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Fühererschein 1 Monat Weg?


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Hilfe!!!!

Bin an der Mosel geblitzt worden!!!

In 2 Ortschaften ( mit den grünen Schildern) war 70!

Dann kam eine geschlossene Ortschaft wo das Ortsschild was von der Straße weg stand (habe es erst beim 2. durchfahren gesehen) dachte aber da wäre auch 70 aber war nicht, da geschlossene Ortschaft! Aso bin ich geblitzt worden :nick:

da ich immer etwas schneller fahr als man darf bin ich so um die 90 gefahren (dachte ja wären 70 erlaubt wären 20 zuschnell) aber war dann 40 zuviel heißt:

3 Punkte

160€

1 Monat Fahrverbot

 

Meine Fragen:

Wie weit darf ein Schild von der Straße weg stehen?

Gibt eine Reglung das ich noch zur Arbeit fahren kann???(hab keine 4wochen Urlaub mehr und wohne in der Eifel)

Oder das man mehr zahlt?

 

Einen Anwalt werde ich mir wohl holen müssen. Leider habe ich keinen Rechtsschutz aber jetzt noch eine abschliessen bringt wohl nichts.

Weiß nicht wie ich das ohne Lappen machen soll...

 

Danke für eure Hilfe!!!

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Wenn du keine Voreintragungen hast kann die Bußgeldstelle bei angemessener Erhöhung (zumeist Verdoppelung) des Bußgeldes vom Fahrverbot absehen, wenn beispielsweise berufliche Probleme daran hängen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

 

Eine Rechtschutzversicherung zahlt tatsächlich für diesen Sachverhalt nicht, da er ja vor Versicherungsbeginn eingetreten ist.

 

Grundsätzlich solltest du dein Verhalten (Stichwort: da ich immer etwas schneller fahr als man darf) mal überdenken, denn damit kommt man dann eben recht schnell in solche Situationen.

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hallo, ob du einen Anwalt einsetzen solltest hängt davon ab. wie wichtig dir der Führerschein ist, und wieviel Geld du dafür einsetzen möchtest/kannst.

Da du offensichtlich schon ein Bußgeldbescheid erhalten hast, musst du darauf achten, dass innerhalb von 2 Wochen Einspruch erhoben wird, sonst wird auch ein Anwalt nichts mehr ausrichten, also zeitig handeln.

Selbst wenn du aus der Sache nicht mehr rauskommst besteht vor Gericht bei entsprechender Begründung die Möglichkeit, dass auf das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld verzichtet wird.

 

Auf jeden Fall solltest du vermeiden die "...bin 90 gefahren weil ich dachte es wäre 70..." Story gegenüber Behörde und Richter zu erwähnen, dann kostet das Ganze schnell doppelt so viel, weil dir Vorsatz unterstellt wird.

 

Eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ist prnzipiell eine gute Idee, bringt dir für diesen Fall aber selbstverständlich nichts mehr.

 

Edit : jetzt kümmert sich über 2h Stunden Niemand um den Newbie, und dann überholt Goose :D

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Also mal grundsaetzlich: Der Fuehrerschein ist ja nicht weg, den hat halt nur ein anderer - und das auch 'nur' vorueber gehend.... :D

 

Zur Sache: Die Frage ist halt, ob man Dir nachweisen kann, dass Du das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefuehrt hast. Dazu muesste man wissen, ob das Fhz. auf dich zugelassen ist und ob das Foto auch wirklich etwas geworden ist. Lies Dich mal dazu hier im Forum ein, in der Rubrik 'Geschwindigkeitsverstoss' gibt es hunderte von Threads, in denen dieses Thema behandelt wird.

 

Wie 'Goose' schon erwaehnte, besteht als Erst'taeter' auch die Moeglichkeit, um das Fahrverbot herum zu kommen.....

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Hallo,

 

... wo das Ortsschild was von der Straße weg stand ...

wie ist denn das jetzt zu verstehen ?

War da nun ein Ortsschild oder nicht ?

Außerdem sollte man doch grundsätzlich davon ausgehen, dass igO :mecker: gilt, sofern es nicht anders angegeben ist.

Der Grundsatz dazu heißt :"... Im Zweifelsfall ist die geringere Geschwindigkeit zu wählen..."

 

bin ich so um die 90 gefahren (dachte ja wären 70 erlaubt wären 20 zuschnell) aber war dann 40 zuviel heißt:

Soll heißen Tacho etwa 95 - 100 km/h.

