Jump to content

Gelasert, Aber Polizei Hat Sich Geirrt


Recommended Posts

hallo.

 

leider fiel mir kein 100% passender name für den topic ein.

ich wurde letzten sonntag mit einem lasergerät gemessen und anschließend sofort rausgewunken.

der wachtmeister sagte ich wäre 62 kmh (65 - tolleranz) bei erlaubtem 50kmh gefahren.

 

eigentlich dachte ich, dass dort 60 wären, habe dem netten polizisten aber geglaubt und hatte keine lust auf eine sinnlos-diskussion.

also habe ich die 25 euro bezahlt.

 

als ich eine woche später wieder an der stelle vorbeigefahren bin, habe ich festgestellt dass dort wirklich ein 60-schild steht.

man kann mir also maximal 2kmh zu viel vorwerfen.

 

was kann ich jetzt tun?

soll ich bei der polizei anrufen (er stellte sich als bereitschafspolizist vor)?

oder soll direkt hinfahren?

kann ich irgendwie einzelheiten zu dem vergehen einsehen?

 

ist die polizei überhaupt jetzt noch zuständig?

Link to post
Share on other sites
  • Replies 148
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

@rth: In NRW z.B. kannst du vor Ort mittels Karte bezahlen (von Bar spricht ja keiner)

 

@kosh: Anhand der Quittung lässt sich ja nachvollziehen, wer das VG genommen hat und anhand des Messprotokolls lässt sich nachvollziehen, wo genau gemessen wurde. Ich würde mich an die für den Messort zuständige Wache wenden, von dort sollte dann alles weitere veranlasst werden. Idealerweise wendest du dich zu den Bürozeiten an die Kollegen, denn dann lässt sich der Vorgang schneller nachvollziehen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
als ich eine woche später wieder an der stelle vorbeigefahren bin, habe ich festgestellt dass dort wirklich ein 60-schild steht.

man kann mir also maximal 2kmh zu viel vorwerfen.

Wieviel Meter vor der Messstelle steht das :whistling: und welche Geschwindigkeit gilt davor?

Link to post
Share on other sites

Hallole,

 

was-wie-wo ist jetzt vorbei.

Die Verwarnung wurde akzeptiert und ist damit rechtskräftig. Nicht umsonst ist sie ein "mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt" und durch die Bezahlung wurde auch das Einverständnis erklärt. Rechtsmittel gibt es dagegen keine.

 

Grüße

 

papemark

Link to post
Share on other sites

Wobei man aber dennoch einmal darauf hinweisen sollte.

 

Allerdings kann es auch sein, das temporär ein anderes Schild dort gestanden hat.

 

---------------------

[mod]

@kosh

 

Bitte mal die Wortwahl in Bezug auf die Polizei überdenken.

 

[/mod]

Link to post
Share on other sites

Jetzt muss ich doch mal klugscheißern, weil ich immer wieder von "rechtskräftig" höre. Und als studierter Verwaltungsbeamter tut mir das jedes Mal ein bisschen weh.

 

Der Ausdruck ist verwaltungsrechtlich falsch, wenn von Verwaltungsakten (Bescheide) gesprochen wird, denn Bescheide werden bestandskräftig.

 

Nur Urteile werden rechtskräftig, aber ein solches wird der Herr Wachtmeister wohl nicht gesprochen haben.

 

Im Übrigen lohnt es sich dennoch bei der Behörde vorzusprechen, auch wenn der Verwaltungsakt bestandskräftig sein sollte (was ich so auf die schnelle nicht beurteilen kann, da ich die einschlägigen Vorschriften auf diesem Rechtsgebiet nicht kenne).

 

Denn es besteht ja die Möglichkeit und wird wahrscheinlich auch so gemacht, wenn das mit dem Schild der Wahrheit entsprechen sollte, dass der Verwaltungsakt seitens der Polizei zurückgenommen wird (Ermessensentscheidung).

 

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html

Link to post
Share on other sites
...

