HolziFFB 0 Posted November 1, 2011 Report Share Posted November 1, 2011 Hallo Forum,um's vorweg zu nehmen, ich hab gesucht und nix gefunden ;-) Mein Problem:Ich befuhr eine Landstraße ohne Geschwindigkeitsbegrenzung.Vor einer langgezogenen Linkskurve stand ein Schild "Baustelle" mit dem Zusatz "Verschmutzte Fahrbahn". Eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgte nicht - ich bremste dennoch auf ca. 60-70 km/h ab.Nach ca. 100 Metern war dann tatsächlich auf der linken Seite ein Baustelle, die aus einem Schotterweg auf die Landstraße führte. Ab dieser Stelle war die Fahrbahn dann auch für ca. 20 Meter leicht verschmutzt (deutlich sichtbare, staubige Fahrspuren von LKWs).Weitere 50 Meter weiter (also ca. 70 Meter nach der Baustellenausfahrt) liegt direkt neben der rechten weißen Fahrbahnmarkierung ein etwas mehr als Faustgroßer Schotterstein (offensichtlich vom LKW gefallen, aber definitiv aus der Baustelle), den ich natürlich mit dem rechten Vorderrad erwischt habe. Ergebnis: Reifen und Felge im Eimer. Nun stellen sich mir folgende Fragen:wie lange muss ich mit (weiteren) Verschmutzungen nach einer Baustellenausfahrt überhaupt rechnen?muss ich überhaupt mit dermaßen großen Steinen rechnen?hätte ich meine Geschwindigkeit noch mehr vermindern müssen, auch wenn kein zusätzliches Schild dies fordert? Da ich mir vorstellen kann, dass es bei der Schadensregulierung wieder gezeter gibt, würde ich mich auch über weitere Argumente und Tipps sehr freuen. Gruss Holzi Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted November 1, 2011 Report Share Posted November 1, 2011 ...Weitere 50 Meter weiter (also ca. 70 Meter nach der Baustellenausfahrt) liegt direkt neben der rechten weißen Fahrbahnmarkierung ein etwas mehr als Faustgroßer Schotterstein (offensichtlich vom LKW gefallen, aber definitiv aus der Baustelle...Nichts als reine Mutmaßungen, der kann auch von einem ganz anderen LKW gefallen sein, der da entlang fuhr. Oder irgendein sonstiger LKW hat das Ding im Bereich der Baustellenausfahrt mitm Zwilling mitgenommen und auch wieder fallen lassen. Oder irgendwelche Kinder haben sich einen Spaß gemacht und mit dem Zeug rumgeworfen. Würde sagen Sichtfahrgebot gerade mitm Motorrad sollte man den Fahrbahnbelag ständig gut im Auge behalten... wundere mich immer wieder über so manchen Motorradfahrer, wenn man auf einer öffentlichen Straße unterwegs ist als wäre man auf einer Rennstrecke. Fahr übrigends selbst und wenn man mit guten 100km/h in irgendwelchen Kurvenkombinationen unterwegs ist und dann noch ohne dass ensprechende Sicht besteht überholt wird macht man sich so seine Gedanken - gerade wenn man weiß was auf unseren Straßen so alles unterwegs ist und/oder rumliegt oder -steht... ...ein Schild "Baustelle" mit dem Zusatz "Verschmutzte Fahrbahn"...Die Schilderkombination ist eine Warnung, bedeutet "erhöhte Aufmerksamkeit" und nicht "ab hier Zahlen wir deine Schäden"... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 1, 2011 Report Share Posted November 1, 2011 Da ich mir vorstellen kann, dass es bei der Schadensregulierung wieder gezeter gibtGlaube ich nicht. Wenn Du eine Vollkasko hast, wird die wohl zahlen. Ansonsten: entweder Du oder keiner. Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted November 1, 2011 Author Report Share Posted November 1, 2011 @aka:Du interpretierst zu viel.Ich war nicht mit dem Motorrad unterwegs.Dort spielen bestimmt keine Kinder (warum ist mir zu müßig hier zu erklären).Der Stein passt nicht zwischen Zwillingsreifen!Was die Schilderkombination bedeutet ist mir klar, doch wo endet ihr Gültigkeitsbereich?Meine Fragen lauten ganz anders Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 1, 2011 Report Share Posted November 1, 2011 muss ich überhaupt mit dermaßen großen Steinen rechnen? Mußt Du, unabhängig von Baustellen auf oder neben der Straße sowie irgendwelchen Schildern - q.e.d. Ob der Stein überhaupt von jener Baustelle gekommen sein kann, sollte sich feststellen lassen - wenn nicht, hast Du kaum eine Chance, irgendwen zu finden, der auch nur