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Radrennsport Auf Der Straße - Was Ist Richtig Was Ist Falsch?


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Am Freitag überraschte mich auf einer 60er Straße eine Gruppe Radfahrer. Nun wollte ich nochmal wissen, dürfen die so als Haufen fahren oder (so wie ich es gelernt habe) müssen dich nicht Rad hinter Rad fahren?

Der eine Sportsfreund scherte nämlich plötzlich nach links (siehe Foto 2) was ziemlich gefährlich wurde. Die rechte Fahrspur wird an der Ampel zur Rechtsabbieger, die Gruppe wollte gradeaus. Ich fuhr schon ganz links

am Seitenstreifen. Wie verhält sich das, wenn die so als Gruppe pendeln und nebenher fahren das man nicht vorbei kommt. Muss man das dulden? Weil solche Radrennleute seh ich fast immer als "Meute" fahren, nie

hintereinander.

 

Firefox

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Muss man das dulden? Weil solche Radrennleute seh ich fast immer als "Meute" fahren, nie

hintereinander. Firefox

 

 

1. Überholst du nie andere KFZ, warum sollten sich Radfahrer nicht auch überholen dürfen?

 

2. Sei froh daß sie NICHT alle hintereinander herfahren. 30 Radfahrer mit ca. 5 - 6m Abstand könntest du sonst praktisch nie überholen!

 

( Auf welcher Straße könntest du innerhalb der Fahrspur zum Radfahrer 150cm Seitenabstand einhalten? Wann hättest du 200m freie Überholstrecke in deiner Übersicht ohne Gegenverkehr? )

 

In eine 5m-Lücke vom Überholtempo einzuscheren wäre massive Straßenverkehrsgefährdung!

 

Bei dem konkreten Bild, Die radler waren wohl zum Geradeausfahren bei einem Wechsel zur dafür vorgesehenden linken Reichtugsspur.

 

Ohne STVO-Verstoß wäre es für die völlig legitim ihre Fahrspur ca. 0, 9m - 1,2m links der durchbrochenen Linie zu legen, denke an Schulterabstand mit Sicherheitszuschlag von 60cm zur Rechtsabbiegespur!

 

Links darfst du dann nicht mehr vorbei, die 150cm vorgeschriebenden Mindesabstand könntest du nicht einhalten, auf der Rechtssabbiegespur überholen um geadeaus weiterzufahren ist auch unzulässig.

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@dete

 

warum betitelst du mich so überheblich mit "er"? Kannst du das nicht netter schreiben?

 

Bsp.: "Hi Firefox, schau doch mal § 27 StVO an, da steht alles drin und wenn du noch Fragen hast kannst du mich

als Polizisten gerne wieder fragen. Die StVO ist nämlich mein täglich Brot."

 

Das würde viel netter klingen als deine Art.

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@firefox

in Belgien hätte dieses Radfahrergesindel mehr Rechte als ein Autofahrer....

Mich ärgert sowas jedes mal,wenn ich in dem Königreich unterwegs bin,die dürfen fahren wie die Henker,und wehe,du als autofahrer bist mal n Ticken zu flott,dann steht garantiert so ein Hansel mit ner Laserkanone hinterm Baum und schießt dich ab.

Nur bei den Radlern ist mir sowas noch nie aufgefallen....

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"Hi Firefox, schau doch mal § 27 StVO an, da steht alles drin und wenn du noch Fragen hast kannst du mich

als Polizisten gerne wieder fragen. Die StVO ist nämlich mein täglich Brot."

 

 

Ists so recht? :whistling:

 

 

dete

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>>einfach ohne Zeichen nach links zu ziehen, während man gerade überholt wird

 

gut erkannt - genau so war es. Der Eine Mann denn du da auf meiner Spur siehst zog nämlich ruckartig nach links aus der Gruppe.

 

@dete

 

jetzt wirst du ein kleiner zu Gutenberg... ;-)

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gut erkannt - genau so war es. Der Eine Mann denn du da auf meiner Spur siehst zog nämlich ruckartig nach links aus der Gruppe.

 

 

Ohne Zeichen? Oder nur ohne augestrecktem Arm? Ich sehe es daß die ganze Gruppe dort durchuas einduetig erkennbar auf die linksliegende Geradeausspur verscwenkte, damit galt miner Meinung schon für dich dort Überholverbot.

 

Zitat: Linksabbieger, die sich zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben, müssen rechts überholt werden. Dieses sinngemäß angewandt bedeutet garnichtmehr dort Überholen, also auch nicht auf der Rechtsabbiegerspur!

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Wenn ich das Bild anschaue. Baulich getrennte Fahrbahnen mit 2 Fahrstreifen für jede Richtung, sieht doch aus wie wenn dort :whistling: gilt wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist. Solche Straßen kenne ich nur als Kraftfahrstraßen auf denen möchtegerne Rennradler nichts verloren haben.

 

1. Überholst du nie andere KFZ, warum sollten sich Radfahrer nicht auch überholen dürfen?

