Jump to content

80 Kmh Auf Der Autobahn Zuschnell


Recommended Posts

Hi

 

ich brauche dringend einen Rat. Ich wurde vor einem Monat in der 100 Zone mit 180 (Toleranz abgezogen geblitzt),

ich fahre gerne zügig aber halte mich immer an Geschwindigkeitsbegrenzung (max. 10 kmh mehr)

Vor einem Monat wurde ich geblitzt, letzte Woche bekam meine Mutter die der Halter des Fahrzeuges ist ein Zeugenermittlungsbogen.

Ich würde das ganze schon auf mich nehmen wäre dann nicht die Probezeit die bei mir in 2 Monaten zuende wäre, ich bin immer ordnungsgemäß gefahren und habe mir noch nie etwas zukommen lassen. Meine Freundin saß mit im Auto und kann dies nur bestätigen das ich die ganze Fahrt nicht so schnell gefahren bin :kopfschuettel: .

Nun hatte ich die Idee das meine Mutter meinen Opa angibt, gibt es da eine Reale Chance das die nur einen Täter wollen und das Geld?

Ich selber wohne 500 km von meiner mutter getrennt. Blitzgerät war Poliscan speed :whistling: .

 

Danke für eure Hilfe

Link to post
Share on other sites
gibt es da eine Reale Chance das die nur einen Täter wollen und das Geld?

Natürlich einen Täter - den Richtigen :whistling: Über's Geld bauchen wir wohl nicht reden.

 

Nun hatte ich die Idee das meine Mutter meinen Opa angibt

... ganz schlechte Idee ... >>> :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
ich fahre gerne zügig aber halte mich immer an Geschwindigkeitsbegrenzung (max. 10 kmh mehr)

 

Scheinbar doch nicht immer :kopfschuettel:

 

Mal zum Thema: über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot :whistling:

Link to post
Share on other sites

ich weiß da auf mich zukommt das Geld zahl ich natürlich. Ich halte mich an die Geschwindigkeit, da muss ich wohl ein Schild übersehen haben was ich mir aber auch nicht vorstellen kann, denn ich bin die ganze Strecke nicht so schnell gefahren. Denk mal Alberto Methode kommt auch nicht in frage bei so einer Summe. Ich bin nur verwirrt weil jeder erzählt und schreibt was anderes und nirgends steht mal das Ende von einem Fall :kopfschuettel: Ich will doch nur wissen was ich machen könnte. Ja ich weiß selber in den sauren Apfel beißen. :whistling:

Link to post
Share on other sites
Ich würde das ganze schon auf mich nehmen

Generös.

Ach nein, du warst es ja wirklich. Hm, dann hast du vielleicht gar nicht die Wahl dir auszusuchen ob du es "auf dich nimmst".

 

wäre dann nicht die Probezeit die bei mir in 2 Monaten zuende wäre, ich bin immer ordnungsgemäß gefahren und habe mir noch nie etwas zukommen lassen.

Mensch, jetzt bist du schon ein paar Jahre gefahren, ohne dir was zu schulden kommen zu lassen.

Das müssen die doch auch sehen!

Eigentlich wäre zu erwarten, dass die diese Lappalie mal unter den Tisch fallen lassen.

Die sehen doch, dass ich nie zu schnell fahre.

 

Tschuldige, aber aus dem was du schreibst kommt mit jeder zweiten Zeile durch, dass du da überhaupt kein Bewusstsein für hast, dass du da vielleicht einen Fehler gemacht hat und dass man sich nicht immer aussuchen kann, ob man "die Schuld auf sich nimmt".

:kopfschuettel:

 

Nun hatte ich die Idee das meine Mutter meinen Opa angibt, gibt es da eine Reale Chance das die nur einen Täter wollen und das Geld?

Damit macht sie sich der falschen Anschuldigung strafbar.

Klar wollen die DEN Täter und auch die Geldbuße.

Auch Punkte und Fahrverbot wollen die verteilen...

 

Und dein Verstoß ist so hoch, geh mal davon aus, dass die da schon genau hinschauen.

Da deine Mutter einen "Zeugenfragebogen" und nicht einen Anhörungsbogen erhalten hat, hat also in der Bußgeldstelle auch schon jemand auf das Bild geschaut und gesehen, dass das keine Frau im Alter deiner Mutter ist.

Insofern fraglich, ob dann noch ein Ersatzfahrer der wesentlich älter ist als der eigentliche Fahrer ohne weiteres akzeptiert werden würde.

 

ich weiß da auf mich zukommt das Geld zahl ich natürlich. Ich halte mich an die Geschwindigkeit, da muss ich wohl ein Schild übersehen haben was ich mir aber auch nicht vorstellen kann, denn ich bin die ganze Strecke nicht so schnell gefahren.

Zuerst könntest du dir drüber klar werden, ob du, wenn du dir sicher bist nicht diese Geschwindigkeit gefahren zu sein die Messung anzweifeln willst. Das geht über Akteneinsicht (vor Ort) oder über einen Anwalt, dem die Ermittlungsakte zugeschickt wirst.

 

Vielleicht ist bei der Messung ja was schiefgelaufen, mit deiner Freundin hast du ja immerhin eine Zeugin.

Bliebe sie denn auch vor Gericht bei ihrer Aussage?

 

Möchtest du die Messung nicht anzweifeln solltest du vielleicht aufhören ständig zu nölen, dass du ja gar nicht so schnell gewesen sein kannst.

 

Ich will doch nur wissen was ich machen könnte.

