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Führerschein-/ausweissicherung


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Einige lustige Debatte ist das geworden. Da hocken die Herren von der Polente über ihren Tastaturen und sehen sich einem - zugebenermaßen sehr theoretischen - Fall gegenüber, bei dem sie mal jemand ge

Es geht doch hier beispielsweise um den Führerschein. Dieser ist nach § 4(2) FeV mitzuführen und auszuhändigen.   Weiterhin geht es um den Personalausweis. Schaust du in § 1 PAuswG, findest du folgend

Um den Wachdienst bei der BW zu verstehen muß man die Struktur dahinter kennen. Die Soldaten im Wachdienst sind ab der sog. Vergatterung nur noch ihren Wachvorgesetzten unterstellt d.h. die üblichen D

Hallo,

 

dann hast du eher ein psychologisches Problem. Das ein Polizeibeamter oder eine sonstige berechtigte Person deine Ausweise beschädigt oder gar klaut wirst du kaum erleben.

 

Amtliche Papiere musst du im Original ohne Schutzhülle und ohne sonstige Sicherungsmassnahmen übergeben, damit die Echtheit problemlos überprüft werden kann. Das ist nicht möglich, wenn die angekettet sind und damit nicht frei bewegt werden können.

 

Außerdem bist du meiner Kenntnis nach überhaupt nicht der Eigentümer von Personalausweis oder Führerschein. Insofern kann dir das jetzt vollkommen egal sein.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Dann mach es doch nicht. Und falls jemand dich mit "Argumenten" überzeugt und sich den Ausweis nimmt hängst du mit dran. Was soll das?

Ich krieg ja auch kein Ausweis ausgehändigt :unsure:

Ich würde wissen, was rechtlich dagegen spricht? Anketten kann man anscheinend auch an die Autotür, Fahrersitz etc.

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Das Video habe ich gerade nicht aufgemacht (langsames I-Net).

 

Den Bildern nach zu urteilen wird der Perso nur an- / eingeschlossen und nicht beschädigt. Null Problemo.

 

@MrMurphy: Ich setze voraus - kann ich von den Bildern her nicht sicher sagen - dass man den Perso vor Ort aus der Sicherung befreien kann.

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Ich krieg ja auch kein Ausweis ausgehändigt

Ich würde wissen, was rechtlich dagegen spricht? Anketten kann man anscheinend auch an die Autotür, Fahrersitz etc.

Nichts psricht dagegen. Du kannst dein Eigentum anketten. Warum sollte so etwas auch verboten sein?

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Amtliche Papiere musst du im Original ohne Schutzhülle und ohne sonstige Sicherungsmassnahmen übergeben, damit die Echtheit problemlos überprüft werden kann. Das ist nicht möglich, wenn die angekettet sind und damit nicht frei bewegt werden können.

Zum 1. würde ich gerne wissen, wo es steht.

Zum 2. Frag ich mich wieso, diese nicht auf Echtheit geprüft werden können, denn man kann sie anfassen, ins Licht halten, Beißprobe und sonst was machen.

 

Übergeben hätte ich sie ja.

 

Außerdem bist du meiner Kenntnis nach überhaupt nicht der Eigentümer von Personalausweis oder Führerschein

Wer ist dann in Besitz meines Persos etc.? :unsure:

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@TE: Was soll an der Sicherung rechtswidrig sein?

In einer Kontrolle wirst du den Personalausweis/Führerschein/Fahrzeugschein dennoch herauslösen und aushändigen müssen.

 

@Hayabusa: Eine Erklärung der Begriffe Eigentum und Besitz darfst du dir selbstverständlich ganz eigenverantwortlich selbst suchen. Wenn man sich über grundlegende Begrifflichkeiten im Klaren ist, bevor man schreibt, macht eine Diskussion auch mehr Sinn. :nick:

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Ich krieg ja auch kein Ausweis ausgehändigt :kopfschuettel:

 

 

Und das ist gut so!!! :lol2:

 

 

dete

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In einer Kontrolle wirst du den Personalausweis/Führerschein/Fahrzeugschein dennoch herauslösen und aushändigen müssen.

