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Motorrad - 34km/ Zu Schnell!


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hi!

 

ich bin hier ganz frisch und denke mal das mein anliegen warum ich mich hier angemeldet habe recht offensichtlich sein dürfte :whistling:

 

 

Vorweg, bin noch in der Probezeit und nehme daher alles in kauf was keine Punkte und somit eine verlängerung meiner probezeit bedeutet!

 

 

bin vor einem monat mit mit 34km/h zu schnell außerorts geblitzt worden, sowohl von hinten (daher hab ich ja auch post), als auch von der seite!

trage einen integral helm, und man erkennt meine nase und mein linkes auge, durch den blitz gibt es auch noch eine reflektion auf meinem verspiegeltem visier rechts davon. die qualität allgemein würde ich als mittelmäßig beschreiben...also scharf is was anderes, aber ausreichend um meine kleidung wiederzuerkennen!

 

ich habe jetzt einen bogen zur "zeugenbefragung" mitgeschickt bekommen.

heißt das jetzt automatisch schon das man niemanden auf dem bild eindeutig erkennen kann?

 

möchte jetzt vollgendes angeben:

 

"Ich bin nicht gefahren, habe zum besagtem zeitpunkt (anfang der saison) mein motorrad verkaufen wollen, der potentielle käufer bestand auf eine ausführliche probefahrt die ich ihm auch gewährte. offensichtlich fuhr er zu schnell, da er das motorrad nicht kaufte habe ich auch keine angaben zu seiner person."

 

gut? bessere vorschläge? bin für alles offen...

 

2. frage: besteht die möglichkeit das man mir einen besuch abstattet um zu schauen ob die kleidung die auf den bildern zu erkennen ist bei mir zu hause liegt?

 

 

wie stehen meine chancen?

wie gesagt, wenn das ein fahrtenbuch bedeutet, kein problem!

 

 

danke im voraus!

 

 

mfg

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vielleicht noch eine kurze erläuterung wie es dazu kam!

 

ich rase eigentlich nie!

deswegen hatte ich bisher auch noch nie probleme mit punkten o.Ä. ...

 

da das ganze schon einen monat zurückliegt erinnere ich mich nichtmehr genau, aber ich kannte mich dort nicht aus und bin von außerorts 80km/h ausgegangen. ich fahre auf einer tour immer so 10-15km/h drüber....

 

offensichtlich galt dort aber 60, und ich hab es nicht gesehen... :whistling:

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heißt das jetzt automatisch schon das man niemanden auf dem bild eindeutig erkennen kann?

Es heißt zumindest, dass man nicht automtisch davon ausgeht, dass du das warst.

 

möchte jetzt vollgendes angeben:

 

"Ich bin nicht gefahren, habe zum besagtem zeitpunkt (anfang der saison) mein motorrad verkaufen wollen, der potentielle käufer bestand auf eine ausführliche probefahrt die ich ihm auch gewährte. offensichtlich fuhr er zu schnell, da er das motorrad nicht kaufte habe ich auch keine angaben zu seiner person."

 

gut? bessere vorschläge? bin für alles offen...

Alternativ könntest du die Ersatz-Fahrer - Methode anwenden, also dass ein Freund erstmal die Schuld auf sich nimmt und dann, wenn es dir gegenüber verjährt ist, also 3 Monate nach dem Verstoß, seinen "Irrtum" bemerkt, schreibt dass er es doch nicht war und am Schluss keiner eine Buße bekommt, weil es dann gegen den eigentlichen Fahrer bereits verjährt ist.

 

Aber deine Idee hört sich auch gut an, denke auch, dass das klappt.

 

2. frage: besteht die möglichkeit das man mir einen besuch abstattet um zu schauen ob die kleidung die auf den bildern zu erkennen ist bei mir zu hause liegt?

Natürlich. Einen Durchsuchungsbeschluß werden sie aber wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht dabei haben bzw. auch nicht bekommen, also sollte die Kombi halt nicht direkt am Eingang hängen, sondern irgendwo gut verstaut werden.

 

wie stehen meine chancen?

wie gesagt, wenn das ein fahrtenbuch bedeutet, kein problem!

Ich denke gut, das Fahrtenbuch könnte natürlich noch als nachträgliches Übel hinzu kommen, ist beim ersten unaufgeklärten Verstoß aber auch unwahrscheinlich.

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Hallo,

 

ich sehe es genauso.

