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Parken In Umweltzone Ohne Angebrachte Feinstaubplakette, Aber Mit Bere


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Intention:

Heute neues Auto angemeldet und ehrlich gesagt zu geizig gewesen eine Umweltplakette zu kaufen (Hat Euro 2, Grüne Plakette also kein Problem), da ich die ganze Feinstaubgeschichte für wenig effektiv und zielgerichtet halte...

Werde mir wohl die Tage noch eine kaufen damit ich Ruhe habe...trotzdem nur mal so aus juristischem Interesse:

 

Fall:

Angenommen ein PKW parkt/fährt ohne gültige Plakette in eine Umweltzone und wird kontrolliert. Der PKW würde aber eine grüne Plakette bekommen. Wie wäre die Strafe?

 

Bkat 153 :

Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen 40 Euro, 1 Punkt

 

Meiner Meinung nach wird der Tatbestand des BKat 153 im vorliegenden Fall nicht erfüllt, da bei oben genanntem Fahrzeug kein "Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luft" vorliegt. Lediglich wurde vom Fahrzeughalter bzw. Führer die notwendige Plakette nicht ordnungsgemäss angeklebt.

 

Meine Fragen nun:

1)

Liege ich mit meiner Einschätzung falsch und der Tatbestand der nicht ordnungsgemäss angebrachten Plakette ist mit einem Verkehrsverbot in den entsprechenden Zonen gleichgesetzt?

(Falls dem so ist wäre ich sehr an einer juristischen Begründung interessiert)

2)

Ich habe Recht. Was wäre dann der Tatbestand für mein obiges Handeln? Wäre das ganze etwa sogar Ahndungsfrei?

 

Mfg

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Die 40 Euro werden auch fällig, wenn die Plakette nicht geklebt ist bzw. da wo sie hingehört.

 

Wenn man nach der systematik also auch den Willen des Gesetzgebers geht, also weniger Feinstaub in den Zone, so dürfte es nicht zur Betsrafung kommen, da wie du sagtest eine grüne Plakette möglich wäre und damit keine Gefahr für ein mehr an Feinstaub besteht.

 

Aber das interessiert die Umweltabzockstädte nicht. Vor allen das klamme Berlin zieht dies gnadenlos mit Unterstützung des Amtsgerichts Tiergarten durch.

Hier wird sogar eine Halterhaftung unterstellt, obwohl der Tatbestand seinem Wortlaut nach

 

Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen

 

sofern man ihn auf seinen Sinn teleologisch reduziert, keinesfalls eingreift.

 

Vom reinen Wortlaut her, nimmt man bei sehr weiter Auslegung des Begriffs natürlich auch mit Parken am Verkehr teil. :rolleyes:

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Die 40 Euro werden auch fällig, wenn die Plakette nicht geklebt ist bzw. da wo sie hingehört.

 

 

Nö.

 

Lt. StVO ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, eine Plakette in der Farbe, die der Emissionsklasse seines Fahrzeuges entspricht, MITZUFÜHREN. Verstößt er dagegen, kostets Kohle.

 

Er muß die Plakette NICHT an der Windschutzscheibe angebracht haben und auch NICHT das Fahrzeugkennzeichen eingetragen haben.

Diese beiden Punkte werden im Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert. Ein Handeln gegen diesen § des BImSchG ist aber nicht sanktioniert!

 

Ich habe das auch noch mal ausführlich als PDF als Handlungsanweisung für die Polizei Bremen mit allen §§ und Textstellen. Daher die Klugscheisserei hier :rolleyes:

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Die 40 Euro werden auch fällig, wenn die Plakette nicht geklebt ist bzw. da wo sie hingehört.

 

 

Nö.

 

Lt. StVO ist der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, eine Plakette in der Farbe, die der Emissionsklasse seines Fahrzeuges entspricht, MITZUFÜHREN. Verstößt er dagegen, kostets Kohle.

Nein, falsch

 

Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_...R221810006.html

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Das ist ja alles gut und schön, was im BImSchG steht (genau das habe ich ja oben auch schon geschrieben) - nur: Ein Verstoß gegen das BImSchG kann nicht im Rahmen der StVZO geandet werden!

