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2x Zu Schnell - Einspruch - Gerichtsverhandlung


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Hallo Forumsmitglieder,

 

ich habe mich hier angemeldet, weil ich euren Rat haben möchte.

 

Ich wurde ein Mal mit 31 und ein Mal mit über 41 km/h zu schnell außerorts geblitzt.

Beim ersten Mal gabs kein Fahrverbot.

Beim zweiten Mal schon.

 

Da ich bei einer Autovermietung arbeite und praktisch nur dazu eingestellt bin, Fahrzeuge zu fahren (Zustellungen, Abholungen, Überführungen etc.), ist das eine heikle Situation für mich. Ich bin im Jahr gute 30.000 km unterwegs und verhalte mich eigentlich wirklich human im Straßenverkehr. Ich bin nicht der typische Raser. Aber bei den beiden Malen ist mir einfach irgendwie die Sicherung durchgebrannt und gerade da standen dann auch noch Blitzer.

 

Das Ergebnis ist nun ein einmonatiges Fahrverbot.

 

Da mein Job und damit meine Existenz dadurch ernsthaft auf dem Spiel steht (eindeutiger Kündigungsgrund laut Arbeitsvertrag), habe ich ein Schreiben an die Zentrale Bußgeldstelle aufgesetzt und meine Fehler bzw. Geschwindigkeitsüberschreitungen zugegeben, allerdings nach der Möglichkeit gefragt, das Fahrverbot aufzuheben, damit ich meine Existenzgrundlage nicht verliere. Meinem Schreiben legte ich die Kopie meines Arbeitsvertrages und ein zusätzliches Schreiben meines Regionalleiters, das ausgesagt hat, dass man mich ohne Führerschein kündigen würde, bei.

 

Nach kürzester Zeit bekam ich nun ein Schreiben des lokalen Amtsgerichtes mit einer Ladung zu einer Gerichtsverhandlung, die mein Fahrverbot behandeln soll. Der Regionalleiter, der das Schreiben aufgesetzt und unterschrieben hat, wird als Zeuge geladen.

 

Wie ist das nun zu verstehen?

Was meint ihr wird Thema der Verhandlung sein und wie gut oder eher schlecht stehen meine Chancen?

 

Ich habe jetzt Angst bekommen, weil ich von einer Bekannten gesagt bekommen habe, dass Sie Ihren Mitarbeitern (Montage) ähnliche Schreiben ausgestellt hat, weil diese auf ihren Führerschein angewiesen waren, das aber nicht berücksichtigt wurde. Alle Mitarbeiter mussten ihren Schein abgeben und aufgrund der Niederlage vor Gericht auch noch die Gerichtskosten (2.000 - 3.000€) zahlen. Letzteres ist das, was mir am meisten Angst macht (kein Rechtschutz).

 

Sie meint, ich soll die Strafe sofort schriftlich akzeptieren, damit es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt (in 2 Wochen) und mir die Kosten aufgrund der Niederlage ersparen.

 

Obwohl ich dann wahrscheinlich arbeitslos bin, überlege ich, es so zu machen, weil ich die Gerichtskosten momentan nicht aufbringen könnte und es das 2-3-fache eines monatlichen Lohns ist.

 

Was meint ihr?

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Hallo,

 

Die Gerichtskosten (die du auch in Raten abzahlen kannst) erscheinen mir aber sehr hoch, das würde einem Streitwert zwischen 9000 und 30.000 Euro entsprechen.

Wie wärs wenn du einfach mal bei Gericht anrufst und nach den ungefähren Kosten fragst.

Du solltest auch überlegen, daß bei einer Kündigung durch Selbstverschulden es bis zu 3 Monate kein Arbeitslosengeld geben kann.

 

mfg Gert

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Was meint ihr wird Thema der Verhandlung sein

Schreibst Du doch selber

Ladung zu einer Gerichtsverhandlung, die mein Fahrverbot behandeln soll.

