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Kein Bescheid Durch Umzug - Fehlende Abgabe Des Fs - Beginn ?


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Hallo,

 

bedingt durch einen Umzug habe ich den Bescheid nicht erhalten, konnte mir auch keinen Termin aussuchen . . .

 

Nun erhalte ich Post der Führerscheinstelle, welche mit mitteilt das mein Fahrverbot bereits vor einem Monat begonnen hat und ich den Führerschein abgeben solle (oder er durch die Polizei beschlagnahmt würde).

 

Ab wann beginnt denn dann un eigentlich das Fahrverbot ? Mit Beginn der "Verhängung" oder mit Eingang des Führerscheins ? In dem Brief der Bussgeldstelle steht das es bereits begonnen hat (und zwar vor einem Monat).

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Das Fahrverbot wird gueltig mit Rechtskraft des Urteils. das heisst, im Moment solltest Du kein KFZ fuehren, da Du dieses trotz Fahrverbotes fuehrst! Der Monat beginnt mit der Abgabe des Fuehrerscheins bei der amtlichen Stelle.......

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Ab wann beginnt denn dann un eigentlich das Fahrverbot ? Mit Beginn der "Verhängung" oder mit Eingang des Führerscheins ? In dem Brief der Bussgeldstelle steht das es bereits begonnen hat (und zwar vor einem Monat).

Wenn es das erste Fahrverbot war, spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid. Sonst mit Rechtskraft Bußgeldbescheid.

 

Du hast jetzt schon Fahrverbot, aber der Ablauf der Zeit des Fahrverbot 1-3 Monate beginnt erst zu laufen wenn der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist. Fährst Du jetzt noch, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

 

MfG.

 

hartmut

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Ab wann beginnt denn dann un eigentlich das Fahrverbot ?
Bei einem Ersttäter (bzw. wenn gegen Dich in den letzten zwei Jahren kein FV verhängt wurde) 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides, ansonsten mit der Rechtskraft..
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Hi

Ich frag mich gerade, ob der Bescheid überhaupt rechtskräftig geworden ist, wenn er nicht zugestellt wurde.

Vorschlag: ruf bei der Bußgeldstelle an und frag nach, wann und wo die Zustellung des Bescheides erfolgte. Wenn du zu dem Zeitpunkt nicht mehr dort gewohnt hast (nachweisbar), dann ist die Zustellung nicht erfolgt und der Bescheid nicht rechtskräftig geworden.

Es könnte sogar sein, dass die Sache verjährt ist - du also weder zahlen noch den FS abgeben musst.

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