Jo, mache ich, und da gibt es die Regel, vor dem ausscheren auf nachfolgenden Verkehr achten. Dachte eigentlich gilt auch für Radfahrer so sie überholen wollen. Drum ist es sinnvoll außerorts Schallzeichen zu geben.

 

2. Sei froh daß sie NICHT alle hintereinander herfahren. 30 Radfahrer mit ca. 5 - 6m Abstand könntest du sonst praktisch nie überholen!

Dann wären sie ja ein Verband, was wirklich sinnvoll wäre. Denn dann müsste der Verband Lücken lassen wo Überholende einscheren können, da reiche 5-6m nicht aus. Außerdem muss der langsame Verkehr an geeigneter Stelle anhalten um schnellere Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen. Komisch das ich das noch nie erlebt habe.

 

( Auf welcher Straße könntest du innerhalb der Fahrspur zum Radfahrer 150cm Seitenabstand einhalten? Wann hättest du 200m freie Überholstrecke in deiner Übersicht ohne Gegenverkehr? )

Wenn der Radfahrer das Rechtsfahrgebot einhält, kein Problem.

 

In eine 5m-Lücke vom Überholtempo einzuscheren wäre massive Straßenverkehrsgefährdung!

Falsch, nur 5m Lücke lassen ist Selbstgefährdung.

 

Bei dem konkreten Bild, Die radler waren wohl zum Geradeausfahren bei einem Wechsel zur dafür vorgesehenden linken Reichtugsspur.

Und scheinbar verläuft ein Weg direkt neben der Straße, warum wird der nicht genutzt? Wie schon gesagt, imho ist das eine Kraftfahrstraße.

 

Ohne STVO-Verstoß wäre es für die völlig legitim ihre Fahrspur ca. 0, 9m - 1,2m links der durchbrochenen Linie zu legen, denke an Schulterabstand mit Sicherheitszuschlag von 60cm zur Rechtsabbiegespur!

Dafür hätte ich gerne eine Quelle. Weil alle Vorschriften die ich kenne beziehen sich auf den rechten Fahrbahnrand, bzw. parkende Autos.

 

Links darfst du dann nicht mehr vorbei, die 150cm vorgeschriebenden Mindesabstand könntest du nicht einhalten, auf der Rechtssabbiegespur überholen um geadeaus weiterzufahren ist auch unzulässig.

Könnte ich, wenn die Radfahrer das Rechtsfahrgebot einhalten würden.

 

Komisch das Radfahrer nur Regeln kennen die ihnen nützlich sind.

 

MfG.

 

hartmut

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Links darfst du dann nicht mehr vorbei, die 150cm vorgeschriebenden Mindesabstand könntest du nicht einhalten, auf der Rechtssabbiegespur überholen um geadeaus weiterzufahren ist auch unzulässig.

Könnte ich, wenn die Radfahrer das Rechtsfahrgebot einhalten würden.

 

Komisch das Radfahrer nur Regeln kennen die ihnen nützlich sind. MfG hartmut

 

Das wäre Einhalten des Rechtsfahrgebot. Dort ist für die Geeradeausfahrt die linke Spur ausgeschildert, von der rechten Spur mit der Schulter 40cm - 70cm Abstand einzuhalten entspricht dem Rechttsfahrgebot. Dazu die Radfahrerbreite von c. 60cm und 150cm Abstand als KFZ-Überholer sind schon 2,6m der Spur verbraucht, dann deine KFZ-Breite von rund 1,6m = 4,2m...., so breit schient die Spur dort nicht zu sein.

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Das wäre Einhalten des Rechtsfahrgebot. Dort ist für die Geeradeausfahrt die linke Spur ausgeschildert, von der rechten Spur mit der Schulter 40cm - 70cm Abstand einzuhalten entspricht dem Rechttsfahrgebot. Dazu die Radfahrerbreite von c. 60cm und 150cm Abstand als KFZ-Überholer sind schon 2,6m der Spur verbraucht, dann deine KFZ-Breite von rund 1,6m = 4,2m...., so breit schient die Spur dort nicht zu sein.

Mal davon abgesehen das Du 50cm unterschlagen hast, sind die 1,5m nur durch ein Urteil festgeschrieben. Sprich sollte 1,5m betragen. Es ist also, solange der Radfahrer nicht auf der Nase landet, auch kein Problem weniger Abstand zu wählen. Auch der Radfahrer hat die Pflicht überholen zu ermöglichen. Sonst dürfte auch ein Radfahrer stehende Fahrzeuge nicht rechts überholen wenn der Abstand geringer ist. So heilig ist der Abstand nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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müssen dich nicht Rad hinter Rad fahren?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Das gilt dann übrigens auch für Dich. Allerdings dürfen sie so wie Du auch andere Fahrzeuge, hier den Radlerkollegen überholen.

 

Der eine Sportsfreund scherte nämlich plötzlich nach links (siehe Foto 2) was ziemlich gefährlich wurde.