 

wie gut oder eher schlecht stehen meine Chancen?
Kommt auf den Richter an. Da Du kurz vorher aber schon mal in einem etwas heftigeren Bereich geblitzt wurdest und das hier
Aber bei den beiden Malen ist mir einfach irgendwie die Sicherung durchgebrannt und gerade da standen dann auch noch Blitzer.
absolut unglaubwürdig ist bei der derzeitigen geringen Kontrolldichte, sehe ich Deine Chancen eigentlich eher schlecht. Auch ein Richter wird eher davon ausgehen, dass Du grundsätzlich etwas "zu tief fliegst" und nur diese beiden Male erwischt wurdest.

 

Wenn es sich um Dein erstes Fahrverbot handelt hast Du nach Rechtskraft des Bescheides im übrigen 4 Monate Zeit um es anzutreten, da dann das Jahr 2012 ist, besteht auch ein erneuter Urlaubsanspruch und es ist Dir zuzumuten das Fahrverbot in Deinen Urlaub zu legen.

 

Mein Tipp wäre daher den Einspruch zurückzuziehen.

 

 

 

Im übrigen kostet eine Gerichtsverhandlung zu einer Geschwindigkeits-Owi 47,- € zuzüglich Zeugenauslagen und eigene Anwaltskosten.

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@QTreiberin:

 

Ich habe meine Frage vielleicht etwas dumm formuliert.

Ich habe gemeint, was bei der Gerichtsverhandlung noch besprochen wird.

Wieso kommt es überhaupt zu einer und was passiert währenddessen? Ist es Standard, sobald sich jemand dazu äußert (ich habe die Taten ja nicht abgestritten, sondern nur meine Situation geschildert), dass eine Verhandlung einberufen wird?

 

Ich meine, was will man dann noch von mir wissen? Ich habe alles in schriftlicher Form bereits gesagt und zugegeben.

 

Ist eine Gerichtsverhandlung ein positives oder negatives Zeichen?

Gab es jemals Fälle, wo ein Fahrverbot wieder aufgehoben worden ist? - aus bestimmten Gründen und/oder mit erhöhter finanzieller Strafe?

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Hallo

 

Gerichtskosten (2.000 - 3.000€) zahlen. Letzteres ist das, was mir am meisten Angst macht (kein Rechtschutz).

 

Die Gerichtskosten sind bei einem Einspruch gegen ein Bußgeld deutlich geringer und bewegen sich eher zwischen 100 und 200 Euro, je nachdem, was noch an Nebenkosten (z. B. Zeugengeld) dazukommt.

 

Die von dir genannten Mitarbeiter werden eher wegen der Kündigung gegen ihren Arbeitgeber geklagt haben. Da wird dann der mögliche Gehaltsausfall hochgerechnet und davon die Gerichtsgebühren berechnet. Die Beträge können dann passen.

 

Nichts desto Trotz sehe ich wenig Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch gegen das Fahrverbot. Der Verlust des Arbeitsplatzes reicht für ein Absehen vom Fahrverbot nicht aus. Das war dir ja auch bereits vorher bekannt. Und wenn du mit albernen unglaubwürdigen Sprüchen wie "Ich bin nur zwei mal zu schnell gefahren und grade dann gemessen worden" kommst kann sich das eher strafverschärfend wegen Uneinsichtigkeit auswirken. Das ist bei einem normalen Bußgeld / Fahrverbot wie bei dir aber eher unwahrscheinlich.

 

Von einem Fahrverbot kann nur gaaaanz ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Führerschein sich einschneidend auf das Leben Dritter auswirkt. Also wenn z. B. dein Arbeitgeber durch deinen Führerscheinverlust Pleite gehen würde. Das muss er dann aber konkret belegen, einfaches Behaupten reicht nicht aus. Oder wenn du einen pflegedürftigen Verwandten hat, der auf deine Fahrten angewiesen ist. Aber auch das muss im Einzelfall belegt werden.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Im Übrigen war der erste Blitzer im Februar, der zweite im September.

Davor wurde ich jahrelang nicht geblitzt.

 

Und ich bin recht viel unterwegs. Hauptsächlich hier in der Region.

Zwischendrin aber auch mal in alle anderen Richtungen (Frankreich, Schweit, Österreich, Italien, Tschechien, Polen) auf den unterschiedlichsten Autobahnen.

Dabei rase ich wirklich nicht, sondern achte v.a. auf den Spritverbrauch und fahre dementsprechend gelassen und zurückhaltend.