Wer was wissen will muss auch fragen.

Das sind Sätze an deren Ende diese Zeichen stehen: "?".

Link to post
Share on other sites

Ich bin mir sicher eine solche Geschwindigkeit die ganze Strecke nicht gefahren zu sein schon gar nicht wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 ist.

Im Prinzip weiß ich nur nicht ob man eine Chance vor Gericht hat, deswegen war halt meine Idee die Schuld jemand anderem zu geben und das Geld zu bezahlen was wesentlich weniger sein wird als wenn ich vor Gericht verliere. Hat jemand von euch mit Fehlmessung bei einem "Poliscan Speed " Erfahrung ?

Ach so ich habe ich leider nicht der das ausbaden könnte.

Link to post
Share on other sites
Guest Landy

Wenn der Opa nichts gegen das Fahrverbot hat, wäre das eine Möglichkeit.

 

Lag dem Zeugenfragebogen ein Bild bei?

 

Wenn nicht, könnte man daran denken. Dazu sollte der Opa sich jedoch selbst in den Fragebogen eintragen.

 

Einziges Problem: Man wird auf dem Foto sicher einen Altersunterschied erkennen. Die Chance ist hoch, dass die Behörde den Schwindel merkt.

Link to post
Share on other sites

Hallo dirkulf,

 

2 Monate vor Ende der Probezeit.

Schöner Mist. Hättest du mal ein FSF zur Probezeitverkürzung gemacht.

Das drohende Aufbauseminar kostet ja auch noch extra. Und weitere 2 Jahre PZ.

Der Rat kommt aber eh zu spät.

 

Dein Ziel sollte sein, dass das Verfahren solange verzögert wird, dass du die 3 Monate -ab Tatzeitpunkt- in die Verjährung schaffst.

 

Das ist nur möglich, wenn sich Jemand Anderes selbst als Fahrer in den Zeugenfragebogen einträgt.

Ob dieser Jemand dann akzeptiert wird und einen Anhörungsbogen bekommt, steht in den Sternen.

Im positiven Fall klappt das und er erhält den Bußgeldbescheid, gegen den er dann widersprechen muss.Sonst hat er das FV an der Backe.

Was viell. beim Opa nicht so tragisch wäre?!

 

Sollte das gelingen und der Widerspruch des BGB rausgehen, wenn die 3 Monate für dich um sind, dann kann dieser Jemand auch dich als tatsächlichen Fahrer angeben.

 

Keiner wird bestraft.

 

Dass du nicht bei deiner Mutter gemeldet bist (?) wäre sehr vorteilhaft.

 

Also ich würde deiner Mutter empfehlen, dass sie um ein besseres Bild bittet. Das bringt erst mal Zeit.

 

Bitte einen Kumpel, dass er den Ersafa für dich macht. Zur Not geht auch der Opa. Er muss sich selbst im ZFB eintragen.

 

Einen Versuch ist es wert. Und eigentlich auch die einzige Chance.

 

Viel Glück!

Link to post
Share on other sites
Wie gut bist du denn zu erkennen?

 

Naja ich finde es nicht so gut,jedoch meint Mutter und Freundin ich wäre gut zu erkennen aber die kennen mich ja

 

 

Dass du nicht bei deiner Mutter gemeldet bist (?) wäre sehr vorteilhaft.

 

Nein bin ich nicht mehr.

 

Opa brauch seinen Führerschein nicht mehr. Aber um auf Verfolgungsverjährung zu hoffen denk ich mal es wäre besser einen Freund anzugeben es mit der sogenannten Alberto Methode zu Probieren. Die Frage wäre bei welche Variante ich die besten Chancen hätte? :kopfschuettel:

 

Vielen Dank für eure Bemühung :whistling:

Link to post
Share on other sites

Dass du nicht mehr unter der Adresse deiner Mutter gemeldet bist ist dein großer Vorteil.

Was deine Mutter auf keinen Fall machen darf-sollte- ist, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

 

Ich würde deiner Mutter als Halterin raten, erst noch mal ein Bild anzufordern. Faktor Zeit.

Dann -später-könnte sie im Zeugenfragebogen ankreuzen, das Fahrzeug an jenem Tag dem Opa überlassen zu haben.

Wem Opa dann das Auto weiter verliehen hat, kann sie ja nun auch nicht wissen :kopfschuettel:

 

Wäre eine Möglichkeit.

 

Wenn ein Kumpel da mitzieht, muss er halt-auch- auf Besuch vorbereitet sein und das auch durchziehen.

Mit dem Opa als Familienmitglied wäre das möglicherweise einfacher. Sollte dein Bild *Jemandem* unter die Nase gehalten werden, um dich zu indentifizieren, darf eben dein Name nicht fallen.Auch nicht bei irgendwelchen Nachbarn.

 

Ein Fahrtenbuch für Frau Mama steht auch im Raum, aber das wäre wohl das kleinste Übel.

 

Deine Chancen stehen nicht bei Null ,aber entscheiden und planen musst du schon selbst.

 

Lass mal wissen, wie es weitergeht.

 

Karo

Link to post
Share on other sites

mh Schwierig , ich werde mal ne Nacht drüber schlafen, Mutter hat ja schon ein Bild kann Sie da noch eins Anfordern weil sie auf dem zugeschickten niemanden erkennt ? Ich melde mich morgen wieder. Wünsch euch noch ein schönen Sonntag Abend :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
mh Schwierig , ich werde mal ne Nacht drüber schlafen, Mutter hat ja schon ein Bild kann Sie da noch eins Anfordern weil sie auf dem zugeschickten niemanden erkennt ? Ich melde mich morgen wieder. Wünsch euch noch ein schönen Sonntag Abend :rolleyes:

Ja so meinte ich das. Nochmal eins anfordern, da sie Niemanden auf dem Bild erkennt und keinen Falschen beschuldigen will;-)

Das soll aber nur zum Zeit schinden dienen.

