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Rote Rüpel Radler?


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Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 13.4.:

 

Polizei und Kreisverwaltungsreferat (KVR) reagieren auf die gestiegene Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrern: Sie wollen enger zusammenarbeiten und härter durchgreifen.

...

Ihre erste dreiwöchige Schwerpunktaktion plant die Polizei vom 7. Mai an. Dabei wollen die Beamten überwiegend das Verhalten der Autofahrer genauer beobachten - und zum Beispiel das Zuparken von Radwegen oder das unachtsame Öffnen von Autotüren ahnden. Damit sollen "die Rahmenbedingungen für Radfahrer verbessert werden", sagt Kopp.

 

Die zweite Aktion mit dem Schwerpunkt auf die Radler plant Kopp im Juli. Dann sollen die Beamten etwa auf "Geisterradler" achten und Fahrradfahrer verwarnen oder bestrafen, die bei Rot über die Ampel sausen.

 

Bei Rot über die Ampel. Das muss ja sehr wichtig sein, im Interesse der Verkehrssicherheit. Sehen wir uns doch mal die zugrundeliegenden Zahlen in der Münchner Unfallstatistik 2011 an; wer das Original lesen möchte, muss leider eine zip-Datei herunterladen und die darin befindliche pdf öffnen.

 

Auf Seite 26 unten gibt es eine Tabelle, wo die wichtigsten Unfallarten und Häufigkeiten aufgelistet sind: Es gab 87 Rotlichtunfälle mit Radfahrerbeteiligung, und davon wurden 58 durch Radfahrer verursacht. Schlimm, doch, ja. Scheint allerdings bei insgesamt 1800 Unfällen irgendwie nicht so ganz der Schwerpunkt zu sein.

 

Und dann gibt es noch die Unfallarten "Vorrang/Vorfahrt" und "Abbiegen/Wenden" mit insgesamt 1185 Unfällen. Hoppla. Davon wurden 218 von Radfahrern verursacht, das sind ja nur 18,4%. Oder andersrum, 967 mal wurden Radfahrer ohne eigene Schuld Opfer der Unaufmerksamkeit von - ja, wem sonst - Autofahrern.

 

Moment, das heißt ja, 967 / 58 = 16,7 mal so oft schießen Autofahrer durch Abbiege- oder Vorfahrtfehler einen Radfahrer ab wie Radfahrer durch Rotlichtfehler einen Unfall verursachen. Vom ersten Thema hört man nichts, die Polizei macht derweil Jagd auf Rotlichtsünder an teils unsinnigen Ampeln. In der Diskussion - auch hier - ist immer wieder davon die Rede, dass die Radler ja meistens selbst Schuld sind, und jedem fällt sofort die rote Ampel ein. Die Statistik (dieses Mal allenfalls vom Polizeipräsidium München gefälscht) spricht eine ganz andere Sprache.

 

Mein Tipp an die ach so kultivierten Schnellfahrer: Den Schulterblick nicht vergessen beim Abbiegen, und, ja, auch Radfahrer haben Vorfahrt, wenn sie von rechts kommen. So viel Zeit muss sein. Und tretet mal bitte das eine oder andere Vorurteil in die Tonne.

.

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Überraschung, das gibt es, nennt sich Autobahn und Kraftfahtrtstraße, sogar innerstädtisch, auch manche Wege in der Feldflur sind auch für Radfahrer gesperrt, Sondererlaubnis nur für landwirtschftlich

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Na es ist doch so schön einfach eine Rotlichtüberwachung für Radfahrer durchzuführen. Andere Maßnahmen sind doch viel aufwendiger und man darf nur kleine Verwarngelder aufschreiben. Wen interessieren schon die wirklichen Hauptursachen für Verkehrsunfälle. :whistling:

 

Allerdings muss ich dir im Hinblick auf die kultivierten Schnellfahrer widersprechen. Mein Eindruck ist viel eher, dass Bürger im Rentenalter und überforderte oder abgelenkte Berufstätige/Eltern zu den Hauptverursachern von Abbiegefehlern gehören.

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Mein Tipp an die ach so kultivierten Schnellfahrer: Den Schulterblick nicht vergessen beim Abbiegen, und, ja,

Mein Tipp an die Radfahrer, mal die Verkehrsregeln lernen und beachten, dann wären viele Unfälle beim Rechtsabbiegen der Autos ganz leicht zu vermeiden.

 

Falls Du mit

auch Radfahrer haben Vorfahrt, wenn sie von rechts kommen.

meinst das Radfahrer rechts überholen dürfen, liegst Du falsch.

 

MfG.

 

hartmut

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Falls Du mit
auch Radfahrer haben Vorfahrt, wenn sie von rechts kommen.

meinst das Radfahrer rechts überholen dürfen, liegst Du falsch.

Erstens hat 'runner' es ganz offensichtlich nicht so gemeint und zweitens wuesste ich nicht, dass es in einer geschlossenen Ortschaft verboten ist, rechts zu ueberholen...... :whistling:

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Erstens hat 'runner' es ganz offensichtlich nicht so gemeint

Das ist nicht so ganz klar, deshalb habe ich nachgefragt.

 

und zweitens wuesste ich nicht, dass es in einer geschlossenen Ortschaft verboten ist, rechts zu ueberholen...... :whistling:

Langsam machen mir deine Wissenslücken echte Sorgen. Bist Du sicher das Du mal in der Fahrschule warst? Es war schon immer verboten. Aber für dich sage ich sogar wo es steht

 

§ 5 StVO

(1) Es ist links zu überholen.

Und da steht auch wenn es eine Ausnahme vom Rechtsüberholen gibt.

 

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html

 

Hat sich also ein Autofahrer zum rechtsabbiegen eingeordnet und hält verkehrsbedingt, muss der Radfahrer den links überholen. Steht der Autofahrer an einer Ampel, dann darf der Radfahrer bis zu Haltelinie vorfahren, sprich rechtsüberholen.