Ausgehändigt hätte ich. Ansonsten sehe ich da keine Rechtsverletzung. Lasse mich aber gerne belehren und die Rechtsgrundlage hat auch noch niemand genannt :closedeyes:

 

Eine Erklärung der Begriffe Eigentum und Besitz darfst du dir selbstverständlich ganz eigenverantwortlich selbst suchen. Wenn man sich über grundlegende Begrifflichkeiten im Klaren ist, bevor man schreibt, macht eine Diskussion auch mehr Sinn.

Vergass, alles Volljuristen hier :wand:

 

Ich setze voraus - kann ich von den Bildern her nicht sicher sagen - dass man den Perso vor Ort aus der Sicherung befreien kann.

Überlesen :blush: Hast Recht, Torxschrauben müssen her :think:

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@MrMurphy,

Außerdem bist du meiner Kenntnis nach überhaupt nicht der Eigentümer von Personalausweis oder Führerschein. Insofern kann dir das jetzt vollkommen egal sein.

 

Dann wäre es mal interessant zu wissen,wieso wir Bürger für diese Dinger Gebühren von 30€ und mehr zu zahlen haben.

Das hätt ich vor 3 Wochen wissen müssen,dann hätt ich nämlich mal gefragt bei uns aufm Amt wie das genau ist.

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Dann wäre es mal interessant zu wissen,wieso wir Bürger für diese Dinger Gebühren von 30€ und mehr zu zahlen haben.
Weil die Kosten auch dann anfallen, wenn Du nur Besitzer wirst.
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Dann mach es doch nicht. Und falls jemand dich mit "Argumenten" überzeugt und sich den Ausweis nimmt hängst du mit dran. Was soll das?

Ich krieg ja auch kein Ausweis ausgehändigt :kopfschuettel:

Ich würde wissen, was rechtlich dagegen spricht? Anketten kann man anscheinend auch an die Autotür, Fahrersitz etc.

 

1.

natürlich bekommst du keine Ausweis ausgehändigt, du bist kein Polizist

 

2.

Polizisten muss man den Ausweis aushändigen

 

3.

verboten ist eine solche Ausweissicherung nicht (solange der Ausweis nicht beschädigt wird)

 

4.

auf Verlangen muss der Ausweis ausgehändigt werden, was heißen könnte, dass man für die Kontrolle die Sicherung wieder abbauen muss; nach der Kontrolle kann man das wieder anbauen

 

 

4.1

ich weiß: kann ich nicht abbauen - habe kein Werkzeug

(die Ausrede geht nicht, weil richtig fest kann nicht greifen, da der Ausweis eben nicht beschädigt werden darf, da der Ausweis bei Beschädigung ungültig würde und eingezogen werden kann)

Der Polizist hat das Recht den Ausweis für die Kontrolle zu erhalten.

Wird der Ausweis nicht übergeben, so kann der Polizist seine Maßnahme mit Zwang durchsetzten

Verwaltungszwang ist

- unmittelbarer Zwang = hilft vielleicht hier nicht

- Zwangsgeld = dauert vielleicht zu lange

- ersatzvornahme = AH!!!

 

Die Polizei ruft also Techniker (THW, Schlüsseldienst,Klemptner oder so) und die kommen und bauen den Ausweis ab.

 

Kosten trägt der Verhaltenstörer.

 

 

 

Also:

- verboten ist die Sicherung nicht

- aushändigen muss den Ausweis trotzdem

 

 

Aber:

- je nach Bürger, Situation, Kontrollgrund kann der Polizist das auch so akzeptieren.

 

es liegt halt wieder mal daran:

- will man seinen Ausweis sichern

oder

- will man die Polizei ärgern

??

 

Ärgern kann wiedermal nach hinten losgehen.