 

Nur bei den beiden Malen (beide Male überholt und durch Verkehrsteilnehmer provoziert) war ich deutlich zu schnell unterwegs. Allerdings waren das nur kurze Augenblicke direkt nach dem Überholen.

 

Und ich fahre oft an Blitzern vorbei in unserer Region und rechne auch immer damit, und nie war was bisher, weil ich immer korrekt gefahren bin, außer Februar und September 2011.

 

Und jetzt bin ich dran

 

 

Hallo

 

Gerichtskosten (2.000 - 3.000€) zahlen. Letzteres ist das, was mir am meisten Angst macht (kein Rechtschutz).

 

Die Gerichtskosten sind bei einem Einspruch gegen ein Bußgeld deutlich geringer und bewegen sich eher zwischen 100 und 200 Euro, je nachdem, was noch an Nebenkosten (z. B. Zeugengeld) dazukommt.

 

Die von dir genannten Mitarbeiter werden eher wegen der Kündigung gegen ihren Arbeitgeber geklagt haben. Da wird dann der mögliche Gehaltsausfall hochgerechnet und davon die Gerichtsgebühren berechnet. Die Beträge können dann passen.

 

Nichts desto Trotz sehe ich wenig Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch gegen das Fahrverbot. Der Verlust des Arbeitsplatzes reicht für ein Absehen vom Fahrverbot nicht aus. Das war dir ja auch bereits vorher bekannt. Und wenn du mit albernen unglaubwürdigen Sprüchen wie "Ich bin nur zwei mal zu schnell gefahren und grade dann gemessen worden" kommst kann sich das eher strafverschärfend wegen Uneinsichtigkeit auswirken. Das ist bei einem normalen Bußgeld / Fahrverbot wie bei dir aber eher unwahrscheinlich.

 

Von einem Fahrverbot kann nur gaaaanz ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Führerschein sich einschneidend auf das Leben Dritter auswirkt. Also wenn z. B. dein Arbeitgeber durch deinen Führerscheinverlust Pleite gehen würde. Das muss er dann aber konkret belegen, einfaches Behaupten reicht nicht aus. Oder wenn du einen pflegedürftigen Verwandten hat, der auf deine Fahrten angewiesen ist. Aber auch das muss im Einzelfall belegt werden.

 

Gruss

 

MrMurphy

 

 

Mein Arbeitgeber geht ohne mich nicht pleite.

Er müsste nur jemanden einstellen, weil er mich feuert oder mir einen Monat Urlaub gibt.

 

Nur ich selber bin auf meinen Führerschein angewiesen, und das nicht, um in die Arbeit zu kommen (sind 10 Minuten zu Fuß), sondern um in der Arbeit zu fahren (es fällt wirklich viel Fahrerei an).

 

Also soll ich es lieber sein lassen, oder?

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@QTreiberin:Ist es Standard, sobald sich jemand dazu äußert (ich habe die Taten ja nicht abgestritten, sondern nur meine Situation geschildert), dass eine Verhandlung einberufen wird?

 

Ich meine, was will man dann noch von mir wissen? Ich habe alles in schriftlicher Form bereits gesagt und zugegeben.

Deiner "Bitte" vom Fahrverbot abzusehen wurde von der Bußgeldstelle nicht gefolgt, so dass diese als Einspruch angesehen wurde und zuständigkeitshalber zur Entscheidung ans Gericht abgegeben wurde.

 

Zu den "Chancen" für Dich habe ich oben schon geschrieben, zu den Kosten auch und auch was ich tun würde.

 

Er müsste nur jemanden einstellen, weil er mich feuert oder mir einen Monat Urlaub gibt.
Auch nicht unbedingt glaubwürdig, dass ein Arbeitgeber, jedes Mal wenn ein Mitarbeiter seinen Jahresurlaub nimmt, jemanden einstelt.
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In meiner Zeit als Autovermiet-Assistent, so heißt die Berufsbezeichnung, bin ich in meinen jungen Jahren jetzt vielleicht knapp 100.000 km mit über 1.000 verschiedenen Fahrzeugen unterwegs gewesen und habe mich zu 95% an die Geschwindigkeitsvorschriften sämtlicher Länder gehalten. Und die Tempoüberschreitungen lagen überwiegend unter 21 km/h.

