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Rotlichtverstoß Mit Dem Rad


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Hallo,

ich habe jetzt einen Bußgeldbescheid über 100 EUR + 23,50 EUR Gebühren bekommen (ausgestellt 18. 5., erhalten 21. 5.), dass ich mitte April mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren sein soll.

 

Laut BGB soll die Ampel schon 30 sec. rot gewesen sein. Leider kann ich mich beim besten Willen nicht daran erinnern! Klar ist nur, dass derjenige, der die "Tat" begangen hat, wohl kaum meinen Ausweis oder Führerschein vorgezeigt hat, denn die befinden sich immer noch in meinem Besitz.

 

Wie geht man bei so einer Gedächtnislücke vor, wenn man sich sicher ist, dass keine Papiere vorgezeigt wurden?

Dieter.

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Die Frage ist, wie Du erkannt bzw. identifiziert wurdest. Wenn der Tatbeobachter Dich kennt und als den betroffenen Radfahrner identifiziert hat, dann hast Du schlechte Karten.

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Also ich wuerde erst einmal Einspruch einlegen, dann weiter sehen. Das Ding wird dann vor Gericht gehen muessen, spaetestens dort wird man zur Frage, wie Du denn ueberhaupt identifiziert worden bist, ausfuehrlich Stellung nehmen muessen.....

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@Gast225: Wie ich hier im Forum lese, werden auch gerne mal Schnüffeleien Ermittlungen im persönlichen/beruflichen Umfeld der Beschuldigten angestellt. Wie hoch ist das Risiko, dass meine Glaubwürdigkeit erschüttert wird, wenn sie herausfinden, dass ich doch ein Fahrrad habe?

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Es reicht ja aus, felsenfest zu behaupten, an dem Tage gar nicht mit dem Fahrrad gefahren zu sein. Der Besitz eines Fahrrades ist relativ einfach nachzuweisen, damit waere die Behauptung, keines verfuegbar zu haben, recht schnell eliminiert - und damit die Glaubwuerdigkeit schon mal erheblich erschuettert.

 

Wie dem auch sei - ein Einspruch muss erst einmal her!

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@DieterF: Um die Situation mal einzuschätzen: Bist du tatsächlich nicht gefahren? Oder bist du gefahren, wurdest angehalten und hattest keinen Ausweis dabei. Falls letzteres der Fall war: Wurden die Personalienangaben irgendwie überprüft?

 

Gruß

Goose

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@Goose: Ich habe - wie bereits geschildert - wirklich absolut keine Erinnerung an den Vorfall. Meine Personalien sind aber bestimmt auch in irgendeiner Form überprüft worden. Ein Bekannter von mir, der bei der Polizei tätig ist meint, dass dies das Standardvorgehen ist, wenn keine Papiere vorgewiesen werden. Nun sind aber meine Personalien nicht nur mir bekannt. Reicht das dann wirklich schon zur Identifikation?

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Theoretisch kann natürlich auch ein anderer deine Personalien angeben. Wenn der Betroffene keine Ausweisdokumente dabei hat, versucht an gewöhnlich, die Angaben durch diverse Nachfragen zu verifizieren.

Im Zweifel sollte sich, wenn du es tatsächlich nicht warst, die Sache spätestens bei der Gerichtsverhandlung erledigen.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Ich habe - wie bereits geschildert - wirklich absolut keine Erinnerung an den Vorfall.

Na, na, na, wenn da mal nicht noch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinzu kommt..... :whistling:

 

- SCNR - :rolleyes:

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Was ist, wenn im Gerichtsverfahren der/die Polizist(in) behauptet, er/sie erkenne mich wieder, um nicht zugeben zu müssen, bei der Identitätsfeststellung geschlampt zu haben? Mir sind schon ein paar "in dubio contra reo"- Geschichten von der Polizei bekannt. Daher würde ich den Vorwurf gerne schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung ausräumen.

