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Guten Tag zusammen,

 

bei einer Abstandsmessung wurde ich in NRW bei 123 km/h mit 29m Abstand (5/10) statt 62m zum vorrausfahrenden Fahrzeug gemessen/fotografiert.

 

 

 

Anhand der Fotos stellen sich mir folgende Fragen:

 

1. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Länge der Messstrecke? Wenn ja, welche?

 

2. Wird ein plötzliches verzögern/langsamer werden des Vorrausfahrenden berücksichtigt, seine Geschwindigkeit während der

Abstandsmessung geprüft/dokumentiert?

 

3. Wer kennt die rechtliche Grundlage zum Einsatz von VIDIT VKS 3.1, und die nicht Anlassabhängige Dauervideoaufzeichnung

mit "automatisierter Auswertung" ? (Infos des Herstellers sind bekannt)

 

4. Muss nach einer PTB-Zulassung (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) vor dem Einsatz des VIDIT VKS 3.1 auch eine rechtliche

Grundlage folgen? Gibt es diese rechtliche Grundlage, wer kann sie benennen?

 

 

Danke für eure Antworten.

 

Gruß

Ratsuchender

post-32463-1311581353_thumb.jpg

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Moin und Willkommen im RF!

 

Zu 1.

 

Nein, es gibt nur eine Vorgabe der Gerichte, da wird von nicht nur kruzfristig gesprochen. Im Klartext muss die Unterschreitung mindestens 200 Meter betragen.

Bei dir sind es ca. 68 Meter im Bild und die Aufzeichnung beginnt erheblich vorher, dann sind schnell 300 - 500 Meter zusammen.

 

Zu 2.

 

Ja, jedes Messung wird überprüft, bei Unsicherheiten ( Ausscheren anderer, Bremsvorgängen, etc. ) passiert nichts, dann sind die Bedingungen zu 1. nicht erfüllt.

 

Zu 3.

 

Die gesetzliche Grundlage wird je nach Gebiet u.a. über § 100 StPO gesehen, der Einsatz dann über § 53 OWig/163 StPO,

 

alles unter Berücksichtung des a.P.R. gemäß Unrteil des BVerfG.

 

Zu 4.

 

Nein, sobald die Zulassung der PTB erfolgt, kann das Gerät eingesetzt werden, zusätzlioche Gesetze sind nicht erforderlich.

 

 

dete

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bei einer Abstandsmessung wurde ich in NRW bei 123 km/h mit 29m Abstand (5/10) statt 62m zum vorrausfahrenden Fahrzeug gemessen/fotografiert.

 

Sieht nach klarer Murksabzocke aus. Wir haben hier einen Fachmann. Der User m3 wird sich um deinen Fall kümmern und dir bei der Entwicklung einer Strategie helfen.

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[mod]

@taxi42

Ich moechte Dich bitten, zukuenftig von solchen Beitraegen Abstand zu nehmen. Sie helfen dem Fragenden nicht weiter und sorgen nur fuer Verwirrung. Wenn Du also nichts sachdienliches beizutragen hast, dann trage halt nichts bei!

[/mod]

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zu 3

 

Die Daueraufzeichnung ist für die Übersichtskamera wohl noch zulässig.

Bei der Identkamera (Fahrerkamera) sollte automatisch oder manuell ein zuschalten erforderlich. Je nach Version kann die VKS eins von beiden.

 

 

persönliche Meinung:

Auch die Daueraufzeichnung der Übersichtskamera ist in meinen Augen vor der Rechtsprechung des BVerfG eher nicht zulässig, da die Bildqualität zumindest der Nahbereichskamera es ermöglicht auch hier in das Persönlichkeitsrecht einzugreifen.

Die Gerichte sehen dies allerdings wie oben angegeben.

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Danke für eure Hinweise und Antworten.

 

Werde mir nun überlegen, was ich in einem eventuellen Einspruch/Widerspruch sinnvolles entgegen bringen kann.

 

Kann ich die Videoaufzeichnung der Messung anfordern? Interessant wäre zu erfahren, ob das Wohnwagengespann geblitzt wurde, weil zu schnell.

 

Dann wäre die Situation eine andere, weil ein einscheren der Fahrzeuge vom mittlerern Fahrstreifen auf den ersten Fahrstreifen deutlich später erfolgen würde u.s.w.

 

Wenn der Fahrzeugführer direkt vor mir, verlangsamt (Gas weg nimmt, nicht bremst) komme ich ja für kurze Zeit auch näher, z.B. wenn für mich kein Grund ersichtlich ist (freie Spur vor ihm o.ä.) bis ich dann versuche den Abstand wieder zu vergrößern (Ohne Voll- bzw. Notbremsung (grins).