Es wäre sinnvoll wenn du dir bis der Vorgang abgeschlossen ist andere Kleidung und Helm zulegst und nutzt sowie deine Ausrüstung bei einer

zuverlässigen Person einlagerst. (wenns ganz dumm läuft konstruiert die Ordnungsmacht nen Vorwand für ne Hausdurchsuchung, dann nutzt es auch nix, wenn die Klamotten im Keller liegen) Und jeden Kontakt zur Ordnungmacht meiden. (Tür bleibt zu)

Welchem Meßgerät bist du zum Opfer gefallen ?

Bist du der Halter des Mopeds ?

Was deine nächsten Schritte sein sollten hängt entscheidend davon ab, ob du auf dem Foto erkennbar bist.

Vom Hochladen des Fotos hier würde ich bis zum Abschluss der Maßnahme abstand nehmen, wenn du der Halter bist, man weiss ja nie, wer alles mitliest....

Besteht die Möglichkeit, dass du mir das Foto per Mail zuschickst ? (Dann schreib mich per PN an)

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ok....

 

klingt ja nicht so schlecht erstmal!

 

ein bekannter hat einen sehr "talentierten" anwalt an der hand, der bei ihm alle sachen regelt!

er hat mir seinen namen etc... angeboten, da ich aber dummerweise erst jetzt dabei bin eine rechtsschutzversicherung abzuschließen, habe ich vor hohen anwaltskosten angst! wenn ich den prozess gewinnen sollte, oder er eingestellt wird, übernimmt dann jemand die anwaltskosten? oder bleiben die auf jedenfall bei mir? (sry... kenn mich da kaum aus!)

wie sinnvoll und notwendig ist es hier einen anwalt anzuschreiben!

 

also ich erkenne mich selbst, und meine kumpels würden auch schon sehen das ich das bin, eindeutig isses aber mMn nicht!

 

zum gerät steht vollgendes:

 

Gerät: ES3.0

Kamera: FE3.0

 

is glaub ich ein schwarz/infrarot blitzer, da ich mich an keinen blitz erinnern kann...

 

ich bin halter des fahrzeugs, daher wurde ich auch direkt angeschrieben!

 

 

EDIT:

macht es sinn nochmal dort hinzufahren und sich der korrekten ausschilderung zu vergewissern?

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Hallo HandaRR,

möchte mal einen alten Beitrag von mir zitieren:

 

in Deinem Fall könnte bei einem erheblichen Verkehrsverstoß, wenn der Fahrer des Motorrades nicht ermittelt werden kann, ein Fahrtenbuchauflage angeordnet werden.

Dabei steht aber das Ordnungsamt unter Zeitdruck.

Man kann laut Rechtssprechung nur maximal 14 Tage nach dem Verstoss vom Halter erwarten, das er sich erinnern kann wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat.

Sind diese zwei Wochen überschritten, kann man vom Halter nur noch die Identifikation des Fahrers auf dem Foto verlangen.

Beim Motorradfahrer mit Helm und Sturmhaube wohl kaum möglich.

Wenn es in den ersten zwei Wochen nach Verstoss zu keinem Hausbesuch der Polizei mit vorlegen des Fotos kommt, dann ist die Sache vermutlich erledigt.

 

Nach vier Wochen kann man nur noch verlangen, das Du den Fahrer auf dem Foto erkennen kannst. Bei dem schlechten Foto klappt das leider nicht und die Kleidung trägst Du auch nicht. Wechsele Deinen Helm und die Kleidung, ich habe mehrere Helme und Motorradjacken, da bin ich sehr flexibel.

 

Gruß Andreas

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also morgen sind die 4 wochen genau rum!

 

das heißt ich gebe an das:

 

ich nicht gefahren bin

ich mich nicht an den fahrer erinnere

und ihn auch nicht auf dem foto erkennen kann

 

heißt dass das mir auch kein fahrtenbuch droht?

 

kann mir jemand einen 3zeiler formulieren und mir sagen wie ich das jetzt genau einzuschicken habe?

damit ich formlich keinen fehler mache?

das wäre super!

 

 

klasse forum!!

so viel hilfe so schnell!

 

kann man irgendwo eine positive bewertung für hilfreiche beiträge hinterlassen?

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Was Andreas7z hier schreibt ist nur zu einem winzigen Teil brauchbar.

Es ist völliger Quatsch, dass die Sache "vermutlich erledigt" ist. Sie beginnt gerade.

Hier geht es nicht mit einem 3-Zeiler raus.

Wie ich dir per Mail geschrieben habe ist das ein klarer Fall für den Ersatz - Fahrer.

(Ich habe die Bilder gesehen, erschreckend gut)

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was?!

