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Geschwindigkeitsverstoß Nach Vba Incl. Hinterherfahren


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Hallo zusammen,

 

ich würde gerne Eure Meinung zu folgender Situation hören und bin selbstverständlich dankbar für alle hilfreichen Tipps:

 

Im März war ich auf der A3 von Siegburg in Richtung Köln unterwegs, die Strecke befahre ich mehrmals die Woche. Kurz vor dem Kreuz Köln Heumar wird die Geschwindigkeit durch eine feste Beschilderung auf 120 Km/h heruntergeregelt. An besagtem Morgen befuhr ich diese Strecke mit 119 Km/h. Allerdings befindet sich auf dieser Strecke auch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage (von der ich betonen möchte, dass sie zeitweise sehr unangemessene und manchmal auch unlogische Anzeigen von sich gibt). Zur Zeit des Vorbeifahrens zeigte die Anlage an diesem Tag 60 Km/h, offenbar weil sich am Kreuz Heumar (ca. 3 km weiter) der Verkehr staute. Allerdings war die 3-spurige Autobahn auf Höhe der VBA weitgehend frei und von Stau war nichts zu sehen, ich bin deshalb auch eher auf dem normalen Limit für diese Strecke geblieben (s.o.). Ca. 1 km nach der VBA (also noch vor dem sichtbaren Stau) hat mich dann ein Zivilfahrzeug überholt und herausgewunken. Der freundliche Beamte sagte mir, dass die VBA 60 Km/h angezeigt hätte, sie mich aber mit 119 Km/h gemessen hätten. Zusätzlich sagte er (fast wörtlich): "Für die Geschindigkeitsbeeinflussungs-Anlage ziehen wir noch etwas ab, Sie haben also Glück gehabt... abzüglich der Abzüge waren Sie 39 Km/h zu schnell, das war knapp am Fahrverbot vorbei und kostet Sie 120 € und 3 Punkte".

 

Heute bekam ich den zu erwartenden Bescheid und war ehrlich gesagt geschockt: Auf einmal sind es 59 Km/h Überschreitung, 240,- € Geldbuße und neben 4 Punkten auch noch 1 Monat Fahrverbot.

 

Zu den Fragen, die mich nun (wie Ihr sicher verstehen könnt) brennend interessieren:

 

1.) Wie ist der Sachverhalt zu werten, dass der Beamte mir während der Belehrung komplett andere Angaben gemacht hat als jetzt im Bescheid angegeben sind?

 

2.) Ich bin mir einigermaßen sicher, das die VBA die Begrenzung auf 60 Km/h erst kurz vor meinem Passieren angezeigt hat... ist das evtl. hilfreich und wenn ja, kann man so etwas nachweisen (wie?)?

 

3.) Wie ist der Umstand zu werten, dass ich unter der im Regelfall angegeben Geschwindigkeit gefahren bin und von einem Stau absolut nichts zu sehen war?

 

3.) Im Bescheid wird angegeben: "Die Regelgeldbuße wird auf Grund der Eintragungen im Verkahrszentralregister angemessen erhöht". Mein letzter geahndeter Verstoß incl.Fahrverbot ist aber definitiv über 3 Jahre her... inzwischen also lange verjährt und ich habe ganz sicher keinerlei aktuellen Punkte im Norden... wie darf ich diesen Satz also verstehen?

 

Danke für Eure Tipps!

 

Gruß,

Brad

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Hallo

 

1.) Wie ist der Sachverhalt zu werten, dass der Beamte mir während der Belehrung komplett andere Angaben gemacht hat als jetzt im Bescheid angegeben sind?

 

Entscheidend ist was im Bußgeldbescheid steht. Außerdem hat er ja keine komplett andere Angaben gemacht, sondern sich offensichtlich nur bei der Geschwindigkeit vor Ort vertan. Einer Fehler, durch den du einen Vorteil hättest ist das jedenfalls nicht.

 

2.) Ich bin mir einigermaßen sicher, das die VBA die Begrenzung auf 60 Km/h erst kurz vor meinem Passieren angezeigt hat... ist das evtl. hilfreich und wenn ja, kann man so etwas nachweisen (wie?)?

 

Auch hier ist nur entscheidend, was sie angezeigt hat, also du sie passiert hast. Von Vorteil für dich könnte es sein, wenn es vorher keinen Geschwindigkeitstrichter gab und die Messung direkt nach der VBA erfolgte. Allerdings solltest du damit rechnen, das die Bußgeldstelle auch bei einem Widerspruch deinerseits bei ihrer Anschuldigung bleibt und das ganze dann vor Gericht endet.

 

3.) Wie ist der Umstand zu werten, dass ich unter der im Regelfall angegeben Geschwindigkeit gefahren bin

 

Das interessiert nicht und ist als Argument eher von Nachteil, weil du damit bestätigst, das du sehr wohl damit vertraut bist, das die VBA immer wieder wechselnde Geschwindigkeiten anzeigt und du vorsätzlich nicht reagiert hast. Das würde die Strafe dann noch einmal erhöhen.

 

und von einem Stau absolut nichts zu sehen war?

 

Das zeigt nur, das du den Sinn der VBA nicht verstehst. Wenn die VBA wegen des Staus geschaltet wurde, soll sie ja grade dafür sorgen, das der Stau sich auflösen kann, indem der Zufluss auf ihn durch Verzögerung reduziert wird.

 

3.) Im Bescheid wird angegeben: "Die Regelgeldbuße wird auf Grund der Eintragungen im Verkahrszentralregister angemessen erhöht". ... wie darf ich diesen Satz also verstehen?

 

Das dir vielleicht Eintragungen nicht mehr erinnerlich sind und du lieber mal einen Auszug anfordern solltest. Wenn die Voreintragungen bestehen verschlechtert das auch deine Chancen, wenn du dich gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid wehren willst.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo,

 

Das zeigt nur, das du den Sinn der VBA nicht verstehst. Wenn die VBA wegen des Staus geschaltet wurde, soll sie ja grade dafür sorgen, das der Stau sich auflösen kann, indem der Zufluss auf ihn durch Verzögerung reduziert wird.

