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Fahrrad auf Autobahn


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Hallo Leute!

 

Hier mal eine Frage, die mir spontan bei einem Stau im neuen Elbtunnel eingefallen ist. Weil es zu dem Zeitpunkt sehr wahrscheinlich harmlos gewesen wäre....

 

Was kostet eigentlich Fahrradfahren auf der Autobahn?

 

So an Bußgeld, Felnspunkten und ggf. die Prozedur, wen man dabei erwischt wird.

 

Ich habe bisher keine wirklich überzeugende Antwort auf diese Frage finden können. Allerdings: Der Spruch "Es kostet das Leben" sollen eigentlich jeden davon abhalten, es zu tun. Wenn man allerdings nur mit 15-20 Sachen durch den Tunnel schleicht, könnte man sogar die Autos überholen....

 

 

S.

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Guest Pferdestehler
TBNR 118100: "Sie benutzten die Autobahn/Kraftfahrstraße mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug."

§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat; § 2 Abs. 4 BKatV

(B – 1) 10,00 €

Wenn die Inflation beim ÖPNV so weitergeht, ist das bald billiger wie ein Busfahrschein...

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Hallo,

 

die Autobahn ist eher sicherer als die üblichen innerstädtischen Radwege.

Sind auch viel bequemer, die Wegweise führen immer dahin, nicht immer Bordstein hoch- und runter, keine Treppen unvermittelt zwischendrin, keine plötzlich aus Einfahrten herausschießenden Autos, keine Rechtsabbieger die einen ohne Schulterblick übersehen können usw.

Und mancherorts wird das Radln darauf auch oft geduldet (z.B. in E, wenn der einzige Zubringer zum Airport die Autobahn ist). Also ich radel gerne auf Autobahnen (auch in D). Und für 10 Euro könnte man sich auch in D den Spaß gönnen.

 

MfG

 

Thomas

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keine plötzlich aus Einfahrten herausschießenden Autos,

Nee, die schießen hier aus Auffahrten ! :P

 

Wie wäre es mit einen neuen Ölkrise mit Sonntagsfahrverboten, da kann man dann wieder auf den Autobahnen radeln. (Hatte damals gerade mein erstes Motorrad, hab´ich geschäumt...).

 

 

MfG

 

Kaimann

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@Anaxagore

 

Aber an Auf- und Abfahrten wirds wohl recht gefährlich...
Die sind aber nur alle 5km und zudem sehr übersichtlich. In der Stadt müßtest Du dagegen alle 50m mit irgendeiner Ein-/Ausfahrt rechnen, oftmals durch Büsche oder parkende Autos versperrte Sicht. Auch die psychologische Komponente, nach der ein kreuzender Autofahrer nur die Straßenkreuzung im Blick hat und nicht den davor verlaufenden Radweg, ist nicht zu unterschätzen. Und 10 Euro Bußgeld (die ich zudem noch nie abdrücken mußte) ist mir meine Sicherheit wert.

 

MfG

 

Thomas

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Aber an Auf- und Abfahrten wirds wohl recht gefährlich...

Die gibt's im Tunnel schon mal gar nicht!

Aber sach mal, mit dem Rad durch den Bummeltunnel?! Das muffelt doch gehörig oder? Also ich hab schon immer Fenster und Lüftung dicht, wenn ich mir denke, mich da mit dem Rad durchzubewegen.... Kommst dann so raus: ;)

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Aber an Auf- und Abfahrten wirds wohl recht gefährlich...

Die gibt's im Tunnel schon mal gar nicht!

Aber sach mal, mit dem Rad durch den Bummeltunnel?! Das muffelt doch gehörig oder? Also ich hab schon immer Fenster und Lüftung dicht, wenn ich mir denke, mich da mit dem Rad durchzubewegen.... Kommst dann so raus: ;)

Warum soll es im Tunnel keine Ausfahrt/Auffahrt geben?

 

Beispiel: A 72 Ausfahrt Oberhof im Tunnel ob es auch eine Aufffahrt gibt weis ich nicht mehr.

 

PS: Neben dem zu erwartenden Gestank durch die Abgase, würde ich auch einen guten Lärmschutz empfehlen-kann ziemlich laut werden.