 

Du verwechselst es jetzt wohl mal wieder mit freier Wahl der Fahrspuren und das rechts schneller als links gefahren werden darf. Ist eine völlig andere Baustelle weil es da nicht um überholen geht.

 

MfG.

 

hartmut

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...

Hey, Thema verfehlt, 6, setzen. Und zu morgen noch mal den ersten Beitrag lesen und verstehen. Dein Geschwurbel hat mit der Münchner Unfallstatistik nicht das Geringste zu tun:

 

16,7 mal so oft schießen Autofahrer durch Abbiege- oder Vorfahrtfehler einen Radfahrer ab wie Radfahrer durch Rotlichtfehler einen Unfall verursachen, steht in der Statistik des Polizeipräsidiums, und die Polizei selbst merkt es nicht mal! Darum geht's!

.

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absolut nicht hartmut.

 

Dem steht nämlich §9 entgegen.

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.

Wobei es meistens zu Radwegunfällen kommt.

Der Radfahrer auf dem Radweg ist genauso zu beachten wie der Radfahrer auf der Fahrbahn.

 

Nur kapiert das ja wieder keiner bzw. übersieht den Radfahrer.

 

 

Also an die eigene Nase fassen und schön kleine Brötchen backen.

 

 

Nehmen wir mal an, du würdest bei 2 Fahrstreifen vom linken Fahrstreifen aus nach rechts abbiegen wollen - dabei würdest du wohl auf den nachfolgenden Verkehr aufpassen. :whistling:

 

Der Radweg ist im Prinzip der 2. Fahrstreifen. Er ist Teil der Straße.

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Dem steht nämlich §9 entgegen.

Nein, der steht dem nicht entgegen.

 

Das bedeutet schlicht das man keinen Radfahrer abschießen darf der auf einem Radweg neben der Fahrbahn fährt, oder ein Radfahrer der sich neben dem Fahrzeug befindet. Es etwas anderes wie überholen.

 

Kommt ein Radfahrer von hinten und will an einem Rechtsabbieger vorbei, sprich überholen, dann muss er das links machen. Der darf sich nicht rechts vorbei drängeln.

 

Wobei es meistens zu Radwegunfällen kommt.

Der Radfahrer auf dem Radweg ist genauso zu beachten wie der Radfahrer auf der Fahrbahn.

Nein, der Radfahrer auf einem Radweg hat eine ganz andere Position als der Radfahrer auf der Fahrbahn, genauso wie Fußgänger auch. Rechtsabbieger müssen die vorbeifahren lassen. Da haben Fußgänger und Radfahrer Vorrang.

 

Aber Du kannst mir ja gerne die Stelle zeigen wo steht das Radfahrer rechts an einem Rechtsabbieger wenn er von hinten kommt, überholen darf.

 

Nur kapiert das ja wieder keiner bzw. übersieht den Radfahrer.

Scheinbar wissen das die Radfahrer nicht und können nicht zwischen rechts schneller fahren und überholen unterscheiden.

 

Nochmal für dich konstruiert. Auto Rechtsabbieger muss anhalten um Fußgänger durchzulassen. Von hinten kommt ein Radfahrer. Der Radfahrer darf nicht versuchen rechts vorbeizufahren, weil das rechts überholen ist.

Gleiche Situation, nur der Radfahrer fährt auf dem Sonderweg Radweg. Der Autofahrer muss den Radfahrer wie den Fußgänger durchlassen.

 

Also an die eigene Nase fassen und schön kleine Brötchen backen.

Nana :whistling:

Mal wirklich die Grundlagen lernen.

 

Nehmen wir mal an, du würdest bei 2 Fahrstreifen vom linken Fahrstreifen aus nach rechts abbiegen wollen - dabei würdest du wohl auf den nachfolgenden Verkehr aufpassen. :whistle:

Natürlich würde ich darauf achten, wie bei jedem Spurwechsel. Und wenn ich angenommen der wäre wo von hinten kommt und mir einer in die Spur fährt weil der nach rechts abbiegen will, würde ich versuchen links zu überholen, weil rechts überholen darf ich nicht.

 

Der Radweg ist im Prinzip der 2. Fahrstreifen. Er ist Teil der Straße.

Zum einen gelten für Radwege Sonderregeln, sprich er ist keine 2.Fahrbahn sondern ein Sonderweg, und die Straße ist schlicht unterteilt in Gehweg, Radweg, Fahrbahn. Somit ist der Radweg nicht viel anders wie der Gehweg, zumal es kombinierte Rad/Gehwege gibt.

 

MfG.

 

hartmut

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Hey, Thema verfehlt, 6, setzen. Und zu morgen noch mal den ersten Beitrag lesen und verstehen. Dein Geschwurbel hat mit der Münchner Unfallstatistik nicht das Geringste zu tun:

Echt? :whistling:

 

Möglicherweise wollt ich garnicht darauf eingehen?

 

16,7 mal so oft schießen Autofahrer durch Abbiege- oder Vorfahrtfehler einen Radfahrer ab wie Radfahrer durch Rotlichtfehler einen Unfall verursachen, steht in der Statistik des Polizeipräsidiums, und die Polizei selbst merkt es nicht mal! Darum geht's!

Und was sagt uns das? Über Rot fahren ist weniger gefährlich als rechtsüberholen?

Könnte auch schon mal daran liegen das durch die Gefährdungshaftung der Autofahrer fast immer der Mops ist. Selbst wenn ein Strammpelkasper auf dem Gehweg fährt und auf ein Auto knallt das aus einer Einfahrt kommt ist die Schuldfrage klar.

 

MfG.

 

hartmut

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16,7 mal so oft schießen Autofahrer durch Abbiege- oder Vorfahrtfehler einen Radfahrer ab wie Radfahrer durch Rotlichtfehler einen Unfall verursachen, steht in der Statistik des Polizeipräsidiums, und die Polizei selbst merkt es nicht mal! Darum geht's!
Und was sagt uns das? Über Rot fahren ist weniger gefährlich als rechtsüberholen?