 

Bei mobilen Radaranlagen wird doch auch die Messanlage ausgerichtet, wie ist das bei Videoanlagen, z.B. die Nähe zu Metallteilen (Brückenpfeiler und Geländer)?

 

Klar das diese Geräte gerne "möglichst versteckt" aufgestellt werden.

 

Danke und Gruß

Ratsuchender

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Irgendwelche Geräte oder Gegenstände haben keine Auswirkung, da ja nur mittels Videokamera aufgezeichnet wird.

 

Ein Abbremsen oder schneller fahren des Vordermanns würde ich soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, ausschließen. Wenn man sich an den Fahrstreifenbegrenzungen orientiert so sollte der Abstanden an beiden Messpunkt gleich sein.

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Und, du kannst die Videoaufzeichnung anfordern, ob du sie kriegst, steht auf einem anderen Blatt!

Selbst, wenn du sie hast, kannst du damit nicht viel anfangen, es sei denn du kaufst dir das VKS - Programm.

 

Aber, wer hat schon 35 000 Euro über?

 

 

dete :cop01:

  • Like 1
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@ Gast225

 

ein Abbremsen oder schneller fahren des Vordermanns würde ich soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, ausschließen. Wenn man sich an den Fahrstreifenbegrenzungen orientiert so sollte der Abstanden an beiden Messpunkt gleich sein.

 

ein Abbremsen ist auf den beiden Fotos überhaupt nicht feststellbar, da der Zeitabstand der beiden Fotos unter 2 sekunden liegt.

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@ dete

 

 

Und, du kannst die Videoaufzeichnung anfordern, ob du sie kriegst, steht auf einem anderen Blatt!

Selbst, wenn du sie hast, kannst du damit nicht viel anfangen, es sei denn du kaufst dir das VKS - Programm.

 

Aber, wer hat schon 35 000 Euro über?

 

 

dete :cop01:

 

es besteht nicht nur für PVB´s (Polizeivollzugsbeamte) ein Recht am eigenen Bild. Demnach muss ich keine teure Technik deshalb besitzen.

Daher war diese "Aussage" wenig bis gar nicht hilfreich.

 

dete, bist du beim VD???

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@ Gast225

 

ein Abbremsen oder schneller fahren des Vordermanns würde ich soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, ausschließen. Wenn man sich an den Fahrstreifenbegrenzungen orientiert so sollte der Abstanden an beiden Messpunkt gleich sein.

 

ein Abbremsen ist auf den beiden Fotos überhaupt nicht feststellbar, da der Zeitabstand der beiden Fotos unter 2 sekunden liegt.

Hier geht es nicht um Abbremsen mit einer negativen Beschleunigung von 0,1, sondern normales abbremsen und das kann ich auch bei 2 Sekunden sehen, zumal der hintere aufgrund der Reaktionszeit darauf nicht reagieren kann sofern erst ab dem Bereich das Bremsen begann.

Ohne die gesamte Sequenz kann eine Beurteilung aber nicht erfolgen und da braucht es zunächst einmal auch keine Technik für 30T€. :cop01:

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@ dete

 

es besteht nicht nur für PVB´s (Polizeivollzugsbeamte) ein Recht am eigenen Bild. Demnach muss ich keine teure Technik deshalb besitzen.

Daher war diese "Aussage" wenig bis gar nicht hilfreich.

 

dete, bist du beim VD???

 

Du sprichst in Rätseln!

 

Dein Recht am eigenen Bild wird hoch geachtet, das Bild wird z.B. nicht herumgereicht! :think:

 

Ansonsten kannst du alles weiter im KUG nachblättern.

 

2. Ja

 

 

 

dete

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Hallo zusammen,

 

es haben sich u.a. folgende neue Fragen für mich ergeben:

 

1. müssen Messstellen/Messbereiche vom Messfahrzeug einsehbar sein?

 

1a. Wenn ja, muss diese Einsehbarkeit der Messstellen/Messbereiche permanent gegeben sein?

 

2. Kennt jemand Urteile diesbezüglich, vielleicht mit link oder Aktenzeichen?

 

 

Danke und Gruß in die Runde (oder in die ein oder andere Ecke, lach).

Ratsuchender

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1. Ja, es ist gegeben, weil ständig auf dem Monitor zu sehen und, acuh durch das Fenster.

 

1a. muss nicht, ist aber.

 

2. Nö, ist von der Anlage her logisch ( willste dir die mal ansehen? )

 

 

dete

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  • 2 weeks later...