 

Edit: Ich such die genaue Grundlage raus; kann aber dauern, da ich im Moment viel um die Ohren habe.

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Es wird ja auch nicht der Verstoß gegen des BImSchG geahndet, sondern der Verstoß gegen die Beschilderung.

 

Tatbestandsnummer 141621

 

Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug

am Verkehr teil.

 

§ 41 Absastz 1 i.V.m. Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

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Das dürfte aber nur passen, wenn das entsprechende Zusatzschild nicht angebracht ist?!

Ist das Zusatzschild angebracht, gilt

die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) ausgestattet sind

 

Ob ausgestattet = aufgeklebt heißt werden wohl die Gerichte entscheiden (müssen).

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Ob ausgestattet = aufgeklebt heißt werden wohl die Gerichte entscheiden (müssen).

Sie muss nicht geklebt sein. Aber so angebracht, dass "sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört". Somit dürfte Kleben eines der einfachsten Möglichkeiten darstellen.

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Geklebt muss sie nicht sein, aber wie willst du sie anders anbringen das sie beim ablösen sich zerstört.

 

Was ich mich frage, warum muss die Plakette sich eigentlich zerstören. Auf der Plakette steht doch eh das Kennzeichen und das gehört dem Fahrzeug. ;)

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@Gast225: Das frage ich mich auch; es ist doch leicht nachprüfbar, ob die Plakette zum Fahrzeug gehört.

 

@Shortshifter: Das Wechselkennzeichen wird ja so unattraktiv gemacht (Steuer muß für alle Fahrzeuge gezahlt werden, zeitgleich benutzen kann man aber nur eines), daß ich keinen Grund sehe, warum jemand dieses Angebot wahrnehmen sollte. Höchstens versicherungsseitig könnte es einen Kostenvorteil bringen, aber schätzungsweise auch nur bei der Haftpflicht, da Diebstahl etc. bei allen Fahrzeugen drohen.

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Was ich mich frage, warum muss die Plakette sich eigentlich zerstören. Auf der Plakette steht doch eh das Kennzeichen und das gehört dem Fahrzeug. :rolleyes:

Schon mal was von Wechselkennzeichen gehört, du Schlaumeier? ;)

 

Wird ja wohl demnächst kommen.

Naja da wird noch genug Wasser die [regionalen Fluß einsetzen].

 

Was das aber mit der Plakette und zerstören zu tun hat, keine Ahnung, denn dann sollte die Plakette ja gerade wechselbar sein, denn es soll ja ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge und nicht ein Fahrzeug mit mehreren Kennzeichen geben. :D

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... keine Ahnung, denn dann sollte die Plakette ja gerade wechselbar sein,....

Darf sie nicht, denn die Plakette ist ja Fz-speziefisch.

Und gerade deswegen muß sie sich beim Lösen auch zerstören (und deshalb auch a.d. Scheibe geklebt werden), damit man eben nicht beim Wechselkennzeicheneinzatz die grüne Plakette an ein Fz mit roter Plakette wechseln kann.

 

gruß Hawk

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... keine Ahnung, denn dann sollte die Plakette ja gerade wechselbar sein,....

Darf sie nicht, denn die Plakette ist ja Fz-speziefisch.

Und gerade deswegen muß sie sich beim Lösen auch zerstören (und deshalb auch a.d. Scheibe geklebt werden), damit man eben nicht beim Wechselkennzeicheneinzatz die grüne Plakette an ein Fz mit roter Plakette wechseln kann.

 

gruß Hawk

Ist ja mein reden, aber unser Shortshifter vielleicht ja noch nicht.

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Und gerade deswegen muß sie sich beim Lösen auch zerstören ......

 

Vielleicht geht es ja wie mit den Schweizer Vignetten. Man nehme eine gerade Klinge eines Teppichbodenmessers und führe diese zwischen Glasscheibe und Plakette. Bei den Schweizern kann man dann mit etwas Vorsicht und Gefühl, die Vignette unzerstört ablösen und in ein anderes Auto kleben.

