Guest MartinXXL Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 Hoffe bin in diesem Teilforum richtig. Da wir aktuell uns einen P70 aufbauen und demnächst der Transport des defekten Holzgestelles zum Stellmacher ansteht, stelle ich mir dazu einige Fragen. Der Holrahmen wird so gut wie möglich gesichert damit er beim Stellmacher ankommt. Und er noch Muster hat zum Nachfertigen. Der Rahmen ist aktuell auf einen Rollengestell (Eigebau) geschraubt. Dieses Gestell würde ich in den Hänger schieben und ggf. noch sichern. Dann würd das Holgestell, aber nach vorne, hinten und vor allem nach links und rechts etwas hinausragen. Ist dies zulässig? Wenn ja wieviel M sind erlaubt. Was ich beim Transport nicht ausschließne kann ist, dass evtl. das ein oder andere verfaulte Holzteil als Splitter abgeht und wegfliegt. Das ist denke ich aber das größte Problem. Bitte helft mir zwecks Maße und Bestimmungen. Will nicht (es war Vater) wie vor ca. 2 Jahren 35 € oder so bezahlen weil nur 'ne Plane beim Sandtransport fehlte ... Danke ... Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 Erst mal großes Lob, daß Du dir vorher darüber Gedanken machst! Ein paar Angaben wären freilich noch hilfreich: Wie groß und wie schwer ist das Teil?Wie groß ist der Hänger innen?Wie viel Nutzlast hat der?... was für einen Aufbau?... wie viele Zurrösen, wie belastbar und wo angeordnet? Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 Also wie groß ist 'nen P70 komplett? Keine Ahnung genau. Gewicht ca. 300 - 400 kg. Das ist dann aber viel, denn der Rahmen und Motor alles ist ab. Leer soll der P70 ca. 600 kg wiegen. Hier ist alles runter nur noch das Holzgestelle da. Besitzen tu ich 'nen TPV Anhänger mit leer 85 kg und 'nem zGG von 750 kg ungebremst.Innen habe ich das Standardmaß von ca. 1,45 m.Das Rollgestell ist so gebaut, dass es genau reinpasst - verrutschen unmöglich. Und der rest vom Holz genau auf die Bordwände aufliegt. Und der Rest was auf dem Rollgestell ist würde rüberragen. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 Also wie groß ist 'nen P70 komplett? Laut wikipedia 3,74m lang und 1,50m breit - und 800 kg schwer TPV Anhänger mit leer 85 kg und 'nem zGG von 750 kg ungebremst.Innen habe ich das Standardmaß von ca. 1,45 m. Länge oder Breite...? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 Passt doch rauf. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 Das ist aber auch ein grundsolider Tandemachser und kein 750kg-Klaufix mit ganzen 85kg Leergewicht Ich fürcht' fast, wir reden eher über solch ein Teil - und 1,45m ist die Kastenlänge... Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 Auf die Seite war ich auch schon, da steht aber nix von 1,45 . Aber warum so ein "Kleinen" nehmen, wenn sie auch ´nen "Großen" haben? Edit: oder sein Mopedanhänger Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 Aber warum so ein "Kleinen" nehmen, wenn sie auch ´nen "Großen" haben? Warum 'nen großen (und teuren) kaufen, wenn man sonst nur den kleinen braucht? Bringt uns aber im Moment nicht wirklich weiter BTT: Bei 85kg Eigengewicht kann der Hänger nicht allzu groß sein - einer, auf den der P70 komplett draufpaßt, wiegt von Haus aus ein mehrfaches Weswegen meine Gedanken derzeit dahin gehen, einen entsprechenden Hänger zu mieten oder aber die Aktion einen Profi machen zu lassen: Der dürfte, jedenfalls im Nahbereich, kaum teurer werden als ein Miethänger plus Ladungssicherungsmittel, wenn die noch extra beschafft werden müssen - dafür entfällt aber auch das Risiko, Bruch zu machen Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted March 4, 2012 Report Share Posted March 4, 2012 So einen Baumarkt-Klaufix mit rund 145 x 100 cm Ladefläche bei angegebenen 85 kg Lebendgewicht habe ich schon mal gesehen. Ungebremst durfte der wirklich 