@ dete (auch D.T. genannt? grins)

 

du hast geschrieben "1. Ja, es ist gegeben, weil ständig auf dem Monitor zu sehen und, "auch durch das Fenster."!!!????

 

ein Fenster des Messfahrzeuges, richtig? (Bild A) niemand schaut immer auf den Monitor, eher nachher die Aufzeichnung an, wo interessantes drauf zu sehen ist, oder?

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2055gn9k0358i4.jpg

 

Die Messfahrzeuge werden aber oft nicht sichtbar auf Brücken abgestellt, oder irre ich da? grins

 

"1a. muss nicht, ist aber. " ??? immer? Laut Vorschrift (gesetzlich/dienstintern) ???

 

Wie ist dass denn, wenn unmittelbar vor der Brücke, von der gemessen wird, eine Schilderbrücke hängt? (Bild A)

 

Sind Um - Anbauten an Brückengeländer von der zuständigen Behörde genehmigt worden? (Bild B)

http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2066wlcdxzpt4s.jpg

 

Ist ein von der Brücke heruntergelassenes und festmontiertes Stahlseil nicht eine Gefahr bei Unfällen besonders mit

 

Zweirädern??

http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2066wlcdxzpt4s.jpg

 

Danke und Gruß

 

Ratsuchender

 

P.S. dete wie meinst du das genau?(2. Nö, ist von der Anlage her logisch ( willste dir die mal ansehen? )?

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@Ratsuchender ( RS genannt? :sneaky: ),

 

Die Konstruktion wurde von der zuständigen Straßenbaubehörde genehmigt, deshalb kein Problem.

 

Das Stahlseil ist narrensicher (Schutzmannssicher) angebracht.

 

Wenn die Anlage läuft, wird auch hingesehen, macht ja sonst keinen Sinn.

 

Bei einer Messstelle wurde eine Schilderbrück aufgestellt, Messstelle aufgegeben, weil man siht ja nichts, dann braucht man auch nicht zu filmen.

 

Angebot, dir wird exclusiv die Anlage vorgeführt!

 

dete ( nicht DT genannt! :D )

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@ dete

 

danke für deine Antworten.

 

"Bei einer Messstelle wurde eine Schilderbrück aufgestellt, Messstelle aufgegeben, weil man siht ja nichts, dann braucht man auch nicht zu filmen."

 

Das heisst, wo sich schon eine Schilderbrücke vor einer Brücke befindet, sollte von vorne rein nicht gemessen werden, richtig?

Das Bild mit Schilderbrücke ist der "Ort wo man u.a. mich gemessen hat", die Schilderbrücke steht schon länger dort.

 

Einerseits "lohnenswerter" wg. geringerem Entdeckungsrisiko, allerdings unter Umständen gefährlicher, weil eventuell schreckhafte Fahrzeugführer kurz davor in die Eisen steigen können. Und dann kommt mehr als nur Freude auf.

 

 

Angebot, dir wird exclusiv die Anlage vorgeführt!

 

Interessantes Angebot, danke. Wo wäre das denn (Reg.Bez.) ?

 

Habe jetzt die Möglichkeit, die Videoaufzeichnung zu bekommen, ich soll nen CD-Rohling schicken. Ist schon unterwegs.

 

Danke und Gruß

RS, grins

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Moin Ratsuchender,

 

die Einrichtung einer VKS-Messstelle kostet ca. 2 000 Euro, also wird sie da eingerichtet, wo sie passt. Für uns ist das dort, wo man eine Strecke mit den Kameras gut einsehen kann. Steht da so ein Ding im Weg, kommt da erst gar keine hin bzw. wird aufgegeben.

 

Ich mache meinen Dienst in Hannover, wenn du in der Nähe wohnst oder bist, melde dich mal. Bin nun bis Mi. außerorts, ab Do. wieder in H. .

 

Rohling (bin) hab ich selber, aber die Messung war vermutlich nicht bei uns.

 

Gruß dete

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es besteht nicht nur für PVB´s (Polizeivollzugsbeamte) ein Recht am eigenen Bild. Demnach muss ich keine teure Technik deshalb besitzen.

Daher war diese "Aussage" wenig bis gar nicht hilfreich.

 

dete, bist du beim VD???

 

Ja, finde ich auch, dass es bei der heutigen Technik möglich sein sollte, dass sich der Beschuldigte das Video anschauen darf (auch ohne Anwalt etc.). Am besten alle Videos (anonymisiert) bei Youtube einstellen.