 

Bei den vielen Schrottauto´s auf meinem Hof müsste ich das mal probieren ;) .

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Was ich mich frage, warum muss die Plakette sich eigentlich zerstören. Auf der Plakette steht doch eh das Kennzeichen und das gehört dem Fahrzeug. :130:

Schon mal was von Wechselkennzeichen gehört, du Schlaumeier? ;)

 

Wird ja wohl demnächst kommen.

 

 

Dann gehe ich mit den Papieren vom "Grüne Plaketten"-Auto zur Zulassungsstelle oder zum Tüv, lasse mir eine zweite geben ... und klebe sie auf den Euro 1-Diesel von 1991...

 

Also mich betrifft das nicht, aber der ganze Plakettenmüll nervt so langsam. Fehlt nur noch das es auch in Deutschland eine Autobahnvignette gibt... dann siehst bald garnichts mehr durch die Windschutzscheibe. Das ist dann wohl ok... aber wehe Du hast einen Minni-Steinschlag in der Windschutzscheibe... da meckert gleich der TÜV ... typisch DEUTSCH :whistling:

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Hi

was ich mich seit dem Ursprungspost frage:

Warum gibt jemand tausende von EURonen aus für ein neues Auto (oder auch nur hunderte, wenn es was älter ist), dann noch die Zulassungskosten und das neue Kennzeichen und ist dann zu geizig, die 5 EUR für die blöde Plakette auszugeben?

"Gute" Händler kleben die Plakette auch ohne kosten.

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Es sind nicht die 5 Euro, sondern die Art und Weise wie dies durchgesetzt wird und das wichtigste es bringt im Ergebnis NICHTS, aber auch GAR NICHTS in Bezug auf eine Reduzierung des Feinstaubes.

 

Aber dazu gibt es ja einen eigenen Thread.

 

Edit:

Durch die Zonen wird in meinen Augen der Verkehr nur verlagert und sicherlich durch Umwege auch mehr verbraucht.

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  • 4 weeks later...

Hallo zusammen,

habe ja noch einen Nachtrag angedroht. Quelle: Handlungsanleitung Überwachung der Umweltzone, Intranet Polizei Bremen. Auszug:

 

"Ist auf der Plakette nach einem Umzug des Halters in einen anderen

Verwaltungsbezirk noch das alte Kennzeichen auf der Plakette vermerkt oder wird

die Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht, liegt formal ein Verstoß

gegen § 3 Abs. 2 35. BImSchV vor, der von der StVO, die hier nur den § 3

Abs. 1 BImSchV mit einbezieht, nicht erfasst wird. Da die 35. BImSchV einen

Verstoß gegen § 3 Abs. 2 nicht als Ordnungswidrigkeit ausweist kam dieser gem.

§ 24 StVG und § 62 BImSchG, in denen jeweils ordnungswidriges Handeln bestimmt

wird, nicht sanktioniert werden kann."

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  • 2 weeks later...
In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen

 

So. da steht aber nicht, dass das Kennzeichen auch das AKTUELLE sein muss. Das Kennzeichen wurde eingetragen, Plakette geklebt - alles iO und damit korrekt gekennzeichnet. Was hinterher passiert, ändert meiner Meinung nach nichts an der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eine Fzgs zum Tag X.

 

Also ich fahr auch noch mit dem alten Kennzeichen in der Plakette rum. a) hab ich kein Bock, mir die Scheibe o.ä. zu verkratzen (das Ding hat der Vrobesitzer ziemlich an den Rand geklebt) und b) zahle ich keine 5 € erneut für ein bereits ordnungsgemäß gekennzeichnetes Auto. An der grünen Plakette sieht man ja, dass diese mal ordentlich vergeben wurde. Und es geht ja nicht wieder schlechter (also wenn ich einmal grün habe, kann ich eh nicht auf gelb zurückrüsten). Also auch keinerlei Betrugsrisiko.