 

meinste nicht dass das auch irgend ein anderer junger mann hätte sein können??

 

welche risiko muss denn der "ersatzfahrer eingehen" ?

also kann es passieren das er auf den punkten sitzen bleibt?

 

ich müsste ja noch 2 monate "überstehen"!

ist das realistisch?

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ich frage mal nochmal...

spiziell jetzt dich Diplomat, da du die Bilder gesehen hast.

 

wie stehen meine Chancen?

 

bin gewillt alle tricks anzuwenden, is das erste mal das ich mich soetwas herumschlagen muss.

hab also auch keine "vorgeschichte" o.Ä. ...

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Hier im Forum findest du über die Suche genug Erfahrungswerte, was der Ersatz - Fahrer zu erwarten hat, Bußgeld/Punkte erwarten ihn nicht.

Wenns gut läuft schreibt er 2-3 Briefe und das wars.

Wenn er Pech hat muss er vor dem Richter erscheinen, z.B. wenn sich der persönlich davon überzeugen will, dass er unschuldig ist.

Auch ist ein Hausbesuch der Ordnungshüter denkbar, aber unwahrscheinlich.

 

Also sind Unannehmlichkeiten für ihn denkbar, aber er wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit Strafe bedacht.

 

2 Monate sind überbrückbar.

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Also meine Prognose :

 

wenn du keinen Ersatzfahrer sondern nur ein "ich weiss nicht wers war" lieferst sehe ich keinen Grund, warum der Sachbearbeiter das Verfahren einstellen sollte, er wird einfach einen Bußgeldbescheid gegen dich veranlassen, das gibt das Foto her, und dann ist ein Rauskommen extrem viel schwerer :whistling:

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ich denk ma ich hab ein ersatzfahrer an der hand....

 

der evt. auch meine punkte auf seine kappe nehmen würde!

er wollt sich das aber alles nochmal überlegen, kann ich auch verstehen!

 

 

was ist jetzt die vorgehensweise?

 

ich gebe ihn als fahrer an, dann hoffe ich das es ganz lange dauert bis der die sachen zugeschickt bekommt, und wenn alles passt revidiert er die aussage, und es verjährt für mich...

 

jetzt meine frage, sagen wir mal ich nennen den ersatzfahrer, er revidiert das ganze dann, und die 3 monate sind noch nicht vergangen?

was mach ich dann? kann er im nachhinein dann trotzdem die punkte noch auf sich nehmen?

 

sollte ich trotz ersatzfahrer meine kombi und helm etc.... tauschen?

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ich denk ma ich hab ein ersatzfahrer an der hand....

gut :whistling:

 

der evt. auch meine punkte auf seine kappe nehmen würde!

das braucht er nicht, er wird keine Strafe auf sich nehmen müssen.

 

ich gebe ihn als fahrer an, dann hoffe ich das es ganz lange dauert bis der die sachen zugeschickt bekommt, und wenn alles passt revidiert er die aussage, und es verjährt für mich...

Falsch ! ER muss sich selber beschuldigen, du gibst den Zeugenfragenbogen einfach ohne selbst etwas eingetragen zu haben an ihn weiter und er trägt ein, dass er der Fahrer war und gibt den Verstoß zu. Dann schickt ihr den Zeugenfragenbogen 12 Tage nach Erhalt zurück.

Daraufhin wird er einen Bußgeldbescheid bekommen, gegen welchen er innerhalb (gegen Ende) der 14-tägigen Frist Einpruch einlegt, ohne Begründung erstmal.

 

Die Bußgeldstelle wird dann wahrscheinlich den Vorgang an die StA zwecks Gerichtsverhandlung abgeben, sobald die 3 Monate rum sind, erklärt er, dass er festgestellt hat, dass er am fraglichen Tag nicht der Fahrer war, sondern du.

 

jetzt meine frage, sagen wir mal ich nennen den ersatzfahrer, er revidiert das ganze dann, und die 3 monate sind noch nicht vergangen?

was mach ich dann? kann er im nachhinein dann trotzdem die punkte noch auf sich nehmen?

sollte ich trotz ersatzfahrer meine kombi und helm etc.... tauschen?

er braucht die Punkte nicht auf sich nehmen.

Klamotten tauschen : ja, unbedingt.

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Hallo HondaRR,

 

die weiter Vorgehensweise hängt entscheident mit der Erkennbarkeit des Fahrers auf dem Blitzerfoto zusammen. Das kann ich ohne Foto schlecht beurteilen.