Sach ma, würde es Dir etwas ausmachen, zum Thema Rechtsüberholen einen eigenen Thread aufzumachen? Die Unfälle im Zusammenhang mit rechts Überholen oder Vorbeifahren sind in der Unfallstatistik nämlich nicht aufgelistet, spielen wohl zahlenmäßig keine Rolle. Also noch weniger als die Rotlichtverstöße. Sind quasi Fliegenschiss.

.

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Sach ma, würde es Dir etwas ausmachen, zum Thema Rechtsüberholen einen eigenen Thread aufzumachen? Die Unfälle im Zusammenhang mit rechts Überholen oder Vorbeifahren sind in der Unfallstatistik nämlich nicht aufgelistet, spielen wohl zahlenmäßig keine Rolle. Also noch weniger als die Rotlichtverstöße. Sind quasi Fliegenschiss.

Dürfte aber eine der Hauptunfallursachen sein, Fehler beim abbiegen und so. Nur steht dann in der Zeitung das beim rechtsabbiegen mal wieder ein Radfahrer gehimmelt wurde. Da hat doch ein böser Autofahrer wieder einen Radfahrer übersehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Ne, ich sehe nur wenn mal wieder so ein Kamikaze sich noch durchdrückt.

 

Oder mal wieder jemand den Gehweg mit einer Rennstrecke verwechselt, und sich dann wundert das von der Supermarktausfahrt auch Autos kommen. Wer ist dann der Mops?

 

MfG.

 

hartmut

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Ne, ich sehe nur wenn mal wieder so ein Kamikaze sich noch durchdrückt.

...

 

Wo ist das Problem, ... müssen die Herren PKW-Faher halt einmal die Augen aufmachen, Vorsicht walten lassen und ggf., wenn es nicht anders geht mit einem Einweiser fahren... :sneaky:

 

Das ist genau der Stess, den die LKW-Fahrer in D tagtäglich mit den PKW-Fahrern haben ...

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Das ist genau der Stess, den die LKW-Fahrer in D tagtäglich mit den PKW-Fahrern haben ...
Wenn ich mich nicht irre, haben Radfahrer dabei aber regelmäßig einen großen Vorteil: ein bißchen Mitschuld bekommt der Autofahrer eigentlich immer.
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Dürfte aber eine der Hauptunfallursachen sein, Fehler beim abbiegen und so.
Irgendwelche konkreten Zahlen?

Habe ich doch im ersten Beitrag geschrieben:

 

Und dann gibt es noch die Unfallarten "Vorrang/Vorfahrt" und "Abbiegen/Wenden" mit insgesamt 1185 Unfällen. Hoppla. Davon wurden 218 von Radfahrern verursacht, das sind ja nur 18,4%. Oder andersrum, 967 mal wurden Radfahrer ohne eigene Schuld Opfer der Unaufmerksamkeit von - ja, wem sonst - Autofahrern.

Und dann gäbe es da noch die verlinkten Original-Quellen. Auch an @Hartmut: Es wäre schon gut, wenn Ihr von den angegebenen Informationsquellen Gebrauch machen würdet, dann wären wir nämlich mal halbwegs auf den gleichen Kenntnissstand und könnten wesentlich niveauvoller diskutieren...

.

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Und da steht auch wenn es eine Ausnahme vom Rechtsüberholen gibt.

 

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Und das ist doch genau das, was tagtaeglich passiert. Alles andere, was Du da blubberst ist ausgemachter Schwurbelkram, hat nichts mit dem Thema zu tun.....

 

Ne, ich sehe nur wenn mal wieder so ein Kamikaze sich noch durchdrückt.

Das ist eben nur dein urpersoenlicher Eindruck, draussen sieht es anders aus.

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Wenn ich mich nicht irre, haben Radfahrer dabei aber regelmäßig einen großen Vorteil: ein bißchen Mitschuld bekommt der Autofahrer eigentlich immer.

Hübsches Märchen, wird immer wieder gern erzählt. Dazu passt überhaupt nicht, dass in zusammenfassenden Polizeiberichten stets davon die Rede ist, dass in über der Hälfte der Unfälle die Radfahrer Schuld sind - manchmal vornehm ergänzt durch den Zusatz "oder zumindest Mitschuld". Nur in den Kategorien "Abbiegen" und "Vorfahrt", da sind die Autofahrer überwiegend die Alleinschuldigen.

.

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Hübsches Märchen, wird immer wieder gern erzählt.
Oder auch nicht. Deine Behauptungen stützen die Märchentheorie jedenfalls nicht.

 

Zusammenfassende Polizeiberichte sind interessant, entscheidend sind die Ergebnisse der entsprechenden Gerichtsverfahren bzw. die Haftungsregelungen, mit denen die Versicherungen die Fälle abschließen. Ich kenne jedenfalls aus meinem Bekanntenkreis nur Fälle, in denen den betroffenen Autofahrern im Zweifel immer eine Teilschuld zugesprochen wurde, hilfsweise über die Konstruktion 'Betriebsgefahr'. Das (nicht unbedingt nur) die Fahrer das jeweils anders sahen, muß ich nicht extra erwähnen, oder?

 

Im übrigen bezog sich mein Kommentar doch eindeutig auf Aka's LKW-Fahrer, der im Zweifel immer der Blöde ist, wie Aka so richtig schrieb.

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Und dann gäbe es da noch die verlinkten Original-Quellen. Auch an @Hartmut: Es wäre schon gut, wenn Ihr von den angegebenen Informationsquellen Gebrauch machen würdet, dann wären wir nämlich mal halbwegs auf den gleichen Kenntnissstand und könnten wesentlich niveauvoller diskutieren...

Mit welchen Zahlen?

Von 2011

Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern 2.978

davon durch Radfahrer (mit-)verursacht1 1.708 = Anteil an VU mit Beteiligung von Radfahrern 57,4%

 

Nach den Zahlen sind die Radfahrer überwiegend zumindest Mitverursacher bei einem Unfall.