 

Darüber war ich bewusst vielleicht 10 Mal (meistens bei Überholvorgängen) und 2 Mal wurde ich geblitzt. So ist es wirklich :whistle:

 

Bei uns wird auf den Land- und Staatstraßen recht viel geblitzt, nur immer woanders.

Deshalb ist man immer vorsichtig. Einige Male war ich es nicht und jetzt hats mich erwischt.

 

So habe ich versucht zu argumentieren. Von der Fülle an einzelnen Fahrten (meist 15 - 50 km kurz, das mehrmals täglich) waren die allermeisten wirklich im Rahmen eines korrekten Fahrens, so bilde ich mir das zumindest ein und so habe ich es versucht auch rüberzubringen in meinem Schreiben.

 

Das war dann wohl nicht besonders schlau, die Vergehn so runterzuspielen :/

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Hallo,

 

Also soll ich es lieber sein lassen, oder?

 

Wer nicht wagt der nicht gewinnt. Die Erfolgsaussichten sind aber äußerst gering.

 

Ich persönlich würde eher versuchen, das mit Urlaub und notfalls Krankheit über die Bühne zu bringen.

 

Ich meine, was will man dann noch von mir wissen?

 

Dir soll Gelegenheit gegeben werden, deine Angaben weiter zu erläutern. Es kann ja sein, das du zu den Ausnahmen gehörst, das weiß der Richter ja nicht.

 

Gruss

 

MrMurphy

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@QTreiberin:Ist es Standard, sobald sich jemand dazu äußert (ich habe die Taten ja nicht abgestritten, sondern nur meine Situation geschildert), dass eine Verhandlung einberufen wird?

 

Ich meine, was will man dann noch von mir wissen? Ich habe alles in schriftlicher Form bereits gesagt und zugegeben.

Deiner "Bitte" vom Fahrverbot abzusehen wurde von der Bußgeldstelle nicht gefolgt, so dass diese als Einspruch angesehen wurde und zuständigkeitshalber zur Entscheidung ans Gericht abgegeben wurde.

 

Zu den "Chancen" für Dich habe ich oben schon geschrieben, zu den Kosten auch und auch was ich tun würde.

 

Er müsste nur jemanden einstellen, weil er mich feuert oder mir einen Monat Urlaub gibt.
Auch nicht unbedingt glaubwürdig, dass ein Arbeitgeber, jedes Mal wenn ein Mitarbeiter seinen Jahresurlaub nimmt, jemanden einstelt.

 

 

Alles klar.

Ich werde heute noch meinen Rückzieher aus der ganzen Sache verfassen und darauf hoffen, dass ich mit Biegen und Brechen meinen Job behalte

 

Dir soll Gelegenheit gegeben werden, deine Angaben weiter zu erläutern. Es kann ja sein, das du zu den Ausnahmen gehörst, das weiß der Richter ja nicht.

 

Gruss

 

MrMurphy

 

OK.

Ich habe mir gedacht, dass es für bestimmte Berufsgruppen vielleicht Ausnahmen gibt, wenn es das erste Vergehen dieser Art war bzw. um das erste Fahrverbot ging. Zumindest sind mir da einige Meinungen bei einer kruzen Google-Recherche "zu Ohren" gekommen, woraufhin ich mein Schreiben aufgesetzt habe. Bzw. dass unter bestimmten Umständen Ausnahmen gemacht werden, z.B. wenn die Existenzgrundlage des Täters gefährdet ist und er z.B. höhere Strafen in Kauf nimmt.

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Ich habe mir gedacht, dass es für bestimmte Berufsgruppen vielleicht Ausnahmen gibt, wenn es das erste Vergehen dieser Art war bzw. um das erste Fahrverbot ging. (...) wenn die Existenzgrundlage des Täters gefährdet ist und er z.B. höhere Strafen in Kauf nimmt.
Bei einem "Ersttäter" (und das bist Du wegen des anderen Verstoßes nicht mehr) besteht die Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes von einem Fahrverbot abzusehen. Zum Beispiel bei (wirklicher!) Existenzgefährdung oder den von @MrMurphy genannten Tatsachen.