Weil bei vorgeworfenen +40 km/h war das Meßergebnis ja wohl 93 km/h und i.d.R. hat man noch einen gewissen Tachovorlauf ...

 

160€

Regelsatz wohlgemerkt. Bei +40 km/h in einer Ortschaft - die als solche z.B. wg. Bebauung wohl erkennbar ist - kann das von sich aus

schon zur Verdopplung des BuGe führen. Sofern es Voreinträge ins Flensburg gibt, ist das sogar wahrscheinlich.

 

Wie weit darf ein Schild von der Straße weg stehen?

Gegenfrage: Wie weit stand es den weg ?

Es ist m.W. sogar zulässig, wenn das Schild auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite steht wenn das baulich nicht anders geht ...

 

Gibt eine Reglung das ich noch zur Arbeit fahren kann???

Mit dem Fahrrad darfst Du fahren ;) Ansonsten ein klares NEIN.

 

Hab keine 4wochen Urlaub mehr und wohne in der Eifel

Lass Dir vom Arbeitgeber bestätigen, dass Du Deinen Job verlieren würdest, nicht mit ÖPNV zur Arbeit kommen könntest und nicht das Geld für einen Chauffeur hast (Irgendein Gericht hat 1.5h Anfahrstzeit als -noch- vertretbar angesehen, da es ja nur ein tempöräre Sperre ist)

 

Einen Anwalt werde ich mir wohl holen müssen.

Kannst Du natürlich. Aber mach Dir nicht zuviele Hoffnung ...

Was soll der gegen

da ich immer etwas schneller fahr als man darf

gepaart mit Unaufmerksamkeit

(habe es erst beim 2. durchfahren gesehen)

tun ?

 

Weiß nicht wie ich das ohne Lappen machen soll...

Warum fällt das den Leuten immer erst hinterher ein :D

 

 

Gruß,

AnReRa

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Ein Schild stand da aber weiter von der Straße weg, kann nicht genau sagen wie weit , weil ich nicht gemessen habe aber sind bestimmt 2-3m oder mehr???

Ich bekam noch nichts geschickt hatte um die 90 auf dem Tacho. Aber Lappen ist weg...

Ich habe auch schon 1 Punkt in Flensburg, weil ich vor paar wochen auf der Autobahn in einer Baustelle zuschnell war (23kmh =1 Punkt + 70€)

 

Wer kann mir sagen wie weit ein Ortsschild von der Straße weg stehen darf?

 

Habe mal von einer Reglung gehört das man zur arbeit und zurück fahren darf...

 

 

Suche einen Arbeitslosen mit Führerschein der mich zu Früh- und Spätschicht fahren kann!!!

 

Lg Kat

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Wer kann mir sagen wie weit ein Ortsschild von der Straße weg stehen darf?

 

Kann ich dir nicht sagen, aber würde mich wundern, wenn auch das in Deutschland nicht explizit geregelt wäre. Naja, solange es aber nicht 5 Meter weiter auf irgendeinem Acker stand, sehe ich da wenig Hoffnung.

 

P.S.:

Einzelheiten zur Aufstellung von Verkehrszeichen sind der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (kurz VwV StVO) zu entnehmen. Dort wird angeordnet, dass höchstens drei Verkehrszeichen (davon normalerweise maximal zwei Vorschriftszeichen) an einem Pfosten befestigt werden dürfen. Ausnahmen gibt es für Zeichen für den ruhenden Verkehr. Gefahrzeichen stehen grundsätzlich allein. Des Weiteren sind Zeichen mit Wartepflicht alleine aufzustellen. Schilder, die Vorfahrtsregelungen (wie etwa Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt gewähren) anzeigen, müssen neben ihrem Zeichen auch an der Form des Schildes erkennbar sein. So kann der Verkehrsteilnehmer auch bei beschädigtem oder eingeschneitem Schild die Vorfahrtsregelung an einem Knotenpunkt erkennen.

 

http://www.sicherestrassen.de/_VwV.htm

 

 

- Quelle: Wiki

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Aus der VwV StVO ergibt sich auch, daß die Schilder möglichst nah, jedoch nicht dichter als 0,5 Meter igO / 1,5 Meter agO am Fahrbahnrand stehen sollen. Wenn es jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mehr als der Mindestabstand zur Aufstellung genutzt werden muss, dann ist das eben unumgänglich.