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Was ist, wenn im Gerichtsverfahren der/die Polizist(in) behauptet, er/sie erkenne mich wieder, um nicht zugeben zu müssen, bei der Identitätsfeststellung geschlampt zu haben? Mir sind schon ein paar "in dubio contra reo"- Geschichten von der Polizei bekannt. Daher würde ich den Vorwurf gerne schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung ausräumen.

Wenn du einer solchen Verschwörung zum Opfer fällst hast du natürlich Pech gehabt. Gewöhnlich kommt man jedoch, selbst wenn man bei der IDF geschlampt hat, recht leicht wieder da raus, indem man einfach sagt, man kann sich an den Vorfall nicht erinnern. Das ist bei einemPolizeibeamten, der mehrere Anzeigen am Tag vorlegt, durchaus nachzuvollziehen.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Sollte man dieser Eventualität nicht zuvor kommen, indem man durch Nachfragen bei der Bußgeldstelle oder Akteneinsicht in Erfahrung bringt, ob bei der IDF geschlampt wurde? Wenn ja, könnte man dieses ja in seinem Einspruch gegen den BGB klar auch zum Vorwurf an die Polizei machen und so das Vergessen des Vorgangs bei der/dem Beamten/Beamtin beschleunigen!

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Aus der im Moment vorliegenden Akte wirst du diesbezüglich nichts erkennen können. Die Akte dürfte derzeit rund fünf bis sechs Seiten umfassen, wobei die Art der IDF daraus nicht erkennbar ist.

 

Gruß

Goose

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Wie schaut's mit Belegen aus, zum fraglichen Zeitpunkt ganz woanders gewesen zu sein?

 

Also etwa

  • mit EC-, Kredit- oder auch Tankkarte irgendwo möglichst weit weg bezahlt oder am Bankomaten Bargeld oder auch Kontoauszüge geholt zu haben;
  • im Zeiterfassungssystem des Arbeitgebers als "anwesend" registriert;
  • mit aufzeichnungspflichtigem Lkw o.ä. unterwegs gewesen;
  • irgendwo als Besucher oder Lieferant mit Datum/Uhrzeit registriert;
  • (...)

 

 

:whistling:

c.s.

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  • im Zeiterfassungssystem des Arbeitgebers als "anwesend" registriert;

 

Das ist sehr wahrscheinlich der Fall gewesen! Ich hoffe mal, dass das als "Alibi" reicht. Sollte ich das gleich beim Einspruch parat haben oder kann ich darauf auch später noch eingehen, wenn sie nicht von mir ablassen wollen?

 

Aus der im Moment vorliegenden Akte wirst du diesbezüglich nichts erkennen können. Die Akte dürfte derzeit rund fünf bis sechs Seiten umfassen, wobei die Art der IDF daraus nicht erkennbar ist.

 

Schade. Ist das denn irgendwo unveränderlich niedergelegt? Doch sicher in irgend einem Protokoll?

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Das ist sehr wahrscheinlich der Fall gewesen! Ich hoffe mal, dass das als "Alibi" reicht.

 

Dann gibt's wohl auch noch mehr beweiskräftige Spuren Deiner Anwesenheit am Arbeitsplatz - je nach Tätigkeit etwa Zeugen noch und nöcher, geschriebene eMails oder andere Dokumente mit Zeitstempel, idealerweise ein Besprechungsprotokoll mit Zeitraum und Auflistung der Teilnehmer http://wuerziworld.de/Smilies/boewu/boewu37.gif

 

Solche dem Einspruch gleich beizufügen bist Du zwar nicht verpflichtet - aber wozu den ganzen Zirkus riskieren, den es nach sich ziehen kann, wenn man Dir ohne diese Belege schlicht nicht glaubt? :whistling:

 

lg

c.s.