 

Aufgrund Deines Urlaubsanspruches für 2012 liegt diese bei Dir aber nicht vor und so etwas wird auch Dein Regionalleiter vor Gericht gefragt werden.

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Ich habe mir gedacht, dass es für bestimmte Berufsgruppen vielleicht Ausnahmen gibt, wenn es das erste Vergehen dieser Art war bzw. um das erste Fahrverbot ging. (...) wenn die Existenzgrundlage des Täters gefährdet ist und er z.B. höhere Strafen in Kauf nimmt.
Bei einem "Ersttäter" (und das bist Du wegen des anderen Verstoßes nicht mehr) besteht die Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes von einem Fahrverbot abzusehen. Zum Beispiel bei (wirklicher!) Existenzgefährdung oder den von @MrMurphy genannten Tatsachen.

 

Aufgrund Deines Urlaubsanspruches für 2012 liegt diese bei Dir aber nicht vor und so etwas wird auch Dein Regionalleiter vor Gericht gefragt werden.

 

 

Beim ersten Blitzer hatte ich ja noch kein Fahrverbot.

Nur die "Androhung", dass es eines gibt, wenn ich nochmal über 26 km/h bin.

 

Deswegen bin ich trotzdem kein Ersttäter mehr, oder? Das bezieht sich aufs Geblitzt-Werden allgemein, oder? Nicht aufs Geblitzt-Werden-mit-Fahrverbot zum 1x...

 

Na gut ich merke schon ich habe mir das viel zu einfach vorgestellt und habe keine Chance.

Das klügste wäre es, alles zurückzuziehen und den Schein für einen Monat abzugeben.

 

Entstehen eigentlich irgendwelche Kosten, weil ich Einspruch eingelegt hab (unbewusst?...ich wollte ja erstmal nur fragen, ob man in meiner Situation davon absehen kann?)

 

Das Fahrverbot ist echt das schlimmste, was mir passieren konnte.

Ich fahre viel Auto und genieße es und wenn ich schonmal ein Wochenende frei hab oder Urlaub habe, dann fahre ich immer an irgendwelche weiter entfernte Orte. Es wird schwierig, einen passenden Zeitraum von 4 Wochen zu finden, in denen ich nicht Auto fahr. Aber das wird schon. Stellt sich nur die Frage, inwieweit der Arbeitgeber da mitspielt.

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Das bezieht sich aufs Geblitzt-Werden allgemein, oder? Nicht aufs Geblitzt-Werden-mit-Fahrverbot zum 1x...
Richtig. Ein Ersttäter könnte sich vielleicht auf ein "Augenblicksversagen" berufen, Du hast Dir aber schon eine Owi im hohen Bereich nur 7 Monate vorher geleistet. Damit hast Du den Trumpf Ersttäter "verspielt".

Jemandem, der sooo sehr beruflich auf seine FE angewiesen ist, sollte nach dem ersten Warnschuss mehr auf seinen rechten Fuß achten, oder die Folgen tragen.

 

Es wird schwierig, einen passenden Zeitraum von 4 Wochen zu finden,
Nicht vier Wochen, sondern einen Monat.

Tipp: Nimm den Februar...

 

Entstehen eigentlich irgendwelche Kosten, weil ich Einspruch eingelegt hab
Nein.

 

habe keine kaum eine Chance
So ist es richtiger... :whistle:
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Tipp: Nimm den Februar...

 

Tipp: Schau mal in einen Kalender. Nimm den April; hat einen Tag mehr als der Februar,

aber dafür 2 Feiertage. Sparst Du einen U-Tag. (Habe für heute meine Erbsen gezählt :whistle: )

 

Gruss

snb

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Bei einem "Ersttäter" (und das bist Du wegen des anderen Verstoßes nicht mehr) besteht die Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes von einem Fahrverbot abzusehen.

Die Möglichkeit von einem Fahrverbot abzusehen besteht auch bei allen anderen Betroffenen.

Der Richter ist nicht an den Bußgeldkatalog gebunden.

