Jump to content

Wieder Mal Geblitzt Und Wieder Fahrverbot?


Recommended Posts

Hallo zusammen,

 

nun ja meine Leidensgeschichte geht leider weiter :wand:

Ich musste damals im November meinen Führerschein abgeben, da ich im Mai 2009 drei Punkte bekommen hab und im September mir wieder Punkte eingefangen.

Das hieß: Innerhalb eines Jahres keine Punkte, sonst Fahrverbot. Traf also zu und ich gab meinen Führerschein ab.

 

Nun wurde ich im März Innerorts bei erlauben 50km/h mit 71km/h geblitzt (laut Anhörungsbogen) also schon mit abzügen netto. Was erwartet mich nun?

 

Beginnt das Spiel wieder von vorne mit dem innerhalb von einem Jahr keine Punkte, sonst Fahrverbot oder fängt das Spiel von vorne an und ich komme davon und darf wieder binnen eines Jahres keine Punkte machen?

 

-> Mai 2009 37km/h zu viel (außerorts bei 100er Zone)

--> Bescheid mit 3 Punkten und dem Verweis, binnen eines Jahres keine Punkte - sonst - Fahrverbot!

-> September 2009 (innerorts unbeabsichtigt durch durchgezogene Linie gefahren und angeblich Gegenverkehr gefährdet) - Punkt, 150 Euro und weil es binnen eines Jahres war - FAHRVERBOT.

-> März 2010 21km/h zu viel (innerorts bei 50er Zone)

--> Bescheid mit der Bitte den Fahrer bekannt zu geben, denn das Auto ist auf meinen Vater versichert.

 

Wenn ich mich als Fahrer angeben würde, kriege ich in meinem Fall wieder ein Fahrverbot oder habe ich wieder dieses Hoffnungsjahr, das ich ohne Punkte überstehe und meinen Führerschein bis dato und weiterhin behalten kann, wenn ich nichts verstoße?

 

Ich hoffe mal ihr versteht, wie ich das meine und bin gespannt - was ihr sagt.

Im Notfall würde ich einen Kollegen ansprechen, als Ersatz-Fahrer (er hat aber einen polnischen Führerschein)

 

Liebe Grüße

shqipe

Link to post
Share on other sites

Wenn sie dir den Verstoß nachweisen KANN die Regel angewendet werden, innerhalb von 2Jahren 3Verstöße über 20km/h = 1Monat Fahrverbot. Wie gesagt kann, muss nicht sein.

 

In dem Fall wäre es vorteilhaft den Notfallplan zu versuchen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Hmm...das mit können aber nicht müssen ist ja immer sone Geschichte.

Meinst du es bringt was, mal dort anzurufen und auf doof einfach mal zu fragen mit so einem "züfälligen" Beispiel?

 

Im Grunde genommen geht es mir wirklich nur um das FV, die Geldbuße würde ich hinnehmen (wenn auch schweren Herzens - dem Staat wieder mal was schenken). Ich frag morgen mal meinen Kollegen, vielleicht ist er so nett und nimmt die Punkte auf sich und ich gib ihm einfach das Geld.

 

Über weitere hilfreiche Posts bin ich immernoch sehr dankbar!

 

Grüßle

shqipe

Link to post
Share on other sites

Im Prinzip wurde schon alles gesagt. Wegen der dritten Überschreitung, hier sogar innerhalb eines Jahres droht ein FV.

 

Hier sind die Behörden aber unterschiedlicher Ansicht, so dass man dies nicht genau sagen kann. In Bayern schickt man solche Personen auch mal zu MPU (Idiotentest).

 

Auf die Umwandlung wurde ich mich nicht einlassen, sondern gleich versuchen die Sache abzuwälzen, denn warum sollte man ein FV umwandeln, wenn du augenscheinlich dafür nicht die Arbeit verlierst.

Link to post
Share on other sites
Hmm...das mit können aber nicht müssen ist ja immer sone Geschichte.

Meinst du es bringt was, mal dort anzurufen und auf doof einfach mal zu fragen mit so einem "züfälligen" Beispiel?

Wie soll die Frage lauten? Etwa so: Wenn dem so sein muss, moechte ich 'nen Er_Sa_Fa einsetzen, ist das noetig?

 

Merke: Schlafende Hunde weckt man nicht! :wand:

Link to post
Share on other sites

Ich denk man muss zur MPU, wenn man während der Probezeit solche Verstöße macht oder seine 17 Punkte (wieviele genau weiß ich nicht) knackt und kurz vor'm Lappenentzug steht?

 

Wie dem auch sei. Ich war eben bei einem Freund von mir, der ist ein paar Jahre älter wie ich. Er ist bereit die Punkte auf sich zu nehmen.

 

Nur ein paar Fragen bezüglich des Fragebogens hätte ich noch:

 

1. Angaben zu Ihrer Person:

--> Daten von meinem Vater aufschreiben oder die des Er-Sa-Fa's?

2. Angaben zum gesetzlichen Vertreter:

--> Fällt wohl aus, also leer lassen.

3. Angaben zur Fahrerlaubnis:

--> Fahrerlaubnis Klasse: ...ist ja klar Ausstellungsbehörde u. Tag: Muss wohl die polnische her..

4. Angaben zur Sache:

--> Wird der Verkehrsverstoß zugegeben? - ja - nein, in meinem Fall mach ich bei "ja" ein Kreuz, damit

das alles möglichst reibungslos und ohne potentielle Nachforschungen von statten geht.

 

5. Begrüngungsfeld:

--> Da gib ich dann folgendes an: Hiermit gebe ich den Fahrer des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen "..."

bekannt. Es war: blablablabla (komplette Anschrit).

6. Unterschrift und Datum, fertig!

 

Soll ich das so machen? Wäre das die einfachste Lösung?

Dann hoff ich halt nur noch, dass dessen Abzockinstinkt eingreift und sie sich ohne Nachforschungen mit meinem Er-Sa-Fa zufrieden geben und das Geld kassieren möchten und den einen Punkt zuteilen.

 

Grüßle

shqipe

Link to post
Share on other sites
Ich denk man muss zur MPU, wenn man während der Probezeit solche Verstöße macht oder seine 17 Punkte (wieviele genau weiß ich nicht) knackt und kurz vor'm Lappenentzug steht?

Mehrere Verstöße in kurzer Zeit kann auf einen Mangel in der Person des Sünders hindeuten, dann eben MPU.

 

1. Angaben zu Ihrer Person:

--> Daten von meinem Vater aufschreiben oder die des Er-Sa-Fa's?

Der wo die Punkte übernimmt muss sich sebst eintragen.

 

3. Angaben zur Fahrerlaubnis:

--> Fahrerlaubnis Klasse: ...ist ja klar Ausstellungsbehörde u. Tag: Muss wohl die polnische her..

Die Fahrerlaubnis desjenigen der die Punkte übernimmt.

Und ich hoffe Du hast nur eine Fahrerlaubnis, nicht zwei, könnte größere Probleme geben.

 

4. Angaben zur Sache:

--> Wird der Verkehrsverstoß zugegeben? - ja - nein, in meinem Fall mach ich bei "ja" ein Kreuz, damit

das alles möglichst reibungslos und ohne potentielle Nachforschungen von statten geht.

Der wo die Punkte übernimmt sagt ja

 

5. Begrüngungsfeld:

--> Da gib ich dann folgendes an: Hiermit gebe ich den Fahrer des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen "..."

bekannt. Es war: blablablabla (komplette Anschrit).

Es tut ihm leid bla bla bla.

Glaubt zwar keiner, macht sich aber gut.

 

Dann hoff ich halt nur noch, dass dessen Abzockinstinkt eingreift

Wenn Du an den Instinkt glaubst, wundere dich nicht wenn sie dich eines Besseren belehren

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

1. Angaben zu Ihrer Person:

--> Daten von meinem Vater aufschreiben oder die des Er-Sa-Fa's?

 

Der wo die Punkte übernimmt muss sich sebst eintragen.

---------

Ohh...da stehen jetzt die Daten meines Vaters, also des Fahrzeughalters. Im Begründungsfeld habe ich dann halt die Anschrift des angeblichen Fahrers geschrieben und die Daten seines Führerscheins.

 

Meint ihr ich kann das so stehen lassen oder soll ich das jetzt alles hässlig durchstreichen und die Daten meines Kollegen aufschreiben?

 

Och menno..

Link to post
Share on other sites

Du sollst überhaupt nichts schreiben, nur wer sich selbst falsch bezichtigt darf schreiben.

 

Der soll alles selbst schreiben. Im Notfall auf einem neuen Blatt, muss nicht der Bogen sein.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Hmm..

also einfach einen Zettel entwerfen, der die Fragen des Bogens enthällt und fertig?

die vom Amt brauchen doch bestimmt eine Bearbeitungsnummer oder so.