 

Selbstverständlich verstehe ich den grundsätzlichen Sinn einer VBA. Sie macht aber nur wenig Sinn, wenn sie auch an komplett staufreien Tagen ohne jegeliche Behinderungen ebenso die Geschwindigkeit herunterregelt wie an Tagen, an denen es tatsächlich nötig ist. Das senkt die Akzeptanz der Anlage, vor allem bei denen, die die Strecke kennen oder auf Strecken, an denen man auch ohne VBA weit genug im Voraus sehen kann, dass sich am Horizont eine Behinderung abzeichnet. Aber vermutlich ist das ein extrem häufig diskutierter Sachverhalt.

 

Woher kommt die Ansage mit den 119 km/h?

Von der Polizei oder hast du diese vom Tacho abgelesen.

 

Die Aussage kam vor Ort vom Beamten und ist deckungsgleich mit der Angabe im Bescheid. Die Toleranz ist/war bei beiden Aussagen offensichtlich bereits abgezogen.

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Die Aussage kam vor Ort vom Beamten und ist deckungsgleich mit der Angabe im Bescheid. Die Toleranz ist/war bei beiden Aussagen offensichtlich bereits abgezogen.

Es wäre interessant zu wissen mit was gemessen wurde. Provida, geeichter Tacho, ungeeichter Tacho.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo,

 

Das zeigt nur, das du den Sinn der VBA nicht verstehst. Wenn die VBA wegen des Staus geschaltet wurde, soll sie ja grade dafür sorgen, das der Stau sich auflösen kann, indem der Zufluss auf ihn durch Verzögerung reduziert wird.

 

Selbstverständlich verstehe ich den grundsätzlichen Sinn einer VBA. Sie macht aber nur wenig Sinn, wenn sie auch an komplett staufreien Tagen ohne jegeliche Behinderungen ebenso die Geschwindigkeit herunterregelt wie an Tagen, an denen es tatsächlich nötig ist. Das senkt die Akzeptanz der Anlage, vor allem bei denen, die die Strecke kennen oder auf Strecken, an denen man auch ohne VBA weit genug im Voraus sehen kann, dass sich am Horizont eine Behinderung abzeichnet. Aber vermutlich ist das ein extrem häufig diskutierter Sachverhalt.

Das Problem bzw. der Nutzen der VBA ist auch den Zufluss zu dem stockenden Verkehr zu verringern. Dies ergibt dann bereits die Kilometer vorher bereits beginnenden Begrenzungen.

 

Sinn dahinter ist, es nicht erst zum Stau kommen zu lassen.

 

Haben die Polizisten ein Video aufgezeichnet?

 

Die Toleranz hat nichts mit der VBA zu tun, sondern ist Messtechnik bedingt.

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@brad: Der gesamte Fall ist dubios. Du bist als Fahrer identifiziert, die Beschilderung ist zweifelhaft und die Messung (Videowagen/ProViDa) hier ebenso. Der Rat kann also nur sein, daß Du einen versierten RA aufsuchst und ggf. die Sache gutachterlich durchleuchten läßt. Die Chancenauslotung kann ein gutes Gutachterbüro vorab auch anhand der Videoaufnahme machen.

 

Kurz vor dem Kreuz Köln Heumar wird die Geschwindigkeit durch eine feste Beschilderung auf 120 Km/h heruntergeregelt.

Kenn ich so nicht, war aber schon eine Weile dort nicht mehr. Wurden nun Blechschilder aufgestellt? Dann macht die VBA keinen Sinn mehr. Oder man hat aus Hieb- und Stichfestigkeitgründen nun noch ein Blechschild vorgesetzt? Jedenfalls dubios. Wie auch immer, entscheidend ist tatsächlich Beschilderung. Sollte aus dem Video hervorgehen, der Beifahrer/Operator blubbert die Beschilderung oft auch auf's Band. Ansonsten sollten die Blechbeschilderung auch später nachvollziehbar sein. Das VBA-Schaltungsprotokoll ist ggf. über RA einsehbar.

 

Der freundliche Beamte sagte mir, dass die VBA 60 Km/h angezeigt hätte, sie mich aber mit 119 Km/h gemessen hätten. Zusätzlich sagte er (fast wörtlich): "Für die Geschindigkeitsbeeinflussungs-Anlage ziehen wir noch etwas ab, Sie haben also Glück gehabt... abzüglich der Abzüge waren Sie 39 Km/h zu schnell, das war knapp am Fahrverbot vorbei und kostet Sie 120 € und 3 Punkte".

Im Prinzip kann der Cop blubbern was er will, es zählt nachher die Auswertung und der Bußgeldbescheid. Übles und linkes Verhalten von einem Cop ist, sein Geblubbere nicht einzuhalten. Berücksichtigen muß man hier auch, daß die Kölner Videocops einen sehr schlechten Ruf haben, sie sind gezeichnet durch unzählige TV-Dokus/-Soaps, agieren auf zweifelhaften Quotenbringerstrecken und können künstliche Freundlichkeit spielen. Was er mit dem VBA-Abzug meinte, könnte erstens sein, daß gerade auch bei der Stationäranlage Heumar (hat es da übrigens nicht geblitzt?) nur der höchste restriktive Schaltungswert als zHG angesetzt wird oder zweitens, die vorherige Anlage zeigte :80: (also vorwerfbare +39).

Deswegen: Entscheidend ist die für Dich sichtbare Beschilderungsfolge! Und ob gerade wie weit vor deiner Nase auf :60: runtergeschalten wurde!

 

Heute bekam ich den zu erwartenden Bescheid und war ehrlich gesagt geschockt: Auf einmal sind es 59 Km/h Überschreitung, 240,- € Geldbuße und neben 4 Punkten auch noch 1 Monat Fahrverbot.

Dann wurden :60: zugrunde gelegt. Und das ist der Regelsatz für +59 außerhalb, also keine Erhöhung wegen Voreintragung. Deswegen: Auch hier dubios.

:nolimit:

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Das ist so schon korrekt.