Der Ausdruck ist verwaltungsrechtlich falsch, wenn von Verwaltungsakten (Bescheide) gesprochen wird, denn Bescheide werden bestandskräftig.

 

Nur Urteile werden rechtskräftig, aber ein solches wird der Herr Wachtmeister wohl nicht gesprochen haben.

...http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html

 

Und warum steht dann in der aktuellen BKatV (Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 2 der

45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) )

 

 

§ 4

Regelfahrverbot

 

(2)

.. wenn gegen den

Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von min-

destens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er

innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindig-

keitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.... .

gefettet von mir

?

 

Gilt §4 (2) dann nur für Urteile? Ich denke das ist nicht der Fall.

 

-------

 

Zum Topic: Ich will mal hoffen das der Verstoß innerorts war. Mich würde Interessieren ob das :whistling: nicht vielleicht vorher durch irgendwas aufgehoben wurde. :whistling:

Link to post
Share on other sites
...

Der Ausdruck ist verwaltungsrechtlich falsch, wenn von Verwaltungsakten (Bescheide) gesprochen wird, denn Bescheide werden bestandskräftig.

 

Nur Urteile werden rechtskräftig, aber ein solches wird der Herr Wachtmeister wohl nicht gesprochen haben.

...http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html

 

Und warum steht dann in der aktuellen BKatV (Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 2 der

45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) )

 

 

§ 4

Regelfahrverbot

 

(2)

.. wenn gegen den

Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von min-

destens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er

innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindig-

keitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.... .

gefettet von mir

?

 

Gilt §4 (2) dann nur für Urteile? Ich denke das ist nicht der Fall.

 

Juristisch und formell ist dies unrichtig. Wie MizzY bereits ausgeführt hat, werden Vwakte bestandskräftig. Eventuell liegt auch ein redaktionelles Versehen vor. Diese gibt es zu hauf. Als Beispiel wäre der § 31 SGB II angeführt, welcher nach einer Änderung des § 16 SGBI mehrere Jahre auf einen falschen §§ verwies und dennoch zur Anwendung kam.

Link to post
Share on other sites
Juristisch und formell ist dies unrichtig. Wie MizzY bereits ausgeführt hat, werden Vwakte bestandskräftig. Eventuell liegt auch ein redaktionelles Versehen vor. Diese gibt es zu hauf. Als Beispiel wäre der § 31 SGB II angeführt, welcher nach einer Änderung des § 16 SGBI mehrere Jahre auf einen falschen §§ verwies und dennoch zur Anwendung kam.

:whistling:

 

Ja solche Versehen kommen öfters vor als man denkt. Falsche Ausdrücke, Verweise, etc. Beim baden-württembergischen Naturschutzgesetz haben sie in der Generalermächtigung sogar das Ermessen vergessen, obwohl natürlich logisch ist, dass die Naturschutzbehörden Ermessen haben, sonst müssten sie ja ständig tätig werden. Wird halt einfach sinngemäß angewandt.

Link to post
Share on other sites
als ich eine woche später wieder an der stelle vorbeigefahren bin, habe ich festgestellt dass dort wirklich ein 60-schild steht.

man kann mir also maximal 2kmh zu viel vorwerfen.

Wieviel Meter vor der Messstelle steht das :whistling: und welche Geschwindigkeit gilt davor?

 

guter punkt.

das teilstück vorher hat ebenfalls 60, ist aber nur einspurig und vor mir standne autos.

ich bin dann nach der kreuzung auf die linke spur gewechselt, wo ich gemessen wurde.

das fragliche teilstück ist laut google-maps ca 700 meter lang.

 

@ die anderen: ob nun rechtskräftig oder bestandskräftig, ist mir relativ egal, also bitte beim thema bleiben.

 

klar habe ich das ganze akzeptiert, aber nur unter der prämisse, dass der mir vorgewurfene sachverhalt auch korrekt ist.

ich bin davon ausgegangen, dass die herren in blau mal vorher auf die schilder gucken, was aber wohl nicht der fall zu sein scheint :whistling:

 

die beamten am telefon waren auch sehr zugänglich.

ich musste mich zwar 15 min lang durch drei dienststekllen telefonieren udn alles 5 mal erklären, aber am ende riet man mir, das ganze nochmal schriftlich zu machen.

