teufelstanz 0 Posted July 12, 2012 Report Share Posted July 12, 2012 Hallo, bedingt durch einen Umzug habe ich den Bescheid nicht erhalten, konnte mir auch keinen Termin aussuchen . . . Nun erhalte ich Post der Führerscheinstelle, welche mit mitteilt das mein Fahrverbot bereits vor einem Monat begonnen hat und ich den Führerschein abgeben solle (oder er durch die Polizei beschlagnahmt würde). Ab wann beginnt denn dann un eigentlich das Fahrverbot ? Mit Beginn der "Verhängung" oder mit Eingang des Führerscheins ? In dem Brief der Bussgeldstelle steht das es bereits begonnen hat (und zwar vor einem Monat). Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 12, 2012 Report Share Posted July 12, 2012 Das Fahrverbot wird gueltig mit Rechtskraft des Urteils. das heisst, im Moment solltest Du kein KFZ fuehren, da Du dieses trotz Fahrverbotes fuehrst! Der Monat beginnt mit der Abgabe des Fuehrerscheins bei der amtlichen Stelle....... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 12, 2012 Report Share Posted July 12, 2012 Ab wann beginnt denn dann un eigentlich das Fahrverbot ? Mit Beginn der "Verhängung" oder mit Eingang des Führerscheins ? In dem Brief der Bussgeldstelle steht das es bereits begonnen hat (und zwar vor einem Monat).Wenn es das erste Fahrverbot war, spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheid. Sonst mit Rechtskraft Bußgeldbescheid. Du hast jetzt schon Fahrverbot, aber der Ablauf der Zeit des Fahrverbot 1-3 Monate beginnt erst zu laufen wenn der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist. Fährst Du jetzt noch, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 12, 2012 Report Share Posted July 12, 2012 Ab wann beginnt denn dann un eigentlich das Fahrverbot ? Bei einem Ersttäter (bzw. wenn gegen Dich in den letzten zwei Jahren kein FV verhängt wurde) 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides, ansonsten mit der Rechtskraft.. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 13, 2012 Report Share Posted July 13, 2012 HiIch frag mich gerade, ob der Bescheid überhaupt rechtskräftig geworden ist, wenn er nicht zugestellt wurde.Vorschlag: ruf bei der Bußgeldstelle an und frag nach, wann und wo die Zustellung des Bescheides erfolgte. Wenn du zu dem Zeitpunkt nicht mehr dort gewohnt hast (nachweisbar), dann ist die Zustellung nicht erfolgt und der Bescheid nicht rechtskräftig geworden.Es könnte sogar sein, dass die Sache verjährt ist - du also weder zahlen noch den FS abgeben musst. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted July 13, 2012 Report Share Posted July 13, 2012 Bescheide können öffentlich im Glaskasten am Rathaus ausgehangen werden... öffentliche Zustellung Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 14, 2012 Report Share Posted July 14, 2012 Das ist richtig, aber hat die Behörde dies auch getan? Quote Link to post Share on other sites
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