Falls der Sachbearbeiter dann genauer hinschaut, kann dieses *Bildanfordern*auch in die Hose gehen, weil er dann später den Opa nicht mehr als Ersafa akzeptiert.

 

Schwierig vorauszusehen, ob das dann so sinnvoll war.

Bei einem Kumpel, der in deinem Alter ist, sieht es schon wieder anders aus.

 

Wenn ihr das mit dem Opa durchziehen wollt, dann würde ich davon absehen.

Die Fristen könnt ihr aber ruhig ausreizen, also nicht gleich nach 1 Woche den Bogen zurücksenden.

Link to post
Share on other sites
Sollte dein Bild *Jemandem* unter die Nase gehalten werden, um dich zu indentifizieren, darf eben dein Name nicht fallen.Auch nicht bei irgendwelchen Nachbarn.

 

Hmm, wenn der Ersafa zwar anderen Familiennamen hat, aber gleiches Geschlecht und Alter aufweist, sollte er doch ohne Nachforschurgen den BuGeBe bekommen, oder ?

 

Zur erneuten Bildanfrage: Halte ich für einen taktischen Fehler, auch deshalb weil bei vorhandenem Bildmaterial der Zeuge/Halter sowie der Ersafa seinen "Irrtum", denn darauf läuft das Ganze hinaus, im Folgenden nur schwer rechtfertigen kann.

 

Ist es nicht geschickter zu behaupten man habe kein Bild dabei gehabt.

(Obwohl im Anhang aufgelistet, naja, da hat der SB wohl vergessen es wirklich dran zu tackern, oder wie auch immer unterwegs verschollen.) Kommt ja auch hin und wieder vor, dass kein Bild dabei ist, nicht wahr.

 

Nach meinem Kenntnisstand beträgt die ordentliche Verjährungszeit 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit = 14 - 15 Wochen.

(Verlägerung durch Bildanfrage-Postlaufzeit ? Nicht mitgerechnet)

 

Szenario:

 

-Radarmessung

|

|

| 6 Wochen

|

|

|

- ZB

| 1 Woche

- ZB - Antwort

|

|

|

| 6 Wochen

|

|

- BuGeBe

|

| 2 Wochen

- BuGeBe - Widerspruch (mit richtigen Fahrer als Zeugen aufgelistet)

 

------------------

ings. 15 Wochen

 

 

 

Wird also alles verdammt knapp, vorrausgesetzt:

 

1.) BuGeBe braucht im Durchschnitt 6 Wochen (?)

2.) Man hat 14 Tage Widerrufsrecht gegen BuGeBe (?)

 

P.S.:

70-jähriger Opa mit 180 km/h wäre sowiso nicht wirklich glaubhaft.

Dein Ersafa sollte stabil sein, nicht umfallen vor Uniformen oder Roben. Wenn er umfällt, und sagt du hättest ihn dazu angestiftet etc., dann brennt der Baum !!!

Link to post
Share on other sites
Bei einem Kumpel, der in deinem Alter ist, sieht es schon wieder anders aus.

Jetzt mal gerade heraus: Welcher Kumpel wuerde denn bei diesem Vorwurf und mit dem Damoklesschwert ueber sich, das Ding an die Backe genaeht zu bekommen, dafuer her halten? ;)

Man sollte dem Kumpel schon reinen Wein einschenken und ihn darauf verweisen, dass es fuerchterlich schief gehen kann..... :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Sollte dein Bild *Jemandem* unter die Nase gehalten werden, um dich zu indentifizieren, darf eben dein Name nicht fallen.Auch nicht bei irgendwelchen Nachbarn.

 

Hmm, wenn der Ersafa zwar anderen Familiennamen hat, aber gleiches Geschlecht und Alter aufweist, sollte er doch ohne Nachforschurgen den BuGeBe bekommen, oder ?

Das ist das Ziel.

 

Aber Wahrscheinlichkeitsberechnungen kann dafür wohl keiner anstellen.

 

Zur erneuten Bildanfrage: Halte ich für einen taktischen Fehler, auch deshalb weil bei vorhandenem Bildmaterial der Zeuge/Halter sowie der Ersafa seinen "Irrtum", denn darauf läuft das Ganze hinaus, im Folgenden nur schwer rechtfertigen kann.

Sehe ich grundsätzlich genauso, aber vor allem, weil man durch Unsicherheit (weiß nicht mehr wer Fahrer war, kann Fahrer nicht erkennen) nur die Behörde veranlasst selbst Ermittlungen aufzunehmen.

Da der Weg von Sohn zu Vater recht kurz ist, wird man dann schnell auf den Sohn kommen.

 

Ziel ist es doch erstmal die Behörde darauf zu bringen, den Ersatzfahrer zu schlucken, Zeit schinden kann man dann immer noch.

 

Wegen der Rechtertigung würde ich mir keine Sorgen machen, man muss einen Irrtum nicht rechtfertigen und in den meisten Fällen wird wohl auch keine Rechtfertigung gefordert.

Das läuft doch alles brieflich ab.

 

Ist es nicht geschickter zu behaupten man habe kein Bild dabei gehabt.

