Wenn ich das Bild anschaue. Baulich getrennte Fahrbahnen mit 2 Fahrstreifen für jede Richtung, sieht doch aus wie wenn dort

gilt wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist. Solche Straßen kenne ich nur als Kraftfahrstraßen auf denen möchtegerne Rennradler nichts verloren haben.
Kolbenfeder sagte am 06.05.2012, 19:07:
1. Überholst du nie andere KFZ, warum sollten sich Radfahrer nicht auch überholen dürfen?
Jo, mache ich, und da gibt es die Regel, vor dem ausscheren auf nachfolgenden Verkehr achten. Dachte eigentlich gilt auch für Radfahrer so sie überholen wollen. Drum ist es sinnvoll außerorts Schallzeichen zu geben.
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2. Sei froh daß sie NICHT alle hintereinander herfahren. 30 Radfahrer mit ca. 5 - 6m Abstand könntest du sonst praktisch nie überholen!
Dann wären sie ja ein Verband, was wirklich sinnvoll wäre. Denn dann müsste der Verband Lücken lassen wo Überholende einscheren können, da reiche 5-6m nicht aus. Außerdem muss der langsame Verkehr an geeigneter Stelle anhalten um schnellere Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen. Komisch das ich das noch nie erlebt habe.
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( Auf welcher Straße könntest du innerhalb der Fahrspur zum Radfahrer 150cm Seitenabstand einhalten? Wann hättest du 200m freie Überholstrecke in deiner Übersicht ohne Gegenverkehr? )
Wenn der Radfahrer das Rechtsfahrgebot einhält, kein Problem.
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In eine 5m-Lücke vom Überholtempo einzuscheren wäre massive Straßenverkehrsgefährdung!
Falsch, nur 5m Lücke lassen ist Selbstgefährdung.
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Bei dem konkreten Bild, Die radler waren wohl zum Geradeausfahren bei einem Wechsel zur dafür vorgesehenden linken Reichtugsspur.
Und scheinbar verläuft ein Weg direkt neben der Straße, warum wird der nicht genutzt? Wie schon gesagt, imho ist das eine Kraftfahrstraße.
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Ohne STVO-Verstoß wäre es für die völlig legitim ihre Fahrspur ca. 0, 9m - 1,2m links der durchbrochenen Linie zu legen, denke an Schulterabstand mit Sicherheitszuschlag von 60cm zur Rechtsabbiegespur!
Dafür hätte ich gerne eine Quelle. Weil alle Vorschriften die ich kenne beziehen sich auf den rechten Fahrbahnrand, bzw. parkende Autos.
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Links darfst du dann nicht mehr vorbei, die 150cm vorgeschriebenden Mindesabstand könntest du nicht einhalten, auf der Rechtssabbiegespur überholen um geadeaus weiterzufahren ist auch unzulässig.
Könnte ich, wenn die Radfahrer das Rechtsfahrgebot einhalten würden.
Komisch das Radfahrer nur Regeln kennen die ihnen nützlich sind.
MfG.
hartmut