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Anhörungsbogen Erhalten, Was Nun?


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Hallo Leute,

 

ich habe mich hier seid Stunden durchs Forum gewelzt um zu schauen was ich machen kann.

 

Folgendes:

 

Ich war auf der Umgehungsstr. unterwegs. 100 erlaubt, gemessen 146.

 

Da der Waagen auf meine Mutter zugelassen ist, hat sie natürlich die Post bekommen, ich habe es geschafft ihr auszureden Angaben zu machen.

Aber was soll ich/sie genau reinschreiben? Wenn sie die Aussage verweigert kommen die doch sofort auf mich?

 

Desweiteren ist das Bild von mir auch mal echt grottig, kann auch jeder andere gewesen sein.

 

Aber schaut es euch an :-)

 

Habe es leider nur abfotografieren können da der Scanner rummeckert, dafür aber mit und ohne Blitz, jenachdem was ihr besser erkennen könnt.

Habe es extern hochgeladen:

 

1: http://www.nutshellz...d8/IMG_0441.JPG

2:

3: http://www.nutshellz...37/IMG_0443.JPG

4:

 

Sagt mir was ich am beseten machen soll und was meine Mutter rein schreiben soll.

Sie war schon so toll und hat direkt Angaben reingeschrieben wer gefahren sein soll, klar weis sie es das ich gefahren bin. Habe aber jetzt alle Stellen schon geschwärzt damit man nicht sieht was sie geschrieben hat -.-

 

Bitte um schnelle Hilfe, muss das schreiben am 06.06.2012 abegeben.

 

MFG & Danke im Vorraus

Edited by Gast225
Bild 2 und 4 mal aus Datenschutzgründen gelöscht
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Hallo,

 

wenn deine Mutter einen Anhörungsbogen bekommen hat sollte Sie den Verstoß erstmal zugeben.

Hat sie einen Zeugenfragebogen bekommen sollte ein Anderer dies für dich auf dem Zeugenfragen tun.

Optimal wäre dann, wenn dieser Andere bei dem mäßigen Bild für die fragliche zeit ein Alibi hat.

 

Das weitere Vorgehen bestimmt sich dann aus der Reaktion der Behörde und kann hier zuhauf nachgelesen werden.

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Guest Kleiner Schelm

Ein Grund für einen Einspruch ist nicht notwendig. Natürlich kann sie auch schreiben, dass sie sich vom einem Anwalt beraten lassen will.

 

Sofern ihr die Fristen berücksichtigt und vermeidet, dass der BGB Rechtskraft erlangt, kann (theoretisch) nichts passieren.

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Okay, ich weis das ich nerve, aber eines zerbricht mir dann noch den Kopf.

 

Wenn meine Mutter nun alles zugibt, wird sie dann nicht irgendwie gefragt wieso sie es zugibt und im nächsten Moment sozusagen sagt Einspruch.

Also ich als Richter würde das als erstes fragen, Wieso geben Sie es zu und dann sagen sie doch das Sie es nicht waren.

 

Ich kenne meine Mutter, die muss ich auch erstmal dazu überreden, meine Mutter ist eine sehr ehrliche Frau und kann schlecht lügen....

 

MFG & Danke

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Deine Mutter hat sich halt mal geirrt, soll vorkommen. Also 2x ja und nach ca zwei Wochen zurück. Irgendwann kommt dann der Bußgeldbescheid, gegen diesen fristgerecht Einspruch einlegen. Wie schon geschrieben erstmal ohne Begründung (Zeit schinden). Wenn für dich die Verfährung eingetreten ist, kann sie die Begründung nachliefern. Sie sollte allerdings für den Tattag ein Alibi haben, sonst hat sie evtl. Den Bugebe doch an der Backe.

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Ich kenne meine Mutter, die muss ich auch erstmal dazu überreden, meine Mutter ist eine sehr ehrliche Frau und kann schlecht lügen....

Wenn ich das aber lese, denke ich, das wird nix.

 

Wenn sie nicht irren will, ist es vielleicht besser nix zu sagen bzw. zuschreiben. :shutup:

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Meine Mutter arbeitet im Regelfall immer bis 18.00 und die Blitzerzeit war um 17:30 und dann auch noch in eine ganz andere Richtung, also sehr unwahrscheinlich das sie es sein hätte können.

