kosh 0 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 hallo. leider fiel mir kein 100% passender name für den topic ein.ich wurde letzten sonntag mit einem lasergerät gemessen und anschließend sofort rausgewunken.der wachtmeister sagte ich wäre 62 kmh (65 - tolleranz) bei erlaubtem 50kmh gefahren. eigentlich dachte ich, dass dort 60 wären, habe dem netten polizisten aber geglaubt und hatte keine lust auf eine sinnlos-diskussion.also habe ich die 25 euro bezahlt. als ich eine woche später wieder an der stelle vorbeigefahren bin, habe ich festgestellt dass dort wirklich ein 60-schild steht.man kann mir also maximal 2kmh zu viel vorwerfen. was kann ich jetzt tun?soll ich bei der polizei anrufen (er stellte sich als bereitschafspolizist vor)?oder soll direkt hinfahren?kann ich irgendwie einzelheiten zu dem vergehen einsehen? ist die polizei überhaupt jetzt noch zuständig? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 ...also habe ich die 25 euro bezahlt. Wo muss man noch an Ort und Stelle bar zahlen? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 @rth: In NRW z.B. kannst du vor Ort mittels Karte bezahlen (von Bar spricht ja keiner) @kosh: Anhand der Quittung lässt sich ja nachvollziehen, wer das VG genommen hat und anhand des Messprotokolls lässt sich nachvollziehen, wo genau gemessen wurde. Ich würde mich an die für den Messort zuständige Wache wenden, von dort sollte dann alles weitere veranlasst werden. Idealerweise wendest du dich zu den Bürozeiten an die Kollegen, denn dann lässt sich der Vorgang schneller nachvollziehen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 @rth: In NRW z.B. kannst du vor Ort mittels Karte bezahlen (von Bar spricht ja keiner).GrußGoose Danke für die Information. Karte war mir neu. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 als ich eine woche später wieder an der stelle vorbeigefahren bin, habe ich festgestellt dass dort wirklich ein 60-schild steht.man kann mir also maximal 2kmh zu viel vorwerfen.Wieviel Meter vor der Messstelle steht das und welche Geschwindigkeit gilt davor? Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 Hallole, was-wie-wo ist jetzt vorbei.Die Verwarnung wurde akzeptiert und ist damit rechtskräftig. Nicht umsonst ist sie ein "mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt" und durch die Bezahlung wurde auch das Einverständnis erklärt. Rechtsmittel gibt es dagegen keine. Grüße papemark Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 Wobei man aber dennoch einmal darauf hinweisen sollte. Allerdings kann es auch sein, das temporär ein anderes Schild dort gestanden hat. ---------------------[mod]@kosh Bitte mal die Wortwahl in Bezug auf die Polizei überdenken. [/mod] Quote Link to post Share on other sites
MizzY 0 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 Jetzt muss ich doch mal klugscheißern, weil ich immer wieder von "rechtskräftig" höre. Und als studierter Verwaltungsbeamter tut mir das jedes Mal ein bisschen weh. Der Ausdruck ist verwaltungsrechtlich falsch, wenn von Verwaltungsakten (Bescheide) gesprochen wird, denn Bescheide werden bestandskräftig. Nur Urteile werden rechtskräftig, aber ein solches wird der Herr Wachtmeister wohl nicht gesprochen haben. Im Übrigen lohnt es sich dennoch bei der Behörde vorzusprechen, auch wenn der Verwaltungsakt bestandskräftig sein sollte (was ich so auf die schnelle nicht beurteilen kann, da ich die einschlägigen Vorschriften auf diesem Rechtsgebiet nicht kenne). Denn es besteht ja die Möglichkeit und wird wahrscheinlich auch so gemacht, wenn das mit dem Schild der Wahrheit entsprechen sollte, dass der Verwaltungsakt seitens der Polizei zurückgenommen wird (Ermessensentscheidung). http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted January 24, 2011 Report Share Posted January 24, 2011 ...Der Ausdruck ist verwaltungsrechtlich falsch, wenn von Verwaltungsakten (Bescheide) gesprochen wird, denn Bescheide werden bestandskräftig. Nur Urteile werden rechtskräftig, aber ein solches wird der Herr Wachtmeister wohl nicht gesprochen haben....http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html Und warum steht dann in der aktuellen BKatV (Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 2 der 45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) ) § 4 Regelfahrverbot (2) .. wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von min-destens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindig-keitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.... . gefettet von mir? Gilt §4 (2) dann nur für Urteile? Ich denke das ist nicht der Fall. ------- Zum Topic: Ich will mal hoffen das der Verstoß innerorts war. Mich würde Interessieren ob das nicht vielleicht vorher durch irgendwas aufgehoben wurde. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 25, 2011 Report Share Posted January 25, 2011 ...Der Ausdruck ist verwaltungsrechtlich falsch, wenn von Verwaltungsakten (Bescheide) gesprochen wird, denn Bescheide werden bestandskräftig. Nur Urteile werden rechtskräftig, aber ein solches wird der Herr Wachtmeister wohl nicht gesprochen haben....http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html Und warum steht dann in der aktuellen BKatV (Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 2 der 45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) ) § 4 Regelfahrverbot (2) .. wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von min-destens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindig-keitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.... . gefettet von mir? Gilt §4 (2) dann nur für Urteile? Ich denke das ist nicht der Fall. Juristisch und formell ist dies unrichtig. Wie MizzY bereits ausgeführt hat, werden Vwakte bestandskräftig. Eventuell liegt auch ein redaktionelles Versehen vor. Diese gibt es zu hauf. Als Beispiel wäre der § 31 SGB II angeführt, welcher nach einer Änderung des § 16 SGBI mehrere Jahre auf einen falschen §§ verwies und dennoch zur Anwendung kam. Quote Link to post Share on other sites
MizzY 0 Posted January 25, 2011 Report Share Posted January 25, 2011 Juristisch und formell ist dies unrichtig. Wie MizzY bereits ausgeführt hat, werden Vwakte bestandskräftig. Eventuell liegt auch ein redaktionelles Versehen vor. Diese gibt es zu hauf. Als Beispiel wäre der § 31 SGB II angeführt, welcher nach einer Änderung des § 16 SGBI mehrere Jahre auf einen falschen §§ verwies und dennoch zur Anwendung kam. Ja solche Versehen kommen öfters vor als man denkt. Falsche Ausdrücke, Verweise, etc. Beim baden-württembergischen Naturschutzgesetz haben sie in der Generalermächtigung sogar das Ermessen vergessen, obwohl natürlich logisch ist, dass die Naturschutzbehörden Ermessen haben, sonst müssten sie ja ständig tätig werden. Wird halt einfach sinngemäß angewandt. Quote Link to post Share on other sites
kosh 0 Posted January 26, 2011 Author Report Share Posted January 26, 2011 als ich eine woche später wieder an der stelle vorbeigefahren bin, habe ich festgestellt dass dort wirklich ein 60-schild steht.man kann mir also maximal 2kmh zu viel vorwerfen.Wieviel Meter vor der Messstelle steht das und welche Geschwindigkeit gilt davor? guter punkt.das teilstück vorher hat ebenfalls 60, ist aber nur einspurig und vor mir standne autos.ich bin dann nach der kreuzung auf die linke spur gewechselt, wo ich gemessen wurde.das fragliche teilstück ist laut google-maps ca 700 meter lang. @ die anderen: ob nun rechtskräftig oder bestandskräftig, ist mir relativ egal, also bitte beim thema bleiben. klar habe ich das ganze akzeptiert, aber nur unter der prämisse, dass der mir vorgewurfene sachverhalt auch korrekt ist.ich bin davon ausgegangen, dass die herren in blau mal vorher auf die schilder gucken, was aber wohl nicht der fall zu sein