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In Betracht kommen könnte noch § 315b StGB

 

Hindernisse bereitet (Nr. 2) oder

Nr. 3 -ähnlichen gefährliche Eingriff...

 

Ist aber alles sehr nebulös, da der Eingriff ja eigentlich von außen kommen muß und du hier ja dich im Straßenverkehr bewegst.

 

Ausnahmen zu diesen Grundsatz gibt es aber zu Genüge.

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Ich werd verrückt. Nur 10 Euro kostet das...unglaublich. Da gefährdet sich der Radfahrer a) selbst b) die anderen.

 

Wenn ich mit ein paar km/h mehr als erlaubt geblitzt werde, wirst Du wie ein Schwerverbrecher behandelt, weil man a) sich selbst und b) andere gefährdet. Oder falsch Parken...is ja noch teurer! ;)

 

An alle dies besser wissen (sind ja viele): Wo bitte ist der Unterschied?

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@ ts1

 

Verarschst du uns hier? Ich hab mir das ja auch schon mal überlegt, mit nem guten Zeitfahrrad Windschattenfahren bei den LKWs...aber erstens hab ich das Rad nicht, zweitens fehlt mit die Kraft und drittens der Mut (oder anders gesagt: ich kann mir vorstellen, wie saugefährlich sowas ist). Und jetzt komm mir nicht mit der Innenstadt: Da fährt einfach keiner 200+ (zumindest wenn rennfahrer² nicht am Start ist ;)), und da rechnet man mit einem Radler. Auf der AB wohl eher nicht. Da sind die 10€ wohl das kleinere Übel.

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@HugoKlein

 

Verarschst du uns hier?
Ein bißchen. ;)

Es gibt allerdings Fälle, wo Radln auf der BAB wirklich nicht so spektakulär ist, wie hier vielfach angenommen. Außerdem kennst Du die zahlreichen Relativierungen und Abschwächungen aus Autofahrer-Sicht sicherlich. Die gibt es in abgewandelter Form auch für Radler.

 

MfG

 

Thomas

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Guest radfahrer

In Spanien (Mallorca) sind wir mal zu 6 auf der Autobahn gefahren. Um nicht auf die AB zu kommen musste man am Ende einer Abfahrt links abbiegen. Das war gerade nicht möglich (Überholende LKW), also sind wir 2 Ausfahrten weit auf der AB geblieben.

 

 

ES HAT KEIN EINZIGER PKW/LKW-FAHRER GEHUPT :cop01::heul:;)

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Verarschst du uns hier?

Ha ha, da hat wohl jemand die Ironie nicht verstanden :cop01:

Aber ein Quäntchen Wahrheit steckt da doch drin.

 

In Tschechien hab ich ein paar Fußgänger und Radfahrer auf der AB (genauer: zweibahnige Kraftfahrstraße) gesehen, die sich da seelenruhig auf dem Standstreifen tummelten und hatte nicht ernsthaft das Gefühl, dass die sich etwas gefährliches antun. Auf Landstraßen wird ja teilweise auch 120 und mehr gefahren und wenn es da keinen Seitenstreifen oder getrennten Radweg gibt, ist das um einiges gefährlicher, als der Aufenthalt auf dem Standstreifen der Autobahn.

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Ideen haben die Leute...

 

Konnte mir beim Lesen dieses Threads ein Schmunzeln nicht verkneifen. ;)

 

Habe auch schon mal eine ganze Radfahrgruppe auf einer BAB gesehen - allerdings nachts und mit den standardmäßigen Fahrradfunzeln beleuchtet. Sicher unterwegs ist wohl etwas anderes. :cop01:

 

die Autobahn ist eher sicherer als die üblichen innerstädtischen Radwege.

Vorausgesetzt man beachtet das Rechtsfahrgebot.... :heul:

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Ein bißchen.
Freut mich. Kann ich aber nicht einschätzen wie du so drauf bist. Es gibt Leute, denen ist es durchaus zuzutrauen mit dem Rad die AB zu befahren.

 

Es gibt allerdings Fälle, wo Radln auf der BAB wirklich nicht so spektakulär ist, wie hier vielfach angenommen.

 

Ja, logisch. Wenn die Bahn noch nicht freigegeben ist zum Beispiel...