Aber die Variante ist plausibel.

Denn dann tut sie das was sie wirklich fast getan hat, sie hat nämlich schon überall JA angekreuzt aber meine Daten bei Fahrer eingetragen wo ich mir dachte, HÄÄÄÄ?

 

Kann man das Schreiben Bei der Dementsprechenden Stelle nochmal anforden also Persönlich? Da nun leider schon sehr viel draus rumgekriggelt wurde. Dann in dem Fall Grund: Ausversehen weggeschmissen oder so....

 

MFG & Danke

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Sie kann ja anrufen, und sagen dass zum Beispiel der Hase das Teil gefressen hat und sie gerne einen neuen Bogen hätte... :whistle:

Sie kann aber auch einfach nur abwarten, ob jetzt sofort der BGB kommt, oder (wenn der SB jetzt mal aufs Foto plus Geb.Datum guckt) ein Zeugenfragebogen. Denn wie schon einmal geschrieben, sie muss den AHB nicht zurücksenden.

Der AHB gibt ihr (gesetzlich vorgeschrieben) die Möglichkeit vor Erlass des BGB zur Sache angehört zu werden. Es ist kein Muss sich auch anhören zu lassen.

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Kann man das Schreiben Bei der Dementsprechenden Stelle nochmal anforden also Persönlich?

Das wäre die beste Möglichkeit ganz schnell zu erreichen, daß Frau Mama als Fahrerin ausgeschlossen wird.

Warum kann ich das erste Posting nicht glauben, daß Du Dich Stunden durch's Forum gewälzt hast?

 

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Oha, was soll man sagen....

Mutti war es zu heiss und hat jeweils NEIN angekreuzt.

 

Samstag liegt der Anhörungsbogen falsch an mich Adressiert, was macht Mutti? Öffnet diesen auch noch.... Anstatt den zurück zu schicken und zu sagen wohnt nicht hier....

Dumm gelaufen! Nun habe ich den Anhörungsbogen liegen.

 

Soll ich mich nun am besten darauf berufen und sagen das ich nicht weis wer gefahren ist und sagen das ich auf dem Bild nicht erkennen kann wer gefahren ist?

Und vorallem das ich mich einfach nicht dranne erinnern kann.

 

Zieht vieleicht auch die Ausrede das ich das Auto verkaufen wollte und an dem Tag Probefahrten waren?

 

 

MFG & Danke

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Achja, ist es nicht auch ein Indiz dafür das die selbst nicht wissen wer gefahren ist bzw. dies nicht ermitteln können? Da sie ja eigendlich ein Abgleich machen hätten können mit dem Foto und einem Foto der Führerscheinstelle/Stadt oder wie auch immer...

 

Mein Vorhaben ist es halt zu sagen, das ich nicht gefahren bin, wer genau, kann ich mich leider nicht mehr dranne erinnern.

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jetzt hat Frau Mama der Behörde (ungewollt) einen Tipp gegeben und jetzt hat sie, die Behörde, dich am Haken.

 

Jetzt könntest du ne Freundin (wenn du weiblich bist) finden, die sich selbst einträgt und behauptet, sie sei gefahren.

hast du da jemand, der das machen würde?

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die fotos sind im original bestimmt besser, jedenfalls hat die Behörde auf dich getippt, und wie sind die darauf gekommen?

vielleicht haben die das foto von Einwohnermeldeamt genommen.

 

Ich denke, ihr habt die Steilvorlage versemmelt, jetzt ist die Torchance dahin..

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Du musst garnix zugeben, zweimal nein ankreuzen kann doch nicht so schwer sein, entweder schicken sie dir einen Bußgeldbescheid oder sie lassen es.

Ich erkenne auf den Fotos einen Fahrer mit Sonnbrille mehr nicht, die Originalfotos sind schon besser aber wenn man sich den Billigdruck anschaut können sie soviel besser auch nicht sein. :B):

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So, habe auch 2 mal Nein angekreuzt.

 

Heute hat Mutti Post bekommen dort steht drinne das ein Fahrtenbuch beantragt wird.

Uns gehen nun die Fragezeichen Hoch, da wir nicht wissen, kommt da nochmal ein Bescheid oder muss ich jetzt anfangen zu schreiben.