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Das ist sehr wahrscheinlich der Fall gewesen! Ich hoffe mal, dass das als "Alibi" reicht. Sollte ich das gleich beim Einspruch parat haben oder kann ich darauf auch später noch eingehen, wenn sie nicht von mir ablassen wollen?

Das solltest Du sofort im Einspruch erwaehnen, zumal Du ja nicht unbedingt moechtest, dass die Sache vor Gericht geht. Ich hatte mal ein aehnliches Ding, der Vorwurf der Noetigung stand ins Haus und der Anzeigende hat mich auf einem Foto sogar identifiziert. Ich habe in der Beantwortung des Vorwurfes erwaehnt, dass ich im Dienst war, als der Vorfall geschehen sein soll und koenne dieses natuerlich auch belegen. Nie wieder hoerte ich von dieser Angelegenheit..... :whistling:

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Das ist sehr wahrscheinlich der Fall gewesen! Ich hoffe mal, dass das als "Alibi" reicht. Sollte ich das gleich beim Einspruch parat haben oder kann ich darauf auch später noch eingehen, wenn sie nicht von mir ablassen wollen?

Das solltest Du sofort im Einspruch erwaehnen, zumal Du ja nicht unbedingt moechtest, dass die Sache vor Gericht geht. Ich hatte mal ein aehnliches Ding, der Vorwurf der Noetigung stand ins Haus und der Anzeigende hat mich auf einem Foto sogar identifiziert. Ich habe in der Beantwortung des Vorwurfes erwaehnt, dass ich im Dienst war, als der Vorfall geschehen sein soll und koenne dieses natuerlich auch belegen. Nie wieder hoerte ich von dieser Angelegenheit..... :whistling:

 

wenn ich es ganz sicher belegen könnte, würde ich es im zweifelsfall auf eine verhandlung ankommen lassen und wenn der jenige mich "identifiziert" die gegenkelle ausfahren. Gerade ein Polizist sollte solche aussagen nur tätigen wenn er sich auch wirklich sicher ist...

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Wenn du es ganz sicher belegen kannst und diesen Beleg bewusst verspätet vorbringst, so kann es durchaus sein, daß dir deine eigenen Verfahrenskosten auferlegt werden (§ 109a OWiG).

 

Gruß

Goose

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Stimmt! Die Belege werden daher auch direkt auf Anforderung der Bußgeldbehörde oder Staatsanwaltschaft beigebracht. Möglicherweise wird das Verfahren ohnehin vorher eingestellt. Mal sehen! Und in diesem Fall werden mir wohl kaum die Verfahrenskosten von 23,50 EUR auferlegt. Das wäre irgendwie sinnfrei...

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wenn ich es ganz sicher belegen könnte, würde ich es im zweifelsfall auf eine verhandlung ankommen lassen und wenn der jenige mich "identifiziert" die gegenkelle ausfahren. Gerade ein Polizist sollte solche aussagen nur tätigen wenn er sich auch wirklich sicher ist...

....sprach Kuno, der Killerkarpfen. "Rache" war sein einziger Gedanke...... :whistling::rolleyes:

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wenn ich es ganz sicher belegen könnte, würde ich es im zweifelsfall auf eine verhandlung ankommen lassen und wenn der jenige mich "identifiziert" die gegenkelle ausfahren. Gerade ein Polizist sollte solche aussagen nur tätigen wenn er sich auch wirklich sicher ist...

....sprach Kuno, der Killerkarpfen. "Rache" war sein einziger Gedanke...... :whistling::)

 

rache ist hier defintiv das falsche wort mein lieblingskarpfenzüchter, ehr ein schuss vor den bug das sowas nicht ok ist :rolleyes:

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Irgendwie stimme ich random zu. Es wäre wünschenswert, dass auch Polizisten das Gefühl haben, dass Falschaussagen vor Gericht unangenehm werden können. Dann "erinnern" sie sich auch nicht immer so schnell an Vorgänge, die Monate zurückliegen, und vermeiden es unschuldige Bürger zu "identifizieren".