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natürlich bekommst du keine Ausweis ausgehändigt, du bist kein Polizist
Es gibt durchaus Menschen, denen man den Ausweis aushändigen muß, so man nicht auf weiteren Kontakt mit ihnen verzichten will. Polizisten gehören definitiv nicht dazu. Polizisten wissen das.

Übrigens: genau diesen Menschen müssen im Zweifel auch Polizisten ihren Ausweis aushändigen. Polizisten wissen das auch - und wenn nicht, wird es ihnen von diesen Menschen erklärt werden.

 

Polizisten muss man den Ausweis aushändigen (...) Der Polizist hat das Recht den Ausweis für die Kontrolle zu erhalten. Wird der Ausweis nicht übergeben, so kann der Polizist seine Maßnahme mit Zwang durchsetzten (...) aushändigen muss den Ausweis trotzdem
Falsch. Polizisten wissen das.

 

auf Verlangen muss der Ausweis ausgehändigt werden
Um mich nicht zu wiederholen: hier gilt eine Kombination der beiden obigen Antworten. Polizisten wissen das.
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Woher weißt du was Polizisten wissen?
Du willst doch jetzt nicht etwa in diesem Thema ein neues solches aufmachen, oder?

 

man muss Polizisten den Ausweis aushändigen!
Hättest Du dafür eine Quelle?

Kleiner Tip: wir hatten hier erst kürzlich eine Diskussion zum Thema Ausweis, bei der Du Dich schon durch fehlende Einsicht hervorgetan hast. Einfach nochmal lesen!

 

Polizisten hingegen müssen ihren Dientsausweis in bestimmten Fällen zeigen, aber nicht aushändigen.
Nana, immer schön bei dem bleiben, was ich schreibe, nicht wahr! Von Dienstausweis war nicht die Rede, BPA oder Reisepass tun es auch, manchmal sogar der FS. Wobei Polizisten in den von mir angesprochenen Fällen tatsächlich regelmäßig ihren Dienstausweis benutzen, um sich auszuweisen. Und dabei müssen sie ihren Ausweis (also nicht nur den Dienstausweis) genauso regelmäßig aushändigen. Tun sie es nicht, haben sie genau die selben Probleme wie alle anderen Menschen, die selbiges nicht tun wollen.
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Schau doch mal in die Pol.gesetze bezüglich IDF
Ach Blaulicht, Du weißt doch, ich habe weder Zeit noch Lust, in die Polizeigesetze von 16 Bundesländern zu schauen. Wenn Du meinst, einen passenden Gesetzestext gefunden zu haben, dann zitiere und verlinke die entsprechenden Textstellen. Ansonsten kannst Du genauso gut gleich sagen, daß Du keine Ahnung, aber immerhin eine feste Überzeugung hast.

 

Und, weil heute Sonntag ist und große Mengen köstlicher Spargel samt Zubehör auf mich warten, ich also noch besser gelaunt bin als sonst schon immer: Du wirst in den Polizeigesetzen nichts finden, was meinen Aussagen widerspricht. Solltest Du anderer Meinung sein, denkst Du viel zu eindimensional und damit in die falsche Richtung.

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Und, weil heute Sonntag ist und große Mengen köstlicher Spargel samt Zubehör auf mich warten, ich also noch besser gelaunt bin als sonst schon immer: .......

 

Woraus besteht das Zubehör beim köstlichen Spargel?

 

Ich hatte als Zubehör zu den köstlichen Erdbeeren einen herrlichen Schlag, fest und flaumig, so wie es sein soll - aber das Thema hatten wir ja schon mal....

 

Eribär

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Woraus besteht das Zubehör beim köstlichen Spargel?

 

 

 

Hallo Eribär,

 

ich bin nicht Biber, aber Zubehör beim köstlichen Spargel könnten sein: Neue Kartoffel mit Butter, Sauce Bernaise, roher Schinken, gekochter Schinken (nicht so gerne) oder ein kleines Steak.

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Woraus besteht das Zubehör beim köstlichen Spargel?