 

also wenn sich jetzt nicht noch irgend etwas unvorhergesehenes einstellt, dann soltle das glatt gehen und lade meine freundin zum sushi-essen ein :unsure:

Link to post
Share on other sites
die beamten am telefon waren auch sehr zugänglich.

ich musste mich zwar 15 min lang durch drei dienststekllen telefonieren udn alles 5 mal erklären, aber am ende riet man mir, das ganze nochmal schriftlich zu machen.

 

also wenn sich jetzt nicht noch irgend etwas unvorhergesehenes einstellt, dann soltle das glatt gehen und lade meine freundin zum sushi-essen ein :heul:

 

Dann müssten ja normalerweise alle Messungen, die dort am betreffenden Tag getätigt wurden ja falsch sein.

Bleibt zu hoffen, dass jeder sein Geld zurückbekommt. :heul:

Link to post
Share on other sites
Wo muss man noch an Ort und Stelle bar zahlen? :heul:

 

... in Bayern kann man gleich vor Ort in "bar" gegen Barquittung bezahlen, geht aber nur im Verwarnungsbereich;

... müssen tut das natürlich keiner mehr;

dito in MV :heul: ist bei den :heul: auch beliebter, weil weniger Schreibarbeit anfällt.

Link to post
Share on other sites

Eigentlich ist hier eine sogenannte "Unterwerfung" erfolgt, und das kann man als Verkehrsteilnehmer durchaus auch einmal ausnutzen. Als mir vor ca. 36 Jahren einmal durch ein nachfahrendes Zivilfahrzeug anschließend eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ca. 50 km/h vorgehalten wurde und mir ein Verwarnungsgeld von 40 DM vorgeschlagen wurde, habe ich sofort "Ja" gesagt. Der ältere Beamte schaute etwas irritiert, als ich sagte, daß ich sofort zahlen würde. Aber nachdem ich die Quittung hatte, war ich tatsächlich aus der Sache raus.

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...
die beamten am telefon waren auch sehr zugänglich.

 

Was heisst das genau?

 

 

ich musste mich zwar 15 min lang durch drei dienststekllen telefonieren udn alles 5 mal erklären, aber am ende riet man mir, das ganze nochmal schriftlich zu machen.

 

Fühlt sich wohl niemand dafür zuständig. Hast du denn noch mehr außer, dass die Cops "zugänglich" waren und dich baten das Ganze nochmal schriftlich zu machen? Klingt nicht besonders vielversprechend.

Link to post
Share on other sites

den bericht habe ich auch gelesen :whistle: (und auch gleich die TA angeschrieben)

nee, es war in erfurt.

 

in thüringen scheint das mode zu sein :kopfschuettel:

 

der witz ist: das 60-schild steht dort schon seit jahren, im übrigen genau vor einer polizeiwache!

 

wer weiß, wie viele die da schon unberechtigt abgezockt haben.

Link to post
Share on other sites
SIEG!!!

@kosh: :wiki: .

 

wer weiß, wie viele die da schon unberechtigt abgezockt haben.

Richtig.

 

ich bin davon ausgegangen, dass die herren in blau mal vorher auf die schilder gucken, was aber wohl nicht der fall zu sein scheint :whistling:

Die Herren waren wohl blau :kopfschuettel: .

 

@papemark: Wie war das mit der Rechtskräftigkeit? Und wiedermal ein Nachweis einer Murksmessung von übereifrigen Lasercops. Und dazu ein grundsätzlicher Nachweis vom Mißbrauch der Laserpistole für Pillepalle-Überschreitungen. Der Fall widerläuft deiner Dauerpredigt vom seriösen Einsatz des Handlasermeßgerätes :kopfschuettel: .

 

Moral der Geschicht: Traue Lasercops nicht!

