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Gelasert - Heute Gerichtsverhandlung, Hilfe


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Hallo zusammen,

 

ich bin auf dieses Forum gestoßen, weil ich heute eine Gerichtsverhandlung habe.

Folgende Situation: ich fuhr auf mehr oder weniger grader Strecke und wurde angeblick mit 37Km/H zu schnell gelasert (137 statt 100)

Abzüglich Toleranz erklärte mir der Polizist (der im Übrigen auf die Straße rennen musste um mich anzuhalten, weil er noch gar nicht so weit war), wären das 31 zu schnell.

Ich war schockiert, denn das konnte gar nicht stimmen!!! Dass ich mit 10-20 zu schnell war, wäre möglich gewesen, aber niemals 37!

Habe Einspruch eingelegt, heute wird die Sache verhandelt. Messprotokoll scheint okay zu sein, Gerät (Riegl FP21) ist geeicht, Bild von der Messstelle liegt vor, Polizist hat Nullpunktmessung gemacht und SChulung besucht. Soweit passt alles, aber: (Bin im Übrigen der 1. im Protokoll... wurde als Einzelfahrzeug hinterlegt, reger Verkehr ist angegeben) - Man hätte mich auf über 500 Meter gemessen... 518Meter glaub ich

 

1.) sagte mir der Polizist 137 KmH wurden gemessen, im Protokoll stehen aber 136 KmH. Davon hat er nur 5 abgezogen, so dass ich bei 131 bin...

Er sagte mir aber es würde 6 abgezogen... ; den anderen wurden nur 4 KmH abgezogen... wechselnd zwischen 4 und 3... wie kann das sein?

 

2.) Man konnte mir die Messung nicht zeigen, da die Messstelle rund 500 Meter entfernt, in einer Kurve lag (ist das zulässig?)

 

3.) Ist die Straße an einem Wald entlang... mal ausgehend hiervon: vor mir sprang ein Fuchs auf die Straße... ich musste bremsen und einen leichten Schlenker machen... inwiefern wirkt sich das auf das Ergebnis aus? Mein Anwalt meinte, ich solle das besser nicht erwähnen, sonst könnten die erst recht sagen, dann wäre ich ja grobfährlissig gefahren, mit so ner großen Geschwindigkeit (die ja noch nicht mal bewiesen ist!!)

 

Mir drohen 3 Punkte und ne Buße von 125€ - wie komme ich aus der Sache raus? Ich bin mir TODSICHER, dass ich keine 137 auf dem Tacho hatte... nicht mal annähernd 125...

 

 

Äh ich meinte Rigl FG-21-P

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Hier hat, so deine Aussagen stimmen, ein Bedienfehler stattgefunden, den du nicht beweisen kannst. Falls die :rolleyes: , die dich gemessen haben, die fehlerfreie Messung bestätigen, wovon auszugehen ist, dann hast du leider keine Chance.

Tut mir leid, dir das so klar sagen zu müssen.

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1.) sagte mir der Polizist 137 KmH wurden gemessen, im Protokoll stehen aber 136 KmH. Davon hat er nur 5 abgezogen, so dass ich bei 131 bin...

Er sagte mir aber es würde 6 abgezogen... ; den anderen wurden nur 4 KmH abgezogen... wechselnd zwischen 4 und 3... wie kann das sein?

 

2.) Man konnte mir die Messung nicht zeigen, da die Messstelle rund 500 Meter entfernt, in einer Kurve lag (ist das zulässig?)

 

3.) Ist die Straße an einem Wald entlang... mal ausgehend hiervon: vor mir sprang ein Fuchs auf die Straße... ich musste bremsen und einen leichten Schlenker machen... inwiefern wirkt sich das auf das Ergebnis aus? Mein Anwalt meinte, ich solle das besser nicht erwähnen, sonst könnten die erst recht sagen, dann wäre ich ja grobfährlissig gefahren, mit so ner großen Geschwindigkeit (die ja noch nicht mal bewiesen ist!!)

1. es kommt durchaus schon mal vor, daß der anhaltende Beamte den Wert nicht ganz verstanden hat. Ab und an ist der Funk nicht ganz so gut, wie er sein könnte, wenn man vernünftige Geräte hätte. ABER: der Wert, der im Protokoll steht, ist der entscheidende. Die Toleranz in Höhe von 5 km/h ist auch korrekt. Über 100 km/h werden 4% (aufgerundet) abgezogen, so daß ab 134 km/h folglich 5 km/h Toleranz zu Buche schlagen.