 

Außer dem Hinkebein, das man die Plakette auf ein anderes Fzg klebt - das ist echt null durchdacht, aber auch nicht mein Problem. So kann ich nach Ummeldung auch an ne ordetliche Plakette kommen. Also is das ganze ohnehin für die Katze....

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  • 2 weeks later...
In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen

 

So. da steht aber nicht, dass das Kennzeichen auch das AKTUELLE sein muss. Das Kennzeichen wurde eingetragen, Plakette geklebt - alles iO und damit korrekt gekennzeichnet. Was hinterher passiert, ändert meiner Meinung nach nichts an der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eine Fzgs zum Tag X.

 

Also ich fahr auch noch mit dem alten Kennzeichen in der Plakette rum. a) hab ich kein Bock, mir die Scheibe o.ä. zu verkratzen (das Ding hat der Vrobesitzer ziemlich an den Rand geklebt) und b) zahle ich keine 5 € erneut für ein bereits ordnungsgemäß gekennzeichnetes Auto. An der grünen Plakette sieht man ja, dass diese mal ordentlich vergeben wurde. Und es geht ja nicht wieder schlechter (also wenn ich einmal grün habe, kann ich eh nicht auf gelb zurückrüsten). Also auch keinerlei Betrugsrisiko.

 

Außer dem Hinkebein, das man die Plakette auf ein anderes Fzg klebt - das ist echt null durchdacht, aber auch nicht mein Problem. So kann ich nach Ummeldung auch an ne ordetliche Plakette kommen. Also is das ganze ohnehin für die Katze....

 

nun... stell dir einmal vor, jemand hat einen alten klapprigen ford fiesta, 348 tsd. kilometer auf der uhr fällt fast auseinander... aber hat g-kat. gehst also zum tüv, holst dir mit den papieren eine grüne plakette... meldest den fiesta ab -hat seine schuldigkeit ja getan- und schiebst ihn zum schrottler oder nach afrika...

 

meldest deinen "neuen" euro2-diesel -für den du ja nur rot bekommst- an, nimmst als "wunschkennzeichen" das freigewordene kennzeichen des fiesta und klebst "grün" auf...

 

ihr braucht mir nicht zu sagen, dass dies verboten ist. weiss ich selber und eine gehörige portion kriminelle ernergie gehört auch dazu. aber das sich die plakette selbst zerstören muss, dass kann ich aus den o.g. gründen schon nachvollziehen.

 

mir selbst ist es aber fast 2 jahre genauso ergangen wie dir. plakette vom vorbesitzer aus anderem zulassungsbezirk an der mattscheibe... es hat in frankfurt -obwohl ich werktäglich durch fahre- nie jemanden interessiert.

 

ABER: auch wenn ich das jetzt nicht als gesicherte rechtsprechung verstehen haben will, würde ich empfehlen, den letzten tüv-bericht mit dem alten kennzeichen -der also die kennung der plakette trägt- im fahrzeug mitzuführen. dann kann nämlich über die fahrgestellnummer und kennzeichen vom tüv-bericht auch vor ort überprüft werden, ob die plakette einmal rechtmäßig am fahrzeug angebracht wurde.

 

mittlerweile habe ich aber eine neue plakette... tk ohne sb und ein fetter steinschlag mitten vor der nase machen es möglich...

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Mit Plaketten ist das immer so eine Sache...

 

1. Das "selbstzerstörerische Aufkleben" - ist locker zu umgehen.

2. Wenn man gut im Tricksen ist, - kann man fast alles machen.

 

Ich habe früher 3 Autos gehabt - und wollte eben die Schweizer Vignette , die ja ohne Kennzeichen ist, nicht 3 x kaufen, nur, weil ich vielleicht ein paar mal mit einem jeweils anderen Auto in die Schweiz gefahren bin.

 

Das war rein spoprtlich zu sehen... ich wollte einfach nicht.

 

Der Trick:

 

Man zieht die Schutzschicht ab - und klebt die Vignette mehrmals auf einen weichen Pullover und zieht sie wieder ab, bis der Kleber fast nicht mehr klebt.