 

Wahrscheinlich die Nummer, die vor dem Namen ganz oben links steht... 13.011bla bla

Der hat nur Fahrerlaubnis Klasse B.

 

Man, ist das ein Durcheinander. Werd ich den wohl morgen nochmal besuchen müssen und dann schreibt er das ganze Zeugs auf nen Zettel und unterschreibt.

Link to post
Share on other sites

Also bei der gebuendelten Ahnungslosigkeit und der offensichtlichen Verweigerung, durch Lesen im Forum zu lernen, kann man mit einiger Sicherheit voraus sagen, dass das Ding in die Hose geht...... :wand:

Link to post
Share on other sites
Ich musste damals im November meinen Führerschein abgeben, da ich im Mai 2009 drei Punkte bekommen hab und im September mir wieder Punkte eingefangen.

Das hieß: Innerhalb eines Jahres keine Punkte, sonst Fahrverbot.

Was für eine Regel soll das denn sein?

 

Ich kenne nur die allseits bekannte 2x über 25 km/h Regel...

 

-> September 2009 (innerorts unbeabsichtigt durch durchgezogene Linie gefahren und angeblich Gegenverkehr gefährdet) - Punkt, 150 Euro und weil es binnen eines Jahres war - FAHRVERBOT.

Sicher dass das der Grund war?

 

Im Notfall würde ich einen Kollegen ansprechen, als Ersatz-Fahrer (er hat aber einen polnischen Führerschein)

Da gibt es wahrscheinlich bessere Methoden als eine, bei der auf der Bußgeldsachbearbeitung alle Lichter angehen.

 

Wenn sie dir den Verstoß nachweisen KANN die Regel angewendet werden, innerhalb von 2Jahren 3Verstöße über 20km/h = 1Monat Fahrverbot. Wie gesagt kann, muss nicht sein.

Ich zähle da nur 2 Verstöße über 21 km/h:

-> Mai 2009 37km/h zu viel (außerorts bei 100er Zone)

--> Bescheid mit 3 Punkten und dem Verweis, binnen eines Jahres keine Punkte - sonst - Fahrverbot!

-> September 2009 (innerorts unbeabsichtigt durch durchgezogene Linie gefahren und angeblich Gegenverkehr gefährdet) - Punkt, 150 Euro und weil es binnen eines Jahres war - FAHRVERBOT.

-> März 2010 21km/h zu viel

 

Wie dem auch sei. Ich war eben bei einem Freund von mir, der ist ein paar Jahre älter wie ich. Er ist bereit die Punkte auf sich zu nehmen.

Punktehandel ist strafbar.

 

Nur ein paar Fragen bezüglich des Fragebogens hätte ich noch:

Nicht bös gemeint, aber vielleicht mal hinsetzen und den Brief den du da bekommen hast mal langsam, ordentlich und genau durchlesen.

 

Das ist auch keinesfalls ein Bescheid, sondern ein Anhörungsbogen zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder ein Zeugenfragebogen.

 

Für weitere Tipps wäre es extrem hilfreich, wenn du hier schreiben würdest, welche der beiden Möglichkeiten bei diesem Schreiben zutrifft.

Danach würde ich nämlich meine Strategie ausrichten.

 

Soll ich das so machen? Wäre das die einfachste Lösung?

Kurz: Nein!

 

Ich gehe mal davon aus, dass der Brief eine Anhörung an deinen Vater ist, da sich der Bogen so liest, es könnte sich dann eine Methode ergeben, die vielleicht deinen polnischen Freund nicht nötig macht.

 

Wie gesagt, bitte sieh das einmal genau nach.

 

1. Angaben zu Ihrer Person:

--> Daten von meinem Vater aufschreiben oder die des Er-Sa-Fa's?

Der wo die Punkte übernimmt muss sich sebst eintragen.

Punktehandel ist immer noch strafbar.

 

3. Angaben zur Fahrerlaubnis:

--> Fahrerlaubnis Klasse: ...ist ja klar Ausstellungsbehörde u. Tag: Muss wohl die polnische her..

Die Fahrerlaubnis desjenigen der die Punkte übernimmt.

Und ich hoffe Du hast nur eine Fahrerlaubnis, nicht zwei, könnte größere Probleme geben.

Er meint hier wohl, dass dort dann die polnische Fahrverlaubnis seines Freundes eingetragen werden muss.

 

Ohh...da stehen jetzt die Daten meines Vaters, also des Fahrzeughalters.

Warum stellst du eigentlich Fragen, wenn du dann noch nichtmal abwartest bis sie beantwortet werden?

 

die vom Amt brauchen doch bestimmt eine Bearbeitungsnummer oder so.

 

Wahrscheinlich die Nummer, die vor dem Namen ganz oben links steht... 13.011bla bla

Schnellmerker. :wand:

 

Man, ist das ein Durcheinander. Werd ich den wohl morgen nochmal besuchen müssen und dann schreibt er das ganze Zeugs auf nen Zettel und unterschreibt.

Mir scheint, dass vor allem in deinem Kopf ziemliches Durcheinander herrscht. Vielleicht schläfst du erstmal ein bis zwei Nächte drüber, beantwortest die hier gestellten Fragen, wartest ob noch ein paar was dazu schreiben können und gehst dann ans Werk. Wird schon...

Link to post
Share on other sites
[...] Sicherheit voraus sagen, dass das Ding in die Hose geht......

Natürlich.

 

Euch beiden, schonmal danke für euer entgegengebrachten Optimismus.

 

[...]-> September 2009 (innerorts unbeabsichtigt durch durchgezogene Linie gefahren und angeblich Gegenverkehr gefährdet) - Punkt, 150 Euro und weil es binnen eines Jahres war - FAHRVERBOT.

Sicher dass das der Grund war?

 

Ja, denn danach folgte kein Verstoß und durch diesen Verstoß habe ich ein Schreiben bekommen, mit der Bitte meinen Lappen innerhalb 4 Monate abzugeben.

 

[...] Für weitere Tipps wäre es extrem hilfreich, wenn du hier schreiben würdest, welche der beiden Möglichkeiten bei diesem Schreiben zutrifft.

Danach würde ich nämlich meine Strategie ausrichten.

 

Ich habe vorhin geguckt. Es ist ein Anhörungsbogen.

 

Und ja, ich bin gestern sowas von durcheinander gewesen, kann ich kaum glauben. Nun ja, habe den Zettel eingescannt und von den Schriften befreit und drucke ihn mir leer wieder aus. Das wird wohl am originellsten sein. Der Zettel ist zumindest piko blanko leer, wie vom Verkehrsamt zugeschickt.

 

Und jetzt hoffe ich mal auf eine Strategie von dir. Aber warum das mit meinem Freund so schwierig sein soll, versteh ich nicht. Er sieht mir auch ähnlich, halt keinen deutschen Führerschein - evtl. liegt da das Problem.

 

Gruß

shqipe

Link to post
Share on other sites
[...]-> September 2009 (innerorts unbeabsichtigt durch durchgezogene Linie gefahren und angeblich Gegenverkehr gefährdet) - Punkt, 150 Euro und weil es binnen eines Jahres war - FAHRVERBOT.

Sicher dass das der Grund war?

Ja, denn danach folgte kein Verstoß und durch diesen Verstoß habe ich ein Schreiben bekommen, mit der Bitte meinen Lappen innerhalb 4 Monate abzugeben.

Aber doch wegen des Vergehens inkl. Verkehrsgefährdung und nicht wegen einer dubiosen "nicht noch einen Punkt" - Regel die hier keiner kennt und die es vermutlich schlicht nicht gibt. Sprich das Vergehen ist von dem anderen relativ unabhängig und hätte wohl so oder so ein Fahrverbot nach sich gezogen.

 

[...] Für weitere Tipps wäre es extrem hilfreich, wenn du hier schreiben würdest, welche der beiden Möglichkeiten bei diesem Schreiben zutrifft.

Danach würde ich nämlich meine Strategie ausrichten.

 

Ich habe vorhin geguckt. Es ist ein Anhörungsbogen.

 

Und jetzt hoffe ich mal auf eine Strategie von dir. Aber warum das mit meinem Freund so schwierig sein soll, versteh ich nicht. Er sieht mir auch ähnlich, halt keinen deutschen Führerschein - evtl. liegt da das Problem.

Es könnte sein, dass aufgrund der Tatsache, dass der Freund keine deutsche Fahrerlaubnis besitzt ein Sachbearbeiter den Braten riecht, denn die Durchsetzung einer Strafe gegen einen Ausländer kann halt nunmal wesentlich schwerer sein als gegen einen Inländer, so dass man der Selbstbeschuldigung deines Freundes vielleicht nicht glauben wird.