Egal ob spektakulär oder nicht: Gefährlich ist es allemal. Natürlich ist auch ne Landstrasse gefährlich, aber das liegt allein an den Autofahrer, die Radler natürlich auch ohne Seitenabstand unter Gegenverkehr überholen können. Ein Kumpel von mir ist so mal vom Rad geholt worden.

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Hallöchen!

 

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

 

10 Euro ist ja wirklich billig. Ich habe mit "erheblich" mehr gerechnet. Und Flenspunkte gibt's dafür auch keine.....

 

Ja, einigen Argumenten kann ich nur zustimmen oder sie bestätigen.

 

1. Im Elbtunnel gilt Tempo :50: . Auf vielen Landstraßen zwischen Dörfern wird 100+ gefahren und dort sind nicht immer Radwege vorhanden. Bei Beachtung aller Regeln ist der Tunnel sicherer! :) --- Achtung, südlich des Elbtunnels Fahrtrichtung Süden gilt :cop01: ! Aber dort gibt's dann auch einen Standstreifen.

 

2. Wenn mich Kobra 11 erwischt und die :heul: mich volltexten, von wegen Gefahr und Gefährdung, Verbot und seine Mißachtung und so, ist der Zeitvorteil sehr schnell dahin.

 

 

Wenn ich mit ein paar km/h mehr als erlaubt geblitzt werde, wirst Du wie ein Schwerverbrecher behandelt, weil man a) sich selbst und b) andere gefährdet. Oder falsch Parken...is ja noch teurer!

Genau.

Wer beim Anhalten durch die ;) s oder im Anhörungsbogen angibt, daß er es eilig hatte, kriegt gleich einen Zusatzmalus aufgebrummt, von wegen "vorsätzlicher Verstoß". Das wird in der Regel teurer.

 

Daher muß ich einfach nochmal fragen, vielleicht weiß die Rennleitung hier Rat:

 

Womit müßte ich rechnen, wenn ich angehalten würde und mit geschwellter Brust erzählte, daß ich das Ganze

 

1. absichtlich machte, um Zeit und Kilometer zu sparen

2. mir der Lebensgefahr bewußt wäre, sie aber trotzdem in Kauf nähme

3. den Leuten die 10 Euro "Matugebühr" in bar anböte und weiterfahren möchte.

 

Kann es schlimmer werden als die Verwarnung?

 

Damit keine Mißverständnisse entstehen: Ich bin daran interessiert, es zu wissen. Ich rate niemandeml, es auszuprobieren.

 

S.

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Guest Gast_Gast

Tja, ich denke die würden dich mitnehmen zu den Jungs mit dem schicken weissen Anzug, indem man sich selbst sehr sehr lieb haben kann. Und Abends gibt es dann immer auch die nette blaue und die süsse rote Pille.

Und du hättest einen Kurzauftritt im Radio bei der Staumeldung:

"Achtung für alle Verkehrsteilnehmer auf der ... ein Fahrradfahrer auf der ... etc.

Und zu guter Letzt stirbst du einige Jahre später an den Spätfolgen der Rauchvergiftung im Tunnel...

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  • 2 weeks later...

Hallo!

 

Gestern hatte ich erhebliche Probleme auf legalem Weg nach Hause zu kommen. Eine baulich getrennte Straße wurde auf einmal zur Kfz-Straße, also kein einfaches Umdrehen möglich. Eine zufällig vorbeikommende und von mir gestoppte Streife interessierte sich nicht für mein Problem. 200m weiter traf ich auf ein Fzg. vom Straßenbauamt und dieser Herr hieß mich rechts ab auf die Autobahn fahren. Kein Scherz!

Also bin ich pflichtbewußt und untertänig auf der Autobahn geradelt.

War übrigens kein Problem, breiter Standstreifen und eh nur rund 3km.

Oder kriege ich jetzt eine Anzeige, weil ich auf dem Standstreifen gefahren bin und nicht auf der Fahrspur?