:whistle:

Link to post
Share on other sites

Ich fürchte, du verstehst da eine Menge falsch.

 

Falsch an der Messung war, daß die Beamten ein falsches Limit angenommen haben. Das ist unstrittig ein Fehler, hier wurde die Verwarnung jedoch auch zurückgenommen (mit nichts anderem habe ich gerechnet)

 

Die Mesung selber war korrekt, das Gerät hat richtig gearbeitet, einen Nachweis für eine "Pillepalle-Überschreitung" kann ich hier auch nicht erkennen, denn nach Annahme der Beamten vor Ort hätte die Überschreitung vorwerfbare 12 km/h betragen. Die tatsächlichen 2 km/h werden hingegen nicht geahndet.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Falsch an der Messung war, daß die Beamten ein falsches Limit angenommen haben. Das ist unstrittig ein Fehler,

 

Naja, du verharmlost es etwas auf Guttenberg'sche Art. Hier liegt ein hochgradig dilettantisches Fehlverhalten vor.

Auf eine verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Messtechnik lässt dieser Einzelfall nicht gerade schließen.

 

hier wurde die Verwarnung jedoch auch zurückgenommen (mit nichts anderem habe ich gerechnet)

 

Der erste Satz klingt aber so, als wenn es nicht gerade die Regel wäre. :whistle:

Rechnest du damit, dass die anderen zu Unrecht zur Kasse gebetenen VT ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen?

 

Die Mesung selber war korrekt, das Gerät hat richtig gearbeitet,

 

Ein Loblied auf die Technik...

 

 

einen Nachweis für eine "Pillepalle-Überschreitung" kann ich hier auch nicht erkennen, denn nach Annahme der Beamten vor Ort hätte die Überschreitung vorwerfbare 12 km/h betragen. Die tatsächlichen 2 km/h werden hingegen nicht geahndet.

 

Ich denke, 12 km/h fallen bei @m3 unter "Pillepalle-Überschreitung".

Link to post
Share on other sites

Hier liegt ein Fehler vor, das bestreitet keiner.

 

Rechnest du damit, dass die anderen zu Unrecht zur Kasse gebetenen VT ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen?
Selbstverständlich, sofern sie ermittelt werden können.

 

 

Ein Loblied auf die Technik...
Nein, eine Feststellung. Oder erkennst du hier einen Gerätefehler

 

Ich denke, 12 km/h fallen bei @m3 unter "Pillepalle-Überschreitung".
In m3's Welt möglicherweise.

Bei angenommenen 50 km/h sind die vorwerfbaren 12 km/h jedoch immerhin 24%.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Auf eine verantwortungsbewussten Umgang mit dieser Messtechnik lässt dieser Einzelfall nicht gerade schließen.

Was hat das denn nun im Speziellen mit gerade dieser Meßmethode zu tun? Hätte dieser Fehler etwa bspw. mit Radar nicht passieren können?

 

Rechnest du damit, dass die anderen zu Unrecht zur Kasse gebetenen VT ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen?

Wenn sie sich melden, sicherlich ja. Automatisch nein.

 

Ein Loblied auf die Technik...

Siehst Du hier einen technischen Fehler? Wenn ja, welchen?

 

Ich denke, 12 km/h fallen bei @m3 unter "Pillepalle-Überschreitung".

Bei @m3_ fällt alles unter "Pillepalle", was nicht seinen verschrobenen Vorstellungen entspricht. Die Zahl ist dabei völlig nebensächlich.

Link to post
Share on other sites
...... hier wurde die Verwarnung jedoch auch zurückgenommen (mit nichts anderem habe ich gerechnet)....

 

 

Aber sicher nur bei denjenigen, die reklamiert haben. Alle anderen sind angeschixxen worden :whistle::kopfschuettel:

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

N.S.: Von wegen "korrekter Messung": Wenn die Herren ein groß geschriebenes ""50" nicht von "60" unterscheiden können, könnt´s ja auch passieren, daß sie vom Display des Lasers "90" statt "70" ablesen..........