 

2. zum einen muß man Dir die Messung nicht zeigen und zum anderen ist es beim Lasern fast völlig egal, wie und wo man steht. In diesem Fall: ja, das ist zulässig.

 

3. frag mal @m3_. Der wird da garantiert etwas aus seiner allwissenden Bibliothek hervorkramen können. Auf jeden Fall aber wird er mal wieder behaupten, daß der Fuchs oder was auch immer den Meßwert verfälscht haben wird. :rolleyes:

BTW: durch die 6fach-Vergrößerung des FG 21 sieht man auch auf 500 m sehr gut, ob sich da was zwischen dem Gerät und dem anvisierten Fahrzeug befindet (wenn's nicht gerade stockduster ist). Das nur mal so nebenbei.

 

Welcher Fehler?

Das würde mich denn auch einmal interessieren.

 

Ihr meint, die Sache mit dem Hindernis auf der Strecke bringt mich auch nicht weiter?

Meiner bescheidenen Meinung nach nicht.

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Welcher Fehler?
Das würde mich denn auch einmal interessieren.

 

Wieso so begriffstutzig?

 

Zitrone schrieb (Hervorhebung durch mich):

Hier hat, so deine Aussagen stimmen, ein Bedienfehler stattgefunden, den du nicht beweisen kannst.

 

Der TE hat eindeutig gesagt:

Dass ich mit 10-20 zu schnell war, wäre möglich gewesen, aber niemals 37!

und

Ich bin mir TODSICHER, dass ich keine 137 auf dem Tacho hatte... nicht mal annähernd 125...

 

Demnach hat er, wenn die Aussagen stimmen, zumindest hinsichtlich des Fehlers recht. Ob es dann ein Geräte- oder ein Bedienfehler war, ist natürlich nicht genau zu sagen.

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3 Prozent :rolleyes:

Ja, stimmt. Ich war gedanklich bei 4 km/h und wollte eigentlich 3 Prozent schreiben. So hat sich leider die "4" in mein Posting gemogelt. :lol::rolleyes:

Hatte ich mir auch so gedacht. Passiert mir auc häufiger, weil man einfach in Gedanken schon weiter ist, jedoch noch nicht genug Buchstaben getippt/geschrieben hat, um bei den Gedanken angekommen zu sein.

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Guest Pferdestehler

Weil der TE sagt, er wäre 125 statt 137 gefahren, muss ein Bedien- oder Gerätefehler vorliegen? Wird ja immer lustiger hier mit machen Gesellen. :rolleyes: Viel wahrscheinlicher ist eine verschwommene Erinnerung, eine Schutzbehauptung, ein Ablesefehler, Ablesung nicht zum Messzeitpunkt oder ähnliches. Aber nein, man pickt sich die unwahrscheinlichste Lösung heraus, der TE sagt (oder besser meint), er sei langsamer gewesen und schlussfolgert messerscharf, dass ein Bedienfehler (welcher bitte könnte zu einer viel höheren Geschwindigkeit führen?) oder gar ein Gerätefehler vorliegen muss.

 

Au weia. Hier werden Dinge an den Haaren herbei gezogen, Hauptsache es geht gegen die Polizei. Egal wie hanebüchen das Zeug auch ist, was man da ablässt.

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Er sagte mir aber es würde 6 abgezogen... ; den anderen wurden nur 4 KmH abgezogen... wechselnd zwischen 4 und 3... wie kann das sein?

5 km/h sind bei dem gemessenen Tempo richtig. Und bei den Anderen müßte es nach der besagten 3-%-Regel bei 4 losgehen. 3 km/h können es an der Stelle jedenfalls nicht sein.

Hat dein Anwalt das gesamte Protokoll gesehen (weil du ja weißt, daß du der erste warst)?

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Weil der TE sagt, er wäre 125 statt 137 gefahren, muss ein Bedien- oder Gerätefehler vorliegen? Wird ja immer lustiger hier mit machen Gesellen. :unsure:

Zitrone hat gesagt, wenn die Angaben des TE stimmen.

 

Und ich sagte, wenn dem so ist, liegt ein Bedienfehler (dazu zählt für mich auch der Ablesefehler) oder ein Technikfehler vor.