Findet die Bußgeldstelle dann durch eine Abfrage heraus, dass im Haushalt des Fahrzeughalters Kinder im fraglichen Alter leben könnte es passieren, dass man recht schnell bei dir ist.

 

Ich würde meinen Vater fragen, ob er auf dem Antwortbogen nicht einfach die Tat zugeben würde.

Seine Daten drauf, 2x Kreuzchen bei "ja" machen, er unterschreibt und ab in die Post.

 

Er wird doch sowieso schon von der Behörde verdächtigt (auf dem Schreiben steht ja: "Ihnen wird vorgeworfen..."), meldet er sich nun zurück und gibt die Tat zu, hat die Bußgeldstelle wenig Anlass ihm nicht zu glauben und noch irgendwelche Fotovergleiche anzustellen.

 

Bekommt er dann einen Bußgeldbescheid kann er innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen und dann nach dem üblichen Ersatz-Fahrer-Spiel aus der Sache wieder herauskommen und du straffrei ausgehen, wenn die Verjährung dir gegenüber erreicht wurde.

 

Meiner bescheidenen Meinung nach bekommst du übrigens, falls doch herauskommen sollte, dass der Verstoß von dir begangen wurde kein Fahrverbot, falls dich das schonmal etwas beruhigt.

Link to post
Share on other sites
Es könnte sein, dass aufgrund der Tatsache, dass der Freund keine deutsche Fahrerlaubnis besitzt ein Sachbearbeiter den Braten riecht, denn die Durchsetzung einer Strafe gegen einen Ausländer kann halt nunmal wesentlich schwerer sein als gegen einen Inländer, so dass man der Selbstbeschuldigung deines Freundes vielleicht nicht glauben wird.

Findet die Bußgeldstelle dann durch eine Abfrage heraus, dass im Haushalt des Fahrzeughalters Kinder im fraglichen Alter leben könnte es passieren, dass man recht schnell bei dir ist.

 

Damit hast du wohl Recht :nolimit:

 

 

Ich würde meinen Vater fragen, ob er auf dem Antwortbogen nicht einfach die Tat zugeben würde.

Seine Daten drauf, 2x Kreuzchen bei "ja" machen, er unterschreibt und ab in die Post.

 

Er wird doch sowieso schon von der Behörde verdächtigt (auf dem Schreiben steht ja: "Ihnen wird vorgeworfen..."), meldet er sich nun zurück und gibt die Tat zu, hat die Bußgeldstelle wenig Anlass ihm nicht zu glauben und noch irgendwelche Fotovergleiche anzustellen.

 

Das wär ne Lösung. Aber das mit "Ihnen wird vorgeworfen" ist bestimmt maschinell erstellt und bis jetzt wurde auch nicht weiter nach geschaut, oder? Bevor das Anhörungsschreiben raus geht, wird da das Foto angeschaut oder Ähnliches? Denn auf dem Foto ist ein blutjunger Kerl im Vergleich zum Alter meines Vaters (55+).

 

Nicht, dass ich das meinen Vater ausfüllen lasse und anschließend ein Schreiben zurück kommt mit dem Inhalt: "Das sind Sie nicht, ihr Sohn blabla wird als Verdächtiger erkannt!" Oder ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sowas zurück kommt?

 

 

Bekommt er dann einen Bußgeldbescheid kann er innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen und dann nach dem üblichen Ersatz-Fahrer-Spiel aus der Sache wieder herauskommen und du straffrei ausgehen, wenn die Verjährung dir gegenüber erreicht wurde.

 

Aber wo besteht da der Sinn der Sache, dass er es erst einmal zugibt und anschließend nein sagt? Wahrscheinlich keiner, nur der, dass man Zeit bis zur Verjährung gewinnen kann?

Ich wurde am 29.03. geblitzt, ist das ganze dann sinngemäß am 29.06. verjährt oder früher/später?

Der Anhörungsbogen wurde am 06.05. erstellt und ist am 08.05. bei mir eingetroffen. Dann kann ich theoretisch15. oder 16.05. dort in den Briefkasten schmeißen. Arbeiten tun sie ja sowieso nicht...

 

Sagen wir mal, dann krieg ich innerhalb einer Woche wieder ein Schreiben, also 21.05. mit dem Bußgeldbescheid. Da wird gegen Einspruch eingelegt nach 2 Wochen, also der 04.06.

So bleiben noch eine Woche als Antwort über und am 11.06 kommt noch ein Schreiben. Das ist dann wohl wieder ein Anhörungsbogen? Und in dem kann er dann plötzlich einen Ersatzfahrer angeben?

 

Was ist, wenn die es nicht soweit kommen lassen und direkt nach dem eingelegten Einspruch mich verdächtigen? Dann wärs das wohl gewesen und ich bin im Eimer oder?

 

 

Meiner bescheidenen Meinung nach bekommst du übrigens, falls doch herauskommen sollte, dass der Verstoß von dir begangen wurde kein Fahrverbot, falls dich das schonmal etwas beruhigt.

 

Und wie kannst du mir das genauer erklären? Ich mein, ich war ja nicht gerade unauffällig in den letzten Jahren...leider

 

 

 

Grüßle und besten Dank für die Hilfe

shqipe

Link to post
Share on other sites
Ich würde meinen Vater fragen, ob er auf dem Antwortbogen nicht einfach die Tat zugeben würde.

Seine Daten drauf, 2x Kreuzchen bei "ja" machen, er unterschreibt und ab in die Post.

 

Er wird doch sowieso schon von der Behörde verdächtigt (auf dem Schreiben steht ja: "Ihnen wird vorgeworfen..."), meldet er sich nun zurück und gibt die Tat zu, hat die Bußgeldstelle wenig Anlass ihm nicht zu glauben und noch irgendwelche Fotovergleiche anzustellen.

 

Das wär ne Lösung. Aber das mit "Ihnen wird vorgeworfen" ist bestimmt maschinell erstellt und bis jetzt wurde auch nicht weiter nach geschaut, oder? Bevor das Anhörungsschreiben raus geht, wird da das Foto angeschaut oder Ähnliches? Denn auf dem Foto ist ein blutjunger Kerl im Vergleich zum Alter meines Vaters (55+).

Eine Garantie kann dir natürlich keiner geben, aber bisher ist ja scheinbar auch entweder nicht auf das Foto geschaut worden oder der Unterschied nicht aufgefallen.

 

Ich kann nur sagen, dass ich das mit meinem Vater, und der ist auch 27 Jahre älter als ich, schon gemacht habe und es super geklappt hat. Bei anderen ebenfalls.

Das Bußgeldgeschäft ist im Wesentlichen doch eine Massenabwicklung, da wird wohl nicht besonders genau verglichen, zumal man hier ja scheinbar einen geständigen Täter hat.

 

Nicht, dass ich das meinen Vater ausfüllen lasse und anschließend ein Schreiben zurück kommt mit dem Inhalt: "Das sind Sie nicht, ihr Sohn blabla wird als Verdächtiger erkannt!" Oder ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sowas zurück kommt?

Meiner Meinung nach auf jeden Fall geringer als bei dem ausländischen Freund. Alle weiteren Vermutungen sind dann aber Glaskugelguckerei.

 

Bekommt er dann einen Bußgeldbescheid kann er innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen und dann nach dem üblichen Ersatz-Fahrer-Spiel aus der Sache wieder herauskommen und du straffrei ausgehen, wenn die Verjährung dir gegenüber erreicht wurde.

 

Aber wo besteht da der Sinn der Sache, dass er es erst einmal zugibt und anschließend nein sagt?

Zugeben: damit keine weiteren Ermittlungen angestellt werden.

Später abstreiten: damit man nicht selbst die Buße an der Backe hat.

 

Ich wurde am 29.03. geblitzt, ist das ganze dann sinngemäß am 29.06. verjährt oder früher/später?

Wenn bis dahin nichts Verjährungsunterbrechendes angeordnet wurde (z.B. deine Anhörung) ist das am 29.06. dir gegenüber verjährt, ja.

 

Der Anhörungsbogen wurde am 06.05. erstellt und ist am 08.05. bei mir eingetroffen. Dann kann ich theoretisch15. oder 16.05. dort in den Briefkasten schmeißen. Arbeiten tun sie ja sowieso nicht...

Der Anhörungsbogen ist nicht bei dir, sondern deinem Vater eingetroffen. Wäre er auf dich ausgestellt, könntest du dir den Rest sparen.

Es kommt da schon auf Genauigkeit an.

 

Wenn du denkst, dass die Bußgeldstelle keine eigenen Ermittlungen aufnimmt oder nehmen darf täuschst du dich.