Link to post
Share on other sites
ich hab post bekommen.

 

SIEG!!!

 

:whistle::kopfschuettel: :kopfschuettel:

 

 

der witz ist: das 60-schild steht dort schon seit jahren, im übrigen genau vor einer polizeiwache!

 

:rofl: Ich lach mich gleich über, so was hab ich noch nicht gehört. Kann mir das einer erklären, wie die :whistling::wiki: ein falsches Limit annehmen, werden die Beamten mit einen Hubschrauber zum Einsatzort gebracht oder wie kann man das :60: übersehen? Sind die :lol2::fool: fremd, eigentlich nicht, oder?

Link to post
Share on other sites
Was hat das denn nun im Speziellen mit gerade dieser Meßmethode zu tun? Hätte dieser Fehler etwa bspw. mit Radar nicht passieren können?

 

Doch, da auch.

 

Ein Loblied auf die Technik...

Siehst Du hier einen technischen Fehler? Wenn ja, welchen?

 

Die Technik ist ausgereift. Jedoch nicht idiotensicher, hat also ihre Grenzen. Setzt insb. einen verantwortungsvollen Umgang voraus.

Link to post
Share on other sites

Also hat es mit der Technik, sprich hier dem Lasermeßverfahren, rein gar nichts zu tun gehabt, daß dieser Fehler geschah. Insofern hat @m3_ mal wieder gequirlten Schwurbelkram von sich gegeben.

Link to post
Share on other sites

Im Übrigen kann man sich einige Dinge auch schönreden. Nur weil die Technik ausreichend gut funktioniert, heißt es nicht,dass eine korrekte Messung vorliegt. Wie bereits erwähnt, spielt der Faktor Mensch hier eine (wenn nicht die) entscheidende Rolle. Und solche Schlampigkeiten (keine Fehler!) sind nicht tolerierbar. :whistle:

Link to post
Share on other sites
......Also hat es mit der Technik, sprich hier dem Lasermeßverfahren, rein gar nichts zu tun gehabt, daß dieser Fehler geschah. ...

 

 

Natürlich hat es mit dem Laser-Messverfahren zu tun!!! Was soll denn sonst dran Schuld haben?

 

Denn daß dieser Fehler vom Bedienungspersonal gemacht wurde, kann´s ja nicht geben.

 

Polizisten machen keine Fehler, irren sich nie etc. etc.

 

Wird ja von den Foren-Cops oft genug mit Standhaftigkeit verkündet....

 

lg aus Wien

 

Weinberg

Link to post
Share on other sites

Das mag ich nicht ganz ausschließen. Der Gedanke kam mir wohl, nur konnte ich leider und beim besten Willen keine Ironie erkennen. Insbesondere der letzte Satz hat denn auch den allerletzten Versuch, hier eine Ironie zu entdecken, zunichte gemacht.

Link to post
Share on other sites
Ich fürchte, du verstehst da eine Menge falsch.

 

Falsch an der Messung war, daß die Beamten ein falsches Limit angenommen haben. Das ist unstrittig ein Fehler, hier wurde die Verwarnung jedoch auch zurückgenommen (mit nichts anderem habe ich gerechnet)

 

Die Mesung selber war korrekt, das Gerät hat richtig gearbeitet, einen Nachweis für eine "Pillepalle-Überschreitung" kann ich hier auch nicht erkennen, denn nach Annahme der Beamten vor Ort hätte die Überschreitung vorwerfbare 12 km/h betragen. Die tatsächlichen 2 km/h werden hingegen nicht geahndet.

@goose: Du verstehst hier einfach nichts :kopfschuettel: .

1.) Polizeiliche Murksmessungen sind immer in der Gesamtheit der Messung zu betrachten. Das beginnt mit der Beschilderung und geht über beschädigte Eichsiegel, Fehler beim Visiertest, Zuordnungsfehler, Meßprotokollfehler bis hin zum Ausleben von Schützenkönigleistungen weit weg von Betriebsanleitungen und standardisiertem Meßverfahren, etc.