 

MfG

 

Thomas

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Na das ist doch mal wieder ein schöner Beweis für die Schieflage des Systems und vor allem dem fehlenden Unrechtsbewusstsein unserer Pedalritter. Während der Autofahrer ruckzuck punkte- und fahrverbotsmässig dabei ist, bekommt o.g. Zielgruppe ein meines Erachtens schon fast lächerliches Verwarngeld für eine OWi, die eigentlich als "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" o.ä. gewertet werden müsste. Mal ganz davon abgesehen, welchem Eigenrisiko sich unser Pedalrambo da aussetzt: Was würdet ihr denn vermuten, wer vor Gericht auf jeden Fall den Kürzeren zieht, wenn meinetwegen der regionale Ortsverband der Müslifraktion gerade zum Betriebsausflug auf dem Standstreifen unterwegs ist, Rennfahrer und Co. etwas zügiger vorbeigefahren kommen und beispielsweise in Folge des Seitenwinds einer unserer lustigen Gesellen auf die rechte Fahrbahn umkippt und von einem LKW o.ä. überrollt wird? Ich habe keine Urteile parat, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass der motorisierte (und zur Benutzung der AB zugelassene) Verkehrsteilnehmer in nicht unerheblichem Maße an der Schuld beteiligt würde.

 

Und genau aus diesem Grund (nicht zur Strafe, nur zur Vorbeugung *g*) die Forderung (wie sonst immer von der Gegenseite) -> rauf mit der Strafe. Statt 10 Euro z.B. 200 Euro und bei Vorhandensein eines FS 3-4 Flenspunkte

sowie min. 1 Monat Fahrverbot (und zwar fürs Fahrrad!). Bei Nicht Vorhandensein eines FS eben nur das Fahrverbot neben dem Bußgeld.

 

Ich persönlich möchte es nämlich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren müssen, einen Fahrradfahrer überrollt zu haben, der vor mir auf die Fahrbahn gefallen ist, da ich mir vermutlich trotz seines selbstmörderischen Vorsatzes jede Menge Vorwürfe machen würde hinterher.

 

Aber vielleicht solls ja auch nur eine Art politischer Akt sein, um sich den Asphalt von den "Umweltverbrechern" in den Blechkisten "zurückzuerobern"? :rolleyes:

 

Wer weiss schon, was in manchen Köpfen so vorgeht ...

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@Besorgter

 

Deine Besorgtheit ist zwar nachvollziehbar, aber etwas heftig geraten.

Pedalrambo
Das muss doch nicht sein! Ein Pedalrambo ist ein tief fliegendes Geschoss mitten in der Fußgängerzone, auf der Autobahn ist es rein technisch betrachtet nur ein etwas größerer Vogel (...)
(...) Rennfahrer und Co. etwas zügiger vorbeigefahren kommen und beispielsweise in Folge des Seitenwinds einer unserer lustigen Gesellen auf die rechte Fahrbahn umkippt und von einem LKW o.ä. überrollt wird?

Das kann auf einer Landstraße mit deutlich schmalerem Seitenstreifen viel schneller passieren.

Ich habe keine Urteile parat, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass der motorisierte (und zur Benutzung der AB zugelassene) Verkehrsteilnehmer in nicht unerheblichem Maße an der Schuld beteiligt würde.

Natürlich, denn der Kraftfahrer hat auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht mit sowas zu rechnen. Da gab's schon Unfälle, bei denen Kinder überrolt wurden und der Autofahrer ausnahmsweise mal frei gesprochen wurde.

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@MoP

 

Das muss doch nicht sein! Ein Pedalrambo ist ein tief fliegendes Geschoss mitten in der Fußgängerzone, auf der Autobahn ist es rein technisch betrachtet nur ein etwas größerer Vogel
Wenn Du da mal nicht falsch liegst ... man nehme durchschnittlich 75 kg (im unglücklichsten Fall vielleicht noch mit dem Kopf zuerst statt seitlich) und eine Aufprallgeschwindigkeit von sagen wir mal 180 km/h - da fliegt Dir ein ordentlicher Torpedo durch die Frontscheibe ...

 

Das kann auf einer Landstraße mit deutlich schmalerem Seitenstreifen viel schneller passieren.

 

Mag sein, nur ist hier der Mindestabstand vorgeschrieben, auf der AB logischerweise nicht.

 

Natürlich, denn der Kraftfahrer hat auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht mit sowas zu rechnen. Da gab's schon Unfälle, bei denen Kinder überrolt wurden und der Autofahrer ausnahmsweise mal frei gesprochen wurde.

 

Hat jemand ein konkretes Urteil mit einem verletzten / getöteten Radfahrer auf der AB?

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