 

Der zusätzliche Abzug käme nur dann zum Tragen, wenn im Bereich einer VBA stationär gemessen worden wäre. Meistens besteht nämlich keine Kopplung zwischen VBA und Messanlage. Da der Sachbearbeiter nicht weiß (er könnte wissen, wäre aber viel zu aufwändig, das in Erfahrung zu bringen) welche Beschränkung konkret zum Zeitpunkt der Messung vorgelegen hat, wird einfach auf Basis des Maximalwerts der VBA vorgeworfen.

 

Dazu besteht bei ProViDa nun aber kein Anlass. Da sieht man ja auf dem Filmchen, was für Dich angezeigt worden war.

 

Wer sich also die Freiheit nimmt, Geschwindigkeitsbeschränkungen zu missachten, weil sie aus seiner subjektiven Sicht unsinnig sind, sollte auch akzeptieren, dass die Polizei und Bußgeldstelle das subjektiv anders sehen. Deren subjektive Einschätzung wird übrigens meist auch im Rahmen der Objektivierung in Bußgeldverfahren geteilt.

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Hallo zusammen,

 

zu Euren Fragen:

 

Ja, es gibt offenbar ein Video durch Hinterherfahren (der Typ der Anlage wird im Schreiben nicht genannt), zumindest hat mir der Beamte am Tag des Vorfalls angeboten, es mir anzuschauen. Da er mir zu diesem Zeitpunkt aber bereits gesagt hatte, dass die Strafe "wegen des Abzugs für die VBA" geringer ausfällt und es auch kein Fahrverbot geben wird, habe ich es nicht für nötig empfunden, mir das Video anzusehen. Aus heutiger Sicht dürfte es aber spannend sein, denn es dürfte ja dokumentieren, ob die VBA die 60 Km/h-Begrenzung schon länger oder vielleicht gerade erst angezeigt hat. Ich selbst habe die Begrenzung auf 60 Km/h definitiv nicht gesehen (also übersehen), wahrscheinlich auf Grund der Tatsache, dass die 3-spurige Strecke sehr frei war und auch keinerlei Behinderungen zu sehen waren. Insofern bin ich ca. die dort gewohnten, legalen 120 Km/h gefahren, die an dieser Stelle durch die Blech-Beschilderung gefordert sind.

 

@ m3_: Was ist Deiner Meinung nach an der Beschilderung "dubios"? Es wird ca. 2 km vor der VBA durch Blech-Beschilderung auf 120 Km/h runtergergelt (dem bin ich ja gefolgt) und dann durch die VBA noch einmal auf 60 Km/h runtergerelegt (was ich offenbar übersehen habe).

 

Sollte das Video, dass ich über einen Anwalt anfordern werde, klar zeigen, dass ich die VBA übersehen habe, dann stellt sich für mich weniger die Frage der Gültigkeit der Beschilderung, sondern eher die Frage, ob man nicht vielleicht (z.B. wegen einer anderweitigen Ablenkung o.ä.?) mal ein Schild übersehen darf, ohne dafür sofort die komplette Härte verpasst zu bekommen, denn wie gesagt

 

- war ich ca. mit der normalerweise angeordneten Geschwindigkeit von 120 Km/h unterwegs

- gab es keine sichtbaren Behinderungen

- gab es keinerlei "Trichter" o.ä.

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Guest Kleiner Schelm

Wenn hier etwas helfen kann, dann vielleicht das gute, alte Augenblicksversagen.

 

Zitat von der Homepage www.anwalt.de:

 

" Von einem Augenblicksversagen spricht man bei einem nur kurzfristigen Versagen des Betroffenen im Sinne einer lediglich momentanen Unaufmerksamkeit. Diese Fehlleistung darf ihrerseits nicht auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruhen (z.B. durch Ablenkung wegen Telefonierens am Steuer)."

 

Sofern der TE den Anzeigenwechsel der VBA schlichtweg übersehen hat, sollte ihm kein Vorsatz unterstellt werden können.

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Guest Kleiner Schelm

Im Thread kam die Vermutung auf, dass die im Raum stehende Geschwindigkeit von 119 km/h bei erlaubten 60 km/h als Vorsatz gewertet werden könnte. Mit dem Augenblicksversagen könnte dieser vermeintliche Vorsatz entkräftet werden.

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An besagtem Morgen befuhr ich diese Strecke mit 119 Km/h.

Das ist doch die Geschwindigkeit, auf die Du aufgrund des AHB zurückgerechnet hast, oder ?

Weil bei vorgeworfenen 119 km/h ist die Toleranz (3% oder 5%) schon abgezogen.

Demzufolge durftest Du lt. deinem Tacho (inklusive Tachovorlauf) wohl eher im Bereich 130 km/h gewesen sein.

richtig ?

 

 

3.) Im Bescheid wird angegeben: "Die Regelgeldbuße wird auf Grund der Eintragungen im Verkahrszentralregister angemessen erhöht". Mein letzter geahndeter Verstoß incl.Fahrverbot ist aber definitiv über 3 Jahre her... inzwischen also lange verjährt und ich habe ganz sicher keinerlei aktuellen Punkte im Norden... wie darf ich diesen Satz also verstehen?

 

Da 240 EUR + 4 Punkte + 1 Monat FV der 'Regelsatz' ist, dürfte der SB hier versehentlich einen falschen Textbaustein

eingesetzt haben. Spielt aber für die Ahndung keine Rolle.

 

ob die VBA die 60 Km/h-Begrenzung schon länger oder vielleicht gerade erst angezeigt hat.

Entscheidend dürfte sein, ob auf dem Video mehrere VBA's mit 60 km/h zu sehen sind.

Weil dann zieht das 'Augenblicksversagen' nicht.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo Hartmut,

 

An besagtem Morgen befuhr ich diese Strecke mit 119 Km/h.

Das ist doch die Geschwindigkeit, auf die Du aufgrund des AHB zurückgerechnet hast, oder ?

Weil bei vorgeworfenen 119 km/h ist die Toleranz (3% oder 5%) schon abgezogen.

Demzufolge durftest Du lt. deinem Tacho (inklusive Tachovorlauf) wohl eher im Bereich 130 km/h gewesen sein.

richtig ?