Sieh es doch mal etwas neutraler, nicht durch Deine Brille: Der Radler ist ausgeschert um seinen Vordermann zu überholen.

 

Du hast Dich ebenfalls angeschickt Deinen Vordermann zu überholen. Dadurch ist es dann wohl etwas eng geworden.

 

Die Regeln die Du den Radlern angedeihen lässt gelten auch für Dich. Auch Du hast dazu beigetragen dass es eng wurde. Überhol doch einfach die Radler dann wenn es ausreichend Platz dafür gibt. Dann wird es auch nicht eng.

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Wenn ich das Bild anschaue. Baulich getrennte Fahrbahnen mit 2 Fahrstreifen für jede Richtung, sieht doch aus wie wenn dort :whistling: gilt wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist. Solche Straßen kenne ich nur als Kraftfahrstraßen auf denen möchtegerne Rennradler nichts verloren haben.

 

Das ist aber reine Spekulation.

 

Auch wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, macht das die Straße nicht zu einer Kraftfahrstraße. Schönes Beispiel sowas ist z.B. die B4 zwischen Erlangen und Nürnberg - das war mal eine Kraftfahrstraße, irgendwann wurde das Zeichen allerdings abmontiert. Es gibt dazu zwar einen Radweg, der ist aber nicht fahrbahnbegleitend (und zweigt auch zwischendurch nach Tennenlohe ab). An und für sich ist da kein Radverkehr, aber zulässig wäre er.

 

Da sich alle Autofahrer ja ans Sichtfahrgebot halten (hust, hust) ist Radverkehr auch ohne Tempolimit überhaupt kein Problem (huuuuuust).

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Das ist aber reine Spekulation.

Habe ich was anderes geschrieben?

Es ist der Normalfall, auch wenn Ausnahmen nicht ausgeschlossen sind.

 

Auf Straßen mit vier Fahrbahnen sind in der Regel die beiden mittleren dem schnelleren Fahrzeugverkehr vorzubehalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften werden sie in der Regel als Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) zu kennzeichnen sein. Ob das innerhalb geschlossener Ortschaften zu verantworten ist, bedarf gründlicher Erwägungen vor allem dann, wenn in kleineren Abständen Kreuzungen und Einmündungen vorhanden sind. Wo das Zeichen "Kraftfahrstraße" nicht verwendet werden kann, wird in der Regel ein Verkehrsverbot für Radfahrer und andere langsame Fahrzeuge (Zeichen 250 mit entsprechenden Sinnbildern) zu erlassen sein.

http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frameauf...n.de/VwV/V2.htm

 

Auch wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, macht das die Straße nicht zu einer Kraftfahrstraße. Schönes Beispiel sowas ist z.B. die B4 zwischen Erlangen und Nürnberg - das war mal eine Kraftfahrstraße, irgendwann wurde das Zeichen allerdings abmontiert. Es gibt dazu zwar einen Radweg, der ist aber nicht fahrbahnbegleitend (und zweigt auch zwischendurch nach Tennenlohe ab). An und für sich ist da kein Radverkehr, aber zulässig wäre er.

Ohne Seitenstreifen wie hier wären es wahrscheinlich :whistling:

Auf der Straße mit dem Fahrrad auf so einer Straße fahren ist genauso dämlich wie mit dem Fahrrad auf einer Autobahn fahren.

 

Da sich alle Autofahrer ja ans Sichtfahrgebot halten (hust, hust) ist Radverkehr auch ohne Tempolimit überhaupt kein Problem (huuuuuust).

Manche Limits machen schon Sinn, aber damit ein paar alternde, in Midlife Crisis steckende Halbsenioren ein Werkzeug ( Straße ) missbrauchen können. Ich darf mit meinem Möppi auch keine Rennen fahren.

 

Sollen sich anständige Fahrräder kaufen, dann klappt es auch mit dem Weg daneben.

 

MfG.

 

hartmut

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Manche Limits machen schon Sinn, aber damit ein paar alternde, in Midlife Crisis steckende Halbsenioren ein Werkzeug ( Straße ) missbrauchen können. Ich darf mit meinem Möppi auch keine Rennen fahren.

 

Sollen sich anständige Fahrräder kaufen, dann klappt es auch mit dem Weg daneben. MfG. hartmut

 

 

Fahren denn die ein Rennen, woher weist du das?

 

Und wieso mißbrauchen, 20%, 30% oder 50%, wie groß ist der wirklich sinnvolle Anteil des KFZ-Verkehrs auf den Straßen?

 

Ist Eifelbier in München sinnvoller als eine 100km Radtour, oder aus Bequemlichkeit 30 PKW statt 1 Bus für den Arbeitsweg, Bier abends im Stadtbistro statt im Dorfkrug trinken, zum Jointgeniessen nach Amsterdam sinnvoller?

 

Zum Fußballtraining in den Klasseverein in 30km Entfernung mit dem PKWstatt am Ort 3 Ligen niedriger?