Wenn irgendetwas vom Gesicht des Fahrers erkennbar ist, dann ist die Vorgehensweise Ersatzfahrer; Vorschlag Diplomat besser.

Der Ersatzfahrer kann sich leicht irren, da Motorradfahrer auf Blitzerfotos nur schwer für einen Laien identifizierbar sind.

Da kann schnell ein bedauerlicher Irrtum entstehen, der dann erst vor Gericht, nach Ablauf der Verjährung, geklärt wird.

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Hier wird soviel vom Er satz fahrer gesprochen und der Tatsache, dass ein Foto existiert, das jemanden unter einem Helm zeigt. Man stelle sich doch mal folgendes Szenarion vor: Der Er satz fahrer muss vor Gericht erscheinen und der Richter meint nun, ihn auf dem Foto erkennen zu koennen. Und nun? :rolleyes:

 

Mein Tipp: Der Er satz fahrer sollte fuer den Fall der Faelle ein hieb- und stichfestes Alibi zur Hand haben.... :whistling:

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Wenn der Fahrer unter dem Helm so schlecht erkennbar ist, dass der Ersatzfahrer als Täter in Frage kommt, dann ist das Beweisfoto schlecht.

Entscheidend ist was ein entsprechendes Gutachten ergeben könnte. Hier hilft nur Akteneinsicht, damit man die Qualität des orginal Fotos beurteilen kann.

Ein kompetenter Rechtsanwalt, der zur Akteeinsicht befugt ist, müsste das abschätzen können.

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Wenn der Fahrer unter dem Helm so schlecht erkennbar ist, dass der Ersatzfahrer als Täter in Frage kommt, dann ist das Beweisfoto schlecht.

Entscheidend ist was ein entsprechendes Gutachten ergeben könnte. Hier hilft nur Akteneinsicht, damit man die Qualität des orginal Fotos beurteilen kann.

Ein kompetenter Rechtsanwalt, der zur Akteeinsicht befugt ist, müsste das abschätzen können.

Du solltest vielleicht mal den Thread von Anfang bis Ende durchlesen, bevor Du deinen Senf dazu gibst, meinst Du nicht? :whistling::rolleyes:

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Hier wird soviel vom Er satz fahrer gesprochen und der Tatsache, dass ein Foto existiert, das jemanden unter einem Helm zeigt. Man stelle sich doch mal folgendes Szenarion vor: Der Er satz fahrer muss vor Gericht erscheinen und der Richter meint nun, ihn auf dem Foto erkennen zu koennen. Und nun? :whistling:

Dann beauftragt man einen Gutachter, dessen Kosten ja im Falle des erwarteten Freispruchs der Staatskasse zur Last fallen.

Oder ist dein Vertrauen in den Rechtsstaat so klein, dass du meinst, auch hier wäre möglich, dass der Gutachter falsch liegen könnte?

 

Nebenbei bemerkt:

Bevor wir alle Angst haben, dass uns der Himmel auf den Kopf fallen könnte und deshalb nicht mehr aus dem Haus gehen, kennt irgendjemand hier einen Fall in dem das von HarryB beschriebene Szenario schon einmal vor kam? Oder gibt es hier im Forum eine Schilderung eines solchen Falles?

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hi!

 

danke erstmal für die antworten bis jetzt!

 

was mir noch nicht ganz klar ist, was ich denn in das "zeugenbefragungsformular" nun schreibe!

 

es gibt 4 abschnitte:

 

Pflichtangaben zu meiner person - muss ich ja wohl ausfüllen

dann ob ich gefahren bin - kreuz ich NEIN an?

gesetzlicher vertreter - auch NEIN...

und dann angaben zum Fahrer - dort nenne ich jetzt NICHT meinen ersatzfahrer? wie bekennt er sich der dann zu der tat ???

 

 

HondaRR

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du gibst den Bogen einfach weiter und der Ersatz-Fahrer trägt bei allen relevanten Angaben nur sich selbst ein, streicht wenn erfoderlich deine Person betreffende Angaben durch, er kreuzt dann auch an, dass er gefahren ist, und schreibt dazu, dass ihm der Verstoß leid tut, von dir kommt nix in den Bogen, auch unterschreibst du nicht.

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Dann beauftragt man einen Gutachter, dessen Kosten ja im Falle des erwarteten Freispruchs der Staatskasse zur Last fallen.

Oder ist dein Vertrauen in den Rechtsstaat so klein, dass du meinst, auch hier wäre möglich, dass der Gutachter falsch liegen könnte?