 

Gruß

Goose

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  • 2 weeks later...

Aber vielleicht habe ich ja Glück und das Ding war kaputt und hat nur geblitzt...

Oder es hat jemand das Ding in die Mosel geworden...

Nee im ernst ich kann den Brief doch bei jemand anderem in den Briefkasten werfen kann doch auch mal den Briefträger passieren!!!

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Hier Ersatz-Fahrer (ohne den Bindestrich, sonst findest du sofort diesen Eintrag) eintippen, dann auf "Suche durchführen" klicken und dann lesen was in den einzelnen Einträgen so steht.

 

Im wesentlichen geht es darum die Behörde so lange glauben zu machen, dass jemand anderes gefahren ist, bis dir gegenüber Verjährung eingetreten ist, also in knapp 3 Monaten.

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Woran erkennt man einen guten Anwalt??? Brauche einen...

Was soll der Anwalt genau machen ?

Du hast doch keinen Anlass an dem Meßergebniss an sich zu zweifeln, oder ?

 

Was Du machen kannst ist, Dir vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass Du ohne Arbeitsplatzverlust nicht

4 Wochen Urlaub machen kannst und es dir nicht möglich ist mit anderen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen.

z.B. Fahrtzeit mit ÖPNV bspw angeben, keine Kollegen die Dich mitnehmen können usw.

Weitehin seiest Du bislang verkehrsrechtlich noch nicht auffällig gewesen (so Du bislnag noch keine Punkte eingefahren hast)

Dass sendest Du an die Bußgeldbehörde zeigst Einsicht und bittest um Erlass des Fahrverbotes.

U.u. erläßt die Behörde das Fahrverbot zugunsten einer Erhöhung (typ. Verdopplung) des Bußgeldes.

Dürfte immer noch günstiger kommen, als einen Anwalt zu beauftragen ...

 

Ich fürchte nämlich, dass - wenn man zuviel Tra-Ra macht, insbesondere bei Deiner Einlassung oben - da eher noch Vorsatz

mit entsprechender Erhöhung des Bußgeldes dann auch ohne Erlass eines FV blühen könnte ...

 

Ersatz-Fahrer

Hat in meinen Augen nur dann eine Erfolgswahrscheinlichkeit, wenn Halter <> Fahrer ist.

Nachher verbaut man sich damit noch den Verzicht auf's FV.

 

 

Aber wichtig ist, sich eine Strategie zurechtzulegen. Ein ständiges hin und her ist in meinen Augen eher kontraproduktiv.

 

Gruß,

AnReRa

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Was Du machen kannst ist, Dir vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass Du ohne Arbeitsplatzverlust nicht

4 Wochen Urlaub machen kannst und es dir nicht möglich ist mit anderen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen.

z.B. Fahrtzeit mit ÖPNV bspw angeben, keine Kollegen die Dich mitnehmen können usw.

Weitehin seiest Du bislang verkehrsrechtlich noch nicht auffällig gewesen (so Du bislnag noch keine Punkte eingefahren hast)

Dass sendest Du an die Bußgeldbehörde zeigst Einsicht und bittest um Erlass des Fahrverbotes.

U.u. erläßt die Behörde das Fahrverbot zugunsten einer Erhöhung (typ. Verdopplung) des Bußgeldes.

Dürfte immer noch günstiger kommen, als einen Anwalt zu beauftragen ...

 

@AnReRa Soll ich das bei dem Anhörungsbogen mit schicken???

 

danke für den Tipp

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Ich frage mich auch was ein Anwalt in deinem Fall machen soll. Das sind ja auch keine Zauberer.

Und da du ja selbst weißt mit welcher Geschwindigkeit du dort gefahren bist, ist es doch nur wahrscheinlich, dass die Messung auch korrekt abgelaufen ist.

 

@AnReRa Soll ich das bei dem Anhörungsbogen mit schicken???

Ja, könntest du.

 

Da du aber bereits einen Punkt hast (ist anrera wohl entgangen) halte ich die Erfolgschancen damit das Fahrverbot zu umgehen für äußerst gering. Mir ist kein Fall bekannt und ich meine auch hier von keinem gelesen zu haben, in dem trotz Vorbelastung das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt worden wäre.

 

Ersatz-Fahrer

Hat in meinen Augen nur dann eine Erfolgswahrscheinlichkeit, wenn Halter <> Fahrer ist.