 

 

Also kommen nicht mit Mißbrauch von Straßen.....

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Der TE könnte sich ja in Fahrrad kaufen und damit fahren. Damit gäbe es dann auch keine Probleme.

Doch, dann behindert der andere §1 StVO

 

MfG.

 

hartmut

 

 

wo sind denn da vier Fahrbahnen? Ich sehe zwei Fahrbahnen mit jeweils zwei Fahrspuren. Darauf sind die von Dir Zitierten VwV gar nicht anwendbar.

Hast Du schon mal eine Straße mit 4 Fahrbahnen gesehen?

 

In der Verwaltungsvorschrift, weiß der Geier wie alt die ist, sind Fahrstreifen gemeint.

 

Ich sehe da eine autobahnähnlichen Straße mit baulich getrennte Richtungsfahrbahnen.

 

MfG.

 

hartmut

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Auf der Straße mit dem Fahrrad auf so einer Straße fahren ist genauso dämlich wie mit dem Fahrrad auf einer Autobahn fahren.

 

Na, so einfach ist es nicht.

 

Auf dem Stück würde ich als ortskundiger Radfahrer auch nicht fahren. Aber wenn man sich nicht auskennt und das Stück nach Karte einplant, steht man bisweilen einfach davor, und anhand der Karten ist das nicht immer gut zu erkennen. Die Wegweisung für Radfahrer ist eh ein Witz. Auf größeren Touren lande ich bisweilen auf solchen Straßen und stelle dann irgendwann beim Verlassen der Straße fest, daß auf der linken Seite unterhalb der Böschung ein angenehmer Radweg gewesen wäre ... bloß leider war der beim besten Willen nicht zu erkennen.

 

Dann gibt es Radwege, bei denen in regelmäßigen Abständen aus irgendwelchen Gründen Umlaufsperren eingebaut werden, die so eng gesetzt sind, daß man sie schon mit Packtaschen nicht mehr passieren kann.

 

Dann gibt es noch das spannende Kapitel der Räumung im Winter ... (Zitat der zuständigen Straßenmeisterei: Wir haben für mehrere 100 km Radwege nur ein Gerät. Wenn die Fahrbahnen geräumt wurden und es nicht mehr schneit und die Überstunden abgebaut sind, dann fangen wir an, mit dem einen Gerät die Radwege zu räumen). Die Alternativrouten sind ein gutes Stück entfernt, für nicht ortskundige nicht zu finden, und sie schauen auch nicht viel besser aus. Wohlgemerkt, in einer Gegend, in der der Radverkehr über 30 % Anteil hat.

 

Einmal stand ich in Würzburg an der Hettstadter Straße, die parallel zur B8 führt, und wollte stadtauswärts. Wenn man da die Fotos gemacht hätte, hätte man auch gedacht: Wie kann da der Radfahrer bloß fahren! Die Straße war wirklich furchtbar zu fahren, weil die B8 teilweise gesperrt war und in beiden Richtungen starker Verkehr war; dann war die Straße zweispurig mit mehr oder weniger Mindestbreite ausgeführt, so daß ein Radfahrer bei Gegenverkehr eigentlich nicht überholt werden kann. Ich wurde dennoch überholt, die Leute fuhren zum Überholen regelmäßig einfach in den Gegenverkehr, der teilweise heftig bremsen mußte. Ich probierte dann mal den Gehweg an der Seite, allerdings hatte ich dann binnen 100 m eine Reifenpanne, weil dort wohl am Wochenende sich die Landjugend daran erfreut, Flaschen aus dem Auto auf dem Gehweg zu zerdeppern.

 

Man kann machen, was man will, bisweilen landet man Straßen, die sich ätzend fahren lassen, ohne daß man's ändern kann.

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Hast Du schon mal eine Straße mit 4 Fahrbahnen gesehen?

Ja, die sind allerdings wirklich selten. Aber die VwV beschreibt da eben eine nicht allzu häufige Situation. Das tun VwV öfters mal :whistling:

 

In der Verwaltungsvorschrift, weiß der Geier wie alt die ist, sind Fahrstreifen gemeint.

Sicher nicht. Fahrspuren und Fahrbahnen sind in StVO und der zugehörigen VwV recht sauber getrennte Begriffe. Der Abschnitt, aus dem Du zitierst, beginnt folgendermaßen:

 

Zwei Fahrbahnen sind nur dann vorhanden, wenn die Fahrstreifen für beide Fahrtrichtungen durch Mittelstreifen, Trenninseln, abgegrenzte Gleiskörper, Schutzplanken oder andere bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Damit scheidet die Interpretation "Fahrbahn=Fahrstreifen" schon mal aus. Abgesehen davon beschäftigt sich die StVO in § 2 gar nicht mit Fahrspuren, sondern mit Fahrbahnen ("(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.") Fahrspuren kommen erst in § 7.

 

 

Ich sehe da eine autobahnähnlichen Straße mit baulich getrennte Richtungsfahrbahnen.