Erstens: Was hat der Gutachter mit meinem Vertrauen in den Rechtsstaat zu tun? Schau dir doch mal die ganzen Gutachter in Sachen Lasermessungen an, was die da herum murksen......

Zweitens: Vielleicht bin ich ja nicht so gerichtserfahren wie Du, aber ich stelle mir das so vor, dass der Gutachter vom Gericht bestellt wird. Der Beschuldigte bzw. sein Vertreter kann die Hinzuziehung beantragen - aber dem muss meines Wissens der Richter zustimmen. Was also, wenn der nun nicht zustimmt und davon ueberzeugt ist, den Er Sa Fa zu identifizieren?

 

Bevor wir alle Angst haben, dass uns der Himmel auf den Kopf fallen könnte und deshalb nicht mehr aus dem Haus gehen, kennt irgendjemand hier einen Fall in dem das von HarryB beschriebene Szenario schon einmal vor kam? Oder gibt es hier im Forum eine Schilderung eines solchen Falles?

Ich weiss ja nicht, wie Du das machst, ich fuer gewoehnlich betrachte alle Eventualitaeten, bevor ich so ein Ding durch ziehe und versuche mich, gegen alles zu wappnen. Das hat mit irgendwelcher Angst, dass mir der Himmel auf den Kopf fallen koennte, nichts zu tun. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass bei der Vielzahl der OWI-Verfahren die Aktion Er Sa Fa fuer selbigen durchaus schon mal in die Hose gegangen ist, denn so unwahrscheinlich ist mein Szenario nicht.

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Dann beauftragt man einen Gutachter, dessen Kosten ja im Falle des erwarteten Freispruchs der Staatskasse zur Last fallen.

Oder ist dein Vertrauen in den Rechtsstaat so klein, dass du meinst, auch hier wäre möglich, dass der Gutachter falsch liegen könnte?

Erstens: Was hat der Gutachter mit meinem Vertrauen in den Rechtsstaat zu tun? Schau dir doch mal die ganzen Gutachter in Sachen Lasermessungen an, was die da herum murksen......

Keine Ahnung was da so herumgemurkst wird oder nicht, kenn ich mich nicht aus. Ich vertraue aber darauf, dass ein Gutachter nur jemanden erkennt, wenn das auch derjenige ist. Muss vielleicht wirklich nicht Vertrauen in den Rechtsstaat sein, ist wahrscheinlich der falsche Ausdruck dafür.

 

Zweitens: Vielleicht bin ich ja nicht so gerichtserfahren wie Du, aber ich stelle mir das so vor, dass der Gutachter vom Gericht bestellt wird. Der Beschuldigte bzw. sein Vertreter kann die Hinzuziehung beantragen - aber dem muss meines Wissens der Richter zustimmen. Was also, wenn der nun nicht zustimmt und davon ueberzeugt ist, den Er Sa Fa zu identifizieren?

Dann geht man in Berufung.

 

Bevor wir alle Angst haben, dass uns der Himmel auf den Kopf fallen könnte und deshalb nicht mehr aus dem Haus gehen, kennt irgendjemand hier einen Fall in dem das von HarryB beschriebene Szenario schon einmal vor kam? Oder gibt es hier im Forum eine Schilderung eines solchen Falles?

Ich weiss ja nicht, wie Du das machst, ich fuer gewoehnlich betrachte alle Eventualitaeten, bevor ich so ein Ding durch ziehe und versuche mich, gegen alles zu wappnen. Das hat mit irgendwelcher Angst, dass mir der Himmel auf den Kopf fallen koennte, nichts zu tun.

Hm, auf alle Eventualitäten wappnen, geht das im Leben?

Oder im Straßenverkehr?

Dann dürftest du wohl nur noch mit etwas schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, weil immer etwas passieren kann. Und sei es dass bei dem Baum da vorne der Ast abbricht und direkt vor dein Auto fällt...

 

100% Sicherheit gibts eben nicht, auch wenn Dr. Wolfgang Opfer-Schäuble uns das als Ziel verkaufen wollte.

 

Wie legst du Geld an?

Nicht, dass es dir dann so geht, wie in dem guten alten Witz:

Eine ältere Dame geht zur Bank, will ein Sparbuch eröffnen und 1000 Euro einzahlen. Sie fragt: "Ist mein Geld bei Ihnen auch sicher?" Kassierer: "Klar doch!" Sie fragt: "Und was ist, wenn Sie pleite machen?" Kassierer: "Dann gibt es den Einlagensicherungsfond!" "Und wenn der pleite macht?" "Dann kommt die Landeszentralbank auf!" Sie fragt: "Und was, wenn die pleite machen?" Kassierer: "Dann kommt die Bundesbank auf!" Die ältere Dame fragt noch einmal: "Und wenn die pleite macht?" Kassierer: "Dann tritt die Bundesregierung zurück, und das sollte Ihnen nun wirklich die 1000 Euro wert sein!"

