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Wie Ist Das Mit Der Verjährung?


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Hallo!

 

Ende Februar wurde ich im Auto meines Mannes auf der Autobahn geblitzt. Ende März bekam mein Mann ein Schreiben, ob er sich zur Sache äußern wollte (den Fahrer benennen), was er nicht tat. Dann klingelte ein paar Mal die Polizei an unserer Tür, ich war jedoch kein einziges Mal zu Hause, mein Mann machte jedes Mal auf. Wieder machte er von seinem Recht Gebrauch vor den Polizisten zu schweigen. Irgendwann im Mai kam dann ein Schreiben, welches an mich adressiert war. Auch hier machte ich von meinem Recht Gebrauch mich nicht zu äußern. Jetzt, 4 Monate später, erhielt ich auf meinen Namen einen Bußgeldbescheid.

 

Den muss ich wohl bezahlen, möchte mich jedoch erst erkundigen, wie es mit der Verjährung aussieht.

 

Können Sie mir da einen Tipp geben?

 

Ich danke vielmals!

 

Einen Gruß an Sie!

 

Susanne

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Guest Kleiner Schelm

Durch den Umstand, dass dein Mann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hat, wurde der Kreis der Betroffenen extrem eingeschränkt. Es war somit eine logische Konsequenz, dass die Behörde früher oder später auf dich gekommen ist. Durch das an dich adressierte Mai-Schreiben wurde die Verjährung gegen dich unterbrochen. Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, wären die genauen Tage interessant, jedoch wage ich mal zu behaupten, dass der Drops gelutscht ist.

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Du (wir sind hier per Du) wirst sicherlich in den nächsten Stunden profunde Antworten auf Deine Frage bekommen.

Sie verrät uns ja nicht was für ein Schreiben wann genau sie bekommen hat, und wann gesündigt wurde.

 

Da vermute ich mal, es stand Anhörung darauf, und in dem Fall ist es leider nicht verjährt.

 

MfG.

 

hartmut

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@SusanneT

 

Taxi42 kannst du getrost ignorieren. er gibt gerne den Troll ab.

 

-----------------

Verjährung:

 

Tattag: Ende Februar =>Beginn der drei Monate Verjährung.

 

Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Anhörung an dich innerhalb der drei Monate.

 

Nun vier Wochen [war wohl so gemeint und nicht Monate] kam der BGB.

 

Sofern zwischen dem Tattag und der Anordnung nicht mehr als drei Monate liegen, ist die Sache nicht verjährt.

 

Für genauere Angaben braucht man mehr genauere Angaben.

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Guten Abend!

 

Ich schreibe nochmal die Daten auf:

 

Tattag: 28.02.2011

1. Anhörungsbogen (an meinen Mann): 20.03.2012

 

2. Anhörungsbogen an mich: 26.05.2012

 

Bußgeldbescheid an mich: 27.06.2012

 

Sieht aus, als ob nichts mehr zu retten ist... Aber trotzdem vielen Dank für Tipps und Hinweise!

 

Liebe Grüße

Susanne

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Tattag: 28.02.2011

2. Anhörungsbogen an mich: 26.05.2012

Bußgeldbescheid an mich: 27.06.2012

 

Treffer - versenkt. Sorry, kann man nicht anders ausdruecken..... Das naechste Mal hier rechtzeitig (!) informieren, es gibt Mittel und Wege..... :sneaky:

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