 

Es nutzt nichts mal schnell paar Zahlen rausgreifen um zu zeigen das die Autofahrer die Gefahr sind.

 

Und spekulativ gesagt, würde die Rechtsprechung weniger fahrradfreundlich sein, wäre der Anteil der selbst verschuldeten Unfälle noch um einiges höher.

 

Mal, war das erste Suchergebnis, ein Beispiel gesucht.

Ein Pkw-Fahrer wollte abends aus einer Tiefgaragenausfahrt über den Gehweg auf die Fahrbahn nach rechts in eine Einbahnstraße ausfahren. Ein Radfahrer befuhr zum gleichen Zeitpunkt mit seinem Fahrrad verbotswidrig den für ihn linken Gehweg in Gegenrichtung der Einbahnstraße. Dieser Gehweg war nicht für Fahrradfahrer freigegeben.

 

..............

Der zuständige Richter beim AG München gab beiden nur zum Teil Recht. Zwar war der Radfahrer unstreitig in falscher Richtung unterwegs. Ein Autofahrer muss aber immer mit Radfahrern rechnen. Auch bei einem Verkehrsverstoß haftet ein Radfahrer nicht vollständig. Die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, wird dabei von den Gerichten in der Regel mit zwei Dritteln, die Haftung des Radfahrers mit einem Drittel angesetzt. Im vorliegenden Fall gab es jedoch Anlass, hiervon abzuweichen. Nachdem der Radfahrer in die falsche Richtung gefahren und wegen der Dunkelheit schlecht sichtbar gewesen war sowie das gelbe Warnlicht missachtet hatte, hielt das Gericht eine umgekehrte Haftungsverteilung von einem Drittel (Autofahrer) und zwei Dritteln (Radfahrer) für angezeigt.

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/unfa...he-richtung.htm

 

Es gibt auch andere Urteile die in so einem Fall dem Radfahrer zu 100% die Schuld geben, sage ich der Vollständigkeit wegen.

 

Wenn es sich dann um solche oder ähnliche Unfälle handelt die in die Statistik einfließen, ist die Statistik nicht sehr aussagefähig.

 

Weißt Du eigentlich wie schnell auf einem Gehweg gefahren werden dürfte, wenn es nicht verboten wäre?

 

MfG.

 

hartmut

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angenommen vor einer roten ampel steht ein pkw, ein radfahrer kommt,

 

stellt er sich daneben, ist das dann richtig?

 

fährt der pkw nun los, blinkt jetzt rechts, der radfahrer merkt das nicht, und

schwupps, hat er ihn umgefahren.

 

wartet er hinter dem pkw, wäre das nicht passiert.

 

Frage: ist es richtig als radfahrer rechts neben einem auto/lkw zu warten?

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Mit welchen Zahlen?

Von 2011

Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrern 2.978

davon durch Radfahrer (mit-)verursacht1 1.708 = Anteil an VU mit Beteiligung von Radfahrern 57,4%

 

Nach den Zahlen sind die Radfahrer überwiegend zumindest Mitverursacher bei einem Unfall.

Das rutscht sofort unter die 50%-Grenze, wenn mal die Alleinunfälle und Kollisionen Radler-Radler herausnimmt. Die machen zusammen nämlich grob 1/3 aller Unfälle aus, und bei denen kann kein Anderer Schuld sein als ein Radfahrer. Also muss man die Betrachtungen auf Konflikte von Radfahrern mit anderen Verkehrsteilnehmern einschränken, wenn man wissen will, wo "die besseren Menschen" zu finden sind.

 

Leider listet die Münchner Polizei die Rad-Rad-Kollisionen und Alleinunfälle noch nicht gesondert auf, das hat der ADFC erst in mehreren Umlandgemeinden erfolgreich anregen können, und daher habe ich den 1/3-Wert. Ist nicht verlinkbar, die Werte gibt's nur als mündliche Auskunft auf Bürgerversammlungen.

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Und da steht auch wenn es eine Ausnahme vom Rechtsüberholen gibt.

 

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Und das ist doch genau das, was tagtaeglich passiert.

Genau. Vor einer Kreuzung staut sich der Verkehr, und die Rad- und Mofafahrer dürfen rechts an den Fahrzeugen bis zur Kreuzung vorfahren.

Alles ganz legal.

 

Alles andere, was Du da blubberst ist ausgemachter Schwurbelkram, hat nichts mit dem Thema zu tun.....

Gell, Du weißt immer noch nicht was verbotenes rechtsüberholen ist?

 

Nimm es einfach so hin, auch innerhalb geschlossener Ortschaften ist, aus gutem Grund, rechtsüberholen verboten. So wie auch auf der Autobahn rechtsüberholen verboten ist, nur unter 80km/h rechts schneller als links gefahren werden darf. Und auch für Radfahrer gilt das sie links überholen müssen ( nein, nicht auf der AB ).

 

Aber für dich bringe ich sogar noch den Tatbestand aus dem Bußgeldkatalog

105100 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig

rechts.

§ 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 16 BKat

( A - 1 ) 30,00€

 

Da steht nichts von Kfz, somit sind alle Fahrzeuge gemeint.

Kannst Du dir jetzt vorstellen das es verbotenes rechtsüberholen gibt?

 

MfG.

 

hartmut

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angenommen vor einer roten ampel steht ein pkw, ein radfahrer kommt,

 

stellt er sich daneben, ist das dann richtig?

Vollkommen richtig.

 

fährt der pkw nun los, blinkt jetzt rechts, der radfahrer merkt das nicht, und

schwupps, hat er ihn umgefahren.

Die Schuld liegt da eindeutig beim Pkw. Der Radfahrer hat nicht überholt.

 

wartet er hinter dem pkw, wäre das nicht passiert.

Stimmt, dann hätte der Radfahrer entweder warten/langsam machen müssen bist der Pkw abgebogen wäre, alternativ links überholen.

 

Frage: ist es richtig als radfahrer rechts neben einem auto/lkw zu warten?