Ich kenne zwei Fälle, Halter=Fahrer, persönlich, bei denen es geklappt hat, einmal bin ich als Sohn und beim anderen der Bruder eingesprungen. Im Forum gibt es noch ein paar andere.

Es kann also klappen, eine Garantie ist das aber natürlich nicht.

 

Warum sollte man sich damit die Chance das Fahrverbot umzuwandeln verbauen?

Klappt es nicht kommt halt der Bußgeldbescheid.

Dann kann man immer noch die Bußgeldstelle bitten und im Fall der Fälle Einspruch einlegen und vor Gericht darauf hoffen, dass der Richter den eigenen Einlassungen folgt und das Fahrverbot umwandelt.

 

Verbauen würde man sich die Sache wohl nur, wenn es allzu offensichtlich ist, dass versucht wurde zu tricksen, z.B. wenn auf dem Anhörungsbogen ein (deutliches) Foto abgedruckt ist. Aber das ist es ja in Bayern nie, gottseidank. Macht es natürlich glaubhafter, dass der Sohn dachte er wäre es gewesen, als wenn der Vater sich eigentlich auf dem Bild hätte erkennen müssen.

 

Aber wichtig ist, sich eine Strategie zurechtzulegen. Ein ständiges hin und her ist in meinen Augen eher kontraproduktiv.

Da stimme ich uneingeschränkt zu.

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(ist anrera wohl entgangen)

ist mir tatsächlich entgangen.

halte ich die Erfolgschancen damit das Fahrverbot zu umgehen für äußerst gering.

dito.

 

Warum sollte man sich damit die Chance das Fahrverbot umzuwandeln verbauen?

Zur Umwandlung gehört - neben der evtl. Notwendigkeit - vor allem die Meinung des Richters.

Und ein verunglückter Er_Sa_Fa Versuch macht es sich nicht einfacher den Richter zu überzeugen.

 

Aber wenn die Umwandlung aus 'Kulanz' sowieso schon ausgeschlossen ist, kann man mit dem Versuch nicht mehr viel kaput machen.

Allerdings sollte man den Er_Sa_Fa darauf vorbereiten, dass er ggf. Besuch bekommt und ggf. noch vor Gericht antanzen muß, obwohl sich der wahre Fahrer (nach Ablauf der Verjährung) bereits gestellt hat. Passieren kann dem Er_Sa_Fa natürlich nichts außer 'netten' Worten vom Richter.

 

Gruß,

AnReRa

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Ein Ersatzfahrer kommt nicht in Frage da das Foto gut ist und mich erkennt und ich kenne keinen der mir so ähnlich sieht...

Bin das erste mal am 16.03 geblitzt worden und bekam am 16.04 den Bußgeldbescheid mit dem Punkt,

das zweite mal wurde ich am 7.04 geblitzt...

Aber das ist wohl egal...

Aber denen kann das doch nicht egal sein wenn jemand Arbeitslos wird...Bekäm ich dann eine sperre beim Arbeitsamt wegen Selbstverschulden???

Ist doch alles doof!!!

 

Kat

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Ein Ersatzfahrer kommt nicht in Frage da das Foto gut ist und mich erkennt und ich kenne keinen der mir so ähnlich sieht...

Der Ersatz-Fahrer muss dir nicht super ähnlich sehen, Bußgelder wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind ein reines Massengeschäft.

Meiner Meinung nach zählt wohl erstmal, dass man die Möglichkeit sieht die Strafe verhängen zu können.

Warum soll jemandem der sich selbst als Fahrer meldet nicht erst einmal geglaubt werden?

 

Ich habe das, wie gesagt, schon für meinen Vater gemacht und der ist 25 Jahre älter als ich, da kann also nicht so genau, vielleicht auch gar nicht auf das Bild geschaut worden sein.

 

Bin das erste mal am 16.03 geblitzt worden und bekam am 16.04 den Bußgeldbescheid mit dem Punkt,

das zweite mal wurde ich am 7.04 geblitzt...

Doch, das ändert viel!

 

Gegen den Bußgeldbescheid vom 16.04. kannst du noch Einspruch einlegen, dann wird er ersteinmal nicht rechtskräftig und der Punkt nicht eingetragen.

 

Wenn du dann der Bußgeldstelle schreibst, dass du darum bittest das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln und der Sachbearbeiter deinen KBA-Auszug anfordert bekommt er als Rückmeldung: 0 Eintragungen. Wenn du dann noch gute Begründungen hast warum dich ein Fahrverbot über Gebühr schädigen würde könnte es klappen, dass umgewandelt wird.