Das kann ich nicht ausschließen. Falls Deine Frage darauf abzielt, dass man mir vorwerfen könnte, ich sei z.B. mit 130 Km/h anstatt mit den erlaubten 120 Km/h unterwegs gewesen, müsste ich mir allerdings die Frage stellen, wofür der pauschale Abzug generell vorgenommen wird, wenn letztlich dann doch vom schlechtest denkbaren Fall ausgegangen wird. Insofern würde ich eigentlich davon ausgehen, dass die 119 Km/h als Grundlage der Sache angesehen werden. Liege ich damit falsch oder mache ich eine Denkfehler?

 

3.) Im Bescheid wird angegeben: "Die Regelgeldbuße wird auf Grund der Eintragungen im Verkahrszentralregister angemessen erhöht". Mein letzter geahndeter Verstoß incl.Fahrverbot ist aber definitiv über 3 Jahre her... inzwischen also lange verjährt und ich habe ganz sicher keinerlei aktuellen Punkte im Norden... wie darf ich diesen Satz also verstehen?

 

Da 240 EUR + 4 Punkte + 1 Monat FV der 'Regelsatz' ist, dürfte der SB hier versehentlich einen falschen Textbaustein

eingesetzt haben. Spielt aber für die Ahndung keine Rolle.

O.k., das könnte es erklären.

 

ob die VBA die 60 Km/h-Begrenzung schon länger oder vielleicht gerade erst angezeigt hat.

Entscheidend dürfte sein, ob auf dem Video mehrere VBA's mit 60 km/h zu sehen sind.

Weil dann zieht das 'Augenblicksversagen' nicht.

Es gibt zwischen dem 120er Blechschild und dem Anhaltepunkt durch die Polizei nur eine VBA. Darf ich demnach davon ausgehen, dass das genannte "Augenblicksversagen" möglicherweise eine erfolgversprechende Vorgehensweise ist? Das wäre ja schonmal ein Lichtblick...

 

Vielleicht sollte ich an dieser Stelle auch mal sagen, dass es mir nicht darum geht, mich vor den Konsequenzen meiner offensichtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu drücken, sondern im Zweifelsfall eher darum, das Fahrverbot zu umgehen. Ich bin kfm. Angestellter im Außendienst... das dürfte meine Ziele in dieser Sache klar machen ;) Ich weiß allerdings von Kollegen, dass mein Unternehmen generell keine Erklärungen abgibt à la "Wenn Herr XY seine Fahrtätigkeit nicht ausüben kann, ist sein Arbeitsplatz gefährdet". Ich bin also darauf angewiesen, die Angelegenheit durch passende Argumentation so positiv aussehen zu lassen, dass sie in einer Geldbuße ohne Fahrverbot mündet.

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Das kann ich nicht ausschließen. Falls Deine Frage darauf abzielt, dass man mir vorwerfen könnte, ich sei z.B. mit 130 Km/h anstatt mit den erlaubten 120 Km/h unterwegs gewesen, müsste ich mir allerdings die Frage stellen, wofür der pauschale Abzug generell vorgenommen wird, wenn letztlich dann doch vom schlechtest denkbaren Fall ausgegangen wird. Insofern würde ich eigentlich davon ausgehen, dass die 119 Km/h als Grundlage der Sache angesehen werden. Liege ich damit falsch oder mache ich eine Denkfehler?

Es geht darum, wenn vorher 120 erlaubt war, und Du bist mit 119 gemessen worden, spricht das dafür das Du die Limits einhältst. Ist also positiv für dich. Wenn jetzt die erste Beschränkung auf :60: übersehen wird könnte man versuchen diese Überschreitung auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen. Ein Schild kann jeder mal übersehen. Wenn es allerdings mehrere :60: waren geht das nicht mehr. Auf diese Art könnte u.U. wenigstens das Fahrverbot wegfallen.

 

Ausgegangen wird immer vom gemessenen Wert minus Toleranz, nicht was der Tacho angezeigt hat. Damit sollen mögliche Messfehler ausgeglichen werden. Gerechnet wird immer zu deinen Gunsten.

 

Was mich stutzig macht, einmal wurden 39km/h zuviel vorgeworfen, und im Bußgeldbescheid 59km/h zuviel. Könnte die Anlage :80: km/h angezeigt haben?

 

MfG.

 

hartmut

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... Darf ich demnach davon ausgehen, dass das genannte "Augenblicksversagen" möglicherweise eine erfolgversprechende Vorgehensweise ist? Das wäre ja schonmal ein Lichtblick...

 

VBA-Schilderbrücke und Augenblicksversagen, passt das zusammen...? Wie lange soll der Augenblick da gewesen sein?

 

mfg

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... Darf ich demnach davon ausgehen, dass das genannte "Augenblicksversagen" möglicherweise eine erfolgversprechende Vorgehensweise ist? Das wäre ja schonmal ein Lichtblick...

 

VBA-Schilderbrücke und Augenblicksversagen, passt das zusammen...? Wie lange soll der Augenblick da gewesen sein?

 

mfg

Je nach Wetter, Tageszeit und Sonnenstand sind die Anzeigen der VBA mal gut und mal weniger gut und lange zu sehen.

 

Unwahrscheinlich ist es nicht.

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Die Helligkeit der Anzeige wird in Abhängigkeit von der Umgebungslichtintensität geregelt und die Anzeige ist (im Gegensatz zu den alten Ampeln mit herkömmlichen Leuchtmitteln beispielsweise) auch im Gegenlicht zu erkennen. Der Wechsel der einzelnen Geschwindigkeitsanzeigen erfolgt nahezu zeitlos. Die Ausssage, die Anzeigen seien je nach Wetter, Tageszeit und Sonnenstand mal gut und mal weniger gut und lange zu sehen, wird also bei mit der Anlagentechnik vertrauten Personen allenfals für Heiterkeit sorgen. Also sowas bitte nur vortragen (lassen), wenn man keine Probleme damit hat, sich lächerlich zu machen.