Das sehe ich auch. Aber sofern das keine Kfz-Straße ist, ist da Fahrradfahren nicht verboten, und es gelten auch nicht die Regeln für Autobahnen nach § 18 StVO. Insbesondere ist auch im Dunkeln nur so schnell zu fahren, wie das eigene Licht erlaubt.

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Fahren denn die ein Rennen, woher weist du das?

Ich habe geschrieben

Ich darf mit meinem Möppi auch keine Rennen fahren., nicht die fahren Rennen. Es gibt aber welche die Rennen fahren. Bist genauso Begriffsstutzig wie, der bringt auch laufend solche Dinge.

Wenn man das sieht, schert aus ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. :whistling:

 

Und wieso mißbrauchen, 20%, 30% oder 50%, wie groß ist der wirklich sinnvolle Anteil des KFZ-Verkehrs auf den Straßen?

Geht dich das was an? Die dürfen da fahren ohne dich zu fragen, was ich hier bei den komischen Typen bezweifle.

 

Ist Eifelbier in München sinnvoller als eine 100km Radtour, oder aus Bequemlichkeit 30 PKW statt 1 Bus für den Arbeitsweg, Bier abends im Stadtbistro statt im Dorfkrug trinken, zum Jointgeniessen nach Amsterdam sinnvoller?

Kann doch dir völlig egal sein wie andere ihr Leben gestalten. Solange sie andere nicht behindern.

 

Zum Fußballtraining in den Klasseverein in 30km Entfernung mit dem PKWstatt am Ort 3 Ligen niedriger?

Und wenn es 500km wären. Wenn es sein Hobby ist, soll er es machen. Geht dich nichts an.

 

 

Also kommen nicht mit Mißbrauch von Straßen.....

Wenn andere übermäßig dadurch behindert werden ist es Missbrauch.

 

Finde es sowieso bescheuert, habt ihr keine Hometrainer, wäre doch sinnvoller? Geht doch auch. Muss doch nicht auf der Straße sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Man kann machen, was man will, bisweilen landet man Straßen, die sich ätzend fahren lassen, ohne daß man's ändern kann.

Schieben. Wenn die Wege unpassierbar sind kann ich auch nicht mit dem Auto fahren.

 

MfG.

 

hartmut

 

Ja, die sind allerdings wirklich selten. Aber die VwV beschreibt da eben eine nicht allzu häufige Situation. Das tun VwV öfters mal :whistling:

Hast Du mal ein Beispiel?

 

MfG.

 

hartmut

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Also kommen nicht mit Mißbrauch von Straßen.....

Wenn andere übermäßig dadurch behindert werden ist es Missbrauch.

MfG. hartmut

 

 

Eben, die Nutzung einer Straße im Rahmen der STVO ist eben keine übermäßige Behinderung und legal, sowohl zum Biertransport, Fußballtraininganfahrt über 500km oder eine Radausfahrt..

 

Zum konkreten Anlass wäre nur die Frage zu stellen ob die Radler ohne Rückblick und ohne dich zu beachten unter Eigenfährdung und STVO-widrig einfach nach links zogen oder ob du trotz erkennbarer Absicht derer überholtest und dich nicht hinter ihnen eindordnetets.

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Schieben? http://wuerziworld.de/Smilies/wirr/wirr5.gif

 

Warum sollte ich auf einer Straße, auf der das Fahrradfahren erlaubt ist, schieben? Und das über 10 km?

Weil Du niemanden gefährden sollst. :whistling:

 

Auf dem Gehweg darfst Du nicht, auf der Straße ist es zu gefährlich. Was bleibt dir übrig?

 

MfG.

 

hartmut

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Ja, die sind allerdings wirklich selten. Aber die VwV beschreibt da eben eine nicht allzu häufige Situation. Das tun VwV öfters mal :whistling:

Hast Du mal ein Beispiel?

 

Na, z.B. der Abschnitt "zu § 48". Wann wurdest Du zum letzten mal zum Verkehrsunterricht eingeladen?

 

Oder zu § 29 Randnr. 40 ff - Autorennen werden m.W. auf öffentlichen Straßen überhaupt nicht mehr genehmigt.

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Eben, die Nutzung einer Straße im Rahmen der STVO ist eben keine übermäßige Behinderung und legal, sowohl zum beirtransport, Fußballtrininganfahrt über 500km oder eine Radausfahrt..

Büble, beruhigt dich. Wenn Du aufgeregt bist machst Du immer viele Schreibfehler.

 

Zum konkreten Anlass wäre nur die Frage zu stellen ob die Radler ohne Rückblick und ohne dich zu beachten unter Eigenfährdung und STVO-widrig einfach nach links zogen oder ob du trotz erkennbarer Absicht derer überholtest und dich nicht hinter ihnen eindordnetets.