 

Meinem Vater wurde sogar schonmal ungefragt von der Staatsanwaltschaft angeboten das fragliche Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße einzutauschen. Und das trotz ordentlicher Treue-Punktzahl in Flensburg. Allerdings handelte es sich auch nicht um ein Regelfahrverbot, sondern um ein fakultatives nach Ermessen der Bußgeldstelle.

 

Aber auch jedes andere Fahrverbot kann von Staatsanwaltschaft / Gericht umgewandelt werden. Allerdings sollte bei nicht grundsätzlich absehbarer Bereitschaft, die hier ja nicht zu erkennen ist, schon gute Gründe beigebracht werden, will man eine Chance haben.

 

Ich würde in den nächsten Tagen den zuständigen Richter anrufen, ihm meine Lage schildern und ihn fragen wie er die Sache mit der Rücknahme des Fahrverbots einschätzt. Dabei würde ich vielleicht darauf verzichten zu erwähnen, dass man ausgerechnet bei den einzigen beiden Malen wo man so schnell unterwegs war geblitzt wurde. Das klingt nämlich unglaubwürdig.

Eventuell ist es dem Richter ganz recht ein Verfahren schnell und unbürokratisch vom Tisch zu bekommen, wenn klar wird, dass du nicht gegen die Messung etc. vorgehen willst sondern lediglich das Fahrverbot umgewandelt haben möchtest.

 

Danach kann man dann immer noch sehen was man machen möchte.

Mir persönlich wären es die 47€ Gerichtskoten (die 23,50€ aus dem Bußgeldbescheid fallen dann übrigens weg - also beträgt das Risiko eigentlich nur 23,50€) wohl wert im Fall der Fälle auch mündlich im Gerichtssaal mein Glück zu versuchen.

 

Dass dein Chef geladen ist ist schonmal kein schlechtes Zeichen, kann er doch deine Aussage bzgl. des Kündigungsgrundes bezeugen.

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Mir persönlich wären es die 47€ Gerichtskoten (die 23,50€ aus dem Bußgeldbescheid fallen dann übrigens weg - also beträgt das Risiko eigentlich nur 23,50€) wohl wert im Fall der Fälle auch mündlich im Gerichtssaal mein Glück zu versuchen.
Vorsicht, das sind "nur" die Gerichtskosten...
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Ich würde vor Gericht gehen, denn es geht hier um insgesamt zwei Fahrverbote über jeweils einem Monat und das ohne die 4 Monate "Auswahlzeit".

 

- ein Monat aus dem zweiten Verstoß weil schneller als +41 km/h,

- ein weiterer Monat aus dem Bonusprogramm, weil man innerhalb von 12 Monaten zwei mal schneller als +25 km/h war, der Doppelfehler.

 

Da der zweite Verstoß jedoch noch strittig ist und damit noch nicht rechtskräftig vor liegt, ist das Bonusfahrverbot bisher noch nicht erwähnt worden. Wird dann aber unausweichlich kommen und dann auch noch ohne jede Auswahlzeit von 4 Monaten, weil es kein erstes Fahrverbot mehr ist.

 

Gegen das Bonusfahrverbot wird man nichts machen können, da der erste Verstoß längst rechtskräftig ist und der zweite Verstoß bereits zugegeben wurde. Aber wenn man das Fahrverbot aus dem jetzigen Verstoß in ein höheres Bußgeld umwandeln kann und damit dann nicht mehr besteht, dann ist das Bonusfahrverbot das erste Fahrverbot und kann zeitlich innerhalb von 4 Monaten frei gewählt werden.

 

Ich vermute, dass dies auch der Hintergrund der angesetzten Verhandlung inkl. Ladung des Chefs sein könnte. Hier steht der Arbeitsplatz und damit die Existenz wegen dem Passus im Arbeitsvertrag auf dem Spiel, wobei dieser Passus nicht ganz so astrein ist.

 

Somit könnte es sein, dass hier das ("erste") Fahrverbot aus dem Verstoß umgewandelt wird und das ("zweite") Fahrverbot aus dem Bonusprogramm zwar angetreten werden muss, allerdings zum Einen dann 4 Monate Zeit zum Antreten besteht und zum Zweiten in der Verhandlung der Chef darauf hingewiesen wird, dass ein einmonatiges Fahrverbot kein rechtmäßiger Kündigungsgrund ist. Ein mehrmonatiges oder auch mehrmalige Fahrverbote allerdings schon.