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Guest Kleiner Schelm

Gehen wir einmal von folgender theoretischer Möglichkeit aus:

 

Der TE fährt mit ca. 120 km/h auf der Autobahn und nähert sich der VBA, wähend diese ihren Dienst aufnimmt (= das Tempolimit auf 60 km/h festsetzt). Kurz bevor der TE in den Bereich kommt, wo er die Anzeige zweifelsfrei wahrnehmen kann, beginnt sich eine Anzeige in seiner Tachometereinheit bemerkbar zu machen. Der TE fokussiert sich auf eben jene Anzeige, da die Bahn vor ihm frei ist und er selbst bei einem etwas längeren Blick niemanden vor ihm ungewollt gefährden dürfte, wird dadurch jedoch für den einen entscheidenden Moment abgelenkt gewesen sein. In diesem Fall hätte der TE fahrlässig, nicht jedoch grob fahrlässig gehandelt, so dass das Augenblicksversagen Anwednung finden könnte.

 

Mal so am Rande gefragt:

 

Wem von euch ist es noch nicht passiert, dass er gerade eine VBA passiert und noch so eben aus den Augenwinkeln heraus wahrnimmt, dass sich die Anzeige ändert? Wie verhaltet ihr euch in einem solchen Moment? Schliesslich ist nicht sicher, ob sich womöglich das Tempolimit geändert haben könnte oder aber lediglich das Überholverbot für LKW scharfgeschaltet wurde.

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wird dadurch jedoch für den einen entscheidenden Moment abgelenkt gewesen sein.

Damit würde der TE zugeben, mit der Beherschung des Fahrzeugs überfordert gewesen zu sein.

Hälst Du das für eine gute Idee ?

Wie sagt STVO §3.1

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

Er hat seine Geschwindigkeit [...l] seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

 

Warum nicht gleich 'Sekundenschlaf' als Ausrede ? :doofwinkt:

 

 

Wem von euch ist es noch nicht passiert, dass er gerade eine VBA passiert und noch so eben aus den Augenwinkeln heraus wahrnimmt, dass sich die Anzeige ändert?

Stehen Deine Augen senkrecht ?

VBA's stehen typischerweise über der Straße und wenn Du nicht gerade mit Tunnelblick unterwegs bist (womit man wohl besser mal 'ne Pause einlegen sollte) sind die solange wahrzunehmen, wie es der Abstrahlwinkel der VBA und die Dachkante des Fahrzeugs zulassen.

 

Zudem wird man auf dem Video sicher sehen, ob die VBA umgeschaltet hat, als der VT gerade darunter war - und daher die Begrenzung nicht sehen konnte - oder eben schon :80: anzeigte als das Video gestartet wurde.

Im ersten Fall muß das Verfahren logischerweise eingestellt werden.

Im übrigen wage ich zu bezweifeln, dass man eine VBA (die noch dazu 2-fach oder sogar 3-fach vorhanden ist) 'übersehen' kann.

 

In diesem Fall hätte der TE fahrlässig, nicht jedoch grob fahrlässig gehandelt, so dass das Augenblicksversagen Anwednung finden könnte.

Ähm, die 'Regelbuße' geht ausdrücklich von fahrlässiger Begehung aus. Grobe Fahrlässigkeit wäre ein Grund die Buße zu erhöhen.

Und ich nehme als sicher an, das der SB den Absatz mit der 'Voreintragung' versehentlich in den Text kopiert hat.

Edited by anrera
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Die Helligkeit der Anzeige wird in Abhängigkeit von der Umgebungslichtintensität geregelt und die Anzeige ist (im Gegensatz zu den alten Ampeln mit herkömmlichen Leuchtmitteln beispielsweise) auch im Gegenlicht zu erkennen. Der Wechsel der einzelnen Geschwindigkeitsanzeigen erfolgt nahezu zeitlos. Die Ausssage, die Anzeigen seien je nach Wetter, Tageszeit und Sonnenstand mal gut und mal weniger gut und lange zu sehen, wird also bei mit der Anlagentechnik vertrauten Personen allenfals für Heiterkeit sorgen. Also sowas bitte nur vortragen (lassen), wenn man keine Probleme damit hat, sich lächerlich zu machen.

 

Leider funktioniert die von Dir gelobte Technik nicht immer wie gewünscht. Sei es in der Nacht noch die Taghelligkeit geschaltet ist (oder auch mal umgekehrt). Von unplausiblen bis falschen Anzeigen mal abgesehen. Ich empfehle mal eine Tour auf der A2 und/oder einen Besuch der VMZ in Hannover.

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Hallo zusammen,

 

erst einmal vielen Dank für Eure vielen hilfreichen Anmerkungen zu meinem Fall, insbesondere auf das "Augenblicksversagen" bezogen.

 

Ich entnehme Euren Kommentaren, dass es nicht sinnvoll wäre, den Fall so erscheinen zu lassen, als wenn ich die VBA nur deshalb nicht gesehen habe, weil ich anderweitig abgelenkt war. Als sinnvolle Argumentationen dürften daher bleiben, dass entweder die VBA erst kurz vor meinem Passieren umgeschaltet hat oder vielleicht auch, dass mich ein anderer VT mit seinem Verhalten so sehr abgelenkt hat, dass ich die VBA übersehen habe (was an dieser Stelle durch sehr häufige, abrupte Fahrbahnwechsel von VT'n durchaus passieren kann... die Fahrbahn verzweigt sich kurz hinter der VBA). Ich erinnere mich z.B. recht gut daran, dass ich kurz vor der VBA einen hartnäckigen Mittelspur-Fahrer komplett umfahren musst, vielleicht gibt das ja auch was her. Eine endgültige Klarheit über diese oder potentielle weitere Argumentations-Möglichkeiten sollte man dem Video entnehmen könne, dass ich heute von meinem Anwalt anfordern lasse, dann schauen wir mal weiter ;)

 

Sollte noch jemand sinnvolle Ideen haben, wie das Ganze argumentativ in Richtung einer reinen Geldbuße abgewendet werden kann, dann freue ich mich darüber natürlich sehr! :)

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Sinnvoll dürfte in deinem Fall - wenn dir die Vermeidung des Fahrverbots als Mindestziel sehr wichtig ist - die Einschaltung eines guten Anwalts sein. Der kann Einsicht nehmen, sich das Filmmaterial ansehen und aus den konkreten Fakten die beste Strategie ableiten. Das ist dir und vor allem den Usern hier nur sehr beschränkt möglich.