 

 

 

Hallo Eribär,

 

ich bin nicht Biber, aber Zubehör beim köstlichen Spargel könnten sein: Neue Kartoffel mit Butter, Sauce Bernaise, roher Schinken, gekochter Schinken (nicht so gerne) oder ein kleines Steak.

 

Ja, das klingt sehr lecker... Hat es einen (bestimmten) Grund, dass Deine Schriftgröße so klein geraten ist?

 

Eribär

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Auch wenn eine Handvoll Internetschreiber es meint besser zu wissen, muss man seinen Ausweis bei der Polizeikontrolle aushändigen. Weder das Namennenn, noch vorzeigen des Führerscheins muss genügen, jedoch kann es genügen.

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Ja, das klingt sehr lecker...
Ist es, ist es! Spargel ist außerdem gesund und hat wenig Kalorien (okay, das wird durch das 'Zubehör' überkompensiert) und ist z.Zt. eigtnlich gar nicht mal so teuer. Aber in Österreich sollte es das doch auch geben, oder?

 

Auch wenn eine Handvoll Internetschreiber es meint besser zu wissen, muss man seinen Ausweis bei der Polizeikontrolle aushändigen.
Auch wenn ein einzelnes Licht es nicht besser weiß: muß man nicht. Man muß nicht mal einen Ausweis dabeihaben.

 

Aber schön, daß Du offensichtlich immerhin schon eingesehen hast, daß Du mit Deinen Behauptungen zum Ausweis-aushändigen-durch-Polizisten wieder mal auf einem toten Pferd gesessen bist. Ein entsprechender Beitrag hier wäre natürlich besser gewesen, aber man ist manchmal ja schon mit nicht-mehr-weiterreiten zufrieden.

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@ Biber

 

Stimmt, man muss (meistens) seinen Ausweis gar nicht dabei haben.

 

der Rückschluss, dass man ihn deswegen nicht aushändigen muss oder sich, wenn man sich weigert ihn vorzuzeigen nicht ordnungswidrig verhält ist jedoch falsch

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Ja, das klingt sehr lecker...
Ist es, ist es! Spargel ist außerdem gesund und hat wenig Kalorien (okay, das wird durch das 'Zubehör' überkompensiert) und ist z.Zt. eigtnlich gar nicht mal so teuer. Aber in Österreich sollte es das doch auch geben, oder?

 

Ja, das gibt es tatsächlich auch bei uns.... Geerntet von meist rumänischen Arbeitern, die unter schlechten Arbeitsbedingungen und bei sehr schlechter Bezahlung das Gemüse aus der (sandigen) Erde holen. Und darüberhinaus habe ich während meinen NL-Jahren (Venlo) soviel Spargel (geschäftlich und privat) essen müssen, dass er mir heute noch zu den Ohren herauswächst. Und überdies hat das Zeugs wenig Kalorien.... Also (für mich) fundierte Gründe, diese seltsamen Stangen eher zu meiden.

 

Eribär

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Biber schau z. B. mal in Art. 13 II S. 2 Bay PAG. Nicht nur dort ist von einem Aushändigen die Rede - das ist wörtlich zu verstehen. Du kannst dir auch mal § 1 I S. 2 PAuswG ansehen.

Danke, sherlock. Wobei die erste Quelle ja explizit voraussetzt, daß der Ausweis mitgeführt wird. Wenn man also keine Lust habe, bei einer Kontrolle einen Ausweis vorzulegen, wird man das Mitführen einfach bestreiten. Das dann möglicherweise Folgen nach PAuswG auf einen zukommen - nun, da kann man ja erstmal abwarten.

 

der Rückschluss, dass man ihn deswegen nicht aushändigen muss (...) ist jedoch falsch
Was ich nicht dabei habe, kann ich schon aus rein technischen Gründen nicht aushändigen.

 

...
Ich glaube, hier wird die Ernte überwiegend von Polen erledigt (wie auch bei Erdbeeren). Zu Bezahlung und Bedingungen kann ich eher wenig sagen, aber es heißt, viele von ihnen kommen jedes Jahr wieder auf den selben Hof und verdienen innerhalb der Saison soviel wie zuhause in einem Jahr. Deutsche haben sich insbesondere beim Spargelstechen nicht gerade bewährt, selbst bei höheren Stundenlöhnen.

