Widerspruch Gegen Rotlichtverstoß?
#1
Geschrieben 26 Mai 2012 - 14:47
ich bin am 07.03.2012 mit dem Wagen meines Vaters stationär geblitzt worden, weil ich bei rot über eine Ampel gefahren bin.
Am 21.04.2012 erhielt mein Vater den Anhörungsbogen, den er jedoch nicht zurückgeschickt hat. Vier Wochen später, also am 19.05.2012, kam der Bußgeldbescheid. Da es sich nur um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, beläuft sich der Bußgeldbescheid auf 113,50 EUR (90,00 EUR Geldbuße und 23,50 EUR Auslagen).
Auf dem Foto ist eindeutig zu erkennen, dass mein Vater nicht der Fahrer ist.
Folgende Fragen:
1. Soll mein Vater jetzt Widerspruch einlegen? Ihm ist es lieber, wenn ich ihm das Geld gebe und die Geldbuße bezahlt wird. Selbst die drei Punkte, die ich ja eigentlich bekommen muss, würde er auf seine Kappe nehmen, obwohl ich auch noch keine Punkte habe.
2. Welchen Nachteil kann ein Widerspruch mit sich führen? Kann es passieren, dass sich die Geldbuße bzw. die Auslagen erhöhen, wenn mein Vater in einem Widerspruchsverfahren die Aussage verweigert und ich später als Fahrer ermittelt werde?
3. Macht es Sinn, auf Verjährung zu spekulieren?
Freue mich auf Antworten.
Danke.
#2
Geschrieben 26 Mai 2012 - 16:51
Allerdings ist die Sache gegen dich noch nicht verjährt, da diese Frist drei Monate beträgt.
Es empfiehlt sich daher den Einspruch erst einmal nicht zu begründen.
Da dein Vater den Verstoß nicht begangen hat, kann er dafür auch nicht belangt werden.
Wie immer droht aber die Gefahr, das ein Fahrtenbuch verhängt wird, da der Halter nicht mitgewirkt hat den Fahrer zu überführen. Je nach Region ist die Gefahr nicht vorhanden oder hoch.
Weitere Kosten kommen bei Erhebung des Einspruches erst einmal nicht dazu. Von den Portokosten eurerseits mal abgesehen.
Sofern die Bußgeldstelle oder das Gericht überzeugt werden kann, dass dein Vater nicht der Fahrer war, so wird die Sache eingestellt (Alibi wäre hilfreich).
Auf den eigenen Kosten (Fahrtkosten zu Gericht, Verdienstausfall) bleibt man dann idR sitzen.
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#3
Geschrieben 26 Mai 2012 - 17:27
vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, bleibt es also bei 113,50 EUR, auch wenn man mich als Fahrer ermittelt.
Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist mir bekannt.
Folgende Fragen hierzu:
1. Wieviel kostet die Auferlegung eines Fahrtenbuchs (meines Wissens sind es 90,00 EUR)?
2. Wird die Führung des Fahrtenbuchs sehr streng kontrolliert?
3. Du schreibst von einer dreimonatigen Verjährungsfrist. Ab wann beginnt diese zu laufen? Ich meine sogar etwas von einer sechsmonatigen Verjährungsfrist gelesen zu haben. Ist das möglich?
4. Wahl zwischen Pest (Geldbuße, Punkte) und Cholera (Fahrtenbuch): Was ist "besser"?
Freue mich auf deine Antwort.
#4
Geschrieben 26 Mai 2012 - 17:42
Corsafahrer sagte am 26.05.2012, 18:27:
Zitat
IdR wird die Gebühr am oberen Ende angesetzt. Was meiner Meinung nach äußerst kritisch zu betrachten ist.
Zitat
Zitat
Zitat
Das FB kommt ja nicht auf alle Fälle.
Wenn du keine Punkte hast und auch zwei Jahre ordentlich fährst, was man ja nicht voraussagen kann, dann nimm die Sache auf dich.
Persönlich würde ich das Risiko der Auferlegung des Fahrtenbuches mit hoher Prozentzahl vorziehen.
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#5
Geschrieben 27 Mai 2012 - 14:21
vielen Dank für deine Antworten.
Noch zwei Fragen:
1. Ist es besser für meinen Vater, wenn er sich im Falle eines Widerspruchs einen Rechtsanwalt nimmt (er hat allerdings keine Verkehrsrechtschutz-Versicherung) oder sich selbst vertritt? Meiner Meinung nach ist der Fall eindeutig, weil er nicht der Fahrer ist.
2. Wenn er sich einen Rechtsanwalt nimmt und das Verfahren gegen ihn eingestellt wird: Bleibt er auf den Kosten für den Anwalt sitzen?
Freue mich auf deine Antworten.
Dankeschön.
#6
Geschrieben 28 Mai 2012 - 18:25
Corsafahrer sagte am 27.05.2012, 14:21:
2. Wenn er sich einen Rechtsanwalt nimmt und das Verfahren gegen ihn eingestellt wird: Bleibt er auf den Kosten für den Anwalt sitzen?
Meines Erachtens nicht notwendig.
2.
Ja
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#7
Geschrieben 16 Juni 2012 - 15:02
mein Vater war der Ansicht, dass es keinen Sinn macht, gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen. Er meinte, dass sie mich früher oder später sowieso als Fahrer ermitteln werden. Ich habe ihm also das Geld gegeben und er hat die Geldbuße überwiesen.
Na ja, was sollte ich machen? Der Bescheid war ja schließlich an ihn gerichtet und wenn er keinen Widerspruch einlegt, habe ich halt Pech gehabt.
Die drei Punkte will mein Vater auf seine Kappe nehmen.
Meine Frage:
Erhält mein Vater jetzt einen Brief, in dem steht, dass drei Punkt eingetragen werden?
Meines Wissens hat er bis jetzt noch nichts gehört.
Noch zwei Fragen zu der Geldbuße:
1. Sind es bei einem einfachen Rotlichtverstoß immer 23,50 EUR Auslagen (ist meines Erachtens ziemlich happig)? Ich meine, dass auch schon weniger berechnet wurde. Kann die Behörde dies willkürlich festsetzen?
2. Weshalb sind Auslagen so hoch?
Freue mich auf deine Antworten.
Danke.
#8
Geschrieben 16 Juni 2012 - 21:40
Corsafahrer sagte am 16 Juni 2012 - 15:02:
2. Weshalb sind Auslagen so hoch?
Warum so hoch?
Nun, ich denke, es wird ein Mittelwert sein - bei manchen Bußgeldsachen sind die Auslagen der Behörde sicherlich noch höher.
Und heute?
Heute haben wie die globale Klimaerwärmung und übergewichtige Kinder!
#9
Geschrieben 16 Juni 2012 - 22:30
jfk008 sagte am 16 Juni 2012 - 21:40:
Die Gebühren betragen 5 % vom Bußgeld, aber mindestens 20 € und höchstens 7.500 €. Hinzu kommen dann noch 3,50 € für Porto.
#10
Geschrieben 17 Juni 2012 - 06:45
Corsafahrer sagte am 16 Juni 2012 - 15:02:
Meines Wissens hat er bis jetzt noch nichts gehört.
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#11
#12
Geschrieben 18 Juni 2012 - 13:29
Und das alles, weil das süße Sohnilein keinen Ar*** in der Hose hat....
#14
Geschrieben 24 Juni 2012 - 17:32
QTreiberin sagte am 18 Juni 2012 - 13:29:
Und das alles, weil das süße Sohnilein keinen Ar*** in der Hose hat....
Merke: Erst lesen, dann schreiben.