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Mir kommt das eher ein wenig Oberlehrerhaft vor, so als wenn man einen Schnellfahrer durch langsames Fahren auf der linken Spur disziplinieren moechte.... :whistling:

 

Mal ehrlich, glaubst du wirklich, Polizisten wuessten nicht um die Unannehmlichkeiten einer Falschaussage vor Gericht? :) Man sollte bedenken: Irren ist maennlich menschlich.... :rolleyes:

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Selbstverständlich, HarryB, und da ich mich nicht als Erzieher der Polizei verstehe, wird innerhalb meiner Verfahrensstrategie der entscheidende Zeuge/Beweis nicht erst nach Aussage der Polizei präsentiert. Dennoch trage ich ein gewisses Verständnis für randoms Sichtweise, besonders, da mir in dieser Hinsicht schon haarstreubende Geschichten zu Ohren gekommen sind...

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Selbstverständlich, HarryB, und da ich mich nicht als Erzieher der Polizei verstehe, wird innerhalb meiner Verfahrensstrategie der entscheidende Zeuge/Beweis nicht erst nach Aussage der Polizei präsentiert.

Das ist gut so, denn man muss doch erst einmal davon ausgehen, dass der/die Beamte/in einem Irrtum unterlag. Vielleicht hat sich da wirklich wer mit deinem Namen identifiziert und er/sie hat es ganz einfach geglaubt. Es ist mit recht hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er/sie seinen/ihren Irrtum erkennt, wenn dein Nachweis ueber die Anwesenheit an einem anderen Ort bekannt wird. Oder meinst Du etwa, er/sie wuerde trotzdem darauf beharren, dass Du das warst?

 

Dennoch trage ich ein gewisses Verständnis für randoms Sichtweise, besonders, da mir in dieser Hinsicht schon haarstreubende Geschichten zu Ohren gekommen sind...

Mit den Geschichten, die einem da so zu Ohren kommen, ist es so eine Sache...... :rolleyes::whistling:

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... würde ich es im zweifelsfall auf eine verhandlung ankommen lassen ...

 

Das wäre doch nix weiter als'n Zwergenaufstand... http://wuerziworld.de/Smilies/mx/mx16.gif

 

Der niemandem hilft - im Gegenteil: Als Sponsor der Bundesrepublik solltest Du kein Interesse an solch sinnloser Verschwendung Deines Geldes haben :whistling:

 

Als Nettoempfänger übrigens auch nicht: Je mehr für so'n Unfug verballert wird, desto weniger bleibt "um"zuverteilen :rolleyes:

 

lg

c.s.

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Das ist gut so, denn man muss doch erst einmal davon ausgehen, dass der/die Beamte/in einem Irrtum unterlag. Vielleicht hat sich da wirklich wer mit deinem Namen identifiziert und er/sie hat es ganz einfach geglaubt. Es ist mit recht hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er/sie seinen/ihren Irrtum erkennt, wenn dein Nachweis ueber die Anwesenheit an einem anderen Ort bekannt wird. Oder meinst Du etwa, er/sie wuerde trotzdem darauf beharren, dass Du das warst?

 

Nö, das meine ich nicht. Trotzdem ist es schon irgendwie komisch, dass solche Irrtümer im OWi- Verfahren oft zu Lasten der Beschuldigten zu gehen zu scheinen, solange kein entlastender Beweis präsentiert wird. Ein Schelm, wer böses dabei denkt... :whistling:. Damit verkehrt sich das rechtsstaatliche "in dubio pro reo" schnell in "in dubio contra reo". Dabei müssten sich die Ermittlungsbehörden eigentlich neutral verhalten!