Richtig ja weil nicht verboten, aber nicht besonders helle.

 

MfG.

 

hartmut

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angenommen vor einer roten ampel steht ein pkw, ein radfahrer kommt,

stellt er sich daneben, ist das dann richtig?

Warum nicht, wenn da genug Platz ist?

 

fährt der pkw nun los, blinkt jetzt rechts, der radfahrer merkt das nicht,

Müssen neuere Fahrzeuge nicht schon lange rechts an der Seite einen kleinen Blinker haben, damit Radfahrer ihn sehen können? Früher waren die vorderen Blinker manchmal so in die Stoßstange eingebaut, dass man sie von der Seite wirklich nicht sehen konnte. So einen Gebrauchtwagen habe ich dann mal nicht gekauft, weil ich wusste, wie blöd das ist, wenn Radfahrer nicht wissen können, wo man hinwill. Insofern gehört m.E. die kritische Auswahl des richtigen Fahrzeugs unter Sicherheitsaspekten mit zu den Sorgfaltspflichten des Autokäufers.

 

und schwupps, hat er ihn umgefahren.

Aber nur, wenn er nicht in den rechten Rückspiegel gesehen hat, vor dem Einlenken nicht die rechten Seitenscheiben zum Rausgucken verwendet hat, das Radio so laut, dass er die vorschriftsmäßige hell tönende Glocke des Radfahrers nicht hören konnte...

 

wartet er hinter dem pkw, wäre das nicht passiert.

Wenn der Radfahrer oder Du sich/Dich krank gemeldet hätte(st) und zu Hause geblieben wäre(st), auch nicht. Übrigens, kleine Info: Hinter dem Auto stinkt es doller als neben dem Auto. Und das Ziel der Radler ist eigentlich nicht, hinter oder neben den Autos zu warten, sondern, sofern gefahrlos möglich, auf erlaubte Weise an dem Auto vorbeizufahren, gern auch an mehreren. Neid?

 

Frage: ist es richtig als radfahrer rechts neben einem auto/lkw zu warten?

Die Fragen scheinen sich Autofahrer eher selten zu stellen: Wenn der Platz reicht, und ich war als Radler zuerst an der Ampel, stellen sich die Autofahrer trotzdem meist bedenkenlos neben mich. Dann ist die Situation die selbe.

 

Dass Du all diese Fragen stellst, werte ich aber als gutes Zeichen: Die Beschäftigung mit dieser Problemlage ist eine wichtige Voraussetzung dafür, durch umsichtige Fahrweise Unfälle vermeiden zu können.

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...

Im übrigen bezog sich mein Kommentar doch eindeutig auf Aka's LKW-Fahrer, der im Zweifel immer der Blöde ist, wie Aka so richtig schrieb.

 

Wer welche Schuld zugewiesen bekommt ... darum kann es meiner Meinung erst in zweiter Linie gehen - jeder Unfall ist (tschuldigung) scheiße auch wenn absolut nix hängen bleibt.

 

Als PKW-Fahrer haste durch die praktisch unbeschränkte Rundumsicht wenigstens noch eine Chance die anderen VK zu erkennen ... aber setzt euch einmal in einen LKW, da kannste noch so aufmerksam sein und dich noch so verrenken wie du willst ... da verschwinden auf die Schnelle ganze PKWs in den nicht einsehbaren Bereichen. Wer die Chance hat sich einmal in so einen Dampfer reinzusetzten - ist eine gute Erfahrung, ... einmal ein paar Kilometer mitzufahren ist gleich noch besser.

 

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass das zumindest die meisten Radfahrer inzwischen gelernt haben und entsprechend Sicherheitsabstand halten und ggf. auch selbst aufpassen, bevor es (lebens) gefährlich wird... bei den PKW-Fahrer ist das Fehlanzeige, da riskiert man lieber wegen ein paar Sekunden einen Crash.

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Das rutscht sofort unter die 50%-Grenze,

Eine Diskussion um Zahlen bring hier überhaupt nichts. Viele Unfälle werden wahrscheinlich nicht mal erfasst weil außer Kosten für Verwarnungen doch nichts bei rauskommt. Und selbst wenn Unfallursachen von der Polizei zusammengetragen werden, kann immer noch nicht gesagt werden das es auch wirklich die Ursachen waren. Wenn der Beitrag von @Zorro69 mal in verschiedenen Varianten gesehen wird, dann kann man schon erkennen das Gefahren vermieden werden können. Und dazu zähle ich auch, sich neben ein Fahrzeug stellen welches nach rechts abbiegen will nur um 5m zu gewinnen, ist nicht besonders klug. Persönlich würde ich da sagen, unklare Verkehrslage schaffen.

 

MfG.

 

hartmut

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Kommt ein Radfahrer von hinten und will an einem Rechtsabbieger vorbei, sprich überholen, dann muss er das links machen. Der darf sich nicht rechts vorbei drängeln.

[Klugscheißmodus ON]

Das eine schließt per Definition schon das andere aus. Will heißen: wenn jemand abbiegen möchte, wird er nicht überholt. Sondern der andere fährt an ihm vorbei. ;) Überholt wird nur, wer in die gleiche Richtung wie der Überholer fährt.

[Klugscheißmodus OFF]

Das bedeutet aber, daß wenn kein Überholen vorliegt, es auch kein verbotenes Rechtsüberholen sein kann.

 

Der Radfahrer darf nicht versuchen rechts vorbeizufahren, weil das rechts überholen ist.

Mist. Jetzt dachte ich beim ersten Halbsatz schon " :sneaky: jetzt hat er's", doch dann kam der zweite Halbsatz. :heul: doch nicht. Es ist KEIN Überholen!!

 

Und wenn ich angenommen der wäre wo von hinten kommt und mir einer in die Spur fährt weil der nach rechts abbiegen will, würde ich versuchen links zu überholen, weil rechts überholen darf ich nicht.

Nein nein nein! Kein Überholen. Vorbeifahren vorbeifahren vorbeifahren!!!