scheint die beamten am telefon waren auch sehr zugänglich.ich musste mich zwar 15 min lang durch drei dienststekllen telefonieren udn alles 5 mal erklären, aber am ende riet man mir, das ganze nochmal schriftlich zu machen. also wenn sich jetzt nicht noch irgend etwas unvorhergesehenes einstellt, dann soltle das glatt gehen und lade meine freundin zum sushi-essen ein Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted January 27, 2011 Report Share Posted January 27, 2011 die beamten am telefon waren auch sehr zugänglich.ich musste mich zwar 15 min lang durch drei dienststekllen telefonieren udn alles 5 mal erklären, aber am ende riet man mir, das ganze nochmal schriftlich zu machen. also wenn sich jetzt nicht noch irgend etwas unvorhergesehenes einstellt, dann soltle das glatt gehen und lade meine freundin zum sushi-essen ein Dann müssten ja normalerweise alle Messungen, die dort am betreffenden Tag getätigt wurden ja falsch sein. Bleibt zu hoffen, dass jeder sein Geld zurückbekommt. Quote Link to post Share on other sites
Rieglinski 0 Posted January 28, 2011 Report Share Posted January 28, 2011 Wo muss man noch an Ort und Stelle bar zahlen? ... in Bayern kann man gleich vor Ort in "bar" gegen Barquittung bezahlen, geht aber nur im Verwarnungsbereich; ... müssen tut das natürlich keiner mehr; Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 30, 2011 Report Share Posted January 30, 2011 Wo muss man noch an Ort und Stelle bar zahlen? ... in Bayern kann man gleich vor Ort in "bar" gegen Barquittung bezahlen, geht aber nur im Verwarnungsbereich; ... müssen tut das natürlich keiner mehr;dito in MV ist bei den auch beliebter, weil weniger Schreibarbeit anfällt. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 412 Posted January 30, 2011 Report Share Posted January 30, 2011 Eigentlich ist hier eine sogenannte "Unterwerfung" erfolgt, und das kann man als Verkehrsteilnehmer durchaus auch einmal ausnutzen. Als mir vor ca. 36 Jahren einmal durch ein nachfahrendes Zivilfahrzeug anschließend eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ca. 50 km/h vorgehalten wurde und mir ein Verwarnungsgeld von 40 DM vorgeschlagen wurde, habe ich sofort "Ja" gesagt. Der ältere Beamte schaute etwas irritiert, als ich sagte, daß ich sofort zahlen würde. Aber nachdem ich die Quittung hatte, war ich tatsächlich aus der Sache raus. Quote Link to post Share on other sites
kosh 0 Posted March 1, 2011 Author Report Share Posted March 1, 2011 das ganze ist schon über nen monat her und ich habe noch nicht mal ne antwort. hat jemand ne ahnung, wie lange sowas dauert? Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted March 1, 2011 Report Share Posted March 1, 2011 die beamten am telefon waren auch sehr zugänglich. Was heisst das genau? ich musste mich zwar 15 min lang durch drei dienststekllen telefonieren udn alles 5 mal erklären, aber am ende riet man mir, das ganze nochmal schriftlich zu machen. Fühlt sich wohl niemand dafür zuständig. Hast du denn noch mehr außer, dass die Cops "zugänglich" waren und dich baten das Ganze nochmal schriftlich zu machen? Klingt nicht besonders vielversprechend. Quote Link to post Share on other sites
kosh 0 Posted March 4, 2011 Author Report Share Posted March 4, 2011 so. ich hab post bekommen. SIEG!!! sie nehmen die verwarnung zurück und ich soll doch bitte meine kontodaten hinschicken tja, jetzt stellt sich nur noch ene frage: inder oder sushi?? Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted March 4, 2011 Report Share Posted March 4, 2011 @kosh wo war das denn?Zufällig bei Eisenach? Quote Link to post Share on other sites