(Obwohl im Anhang aufgelistet, naja, da hat der SB wohl vergessen es wirklich dran zu tackern, oder wie auch immer unterwegs verschollen.) Kommt ja auch hin und wieder vor, dass kein Bild dabei ist, nicht wahr.

Am geschicktesten ist einfach nichts dazu zu sagen oder zu behaupten.

 

Es fragt auch im Nachhinein niemand nach ob ein Bild da war oder nicht.

Der Einstellungsbescheid kommt schriftlich, gegen den eigentlichen Fahrer ist der Fall verjährt, fertig aus.

 

Nach meinem Kenntnisstand beträgt die ordentliche Verjährungszeit 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit = 14 - 15 Wochen.

(Verlägerung durch Bildanfrage-Postlaufzeit ? Nicht mitgerechnet)

 

Szenario:

 

-Radarmessung

|

|

| 6 Wochen

|

|

|

- ZB

| 1 Woche

- ZB - Antwort

|

|

|

| 6 Wochen

|

|

- BuGeBe

|

| 2 Wochen

- BuGeBe - Widerspruch (mit richtigen Fahrer als Zeugen aufgelistet)

 

------------------

ings. 15 Wochen

 

 

 

Wird also alles verdammt knapp, vorrausgesetzt:

 

1.) BuGeBe braucht im Durchschnitt 6 Wochen (?)

2.) Man hat 14 Tage Widerrufsrecht gegen BuGeBe (?)

Deine Zeitfolge ist recht unrealistisch.

 

Im Regelfall dauert es keine 6 Wochen bis der Bußgeldbescheid da ist.

 

Aber man muss im Widerspruch gegen diesen auch nicht direkt den tatsächlichen Fahrer aufführen und damit belasten.

Widerspruch kann man ohne Begründung einreichen.

 

Damit gewinnt man schon einmal Zeit, denn gegen den Ersatzfahrer ist die Sache ja jetzt im Bußgeldverfahren, das heißt es würde gegenüber ihm erst wieder in 6 Monaten verjähren. Deshalb hat es die Bußgeldstelle dann auch nicht mehr so eilig.

 

Noch besser Zeit schinden kann man wohl mit dem Verweis man möchte sich mit einem Anwalt beraten.

Der Sachbearbeiter könnte darum erstmal sehen wollen was da vom Anwalt kommt und bis dahin den Vorgang auf Wiedervorlage legen. Kommt nach ein paar Wochen nichts vom Anwalt, wird wohl manchmal auch per Brief nachgefragt, wie es denn da aussieht und ob man den Einspruch nicht doch zurückziehen wolle.

Also da kann schon gut Zeit ins Land gehen....

 

Die Verjährung ist 3 Monate.

Ist in dieser Zeit keine Anhörung gegen dich angeordnet worden ist die Sache vorbei.

 

Natürlich kann der Brief mit der Anhörung auch ein paar Tage später eintreffen.

Er muss aber auch gar nicht eintreffen, vielleicht gab es einen Bearbeitungsfehler und es wurde kein Schreiben erzeugt oder einen Postfehler und es wurde nicht zugestellt.

Dennoch hat dann bereits die behörden-interne Anordnung die Verjährung unterbrochen.

Link to post
Share on other sites
Bei einem Kumpel, der in deinem Alter ist, sieht es schon wieder anders aus.

Jetzt mal gerade heraus: Welcher Kumpel wuerde denn bei diesem Vorwurf und mit dem Damoklesschwert ueber sich, das Ding an die Backe genaeht zu bekommen, dafuer her halten? ;)

Man sollte dem Kumpel schon reinen Wein einschenken und ihn darauf verweisen, dass es fuerchterlich schief gehen kann..... :rolleyes:

Natürlich sollte man dem Kumpel reinen Wein einschenken.

Aber wie groß ist denn die Gefahr, dass er das "Dang an die Backe genäht" bekommt?

 

Alles was er beachten muss ist doch, dass er innerhalb von 2 Wochen dem Bußgeldbescheid widerspricht.

Danach kann ihm doch kaum noch was passieren, denn selbst wenn ihm der Widerspruch nicht geglaubt wird und an ihm als vermeintlichen Fahrer festgehalten wird, obwohl der tatsächliche Fahrer sich (nach ABlauf der Verjährung) schuldig bekannt hat, geht die Sache eben vor Gericht.

Da muss er im wesentlichen auch nur sagen: "Ich war das nicht."

Der Richter schaut ihn an, schaut das Blitzer-Foto an, sagt: "Das sind nicht sie." und macht die Akte zu.

Link to post
Share on other sites
Da muss er im wesentlichen auch nur sagen: "Ich war das nicht."

Der Richter schaut ihn an, schaut das Blitzer-Foto an, sagt: "Das sind nicht sie." und macht die Akte zu.

 

Ich sehe eben da noch gravierende Probleme:

 

1) Ersafa will nicht unbedingt vor Gericht als Tatverdächtigter erscheinen.

 

 

2.) Richter: "Wissen Sie denn wer die Person auf dem Foto ist ?" ; Kläger: "Kennen Sie diese Person?"

 

 

Wie sieht mit Aussageverweigerungsrecht aus? Ersafa ist theoretisch nicht verwandt mit dem Fahrer.

Da er aber der Beklagte ist hat doch laut §55 (?) das Recht zu schweigen, oder ?

Link to post
Share on other sites
Da muss er im wesentlichen auch nur sagen: "Ich war das nicht."

Der Richter schaut ihn an, schaut das Blitzer-Foto an, sagt: "Das sind nicht sie." und macht die Akte zu.