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Nimm es einfach so hin, auch innerhalb geschlossener Ortschaften ist, aus gutem Grund, rechtsüberholen verboten.

Es gibt aber Ausnahmen. Insbesondere für den innerörtlichen Bereich.

 

So wie auch auf der Autobahn rechtsüberholen verboten ist, nur unter 80km/h rechts schneller als links gefahren werden darf.

Was aber auch ein Überholen im Sinne der Vorschrift darstellt.

 

Und auch für Radfahrer gilt das sie links überholen müssen

Es gibt Ausnahmen, wonach Radfahrer rechts überholen dürfen.

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Nein nein nein! Kein Überholen. Vorbeifahren vorbeifahren vorbeifahren!!!

Sag mal, auch Du weißt das nicht? :sneaky:

Wenn die StVO sagt es ist überholen, dann gehe ich davon aus, es ist überholen und nicht vorbeifahren

 

Ich zitiere mal

 

§ 5 StVO

Überholen

 

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

 

Also, wer nach links abbiegt, und jemand fährt rechts vorbei, dann ist es überholen. Als weitere Ausnahme wo vom Verbot rechts zu überholen abgewichen wird.

 

Erkläre mir mal in einfachen Worten, warum wird dann, wenn einer nach rechts abbiegt nicht überholt? Wenn man rechts vorbei fährt.

 

MfG.

 

hartmut

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Es gibt aber Ausnahmen. Insbesondere für den innerörtlichen Bereich.

Ja, wurden zitiert § 5

 

Was aber auch ein Überholen im Sinne der Vorschrift darstellt.

Nein, es darf dort nur schneller gefahren werden. Kann aber schnell in verbotenen rechtsüberholen enden, wenn zu Zwecke des schnelleren vorwärtskommen auf die rechte Spur gewechselt wird. Aber das erkläre ich jetzt nicht.

 

Es gibt Ausnahmen, wonach Radfahrer rechts überholen dürfen.

Ist auch im §5 und wurde zitiert.

 

MfG.

 

hartmut

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Tja da muss ich Bluey mal recht geben, vorbeifahren ist nicht überholen.

 

Zum Thema Fahrrad VS Auto:

 

Viele Radfahrer sind der Meinung es ist ungefährlicher mit dem Fahrrad bei Rot zu fahren als mit dem Auto. Es ist aber genau anders rum. Kommt es zur Kollision zwischen Auto und Radfahrer zieht der Radfahrer immer der kürzeren. Da muss also was im Schädel völlig falsch gepolt sein wenn die sagen es ist ja net so schlimm als Radfahrer bei Rot zu fahren. Und ich möchte mal die Reaktion der Radler sehen, wenn die Autos genauso bei Rot fahren würden...

 

Wenn ich mir hier in Berlin sowohl als Radfahrer als auch als Motorrad und Autofahrer die Situation ansehe, ist es so das die Radfahrer viel mehr den Verkehr gefährden als die Autofahrer. Ich musste schon öfters mal Gas wegnehmen oder bremsen wegen Radfahrern die bei Rot gefahren sind oder die einfach quer über die Strasse gefahren sind und das noch Nachts ohne Beleuchtung. Als Radfahrer hingegen hatte ich bis jetzt nur einmal ein Problem mit einem Autofahrer.

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Ja, wurden zitiert § 5

Mir scheint, Du hast da wohl das ein oder andere nicht verstanden.

 

Nein, es darf dort nur schneller gefahren werden. Kann aber schnell in verbotenen rechtsüberholen enden, wenn zu Zwecke des schnelleren vorwärtskommen auf die rechte Spur gewechselt wird. Aber das erkläre ich jetzt nicht.

Es ist trotzdem ein Überholen.

 

Es gibt Ausnahmen, wonach Radfahrer rechts überholen dürfen.

Ist auch im §5 und wurde zitiert.

Dann verstehe ich im Moment nicht, warum Du auf diesem Punkt so herumreitest.

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Tja da muss ich Bluey mal recht geben, vorbeifahren ist nicht überholen.

Dann erkläre mir warum im §5 StVO explizit von überholen gesprochen wird wenn an einem Linksabbieger vorbei gefahren wird?

 

Und warum wird ein Rechtsabbieger nicht überholt.

 

Die Ausnahmen wann rechts überholt werden darf sind aufgeführt. Und der §5 gilt auch für Radfahrer. Oder erkläre mir warum er nicht für Radfahrer gilt.

 

MfG.

 

hartmut

 

Dann verstehe ich im Moment nicht, warum Du auf diesem Punkt so herumreitest.

Weil zwischen überholen und rechts vorbeifahren ein wesentlicher Unterschied ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Kommt es zur Kollision zwischen Auto und Radfahrer zieht der Radfahrer immer der kürzeren.

Drei Euro für das Phrasenschwein. Das gilt immer. Auch bei grün, gelb oder blau.

 

Da muss also was im Schädel völlig falsch gepolt sein wenn die sagen es ist ja net so schlimm als Radfahrer bei Rot zu fahren.

Der eine fährt mit dem KFZ immer +20km/h, der andere - wie ich - gern mit dem Rad bei rot. Denk etwas nach und du findest den Fehler in deiner Argumentation. Hinweis: Unfallstatistik beachten.

 

Wenn ich mir hier in Berlin sowohl als Radfahrer als auch als Motorrad und Autofahrer die Situation ansehe, ist es so das die Radfahrer viel mehr den Verkehr gefährden als die Autofahrer.

Auch hier gilt: den Fehler in deiner Beobachtung findest du selbst?

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Drei Euro für das Phrasenschwein. Das gilt immer. Auch bei grün, gelb oder blau.

 

Einen hirnloseren Kommentar habe ich bis dato noch nicht gelesen....

 

 

Der eine fährt mit dem KFZ immer +20km/h, der andere - wie ich - gern mit dem Rad bei rot. Denk etwas nach und du findest den Fehler in deiner Argumentation. Hinweis: Unfallstatistik beachten

 

Das Nachdenken scheint in deinem Kopf nicht möglich zu sein, ansonsten würdest du nicht so einen Schwachsinn ablassen.