2.) Der Einsatz der Laserpistole war nicht für die Massenabzocke gedacht. Qualität ging mal vor Qantität. Frag doch mal den Laserpapst @papemark. Inzwischen hat jeder Hintertupfinger Polizeiposten so eine Pistole liegen, damit sind Mißbrauch und Murksmessungen vorprogrammiert, wie hier im Fall von @kosh und bei meinen Fällen. Falls Du es überlesen hast, ich wurde neulich von übereifrigen Lasercops auch um 25 Euro bei :kopfschuettel: beraubt. Das ist Pillepalle, Mißbrauch und Quote.

:whistle:

Link to post
Share on other sites
Bei @m3_ fällt alles unter "Pillepalle", was nicht seinen verschrobenen Vorstellungen entspricht. Die Zahl ist dabei völlig nebensächlich.

@bluey: Dein Statement strotzt nur so vor Betriebsblindheit :kopfschuettel: . Schon vor deiner Zeit haben ganze andere Polizeikapazitäten festgelegt, daß "eine massenhafte Ahndung geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen" mit dem Handlasermeßgerät nicht sinnvoll ist.

:whistle:

Link to post
Share on other sites

25 Euro entspricht einer Überschreitung zwischen 11 und 15 km/h nach Abzug der Toleranz. Auch wenn du das als "Pillepalle" bezeichnest, so ist das dann doch etwas zu viel und hat nichts mit "Übereifrigkeit" zu tun.

 

Aber was erzähle ich, du in deiner Welt wirst es eh nie einsehen...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
@bluey: Dein Statement strotzt nur so vor Betriebsblindheit :kopfschuettel: . Schon vor deiner Zeit haben ganze andere Polizeikapazitäten festgelegt, daß "eine massenhafte Ahndung geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen" mit dem Handlasermeßgerät nicht sinnvoll ist.

Tja, Schätzelein, VOR meiner Zeit gab es noch gar keine Lasermeßgeräte bei der Polizei. :kopfschuettel: Auch wurde nie gesagt, daß es nicht "sinnvoll" sei, unterhalb der Anzeigengrenze damit zu messen. Es war lediglich primär dafür konzipiert, vordringlich gravierendere Verstöße festzustellen. Nirgendwo wurde gesagt, daß man nicht auch im VG-Bereich messen dürfe. Also immer hübsch bei der Wahrheit bleiben und nichts hinzudichten, nur weil das verschrobene Murksweltbild anfängt zu wackeln. :whistle:

Link to post
Share on other sites

Tja, Schmusibär @bluey, messen kannst ja alles, ob nun VG-Bereich oder sogar Schleicher. Es geht um die Ahndung. Und ich bin kein Dichter, denn wenn etwas nicht aus meiner Feder kommt, dann setzte ich es wie oben in Anführungszeichen. Die Aussage kam seinerzeit vom Polizeiamt für Technik und Beschaffung, Niedersachsen im Rahmen des Beitrages "Taktische Grundlagen für den Einsatz von Laserhandmeßgeräten im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit", Karsten Becker, 1998.

Hieraus auch: "..., daß grundsätzlich nur Meßergebnisse im Bußgeld- oder Fahrverbotsbereich für Ahndungsmaßnahmen herangezogen werden."

 

Selbst für paragraphentreue und pillepalle-ahndungswütige Kandidaten wie @goose ist keine "kleinliche Geschwindigkeitsüberwachung" durch den Opportunitätsgrundsatz §§47/53 OWiG sowie IM-Erlasse gedeckelt.

 

Fazit: Du solltest dringend mal dein betonartiges Provinzweltbild einem Rütteltest unterziehen :kopfschuettel: .