 

Hat da jemand erfahrungen? Kosten? Kosten, glaube ich maximal 100€ und dannach?

 

MFG

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Wenn das Wort "Fahrtenbuch" auftaucht haben sie aufgegeben. Dann ist nicht damit zu rechnen dass der Verstoß weiter verfolgt wird.

 

Ein Fahrtenbuch kann auferlegt werden wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt wird. Das macht aber nicht die Bußgeldstelle. Scheinbar ist das Schreiben ein letzter Versuch, den Fahrer ausfindig zu machen. Dann drohen sie halt mit einem Fahrtenbuch.

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Also soweit ich weis stand da nichts mit Anhörung drinne.

Ich werde es mir heute nochmal anschauen, war noch ned bei Mutti, aber sie sagte es steht ganz fett drinne EINSTELLUNG.

Aber wie gesagt ich werde es mir heute nachmittag mal anschauen.

na - das ist ja drollig - das schreiben selbst nicht gesehen, nicht genau wissen, was drinsteht ("soll .... drinstehen") und von uns eine Antwort haben wollen. tztztz.

 

Hier sähe das Schreiben in Etwa wie folgt aus:

"Das gegen Sie eingeleitete OWi-Verfahren wird eingestellt. Zur Prüfung, ob Ihnen die Führung eines FB auferlegt werden kann, leite ich den Vorgang an die zuständige Behörde weiter".....

 

Gruß

HaWeThie

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So, wie ich gesagt habe reiche ich nun das schreiben nach.

Was ich komisch finde in dem einen Kasten ist ein Maschinelles Kreus, beim Fahrtenbuch nur der Textmarker.

Vieleich wollen die damit nur Angst machen?

 

Naja, mir solls egal sein, dann für ich halt für 1 Jahr das scheiss ding.

 

MFGhttp://www.nutshellz.de/demoupload/uploads/2a643cca/IMG_0450.JPG

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Verstehen tu ichs nicht. Das Verfahren gegen Deine Mutter ist also eingestellt. Das gegen Dich nicht unbedingt. Ein Fahrtenbuch kann nur dann auferlegt werden wenn wegen mangelnder Mitwirkung der Fahrer nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden kann. Somit macht das keinen Sinn.

 

Ich würde auch die Voraussetzungen für ein Fahrtenbuch nicht als gegeben sehen. Deine Mutter hatte obwohl sie als Fahrerin nicht in Frage gekommen ist ein Anhörungsbogen erhalten. Das darf eigentlich nicht sein. Der richtige Vorgang wäre der ihr einen Zeugenfragebogen zu schicken.

 

Gegen den Vorwurf darf sie sich zur Wehr setzen, was sie ja auch erfolgreich getan hat. Dieses Verhalten darf ihr nicht negativ ausgelegt werden. Dann ist die Sache auch noch nicht verjährt. Ein Fahrtenbuch wäre allein hier schon unangebracht, da Deine Mutter ja immer noch die Möglichkeit hätte Dich innerhalb der Verjährungsfrist als Fahrer anzugeben.

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Was soll mir das jetzt im Klartext sagen? Ich habe ja auch schon einen AHB bekommen, diesen jedoch mit 2 mal NEIN angekreuzt.

Meine Mutter hat nun diesen Brief bekommen wo ein Fahrtenbuch beantragt wird, anscheinend.

 

Wieso hat sich die Sache für mich noch nicht gegessen? Die können doch nicht einfach "2 strafen" aussetzen: Meiner Mutter Fahrtenbuch, und wenn se mich kriegen noch die Kohle.

 

Also leider werde ich aus deinem Post nicht schlau. Soll man gegen das Fahrtenbuch angehen? Was soll meine MOM machen?

 

MFG & Danke

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Rechtsprechung ...

 

Der Halter kann sich gegen die Anordnung eines Fahrtenbuches nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO berufen. Auch die Berufung des Halters auf das Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) steht der Auflage eines Fahrtenbuches nicht entgegen (BverwG in DAR 1972 26/27).