Hä. seit wann muss man, wenn man am überholen ist, einen vor sich ausscheren lassen? Der hat in seiner Spur zu bleiben bis der Überholer den Überholvorgang abgeschlossen hat. Mann muss zwar mit solchen :whistling: Vögeln rechnen die ohne Rücksicht rausziehen, aber wenn von hinten schon einer überholt darf der zuerst.

 

MfG.

 

hartmut

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Na, z.B. der Abschnitt "zu § 48". Wann wurdest Du zum letzten mal zum Verkehrsunterricht eingeladen?

Noch nie, aber was hat das mit 4 Fahrbahnen zu tun? Da wollte ich ein Beispiel.

 

Oder zu § 29 Randnr. 40 ff - Autorennen werden m.W. auf öffentlichen Straßen überhaupt nicht mehr genehmigt.

Ist bekannt, nicht mal Ampelstechen ist erlaubt. :whistling:

Hätte auch nicht das richtige Auto dafür. Und für Moppedrennen fahre ich zu schlecht. Da muss ich aufpassen das mich kein 50ccm Roller abhängt.

 

Außerdem zum dritten male

Ich darf mit meinem Möppi auch keine Rennen fahren.

 

MfG.

 

hartmut

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Noch nie, aber was hat das mit 4 Fahrbahnen zu tun? Da wollte ich ein Beispiel.

 

Na dann schreib das doch auch! <_<

 

 

Ein Standardfall sind die Verteilerfahrbahnen auf Autobahnen, separat geführte LKW-Fahrbahnen ebenfalls auf Autobahnen.

 

Dann im Tunnelbereich auf dem Münchner Mittleren Ring

 

Nochwas innerorts, Frankenschnellweg-Ortsdurchfahrt in Nürnberg

 

 

Ich könnt mal im VP nachfragen, da kommen sicher noch mehr Beispiele :sneaky:

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Weil Du niemanden gefährden sollst. <_<

 

Ich hab da ja niemanden gefährdet, das waren die, die beim Überholen in den Gegenverkehr gefahren sind. Gefährdet wurde ich auch nicht, sondern nur der Gegenverkehr. (Schon irgendwo verrückt, ich habe das noch nirgends anders so erlebt).

 

So ganz habe ich Deine Logik nicht verstanden. Sollten jetzt die Autofahrer hinter mir schieben oder die Autofahrer im Gegenverkehr?

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Noch nie, aber was hat das mit 4 Fahrbahnen zu tun? Da wollte ich ein Beispiel.

Naja, aber da macht doch dieser Teil auch keinen Sinn

Wo das Zeichen "Kraftfahrstraße" nicht verwendet werden kann, wird in der Regel ein Verkehrsverbot für Radfahrer und andere langsame Fahrzeuge (Zeichen 250 mit entsprechenden Sinnbildern) zu erlassen sein.

Wenn Du hier Autobahnen und Verteiler bringst. Bei Verteiler schon mal nicht dieser Teil

Auf Straßen mit vier Fahrbahnen sind in der Regel die beiden mittleren dem schnelleren Fahrzeugverkehr vorzubehalten.

Irgendwo habe ich mal gelesen warum das noch in der Verwaltungsvorschrift so steht. Muss aber schon Jahre her sein.

 

Ich könnt mal im VP nachfragen, da kommen sicher noch mehr Beispiele <_<

Mache das mal, bin gespannt. Aber bitte, keine Verteiler weil die laufen nicht parallel, es sollten schon 4 Fahrbahnen sein die zusammenhängen.

 

So ganz habe ich Deine Logik nicht verstanden. Sollten jetzt die Autofahrer hinter mir schieben oder die Autofahrer im Gegenverkehr?

Viel einfacher, was nicht geht, geht eben nicht. Wenn die Witterung oder die Straßenverhältnisse entsprechend sind, muss ich mein Möppi stehen lassen, und Du dein Fahrrad.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Witterung war prima, die Straßenverhältnisse optimal: Kein Regen, keine Schlaglöcher.

 

Entweder willst Du hier einfach nur ein bißchen spielen, oder Du bist ein bißchen ... engstirnig.

 

 

 

Wenn Radfahrer in der (meinetwegen freigegebenen) Fußgänger am Samstag ständig gefährlich dicht an Fußgängern vorbeifahren, wer benimmt sich denn dann daneben, die Radfahrer oder die Fußgänger? Und wer soll dann bitteschön sein Verhalten ändern? Ich denke doch, der Radfahrer, der hier durch sein Verhalten andere gefährdet, und nicht der Fußgänger, der durch seine bloße und berechtigte Anwesenheit als Slalomstange mißbraucht wird.

 

Und genauso sehe ich das bei meinem Beispiel. Die Heppstadter Steige ist allen Fahrzeugarten gewidmet, Fahrradverkehr ist straßenverkehrsrechtlich zugelassen. Einen Radweg gibt es nicht. Wenn dann die Autofahrer dem emporkeuchenden Radfahrer nicht überholen können, müssen sie eben folgen. Der Radfahrer hätte dann wieder an jeder geeigneten Stelle anzuhalten und den Stau vorbeizulassen. Wenn aber die Autofahrer einfach gaga sind und in den Gegenverkehr fahren, dann ist das kein Grund, dem Radfahrer den Zeigefinger entgegenzustrecken und ihn zum Schieben zu verdonnern.

