musst Du ein positives MPU-Gutachten mit einer verkehrsrechtlichen Fragestellung vorlegen.>> Die MPU-Aufforderung mit Fristsetzung kommt erst wenn Du Deine neue FE beantragst, immerhin könnte es ja sein, dass Du gar keine neue FE möchtest, dann brauchst Du natürlich auch nicht zur MPU.>> Legst Du innerhalb der gesetzten Frist kein positives Gutachten vor, wird Dein FE-Antrag förmlich versagt. >> Solltest Du die MPU nicht machen wollen besteht noch die Möglichkeit, nach 15 Jahren (10 Jahre Tilgung plus 5 Jahre Anlaufhemmung) nach der letzten beschwerenden Entscheidung MPU-frei eine neue FE zu erhalten. 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest klumpfuss Posted January 5, 2017 Report Share Posted January 5, 2017 Danke QTreiberin: Für die einzelnen Schritte. Quote Link to post Share on other sites
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