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Änderung Aufgrund Des Neuen Fahreignungsregisters


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Punkteumrechnung

 

1 bis 3 Punkte

1 neuer Punkt

 

4 bis 5 Punkte

2 Punkte

 

6 bis 7 Punkte

3 Punkte

 

8 bis 10 Punkte

4 Punkte

 

11 bis 13 Punkte

5 Punkte

 

14 bis 15 Punkte

6 Punkte

 

16 bis 17 Punkte

7 Punkte

 

18 Punkte

8 Punkte

 

Daneben erfolgt eine Sondertilgung bei Einträgen welche ab dem 01. Mai 2014 nicht mehr mit Punkten im neuen Fahreignungsregister versehen sind.

Eine Liste finden Sie unter dem folgenden Link =>Link (nach unten scrollen)

 

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Anhebung Höchstgrenze für Verwarngelder

 

Im Zuge der Umstellung zum neuen Fahreignungsregister wurde ebenso die Obergrenze für Verwarngelder von 35,00 Euro auf 55,00 Euro angehoben.

 

Hierdurch mussten einige Tatbestände mit Eckbußgelder unter 60,00 Euro angehoben werden, um diese nach den neuen Regelungen weiterhin mit einem Punkt abgelten zu können.

 

Eine Liste finden Sie unter dem folgenden Link =>Link (bis zur Mitte scrollen)

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