Und die Ermittlungen will man ja gerne verhindern, denn schnell sind mal Kollegen vor Ort unterwegs um beim Halter zu Hause vorbeizufahren oder es wird eine Bildabfrage beim Einwohnermeldeamt gemacht.

 

Zu spät oder nicht antworten würde ich also nicht. Ich meine 7 Tage steht auf dem Bogen, oder?

Würde ich dann nicht überziehen. Zeit schinden kann man danach noch genug.

 

Sagen wir mal, dann krieg ich innerhalb einer Woche wieder ein Schreiben, also 21.05. mit dem Bußgeldbescheid.

Hoffen wir mal, dass du kein Schreiben bekommst. Das würde nämlich nicht dem Plan entsprechen.

 

Dieser sieht nämlich vor, dass dein Vater einen Bußgeldbescheid bekommt. Gegen diesen legt er innerhalb von 2 Wochen (Posteingang bei der Behörde, wichtig: keinesfalls überziehen, da er sonst rechtskräftig wird) Einspruch ein. Entweder ohne Begründung oder man schreibt, dass man sich mit seinem Anwalt beraten will und dann die Begründung nachreichen wird.

Er sollte nur nicht seine Fahrereigenschaft bezweifeln oder gar abstreiten, dass er gefahren ist, denn dann schaut vielleicht wirklich nochmal jemand auf das Bild.

 

Dann geht weitere Zeit ins Land, vielleicht fragt die Bußgeldstelle brieflich nach, wo die Begründung bleibt, aber das kann man getrost in die Rundablage werfen.

 

Wenn der 29.06. vorbei ist, dir gegenüber Verfolgungsverjährung eingetreten ist, passiert es doch, dass der Vater nochmal seinen Terminkalender durchgeht und just fällt ihm da auf, dass er da gar nicht gefahren sein kann. Denn da war er ja in XY, hat xyz gemacht und ist sich deshalb sicher, dass er das nicht gewesen sein kann.

Eine kurze Umfrage in der Familie hat ergeben, dass es wohl der Sohn gewesen sein muss. Also das täte ihm leid, aber er bittet nun darum das Verfahren gegen ihn einzustellen. Damit ersichtlich ist, dass er das nicht gewesen ist, legt er zum Vergleich mit dem Blitzfoto noch ein aktuelles Passfoto oder eine Kopie seines Personalausweisbildes mit.

 

Daraufhin wird normalerweise eingestellt und gegen einen anderen z.B. dich kann kein Verfahren eröffnet werden, weil es schon verjährt ist.

 

Möglicherweise wird auch nicht eingestellt und die Sache geht vor Gericht. Man kann zwar im Vorfeld versuchen, den Richter von seiner Unschuld zu überzeugen (Fotovergleich) aber falls auch dieser sich nicht erweichen lässt muss der Vater da antanzen damit der Richter im Gerichtssaal erkennen kann, dass er nicht der Fahrer war.

Das ist zwar ein Zeitaufwand, aber man sieht mal ein Gericht von innen und weiß ja, dass man unschuldig ist und daher nicht verurteilt werden kann.

Außerdem dauert eine solche "Verhandlung" keine 5 Minuten und einen Anwalt braucht man dafür auch nicht.

Kosten entstehen bei Freispruch auch nicht.

 

Klappt die ganze Sache besteht, wie bei allen nicht aufgeklärten Verkehrsverstößen im Punktebereich die Möglichkeit der Auferlegung eines Fahrtenbuchs (meist für 12 oder 18 Monate). Das ist aber beim ersten "Vorkommnis" dieser Art unwahrscheinlich, außerdem hat dein Vater ja Mithilfe geleistet, als er den Namen des Sohnes genannt hat.

 

Und in dem kann er dann plötzlich einen Ersatzfahrer angeben?

Dein Vater ist der Ersatz-Fahrer.

 

Was ist, wenn die es nicht soweit kommen lassen und direkt nach dem eingelegten Einspruch mich verdächtigen? Dann wärs das wohl gewesen und ich bin im Eimer oder?

Dann kommt die Geldbuße und die Punkte auf dich zu. Im Eimer sein ist anders, da brauch man sich nur mal in der Welt umgucken.

 

Meiner bescheidenen Meinung nach bekommst du übrigens, falls doch herauskommen sollte, dass der Verstoß von dir begangen wurde kein Fahrverbot, falls dich das schonmal etwas beruhigt.

 

Und wie kannst du mir das genauer erklären? Ich mein, ich war ja nicht gerade unauffällig in den letzten Jahren...leider

Du hast bisher lediglich eine Eintragung wegen überhöhter Geschwindigkeit, eine zweite mit 21 km/h zuviel rechtfertigt kein Fahrverbot nach dem Regelbußgeldkatalog.

Wovon du ausgehen musst ist eine Erhöhung der Geldbuße (z.B. eine Verdoppelung), wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" wie das so schön heißt.

 

Eine Einzelfallentscheidung, bei der dir zusätzlich 1 Monat Fahrverbot aufgedrückt wird ist zwar wohl möglich, aber nicht besonders wahrscheinlich, da die 21 km/h ja auch im untersten Punktebereich liegen.

Link to post
Share on other sites
Zugeben: damit keine weiteren Ermittlungen angestellt werden.

Später abstreiten: damit man nicht selbst die Buße an der Backe hat.

 

Und das ist dann am Ende bestrafungsfrei? Nicht, dass mein Vater dann Probleme an der Backe hat...

 

 

Der Anhörungsbogen ist nicht bei dir, sondern deinem Vater eingetroffen. Wäre er auf dich ausgestellt, könntest du dir den Rest sparen.

Es kommt da schon auf Genauigkeit an.

 

Mein Fehler, hab mich falsch ausgedrückt. Meinte natürlich meinen Paps.

 

 

Zu spät oder nicht antworten würde ich also nicht. Ich meine 7 Tage steht auf dem Bogen, oder?

Würde ich dann nicht überziehen. Zeit schinden kann man danach noch genug.

 

Gut. Aber wann soll ich den Anhörungsbogen spätestens in den Briefkasten packen?

Mir ist eine Woche als Frist gesetzt.

 

Soll ich ab dem Erstellungsdatum rechnen oder ab Erhalt? Auf dem Zettel steht zumindest:

"ab Zugang des Schreibens"...

Aber über den Erhalt kann man sich ja gut und gerne streiten. Ich denk mal ich schmeiß den Bogen spätestens diesen Donnerstag, also 13.05. in deren Briefkasten.

Mit dem heutigen Datum.

 

 

Entweder ohne Begründung oder man schreibt, dass man sich mit seinem Anwalt beraten will und dann die Begründung nachreichen wird.

 

Soll ich die Begründung dann am Ende wirklich abgeben?

Wenn ja, eigenständig oder auf Aufforderung?

Und wie sollte sie aussehen?

-- Wenn ich dich richtig verstehe, soll das nur Tarnung sein und ich muss im Grunde genommen nichts begründen. Nur abwarten, bis Verjährung eintritt.

- Können die mir während dieser "Schindzeit" irgendwie Probleme, mit besonderen Schreiben, bereiten?

 

 

Du hast bisher lediglich eine Eintragung wegen überhöhter Geschwindigkeit, eine zweite mit 21 km/h zuviel rechtfertigt kein Fahrverbot nach dem Regelbußgeldkatalog.

 

Das erste mal war auf der Autobahn mit 37km/h zu viel soweit ich mich errinern kann. Es lagen 3 Punkte in Flensburg und eine Bußgeld von 150Euro inkl. Gebühren an. Dann der zweite Verstoß mit 21km/h wie du schon sagtest..

 

 

 

Wovon du ausgehen musst ist eine Erhöhung der Geldbuße (z.B. eine Verdoppelung), wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" wie das so schön heißt.

 

Ich hoffe mal soweit kommt es erst gar nicht!

 

Wie dem auch sei. Ich habe ja immernoch diesen Anhörungsbogen von Papi. Den füllt er dann aus und gibt seinen Verstoß zu, also Kreuz bei ja.

Soll er etwas in's Begründungsfeld hinein schreiben oder kann er das getrost leer lassen?

Wenn ja, was in etwa?

 

1000 Dank!

shqipe

Link to post
Share on other sites
Zugeben: damit keine weiteren Ermittlungen angestellt werden.

Später abstreiten: damit man nicht selbst die Buße an der Backe hat.

 

Und das ist dann am Ende bestrafungsfrei? Nicht, dass mein Vater dann Probleme an der Backe hat...

Irrtümliche Selbstbeschuldigung ist straffrei, ja.

 

Aber wann soll ich den Anhörungsbogen spätestens in den Briefkasten packen?

Lieber früher als später, ich würde ihn morgen in die Post tun, am Donnerstag ist ja auch Feiertag.