Tut mir leid, wenn ich durch die Erinnerung an den kalorienarmen Saisongenuss unangenehme Erinnerungen geweckt habe... ;)

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Wenn man also keine Lust habe, bei einer Kontrolle einen Ausweis vorzulegen, wird man das Mitführen einfach bestreiten.

Schau mal in Art. 13 II S. 3 u. 4 Bay PAG. Du wirst bei diesem Verhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Durchsuchung erdulden müssen. Jedoch geht das jetzt langsam am Thema vorbei.

 

Das dann möglicherweise Folgen nach PAuswG auf einen zukommen - nun, da kann man ja erstmal abwarten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in so einem Fall darauf verzichtet werden würde.

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Um mal wieder Topic zu werden: bei meiner letzten Kontrolle (in der Vorweihnachtszeit 2011 wg. Telefonierens ohne Blauzahn, hatte episch breit im RF darüber berichtet) habe ich zunächst meinen Uni-Ausweis vorgelegt, der von den (freundlichen und verhandlungsstarken) :cop01: zunächst als Identitätsnachweis akzeptiert wurde. Als dann klar wurde, dass es sich nur um einen (tendenziell) kleinen Verstoß handelte, hatte ich meinen Führerschein doch dabei, der jedoch erst zurückgestellt wurde, als der Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr entrichtet war.

 

Wenn, was mir noch nie passiert ist, ein :cop01: unfreundlich oder (für mich) eine Spur zu dominant wäre, würde er von mir meinen Lichtbildausweis unserer Stadtbibliothek bekommen, den er sich dann einnähen könnte

 

Was ich damit sagen möchte: ich bin gegenüber der Exekutive grundsätzlich kooperationsbereit, wenn mein Kooperationsangebot jedoch nicht angenommen werden würde, dann wäre es bei einer Ausweisleistung eben der Ausweis der Stadtbibliothek oder auch die Metro-Karte....

 

Eribär

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[...] in der Vorweihnachtszeit 2011 wg. Telefonierens ohne Blauzahn, hatte episch breit im RF darüber berichtet [...]

Wie könnte man das nur vergessen? ;)

 

Stimmt, wie könnte man nur.... Andererseits gibt es vielleicht schöne User und intelligente UserInnen, die sich vielleicht nicht.....

 

......erinnern, meinte ich.

 

Eribär

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Wobei Polizisten in den von mir angesprochenen Fällen tatsächlich regelmäßig ihren Dienstausweis benutzen, um sich auszuweisen. Und dabei müssen sie ihren Ausweis (also nicht nur den Dienstausweis) genauso regelmäßig aushändigen. Tun sie es nicht, haben sie genau die selben Probleme wie alle anderen Menschen, die selbiges nicht tun wollen.

Aus reinem Interesse (muß wohl irgendwo was überlesen haben): würdest Du mir diese angesprochenen Fälle nochmal benennen oder kurz sagen, wo ich es nachlesen kann?

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Wenn man also keine Lust habe, bei einer Kontrolle einen Ausweis vorzulegen, wird man das Mitführen einfach bestreiten. Das dann möglicherweise Folgen nach PAuswG auf einen zukommen - nun, da kann man ja erstmal abwarten.

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Du darfst zur IDF auch auf Ausweispapiere hin durchsucht werden.

 

Was ich nicht dabei habe, kann ich schon aus rein technischen Gründen nicht aushändigen.

Die Frage ist ja: hast Du ihn tatsächlich nicht dabei oder gibst Du das nur vor?!

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Was ich damit sagen möchte: ich bin gegenüber der Exekutive grundsätzlich kooperationsbereit, wenn mein Kooperationsangebot jedoch nicht angenommen werden würde, dann wäre es bei einer Ausweisleistung eben der Ausweis der Stadtbibliothek oder auch die Metro-Karte....