 

Ich sehe eben da noch gravierende Probleme:

 

1) Ersafa will nicht unbedingt vor Gericht als Tatverdächtigter erscheinen.

Klar, wer nicht vor Gericht erscheinen will, macht natürlich nicht den Ersatzfahrer.

 

Aber das hat nichts mit einem Damoklesschwert oder einer drohenden Verurteilung zu tun.

 

2.) Richter: "Wissen Sie denn wer die Person auf dem Foto ist ?" ; Kläger: "Kennen Sie diese Person?"

Wieso sollte der Richter das fragen?

Er weiß doch, dass die Tat sowieso verjährt ist.

 

Und wenn sagt man eben dass es der Fahrer ist.

Passiert ja nichts mehr, ist ja verjährt.

 

 

Wie sieht mit Aussageverweigerungsrecht aus? Ersafa ist theoretisch nicht verwandt mit dem Fahrer.

Da er aber der Beklagte ist hat doch laut §55 (?) das Recht zu schweigen, oder ?

Ja, natürlich.

Link to post
Share on other sites
Jetzt mal gerade heraus: Welcher Kumpel wuerde denn bei diesem Vorwurf und mit dem Damoklesschwert ueber sich, das Ding an die Backe genaeht zu bekommen, dafuer her halten? ;)

Man sollte dem Kumpel schon reinen Wein einschenken und ihn darauf verweisen, dass es fuerchterlich schief gehen kann..... :rolleyes:

Dass der Kumpel da bis ins Detail eingeweiht wird und auf alles vorbereitet wird ist klar.Umfallen darf der nicht.

Dass nicht jeder gerne den Ersafa macht ist auch logisch. Aber ein Versuch ist es schon wert.

Und Ziel ist ja, dass keiner das Ding an der Backe hat;-)

 

LG Karo

Link to post
Share on other sites
mh also mit Opa klappt nicht :rolleyes: , meine Mutter gibt jetzt einfach an Sie ist nicht gefahren naja mal sehen

 

Warum denn nicht?

 

Irgendwie blick ich hier nicht mehr richtig durch.

@rponline

Kannst du deine postings nicht in deinem Thread unterbringen, zwecks Übersicht? Du bastelst doch an einem ähnlichen Problem.

Danke

Link to post
Share on other sites
Ja, sorry. Hat sich halt so ergeben. Ich schließe mein eigenes Posting und konzentriere mich hier drauf.

Wieso das denn?

Hast du schon eine Entscheidung getroffen bzgl. deines *Falles*?

 

Ich finde es nicht gerade aufbauend, dass du hier dirkulf mit deinen Zweifeln und falschen Aussagen total verunsicherst.

 

Fakt ist, nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis, dass sich jeder selbst straffrei beschuldigen darf.

Egal ob es ein Anhörungs/oder Zeugenfragebogen ist.

In unserem Fall hat sich der Vater selbst beschuldigt-ich Halterin-Sohn in PZ der böse Täter....

Ich habe die Ratschläge hier angenommen und bin zur Tat geschritten:-))

 

Es hat geklappt.Wir haben nie wieder was von der Bußgeldstelle gehört.

Keiner weiß im Vorfeld, ob es klappen wird. Eine Portion Glück braucht man vielleicht, und/oder einen Sachbearbeiter, der kein Jagdfieber bekommt.

Was bei größeren Überschreitungen viell. eher der Fall sein könnte....

Wer das nicht versuchen will oder kann, weil er Bauchweh bekommt, der nimmt die Sanktionen in Kauf und gut ist.

Link to post
Share on other sites
Hast du schon eine Entscheidung getroffen bzgl. deines *Falles*?

 

Ja, werde bei der Wahrheit bleiben und das Beste daraus machen, sprich dem BuGeBe widersprechen und vorsorglich um eine milde Geldbuße aufgrund der im anderen Thread angeführten Argumente höflichst bitten.

 

Das Problem ist halt wie Harry schon sagte, dass du erstmal 'nen Kumpel (hab' leider keinen Bruder) finden musst, der da mitspielt. naja, wenn dieser noch zu Hause wohnt, könnte der gelbe Umschlag den Familienmitgliedern auffallen -> Diskussion etc. Will in auch nicht unbedingt Dritte reinziehen. Auch muss der Halter, sprich Vater und eigentlich auch der Ehegattin (das eigentliche Familienoberhaupt ;) ) überzeugt werden.

 

Das sind halt alles Seiteneffekte, die man berücksichtigen muss.

Bei mir war niemand von der Idee überzeugt. Sonst hätte ich's aber vielleicht auch durchgezogen. :rolleyes:

 

"Wenn das klappen würde, dann würd's ja jeder machen!"

"Das ist Betrug, auf dem Foto bist doch du zu erkennen, diese offensichtliche Falschaussage wird womöglich noch strafrechtlich geahndet!"

"Zieh da keine anderen Leute mit rein, steh' zu deiner Schuld!"

 

Sorry Leute, die Diskussion mit euch ist sehr interessant, aber so einfach und risikolos wie ihr euch das vorstellt ist es in der Praxis nicht. Und nur weil's einmal bei Karo oder anderen geklappt hat, heisst nichts.

 

P.S.:

Bin übrigens immernoch der Meinung, dass man wg. diesen Schwindel u.U. strafrechtlich belangt werden kann.