kosh 0 Posted March 5, 2011 Author Report Share Posted March 5, 2011 den bericht habe ich auch gelesen (und auch gleich die TA angeschrieben)nee, es war in erfurt. in thüringen scheint das mode zu sein der witz ist: das 60-schild steht dort schon seit jahren, im übrigen genau vor einer polizeiwache! wer weiß, wie viele die da schon unberechtigt abgezockt haben. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 SIEG!!!@kosh: . wer weiß, wie viele die da schon unberechtigt abgezockt haben.Richtig. ich bin davon ausgegangen, dass die herren in blau mal vorher auf die schilder gucken, was aber wohl nicht der fall zu sein scheint Die Herren waren wohl blau . @papemark: Wie war das mit der Rechtskräftigkeit? Und wiedermal ein Nachweis einer Murksmessung von übereifrigen Lasercops. Und dazu ein grundsätzlicher Nachweis vom Mißbrauch der Laserpistole für Pillepalle-Überschreitungen. Der Fall widerläuft deiner Dauerpredigt vom seriösen Einsatz des Handlasermeßgerätes . Moral der Geschicht: Traue Lasercops nicht! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Ich fürchte, du verstehst da eine Menge falsch. Falsch an der Messung war, daß die Beamten ein falsches Limit angenommen haben. Das ist unstrittig ein Fehler, hier wurde die Verwarnung jedoch auch zurückgenommen (mit nichts anderem habe ich gerechnet) Die Mesung selber war korrekt, das Gerät hat richtig gearbeitet, einen Nachweis für eine "Pillepalle-Überschreitung" kann ich hier auch nicht erkennen, denn nach Annahme der Beamten vor Ort hätte die Überschreitung vorwerfbare 12 km/h betragen. Die tatsächlichen 2 km/h werden hingegen nicht geahndet. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Falsch an der Messung war, daß die Beamten ein falsches Limit angenommen haben. Das ist unstrittig ein Fehler, Naja, du verharmlost es etwas auf Guttenberg'sche Art. Hier liegt ein hochgradig dilettantisches Fehlverhalten vor.Auf eine verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Messtechnik lässt dieser Einzelfall nicht gerade schließen. hier wurde die Verwarnung jedoch auch zurückgenommen (mit nichts anderem habe ich gerechnet) Der erste Satz klingt aber so, als wenn es nicht gerade die Regel wäre. Rechnest du damit, dass die anderen zu Unrecht zur Kasse gebetenen VT ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen? Die Mesung selber war korrekt, das Gerät hat richtig gearbeitet, Ein Loblied auf die Technik... einen Nachweis für eine "Pillepalle-Überschreitung" kann ich hier auch nicht erkennen, denn nach Annahme der Beamten vor Ort hätte die Überschreitung vorwerfbare 12 km/h betragen. Die tatsächlichen 2 km/h werden hingegen nicht geahndet. Ich denke, 12 km/h fallen bei @m3 unter "Pillepalle-Überschreitung". Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Hier liegt ein Fehler vor, das bestreitet keiner. Rechnest du damit, dass die anderen zu Unrecht zur Kasse gebetenen VT ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen?Selbstverständlich, sofern sie ermittelt werden können. Ein Loblied auf die Technik...Nein, eine Feststellung. Oder erkennst du hier einen Gerätefehler Ich denke, 12 km/h fallen bei @m3 unter "Pillepalle-Überschreitung".In m3's Welt möglicherweise. Bei angenommenen 50 km/h sind die vorwerfbaren 12 km/h jedoch immerhin 24%. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Auf eine verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Messtechnik lässt dieser Einzelfall nicht gerade schließen.Was hat das denn nun im Speziellen mit gerade dieser Meßmethode zu tun? Hätte dieser Fehler etwa bspw. mit Radar nicht passieren können? Rechnest du damit, dass die anderen zu Unrecht zur Kasse gebetenen VT ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen?Wenn sie sich melden, sicherlich ja. Automatisch nein. Ein Loblied auf die Technik...Siehst Du hier einen technischen Fehler? Wenn ja, welchen? Ich denke, 12 km/h fallen bei @m3 unter "Pillepalle-Überschreitung".Bei @m3_ fällt alles unter "Pillepalle", was nicht seinen verschrobenen Vorstellungen entspricht. Die Zahl ist dabei völlig nebensächlich. Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 ...... hier wurde die Verwarnung jedoch auch zurückgenommen (mit nichts anderem habe ich gerechnet).... Aber sicher nur bei denjenigen, die reklamiert haben. Alle anderen sind angeschixxen worden lg aus Wien Weinberg N.S.: Von wegen "korrekter Messung": Wenn die Herren ein groß geschriebenes ""50" nicht von "60" unterscheiden können, könnt´s ja auch passieren, daß sie vom Display des Lasers "90" statt "70" ablesen.......... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Nicht nur ein Fehler liegt vor, sondern mindestens zwei nämlich die Nachschau der Begrenzung vor der Messung und die Nachschau nach der Messung. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 ich hab post bekommen. SIEG!!! :kopfschuettel: der witz ist: das 60-schild steht dort schon seit jahren, im übrigen genau vor einer polizeiwache! Ich lach mich gleich über, so was hab ich noch nicht gehört. Kann mir das einer erklären, wie die ein falsches Limit annehmen, werden die Beamten mit einen Hubschrauber zum Einsatzort gebracht oder wie kann man das übersehen? Sind die fremd, eigentlich nicht, oder? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Aber sicher nur bei denjenigen, die reklamiert haben. Alle anderen sind angeschixxen wordenDas denke ich nicht. Ich gehe davon aus, daß man versucht, die Betroffenen zu ermitteln. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted March 5, 2011 Report Share Posted March 5, 2011 Was hat das denn nun im Speziellen mit gerade dieser Meßmethode zu tun? Hätte dieser Fehler etwa bspw. mit Radar nicht passieren können? Doch, da auch. Ein Loblied auf die Technik...Siehst Du hier einen technischen Fehler? Wenn ja, welchen? Die Technik ist ausgereift. Jedoch nicht idiotensicher, hat also ihre Grenzen. Setzt insb. einen verantwortungsvollen Umgang voraus. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 Also hat es mit der Technik, sprich hier dem Lasermeßverfahren, rein gar nichts zu tun gehabt, daß dieser Fehler geschah. Insofern hat @m3_ mal wieder gequirlten Schwurbelkram von sich gegeben. Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 Schien so, als er hätte er noch eine Rechnung mit einem best. User offen.... Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 Im Übrigen kann man sich einige Dinge auch schönreden. Nur weil die Technik ausreichend gut funktioniert, heißt es nicht,dass eine korrekte Messung vorliegt. Wie bereits erwähnt, spielt der Faktor Mensch hier eine (wenn nicht die) entscheidende Rolle. Und solche Schlampigkeiten (keine Fehler!) sind nicht tolerierbar. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 Die Messung war korrekt. So oder so. Nur der Vorwurf war falsch. Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 ......Also hat es mit der Technik, sprich hier dem Lasermeßverfahren, rein gar nichts zu tun gehabt, daß dieser Fehler geschah. ... Natürlich hat es mit dem Laser-Messverfahren zu tun!!! Was soll denn sonst dran Schuld haben? Denn daß dieser Fehler vom Bedienungspersonal gemacht wurde, kann´s ja nicht geben. Polizisten machen keine Fehler, irren sich nie etc. etc. Wird ja von den Foren-Cops oft genug mit Standhaftigkeit verkündet.... lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 Zu offensichtlichem Dummfug und polemischem noch dazu gebe ich keinen Kommentar ab. Dein Beitrag spricht für sich selbst. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 War da vielleicht http://de.wikipedia.org/wiki/Ironieim Spiel? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 Das mag ich nicht ganz ausschließen. Der Gedanke kam mir wohl, nur konnte ich leider und beim besten Willen keine Ironie erkennen. Insbesondere der letzte Satz hat denn auch den allerletzten Versuch, hier eine Ironie zu entdecken, zunichte gemacht. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 Ich fürchte, du verstehst da eine Menge falsch. Falsch an der Messung war, daß die Beamten ein falsches Limit angenommen haben. Das ist unstrittig ein Fehler, hier wurde die Verwarnung jedoch auch zurückgenommen (mit nichts anderem habe ich gerechnet) Die Mesung selber war korrekt, das Gerät hat richtig gearbeitet, einen Nachweis für eine "Pillepalle-Überschreitung" kann ich hier auch nicht erkennen, denn nach Annahme der Beamten vor Ort hätte die Überschreitung vorwerfbare 12 km/h betragen. Die tatsächlichen 2 km/h werden hingegen nicht geahndet.@goose: Du verstehst hier einfach nichts . 1.) Polizeiliche Murksmessungen sind immer in der Gesamtheit der Messung zu betrachten. Das beginnt mit der Beschilderung und geht über beschädigte Eichsiegel, Fehler beim Visiertest, Zuordnungsfehler, Meßprotokollfehler bis hin zum Ausleben von Schützenkönigleistungen weit weg von Betriebsanleitungen und standardisiertem Meßverfahren, etc.2.) Der Einsatz der Laserpistole war nicht für die Massenabzocke gedacht. Qualität ging mal vor Qantität. Frag doch mal den Laserpapst @papemark. Inzwischen hat jeder Hintertupfinger Polizeiposten so eine Pistole liegen, damit sind Mißbrauch und Murksmessungen vorprogrammiert, wie hier im Fall von @kosh und bei meinen Fällen. Falls Du es überlesen hast, ich wurde neulich von übereifrigen Lasercops auch um 25 Euro bei beraubt. Das ist Pillepalle, Mißbrauch und Quote. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 Bei @m3_ fällt alles unter "Pillepalle", was nicht seinen verschrobenen Vorstellungen entspricht. Die Zahl ist dabei völlig nebensächlich.@bluey: Dein Statement strotzt nur so vor Betriebsblindheit . Schon vor deiner Zeit haben ganze andere Polizeikapazitäten festgelegt, daß "eine massenhafte Ahndung geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen" mit dem Handlasermeßgerät nicht sinnvoll ist. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 25 Euro entspricht einer Überschreitung zwischen 11 und 15 km/h nach Abzug der Toleranz. Auch wenn du das als "Pillepalle" bezeichnest, so ist das dann doch etwas zu viel und hat nichts mit "Übereifrigkeit" zu tun. Aber was erzähle ich, du in deiner Welt wirst es eh nie einsehen... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 6, 2011 Report Share Posted March 6, 2011 @bluey: Dein Statement strotzt nur so vor Betriebsblindheit . Schon vor deiner Zeit haben ganze andere Polizeikapazitäten festgelegt, daß "eine massenhafte Ahndung geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen" mit dem Handlasermeßgerät nicht sinnvoll ist.Tja, Schätzelein, VOR meiner Zeit gab es noch gar keine Lasermeßgeräte bei der Polizei. Auch wurde nie gesagt, daß es nicht "sinnvoll" sei, unterhalb der Anzeigengrenze damit zu messen. Es war lediglich primär dafür konzipiert, vordringlich gravierendere Verstöße festzustellen. Nirgendwo wurde gesagt, daß man nicht auch im VG-Bereich messen dürfe. Also immer hübsch bei der Wahrheit bleiben und nichts hinzudichten, nur weil das verschrobene Murksweltbild anfängt zu wackeln. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 436 Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Tja, Schmusibär @bluey, messen kannst ja alles, ob nun VG-Bereich oder sogar Schleicher. Es geht um die Ahndung. Und ich bin kein Dichter, denn wenn etwas nicht aus meiner Feder kommt, dann setzte ich es wie oben in Anführungszeichen. Die Aussage kam seinerzeit vom Polizeiamt für Technik und Beschaffung, Niedersachsen im Rahmen des Beitrages "Taktische Grundlagen für den Einsatz von Laserhandmeßgeräten im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit", Karsten Becker, 1998.Hieraus auch: "..., daß grundsätzlich nur Meßergebnisse im Bußgeld- oder Fahrverbotsbereich für Ahndungsmaßnahmen herangezogen werden." Selbst für paragraphentreue und pillepalle-ahndungswütige Kandidaten wie @goose ist keine "kleinliche Geschwindigkeitsüberwachung" durch den Opportunitätsgrundsatz §§47/53 OWiG sowie IM-Erlasse gedeckelt. Fazit: Du solltest dringend mal dein betonartiges Provinzweltbild einem Rütteltest unterziehen . Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Tja, Schätzelein, Tja, Schmusibär @bluey, Ich komme mir allmählich vor wie in einem RoMuPi-Forum... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Selbst für paragraphentreue und pillepalle-ahndungswütige Kandidaten wie @goose ist keine "kleinliche Geschwindigkeitsüberwachung" durch den Opportunitätsgrundsatz §§47/53 OWiG sowie IM-Erlasse gedeckelt.Nur scheinst du eine recht merkwürdige Auffassung über "kleinliche Überwachung" zu haben, denn nach den diversen Erlassen soll auf die Ahndung von Verstößen bis 5 km/h verzichtet werden, und einen Verstoß gegen diesen Grundsatz habe ich noch nie erlebt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted March 7, 2011 Report Share Posted March 7, 2011 Fazit: Du solltest dringend mal dein betonartiges Provinzweltbild einem Rütteltest unterziehen . Man sollte vorher auch daran denken, das es eine grandiose Sauerei gibt, wenn der Kalk anfängt zu rieseln. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Selbst für paragraphentreue und pillepalle-ahndungswütige Kandidaten wie @goose ist keine "kleinliche Geschwindigkeitsüberwachung" durch den Opportunitätsgrundsatz §§47/53 OWiG sowie IM-Erlasse gedeckelt.Nur scheinst du eine recht merkwürdige Auffassung über "kleinliche Überwachung" zu haben, denn nach den diversen Erlassen soll auf die Ahndung von Verstößen bis 5 km/h verzichtet werden, und einen Verstoß gegen diesen Grundsatz habe ich noch nie erlebt. GrußGoose Ich kannte zwar die von Dir angesprochenen Erlasse nicht, habe es aber schon anders erlebt: ich durfte mal für eine Überschreitung um 5 km/h in einem Tunnel in Bonn (fest installierter Blitzer) zahlen. Möglicherweise heisst "5 km/h" in den angesprochenen Erlassen inkl. Meßtoleranz? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 ......Tss tss tss..... es freut mich ja außerordentlich, daß Du zur Abwechslung seriöse Quellen heranziehst. Schade ist halt nur, daß Du auf einer völlig antiquierten Stufe stehen bleibst. Die Zeit hingegen bleibt nicht stehen. Dinge entwickeln, ändern sich. So ggf. auch der Einsatz von Meßgeräten. Was ursprünglich mal grundsätzlich für Ahndungen im Owi- oder gar FV-Bereich gedacht konzipiert war, wird heute halt auch z.T. im VG-Bereich eingesetzt. Das mag Dich grämen, ändert aber nichts an den Tatsachen und z.T. auch an der Notwendigkeit. Fazit: nicht ständig alles durch die rosarote Scheuklappenbrille der kleinen KSF-Gemeinde betrachten. Man sollte vorher auch daran denken, das es eine grandiose Sauerei gibt, wenn der Kalk anfängt zu rieseln.Wie's scheint, hast Du damit ja bereits Erfahrungen sammeln dürfen. Hast ja aber genügend Lkws, um die Schweinerei von Dir und Deinesgleichen entsorgen zu können. Ich kannte zwar die von Dir angesprochenen Erlasse nicht, habe es aber schon anders erlebt: ich durfte mal für eine Überschreitung um 5 km/h in einem Tunnel in Bonn (fest installierter Blitzer) zahlen. Möglicherweise heisst "5 km/h" in den angesprochenen Erlassen inkl. Meßtoleranz?Auszug aus dem besagten Erlaß für NRW: Verbleibt bei Geschwindigkeitsmessungen nach Abzug der Toleranzwerte eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, so ist von einer Verfolgung abzusehen. Bedeutet: nach Abzug der Toleranz müssen mind. 6 km/h an Überschreitung übrig bleiben. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 8, 2011 Report Share Posted March 8, 2011 Ich kannte zwar die von Dir angesprochenen Erlasse nicht, habe es aber schon anders erlebt: ich durfte mal für eine Überschreitung um 5 km/h in einem Tunnel in Bonn (fest installierter Blitzer) zahlen. Möglicherweise heisst "5 km/h" in den angesprochenen Erlassen inkl. Meßtoleranz? BEWEISE BEWEISE BEWEISE!!! Quote Link to post Share on other sites
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