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Leider funktioniert die von Dir gelobte Technik nicht immer wie gewünscht. Sei es in der Nacht noch die Taghelligkeit geschaltet ist (oder auch mal umgekehrt). Von unplausiblen bis falschen Anzeigen mal abgesehen. Ich empfehle mal eine Tour auf der A2 und/oder einen Besuch der VMZ in Hannover.

 

Da kann ich nur eine Gegenempfehlung aussprechen: Sieh Dir mal die Protokolle von VBAn an. Ich habe inzwischen in einer knapp dreistelligen Zahl von Fällen getan (allerdings nur in NRW) und das von Dir beschriebene Tag/Nachthelligkeitsverwechselungsproblem nicht einem einzigen Fall gesehen.

 

Und ob die Anzeigen unplausibel sind, kann man erst dann beurteilen, wenn man einerseits das Verkehrsaufkommen (kann man den Protokollen entnehmen) und andererseits die Programmalgorithmen kennt. Ist ja sicher bei Dir beides der Fall...

 

Ansonsten ist dem Beitrag von anrea nichts hinzuzufügen. So wird die Sache nämlich auch meiner Erfahrung nach in aller Regel bei Gericht beurteilt. Wobei es sicher auch Richter gibt, die im Falle einer Anzeige von 80 statt 60 km/h bei 60er-Vorwurf nicht einstellen, sondern nach Auswqertung des Videos lediglich eine neue Bewertung vornehmen. Da wäre dann aber wenigstens kein Laufen angesagt.

 

Ein Anwalt (auch ein guter) kann in einer solchen Sache auch kein Wunder vollbringen. Wenn die Messung vorschiftsgemäß durchgeführt wurde und die VBA eingeschaltet war, dürfte die Sache trotz Superduperoberspitzenanwalts mit Beratung durch einen "verbraucherfreundlichen" Sachverständigen gegessen sein.

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Und ob die Anzeigen unplausibel sind, kann man erst dann beurteilen, wenn man einerseits das Verkehrsaufkommen (kann man den Protokollen entnehmen) und andererseits die Programmalgorithmen kennt.
Das ist so eine typische Radio-Eriwan-Aussage: im Prinzip ja, aber... Also: wenn man Verkehrsaufkommen und Programmalgorithmen kennt, kann man beurteilen, ob die Anzeigen bei den Vorgaben des Programms plausibel sind.

 

Aber darum geht es KlausK natürlich nicht. Ihm (und nicht nur ihm) geht es darum, daß die Anzeigen teilweise völligen Unsinn anzeigen. So zum Beispiel Nebel mit entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung, obwohl für jeden erkennbar strahlender Sonnenschein mit hervorragender Sicht herrscht (das Thema hatten wir hier schon mal irgendwo). Laut Programmalgorithmus ist die Anzeige aber korrekt...

Und, wie ich auch schon mal erwähnt habe, anscheinend gibt es in den ganzen wunderbaren Algorithmen keinen, der vorgibt: wenn Beschränkung eingeschaltet, dann muß sie zwingend irgendwo auch wieder aufgehoben werden. Genau das passiert auf der A 2 regelmäßig nicht und führt genau so regelmäßig zur Verunsicherung.

Auf die Spitze getrieben wird das ganze, wenn an einer VBA z.B. :100: und LKW-Überholverbot angezeigt wird, an der nächsten nur noch :100: aufscheint und an der darauf folgenden plötzlich auch wieder das LKW-Überholverbot auftaucht.

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So zum Beispiel Nebel mit entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung, obwohl für jeden erkennbar strahlender Sonnenschein mit hervorragender Sicht herrscht (das Thema hatten wir hier schon mal irgendwo). Laut Programmalgorithmus ist die Anzeige aber korrekt...

Nö, ist sie nicht. Da liegt dann ein Defekt beim Nebeldetektor vor oder jemand hat ein Feuerchen in der Nähe dieses Geräts gemacht. Wäre es Dir lieber, wenn dauerhaft die Mindestgeschwindigkeit mit festen Schildern angezeit werden würde anstatt auch einen solch offensichtlichen Fehler zu akzeptieren?

 

Und, wie ich auch schon mal erwähnt habe, anscheinend gibt es in den ganzen wunderbaren Algorithmen keinen, der vorgibt: wenn Beschränkung eingeschaltet, dann muß sie zwingend irgendwo auch wieder aufgehoben werden. Genau das passiert auf der A 2 regelmäßig nicht und führt genau so regelmäßig zur Verunsicherung.

Auf die Spitze getrieben wird das ganze, wenn an einer VBA z.B. :100: und LKW-Überholverbot angezeigt wird, an der nächsten nur noch :100: aufscheint und an der darauf folgenden plötzlich auch wieder das LKW-Überholverbot auftaucht.

 

Und was soll daran ungewöhnlich sein? Da Du es offensichtlich nicht weißt: die VBA erfasst LKW und Pkw getrennt mit deren Geschwindigkeiten und berechnet die Durchschnittsgeschwindigkeiten der Fahrzeugklassen und noch andere statistische Werte. Da dürfte es mit einem Minimalmaß an Verstand nicht allzu schwer nachzuvollziehen sein, wie die Deiner Meinung nach so ungewöhnlichen Anzeigen zustandekommen.

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Nö, ist sie nicht.
Wie jetzt? Die Anlage zeigt Nebel mit entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne das der Programmalgorithmus das so vorgibt? :blink:

 

Wäre es Dir lieber, wenn dauerhaft die Mindestgeschwindigkeit mit festen Schildern angezeit werden würde
Solange die Geschwindigkeit nicht so hoch ist, daß ich sie nicht erreichen kann: ja.

 

anstatt auch einen solch offensichtlichen Fehler zu akzeptieren?
Wo schrieb ich dazu was?