Je nach Grund/Anlaß der Kontrolle könntest Du dann aber recht lange bei uns verweilen. Nämlich so lange, bis Deine Identität feststeht. Was im Einzelfall bedeuten kann, daß jemand ein Ausweispapier beibringen muß, wir Deine Wohnung aufsuchen oder den Ort, wo ein Ausweispapier von Dir liegt, Du ED-behandelt wirst. Ob das aber zwingend sein muß bzw. man es nicht doch auch vermeiden kann oder sollte, nun, das liegt an jedem einzelnen selbst.

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Aus reinem Interesse (muß wohl irgendwo was überlesen haben)
Hast Du nicht, deshalb auch nicht nochmal: jedes Gelände, bei dem am Eingang eine Personenkontrolle (ggf. incl. Datenerfassung) stattfindet, also z.B. bei Firmen und militärischen Sicherheitsbereichen.
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Hast Du nicht, deshalb auch nicht nochmal: jedes Gelände, bei dem am Eingang eine Personenkontrolle (ggf. incl. Datenerfassung) stattfindet, also z.B. bei Firmen und militärischen Sicherheitsbereichen.

Bei militärischen Sicherheitsbereichen, so es denn verlangt wird, ja. Aber beim Einlaß in Firmengebäude wird der "Kontrollierende" allenfalls meinen Dienstausweis gezeigt, jedoch nicht ausgehändigt bekommen. Auch hat er nicht das Recht, meinen BPA ausgehändigt zu bekommen. Und sollte ich ein dienstliches Begehren auf Einlaß haben, so werde nicht ich im Falle des Falles Probleme bekommen, sondern der Kontrollierende, der mir den Einlaß nur nach vorherigem Aushändigen meines Dienstausweises gestatten will.

 

Meinen Dienstausweis gebe ich lediglich den dazu Berechtigten in die Hand. Und dazu gehört keine Privatperson.

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Was ich damit sagen möchte: ich bin gegenüber der Exekutive grundsätzlich kooperationsbereit, wenn mein Kooperationsangebot jedoch nicht angenommen werden würde, dann wäre es bei einer Ausweisleistung eben der Ausweis der Stadtbibliothek oder auch die Metro-Karte....

Je nach Grund/Anlaß der Kontrolle könntest Du dann aber recht lange bei uns verweilen. Nämlich so lange, bis Deine Identität feststeht. Was im Einzelfall bedeuten kann, daß jemand ein Ausweispapier beibringen muß, wir Deine Wohnung aufsuchen oder den Ort, wo ein Ausweispapier von Dir liegt, Du ED-behandelt wirst. Ob das aber zwingend sein muß bzw. man es nicht doch auch vermeiden kann oder sollte, nun, das liegt an jedem einzelnen selbst.

 

In NRW würde ich natürlich alle erforderlichen Ausweispapiere mit mir führen und auf freundlich-eindringlichen Wunsch hin auch ausfolgen.

 

Nur - hier im Osten von AT - gelten (etwas) andere Spielregeln, die amikal und im beiderseitigen Interessensausgleich gehandhabt werden. Oder würdest Du Dich tatsächlich, als österr. :cop01: , der Herausforderung aussetzen, von meiner Frau zu einem kleinen Braunen auf der Terrasse genötigt zu werden, während nach passenden Ausweispapieren gesucht wird?

 

Eribär

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In NRW würde ich natürlich alle erforderlichen Ausweispapiere mit mir führen und auf freundlich-eindringlichen Wunsch hin auch ausfolgen.

Gut gut! ;)

 

Oder würdest Du Dich tatsächlich, als österr. :cop01: , der Herausforderung aussetzen, von meiner Frau zu einem kleinen Braunen auf der Terrasse genötigt zu werden, während nach passenden Ausweispapieren gesucht wird?

Ich weiß leider nicht, was Du unter einem "kleinen Braunen" verstehst. Ansonsten durfte ich Deine Gattin ja schon kennenlernen und schätze ihre Gesellschaft sehr! :)

 

P.S.: sollte Dich Dein Weg mal in hiesige Gefilde führen, sag Bescheid.

