dirk2 0 Posted June 27, 2012 Report Share Posted June 27, 2012 Hallo, eine Frage an euch: Muss bei der Ersatzfahrermethode nach Eingang des Bußgeldbescheides an den Ersatzfahrer der Einspruch (natürlich innerhalb 14 Tage) eine Begründung enthalten? Oder reicht der Satz: Ich lege hiermit Einspruch gegen das Bußgeldbescheid ein. Hintergrund ist der, dass man noch etwas Zeit schinden will bis die 3 Monats-Verjährung eintritt.Und wenn die Begründung "rechtlich" gesehen jedoch kein Muss ist, sollte man trotzdem eine Begründung reinschreiben weil das ein besseres/vertrauenswürdigeres Bild abgibt? Wie lautet dann so eine Begründung?Danke euch... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 27, 2012 Report Share Posted June 27, 2012 es geht ohne begründung..man kann aber auch reinschreiben: "wg der Begründung muss ich mich noch mit meinem Anwalt beraten" klingt plausibeler... wichtig ist ja (für die behörde) nur, ob die behörde selbst einen fehler gemacht hat, (indem sie zb den BGB an einen falschen adressaten geschickt hatte) und diesen fehler wiederum selbst ausbügeln kann, oder ob der fall ans gericht abgegeben werden muss. und du willst ja letzteres erreichen, nämlich dass die zeit vergeht und der fall ans gericht abgegeben wird.. Quote Link to post Share on other sites
dirk2 0 Posted June 27, 2012 Author Report Share Posted June 27, 2012 Verstanden. Super. Eine echte Hilfe hier im Forum....Noch etwas: Wenn der Ersatzfahrer die Strafe und Punkte auf sich nehmen würde (indem er die Strafe bezahlt), würde das in irgendeiner Art und Weise negativ für den Halter und/oder den Fahrer enden können? Sprich, wenn die Strafe vom Ersatzfahrer akzeptiert wird, nimmt dann alles seinen gewohnten Lauf oder kann da noch ein Abgleich geschehen? Weil dann wäre Einspruch vielleicht doch die bessere Alternative...Danke Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 27, 2012 Report Share Posted June 27, 2012 Wenn der Ersatzfahrer die Strafe und Punkte auf sich nehmen würde (indem er die Strafe bezahlt), würde das in irgendeiner Art und Weise negativ für den Halter und/oder den Fahrer enden können?Für den Ersatzfahrer schon, der hat dann die Punkte auf seinem Konto und müsste (wenn er selber mal zu schnell ist) mit einer "angemessenen" Erhöhung seines Bußgeldes wegen der Voreintragung rechnen. Sprich, wenn die Strafe vom Ersatzfahrer akzeptiert wird, nimmt dann alles seinen gewohnten Lauf oder kann da noch ein Abgleich geschehen?Wenn der Ersatzfahrer von der Behörde den BGB bekommt geschieht kein Abgleich mehr. Quote Link to post Share on other sites
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