 

Und was soll daran ungewöhnlich sein?
Oh, tut mir leid, da war ich wohl nicht ausführlich genug. Also eine etwas detaillierte Beschreibung: gleichmäßig fließender Verkehr auf allen drei Fahrspuren, auf der rechten ein LKW hinter demselbigen, dazwischen gern mal ein Wohnklo oder ein Kleinwagen, auf der mittleren und linken Spur PKW und Busse - auf der Warschauer Allee ein durchaus alltägliches Szenario. Mit nicht ganz schlechten Augen ist erkennbar, daß sich diese Situation über eine längere Strecke hin nicht ändert, zumindest mal nicht innerhalb der drei VBA-Brücken, die auf dieser Strecke zu sehen sind. Trotzdem zeigen diese Brücken die Beschilderung an, die ich oben genannt habe.

Nun habe ich tatsächlich nicht das

Minimalmaß an Verstand
Das könnte möglicherweise ein Grund dafür sein, daß mir diese Beschilderung nicht einleuchtet. Ich glaube aber, Deinen Äußerungen entnehmen zu dürfen, daß Du ein Minimalmaß an Verstand besitzt. Wenn dem so ist, könntest Du ja vielleicht erklären, wie die Beschilderung zustande kommt.

 

Könntest Du bei der Gelegenheit auch erklären, warum Verbote oftmals nicht wieder aufgehoben werden?

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Die Helligkeit der Anzeige wird in Abhängigkeit von der Umgebungslichtintensität geregelt und die Anzeige ist (im Gegensatz zu den alten Ampeln mit herkömmlichen Leuchtmitteln beispielsweise) auch im Gegenlicht zu erkennen. Der Wechsel der einzelnen Geschwindigkeitsanzeigen erfolgt nahezu zeitlos. Die Ausssage, die Anzeigen seien je nach Wetter, Tageszeit und Sonnenstand mal gut und mal weniger gut und lange zu sehen, wird also bei mit der Anlagentechnik vertrauten Personen allenfals für Heiterkeit sorgen. Also sowas bitte nur vortragen (lassen), wenn man keine Probleme damit hat, sich lächerlich zu machen.

Naja ich hatte bei Sonneneinstrahlung, vor allem im Winter etc. teilweise schon Probleme die VBA zu erkennen. Dies gilt vor allem für die Anlagen auf der BAB 10 um das Kreuz Potsdam herum.

 

Bei anderen komme ich nicht vorbei.

 

Im Dunkeln ist dies natürlich kein Problem.

 

Vielleicht kommt es auch auf die Art der Matrixanzeigen an. Da scheint es ja unterschiedliche mit mehr oder weniger Anzeigemöglichkeiten zu geben.

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Das könnte möglicherweise ein Grund dafür sein, daß mir diese Beschilderung nicht einleuchtet.

Ich glaube, genau da besteht das prinzipiellle Problem.

I.d.R. kann der VT im Angesicht einer VBA nicht entscheiden, ob das Limit sinnvoll ist.

(Das ich jetzt nicht von 'Glättegefahr' bei 30°C im Schatten rede ist hoffentlich klar.

 

Die AB ist selten schnurgerade. D.h. hinter der nächsten Senke / Kurve kann sich die Situation massiv geändert haben.

Mit ist es schon 2 mal passiert, dass ich das Limit der VBA (von :nolimit::100: auf :60: ) erst verstanden hab, als ich über die nächste Kuppe kam. In einem Fall war es ein Unfall auf der linken Spur mit kompletten Stillstand, im zweiten Fall fuhr man buchstäblich von trockener Straße in eine Regenwand.

Was ich auch schon gesehen habe ist, dass jemand auf der per VBA gesperrten linken Spur mit hoher Geschwindigkeit unterwegs war.

Etwa 1 km später stand der dann mit 2 platten Vorderreifen knapp hinter einem Baustellenfahrzeug ...

Hat wohl nicht eingesehen, warum die linke Spur gesperrt war. :doofwinkt:

 

Könntest Du bei der Gelegenheit auch erklären, warum Verbote oftmals nicht wieder aufgehoben werden?

Du weisst aber schon, dass VBA's 'normalen' Verkehrszeichen gleichzusetzen sind ?

D.h. ein :80: per VBA wird durch ein Schild :nolimit: oder :130: genauso aufgehoben wie durch ein VBA.

Soweit ich mich erinnere, ist noch jede Strecke die mit VBA's ausgerüstet wurde, davor und dahinter mit Blechschildern bestückt. Und nochwas:

Viele Leute denken, dass eine ausgeschaltetet VBA = :nolimit: ist, dem ist definitiv nicht(!) so.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Wie jetzt? Die Anlage zeigt Nebel mit entsprechender Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne das der Programmalgorithmus das so vorgibt? :blink:

 

Tolle Frage. Ich hatte versucht zu erläutern, wie es trotz strahlendem Sonnenschein zu einer Nebel-Anzeige kommen kann.

 

Es werden dann der Warnhinweis Nebel und eine Geschwindigkeitsbeschränkung angezeigt, wenn von dem Nebeldetektor eine verringerte Lichtdurchläsigkeit der Luft festgestellt wird.

 

Da die Lufttrübung punktuell gemessen wird, kann z.B. Rauch in der Nähe der Sensoren zu einem Nebel-Warnzeichen bei strahlendem Sonnenschein. Auch Defekte der Anlage an sich (die aber über die Protokolle nachvollzogen werden können) kommen als Ursache infrage.

 

Mir zumindest ist bisher noch nicht aufgefallen, dass die VBAn unplausible Werte anzeigen. Ob da ein Zusammenhang zwschen eigenem Fahrverhalten und subjektiver Einschätzung der Funktion von VBAn besteht?

 

Auf die anderen Fragen hat anrea ja schon geantwortet.

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Mir zumindest ist bisher noch nicht aufgefallen, dass die VBAn unplausible Werte anzeigen.

Nun ja. Du hast eine 3.te Möglichkeit vergessen.

Die Leitstelle kann - über die Programmautomatik hinaus - Einfluß auf die Anzeige nehmen.