 

Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass bei der Vielzahl der OWI-Verfahren die Aktion Er Sa Fa fuer selbigen durchaus schon mal in die Hose gegangen ist, denn so unwahrscheinlich ist mein Szenario nicht.

Nun, darum meine Nachfrage. Vielleicht melden sich ja noch einige oder es werden Forumsgeschichten (wieder) ans Tageslicht gebracht. Wenn nicht halte ich es weiter für sehr unwahrscheinlich, sei mir nicht böse.

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Keine Ahnung was da so herumgemurkst wird oder nicht, kenn ich mich nicht aus. Ich vertraue aber darauf, dass ein Gutachter nur jemanden erkennt, wenn das auch derjenige ist. Muss vielleicht wirklich nicht Vertrauen in den Rechtsstaat sein, ist wahrscheinlich der falsche Ausdruck dafür.

Der Gutachter sagt: Mit einer 75%igen Wahrscheinlichkeit ist der Beschuldigte die Person auf dem Bild, dem Richter reicht das. Und nun? :P Der Er Sa Fa hat das Ding an der Backe - und obendrein auch noch die Kosten fuer den Gutachter. Und das alles, weil kein Alibi vorhanden ist. Dazu faellt mir eine Aussage von Werner Broesel ein: Tolle Sache, so ein Helm...... :D

 

Dann geht man in Berufung.

Also ich stelle fest: Du bist nicht gerichtserfahren...... :lol2::whistling:

 

Hm, auf alle Eventualitäten wappnen, geht das im Leben?

Oder im Straßenverkehr?

Geht ganz sicher nicht, aber das steht hier ja auch nicht zur Diskussion. Hier steht zur Debatte, wie sich der Er Sa Fa absichern kann - nein, sogar muss - damit er nicht boese auf die Fresse kriegt.

Beim Rest, der das Leben oder den Strassenverkehr betrifft, heisst die Devise, Risiken zu minimieren, so weit wie es geht. Dazu sollte man sich Gedanken ueber die Eventualitaeten machen..... :unsure:

 

100% Sicherheit gibts eben nicht, auch wenn Dr. Wolfgang Opfer-Schäuble uns das als Ziel verkaufen wollte.

Das erzaehlst Du nun jemandem, der jahrelang mit risk engineering beschaeftigt war..... :rolleyes:

 

Nun, darum meine Nachfrage. Vielleicht melden sich ja noch einige oder es werden Forumsgeschichten (wieder) ans Tageslicht gebracht.

Die Nachfrage ist ja nicht verkehrt, vielleicht meldet sich wirklich jemand, bei dem es schief gelaufen ist.

 

Wenn nicht halte ich es weiter für sehr unwahrscheinlich, sei mir nicht böse.

Tja, siehst Du, hier kommt meine Erfahrung als risk engineer zum Tragen: Nichts ist unmoeglich, davon ist erst einmal auszugehen. Dann betrachtet man sich die Eintrittswahrscheinlichkeit - und hier eine Null anzusetzen halte ich fuer hoechst riskant.... :)

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Keine Ahnung was da so herumgemurkst wird oder nicht, kenn ich mich nicht aus. Ich vertraue aber darauf, dass ein Gutachter nur jemanden erkennt, wenn das auch derjenige ist. Muss vielleicht wirklich nicht Vertrauen in den Rechtsstaat sein, ist wahrscheinlich der falsche Ausdruck dafür.

Der Gutachter sagt: Mit einer 75%igen Wahrscheinlichkeit ist der Beschuldigte die Person auf dem Bild, dem Richter reicht das. Und nun? :unsure: Der Er Sa Fa hat das Ding an der Backe - und obendrein auch noch die Kosten fuer den Gutachter. Und das alles, weil kein Alibi vorhanden ist. Dazu faellt mir eine Aussage von Werner Broesel ein: Tolle Sache, so ein Helm...... :P

Da werden ja keine Prozente berechnet.