750 kg schwer sein... Von der Breite her sollte das passen. Neben der Breite von 100 cm gibt es da noch die Reifen + Kotflügel pro Seite. Mit den 1,5 Meter Breite geht das in Ordnung. Bei der Länge - und der Stützlast - könnte es kniffelig werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted March 5, 2012 Report Share Posted March 5, 2012 Beachte: Ich transportiere nur das Holzgerippe. Heißt der schwere Metallrahmen, aber auch Getriebe und Duroplastteile sind alle samt demontiert. Der verlinkte Tandemachser gehört unseren Vermieter. Den könnte ich nehmen, aber ich bräuchte wieder Vater der den Zug führen darf - EU führerschein sei dank. Wenn du da schon hin verlinkst, seht ihr auch unseren Klaufix. Siehe hier: http://pf31.pappenforum.de/board6-trabantf...ion/index6.html (Seite 6 Beitrag 120). Ist der P70 eigentlich beim Transport zu uns ideal gesichert gewesen? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted March 5, 2012 Report Share Posted March 5, 2012 Wenn du da schon hin verlinkst, seht ihr auch unseren Klaufix.da war ich doch zu faul zum Ist der P70 eigentlich beim Transport zu uns ideal gesichert gewesen?gesichert ja, ideal nein. Ihr werdet das schon machen, lad auf das Gerippe und dann ab nach Zehdenick. Kannst ja mal http://www.wuerziworld.de/Smilies/spi/spi31.gif Quote Link to post Share on other sites
MSG 5 Posted March 6, 2012 Report Share Posted March 6, 2012 ....Dann würd das Holgestell, aber nach vorne, hinten und vor allem nach links und rechts etwas hinausragen. Ist dies zulässig? Wenn ja wieviel M sind erlaubt..... Steht eigentlich alles in StVO §22. Extrakt für dein Anwendungsfall:Breite und Höhe: ....Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.... Überstand nach vorne: Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. Übersthand hinten: Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestenseine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild odereinen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.[*]Seitlich: Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen. Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted March 10, 2012 Report Share Posted March 10, 2012 Also rechtlich machtbar. Danke. Wie aber sichern? Bilder des Rollrahmen seht ihr im Link. Der rest würde dann nur noch ein Holzskelett sein ... Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted March 10, 2012 Report Share Posted March 10, 2012 Den Rollrahmen solltest Du formschlüssig auf den Anhänger einparken können (zur Not den Freiraum mit Bretter auffüllen) - für den Fachwerkbau aka Holzskelett wirst Du aber kaum eine sichere Anleitung bekommen. Ich würde mal vermuten, dass das Ding bei sich einer etwas heftigeren Lenkbewegung schon komplett zerlegt. Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted March 11, 2012 Report Share Posted March 11, 2012 Formschlüssig wurde er extra gebaut. Das Skelett wird so gesichert (eingenitet usw.) Das jedes "Brett" nachgebaut werden kann. Was sich nicht vermeiden lassen kann, ist das evtl. ein oder 2 Splitter bei verfaulten Teilen abfliegen. Bewegungen usw. sollte er nach der Sicherung und mit Gurten aber locker abhalten. Wie kann die Polizei falsche Sicherung hier feststellen? Bzw. was könnte eine mangelnde Sicherung kosten? Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 Nun geht es in den Endphase. Das Gerippe wird mit unten quer und längs sowie oben quer und längs mit Holz gesichert (eingeschraubt). Wenn dann noch was passiert ist es höhere Gewalt. Bilder folgen ... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 ...Bilder folgen ...Super, macht Ihr eine komplette Dokumentation der Restaurierung? Auch ein Wertgutachten? Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted April 9, 2012 Report Share Posted April 9, 2012 Super, macht Ihr eine komplette Dokumentation der Restaurierung? Auch ein Wertgutachten? Dokumentation sind im Pappenforum, im ZWF und auch im MZ Forum hinterlegt. Ein Wertgutachten allerdings brauchen wir nicht - machen es ja für uns. Und eine H Zulassung lehne ich ab, weil es nur "Nachteile" bringt - wird auf Saison zugelassen und gut ist. Und weil er erst 1995 abgemeldet wurde, brauche ich nur den Brief und eine gültige HU beim Lkr. vorlegen. MfG und schöne Ostern Martin Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 18, 2012 Report Share Posted May 18, 2012 So mal 'nen Bild und die Frage: Wie sichere ich das am besten? Ideal geht hier nicht - der eine oder andere Splitter kann abfallen. Vorbau (wird noch demontiert. Holz bleibt auf dem Rollgestehl - das haben wir extra für unseren Hänger konzipiert. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted May 18, 2012 Report Share Posted May 18, 2012 Tja, die Autohersteller haben hierzu spezielle stapelbare Transportgestelle. Jeweils an den Achsaufnahmen sind sog. Traversen unter die Karosserie geschraubt, die sowohl auf dem Produktionsband als auch in den Transportgestellen als Aufnahme fungieren. So kann man die Karosserien perfekt sichern, ohne dass man mit z.B. einem Spanngurt direkt ans teure Autoblech muß - ginge auch gar nicht, bei der geringsten Vorspannung wäre so eine Karosserie Schrott. Ansonsten, denke ich benötigt man noch ein geeignetes Fahrzeug. Bei sensiblen Sachen bzw. auch um sicher zu stellen, dass eben nicht der ein oder andere Splitter auf der Fahrbahn landet wäre dies meiner Meinung nach zumindest ein geschlossener Planenaufbau... Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 20, 2012 Report Share Posted May 20, 2012 1. Abschnitt geht ja für Oldies mit Holzgestell nicht mehr oder irre ich?! 2. Abschnitt: So was spezielles habe ich nicht. Nur das untergebaute Rollgestell. Das formschlüssig auf den Hänger wäre. Der Rest guckt nach vorne und hinten etwas rüber. Seitlich bis zu den Radkästen. Ich kann alles festverzurren, aber eben nicht ausschließen den ein oder anderen Splitter zu verlieren. Und die sensible Ware könnte ich mit Tempo bis problemlos nach MV überführen - müssen die anderen halt überholen oder hinter her krauchen. Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 21, 2012 Report Share Posted May 21, 2012 Hilfe !!! Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted May 21, 2012 Report Share Posted May 21, 2012 Hilfe !!! @MartinXXL: Schau mal HIER Eribär Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 21, 2012 Report Share Posted May 21, 2012 :lach: Wollte doch nur fachliche Antworten auf meine Fragen. Macht man sich schon vorher Gedanken und dann wird einen nicht mal geholfen ... Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted May 21, 2012 Report Share Posted May 21, 2012 :lach: Wollte doch nur fachliche Antworten auf meine Fragen. Macht man sich schon vorher Gedanken und dann wird einen nicht mal geholfen ... Ja, die Welt ist ungerecht.... Nein, im Ernst - ich kann Dir bei Deiner Frage nicht helfen. Wenn ich es könnte, hätte ich es getan. Eribär Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 22, 2012 Report Share Posted May 22, 2012 Will nicht (es war Vater) wie vor ca. 2 Jahren 35 € oder so bezahlen weil nur 'ne Plane beim Sandtransport fehlte ...Es ist zwar kein Sandtransport, aber warum nicht einfach 'ne Plane ueber die Kiste haengen und diese fest am Haenger verzurren? Dann duerfte auch das Problem des Ueberstandes geloest sein...... Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 22, 2012 Report Share Posted May 22, 2012 Weil ich so eine große Plane nicht habe - lässt sich aber ändern ... Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted May 22, 2012 Report Share Posted May 22, 2012 Weil ich so eine große Plane nicht habe - lässt sich aber ändern ...Also: Plane für 50 Euro kaufen um 35 Euro zu sparen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 22, 2012 Report Share Posted May 22, 2012 der Vorteil der Plane ist doch der, dass man die nach dem Transport immer noch hat, wogegen die 35 Euro für fehlendes Zubehör leider weg waren. Und merke: Nach dem Transport ist vor dem Transport! Wie ich Martin einschätze wird das nicht seine letzte Fuhre gewesen sein. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 22, 2012 Report Share Posted May 22, 2012 Also: Plane für 50 Euro kaufen um 35 Euro zu sparen.Naja, wenn sich Teile der Ladung lösen und womöglich nachfolgende Fahrzeuge treffen können, sind wir bereits im Anzeigenbereich und mit mindestens 50 Euro plus Spesen dabei. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted May 22, 2012 Report Share Posted May 22, 2012 Naja, wenn sich Teile der Ladung lösen und womöglich nachfolgende Fahrzeuge treffen können, sind wir bereits im Anzeigenbereich und mit mindestens 50 Euro plus Spesen dabei. Besteht nicht sogar die Möglichkeit das ihr die Weiterfahrt untersagt wenn die Ladung nicht genügend gesichert ist? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 23, 2012 Report Share Posted May 23, 2012 Die besteht nicht nur, eine Weiterfahrt mit ungesicherter Ladung wird immer untersagt werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 24, 2012 Report Share Posted May 24, 2012 Was auch verständlich ist. Ich möchte als Zweiradfahrer nicht auf die Fresse fallen wegen 'nem Kantholz auf der Autobahn oder so ... Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted May 24, 2012 Report Share Posted May 24, 2012 Gefährliches Pflaster, Was alles auf der Autobahn so verloren wird..Ladungssicherung Mit Gummispannern ? http://www.klsk.de, Foto des Monats v.a. August 2008, November 2009 Mein Tipp, so mancher Händler für Autoanhänger hat einen kleinen Fuhrpark an Vorführern, die -z.B. 2to. Anhänger, Ladefläche 5x2m mit Planenaufbau - man für kleines Geld tageweise mieten kann. Oder auch so mancher Handwerker hat so ein Geschoß rumstehen und leiht einem das Teil für ein paar Euros... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 24, 2012 Report Share Posted May 24, 2012 Die besteht nicht nur, eine Weiterfahrt mit ungesicherter Ladung wird immer untersagt werden. Bis zur ordnungsgemäßen (Nach-)Sicherung. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 November 2009Hier hat aber offensichtlich auch der zu geringe Abstand des Motorradfahrers eine Rolle gespielt. Denn immherin konnten die Kollegen ja ausweichen. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Die besteht nicht nur, eine Weiterfahrt mit ungesicherter Ladung wird immer untersagt werden. Bis zur ordnungsgemäßen (Nach-)Sicherung.Oder wenn sich herausstellt, dass das benutzte Fahrzeug gänzlich ungeeignet zum Transport dieser Ladung ist bleibt die Weiterfahrt so lange untersagt bis ein geeignetes Fahrzeug eintrifft, die Ladung umgeladen und wiederum entsprechend gesichert ist. November 2009Hier hat aber offensichtlich auch der zu geringe Abstand des Motorradfahrers eine Rolle gespielt. Denn immherin konnten die Kollegen ja ausweichen.Mag sein, normalerweise bin ich mit einer der ersten, der für eine vorrausschauende Fahrweise plädiert und wenn ich selbst unterwegs bin habe ich eigentlich immer auch ein Auge auf solche Sachen, wie z.B. ungesicherte Ladungen um einen großen Bogen um derartig tickende Zeitbomben zu machen. Allerdings gehören zu einem Unfall häufig zwei und da hat der PKW Fahrer mit seinem ungesicherten Kühlschrank eben einen gewaltigen Anteil ... angesichts dessen, wie man sich über Berufskraftfahrer wegen Kleinigkeiten das Maul zerreist halte ich es nur für richtig, wenn auch der Privatmann für seinen Mist entsprechend gerade steht.Dabei wäre so einfach gewesen Bordwand anständig geschlossen, das Kühlgerät (sind ja normalerweise nicht gerade schwer) direkt formschlüssig an die Stirnwand und ein vernünftiger Gurt drumrum, damit das Teil nicht schwuppdiwupp über die Bordwand auf die Straße hüpft... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Allerdings gehören zu einem Unfall häufig zwei und da hat der PKW Fahrer mit seinem ungesicherten Kühlschrank eben einen gewaltigen Anteil ... angesichts dessen, wie man sich über Berufskraftfahrer wegen Kleinigkeiten das Maul zerreist halte ich es nur für richtig, wenn auch der Privatmann für seinen Mist entsprechend gerade steht.Das wollte ich damit auch nicht sagen. Natürlich hat auch der Pkwfahrer seine schuld daran und mit Sicherheit auch die überwiegende. Mir war blos die einseitige Darstellung auf der verlinkten Seite aufgefallen.Zumindest ein Satz hätte ich mir dazu gewünscht. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Das kommt bestimmt daher, dass sich die Königsberger (http://www.klsk.de/) eigentlich nur mit dem Thema Ladungssicherung befassen - Unfallaufklärung machen die nur insoweit, wie die Ursachen im Bereich der LaSi liegen. Schuldzuweisungen sind absolut nicht deren Thema, die wollen hauptsächlich konstruktive Verbesserungsvorschläge machen, damit aus Fehlern gelernt wird und dröseln hierzu entsprechende Unfälle & Beispiele schlechter LaSi relativ objektiv auf. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Martin,hast keinen Gerüstbauer in der Nähe,der dir ggf ein Fangnetz leiht?Dieses -evtl doppellagig wenns zu groß ist,was ich vermute,denn meins hat länge 5m- über die Ladung geworfen,kannst du unten dann mittels Tauen,Spanngurten oder was auch immer fest mit dem Anhänger verbinden.Die Last,die durch das Netz auf der Ladung liegt sollte sich durch die große Auflagefläche gut verteilen,sodass die Karosserie keinen Schaden nehmen dürfte.Was du beachten solltest wäre das Nachspannen des Netzes nach wenigen Kilometern,da sich da sicherlich was tun könnte,nicht dass Ladung und Sicherung auf dem Anhänger ihre Spielchen treiben,die nicht erwünscht sind. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 26, 2012 Report Share Posted May 26, 2012 Oder wenn sich herausstellt, dass das benutzte Fahrzeug gänzlich ungeeignet zum Transport dieser Ladung ist bleibt die Weiterfahrt so lange untersagt bis ein geeignetes Fahrzeug eintrifft, die Ladung umgeladen und wiederum entsprechend gesichert ist. Stimmt. Diese Alternative gibt's natürlich auch noch. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 November 2009Hier hat aber offensichtlich auch der zu geringe Abstand des Motorradfahrers eine Rolle gespielt. Denn immherin konnten die Kollegen ja ausweichen.Mag ich nicht so unbedingt glauben. Man stelle sich vor, der PKW mit 80 km/h wirft den Kuelschrank ab, der Motorradfahrer dahinter - 40 m Abstand - hat bei diesem Tempo dann keine grosse Chance mehr...... Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 Was macht der bloß, wenn der vorausfahrende Pkw nix verliert - aber einen auf der Fahrbahn herumliegenden Gegenstand (Pflasterstein, Kantholz, ...) ohne erkennbares Ausweich- oder Bremsmanöver zwischen die Räder nimmt und der dann plötzlich unter dessen Heck zum Vorschein kommt...? Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 ...bei so kleinen Sachen (Pflasterstein, Kantholz,...) kannste mitm Motorrad bei so langsamen Geschwindigkeiten normalerweise relativ leicht ausweichen, aber so eine Gefrier-Kühlkombi macht halt auf einen Schlag die komplette Spur dicht. Ein nachfolgender (geländegängiger) Kieslaster, der das Teil geplättet und in tausend Fetzen hinten ausgeworfen hätten wäre lustiger und für den Motorradfahrer gesünder gewesen. Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 (edited) Martin,hast keinen Gerüstbauer in der Nähe,der dir ggf ein Fangnetz leiht?Dieses -evtl doppellagig wenns zu groß ist,was ich vermute,denn meins hat länge 5m- über die Ladung geworfen,kannst du unten dann mittels Tauen,Spanngurten oder was auch immer fest mit dem Anhänger verbinden.Die Last,die durch das Netz auf der Ladung liegt sollte sich durch die große Auflagefläche gut verteilen,sodass die Karosserie keinen Schaden nehmen dürfte.Was du beachten solltest wäre das Nachspannen des Netzes nach wenigen Kilometern,da sich da sicherlich was tun könnte,nicht dass Ladung und Sicherung auf dem Anhänger ihre Spielchen treiben,die nicht erwünscht sind. Perfekt - super Idee - das werde ich so machen - mal sehen ob ich mir so 'nen Netz leihen kann - ggf. muss ich es kaufen. Oder wenn sich herausstellt, dass das benutzte Fahrzeug gänzlich ungeeignet zum Transport dieser Ladung ist bleibt die Weiterfahrt so lange untersagt bis ein geeignetes Fahrzeug eintrifft, die Ladung umgeladen und wiederum entsprechend gesichert ist. Stimmt. Diese Alternative gibt's natürlich auch noch. Das wäre mir dann egal - würde die Papiere nehmen und sagen: kümmert euch als anordnende Behörde. Dieser Satz ist nicht ernst gemeint sondern eher lächelnd - denn ich weis, ich müsste mich drum kümmern Edited May 28, 2012 by Gast225 Leerzeilen entfernt Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 Das wäre mir dann egal - würde die Papiere nehmen und sagen: kümmert euch als anordnende Behörde. Dieser Satz ist nicht ernst gemeint sondern eher lächelnd - denn ich weis, ich müsste mich drum kümmern Da kennst du die aber schlecht, so etwas würde ich nicht einmal im Spaß sagen - am Ende kümmern die sich nämlich noch wirklich drum ... dann rückt nämlich z.B. faun, usw. an und zwar auf deine Kosten. Aber normalerweise kommt die günstige Lösung (= nur Bußgelder, usw.) zur Anwendung, indem sie dir als erstes die Papiere abnehmen, die Karre an die Kette legen (oder auch so) und du kannst dich bei ihnen wieder melden, wenn du soweit bist, dass sie das Ganze abnehmen und die Freigabe zur Weiterfahrt erteilen können - d.h. entweder du wirst tätig oder dein Fahrzeug steht bis zum St. Nimmerleinstag draußen auf irgendeinem Parkplatz - das allerdings nur wenn du Glück hast und nicht die Zapzarap-Trupps anfangen die Karre zu zerlegen. Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 Spaß = Ich würde es nicht mal sagen = ich denke mir meinen Teil. Und nur am Rande: meinst du mann würde solche Ketten nicht wieder abbekommen? Schneider usw. => ich würde es mich aber nicht trauen ... Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 ...die sind so fies, kleben ein Siegel drauf und damit biste dann bei §136 StGB. Außerdem verrät die Farbe der Kette, dass man es nicht gerade mit "Baumarktqualität" zu tun hat. Quote Link to post Share on other sites
Guest MartinXXL Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 Da will garantiert nicht hin. Da würde ich alles machen was die Herren möchten. I.d.R. sind das aber alles nur Menschen mit den man vernünftig reden kann. Man ist ja kein Profi als Privatmann. Richtig ist das die LaSi keinen Unterschied macht und ich alles gebe damit alles im grünen liegt. Denn ich möchte als Kradfahrer auch über kein Kantholz oder so fahren. Daher muss ich sehen wie ich das hinbekomme - wird schon ... Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted May 27, 2012 Report Share Posted May 27, 2012 @Aka,man könnte ja so flexen (wenn man als Brummifahrer denn sowas an Bord hätte) dass das Siegel nicht beschädigt würde....so ne Kette hat ja genug Glieder.*ironie aus Quote Link to post Share on other sites
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