Zeit schinden kann man nachdem dem Bußgeldbescheid widersprochen wurde noch genug.

 

Entweder ohne Begründung oder man schreibt, dass man sich mit seinem Anwalt beraten will und dann die Begründung nachreichen wird.

 

Soll ich die Begründung dann am Ende wirklich abgeben?

Auch auf die Gefahr, dass es nervt: Du sollst gar nichts machen!

 

Nein, optimalerweise gibt man vor Ablauf der Verjährung keine Begründung. Nachfragen kann man wegwerfen.

 

Wenn ich dich richtig verstehe, soll das nur Tarnung sein und ich muss im Grunde genommen nichts begründen. Nur abwarten, bis Verjährung eintritt.

Korrekt.

 

Können die mir während dieser "Schindzeit" irgendwie Probleme, mit besonderen Schreiben, bereiten?

Solange dein Vater als Beschuldigter geführt wird und die Bußgeldsache gegen ihn läuft wird niemand auf die Idee kommen noch jemand anderen damit zu behelligen.

 

Wovon du ausgehen musst ist eine Erhöhung der Geldbuße (z.B. eine Verdoppelung), wegen "beharrlicher Pflichtverletzung" wie das so schön heißt.

 

Ich hoffe mal soweit kommt es erst gar nicht!

Ich drücke die Daumen und deine Chancen stehen ja recht gut.

 

Wie dem auch sei. Ich habe ja immernoch diesen Anhörungsbogen von Papi. Den füllt er dann aus und gibt seinen Verstoß zu, also Kreuz bei ja.

Zwei Kreuze bei ja, sowohl bei "Waren Sie der verantwortliche Fahrer?", als auch bei "Geben Sie den verstoß zu?"

 

Soll er etwas in's Begründungsfeld hinein schreiben oder kann er das getrost leer lassen?

Ich hab es immer leer gelassen. Alles was dazu beiträgt, dass es einfach durch die Maschinerie läuft und sich niemand Gedanken macht ist gut.

Link to post
Share on other sites
Lieber früher als später, ich würde ihn morgen in die Post tun, am Donnerstag ist ja auch Feiertag.

 

Stimmt ja, hab ich total vergessen! Dann gelangt es morgen in deren Briefkasten.

 

 

Zwei Kreuze bei ja, sowohl bei "Waren Sie der verantwortliche Fahrer?", als auch bei "Geben Sie den verstoß zu?"

 

Genau das hat mich stutzig gemacht (2 Kreuze). Auf meinem Bogen steht nur: "Wird der Verkehrsverstoß zugegeben?"

"Waren sie der Fahrer" wäre ja eigentlich auch irgendwie sinnfrei oder nicht? Ich mein, die gehen ja davon aus, dass es mein Vater war.

 

 

 

Ich hab es immer leer gelassen. Alles was dazu beiträgt, dass es einfach durch die Maschinerie läuft und sich niemand Gedanken macht ist gut.

 

PERFEKT, so mach ich das!

 

Dann mal hoffen auf frohes Schaffen...ich halte dich und die anderen auf dem Laufenden.

shqipe

 

*edit*

Ich kann die aber nur nach Feierabend besuchen fahren. Ist es problematisch, wenn ich den Bogen abends in den Briefkasten hinein packe?

Link to post
Share on other sites
Zwei Kreuze bei ja, sowohl bei "Waren Sie der verantwortliche Fahrer?", als auch bei "Geben Sie den verstoß zu?"

Genau das hat mich stutzig gemacht (2 Kreuze). Auf meinem Bogen steht nur: "Wird der Verkehrsverstoß zugegeben?"

"Waren sie der Fahrer" wäre ja eigentlich auch irgendwie sinnfrei oder nicht? Ich mein, die gehen ja davon aus, dass es mein Vater war.

Hm, dann sieht halt das Formular von dieser Bußgeldstelle anders aus.

 

Natürlich wird deinem Vater das im Moment zur Last gelegt, aber in der Anhörung soll dem Beschuldigten ja die Möglichkeit gegeben werden Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen. Da trägt halt ein "ich wars nicht" - Kästchen auch zur Vereinfachung bei.

 

Ich kann die aber nur nach Feierabend besuchen fahren. Ist es problematisch, wenn ich den Bogen abends in den Briefkasten hinein packe?

Sag mal, du hast aber schonmal einen Brief eingeworfen, oder?

Wenn die einem Briefkasten haben, was soll daran problematisch ein, abends was einzuwerfen?

Glaubst du von 16:00 bis 8:00 Uhr steht ein Reißwolf direkt hinter dem Briefkasten?

 

"Angaben zur Fahrerlaubnis" kann er auch leer lassen oder?

Warum sollte er?

Er wird ja einen Führerschein haben, was hindert also daran da hinzuschreiben "Klasse 3" und "1975" oder wann er halt seinen Lappen gemacht hat?

 

Wie ich vorhin schon sagte:

Alles was dazu beiträgt, dass es einfach durch die Maschinerie läuft und sich niemand Gedanken macht ist gut.

Wenn der Sachbearbeiter irgendwas raussuchen muss, weil da Angaben fehlen oder sich Gedanken macht, warum Angaben ausgelassen wurden und er in der Akte rumsucht sieht er vielleicht doch nochmal aufs Bild...

Link to post
Share on other sites

Auch wenn ich jetzt unpassend dazwischenfunke:

 

3 x >20 km/h drüber in 2 Jahren = Fahrverbot ! Davon höre ich heute zum ersten Mal. Ich kenne nur 2 x > 25 km/h drüber in einem Jahr = Fahrverbot. Was für eine Regel soll das denn bitte sein und wo steht das geschrieben ?

Link to post
Share on other sites
Diese Regel ist nicht festgeschrieben, sondern liegt im Ermessen der Behörde.

 

Die Angaben im BKat zielen ja nur auf den Grundfall ab.

Gibt es für diesen Ermessensspielraum eine gesetzliche Grundlage ? Wie wird festgelegt, ab wann wie viel Fahrverbot etc. ? Die müssen doch Vorgaben haben oder können die das nach Lust und Laune entscheiden ?

Link to post
Share on other sites
Gibt es für diesen Ermessensspielraum eine gesetzliche Grundlage ? Wie wird festgelegt, ab wann wie viel Fahrverbot etc. ? Die müssen doch Vorgaben haben oder können die das nach Lust und Laune entscheiden ?

 

Bist Du der deutschen Sprache mächtig? wir lesen Ermessensspielraum Was will uns dieses Wort sagen?

 

Es gibt eine Bandbreite in der die Behörde nach Lust und Laune nach Vorgaben entscheiden kann.

 

Diese Vorgaben sind wohl verwaltungsintern bekannt. Ich meine der BKat ist auch so eine Verwaltungsvorschrift,

 

die keine Gesetzeskraft hat.

Link to post
Share on other sites

@zorro69

 

Maul mal nicht so rum, ich bin nicht blöd. Ich weiss schon was ich schreibe und lesen kann ich auch. :nolimit:

 

Ein Ermessensspielraum ist ja theoretisch nicht begrenzt. Aber es muss ja Vorgaben geben, die diesen regeln, damit es nicht zu extremen Entscheidungen kommt. Theoretisch wäre ja nach 3 x > 20 km/h drüber auch ein Fahrverbot von 6 Monaten möglich - liegt halt im Ermessen des Sachbearbeiters. Vllt. kennt er mich und kann mich nicht leiden...ich denke du verstehst worauf ich hinaus will. Ein Ermessensspielraum sollte nicht in Willkür enden. Und um das zu verhindern, muss es ein Reglement geben. Und dieses sollte, wie ich finde, auch öffentlich bekannt sein. Wie sonst sollte ich mich im Bedarfsfall gegen eine ungerechtfertigte Entscheidung zur Wehr setzen ?

 

Also: Es muss doch verbindliche Vorgaben geben, die den Ermessensspielraum regeln ? Welche sind das und wo finde ich die ?

Link to post
Share on other sites
Auch wenn ich jetzt unpassend dazwischenfunke:

 

3 x >20 km/h drüber in 2 Jahren = Fahrverbot ! Davon höre ich heute zum ersten Mal. Ich kenne nur 2 x > 25 km/h drüber in einem Jahr = Fahrverbot. Was für eine Regel soll das denn bitte sein und wo steht das geschrieben ?