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... dass solche Irrtümer im OWi- Verfahren oft zu Lasten der Beschuldigten zu gehen zu scheinen

 

Logisch - von all den anderen hört man nur selten :unsure:

 

Hier scheint sich ja jemand, der Dich sehr gut kennen muß, mit Deinem kompletten Datensatz - Name, Adresse, wann, wo und warum :whistling: geboren, ... - erfolgreich für Dich ausgegeben zu haben - hättest Du lieber, anläßlich einer AVK und vergessener Papiere stunden-, gar tagelang mit der :) 'rumzackern zu müssen, bis zweifelsfrei feststeht, daß Du Du bist...? :rolleyes:

 

:lol2:

c.s.

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Hier scheint sich ja jemand, der Dich sehr gut kennen muß, mit Deinem kompletten Datensatz - Name, Adresse, wann, wo und warum :whistling: geboren, ... - erfolgreich für Dich ausgegeben zu haben - hättest Du lieber, anläßlich einer AVK und vergessener Papiere stunden-, gar tagelang mit der :) 'rumzackern zu müssen, bis zweifelsfrei feststeht, daß Du Du bist...? :rolleyes:

 

Auf jeden Fall! Besonders da man wegen einer Identitätsfeststellung nur maximal 12 h in Polizeigewahrsam bleiben darf, wenn kein Verdacht einer Straftat gegen einen vorliegt. Bei einer OWi müssten es eigentlich sogar weniger sein, schliesslich müssen IMHO auch irgendwie die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben.

 

Ich wurde auch schon mal von der Polizei nach Hause kutschiert, um meinen Führerschein zu holen, den ich nicht dabei hatte, als ich in eine Verkehrskontrolle geraten bin. Das ist durchaus zumutbar und verhindert, dass Unschuldige verdächtigt werden können.

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  • 2 weeks later...
Ich habe gerade mit meiner Tochter geredet (wohnt 400 km vom "Tat"ort), und die ist sich sicher, dass ich da war. Meine Gedächtnislücke scheint sich endlich ein wenig aufzuhellen! :nolimit:

 

Okay, also deine Tochter die 400 Kilometer !!! vom Tatort wegwohnt weiß mehr als du? oO Wie betrunken warst du auf der Straße? .. Das Grenzt ja knapp daran das du nicht mehr weisst wer du bist und wie du heisst oder? .. :blink:

Also eigentlich recht witzig bezahl deine Strafe und nimms gelassen und trink nichts mehr wenn du auf dein Fahrrad hüpfst xDD

Wo hast du eigentlich deinen FS gemacht? In die Fahrschule will ich auch nochmal gehn ;)

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Okay, also deine Tochter die 400 Kilometer !!! vom Tatort wegwohnt weiß mehr als du? oO Wie betrunken warst du auf der Straße? .. Das Grenzt ja knapp daran das du nicht mehr weisst wer du bist und wie du heisst oder? .. :nolimit:

Also eigentlich recht witzig bezahl deine Strafe und nimms gelassen und trink nichts mehr wenn du auf dein Fahrrad hüpfst xDD

Wo hast du eigentlich deinen FS gemacht? In die Fahrschule will ich auch nochmal gehn :blink:

 

Ich bin viel beschäftigt und komme viel rum, daher weiss ich auch nicht immer nach vier Wochen, wo ich genau gewesen bist. Falls du es nicht gemerkt hast: Die Zeugenaussage meiner Tochter bedeutet doch wohl, dass ich es nicht gewesen sein kann.

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Ich habe gerade mit meiner Tochter geredet (wohnt 400 km vom "Tat"ort), und die ist sich sicher, dass ich da war.

 

was meint dieser satz?

 

er war da... aber wo ? am tatort ? bei der tochter? wohnt der TE am tatort ?

 

das sind alles fragen, die nur der TE beantworten kann, wir nicht...

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Was meint dieser satz?

 

er war da... aber wo ? am tatort ? bei der tochter? wohnt der TE am tatort ?

 

das sind alles fragen, die nur der TE beantworten kann, wir nicht...