:whistle:

Link to post
Share on other sites
Selbst für paragraphentreue und pillepalle-ahndungswütige Kandidaten wie @goose ist keine "kleinliche Geschwindigkeitsüberwachung" durch den Opportunitätsgrundsatz §§47/53 OWiG sowie IM-Erlasse gedeckelt.
Nur scheinst du eine recht merkwürdige Auffassung über "kleinliche Überwachung" zu haben, denn nach den diversen Erlassen soll auf die Ahndung von Verstößen bis 5 km/h verzichtet werden, und einen Verstoß gegen diesen Grundsatz habe ich noch nie erlebt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Fazit: Du solltest dringend mal dein betonartiges Provinzweltbild einem Rütteltest unterziehen :kopfschuettel: .

:kopfschuettel:

 

 

Man sollte vorher auch daran denken, das es eine grandiose Sauerei gibt, wenn der Kalk anfängt zu rieseln. :whistle:

Link to post
Share on other sites
Selbst für paragraphentreue und pillepalle-ahndungswütige Kandidaten wie @goose ist keine "kleinliche Geschwindigkeitsüberwachung" durch den Opportunitätsgrundsatz §§47/53 OWiG sowie IM-Erlasse gedeckelt.
Nur scheinst du eine recht merkwürdige Auffassung über "kleinliche Überwachung" zu haben, denn nach den diversen Erlassen soll auf die Ahndung von Verstößen bis 5 km/h verzichtet werden, und einen Verstoß gegen diesen Grundsatz habe ich noch nie erlebt.

 

Gruß

Goose

 

Ich kannte zwar die von Dir angesprochenen Erlasse nicht, habe es aber schon anders erlebt: ich durfte mal für eine Überschreitung um 5 km/h in einem Tunnel in Bonn (fest installierter Blitzer) zahlen. Möglicherweise heisst "5 km/h" in den angesprochenen Erlassen inkl. Meßtoleranz?

Link to post
Share on other sites
......

Tss tss tss..... es freut mich ja außerordentlich, daß Du zur Abwechslung seriöse Quellen heranziehst. Schade ist halt nur, daß Du auf einer völlig antiquierten Stufe stehen bleibst. Die Zeit hingegen bleibt nicht stehen. Dinge entwickeln, ändern sich. So ggf. auch der Einsatz von Meßgeräten. Was ursprünglich mal grundsätzlich für Ahndungen im Owi- oder gar FV-Bereich gedacht konzipiert war, wird heute halt auch z.T. im VG-Bereich eingesetzt. Das mag Dich grämen, ändert aber nichts an den Tatsachen und z.T. auch an der Notwendigkeit.

 

Fazit: nicht ständig alles durch die rosarote Scheuklappenbrille der kleinen KSF-Gemeinde betrachten. :kopfschuettel:

 

Man sollte vorher auch daran denken, das es eine grandiose Sauerei gibt, wenn der Kalk anfängt zu rieseln.

Wie's scheint, hast Du damit ja bereits Erfahrungen sammeln dürfen. Hast ja aber genügend Lkws, um die Schweinerei von Dir und Deinesgleichen entsorgen zu können. :whistle:

 

Ich kannte zwar die von Dir angesprochenen Erlasse nicht, habe es aber schon anders erlebt: ich durfte mal für eine Überschreitung um 5 km/h in einem Tunnel in Bonn (fest installierter Blitzer) zahlen. Möglicherweise heisst "5 km/h" in den angesprochenen Erlassen inkl. Meßtoleranz?

Auszug aus dem besagten Erlaß für NRW:

 

Verbleibt bei Geschwindigkeitsmessungen nach Abzug der Toleranzwerte eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, so ist von einer Verfolgung abzusehen.

 

Bedeutet: nach Abzug der Toleranz müssen mind. 6 km/h an Überschreitung übrig bleiben.

Link to post
Share on other sites
Ich kannte zwar die von Dir angesprochenen Erlasse nicht, habe es aber schon anders erlebt: ich durfte mal für eine Überschreitung um 5 km/h in einem Tunnel in Bonn (fest installierter Blitzer) zahlen. Möglicherweise heisst "5 km/h" in den angesprochenen Erlassen inkl. Meßtoleranz?

 

 

BEWEISE BEWEISE BEWEISE!!!

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...