teilweise haftbar zu machen sein könnte - dafür übrigens, daß Du schlicht nicht aufgepaßt hast: Einen Stein zu verfehlen statt genau mit dem Reifen drüberzufahren sollte eigentlich kein Problem sein - immerhin hättest Du angesichts eines dort auftauchenden größeren Hindernisses in der Lage sein müssen, vor diesem anzuhalten Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted November 1, 2011 Report Share Posted November 1, 2011 natürlich mit dem rechten Vorderrad erwischt habe. Ergebnis: Reifen und Felge im Eimer. [*]hätte ich meine Geschwindigkeit noch mehr vermindern müssen, auch wenn kein zusätzliches Schild dies fordert? Schadensregulierung Wie hoch hätte die sein sollen? Die Behörde hätte mit einem solchen Stein rechnen müssen und dir dementsprechend die Geschwindigkeit vorschreiben müssen. Ich würde sagen wäre dafür ok gewesen. Die wäre natürlich auch ohne den Stein da gewesen... Du willst jetzt also die Behörde verklagen weil kein Limit da war? Wegen jemand wie dir gibt es überhaupt so ein Limit. Man muß sich an dir orientieren. Überall.Reiner Selbstschutz der Behörde vor Klagen. Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted November 1, 2011 Author Report Share Posted November 1, 2011 Ob der Stein überhaupt von jener Baustelle gekommen sein kann, sollte sich feststellen lassenDer Stein stammte definitiv von dieser Baustelle. Einen Stein zu verfehlen statt genau mit dem Reifen drüberzufahren sollte eigentlich kein Problem sein - immerhin hättest Du angesichts eines dort auftauchenden größeren Hindernisses in der Lage sein müssen, vor diesem anzuhaltenWie schon geschrieben lag er direkt neben der weißen Begrenzungslinie am rechten Fahrbahnrand. Der Stein selbst war ebenfalls weiß, was ein rechtzeitiges Erkennen nicht gerade erleichterte.Ein größeres Hindernis hätte ich bestimmt wahrgenommen. Nichts desto trotz, es geht hier nicht um hätte, könnte usw. usw.An den Umständen und wie es dazu geführt hat lässt sich nun nichts mehr ändern.Auch geht es nicht darum, ob ich bei dem zuständigen Baustellenbetreiber irgendwelche Forderungen stellen könnte. Ich würde mich nun doch sehr über klare Antworten zu folgenden (noch immer offenen) Fragen freuen:wie lange muss ich mit (weiteren) Verschmutzungen nach einer Baustellenausfahrt überhaupt rechnen?muss ich überhaupt mit dermaßen großen Steinen rechnen - schließlich heißt es "Verschmutzte Fahrbahn" und nicht "Vorsicht Steinschlag"?hätte ich meine Geschwindigkeit noch mehr vermindern müssen, auch wenn kein zusätzliches Schild dies fordert? Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted November 1, 2011 Author Report Share Posted November 1, 2011 Am Beitrag von andicorsa merke ich, dass meine Fragen noch immer nicht verstanden wurden. Seine Antwort habe ich jedenfalls auch nicht verstanden.Deshalb starte ich einen erneuten Versuch, der unabhängig vom eigentlichen Unfallhergang, dem entstandenen Schaden und die bisherigen Antworten steht. Also stumpfe Fakten und Fragen mit der schlichten Bitte um Beantwortung. Es wird auf eine Baustelle mit verschmutzter Fahrbahn mit dem Zeichen 123 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1006-35 hingewiesen.http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3a/Zeichen_123.svg/120px-Zeichen_123.svg.pnghttp://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/a0/Zusatzzeichen_1006-35.svg/120px-Zusatzzeichen_1006-35.svg.pngÜber welche Strecke bis nach der Baustelle (in Metern) gilt diese Warnung (gemäß StVO)?Wie groß dürfen die Schmutzpartikel sein?Wie schnell (in km/h) darf ich ab dem Warnschild fahren? Quote Link to post Share on other sites