-> Schließlich ist es der Halter, der für die Zeugenaussage verantwortlich ist. Als Zeuge hat er u.U. das Recht zu schweigen. Aber wenn er was sagt, muss es der Wahrheit entsprechen. Bei einem Beweisfoto dürfte es sehr schwer sein einen derartigen Irrtum zu rechtfertigen. Sowohl für Halter als auch Ersafa!

 

Warum hat der Halter in seiner Zeugenaussage eine Person eingetragen oder eintragen lassen (is wurscht), die offensichttlich nicht der Täter ist. Foto ist ja immer dabei, Anhang, (Existenz des Fotos leugnen, erhöht nicht gerade die Glaubwürdigkeit).

Verschleierung?, Betrug? Sind Fragen, die sich unmittelbar aufdrängen.

 

Der Verdacht einer vorsetzlichen Falschaussage (Vorsatz unterstelle ich hier, da der Fahrer auf dem Foto eindeutig (zumindest von Familienmitgliedern) identifiziert ist) oder zumindest Beihilfe liegt SEHR NAHE.

Link to post
Share on other sites
Bin übrigens immernoch der Meinung, dass man wg. diesen Schwindel u.U. strafrechtlich belangt werden kann.

-> Schließlich ist es der Halter, der für die Zeugenaussage verantwortlich ist. Als Zeuge hat er u.U. das Recht zu schweigen. Aber wenn er was sagt, muss es der Wahrheit entsprechen. Bei einem Beweisfoto dürfte es sehr schwer sein einen derartigen Irrtum zu rechtfertigen. Sowohl für Halter als auch Ersafa!

 

Warum hat der Halter in seiner Zeugenaussage eine Person eingetragen oder eintragen lassen (is wurscht), die offensichttlich nicht der Täter ist. Foto ist ja immer dabei, Anhang, (Existenz des Fotos leugnen, erhöht nicht gerade die Glaubwürdigkeit).

Verschleierung?, Betrug? Sind Fragen, die sich unmittelbar aufdrängen.

 

Der Verdacht einer vorsetzlichen Falschaussage (Vorsatz unterstelle ich hier, da der Fahrer auf dem Foto eindeutig (zumindest von Familienmitgliedern) identifiziert ist) oder zumindest Beihilfe liegt SEHR NAHE.

Du hast keine Ahnung, wie vor Gericht vorgegangen wird.

Also höre hier bitte auf, solche Vermutungen, die durch lauter falsche Annahmen "belegt" werden in die Welt zu setzen.

 

Der Halter ist z.B. keineswegs für die Zeugenaussage eines anderen verantwortlich.

Es ist auch nicht wurscht, ob er selbst einträgt oder eintragen lässt.

 

Mag sein, dass das nicht dein Empfinden ist, aber dann hat dein Empfinden eben wenig mit der Gesetzeslage zu tun.

 

Eine Falschaussage ist z.B. auch vor Polizei, Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft sowieso nicht strafbar, da sie keine "zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen" sind.

Link to post
Share on other sites
Eine Falschaussage ist z.B. auch vor Polizei, Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft sowieso nicht strafbar, da sie keine "zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen" sind.

 

Respekt, bin beeindruckt, dass ist ein verdammt gutes und überzeugendes Argument, wenn's stimmt ! Eine Quelle/Beleg hast du nicht zufällig auf Anhieb. :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Eine Falschaussage ist z.B. auch vor Polizei, Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft sowieso nicht strafbar, da sie keine "zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen" sind.

 

Respekt, bin beeindruckt, dass ist ein verdammt gutes und überzeugendes Argument, wenn's stimmt ! Eine Quelle/Beleg hast du nicht zufällig auf Anhieb. :rolleyes:

Klar gibts dafür eine Quelle, das Strafgesetzbuch, § 153:

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

 

Dass bei der Polizei niemand vereidigt werden kann, hast du bei Richterin Salesch ja vielleicht schon gelernt.

Link to post
Share on other sites
Natürlich sollte man dem Kumpel reinen Wein einschenken.

Aber wie groß ist denn die Gefahr, dass er das "Dang an die Backe genäht" bekommt?

 

Alles was er beachten muss ist doch, dass er innerhalb von 2 Wochen dem Bußgeldbescheid widerspricht.

Danach kann ihm doch kaum noch was passieren, denn selbst wenn ihm der Widerspruch nicht geglaubt wird und an ihm als vermeintlichen Fahrer festgehalten wird, obwohl der tatsächliche Fahrer sich (nach ABlauf der Verjährung) schuldig bekannt hat, geht die Sache eben vor Gericht.

Da muss er im wesentlichen auch nur sagen: "Ich war das nicht."

Der Richter schaut ihn an, schaut das Blitzer-Foto an, sagt: "Das sind nicht sie." und macht die Akte zu.

Was aber nun, wenn der Richter meint, den Kumpel auf dem Foto zu erkennen, weil eine gewisse Aehnlichkeit vorliegt? :rolleyes:

Was aber nun, wenn der Kumpel kein hieb- und stichfestes Alibi fuer die Tatzeit vorweisen kann? ;)

Was aber nun, wenn der Richter meint, die Einlassung des tatsaechlichen Fahrers sei eine Gefaelligkeitsaussage? :mellow:

 

Nun: Dann hat der Kumpel das Ding an der Backe! :D

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Eine Falschaussage ist z.B. auch vor Polizei, Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft sowieso nicht strafbar, da sie keine "zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen" sind.