 

Danach kann man ihn locker auf die Scheibe kleben - aber eben auch unversehrt wieder abziehen.

Wichtig dabei ist, dass man an der Vignette selbst keinerlei Veränderungen vornimmt (Urkundenmanipulation)

Es geht auch, etwas Mehlstaub mit einzusetzen, der den Kleber entschärft.

 

Die zweite Möglichkeit wäre, eine klare, aber wieder abziehbare Folie vorher auf die Scheibe zu kleben - und dann auf diese die Vignette setzen.

Das ist aber fast eine Veränderung der Vignette.

 

Möglichkeiten gibt es genug.

 

Wo Systeme existieren, gibt es auch immer Umgehungsmöglichkeiten.

 

Es macht Spass, darüber nachzudenken..

 

Von TÜV-Plaketten will ich hier gar nicht sprechen, - das würde so manchem Sheriff die Haare zu Berge stehen lassen... :-)

 

 

Nur so viel...

Was glaubt ihr wohl, wie die vielen Deutschen im Ausland (z.B. auf den Balearen) ihre Jeeps- Anhänger - Bootsanhänger (deutsches Kennzeichen) mit aktuellem TÜV versehen?

Fahren die alle 2 Jahre damit nach Deutschland?

 

Never!

 

 

 

Gruß

Alberto

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Mit Plaketten ist das immer so eine Sache...

 

1. Das "selbstzerstörerische Aufkleben" - ist locker zu umgehen.

2. Wenn man gut im Tricksen ist, - kann man fast alles machen.

 

Ich habe früher 3 Autos gehabt - und wollte eben die Schweizer Vignette , die ja ohne Kennzeichen ist, nicht 3 x kaufen, nur, weil ich vielleicht ein paar mal mit einem jeweils anderen Auto in die Schweiz gefahren bin.

 

Das war rein spoprtlich zu sehen... ich wollte einfach nicht.

 

Der Trick:

 

Man zieht die Schutzschicht ab - und klebt die Vignette mehrmals auf einen weichen Pullover und zieht sie wieder ab, bis der Kleber fast nicht mehr klebt.Danach kann man ihn locker auf die Scheibe kleben - aber eben auch unversehrt wieder abziehen.

Wichtig dabei ist, dass man an der Vignette selbst keinerlei Veränderungen vornimmt (Urkundenmanipulation)

Es geht auch, etwas Mehlstaub mit einzusetzen, der den Kleber entschärft.

 

Die zweite Möglichkeit wäre, eine klare, aber wieder abziehbare Folie vorher auf die Scheibe zu kleben - und dann auf diese die Vignette setzen.

Das ist aber fast eine Veränderung der Vignette.

 

Möglichkeiten gibt es genug.

 

Wo Systeme existieren, gibt es auch immer Umgehungsmöglichkeiten.

 

Es macht Spass, darüber nachzudenken..

 

Von TÜV-Plaketten will ich hier gar nicht sprechen, - das würde so manchem Sheriff die Haare zu Berge stehen lassen... :-)

 

 

Nur so viel...

Was glaubt ihr wohl, wie die vielen Deutschen im Ausland (z.B. auf den Balearen) ihre Jeeps- Anhänger - Bootsanhänger (deutsches Kennzeichen) mit aktuellem TÜV versehen?

Fahren die alle 2 Jahre damit nach Deutschland?

 

Never!

 

 

 

Gruß

Alberto

 

 

Un du glaubst, das sowas bei einer Kontrolle nicht auffällt??

 

Gruß

 

only Diesel

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Nö.... die Vignette klebt vorschriftsmäßig an der Scheibe...

 

Es kommt bestimmt keiner auf die Idee, einen Abziehungsaversuch zu machen, um zu sehen, ob sie leicht abgeht.

Das waere ja nun noch schoener..... :whistling: Man stelle sich vor: Der Polizist macht einen 'Abziehversuch' und die Plakette zerstoert sich selbst - bestimmungsgemaess. "Also, Her Verkehrsteilnehmer, der Verdacht hat sich nicht bestaetigt - gute Fahrt......" :rolleyes:

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Nur so viel...