 

Den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der ersten Tat kannst du danach ohne Probleme zurücknehmen und das Bußgeld zahlen und alles ist in Ordnung.

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Aber denen kann das doch nicht egal sein wenn jemand Arbeitslos wird...
dir scheint es doch egal zu sein, sonst wärest du doch langsamer gefahren, oder :whistling: ?

Abgesehen davon: wenn du die Stelle verlierst bekommt ein anderer sie - ist also eine Null-Summen-Rechnung

 

und der Sachbearbeiter deinen KBA-Auszug anfordert bekommt er als Rückmeldung: 0 Eintragungen.
der Auszug liegt schon vor - ist standart, wenn es in den Punkteberreich geht.
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Möbeliertes Zimmer oder Ferienwohnng für 4 ( 3 ) Wochen könnten sogar insgesamt preisgünstiger sein. Fremdenzimmer Montag - Freitag in Feriengegenden mit viel Wochendurlaubern....., oft günstig!

 

Berechne Die Bußgelderhöhung, die Anwaltskosten, eingesparte Fahrtkosten. Mit dem "Vorortwohnen" sind evtl Überstunden drin, bezahlt oder nach 3 Wochen eine zum abbummeln....

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und der Sachbearbeiter deinen KBA-Auszug anfordert bekommt er als Rückmeldung: 0 Eintragungen.
der Auszug liegt schon vor - ist standart, wenn es in den Punkteberreich geht.

Bei der Erstellung eines Anhörungsbogens? Woher weißt du das?

 

Wäre aber ja umso besser, da dieser Auszug ja nur 0 Eintragungen enthalten kann.

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In dem ersten Bußgeldbescheid steht:

Hinweise: Das Kraftfahrbundesamt wird bei Rechtkraft dieses Bußgeldesbescheides die Entscheidung voraussichttlich mit 1 Punkt bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides und somit nicht anfechtbar.

 

Also kann es doch sein das der noch nicht eingetragen ist??? Wenn das der fall ist wäre es doch besser das, das alles jetzt ganz schnell geht bevor was eingetragen ist.

Ich kann doch eine Rechtsberatung beim Anwalt nehmen, mit ADAC ist das doch bei Vertragsanwälten umsonst...

 

Lg Kat

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In dem ersten Bußgeldbescheid steht:

Hinweise: Das Kraftfahrbundesamt wird bei Rechtkraft dieses Bußgeldesbescheides die Entscheidung voraussichttlich mit 1 Punkt bewerten. Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbescheides und somit nicht anfechtbar.

 

Also kann es doch sein das der noch nicht eingetragen ist??? Wenn das der fall ist wäre es doch besser das, das alles jetzt ganz schnell geht bevor was eingetragen ist.

Ich kann doch eine Rechtsberatung beim Anwalt nehmen, mit ADAC ist das doch bei Vertragsanwälten umsonst...

Es ist im Moment sicher noch nicht eingetragen, da der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Rechtskräftig wird der Bescheid, so ihm nicht widersprochen wird am 30.04. Danach wird die Bußgeldstelle den Punkt ans KBA übermitteln und die werden ihn in deinen KBA-Auszug eintragen.

 

Soweit ich weiß, wird nur die Erstberatung beim Anwalt vom ADAC bezahlt, alles weitere musst du dann selbst zahlen.

Weiß auch hier nicht wirklich was das hier bringen soll.

 

Wie du richtig erkannt hast, kann es sinnvoll sein, jetzt schnell vorzugehen und um Umwandlung in eine höhere Geldbuße zu bitten, bevor dein erster Punkt in Flensburg eingetragen wird und der Sachbearbeiter deines neuerlichen Verstoßes doch noch davon Wind bekommt, z.B. weil er erst im Mai einen KBA-Auszug anfordert.

 

Darum würde ich zur Sicherheit auch Einspruch gegen den Bescheid einlegen, schaden kann es keinesfalls und so wird er erstmal nicht rechtskräftig, d.h. bis du den Einspruch zurücknimmst (oder es in 3 Monaten zu einer Gerichtsverhandlung kommt) kann dir der Punkt nicht eingetragen werden, du hast in Flensburg also eine weiße Weste.

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und der Sachbearbeiter deinen KBA-Auszug anfordert bekommt er als Rückmeldung: 0 Eintragungen.
der Auszug liegt schon vor - ist standart, wenn es in den Punkteberreich geht.