 

Aber wahrscheinlich willst Du nur spielen (hol's Stöckchen!)

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Die Witterung war prima, die Straßenverhältnisse optimal: Kein Regen, keine Schlaglöcher.

Dann habe ich wohl etwas missverstanden, denn ich bin von dem

Dann gibt es Radwege, bei denen in regelmäßigen Abständen aus irgendwelchen Gründen Umlaufsperren eingebaut werden, die so eng gesetzt sind, daß man sie schon mit Packtaschen nicht mehr passieren kann.

 

Dann gibt es noch das spannende Kapitel der Räumung im Winter ... (Zitat der zuständigen Straßenmeisterei: Wir haben für mehrere 100 km Radwege nur ein Gerät. Wenn die Fahrbahnen geräumt wurden und es nicht mehr schneit und die Überstunden abgebaut sind, dann fangen wir an, mit dem einen Gerät die Radwege zu räumen). Die Alternativrouten sind ein gutes Stück entfernt, für nicht ortskundige nicht zu finden, und sie schauen auch nicht viel besser aus. Wohlgemerkt, in einer Gegend, in der der Radverkehr über 30 % Anteil hat.

ausgegangen.

 

Entweder willst Du hier einfach nur ein bißchen spielen, oder Du bist ein bißchen ... engstirnig.

Oder jemand schmeißt mehrere Dinge wie Radwege, Winterdienst, Flaschen aus dem Auto auf dem Gehweg zu zerdeppern zusammen.

 

Wenn Radfahrer in der (meinetwegen freigegebenen) Fußgänger am Samstag ständig gefährlich dicht an Fußgängern vorbeifahren, wer benimmt sich denn dann daneben, die Radfahrer oder die Fußgänger?

Kann doch nicht passieren, weil auf solchen Wegen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

 

Und genauso sehe ich das bei meinem Beispiel. Die Heppstadter Steige ist allen Fahrzeugarten gewidmet, Fahrradverkehr ist straßenverkehrsrechtlich zugelassen. Einen Radweg gibt es nicht. Wenn dann die Autofahrer dem emporkeuchenden Radfahrer nicht überholen können, müssen sie eben folgen. Der Radfahrer hätte dann wieder an jeder geeigneten Stelle anzuhalten und den Stau vorbeizulassen. Wenn aber die Autofahrer einfach gaga sind und in den Gegenverkehr fahren, dann ist das kein Grund, dem Radfahrer den Zeigefinger entgegenzustrecken und ihn zum Schieben zu verdonnern.

Nichts gegen keuchende Radfahrer, aber wenn die Kondition nicht reicht muss man nicht unbedingt zickzack den Berg hochfahren. Mal davon abgesehen, hast Du schon mal erlebt das ein Radfahrer mal anhält um den Verkehr vorbei zu lassen. Und schon mal versucht mit einem Möppi hinter einen Haken schlagenden Radler zu fahren? Da wird so ein Verhalten schon fast zur Gefährdung. Auch der Radfahrer muss sein Verhalten seinen Fähigkeiten anpassen.

 

Aber wahrscheinlich willst Du nur spielen (hol's Stöckchen!)

Keine Sorge, nicht mit dir, morgen früh fährt hier einer den Wagen vor in dem lauter <_<:sneaky::blink::vogelzeig: :vogelzeig: sitzen.

Dann höre ich auf mit spielen.

 

MfG.

 

hartmut

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Nichts gegen keuchende Radfahrer, aber wenn die Kondition nicht reicht muss man nicht unbedingt zickzack den Berg hochfahren.

MfG.hartmut

 

 

Muß nicht, darf er/sie aber weitestgehend innerhalb der Fahrspur, deshalb die Rechtsprechung an Steigungen 2m Seitenabstand beim Überholen einzuhalten!

 

Praktisch gesehen immer und vollständig auf die Gegenfahrbahn oder eine weiter links liegende Spur ausweichen, wenn diese nicht vefügbar sind, schlicht NICHT überholen. So einfach ist die Pflicht für KFZ-Führer und die Rechtslage.

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Kann ich ohne weiteres so anerkennen.

 

Das beste Beispiel finde ich,

 

der Gewinner ist für mich @Bonsai-Brummi, da trifft es eigentlich voll zu das mehrere Fahrbahnen parallel laufen.

 

MfG.

 

hartmut

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@mir

 

von welchem Vordermann den ich überholte sprichst du?

 

@all

 

diese Strecke war ein langer Tempo 60 Bereich beginnend hinter einer Ortschaft. Sie führt

über eine Autobahn. Die rechte Spur war temporär nur fürs Rechts abbiegen auf die Autobahn.

 

Der Radfahrer gab kein Handzeichen sondern schaute blitzartig nach hinten und scherte aus.