Was glaubt ihr wohl, wie die vielen Deutschen im Ausland (z.B. auf den Balearen) ihre Jeeps- Anhänger - Bootsanhänger (deutsches Kennzeichen) mit aktuellem TÜV versehen?

Fahren die alle 2 Jahre damit nach Deutschland?

 

Nö. Da wird das hintere Nummernschild abgeschraubt und im Gepäck mit nach Deutschland genommen. Dort angekommen wird in einer Hinterhofwerkstatt dem täglich erscheinenden TÜV Prüfer das Schild und der Fz. Schein auf den Tisch gelegt, mit der Bitte, das ganze unbürokratisch zu regeln. Man kennt sich halt :whistling: .

 

Danach reisen das gestempelte Nummernschild und der Fz. Schein wieder in Mediterrane Gefilde.

 

Andere Variante: Lediglich der Fz. Schein reist nach Deutschland zum abstempeln, das Nummernschild bleibt am Fz. und TÜV Stempel und Fz. Schein machen sich alleine auf den Rückweg. Dort angekommen wird der Stempel ordentlich am Fz. geklebt, das war´s.

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Nur so viel...

Was glaubt ihr wohl, wie die vielen Deutschen im Ausland (z.B. auf den Balearen) ihre Jeeps- Anhänger - Bootsanhänger (deutsches Kennzeichen) mit aktuellem TÜV versehen?

Fahren die alle 2 Jahre damit nach Deutschland?

 

Nö. Da wird das hintere Nummernschild abgeschraubt und im Gepäck mit nach Deutschland genommen. Dort angekommen wird in einer Hinterhofwerkstatt dem täglich erscheinenden TÜV Prüfer das Schild und der Fz. Schein auf den Tisch gelegt, mit der Bitte, das ganze unbürokratisch zu regeln. Man kennt sich halt :whistling: .

 

Danach reisen das gestempelte Nummernschild und der Fz. Schein wieder in Mediterrane Gefilde.

 

Andere Variante: Lediglich der Fz. Schein reist nach Deutschland zum abstempeln, das Nummernschild bleibt am Fz. und TÜV Stempel und Fz. Schein machen sich alleine auf den Rückweg. Dort angekommen wird der Stempel ordentlich am Fz. geklebt, das war´s.

 

Ich kenne mindestens 2 Werkstätten Deutscher Premium-Marken wo das ganz regulär so abläuft, selbst wenn die Autos auf dem Hof / in der Werkstatt stehen: Der Mann vom TÜV sieht die Fahrzeuge nicht, es wird bei einer Tasse Kaffee gestempelt und die Plaketten beim Werkstattmeister abgegeben.

 

Für ein Auto, was dauerhaft im Ausland verbleiben soll, ist überhaupt kein TÜV notwendig. Daher sieht man immer wieder Fahrzeuge mit Deutschen Kennzeichen ohne ASU und TÜV Plaketten. Im letzten Urlaub sah ich in Südfrankreich mehrere Fahrzeuge ohne Plaketten und sogar einen Range, dessen Ausfuhrkennzeichen schon vor einigen Jahren abgelaufen ist. :rolleyes:

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Na - da wäre ich aber vorsichtig.

 

Auf Ibiza z.B. haben sie diese "Einnahme-Quelle" sehr wohl entdeckt.

Sie kennen sich gut mit unseren Stempeln aus.

 

Was die wollen - ist ja klar... die Zulassung auf ein spanisches Kennzeichen.

 

Und das heißt... jedes Fahrzeug, welches älter, als 10 Jahre ist, muss alle 6 Monate zum dortigen TÜV.

 

Und diese erkennen nichts an - keine Sondereintragungen - keine anderen Felgen - es ist ein Drama.

Du darfst alle 6 Monate den Ursprungszusteand herstellen - oder aber endlich ein neueres Auto kaufen und dort zulassen.

 

Gruß

Alberto

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