Das ergibt sich aus § 4(2) BKatV

 

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

 

Hier ist das dir bekannte Regelbeispiel aufgeführt, aber eben nur als Regelbeispiel. Daneben besteht jedoch auch die Möglichkeit, bei anderen, vergleichbar beharrlichen Pflichtverstößen ebenfalls ein Fahrverbot anzuordnen. (Sonst stünde im Text "Kommt in Betracht" oder "ist in dem Fall anzuordnen, daß..." )

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

@Goose

 

Wie oft kommt das denn in der Regel vor ? Ich frage ja nicht ohne Grund, immerhin habe ich mir ja innerhalb kurzer Zeit zwei Verstösse mit je über 20 km/h zu schnell geleistet und will einfach mal ausloten, wie vorsichtig ich das nächste Jahr fahren muss. :kotz: Und ja, ich weiss das ich es muss...manchmal hat man halt Pech und da muss ich jetzt durch. Ich fahre sowieso mittlerweile schon wie so ein Rentner durch die Gegend... :nolimit:

Link to post
Share on other sites
Wie oft kommt das denn in der Regel vor ?

Mittlerweile nicht mehr so selten, und irgendwo habe ich gelesen, in Bayern ist es Standard.

Es hängt eben immer davon ab welche Bußgeldstelle den Verstoß bearbeitet.

 

Ich fahre sowieso mittlerweile schon wie so ein Rentner durch die Gegend... :nolimit:

Dann würde ich mich mal etwas an die Kandare nehmen und langsamer fahren. :kotz:

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@Xabbu!: Da es sich hier um Kann-Vorschriften handelt, bei denen das Fahrverbot im Ermessen der jeweiligen Bußgeldstelle liegt, kann man hier kein Regel ableiten. Die eine ordnet es öfter an, die andere seltener.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Nettes Thema, das ihr eröffnet habt - diesbezüglich kann ich leider keinen Beitrag geben.

 

Zu meinem Bereich der Diskussion. Nun habe ich den Anhörungsbogen heute in deren Briefkasten geschmissen und hoffe mal, dass ein BGB an meinen Paps zurück kommt und die Sache planmäßig verläuft...

 

Wie lange Wartezeiten kann ich erwarten? Ich meine, etwas von 3-4 Wochen gelesen zu haben. Oder ist das auch wieder ne Sache, die von Behörde zu Behörde variiert?

 

Grüßle

shqipe

Link to post
Share on other sites
Wie lange Wartezeiten kann ich erwarten? Ich meine, etwas von 3-4 Wochen gelesen zu haben.

Mal deutlich gesagt: Wenn es da ist, ist es da!

 

Keiner hier kann dir sagen, dass dauert jetzt so und so lange, weil das natürlich von der Arbeitsbelastung in der Bußgeldstelle abhängt und die kann halt mal so und mal so aussehen...

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
Mal deutlich gesagt: Wenn es da ist, ist es da!

 

So und nun ist es da, heute frisch eingetroffen per Einschreiben. ;)

 

Bis jetzt verläuft ja alles nach Plan und die gehen davon aus, dass mein Vater die Tat begangen hat und jetzt wollen sie ihm den Punkt aufdrücken und verlangen Kohle.

 

Nun folgt die weitere Vorgehensweise. Wie soll der Einspruch aussehen und wann soll mein Vater ihn einlegen?

Wäre es OK, wenn der Einspruch eine Woche nach Eingang bei denen landet? Dementsprechend der kommende Freitag.

 

Und dann kommt natürlich hinzu, wielange gewartet werden muss - bis ein erneutes Schreiben von uns an die Bußgeldstelle geht, wo mein Vater festgestellt hat, dass er gar nicht gefahren ist - sondern sein Sohn und das er bittet, die Fahndung ihm gegenüber einzustellen und sich herzlich bedankt?

 

Ich wurde ja am 29.03.2010 geblitzt als Führer des PKW.

 

Wenn der Einspruch bei denen in einer Woche im Briefkasten landet, sind sozusagen knappe 4 Wochen bis zu meiner persönlichen Verjährung zu überbrücken. Sollte man mit dem Geständnis lieber noch ein bisschen warten oder ist das "Blitzerdatum" das entscheidende?

 

Mitte Juli fährt mein Vater mit mir nämlich in den Urlaub für 4 Wochen und ich will bis dahin alles geklärt haben und nicht Post von denen erhalten, bei der ich nicht antworten kann aus Urlaubs- und nicht-Anwesenheitsgründen. Vielleicht sollte man diesbezüglich eine Anmerkung machen beim Geständnis bzw. beim aufklärenden Schreiben, dass man von dieser zu dieser Zeit nicht in Deutschland ist und Urlaub macht?

 

Wieder einmal Fragen auf Fragen :fool:

 

Und dann kommt noch ein FETTES DANKESCHÖN AN ALLE, die mir dabei geholfen haben! Denn alleine hätte ich es nicht soweit geschafft...respekt! :sneaky:

 

Grüßle

shqipe

Link to post
Share on other sites
So und nun ist es da, heute frisch eingetroffen per Einschreiben. :fool:

Lass mich raten:

Nicht per Einschreiben, sondern per Postzustellungsurkunde in einem gelben Umschlag?

 

Bis jetzt verläuft ja alles nach Plan und die gehen davon aus, dass mein Vater die Tat begangen hat und jetzt wollen sie ihm den Punkt aufdrücken und verlangen Kohle.

Er hat also einen Bußgeldbescheid bekommen, ja?

 

Nun folgt die weitere Vorgehensweise. Wie soll der Einspruch aussehen und wann soll mein Vater ihn einlegen?

Wäre es OK, wenn der Einspruch eine Woche nach Eingang bei denen landet? Dementsprechend der kommende Freitag.

Ich wiederhole mich ungern:

 

Nicht bös gemeint, aber vielleicht mal hinsetzen und den Brief der da gekommen ist mal langsam, ordentlich und genau durchlesen.

 

Da steht, zugegebenermaßen recht klein gedruckt, eine Rechtsbehelfsbelehrung, da steht eigentlich alles drin.

 

14 Tage ab Zugang bei deinem Vater muss ein Einspruch bei der Bußgeldstelle sein (es zählt der Eingang bei der Behörde, nicht der Poststempel!). Im Sinne der Ersatz-Fahrer - Methode ist es sinnvoll diese Frist gut auszunutzen, also nicht gleich morgen den Einspruch wegschicken, allerdings keinesfalls zu überziehen.

 

Als Einspruch reicht ein formloses Schreiben in dem man sich auf das Aktenzeichen bezieht und kundtut, dass man gegen den Bescheid Einspruch einlegt. Ich schreibe immer noch dazu, dass man eine Begründung nachreicht, nachdem man sich mit seinem Anwalt beraten hat, einfach aus der Hoffnung, dass der Sachbearbeiter das dann erstmal auf Wiedervorlage legt und wartet ob und wann was von einem Anwalt kommt, also einfach wieder ein wenig Zeit vergeht.

 

Und dann kommt natürlich hinzu, wielange gewartet werden muss - bis ein erneutes Schreiben von uns an die Bußgeldstelle geht, wo mein Vater festgestellt hat, dass er gar nicht gefahren ist - sondern sein Sohn und das er bittet, die Fahndung ihm gegenüber einzustellen und sich herzlich bedankt?

Nicht vor dem 29.06.!

 

Denn vorher ist das ja gegen den eigentlichen Fahrer noch nicht verjährt, die Bußgeldstelle könnte also schnell noch den Fahrer ermitteln. Und der Weg vom Vater zum Sohn ist kurz...

 

Wäre ich dein Vater würde ich Anfang Juli schreiben, dass mir aufgefallen ist, dass ich das ja doch nicht gewesen sein kann, weil ich an dem Tag XY gemacht habe oder in Z-Stadt war und daher darum bitte das Verfahren einzustellen. Zum Vergleich würde ich eine Kopie der Vorderseite meines Personalausweises mitschicken.

 

Wenn der Einspruch bei denen in einer Woche im Briefkasten landet, sind sozusagen knappe 4 Wochen bis zu meiner persönlichen Verjährung zu überbrücken. Sollte man mit dem Geständnis lieber noch ein bisschen warten oder ist das "Blitzerdatum" das entscheidende?

Nichts tun vor dem 29.06.!

 

Mitte Juli fährt mein Vater mit mir nämlich in den Urlaub für 4 Wochen und ich will bis dahin alles geklärt haben und nicht Post von denen erhalten,

Du wirst keine Post erhalten, denn gegen dich wurde nie ermittelt.

 

Dein Vater bekommt entweder bei positivem Verlauf einen Einstellungsbescheid oder gar nichts, bei negativem Verlauf eine Gerichtsladung, weil ihm die Bußgeldstelle nicht glaubt, dass er es dann doch nicht gewesen war.

Link to post
Share on other sites
Nicht per Einschreiben, sondern per Postzustellungsurkunde in einem gelben Umschlag?

 

Absolut richtig!

 

Er hat also einen Bußgeldbescheid bekommen, ja?