 

Au weia. Hier werden Dinge an den Haaren herbei gezogen, Hauptsache es geht gegen die Polizei. Egal wie hanebüchen das Zeug auch ist, was man da ablässt.

Du redest Amok.

Es war die ganze Zeit davon die Rede, dass all dies nur zutrifft, wenn die Angaben des TE stimmen. Das weißt du aber, weil du es sicherlich nicht überlesen haben wirst.

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Hallole,

 

also nach meiner allgemeinen Erfahrung schauen die Leute immer erst dann auf den Tacho, wenn sie den Anhaltposten erblicken. Da sind sie aber schon lange gemessen.

Der TE schreibt, die Messentfernung wäre etwas über 500 m gewesen. Da hat er noch gar nicht geahnt, dass er eventl. gemessen wurde. Irgendwann sieht er dann ein "verdächtiges" Auto, bremst dann ab und schaut auf den Tacho. Bingo - max. 20 zuviel.

Doch dann die Überraschung: Zum Zeitpunkt der Messung war er nämlich noch deutlich schneller.

 

So kommt es dann auch, dass er meint, er könnte es unmöglich gewesen sein. Er war es aber doch. Und deshalb wird das auch nichts mit der Gerichtsverhandlung. Ich rechne damit, dass er entweder verurteilt wurde oder den Einspruch rechtzeitig zurückgezogen hat.

Auch die Hoffnung auf den Gutachter ist meist umsonst: Er überprüft die Messbedingungen, schaut ob die Entfernung ect. zur Messstelle passt, ob alle Formalbestimmungen eingehalten wurden und die Bedienungsanleitung beachtet worden ist. Entsprechende Fragen stellt er dann auch den Beamten und stellt fest: Kein Hinweis auf eine Fehlmessung.

 

Vielleicht hören wir ja noch was vom Ergebnis.

 

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren - ... -

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@papemark: Außer den Ausführungen zum Gutachter stimme ich dir voll zu!

Hinsichtlich des Gutachters hat das von mir quergelesene Gutachten in m3_s Fall allerdings etwas anderes ergeben als das von dir prophezeihte Ergebnis.

 

Gruß

Mace

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@papemark: Außer den Ausführungen zum Gutachter stimme ich dir voll zu!

Hinsichtlich des Gutachters hat das von mir quergelesene Gutachten in m3_s Fall allerdings etwas anderes ergeben als das von dir prophezeihte Ergebnis.

Vorab etwas zur "Begriffsstutzigkeit": wenn Du schon das ein oder andere unter dem "Bedienfehler" verstehst, was man allerdings nur schwerlich erahnen kann, dann solltest Du es beim nächsten Mal deutlicher schreiben. So kommen auch keine (offensichtlich nicht gewünschten) Nachfragen. Und ob @Zitrone es genauso sah wie Du, steht ja nun auch noch auf einem anderen Blatt. Für mich z.B. ist ein "Ablesefehler" kein Bedienfehler.

 

Zum Zitat: ich kann die Ausführungen von @papemark bestätigen. Gutachter nehmen in ihren Ausführungen im Regelfall Stellung zur Technik, zu den offensichtlichen und nachprüfbaren örtlichen Gegebenheiten sowie den formalen Dingen hinsichtlich der Beachtung der Bedienungsanleitung und den Angaben im Meßprotokoll. Mehr nicht. Und da wir ja nunmal dieses reichlich geheimnisumwitterte Gutachten von @m3_ nicht sehen dürfen, können wir auch schwerlich vergleichen oder grundsätzlich zu eben diesem etwas sagen. Da reichen Deine von ihm gönnerhaft genehmigten vagen Andeutungen auch nicht aus.

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Hallole,

 

und selbst wenn im Gutachten von @m3 beispielsweise örtliche Fehleinschätzungen gerügt wurden - so ist es doch nur ein Einzelfall. Ich habe es in meiner Praxis (und ich bin mir sicher, dass @bluey und @goose sich anschließen können) bisher noch nicht erlebt, dass Messungen von einem Gutachter (und die sind häufig dabei - meistens übrigens Dr. Löhle) als fehlerhaft bewertet wurden.

Es ist freilich natürlich auch ein Frage, mit welcher Professionalität man Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Ich bin ein absoluter Verfechter des Spezialistentums - damit ist eine hohe Sicherheit bei Messungen zu erreichen.

 

Grüße

 

papemark

 

- ... -

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