 

Das Recht am eigenen Bild gilt hier nicht, weil nicht du, sondern nur ein paar Autos gefilmt wurden. Und die haben kein Recht am eigenen Bild.

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@ trafficmaster

 

du hast gechrieben:

 

Ja, finde ich auch, dass es bei der heutigen Technik möglich sein sollte, dass sich der Beschuldigte das Video anschauen darf (auch ohne Anwalt etc.).

 

Mir wurde die Möglichkeit gegeben, die relevante Videosequenz zu erhalten. Habe einen CD-Rohling hingeschickt und vergangene Woche mit Videosequenz von der zuständigen VI (Verkehrsinspektion) zurück bekommen. Völlig problemlos auch ohne Anwalt. Höflich fragen hilft.

 

Das Recht am eigenen Bild gilt hier nicht, weil nicht du, sondern nur ein paar Autos gefilmt wurden. Und die haben kein Recht am eigenen Bild.

 

Falsch, da von meinem Dienstfahrzeug der Halter, dann der Fahrer festgestellt wurde, greift das Recht am eigenen Bild doch, grins.

Das gilt auch für die Videosequenz.

 

 

Gruß

RS

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@ dete

 

Moin Ratsuchender,

 

die Einrichtung einer VKS-Messstelle kostet ca. 2 000 Euro, also wird sie da eingerichtet, wo sie passt. Für uns ist das dort, wo man eine Strecke mit den Kameras gut einsehen kann. Steht da so ein Ding im Weg, kommt da erst gar keine hin bzw. wird aufgegeben.

 

Ich mache meinen Dienst in Hannover, wenn du in der Nähe wohnst oder bist, melde dich mal. Bin nun bis Mi. außerorts, ab Do. wieder in H. .

 

Rohling (bin) hab ich selber, aber die Messung war vermutlich nicht bei uns.

ende/

 

--------------

Hatte mich nicht richtig ausgedrückt, die bearbeitende Bussgeldstelle hat mir die Anschrift der zuständigen VI genannt, dort habe ich dann einen CD-Rohling geschickt und die haben mir die Videosequenz auf der CD zurück geschickt.

 

Schade, Hannover ist leider weit weg aber sollte ich mal dienstlich in die Ecke kommen, meld ich mich. Danke fürs Angebot.

 

Übrigens deine Bemerkung bzgl. "Rohling" ist ja wenn im gesundem Maße im Bereich Polizeivollzugsdienst notwendig, einerseits zum Selbstschutz, anderseits bei dem was dort erlebt werden muss teilweise nicht anders zu verarbeiten.

 

 

Gruß

RS

 

Die Videosequenz zeigt klar, dass der VT vor mir mit zu geringer Geschwindigkeit die Fahrzeuge auf der Mittelspur überholt hat, obwohl kein anderer VT vor ihm auf seiner Fahrspur war. Es ist zu vermuten, dass er die Messstelle kannte oder erkannt hat, dachte es handele sich um eine Geschwindigkeitsmessung und dadurch verlangsamt hat (ist auf den beiden Fotos nicht zu erkennen aber auf der Videosequenz.

Edited by Gast225
Quotes neu gesetzt
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  • 4 months later...

Hallo zusammen,

 

ich bin der Threadstarter Ratsuchender der sich neu registrieren musste.

 

Es hat sich etwas getan in der Sache:

 

Nachdem die bearbeitende Stelle zu keiner Entscheidung kam, wurde die ""Akte" an das zuständige Amtsgericht zwecks Entscheidung geschickt.

 

 

Heute kam von dort Post:

 

"Das Verfahren wird nach §47 Abs. 2 OWIG eingestellt, weil eine Ahndung nicht geboten erscheint"

 

 

 

§ 47

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

 

 

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.

 

(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

 

(3) Die Einstellung des Verfahrens darf nicht von der Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder sonstige Stelle abhängig gemacht oder damit in Zusammenhang gebracht werden.

 

 

Viele Grüße

 

Ratsuchender1a

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"...weil eine Ahndung nicht geboten erscheint."

 

Son Müll habe ich vorgestern erst gelesen, der Leiter der STA war garnicht fröhlich darüber! :cop01:

 

 

dete

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Naja so wichtig scheint es der StA ja nicht gewesen zu sein, denn immerhin muss sie zustimmen oder auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung vorab verzichten.

 

Also soll sie sich im Ergebnis nicht aufregen, wenn etwas nicht in ihrem Sinne entschieden wird.

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Na ja,

 

wen eine junge aufstrebende Staatsanwältin so ihre Arbeit macht ( weil sie das Verfahren nicht kennt ), kann sich der Leiter sehr wohl über ihr Unvermögen aufregen, oder?