Und wenn da jemand den falschen Knopf drückt, oder einfach übervorsichtig ist kann es schon zu 'merkwürdigen' Anzeige KLICK kommen.

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I.d.R. kann der VT im Angesicht einer VBA nicht entscheiden, ob das Limit sinnvoll ist.
Völlig korrekt, würde / habe / werde ich auch nicht bestritten. Für die Einschätzung, daß die Anzeige Nebel mit entsprechender Geschwindigkeitsbeschränkung bei strahlendem Sonnenschein und hochsommerlichen Temepraturen zur Mittagszeit eher nicht sinnvoll ist - dafür sollte es bei den meisten VT aber schon reichen.

 

Du weisst aber schon, dass VBA's 'normalen' Verkehrszeichen gleichzusetzen sind ?
Danke der Nachfrage, ja. Und es ging mir nicht um
ein :80: per VBA wird durch ein Schild :nolimit: oder :130: genauso aufgehoben wie durch ein VBA.
sondern darum, daß die Vorgaben einer VBA an einer oder mehrerer der nächsten VBA ganz oder teilweis weder wiederholt noch durch :nolimit: aufgehoben werden (auch dann, wenn eine Auffahrt dazwischen liegt).

Ergebnis: auffahrende Fahrzeuge kennen die Limits nicht und fahren munter drauf los, so daß es durchaus zu gefährlichen Situationen kommen kann. Die bereits auf der Autobahn fahrenden Fahrzeuglenker verlieren entweder die Geduld und ignorieren das eigentlich noch geltende Limit, die anderen ärgern sich und halten es ein, Ergebnis: siehe oben.

Endlos begeistert sind LKW-Fahrer, die sich an das geltende Überholverbot halten und hinter irgendeinem schwach motorisierten, aber reichlich beladenen Kollegen kleben und erleben müssen, wie andere munter an ihnen vorbeidonnern, die sie dann wieder vor sich haben, wenn das Überholverbot irgendwann doch wieder auftaucht.

 

Soweit ich mich erinnere, ist noch jede Strecke die mit VBA's ausgerüstet wurde, davor und dahinter mit Blechschildern bestückt.
Da bin ich ja bei Dir. Aber darum ging es mir nicht - es ging um die mit VBA's bestückten Abschnitte zwischen diesen Blechschildern.

 

Tolle Frage.
Ich weiß, aber trotzdem danke für Dein Lob.

 

Ich hatte versucht zu erläutern, wie es trotz strahlendem Sonnenschein zu einer Nebel-Anzeige kommen kann. (...)
Nett, aber überflüssig, das war bekannt. Und darum ging es auch nicht. Mit einem Minimalmaß an Verstand wirst Du feststellen, daß ich behauptet hatte, daß die Anzeige etwas unsinniges anzeigt, diese Anzeige aber laut Programmalgorithmus völlig korrekt ist. Das hattest Du bestritten - um es jetzt doch wieder genau so zu erklären.

 

Mir zumindest ist bisher noch nicht aufgefallen, dass die VBAn unplausible Werte anzeigen.
Das kann verschiedene Ursachen haben, deren Erörterung jetzt zu weit ginge. Fakt ist, daß auch hier im Forum schon über dieses Thema diskutiert wurde. Fakt ist auch, daß die o.g. Nebelanzeigenvariante auch von der entsprechenden Leitstelle als unsinnig bzw. fehlerhaft bezeichnet wird.

Ich kann mich übrigens an eine Anzeige erinnern, die links und rechts von drei Fahrspuren angebracht war (also keine Brücke). Links leuchtete :100: , rechts :120: . Die Plausibilität hätte ich schon gern erklärt bekommen...

 

Auf die anderen Fragen hat anrea ja schon geantwortet.
Nicht so ganz. Deshalb nochmal, weil ich tatsächlich den Eindruck habe, Du bist Fachmann: warum wird der Programmalgorithmus nicht so angelegt, daß ein einmal angezeigtes Limit an der nächsten VBA automatisch wiederholt oder aufgehoben wird?

 

Und wenn da jemand den falschen Knopf drückt, oder einfach übervorsichtig ist kann es schon zu 'merkwürdigen' Anzeige KLICK kommen.
Ja, wird immer wieder gern genommen. Liegt regelmäßig daran, daß die Unfallstelle geraumt ist oder die Herrschaften der der Straßenunterhaltung, die da irgendwo gemäht haben, längst verschwunden sind, das allerdings nicht weitergemeldet wurde. Alternativ zur VBA wird auch gern mal ein entsprechender Anhänger auf dem Seitenstreifen vergessen. Immer wieder erstaunlich ist die Reaktion vieler VT. auch wenn die Strecke weeeeeit einsehbar und damit erkennbar ist, daß das Schild unsinnig ist, wird hektisch die Spur gewechselt!
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Deshalb nochmal, weil ich tatsächlich den Eindruck habe, Du bist Fachmann: warum wird der Programmalgorithmus nicht so angelegt, daß ein einmal angezeigtes Limit an der nächsten VBA automatisch wiederholt oder aufgehoben wird?

 

Da muss ich Dich enttäuschen. Mit den Geschwindigkeitsmessanlagen kenne ich mich ganz ordentlich aus, bei den VBAn habe ich nur Grundlagenwissen. Was da bei der Konzeption wie programmiert wird, weiß ich nicht.

 

Aber zu Deiner Frage: zu jeder VBA gehören auch Induktionsschleifen, die den Verkehr hinsichtlich der genannten Parameter (Fahrzeugart und -geschwindigkeit, Durchschnittsgeschwindigkeiten usw.) imessen. Da kann es dann dann jenach Programmalgorithmus schnell mal zu einer anderen Anzeige kommen, wenn von dem einen Messquerschnitt vor der ersten VBA bis zum zweiten vor der nächsten VBA sich bei gleicher Anzahl der Fahrzeuge die Durchschnittsgeschwindigkeit ändert oder auch nur ein wenige Fahrzeuge mehr detektiert werden.

 

[mod]

Und tschüß Radarfuzzi!

 

Du hast hier Forenbetretungsverbot.

 

Gast225

[/mod]

Edited by Gast225
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