 

Du scheinst der deutschen Sprache nicht mächtig zu sein - deine Defizite in der Groß- und Kleinschreibung deuten stark darauf hin. Aus dem Kontext geht hervor, dass ich es nicht war, da ich zum "Tat"zeitpunkt bei meiner Tochter war. Und die wohnt 400 km vom "Tat"ort entfernt.

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Du scheinst der deutschen Sprache nicht mächtig zu sein - deine Defizite in der Groß- und Kleinschreibung deuten stark darauf hin. Aus dem Kontext geht hervor, dass ich es nicht war, da ich zum "Tat"zeitpunkt bei meiner Tochter war. Und die wohnt 400 km vom "Tat"ort entfernt.

Also wenn Du dich schon derart weit aus dem Fenster lehnst, dann solltest Du dich nicht wundern, wenn von oben ein Blumentopf auf die Birne faellt. Denn aus dem Kontext geht das, was Du da gerade schilderst eben nicht so klar hervor - man kann es naemlich auch ganz anders interpretieren. Insofern solltest Du, wenn Du schon anderen die mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache vorwirfst, diese auch korrekt und eindeutig benutzen! :nolimit:

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Also wenn Du dich schon derart weit aus dem Fenster lehnst, dann solltest Du dich nicht wundern, wenn von oben ein Blumentopf auf die Birne faellt. Denn aus dem Kontext geht das, was Du da gerade schilderst eben nicht so klar hervor - man kann es naemlich auch ganz anders interpretieren. Insofern solltest Du, wenn Du schon anderen die mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache vorwirfst, diese auch korrekt und eindeutig benutzen! :nolimit:

 

Wenn man einen einzelnen Satz zitiert, ist das eben kein KONTEXT.

 

Um diesen zu erfassen sollte man

 

  1. Der deutschen Sprache mächtig sein.
  2. Lesen können.
  3. Über minimale intellektuelle Fähigkeiten verfügen.

 

Die Abwsesenheit eines oder mehrerer dieser Punkte bei Zorro haben meine Replik ausgelöst. Also war meine Antwort verdient und deine Kritik unbegründet.

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..Über minimale intellektuelle Fähigkeiten verfügen.

 

hmpfff... leider muss ich sagen, der TE hat mich an meiner schwachstelle erwischt...

 

da muss ich mich wohl oder übel aus der überaus interessanten und vielversprechenden diskussion in zukunft raushalten..

 

tut mir echt leid... aber so ists nun mal... wenn die grundlagen eben fehlen. :nolimit:

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hmpfff... leider muss ich sagen, der TE hat mich an meiner schwachstelle erwischt...

 

da muss ich mich wohl oder übel aus der überaus interessanten und vielversprechenden diskussion in zukunft raushalten..

 

tut mir echt leid... aber so ists nun mal... wenn die grundlagen eben fehlen. :blink:

 

Nimm's nicht so übel, es gibt ja auch sowas wie momentanes Versagen der Erregungsleitung... ;):nolimit:

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Wenn man einen einzelnen Satz zitiert, ist das eben kein KONTEXT.

Mein Gutster, selbst wenn der gesamte Beitrag zitiert worden waere, kann deine Aussage immer noch zu der Frage fuehren, die 'Zorro69' gestellt hat.

 

Zum Rest deines Beitrages, den ich jetzt nicht komplett zitiert habe, sage ich mal lieber gar nichts, anderenfalls ich mir wohl selbst die gelbe Karte zeigen muesste..... ;)

 

 

 

....Erregungsleitung...