Dem Richter wird eine Aussage des Sachverständigen dass es "wahrscheinlich" ist (es gibt, soweit ich weiß "auszuschließen", "nicht auszuschließen", "wahrscheinlich", "sehr wahrscheinlich" und "mit Sicherheit") nicht reichen um ihn zu verurteilen weil da doch deutliche Restzweifel bleiben, zumal wenn der Betroffene die Tat bestreitet.

 

Und es hat doch auch niemand gesagt, dass ein Alibi (hieb- und stichfest halte ich ja im Zusammenhang mit einem Zeugenbeweis für eine nicht angebrachte Redewendung) nicht generell eine gute Sache ist.

 

Dann geht man in Berufung.

Also ich stelle fest: Du bist nicht gerichtserfahren...... :lol2::whistling:

Ich bin zumindest nicht so erfahren, dass ich schon mal in eine Berufung in einer Verkehrssache gemusst hätte.

Die zwei Verkehrs-Verfahren an denen ich selbst beteiligt war, die dann tatsächlich in einer Verhandlung vor Gericht entschieden wurden, mussten (trotz der "nicht so unwahrscheinlichen" Schwäche der Ersatz-Fahrer - Methode die du ausgemacht hast :D ) nicht in die Berufung gehen.

Davor hatte ich mir halt ähnliche Fälle bei Gericht angesehen um mich zu informieren wie sowas abläuft. Soviel zu meiner Gerichts"erfahrung".

 

Aber was ist an der Bemerkung, dass man, falls man sich zu Unrecht vom Amtsgericht verurteilt fühlt beim Landgericht in Berufung gehen kann falsch?

 

100% Sicherheit gibts eben nicht, auch wenn Dr. Wolfgang Opfer-Schäuble uns das als Ziel verkaufen wollte.

Das erzaehlst Du nun jemandem, der jahrelang mit risk engineering beschaeftigt war..... :rolleyes:

Na, dann weißt du ja Bescheid.

 

Wenn nicht halte ich es weiter für sehr unwahrscheinlich, sei mir nicht böse.

Tja, siehst Du, hier kommt meine Erfahrung als risk engineer zum Tragen: Nichts ist unmoeglich, davon ist erst einmal auszugehen. Dann betrachtet man sich die Eintrittswahrscheinlichkeit - und hier eine Null anzusetzen halte ich fuer hoechst riskant.... :)

Leider kommt eine Erfahrung, die du wahrscheinlich viel früher schon gelernt hast gerade nicht zum Tragen:

Lesen. ;)

 

Denn ich habe weder von Unmöglichkeit gesprochen, noch irgendwo eine Null angesetzt.

Während du schriebst, dass du das von dir angedachte Szenario für "nicht so unwahrscheinlich", ergo eben 'wahrscheinlich' oder sogar 'recht wahrscheinlich' hälst, halte ich es eben für "sehr unwahrscheinlich". Das ist aber ja doch ein ziemlicher Unterschied dazu eine Null anzusetzen.

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Aber was ist an der Bemerkung, dass man, falls man sich zu Unrecht vom Amtsgericht verurteilt fühlt beim Landgericht in Berufung gehen kann falsch?

Ich mag mich irren - aber eine Berufung gibt es da nicht. Da gibt es die Rechtsbeschwerde, das war es dann aber auch schon......

 

Leider kommt eine Erfahrung, die du wahrscheinlich viel früher schon gelernt hast gerade nicht zum Tragen:

Lesen.

Lesen kann ich, sonst koennte ich hier nicht teilnehmen. Das Problem ist oftmals das Verstehen. Wenn Du nun etwas als "sehr unwahrscheinlich" bezeichnest, dann bist Du schon sehr nahe der Null, gelle? :whistling:

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Aber was ist an der Bemerkung, dass man, falls man sich zu Unrecht vom Amtsgericht verurteilt fühlt beim Landgericht in Berufung gehen kann falsch?

Ich mag mich irren - aber eine Berufung gibt es da nicht. Da gibt es die Rechtsbeschwerde, das war es dann aber auch schon......

:fool:

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Aber was ist an der Bemerkung, dass man, falls man sich zu Unrecht vom Amtsgericht verurteilt fühlt beim Landgericht in Berufung gehen kann falsch?

Ich mag mich irren - aber eine Berufung gibt es da nicht. Da gibt es die Rechtsbeschwerde, das war es dann aber auch schon......

:sneaky:

Und was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Berufung und einer Rechtsbeschwerde?