 

... der Halter eines Kfz, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde, ist rechtlich nicht gehindert, von einem etwaigen Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren Gebrauch zu machen; er muß dann aber gem. § 31 a StVZO die Auflage in Kauf nehmen, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, setzt als Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr nicht die Besorgnis voraus, daß zukünftig gerade der Fahrzeughalter als Fahrer seines Kraftfahrzeuges Verkehrszuwiderhandlungen begehen könnte...

BverwG, 11. Sen., Beschl. vom 22.6.1995, 11 B 7.95, VerkMitt 1995, Nr. 80

 

Also doch Rechtens wenn ich das so lese

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Naja dieses Urteil passt nicht ganz, bei dir liegt der Fall etwas anders, deine Mam hat nicht von ihren Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, sondern sie hat auf dem Foto den tatsächlichen Fahrer nicht erkannt, und ihr Erinnerungsvermögen ist nach zwei Wochen auch nicht mehr so doll. :nunja:

 

Hier noch ein wenig Lesestoff. :lesen:

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hmmm, habe mir jetzt diverse Teile davon durchgelesen. Also so wie ich das sehe steht überall drinne das die es durchsetzen können das Fahrtenbuch, so wie ich das verstehe.

 

Wie gesagt meine Mutter hat nur 2 mal NEIN angekreuzt, und wenn ich das so lese heist es das meine Mom nicht genügend mitgewirkt hat bei der Ermittlung, obwohl die mich innerhalb von 2 Tagen dann angeschrieben haben.

 

Meine Frage ist eigendlich total simpel gewesen, ist es Rechtens das die meiner mom ein Fahrtenbuch aufbrummen? Wenn "nein" womit kann ich das Begründen?

 

MFG & Danke

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Mit simplen Worten formuliert: Eine Fahrtenbuchauflage ist im Bereich des Moeglichen, wenn der Halter die Mitwirkung an der Fahrerfeststellung verweigert oder gar behindert. Man koennte dieses in diesem Falle so sehen, der Sachbearbeiter ist wohl der Meinung, dass die Mutter das Kind hier schuetzen wollte. Sie hat, wenn ich das richtig verfolgt habe, auf dem an sie adressierten AHB die Tat abgestritten, ohne zu sagen, wer da am Steuer sass. Nun ist also der SB ans EMA gegangen (vermute ich mal), hat nachgeschaut, wer da in Frage kaeme und traf auf dich. Fotoabgleich positiv, also laesst sich schlussfolgern, dass auch Mutti das Toechterlein haette erkennen koennen. Wollte sie aber nicht, also versucht es der SB aus disziplinarischen Gruenden mit dem Fahrtenbuch. Diese Auflage gilt, so sie erlassen wird, fuer deine Mutter, das dich betreffende OWI-Verfahren laeuft davon unberuehrt weiter.......

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Wollte sie aber nicht, also versucht es der SB aus disziplinarischen Gruenden mit dem Fahrtenbuch.

Dann wäre das Fahrtenbuch eine Strafe und unzulässig. Bestraft werden darf nur wer gegen Gesetze verstößt. Ändert aber nichts daran das für den Betreffenden ein Fahrtenbuch als Strafe empfunden wird.

 

Diese Auflage gilt, so sie erlassen wird, fuer deine Mutter, das dich betreffende OWI-Verfahren laeuft davon unberuehrt weiter.......

Da gibt es kein und, nur ein oder.

Entweder wird der Fahrzeugführer ermittelt, oder es gibt ein Fahrtenbuch.

 

§ 31a Fahrtenbuch

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__31a.html

 

MfG.

 

hartmut

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Nun ist also der SB ans EMA gegangen (vermute ich mal), hat nachgeschaut, wer da in Frage kaeme und traf auf dich. Fotoabgleich positiv, also laesst sich schlussfolgern, dass auch Mutti das Toechterlein haette erkennen koennen. Wollte sie aber nicht, also versucht es der SB aus disziplinarischen Gruenden mit dem Fahrtenbuch.

Ne, der Sachbearbeiter konnte auch nix auf dem Foto erkennen und hat mal ein Schuß ins Blaue gewagt, so nach dem Motto vielleicht gibt ja Sohnemann zu, daß er gefahren ist. Hat er aber nicht. :shutup:

So nun ist der SB bockig und droht mit Fahrtenbuchauflage. :koch:

 

Also nicht verrückt machen lassen, abwarten und Tee trinken. :abwarten:

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