 

 

 

Auch hier gilt: den Fehler in deiner Beobachtung findest du selbst?

 

Ja ich habe den Fehler gefunden und der bist du :sneaky:

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Dann erkläre mir warum im §5 StVO explizit von überholen gesprochen wird wenn an einem Linksabbieger vorbei gefahren wird?

 

Und warum wird ein Rechtsabbieger nicht überholt.

Die Definition für "Überholen":

Als Überholen gilt, wenn ein VT von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur verkehrsbedingt wartet (vgl. BGHSt. 22, 137, 139 und VwV zu den §§ 5 und 6)

 

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Die Fahrzeuge stehen (=warten). Sowohl die, die geradeaus fahren wollen, als auch die, die rechts abbiegen möchten. Stichwort "warten"!

Ist jemand im Begriff abzubiegen, so fährt man an diesem Fahrzeug vorbei. Deshalb ist es auch kein Verstoß gegen VZ 276, wenn ich an einem Rechts- (oder entsprechend an einem Links-)Abbieger VORBEIfahre. Solange er wie in unserem Sachverhalt verkehrsbedingt wartet, biegt er nicht ab. Demzufolge wird er auch vom Radfahrer (in diesem Fall rechts) überholt.

 

Die Ausnahmen wann rechts überholt werden darf sind aufgeführt. Und der §5 gilt auch für Radfahrer. Oder erkläre mir warum er nicht für Radfahrer gilt.

Ich zitiere:

Abs. 1 – Die Vorschrift verbietet das Rechtsüberholen. Aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen: Vorausgesetzt, es steht kein Überholverbot nach Abs. 3 entgegen, [...]

darf rechts überholt werden,

  • wenn auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fahrzeuge rechts genügend Raum für Zweiradfahrer gelassen haben; nur Rad‐ und Mofafahrer dürfen in dieser Lage rechts überholen, andere Kradfahrer nicht – vgl. § 5 Abs. 8 und Erl.,

[.... (weitere Ausnahmen)]

 

Weil zwischen überholen und rechts vorbeifahren ein wesentlicher Unterschied ist.

Das stimmt.

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Die Fahrzeuge stehen (=warten).

Warten tut man z.B. vor einer Ampel. Wer verkehrsbedingt wartet, der hält.

 

Oder darf ich einen Linksabbieger der hält, links überholen? Oder muss ich rechts überholen?

 

Ich gebe es jetzt auf. :sneaky:

 

MfG.

 

hartmut

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Es reicht wenn ich das anschaue

 

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

 

Und wer einen Rechtsabbieger rechts überholt, der sich rechts eingeordnet hat, dem wird wohl nicht besondere Vorsicht bescheinigt.

 

MfG.

 

hartmut

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Viele Radfahrer sind der Meinung es ist ungefährlicher mit dem Fahrrad bei Rot zu fahren als mit dem Auto. Es ist aber genau anders rum. Kommt es zur Kollision zwischen Auto und Radfahrer zieht der Radfahrer immer der kürzeren.

Also wenn ich mal so vergleiche, wie oft behauptet wird, die Radfahrer würden ja auf keine rote Ampel mehr achten, und wie wenige Rotlichtunfälle aktenkundig werden, nämlich allenfalls 5% aller Unfälle, dann muss das Fahren bei rot völlig ungefährlich sein...

 

... ist es so das die Radfahrer viel mehr den Verkehr gefährden als die Autofahrer. Ich musste schon öfters mal Gas wegnehmen oder bremsen wegen Radfahrern die bei Rot gefahren sind ...

Ja, wenn Gas wegnehmen oder gar bremsen müssen schon die ganze Verkehrsgefährdung ist, dann natürlich. Und ich dachte, gefährlich wäre erst, wenn Rahmen verbiegen und Knochen brechen. Aber so, klar. Sicher. Ist schon gefährlich, Gas wegnehmen... :sneaky:

.

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Und wer einen Rechtsabbieger rechts überholt, der sich rechts eingeordnet hat, dem wird wohl nicht besondere Vorsicht bescheinigt.

Wenn er aber steht, also wartet, darf er rechts überholt werden.

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Wenn er aber steht, also wartet, darf er rechts überholt werden.

Und wenn er dann nicht mehr wartet, und es scheppert, weil einer die besonderer Vorsicht nicht hat walten lassen, ist der der Mops der mit dem warten aufgehört hat, denn er hätte warten müssen und die besonderer Vorsicht walten lassen müssen, bis derjenige welcher die besonderer Vorsicht nicht hat walten lassen vorbei ist, so haben dann zwei die besonderer Vorsicht nicht walten lassen.

 

Was aber auch wieder keine Rolle spielt, denn wenn der Radler die besonderer Vorsicht nicht walten lassen muss, muss auch der Autofahrer die besonderer Vorsicht nicht walten lassen. Und so leben sie vergnügt bis an ihr Lebensende.

 

Ja, ich weiß, es ist albern. :sneaky:

 

Darf der Radler überholen wenn alle Bedingungen erfüllt sind, oder darf er schon überholen wenn die Bedingungen teilweise erfüllt sind.

Darf ich bei unklarer Verkehrslage überholen, oder darf ich nicht. Weil teilweise kann ich immer die Kriterien erfüllen die zum überholen notwendig sind.

 

MfG.

 

hartmut

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...

Ich find's schon erstaunlich, was Du für Probleme hast mit Radfahrern neben Dir. Als Radfahrer begebe ich mich nicht in unklare Situationen, ich fahre nicht in eine schmale Lücke wenn ich dort bleiben müßte. Wenn ich aber sehe, dass da vorn eh noch eine Weile rot ist und die Lücke breit genug ist zum Durchfahren, dann mache ich das, sonst nicht.