rth 513 Posted November 1, 2011 Report Share Posted November 1, 2011 liegt direkt neben der rechten weißen Fahrbahnmarkierung ein etwas mehr als Faustgroßer Schotterstein (offensichtlich vom LKW gefallen, aber definitiv aus der Baustelle), Hallo Holzi,wenn du die Nummer des LKW hast kannst du es ja bei seiner Haftpflichtversicherung versuchen. Ansonsten keine Chance aus meiner Sicht.MfGrth Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted November 1, 2011 Report Share Posted November 1, 2011 Über welche Strecke bis nach der Baustelle (in Metern) gilt diese Warnung (gemäß StVO)?Wie groß dürfen die Schmutzpartikel sein?Wie schnell (in km/h) darf ich ab dem Warnschild fahren?Dazu gibt die StVO keine konkreten Zahlen her. Du musst halt >>so lang<< >>so langsam<< fahren, bis das Problem sicher nicht mehr besteht. Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted November 1, 2011 Author Report Share Posted November 1, 2011 Aaaah ja, das ist doch mal eine (wenn auch nicht gerade positive) Antwort.Danke Ichtyos Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 1, 2011 Report Share Posted November 1, 2011 ... lag er direkt neben der weißen Begrenzungslinie am rechten Fahrbahnrand. Der Stein selbst war ebenfalls weiß, was ein rechtzeitiges Erkennen nicht gerade erleichterte. Wieso...? Einen weißen Stein auf der weißen Linie (die zum Befahren ohnehin nicht zur Verfügung steht!) könnt' man wohl in der Tat übersehen - aber neben der Linie, also auf dunklem Fahrbahnbelag muß der doch auffallen wie'n Schalke-Fan auf der BVB-Weihnachtsfeier Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 2, 2011 Report Share Posted November 2, 2011 Ist das die Erziehung - oder ist das typisch deutsch? Da faehrt wer - sei es aus Nachlaessigkeit, sei es aus Daemlichkeit - gegen einen auf der Strasse (fast neben der Strasse) liegenden Stein und sucht nun jemanden, der seinen Schaden bezahlt? Was nur, wenn weit und breit keine Baustelle vorhanden gewesen waere, wohl aber der Stein? Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 2, 2011 Report Share Posted November 2, 2011 Was nur, wenn weit und breit keine Baustelle vorhanden gewesen waere, wohl aber der Stein? Das liegt doch auf der Hand: Mineralogische Herkunftsanalyse,BKA durchsucht alle in Frage kommenden Steinbrüche und stellt Versandunterlagen sicher,Auswertung von Mautdaten aller dort jemals beladenen Lkw,Identifizierung des Übeltäters,Ortung desselben mittels Mautsatelliten,A5 zwischen Friedberg und Bad Homburger Kreuz: SEK seilt sich vom Hubschrauber auf den Lkw ab,(...) c.s. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted November 2, 2011 Report Share Posted November 2, 2011 Es wird auf eine Baustelle mit verschmutzter Fahrbahn mit dem Zeichen 123 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1006-35 hingewiesen.http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3a/Zeichen_123.svg/120px-Zeichen_123.svg.pnghttp://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/a0/Zusatzzeichen_1006-35.svg/120px-Zusatzzeichen_1006-35.svg.pngÜber welche Strecke bis nach der Baustelle (in Metern) gilt diese Warnung (gemäß StVO)?Wie groß dürfen die Schmutzpartikel sein?Wie schnell (in km/h) darf ich ab dem Warnschild fahren? Sorry, aber diese Fragen sind sicher mit ein Grund, warum in Deutschland so eine Regulierungswut herrscht. Hallo Holzi,wenn du die Nummer des LKW hast kannst du es ja bei seiner Haftpflichtversicherung versuchen. Ansonsten keine Chance aus meiner Sicht.MfGrth Aber auch nur dann, wenn der LKW "Ladung" verloren hat. Stammt der Stein aus den Reifen, ist es einfach Pech. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 2, 2011 Report Share Posted November 2, 2011 (...)Sorry, aber diese Fragen sind sicher mit ein Grund, warum in Deutschland so eine Regulierungswut herrscht. Kein Grund, sich zu entschuldigen: Recht haste! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 2, 2011 Report Share Posted November 2, 2011 Auswertung von Mautdaten aller dort jemals beladenen Lkw, c.s.Zum Glück gesetzlich nicht erlaubt. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted November 2, 2011 Report Share Posted November 2, 2011 Blindfliegen à la TE auch nicht Tolles Argument übrigens - ausgerechnet in diesem Forum... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 2, 2011 Report Share Posted November 2, 2011 Tja man sucht sich halt das Beste immer heraus. Quote Link to post Share on other sites
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