 

Gibts da etwa Zweifel daran? Zumindest steht folgende Überschrift im Schreiben:

"Bußgeldbescheid (Ausfertigung)"

 

 

Ich wiederhole mich ungern:

 

Nicht bös gemeint, aber vielleicht mal hinsetzen und den Brief der da gekommen ist mal langsam, ordentlich und genau durchlesen.

 

Da steht, zugegebenermaßen recht klein gedruckt, eine Rechtsbehelfsbelehrung

 

Und genau diese Rechtsbehelfbelehrung habe ich auf der Rückseite gelesen. Zwei Wochen sind als Frist angesetzt, die mein Vater auch auf keinen Fall überzieht! Diese Frist war mir auch vorher bekannt, nur ich frag welcher Zeitpunkt in dieser Frist am günstigsten wäre.

Deswegen wirds nicht zugesandt, sondern direkt in den Briefkasten geschmissen, auf Nummer sicher!

 

Nicht vor dem 29.06.!

 

Das ist mir klar, denn vor der Verjährung etwas zuzugeben wäre ja sinnfrei :fool:

Mir ging es nur darum, ob es nach der Verjährung irgendwelche Tricks gibt, die mir ein Dorn im Auge sein können. Oder ob man getrost 3-4 Tage nach Verjährung ein Schreiben zuschicken kann.

 

Das mit dem Personalausweis ist wirklich eine gute Idee. Ich denke mal, die können unmöglich denken, dass mein Paps der Fahrer war - wenn sie das Foto einmal sehen vom Blitzer...und wenn sie es doch denken und eine Gerichtsladung folgt, geht er halt hin. Ist ja glasklar, dass er nicht als Fahrer beschuldigt werden kann.

 

Du wirst keine Post erhalten, denn gegen dich wurde nie ermittelt.

 

Dein Vater bekommt entweder bei positivem Verlauf einen Einstellungsbescheid oder gar nichts, bei negativem Verlauf eine Gerichtsladung, weil ihm die Bußgeldstelle nicht glaubt, dass er es dann doch nicht gewesen war.

 

Sorry, dass ich immer "ich" schreibe. Gib mir schon sehr viel Mühe...

 

Aber genau das mit dem negativem Verlauf macht mir Bedenken. Wenn was kommen sollte und er nicht auf das Schreiben antwortet oder es nicht wahr nimmt...weil 4 Wochen sind ne lange Zeit. Nicht, dass er dann irgend eine andere Straftat begeht oder so.

 

Soll er die Anmerkung machen, dass er in jenem Zeitraum im Urlaub ist? Natürlich schickt er das nicht vor meiner Verjährung dort hin...

 

nun ja meine Leidensgeschichte geht leider weiter

fein, da sind wir gespannt...

 

Hast du den ganzen Thread gelesen? Wenn du mir helfen magst gern, ansonsten braucht keiner hier solche Beiträge...

Danke für dein Verständnis

 

Gruß

shqipe

Link to post
Share on other sites
Er hat also einen Bußgeldbescheid bekommen, ja?

Gibts da etwa Zweifel daran? Zumindest steht folgende Überschrift im Schreiben:

"Bußgeldbescheid (Ausfertigung)"

Naja, du hattest eben nicht Bußgeldbescheid geschrieben und ich wollte nur jeglichen Irrtum ausschließen.

 

Deswegen wirds nicht zugesandt, sondern direkt in den Briefkasten geschmissen, auf Nummer sicher!

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nehm nen Zeugen mit...

 

Mir ging es nur darum, ob es nach der Verjährung irgendwelche Tricks gibt, die mir ein Dorn im Auge sein können.

Im Prinzip nicht. Theoretisch ist denkbar, dass die Bußgeldstelle eine Anhörung an dich rückdatiert, aber da dort nur sorgfältig ausgewählte, beflissene und absolut vertrauenswürdige Mitarbeiter und Beamte beschäftigt sind wird das nicht vorkommen.

 

Aber genau das mit dem negativem Verlauf macht mir Bedenken. Wenn was kommen sollte und er nicht auf das Schreiben antwortet oder es nicht wahr nimmt...weil 4 Wochen sind ne lange Zeit. Nicht, dass er dann irgend eine andere Straftat begeht oder so.

Sollte innerhalb dieser 4 Wochen eine Gerichtsverhandlung angesetzt werden und dein Vater erscheint unentschuldigt nicht, wird er als Fahrer verurteilt werden.

Da ja wahrscheinlich irgendjemand auf euer Haus/Wohnung aufpasst, während ihr nicht da seid wäre es sinnvoll dieser Person zu sagen, dass sie bitte auf gelbe Umschläge achten soll. Kommt eine Vorladung vor Gericht kann dein Vater dann ja dort anrufen, kundtun, dass er gerade in Urlaub ist und eine Verlegung erbitten.

 

Soll er die Anmerkung machen, dass er in jenem Zeitraum im Urlaub ist? Natürlich schickt er das nicht vor meiner Verjährung dort hin...

Hm... Also ich würde nicht schreiben "falls sie doch weiterhin der Meinung sind, dass ich der Fahrer gewesen sein soll, so bitte ich darum eine eventuelle Verhandlung gegen mich erst nach dem xx.xx.2010 anzusetzen, weil ich zuvor in Urlaub sein werde."

Klingt ja irgendwie so, wie wenn man sich selbst ja auch nicht glauben würde und daher eine Gerichtsverhandlung erwartet.

Ich würde davon nichts schreiben, für den Fall der Fälle hat man ja den Nachbar der nach der Post guckt.

Link to post
Share on other sites

off-topic

 

Hast du den ganzen Thread gelesen? Wenn du mir helfen magst gern, ansonsten braucht keiner hier solche Beiträge...

Danke für dein Verständnis

@shqipe: Vor lauter Langsamkeit ist unser Schnecken-Taxiunternehmer @taxi42 auf der Strecke eingeschlafen, was dann zu trollverdächtigen Postings führt.

:fool:

Link to post
Share on other sites
Hast du den ganzen Thread gelesen? Wenn du mir helfen magst gern, ansonsten braucht keiner hier solche Beiträge...

Danke für dein Verständnis

Das muss ich in diesem Falle mal voll und ganz unterstuetzen! :fool:

 

@shqipe: Vor lauter Langsamkeit ist unser Schnecken-Taxiunternehmer @taxi42 auf der Strecke eingeschlafen, was dann zu trollverdächtigen Postings führt.

...und diesen Beitrag beziehe ich gleich mit ein!

Link to post
Share on other sites
-> Mai 2009 37km/h zu viel (außerorts bei 100er Zone)

--> Bescheid mit 3 Punkten und dem Verweis, binnen eines Jahres keine Punkte - sonst - Fahrverbot!

-> September 2009 (innerorts unbeabsichtigt durch durchgezogene Linie gefahren und angeblich Gegenverkehr gefährdet) - Punkt, 150 Euro und weil es binnen eines Jahres war - FAHRVERBOT.

-> März 2010 21km/h zu viel (innerorts bei 50er Zone)

 

 

Es täte der Verkehrssicherheit und deinem Lernfortschritt gut einige Monate Fußgänger zu sein.

 

Hoffentlich merkt die Bußgeldbehörde alle deine Trickssereiversuche!

Link to post
Share on other sites
Naja, du hattest eben nicht Bußgeldbescheid geschrieben und ich wollte nur jeglichen Irrtum ausschließen.

 

Ok, jetzt weiß ich warum du fragtest...

 

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nehm nen Zeugen mit...

 

Ich bin selten alleine unterwegs :fool: Gute Idee..

 

 

Ich würde davon nichts schreiben, für den Fall der Fälle hat man ja den Nachbar der nach der Post guckt.

 

Ok, dann lasse ich die Abwesenheit nicht erwähnen...

 

Soll Mein Vater neben seiner Passkopie auch eventuell gleiche eine von mir mit hineinbeziehen? Vielleicht erkennen sie ja dadurch, dass der Sohn wirklich der Fahrer war - wenn sie ein Fotovergleich gemacht haben...

 

 

Hast du den ganzen Thread gelesen? Wenn du mir helfen magst gern, ansonsten braucht keiner hier solche Beiträge...

Danke für dein Verständnis

@shqipe: Vor lauter Langsamkeit ist unser Schnecken-Taxiunternehmer @taxi42 auf der Strecke eingeschlafen, was dann zu trollverdächtigen Postings führt.

 

Hast du den ganzen Thread gelesen? Wenn du mir helfen magst gern, ansonsten braucht keiner hier solche Beiträge...

Danke für dein Verständnis

Das muss ich in diesem Falle mal voll und ganz unterstuetzen!

@shqipe: Vor lauter Langsamkeit ist unser Schnecken-Taxiunternehmer @taxi42 auf der Strecke eingeschlafen, was dann zu trollverdächtigen Postings führt.