 

Als Autofahrer lasse ich rechts einfach genug Platz, damit Radler problemlos durchfahren können. Und behalte den Verkehr beidseitig hinter mir im Auge, habe ja sonst bei roter Ampel nichts weiter zu tun und auf der Autobahn wird diese Fähigkeit auch von mir erwartet. Wenn ich rechts abbiegen will, dann blinke ich so früh, dass Radler hinter mir rechtzeitig Bescheid wissen. Wenn einer trotzdem in die Lücke fahrt und es wird grün, dann lasse ich ihn erst fahren und biege dann rechts ab, kommt eh selten vor. Meine Güte, man kann sich das Leben auch künstlich kompliziert machen, so rein theoretisch. Ich brauchte bisher keine Paragraphen, damit an einer Ampel nichts passiert.

.

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Ich find's schon erstaunlich, was Du für Probleme hast mit Radfahrern neben Dir. Als Radfahrer begebe ich mich nicht in unklare Situationen, ich fahre nicht in eine schmale Lücke wenn ich dort bleiben müßte. Wenn ich aber sehe, dass da vorn eh noch eine Weile rot ist und die Lücke breit genug ist zum Durchfahren, dann mache ich das, sonst nicht.

Das ist doch wirklich kein Problem und auch völlig richtig. Denn dann trifft ja dieses zu

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Der Radfahrer fährt bis zur Haltelinie vor. Ist grün fahren alle weiter. Ist alles bestens.

 

Als Autofahrer lasse ich rechts einfach genug Platz, damit Radler problemlos durchfahren können. Und behalte den Verkehr beidseitig hinter mir im Auge, habe ja sonst bei roter Ampel nichts weiter zu tun und auf der Autobahn wird diese Fähigkeit auch von mir erwartet.

Sei versichert, ich lasse genügend Platz. Kein Problem.

 

Wenn ich rechts abbiegen will, dann blinke ich so früh, dass Radler hinter mir rechtzeitig Bescheid wissen. Wenn einer trotzdem in die Lücke fahrt und es wird grün, dann lasse ich ihn erst fahren und biege dann rechts ab, kommt eh selten vor.

Auch das ist kein Problem. Das darf der Radler doch auch. Und als Autofahrer muss ich ihn ja vorbei lassen wenn er neben mir ist.

 

Meine Güte, man kann sich das Leben auch künstlich kompliziert machen, so rein theoretisch. Ich brauchte bisher keine Paragraphen, damit an einer Ampel nichts passiert.

Um es mal mit Worten zu beschreiben, ohne Ampel, ohne Stau.

 

Autofahrer blinkt nach rechts, ordnet sich rechts am Fahrbahnrand ein. Schlägt das Lenkrad ein und steht leicht schräg schon etwas in der einzubiegenden Straße. Muss anhalten weil noch Fußgänger über die Straße gehen. Von hinten kommt jetzt ein Radfahrer und will rechts an dem Auto vorbeifahren. Und das ist eben verbotenes rechtsüberholen.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn ich mir hier in Berlin sowohl als Radfahrer als auch als Motorrad und Autofahrer die Situation ansehe, ist es so das die Radfahrer viel mehr den Verkehr gefährden als die Autofahrer.

 

Du verkennst den feinen Unterschied: Der Radler gefährdet in erster Linie sich selbst - was dem die StVO noch nicht mal verbietet :heul:

 

Weswegen ich das:

 

Ich musste schon öfters mal Gas wegnehmen oder bremsen wegen Radfahrern die ...

 

... schlicht nicht glaube, jedenfalls so weit's das "musste" anbelangt: Von denen wird nicht ein einziger Dir (einem völlig unbekannten Autofahrer mit ebenso unbekanntem Reaktionsvermögen!) seine Gesundheit oder gar sein Leben anvertraut haben :sneaky:

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Da es an gegenseitiger Achtung und Rücksichtsnahme fehlt müssen härte Regeln her. Betrachtet mal ganz entspannt zu einer Streßzeit das Verhalten der Autofahrer auf einem Supermarktparkplatz, beobachte Fahrradkuriere und man wird feststellen, dass mein Wunsch mit deutschen Autofahren nicht funktioniert, ich hätte gerne 90 prozent weniger Schilder und die Verkehrsregeln auf wenige Grundregeln beschränkt.

 

 

Und solche Dinge wie Kindergarten, wohnviertel kann man auch Bautechnisch auf die richtoge Geschwindigkeit drosseln.

 

 

aber ist hier wohl nicht möglich... Tja und dann muss, wer a sagt auch b sagen, die "preise" bei Fahradfahren rauf.

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Viele Radfahrer sind der Meinung es ist ungefährlicher mit dem Fahrrad bei Rot zu fahren als mit dem Auto. Es ist aber genau anders rum.
Aber nur wenn es knallt - das sollte man tunlichst vermeiden und nur über eine rote Ampel fahren, wenn niemand queren kann/will. Und dann ist es entgegen der aufdringlichen Signalfarbe auch nicht mit hohem Risiko verbunden.

 

Ansosten schwingt weniger Ärger mit wenn, sich andere über die Rotlichradler aufregen, denn Neid. Sind wir doch mal ehrlich, wenn es einigermaßen sicher wäre, von der Obrigkeit unbehelligt rote Lichter zu ignorieren, wenn es ungefählich möglich ist - wir würden es doch alle mindestens ab und an tun. Wie wir auch gerne den Tachovorlauf und die Auslöseschwelle der Knipskisten in die Geschwindigkeitswahl einrechnen.

 

Es gibt natürlich viele Klappspaten, die sich darauf verlassen, dass Autolenker schon keinen umkacheln wollen, aber das ist eher die Fraktion Klapprad, Sonnenbrille, Kopfhörer und Eiphone in der Hand. Leider holt sich Darwin gerade die nicht, weil er sich erst um die unsicheren, devoten Radler kümmern muss, die wegen mangelndem Selbstbewusstsein und der erlernten Regel, dass Straßen für Autos sind, für unklare Situationen sorgen.

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