 

Wenn Du nun etwas als "sehr unwahrscheinlich" bezeichnest, dann bist Du schon sehr nahe der Null, gelle? :fool:

Sicher ist eine sehr kleine Wahrscheinlichkeit recht nahe Null. Das ist meines Erachtens auch berechtigt, aber eben dennoch etwas vollkommen anderes das von dir behauptete "eine Null setzen", denn das bedeutet nunmal etwas auszuschließen und das tue ich bestimmt nicht.

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eine frage noch!

kann es sein das der Ersatzfahrer sich zu der OWI bekennt, und dann aber gesagt wird das er es auf dem bild nicht ist....?

ja, aber unwahrscheinlich. Selbst wenn hat er nichts zu befürchten. Auch du hast nichts zu verlieren.

Ich würde den Bogen bevor er ihn zurückschickt kopieren, damit ihr (bzw. der eventuelle Anwalt) später wisst, was ihr geschrieben habt.

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kann es sein das der Ersatzfahrer sich zu der OWI bekennt, und dann aber gesagt wird das er es auf dem bild nicht ist....?

Ja, diese Gefahr besteht wenn man auf einen findigen Sachbearbeiter oder ein gut organisierte Bußgeldstelle trifft.

Im Allgemeinen sind diese Bußgeldverfahren aber ein Massengeschäft, da wird meist nicht mehr besonders hingeguckt, wenn sich ein scheinbarer Täter meldet und der auch noch geständig ist.

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meine frage von vorhin wurde allerdings auch noch nicht beantwortet!

 

was wenn die behörden fix sind? und die keine 2 monate brauchen bis die sachen zugestellt werden und die fristen ablaufen?

 

was passiert wenn die sache auffliegt?

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meine frage von vorhin wurde allerdings auch noch nicht beantwortet!

 

was wenn die behörden fix sind? und die keine 2 monate brauchen bis die sachen zugestellt werden und die fristen ablaufen?

Dann muss man eine anberaumte Gerichtsverhandlung eben verlegen lassen. Das geht weil man krank ist, wichtige Gründe entgegen sprechen (Urlaub, geschäftliche Termine), der evtl. hinzugezogene Anwalt da keine Zeit hat oder indem man den Richter einfach bittet den Termin etwas nach hinten zu legen.

 

Irgendwann ist dann die Verjährung erreicht.

 

was passiert wenn die sache auffliegt?

Kommt innerhalb der Verjährungsfrist heraus, dass du der Fahrer warst bekommst du die Geldbuße. Kommt es erst nach Ablauf der Verjährung heraus, passiert nichts.

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ich möchte mich hier nochmal ganz herzlich bei allen bedanken!

 

ich habe mich jetzt dazu entschlossen mich an einen Anwalt zu wenden der mir von einem Freund empfohlen wurde, da selbst die anwaltskosten sich noch im rahmen halten, verglichen zu dem was mir blüht wenn die sache an mir hängen bleibt...

 

wenn es gewünscht ist, halte ich das forum auf dem laufenden!

 

 

mfg Honda RR

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Aber was ist an der Bemerkung, dass man, falls man sich zu Unrecht vom Amtsgericht verurteilt fühlt beim Landgericht in Berufung gehen kann falsch?

Ich mag mich irren - aber eine Berufung gibt es da nicht. Da gibt es die Rechtsbeschwerde, das war es dann aber auch schon......

:fool:

Und was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Berufung und einer Rechtsbeschwerde?

Grob erklärt in etwa so:

 

Berufung: Alles wird noch mal geprüft, also Sachverhalt und dann gekuckt wie zu entscheiden ist.

Rechtsbeschwerde: Hier wird von dem Sachverhalt der "Vorinstanz" ausgegangen und nur gekuckt, ob das Recht richtig angewendet wird. Daher ist es wichtig, dass das erste Gericht den Sachverhalt hinreichend ausführt, da ansonsten eine Prüfung der Rechtsanwendung nicht möglich ist.

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  • 2 weeks later...
wir warten jetzt weitere reaktionen ab!

Na, ob das clever ist?

 

Gut, der Zeugenfragebogen zeigt, dass man dir die Sache zumindest zum Zeitpunkt seiner Erstellung nicht automatisch vorgeworfen hat. Das kann sich aber, sollte man keinen anderen finden natürlich schnell ändern und man dir noch kurz vor Verjährungseintritt eine Anhörung schicken. Dann kann man zwar immer noch versuchen einen Ersatz-Fahrer ins Rennen zu schicken, aber die 3 Monate laufen halt von da ab neu.

 

Abgesehen davon, dass bei weiterem Nichtstun auch das Fahrtenbuch am Horizont winkt.

 

Halte uns doch bitte weiter auf dem Laufenden.

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