 

Kommt allerdings auch noch auf viele weitere Details an, daher auch die Klärungsnotwendigkeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. ZB. ist die Tätigkeit tatsächlich eine echte Vollexistenz oder nur die Nebentätigkeit eines "hauptberuflichen" Studenten.

 

Das Kostenrisiko ist recht gering, die Chancen auf Umwandlung des einen Fahrverbotes und damit Erhalt des Arbeitsplatzes aber nicht unerheblich.

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was hier noch gar nicht angesprochen wurde, ist die Möglichkeit eines "unbezahlten Urlaubs" während des Fahrverbotes.

 

Während eine Verhandlung vor Gericht könnte der Chef auch nach dieser Möglichkeit gefragt werden.

Damit wäre der Arbeitsplatz mittelfristig erhalten, der Chef hätte Planungssicherheit, könnte zB eine studentische

Hilfskraft für diesen Job einplanen.

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aus welcher region kommst du eigentlich?

 

sind die verstöße während der arbeitszeit oder in der "freizeit" passiert?

 

so nen passus in nen arbeitsvertrag aufzunehmen zeigt einmal mehr, was der mensch als "arbeitsmittel" in unserer gesellschaft für einen stellenwert hat, nämlich keinen...

 

ich glaube niemand kann sich davon frei machen, dass er nicht mal in solch eine situation kommt wie du sie gerade erlebst, du bist offen und gestehst und bekommst dafür in doppelter hinsicht auf die nase...

 

moral von der geschicht: tricksen, tarnen, täuschen lohnt sich eben doch... :rolleyes:

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... so nen passus in nen arbeitsvertrag aufzunehmen zeigt einmal mehr, was der mensch als "arbeitsmittel" in unserer gesellschaft für einen stellenwert hat, nämlich keinen...

Ein wenig viel Klischeepauke.

 

a) Ich hatte doch geschrieben, dass ein solcher Passus eben keine sonderliche Rechtswirksamkeit in dieser, unserer Gesellschaft hat.

 

b) Mehr als +41 über soll, nachdem man bereits deutlich "angezählt" wurde und dann auch noch die Fahrerlaubnis existenziell benötigt - wie oft denn noch "ein Auge zudrücken"? Wie viele "Freifahrtscheine" für Berufskraftfahrer sollte es geben? Sollte es überhaupt "Bonusverstöße" geben, wenn es einem beruflichen Bezug hat?

 

Dass "berufsnahe" Verfehlungen für den Einzelnen schwerwiegendere Gesamtfolgen haben, darf doch nicht darüber hinweg täuschen, dass man durch das Begehen fast immer auch wirtschaftliche Vorteile erhalten hat. Die dadurch möglichen Vorteile darf es geben, die damit verbundenen Nachteile jedoch nicht?

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prinzipiell bin ich ja auch ganz deiner meinung, aber dennoch finde ich solch eine klausel moralisch ziemlich verwerflich...

 

jemanden emotional ständig unter druck zu halten und im gegenzug über burn-out-fälle zu jammern hat etwas von einer gewissen doppelmoral seitens der arbeitgeber....aber in summe passt es halt doch irgendiwe gut ins bild dieser gesellschaft...

 

klar wurde er angezählt, sicher ist es auch nicht entschuldbar, dennoch ist ihm zum einen die erhlichkeit (in diesem falle eine form von, sorry, blödheit) und zum anderen das jahrelange unauffällige fahren zu gute zu halten...

 

viel öfter schlagen hier diverse unerfahrene fahranfänger auf, die innerhalb weniger 1.000km zahlreiche verstöße zusammenbringen...

 

ich möchte keinen in schutz nehmen oder etwas gut heißen, aber ich möchte auch nicht, dass man hier vorschnell zu vorverurteilungen kommt....

 

die beschriebenen fälle kenne ich nur zu gut, die schlafen mit 60 einen auf der landstraße vor dir weg um dann just in dem moment wo du zum überholen ansetzt aufzuwachen und mit zu beschleunigen, ich möchte nicht schwören müssen, dass es in so einer situation nicht auch mal zu einem übertritt in dieser größenordnung kommen könnte...