 

Respekt, bin beeindruckt, dass ist ein verdammt gutes und überzeugendes Argument, wenn's stimmt ! Eine Quelle/Beleg hast du nicht zufällig auf Anhieb. <_<

 

Naja, es wird nicht der §153 StGB herangezogen, sondern der §164 StGB

 

Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger ...
Link to post
Share on other sites
Eine Falschaussage ist z.B. auch vor Polizei, Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft sowieso nicht strafbar, da sie keine "zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen" sind.

 

Respekt, bin beeindruckt, dass ist ein verdammt gutes und überzeugendes Argument, wenn's stimmt ! Eine Quelle/Beleg hast du nicht zufällig auf Anhieb. <_<

Klar gibts dafür eine Quelle, das Strafgesetzbuch, § 153:

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

 

Dass bei der Polizei niemand vereidigt werden kann, hast du bei Richterin Salesch ja vielleicht schon gelernt.

 

 

Aber wenn eine derartige Aussage weder strafbar noch eine OW wäre (I),

dann schließe ich daraus, dass der ERsafa vor Gericht sogar umfallen könnte,

sprich im schlimmsten Fall sogar die Angelenheit unter Eid wahrheitsgetreu aufklären.

 

Das ist die logische Konsequenz aus o.g. Annahme (I).

Dem ist aber anscheinend nicht so, ergo ist obige Annahme (I) im Umkehrschluß falsch !

Link to post
Share on other sites

Genau, und die richtige Antwort steht auch darunter:

 

Ich kann Ihnen eine gute Nachricht mitteilen: Sie haben sich bisher nicht strafbar gemacht. Eine strafbare Falschaussage nach § 153 StGB liegt nicht vor, da diese nur gegenüber einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur Abnahme einer eidlichen Aussage bestimmt ist, begangen werden kann. Die Polizei gehört nicht dazu.

 

Zwar haben Sie zweifelsohne eine versuchte Strafvereitelung gemäß § 258 Abs. 1 StGB begangen, jedoch bleiben Sie gemäß Abs. 5 straffrei, da Sie die Tat zugunsten eines Angehörigen begangen haben.

 

Eine Strafvereitelung bei Owis gibt es nicht, daher kommt dies auch nicht in Frage.

 

 

Klar gibts dafür eine Quelle, das Strafgesetzbuch, § 153:

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Die Polizei fällt - wie oben steht - nicht unter diese Stellen. Außerdem muss die entsprechende Person ja erstmal zum Zeugen gemacht werden. Vor Gericht kann man problemlos die Wahrheit sagen, da bis dahin die Owi-Verjährung sowieso durch ist.

Link to post
Share on other sites

Also OWis fallen dann wohl nicht unter § 258 Strafvereitelung.

Gibt es denn ein entpsrechendes OW-Pendant, quasi einen OW-Vereitelung-Paragraphen ?

ZITAT(dagegen @ 30.07.2009)

"Vor Gericht kann man problemlos die Wahrheit sagen, da bis dahin die Owi-Verjährung sowieso durch ist."

 

Bist du dir sicher ?

Also wenn der Richter fragt warum der Ersafa wegen des Vorliegens lediglich einer OW den Fahrer in diesem Maße schützt, theoretisch sagen: "Ich wollte nicht, dass er wg. dieser Abzock-Blitzer zahlen muss!"

 

P.S.:

§ 258 Strafvereitelung würde aber z.B. gelten wenn Hauptdarsteller nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis wäre.

Denn dann läge eine Sraftat vor (ja, lerne dazu <_< )

Oder wenn der Ersafa z.B. davon ausgehen kann, dass o.g. Tatbestand vorliegt, dann isses Versuchte Strafvereitelung.

 

(Quellle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Strafbefeh...-__f35437.html)

Link to post
Share on other sites

Nachtrag:

Wenn man vor Gericht die Karten offen legt sollte man folg. berücksichtigen:

 

§ 467 StPO:

 

(...)

(2) Die Kosten des Verfahrens, die der Angeschuldigte durch eine schuldhafte Säumnis verursacht hat, werden ihm auferlegt. Die ihm insoweit entstandenen Auslagen werden der Staatskasse nicht auferlegt.

(...)

 

In wie weit das zutrifft obliegt natürlich der Definition und Auslegung von "schuldhafter Säumnis",

die wohl nur Juristen verstehen.

 

@Karo:

Musstest du für Verfahrenskosten aufkommen bzw. kam es überhaupt dazu ?

Link to post
Share on other sites
@Karo:

Musstest du für Verfahrenskosten aufkommen bzw. kam es überhaupt dazu ?

Es kam gar nicht dazu. Auch keine Post, dass die Sache eingestellt wurde. Nichts.

 

So kann es nämlich auch gehen. Du konstruierst einfach zuviel *Wenn und Aber*.

Nicht jeder der Ersafa Fälle landet zwangsläufig vor dem Gericht.

Link to post
Share on other sites

Aber wenn, dann sollte man vorbereitet sein. Denn ab diesem Zeitpunkt werden Aussagen, Handlungen etc. kritisch.

 

Was mich immer etwas irritiert ist, dass die Experten hier immer von irrtümlicher Selbstbeschuldung sprechen und auf deren Straffreiheit verweisen.

 

In den aller meisten Fällen (Foto ist dabei) handelt es sich aber um vorsätzliche Selbstbeschuldung mit dem Zweck einer Verschleierung und/oder Vereitelung einer OWi.

Link to post
Share on other sites

Der Richter schaut ihn an, schaut das Blitzer-Foto an, sagt: "Das sind nicht sie." und macht die Akte zu.

Was aber nun, wenn der Richter meint, den Kumpel auf dem Foto zu erkennen, weil eine gewisse Aehnlichkeit vorliegt?