Und ausgerechnet Du schwadronierst hier von der Beherrschung der deutschen Sprache? Komm doch mal 'raus aus deinem Glashaus, bitte.... :B):

 

Edit: Oooops - nach einem Blick in den Duden (online) ziehe ich mal meine letzte Bemerkung reumuetig zurueck und verschliesse die Tuere meines Glashauses - von aussen..... :elch:

Mein Duden auf dem Mobile Phone benoetigt wohl dringend ein Update..... :nolimit:

Edited by HarryB
Edit eingefuegt.....
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Mein Gutster, selbst wenn der gesamte Beitrag zitiert worden waere, kann deine Aussage immer noch zu der Frage fuehren, die 'Zorro69' gestellt hat.

 

KONTEXT heißt auch nicht das ganze Post, sondern der gesamte Thread in diesem Fall. Du wirst zugeben müssen, dass obwohl mein Post verschieden interpretiert werden kann, ein aufmerksames und sinnentnehmendes Lesen des Threads von Anfang an nur eine eindeutige Auslegung zulässt.

 

Aber egal, ich möchte diese OT- Diskussion auch nicht weiterführen, sondern euch nur sagen, dass ich tatsächlich mittlerweile Einspruch gegen meinen Bußgeldbescheid eingelegt habe. Die Begründung ist, dass ich zum "Tat"zeitpunkt bei meiner Tochter war, die 400 km vom "Tat"ort entfernt wohnt.

 

Meine Frage ist nun, ob sie der Bußgeldstelle noch ein Schreiben zukommen lassen soll, in dem sie das bestätigt. Was denkt ihr?

 

Dieter.

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O je O je,

was für eine Diskussion.

 

Leute kommt auf das Wesentliche zurück!

 

 

Rotlichtverstoß.

Die Identifizierung kann ja nur so vonstattengegangen sein, dass der Polizist den Täter kennt, oder dass dem Polizist von Dritter Seite gesagt worden ist, das ist der DieterF gewesen.

Oder dass der Täter sich ausgewiesen hat.

 

Warum hat eigentlich noch keiner in die Akte gesehen. Das können aber nur Rechtsanwälte. Dann würde schon mal so manches an Vermutungen unterbleiben.

 

Die entscheidende Frage ist: Wie wurde er identfiziert. Hier kommt es zunächst allein auf die Aussage des Polizisten an.

 

Wenn er stock und steif behauptet, DieterF sei es gewesen, er habe ihn anghalten, er habe die Papiere eingesehen und erkenne ihn wieder: Dann ist immer noch Zeit für den Beweisantrag, die Tochter zu hören.

 

Nur: Wieso erinnert sich DieterF nicht selbst daran? Wie oft ist er denn bei seiner 400 km entfernt wohnenden Tochter? Jeden 2. Tag? Ich weiß jedenfalls wann ich bei meinem Sohn war, der auch ca. 400 km entfernt wohnte, das war 3 oder 4 mal im Jahr.

 

Also: Den Gerichtstermin abwarten.

 

 

Und wenn nach Akteneinsicht der BGB zurückgenommen wird, zahlt die Staatskasse, auch den RA.

Also Akteneinsicht nehmen lassen, auch wenn die Akte nicht dick ist.

 

 

 

D. S.

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Hallo,

 

Warum hat eigentlich noch keiner in die Akte gesehen. Das können aber nur Rechtsanwälte.
falsch - Akteneinsicht kann der Betr. auch nehmen.
Wenn er stock und steif behauptet, DieterF sei es gewesen, er habe ihn anghalten, er habe die Papiere eingesehen und erkenne ihn wieder: Dann ist immer noch Zeit für den Beweisantrag, die Tochter zu hören.
warum soll ich für einen entlastenden Antrag bis zur Gerichtsverhandlung warten, wenn ich es schon der Behörde gegenüber mitteilen kann?
Und wenn nach Akteneinsicht der BGB zurückgenommen wird, zahlt die Staatskasse, auch den RA.
Die Staatskasse zahlt (wenn überhaupt) nur die "notwendigen Kosten". Die Kosten für einen RA vor Gericht sind nicht notwendig, wenn entlastende Gründe schon im Vorverfahren hätten beigebracht werden können.
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