 

dete

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Dresden???

 

Der Urstollen wurde nicht in Dresden erfunden. :whistle:

 

Kleiner Tipp schau mal in die Signatur.

Allerdings wirst du dann mit meinen Arbeitsort auch ein paar hundert Kilometer daneben liegen.

 

Edit:

Die Vorgaben welche Strafen und in welcher Höhe bei Gericht beantragt werden, war aber in Thüringen.

 

Da gibt/gab es eine ganze Fallliste.

 

Edit 2:

Wer sich nicht an die internen Dienst- und Handlungsanweisungen hält, wird natürlich gegebenenfalls abgemahnt oder wenn er oder sie die Sache dann immer noch nicht kapiert hat versetzt oder sogar entlassen.

Schließlich geht es hier nicht um ein paar Cent, sondern viele viele Steuergelder.

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Sorry,

 

ich esse so etwas nicht und weiß das auch leider nicht, werde mich informieren, wo es noch Untergebvene gibt!

 

Ists recht so? :whistle:

 

 

dete

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Hallo zusammen,

 

nach meiner Auswertung der von der zuständigen VI erhaltenen Videosequenz ergaben sich folgende Fakten, die beim AG in die Entscheidung vermutlich eingeflossen sind;

 

Folgende Fakten, die ich der Bussgeldstelle seinerzeit mitgeteilt hatte:

 

der vor mir fahrende VT hat innerhalb der Sichtstrecke der Videoaufzeichnung seine Geschwindigkeit vor der Messstelle verlangsamt, ohne das vor ihm eine Verkehrssituation das erfordert hätte. (Bestätigt durch die nachträgliche Auswertung der Videoaufsequenz und Geschwindigkeitsmessung der zuständigen VI, ich hatte nach Erhalt der Videosequenz darum gebeten).

 

er ist mit seinem Fahrzeug auf der gesamten Sichtstrecke der Videosequenz nicht mal auf gleiche Höhe mit den auf der Mittelspur fahrenden zu überholenden Fahrzeugen gekommen.

 

Innerhalb der "tatsächlichen Messstrecke" war mir der Nachweis gelungen, durch den Timecode der Aufzeichnung, mein zu dichtes auffahren für unter drei Sekunden zu dokumentieren (dichtes Auffahren muss über einen längeren Zeitraum stattfinden, der jedoch innerhalb der Rechtssprechung sehr dehnbar ausgelegt wird".

 

Wichtig war auch, dass ich natürlich den Verstoß an sich zugegeben habe, er jedoch durch mehrere Umstände auf die ich keinen Einfluss hatte, nicht zu vermeiden war.

 

 

Vermutlich wurde dann der Text "weil eine Ahndung nicht geboten erscheint." gewählt.

 

 

Nichtdestrotrotz bitte ich alle lesenden Verkehrsteilnehmer zu bedenken, dass fahrlässiges und besonders vorsätzliches dichtes auffahren, dass Leben anderer und auch das eigene Kosten kann, oder Menschen in den Rollstuhl o.ä.

 

 

 

Entgegen der allgemein gerne verbreiteten Infos, dass zu dichtes auffahren Hauptunfallursache sei, ist nicht ganz richtig:

 

Das Fehlverhalten der Fahrzeugführer bei Unfällen mit Personenschaden ist in einer interessanten Statistik des Bundesamtes für Statistik hier nachzulesen:

 

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms...enderPrint.psml

 

 

Allerdings erhöhen sich die Unfallrisiken beim Zusammentreffen verschiedener Unfallursachen erheblich.

 

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms...0420B0.internet

 

 

 

Gruß und allzeit gute sichere Fahrt

 

Ratsuchender1a

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  • 6 years later...

Ich greife diese alte Diskussion wieder auf, da ich kürzlich auf einer Brücke einer Geschwindigkeitsmessung begegnet bin. Mein Genevo One M und der ALP blieben stumm. Ich bin ein zweites und drittes mal vorbeigefahren; keine Warnung vor Laser oder Radar. Es muss eine Vidit Vks 3 gewesen sein. Hilft da etwas dagegen?

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Ich greife diese alte Diskussion wieder auf, da ich kürzlich auf einer Brücke einer Geschwindigkeitsmessung begegnet bin. Mein Genevo One M und der ALP blieben stumm. Ich bin ein zweites und drittes mal vorbeigefahren; keine Warnung vor Laser oder Radar. Es muss eine Vidit Vks 3 gewesen sein. Hilft da etwas dagegen?

Ja, Abstand und zHG einhalten.

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