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prinzipiell bin ich ja auch ganz deiner meinung, aber dennoch finde ich solch eine klausel moralisch ziemlich verwerflich...

Das ist aber eine Sache, die dem hier einzelnen Arbeitgeber anzulasten ist und nicht "der Gesellschaft", denn die urteilt - vertreten zB. durch die Arbeitsgerichte - doch deutlich anders.

 

 

Was den konkreten Vorfall angeht, vergleiche ich derartige Dinge immer mit anderen Berufsgruppen, um das auch selbst neutraler betrachten zu können:

 

jemanden emotional ständig unter druck zu halten und im gegenzug über burn-out-fälle zu jammern hat etwas von einer gewissen doppelmoral seitens der arbeitgeber....

Waren die Geschwindigkeitsübertretungen dem Arbeitgeber anzulasten, oder in dem Falle dann doch ausschließlich auf der Arbeitnehmerseite motiviert?

 

Es hat doch hier bisher keinerlei "Druck" gegeben, weil bisher die Vorschriften eingehalten wurden. Der Knüppel mit "der Gesellschaft" passt doch gerade hier ganz sicher nicht.

 

Hat ein Baustatiker einen "Druck", weil er stets richtig rechnen muss und wenn ihm mal eine Sicherung durchbrennt - und dann aufgrund von unkontrollierter Wut und nicht mal versehentlich, aufgrund eines Zahlendrehers die Hütte zusammenfällt - dann einen besonderen, beruflich orientierten Bonus verdient?

 

 

klar wurde er angezählt, sicher ist es auch nicht entschuldbar, dennoch ist ihm zum einen die erhlichkeit (in diesem falle eine form von, sorry, blödheit) und zum anderen das jahrelange unauffällige fahren zu gute zu halten...

Soll jetzt diese Ehrlichkeit einen Bonus bringen und ein Abstreiten, Vertuschen, Täuschen eine Strafverschärfung. Hat der Baustatiker einen Bonus verdient, weil alle anderen Häuser, bis eben nur auf das Eine, noch stehen?

 

 

ich möchte keinen in schutz nehmen oder etwas gut heißen, aber ich möchte auch nicht, dass man hier vorschnell zu vorverurteilungen kommt....

Hier gibt es die übliche Strafe, was eben dafür vorgesehen ist und keine Verschärfungen.

 

Dass hier aufgrund anderer Dinge, dem beruflichen Bezug es deutlich härter ausfallen wird, als bei manch anderem, dafür ist doch das Gerichtsverfahren angesetzt, damit jemand, ein Richter, individuell entscheiden kann. Denn die bisher involvierten Personen, der Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle, dies nicht entscheiden kann bzw. darf.

 

Ich empfinde doch gerade hier ein funktionierendes Beispiel dafür, dass eben doch in "der Gesellschaft" individuelle Dinge auch Berücksichtigung finden, zumindest genauer überprüft werden. Allerdings darf es mMn. nicht so weit führen, dass Berufsgruppen, die in ihrem beruflichen Bereich eine besondere Aufmerksamkeitspflicht haben, eine Art Benus erhalten, wenn sie genau dieser individuellen beruflichen Pflicht nicht nachkommen.

 

Der Bauleiter, der einfach mal auf Absturzsicherungen verzichtet, weil die unnötig Zeit zum Aufbauen kosten und dann auch nur im Weg (nach unten) sind?

 

 

die beschriebenen fälle kenne ich nur zu gut,

...

dass es in so einer situation nicht auch mal zu einem übertritt in dieser größenordnung kommen könnte...

Man hat in jedem Beruf mit "Idioten" zu tun, egal ob Kollegen, Kunden oder Chef. Bedeutet "Professionalität" nicht genau das Gegenteil von "Sicherung durchbrennen", dem korrekten Umgang mit "nervenden" Situationen?

 

Du hast ernsthaft Verständnis dafür, dass Dir der Koch Soße von vorgestern über das Essen machen, weil Du sicherlich zu denen gehörst, die sich grundsätzlich bei Kollegen auslassen, dass das Essen mal wieder zu kalt war?

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