Bei der Erstellung eines Anhörungsbogens? Woher weißt du das?

 

Die Abfrage wird noch vor Erlass des BG gemacht -sonst könnte man ja keine Voreintragungen berücksichtigen.

Oft erfolgt die Abfrage zeitgleich mit der Anhörung.

Woher ich das weiß: sechs Jahre da gearbeitet...

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Aber denen kann das doch nicht egal sein wenn jemand Arbeitslos wird...Bekäm ich dann eine sperre beim Arbeitsamt wegen Selbstverschulden???

Ist doch alles doof!!!

 

Kat

Kann durchaus passieren

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html

 

Es besteht dann auch kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4), da der Leistungsträger zwingend die Sanktion der BA ebenfalls umsetzen muss.

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So mein Chef schreibt mir das schreiben und müsste das heute bekommen...

Jetzt muss ich mir nur noch Überlegen wie ich das alles schreibe da ich nicht gut im formulieren bin kann das nur schief gehen...

 

Da ich auf meinen Fühererschein angewiesen bin wollte ich fragen ob man das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln kann.

Ich arbeite im Schichtdienst (6:30h - 15:00 und 13:30 - 22:00), eine Busverbindung zu den Zeiten gibt es nicht. Mit Arbeitskollegen kann ich auch keine Fahrgemeinschaft bilden, da ich die einzigste hier aus der Umgebung im Betrieb bin. Ein Taxi kann ich mir aus kosten Gründen nicht leisten.

Eine andere möglichkeit zu meinem Arbeitsplatz zukommen kommen gibt es leider auch nicht.

Da mein Arbeitgeber mir keinen Monat am Stück Urlaub / Frei geben kann, werde ich meinen Arbeitsplatz verlieren.

Da ich das vermeiden möchte, möchte ich sie bitten das Fahrverbot umzuwandeln in ein höheres Bußgeld.

MfG

 

 

so könnte es aussehen :kopfschuettel: hab ich was vergessen?

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so könnte es aussehen :kopfschuettel: hab ich was vergessen?

Sieht doch nicht schlecht aus. Vielleicht noch ein wenig Reue ob der Überschreitung.

Aber das ganze in jedem Fall nochmal auf Rechtschreibung prüfen. Kommt sicher besser an.

 

Jetzt noch überlegen, warum eine Übernachtung in der Nähe vom Arbeitsort nicht in Frage kommt

(Pflege von Angehörigen - am besten mit Nachweis, Verpflichtungen zu Hause, Verfügbarkeit von

günstigen Wohnung am Arbeitsort etc.)

Und dann kann man nur noch hoffen.

Falls das abgelehnt wird, bleibt immer noch der Weg vor's Gericht ...

 

Gruß,

AnReRa

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Da mir das ganze sehr leid tut und ich auf meinen Fühererschein angewiesen bin wollte ich fragen ob man das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln kann.

Ich arbeite im Schichtdienst (6:30h - 15:00 und 13:30 - 22:00), eine Busverbindung zu den Zeiten gibt es nicht. Mit Arbeitskollegen kann ich auch keine Fahrgemeinschaft bilden, da ich die einzigste hier aus der Umgebung im Betrieb bin. Ein Taxi oder ein Zimmer vor Ort kann ich mir für einen Monat aus kosten Gründen nicht leisten.

Eine andere möglichkeit zu meinem Arbeitsplatz zukommen kommen gibt es leider auch nicht.

Da mein Arbeitgeber mir keinen Monat am Stück Urlaub / Frei geben kann, werde ich meinen Arbeitsplatz verlieren.

Da ich das vermeiden möchte, möchte ich sie bitten das Fahrverbot umzuwandeln in ein höheres Bußgeld.

MfG

so in etwa??? weiß nicht wie ich das sonst mit der Reue schreiben soll.

Verpflichtung zuhause kann ich meine Katzen unterschreiben lassen :70: sonst wüsste ich da nichts :kopfschuettel:

 

 

Rechtschreibung war noch nie meine stärke werde nochmal jemanden drüber schauen lassen!!!!!

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Ich hätte Probleme zu schreiben das ich mir kein Taxi und Wohnung an der Arbeitsstelle leisten kann, da dies KEINE Rolle spielt. Die Geldbuße soll weh tun und da muss man notfalls ein Darlehen aufnehmen.