Im Abstand von 300m hinter dieser Gruppe war übrigens noch eine die aber noch ganz rechts

auf der rechten Spur fuhren, bevor diese zur Abbieger wird und wurden von hinten von einem

Radfahrerservice Pkw begleitet. Radwege gabs keine.

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Mit dieser Schilderung bleibt allein kritikwürdig daß der EINE Radfahrer vor dir deiner Meinung nach durch den Spurwechsel dich zum Ausweichen oder Bremsen nötigte oder ein sehr sehr dichtes Auffahren dir abnötigte.

 

Daß die Herren oder Damen mit dem Fahrrad dort fuhren und sich zum Teil überholten war also nur übliche Straßennutzung.

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von welchem Vordermann den ich überholte sprichst du?

 

Zuletzt schrieb ich eigentlich hauptsächlich über Fahrbahnen. Welchen Beitrag von mir meinst Du? Bisweilen ist die Zitierfunktion ganz hilfreich, sonst verliert man den Faden.

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Schieben? http://wuerziworld.de/Smilies/wirr/wirr5.gif

 

Warum sollte ich auf einer Straße, auf der das Fahrradfahren erlaubt ist, schieben? Und das über 10 km?

Weil Du niemanden gefährden sollst. <_<

 

Auf dem Gehweg darfst Du nicht, auf der Straße ist es zu gefährlich. Was bleibt dir übrig?

 

MfG.

 

hartmut

 

Hartmut, du willst es nicht verstehen, oder...

 

Im Gegensatz zum KFZ, geht vom Fahrrad auf der Straße keine Gefahr/Betriebsgefahr aus!

 

mfg

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Hartmut, du willst es nicht verstehen, oder...

Ich sehe nur anders als Du.

Im Gegensatz zum KFZ, geht vom Fahrrad auf der Straße keine Gefahr/Betriebsgefahr aus!

Von einem parkenden Fahrrad geht wie bei einem parkenden Auto auch keine Gefahr aus.

 

Es gibt aber genügend Unfälle welche Radfahrer verursacht haben. Willst Du das abstreiten, oder stimmst Du hier zu? Wann ja, wahr das wohl nichts mit ungefährliche Radfahrer.

 

Wenn jetzt so ein Radfahrer mich bei einem von mir unverschuldeten Unfall schädigt, bleibe ich auf einem Teil der Kosten wegen der Betriebsgefahr sitzen. Wie wir wissen ist die Haftung aus der Betriebsgefahr unabhängig von meinem Verschulden.

 

Fährt jetzt ein Kampfradler wie die Sau, ist das in erster Linie seine Sache, solange er nicht mein Vermögen gefährdet. Deshalb habe ich ein berechtigtes Interesse das solche Vögel eingefangen werden.

 

Entweder ändert man wieder dies Rechtsprechung, dann ist es mir völlig egal wie sie fahren, soll Darwin entscheiden, oder man setzt die Regeln konsequent um, damit keine Unschuldigen gefährdet werden.

 

Nur weil durch Radfahrer verursachte Unfälle mit Autos für die Autofahrer weniger gefährlich sind, sind Radfahrer nicht harmlos.

 

MfG.

 

hartmut

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Hartmut, du willst es nicht verstehen, oder...

Ich sehe nur anders als Du.

Im Gegensatz zum KFZ, geht vom Fahrrad auf der Straße keine Gefahr/Betriebsgefahr aus!

Von einem parkenden Fahrrad geht wie bei einem parkenden Auto auch keine Gefahr aus.

 

Es gibt aber genügend Unfälle welche Radfahrer verursacht haben. Willst Du das abstreiten, oder stimmst Du hier zu? Wann ja, wahr das wohl nichts mit ungefährliche Radfahrer.

 

Es gibt aber sicherlich weit mehr Unfälle, welche KFZ-Lenker verursacht haben. Stimmst du hier auch zu? Reden wir dann vom gefährlicheren Autofahrer...?

 

In Beitrag #30 bezeichnest du das Befahren einer Landstraße mit dem Rad als Gefährdung, das ist Unsinn...

 

 

Wenn jetzt so ein Radfahrer mich bei einem von mir unverschuldeten Unfall schädigt, bleibe ich auf einem Teil der Kosten wegen der Betriebsgefahr sitzen. Wie wir wissen ist die Haftung aus der Betriebsgefahr unabhängig von meinem Verschulden.

 

Richtig. Schwächere Verkehrsteilnehmer sind besonders geschützt.

 

Fährt jetzt ein Kampfradler wie die Sau, ist das in erster Linie seine Sache, solange er nicht mein Vermögen gefährdet. Deshalb habe ich ein berechtigtes Interesse das solche Vögel eingefangen werden.

 

Fährt jetzt ein Autofahrer wie die Sau... Ist dann auch nur hauptsächlich das Vermögen des Radlers in Gefahr...? Erkennst du den Unterschied, den die Rechtssprechung dort vorsieht?

 

mfg

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