lolsndunackn 0 Posted May 18, 2012 Report Share Posted May 18, 2012 Wurde am 29.02, 1 Monat vor Ablauf meiner Probezeit mit 91kmh innerorts geblitzt, 41kmh zu viel, 4 Punkte, 223,50€ Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot. Nun die Frage, gilt die verlängerte Probezeit bereits oder erst, wenn ich die Aufforderung zum ASF erhalte? Laut Gesetzestext: (2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat. Das heisst doch, dass die Probezeit erst dann verlängert wird, wenn ich die Aufforderung erhalten habe. Was passiert also in der Zwischenzeit bis ich die Aufforderung erhalte? darf ich jetzt mein Bierchen trinke, da die 0.0 promille Grenze ja nur in der Probezeit steht? Und was passiert, wenn ich jetzt in der Zwischenzeit wieder geblitzt werde? Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted May 19, 2012 Report Share Posted May 19, 2012 da die 0.0 promille Grenze ja nur in der Probezeit steht?Nicht ganz Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht. Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted May 20, 2012 Report Share Posted May 20, 2012 Na, wenn du sonst keine Sorgen hast... Quote Link to post Share on other sites
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