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Ich weiß leider nicht, was Du unter einem "kleinen Braunen" verstehst. Ansonsten durfte ich Deine Gattin ja schon kennenlernen und schätze ihre Gesellschaft sehr! :)

Das ist 'ne Tass' Kaff', 'werter Bluey'.... :geheim: Wohl noch nie im Oesiland Urlaub gemacht? :sneaky:

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würde er von mir meinen Lichtbildausweis unserer Stadtbibliothek bekommen, den er sich dann einnähen könnte

 

 

Eribär

 

 

Es würde reichen, wenn du mündliche Angaben machst.

Es kann jedoch "länger dauern" als wenn du deinen Ausweis vorlegst.

 

In dem Fall jedoch (im Auto) du musst deinen Führerschein vorlegen, aushändigen.; das kann reichen - muss aber nicht!!

 

 

 

@Biber

damit du nicht fragst wo es steht:

so findest du es in vielen PolG hier mal NRW:

§ 13

Prüfung von Berechtigungsscheinen

Die Polizei kann verlangen, dass ein Berechtigungsschein zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn die betroffene Person auf Grund einer Rechtsvorschrift oder einer vollziehbaren Auflage in einem Erlaubnisbescheid verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen."

 

 

Aus reinem Interesse (muß wohl irgendwo was überlesen haben)
Hast Du nicht, deshalb auch nicht nochmal: jedes Gelände, bei dem am Eingang eine Personenkontrolle (ggf. incl. Datenerfassung) stattfindet, also z.B. bei Firmen und militärischen Sicherheitsbereichen.

Ich bin schon oft auf dienstlich in BW-Kaseren gewesen... und (wenn dort eine Ausweis verlangt wurde), dann war das Dienstausweis.

 

Ich wurde dienstlich noch nie nach dem Personaausweis gefragt... Wie gesagt: dienstlich reicht in allen Fällen der Dienstausweis. Sogar wenn fremde Polizei ein Ermittlungsverfahren eröffnet reicht der Dienstausweis (oft sogar nur die mündlichen Angaben)

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@Blaulicht: Berechtigungsschein <> Ausweis.

 

Was möchtest du?

 

AUSHÄNDIGEN:

hier war die RG für den FS.

RG für den Personalausweis aus PolG IDF (meist Abs.2) und PersAwG

StPO steht so nicht drinne - aber über die Formulierung "alle erforderlichen Maßnahmen" gedeckt, hilfsweise vergleich in dem Pendent der IDF PolG suchen und "zack" hat man die Begründung!

 

 

Also alles was der Polizist sehen darf, muss ihm auch gegeben werden

 

und für Biber nochmal:

1.

was nicht dabei ist, kann auch nicht gegeben werden

2.

hilfsweise kann der Polizsit für eine IDF auch andere "Dinge" akzeptieren

2.1.

die Polizei kann auch nach IDF durchsuchen

2.2.

die Polizei kann sogar eine ED Behandlung zur IDF machen

 

3.

was war hier das Thema??

darf man den FS so sichern?

Antwort: ja

aber wenn der Polizist den FS haben will, muss man ihn wieder entsichern und dem Polizisten geben

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Es geht doch hier beispielsweise um den Führerschein. Dieser ist nach § 4(2) FeV mitzuführen und auszuhändigen.

 

Weiterhin geht es um den Personalausweis. Schaust du in § 1 PAuswG, findest du folgenden Passus:

 

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

 

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

 

Also, hier eine negative Abgrenzung, Grundsätzlich darf niemand verlangen, daß man den Gewahrsam am Personalausweis aufgibt, jedoch folgt im nächsten Satz die Einschränkung, daß dieses Verbot nicht für zur IDF berechtigte Behörden gilt. Demnach dürfen diese es dann eben doch verlangen.

 

Weiter geht's: Fahrzeugschein. Hier schauen wir in § 11(5) FZV:

 

(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

 

 

Gruß

Goose

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