...und diesen Beitrag beziehe ich gleich mit ein!

 

Danke euch beiden, dass ihr meiner Meinung seid...

 

 

-> Mai 2009 37km/h zu viel (außerorts bei 100er Zone)

--> Bescheid mit 3 Punkten und dem Verweis, binnen eines Jahres keine Punkte - sonst - Fahrverbot!

-> September 2009 (innerorts unbeabsichtigt durch durchgezogene Linie gefahren und angeblich Gegenverkehr gefährdet) - Punkt, 150 Euro und weil es binnen eines Jahres war - FAHRVERBOT.

-> März 2010 21km/h zu viel (innerorts bei 50er Zone)

Es täte der Verkehrssicherheit und deinem Lernfortschritt gut einige Monate Fußgänger zu sein.

 

Hoffentlich merkt die Bußgeldbehörde alle deine Trickssereiversuche!

 

Darf ich dich fragen, warum du dich in einem Radarforum angemeldet hast? Sicherlich, weil du auch mal Hilfe gebraucht hast! An dieser Stelle bleibt mir nur eins zu sagen:

Fasse dir zuerst an deine eigene Nase und wenn das nichts bringt, tust du uns keinen Gefallen mit solchen Beiträgen und könntest dich auch getrost abmelden, ohne das man dich vermisst!

Ich beneide dich, dass du so ein aufrichtiger Verkehrsteilnehmer bist und absolut niemanden behinderst und der Verkehrssicherheit nicht im Wege stehst.

Aber für mich brauchst du diese Richtung nicht einschlagen, da du nicht einmal im geringsten behaupten kannst, ich stehe der Verkehrssicherheit im Wege! Das kannst du zu Personen sagen, die dir näher sind und welche du persönlich kennst aber nicht mir...

 

So und nu Grüßle

shqipe

Link to post
Share on other sites
Soll Mein Vater neben seiner Passkopie auch eventuell gleiche eine von mir mit hineinbeziehen? Vielleicht erkennen sie ja dadurch, dass der Sohn wirklich der Fahrer war - wenn sie ein Fotovergleich gemacht haben...

Ich würde überhaupt nichts vom Sohn schreiben oder dass man erkannt hat dass es der Sohn war.

Der Vergleich Blitzfoto - Passfoto sollte genügen um zu erkennen, dass das nicht dieser Herr ist.

 

Schickt man gleich das große Besteck inkl. Foto vom Sohn und vielleicht sogar ein Geständnis raus, kommt wohl auch ein eher lahmer Sachbearbeiter auf den Gedanken, dass da ein Vater absichtlich für seinen Sohn in die Bresche gesprungen ist und eigentlich die ganze Zeit wusste, dass er eigentlich gar nicht der Fahrer war.

Vielleicht ist er dann doch etwas angepisst und fühlt sich verarscht, was ihn verleiten könnte dem Einspruch nicht stattzugeben und das Verfahren einzustellen sondern es an einfach die Staatsanwaltschaft abzugeben, so nach dem Motto "Wenn ihr mich schon reinlegt, dann müsst ihr wenigstens bis vors Gericht".

Man müsste also einen Tag Urlaub nehmen, vielleicht noch bisschen Bauchgrimmeln aushalten ob da denn alles gut gehen wird vor Gericht, etc. pp.

Das will man ja nicht unbedingt, also die meisten Leute haben in ihrer Freizeit besseres zu tun.

 

Daher würde ich den Sohn gar nicht erwähnen, sondern mir das aufheben, falls der Fall wider Erwarten ans Gericht abgegeben wird und dann dem Richter schreiben, dass man sich nun, da es ja vor Gericht gehen soll überlegt hat, wer gefahren sein könnte, da man sich ja sicher ist es nicht selbst gewesen zu sein und eine Umfrage im Familienkreis hat dann ergeben, dass der Sohn der Fahrer war, er gibt das auch zu und darum bittet man darum nun das Verfahren einzustellen.

Dass man weiß, dass gegen den Sohn keines mehr eröffnet werden kann muss man ja nicht unbedingt erwähnen... :fool:

Link to post
Share on other sites
Ich würde überhaupt nichts vom Sohn schreiben oder dass man erkannt hat dass es der Sohn war.

Der Vergleich Blitzfoto - Passfoto sollte genügen um zu erkennen, dass das nicht dieser Herr ist.

 

Hmm...ich erriner mich daran, dass du mir weiter oben etwas in dieser Richtung geschrieben hast:

"Nach einer Umfrage im Familienkreis habe ich festgestellt, dass nicht ich, sondern mein Sohn am folgenden Tag gefahren ist."

Und das sollte mein Vater, nachdem der Einspruch eingelegt wurde und meine persönliche Verjährung eingetreten ist, im Geständnis hineinschreiben. Und nun sagst du, dass das erst bei weiteren Ermittlungen passieren soll.

 

 

So wie ich dich jetzt verstehe, soll mein Vater erst einmal nur schreiben, dass er an dem Tag dies und das gemacht hat und aus diesem Grund nicht gefahren sein kann. Anschließend, falls sie herumzicken soll er schreiben, dass er nach genauerer Recherche im Familienkreis festgestellt hat "sein Sohn ist gefahren".

 

Grün und Blau sind jetzt zwei Theorien, die von dir kommen :fool:

 

Aber gut, du hast schon Recht und ich finde die Variante Blau plausibler und wesentlich unkomplizierter. Es stellt sich ja spätestens nach einem Fotoabgleich sowieso heraus, dass mein Vater unmöglich der Fahrer gewesen sein kann...und ich komme erst gar nicht in Frage und bleibe anonym, denn weitere Recherchen sind ja zwecklos und das wissen die Beamten zu diesem Zeitpunkt sicherlich auch.

 

 

Gruß

shqipe

Link to post
Share on other sites
Hmm...ich erriner mich daran, dass du mir weiter oben etwas in dieser Richtung geschrieben hast:

"Nach einer Umfrage im Familienkreis habe ich festgestellt, dass nicht ich, sondern mein Sohn am folgenden Tag gefahren ist."

Und das sollte mein Vater, nachdem der Einspruch eingelegt wurde und meine persönliche Verjährung eingetreten ist, im Geständnis hineinschreiben. Und nun sagst du, dass das erst bei weiteren Ermittlungen passieren soll.

 

 

So wie ich dich jetzt verstehe, soll mein Vater erst einmal nur schreiben, dass er an dem Tag dies und das gemacht hat und aus diesem Grund nicht gefahren sein kann. Anschließend, falls sie herumzicken soll er schreiben, dass er nach genauerer Recherche im Familienkreis festgestellt hat "sein Sohn ist gefahren".

 

Grün und Blau sind jetzt zwei Theorien, die von dir kommen :sneaky:

Ja, da widerspreche ich mir wohl.

 

Nach reiflicher (*hust*) Überlegung würde ich zur blauen Variante tendieren, rekapituliere gerade, dass, als mein Vater mein Geständnis mitschickte die Sache noch ans Gericht ging, als er aber einfach nur schrieb, dass er es halt nicht war, Alibi usw., etc. anstandslos eingestellt wurde. Kann aber Zufall sein oder von anderen Faktoren abhängig gewesen sein.

 

Also sorry, wenn ich dir verwirrt habe, so würde ich es heute machen (und das Geständnis noch in der Hinterhand zu haben ist doch auch nicht verkehrt) und insgesamt sieht die Sache bei dir ja sehr gut aus, nachdem nur noch ein Monat zu überbrücken ist und bisher alles schön seinen gewünschten Gang gegangen ist.

 

und ich komme erst gar nicht in Frage und bleibe anonym

Das kann ja auch nicht allzu verkehrt sein, wer weiß was mittlerweile gespeichert wird. Und man will ja vielleicht nochmal mit diesem Auto zu schnell fahren... :fool:

 

denn weitere Recherchen sind ja zwecklos und das wissen die Beamten zu diesem Zeitpunkt sicherlich auch.

Sicherlich.

Link to post
Share on other sites
Ich beneide dich, dass du so ein aufrichtiger Verkehrsteilnehmer bist und absolut niemanden behinderst und der Verkehrssicherheit nicht im Wege stehst. shqipe

 

Irrtum, auch ich fehle manchmal im Straßenverkehr, nur akzeptiere ich dann auch die Konsequenzen.

Link to post
Share on other sites
Irrtum, auch ich fehle manchmal im Straßenverkehr, nur akzeptiere ich dann auch die Konsequenzen.

Welches sind denn die Konsequenzen, wenn Du im Strassenverkehr fehlst? Jubel- und Begeisterungsstuerme der anderen Verkehrsteilnehmer, die anwesend sind? :fool:;)

 

- SCNR - :sneaky:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...