 

Persönlich würde ich es weglassen und vielmehr die Pflege der Haustiere, kann kein anderer übernehmen, in den Text aufnehmen.

 

Im letzten Satz sollte das umzuwandeln an das Ende des Satzes.

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Persönlich würde ich es weglassen und vielmehr die Pflege der Haustiere, kann kein anderer übernehmen, in den Text aufnehmen.

 

Wenn das akzeptiert wird, traurige Justiz! kauf eine Goldhamster und du hast den Joker um ein Fahrverbot rumzukommen, lächerlich!

 

Auf Hobbys sollte keine Rücksicht genommen werden.

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Es würde mich schon SEHR wundern, wenn das als Grund akzeptiert würde.

 

Wird es aber!!! Ist traurige Realität in Deutschland. Selbst mit einer Voreintragung, und angedrohtem Arbeitsplatzverlustes durch den Arbeitsgeber, wird auf ein Fahrverbot, bei Erhöhung der Geldbuße verzichtet!! Ist aber kein Freibrief für alle, immer Situationsbedingt. Keine eigene Erfahrung, aber durch einen leitenden Mitarbeiter einer Behörde so komuniziert.

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Persönlich würde ich es weglassen und vielmehr die Pflege der Haustiere, kann kein anderer übernehmen, in den Text aufnehmen.

 

Wenn das akzeptiert wird, traurige Justiz! kauf eine Goldhamster und du hast den Joker um ein Fahrverbot rumzukommen, lächerlich!

 

Auf Hobbys sollte keine Rücksicht genommen werden.

 

 

Es würde mich schon SEHR wundern, wenn das als Grund akzeptiert würde.

 

Als alleiniger Grund sollte das ja auch nicht herhalten, sondern nur als Ersatz für die Argumentation mit dem fehlenden Geld zusätzlich zu dem drohenden Arbeitsplatzverlust genutzt werden.

 

Und einen Hamster kann ich auch mitnehmen. Bei einer Katze ist dies schon schwieriger.

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Also soll ich das mit den Katzen schreiben?

Muss das eh noch ändern und rein bringen ob das Fahrverbot geteilt werden kann 2 mal 2 Wochen, weil mein Chef geschrieben hat, das ich so Frei haben könnte aber keine 4 Wochen...

Aber das machen die wohl nicht...

Wenn das alles nicht geht gebe ich den wohl ab...

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Also soll ich das mit den Katzen schreiben?

Muss das eh noch ändern und rein bringen ob das Fahrverbot geteilt werden kann 2 mal 2 Wochen, weil mein Chef geschrieben hat, das ich so Frei haben könnte aber keine 4 Wochen...

Aber das machen die wohl nicht...

Wenn das alles nicht geht gebe ich den wohl ab...

 

 

Wird wohl so sein,..... vorher überlegen...... :kopfschuettel::70::50:

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und der Sachbearbeiter deinen KBA-Auszug anfordert bekommt er als Rückmeldung: 0 Eintragungen.
der Auszug liegt schon vor - ist standart, wenn es in den Punkteberreich geht.

Bei der Erstellung eines Anhörungsbogens? Woher weißt du das?

 

Die Abfrage wird noch vor Erlass des BG gemacht -sonst könnte man ja keine Voreintragungen berücksichtigen.

Oft erfolgt die Abfrage zeitgleich mit der Anhörung.

Woher ich das weiß: sechs Jahre da gearbeitet...

Ok, danke für die Info.

 

Habe gerade einen Anhörungsbogen aus Bayern hier liegen, da gibt es zumindest keinen Hinweis darauf, dass bereits ein Auszug beim KBA geholt wurde, es wird, obwohl der Angehörte einschlägig vorbelastet ist lediglich auf das Regelbußgeld nach Tatbestandskatalog hingewiesen.

Wenn der Auszug bereits vorliegt könnte man ja schon das "persönliche Strafmaß" ankündigen.

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So Post kam grad!!!!

 

Von der Anordnung eines Fahrverbotes wird ausnahmsweise abgesehen. Die Geldbuße wurde daher angemessen erhöht. :wand:

:blink:

Bin so froh!!!! :lol2:

Jetzt kostet mich das 370€!! Hoffe das die Bank mit sich reden lässt!!!!

Aber wird schon gehen!!!! :120:

 

Danke!!! Danke für euere hilfe!!!!!!!!!! :cop01:

 

Lg Kat

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