Dann bestellt man einen sachverständigen Anthropologen, der, falls man nicht gerade seinen Zwilling hingeschickt hat schon erkennen wird, dass das nicht derjenige auf dem Foto ist.

Kosten zahlt bei Freispruch die Gerichtskasse.

 

Außerdem sorgt man natürlich vor und nimmt nur Ersatzfahrer die noch ein halbwegs belastbares Alibi haben.

 

Aber bei den ganzen Wenns und Abers hier sollte man natürlich auch noch berücksichtigen, dass, aufgrund der staatlichen Finanznot das Gerichtsgebäude baufällig sein könnte. Wenn der Ersatzfahrer dann gerade auf seinem Stuhl sitzt und die Deckenverkleidung kommt herunter, dann könnte er erschlagen werden. Er wäre zwar immer noch nicht Schuld, aber eben tot. Was es doch für Risiken im Leben gibt...

Link to post
Share on other sites
Dem ist aber anscheinend nicht so, ergo ist obige Annahme (I) im Umkehrschluß falsch !

Ah, der "anscheinend-Paragraph".

Ist die Quelle das "anscheinend-Gesetz"?

 

Oder gibts noch was anderes?

 

 

Also wenn der Richter fragt warum der Ersafa wegen des Vorliegens lediglich einer OW den Fahrer in diesem Maße schützt, theoretisch sagen: "Ich wollte nicht, dass er wg. dieser Abzock-Blitzer zahlen muss!"

Grau ist alle Theorie.

Praktisch kann man auch einfach schweigen.

 

Ist meist sowieso die bessere Wahl, nachdem man seine vorher wohlvormulierte Aussage gemacht hat.

Link to post
Share on other sites
Was aber nun, wenn der Richter meint, den Kumpel auf dem Foto zu erkennen, weil eine gewisse Aehnlichkeit vorliegt? <_<

Was aber nun, wenn der Kumpel kein hieb- und stichfestes Alibi fuer die Tatzeit vorweisen kann? :rolleyes:

Was aber nun, wenn der Richter meint, die Einlassung des tatsaechlichen Fahrers sei eine Gefaelligkeitsaussage? :licht:

 

Denke auch, dass man ein ein gutes/scharfes Foto braucht , um das Risiko für den Ersafa zu minimieren.

Die eigentlichen BeweisFotos sollen qualitativ deutlich besser sein als die Abdrücke, die man zugeschickt bekommt.

 

Denn dann kann sich der Fahrer mit hoher Aussicht auf Erfolg persönlich bei der Behörde selbst anzeigen. Und den Ersafa somit entlasten. Am besten noch bevor eine Hauptverhandlung einberufen wurde.

 

Vielleicht hat die Behörde sogar die Möglichkeit einen Hauptverhandlungstermin zu canceln, mangels Aussicht auf Erfolg oder so.

 

Aber wie heisst es doch so schön,

vor Gericht und auf hoher See...

Link to post
Share on other sites
(2) Die Kosten des Verfahrens, die der Angeschuldigte durch eine schuldhafte Säumnis verursacht hat, werden ihm auferlegt. Die ihm insoweit entstandenen Auslagen werden der Staatskasse nicht auferlegt.

(...)

Eben, deshalb schweigen.

 

Abgesehen davon, dass die Verfahrenskosten bei einem Verkehrsordnungswidrigkeiten-Prozess ein paar Euro zwanzig betragen...

Link to post
Share on other sites
Ah, der "anscheinend-Paragraph".

Ist die Quelle das "anscheinend-Gesetz"?

 

Oder gibts noch was anderes?

 

Du bist doch nicht wirklich der Meinung, dass die in diesem Thread behandelte Vorgehensweise legal ist ?

(nach geltendem deutschen Recht)

Link to post
Share on other sites
Ah, der "anscheinend-Paragraph".

Ist die Quelle das "anscheinend-Gesetz"?

 

Oder gibts noch was anderes?

 

Du bist doch nicht wirklich der Meinung, dass die in diesem Thread behandelte Vorgehensweise legal ist ?

(nach geltendem deutschen Recht)

Ich bin zumindest der Meinung, dass man einen Gesetzesverstoß bei halbwegs cleverem Vorgehen nicht nachweisen kann.

Und nur darauf kommt es an.

Link to post
Share on other sites

Blöd, dass Mace gerade im Urlaub ist. Der würde das alles sauber begründen können.

 

Nein, es gibt keinen Owi-Strafvereitelungsparagraphen.

 

Ja, wer soll denn wissen, ob man sich selbst absichtlich oder irrtümlich falsch eingetragen hat?

 

Das schuldhafte Säumnis kann man ja auch umgehen, indem man nach Ablauf der Verjährung die Karten offen legt. Wenn das Gericht dann trotzdem verhandeln will ...

Link to post
Share on other sites
Nein, es gibt keinen Owi-Strafvereitelungsparagraphen.

Korrekt.

Auch wenn rponline dafür bestimmt gerne einen Nachweis hätte.

Nur, wie weist man etwas nach, was es nicht gibt?

 

Ja, wer soll denn wissen, ob man sich selbst absichtlich oder irrtümlich falsch eingetragen hat?

Ein Vorsatz muss eben nachgewiesen werden. Das wird regelmäßig nicht gelingen, es sei denn der Betroffene sagt selbst aus, dass er absichtlich so gehandelt hat.

Eine absichtliche Falschaussage gegenüber der Bußgeldstelle ist aber auch immer noch nicht strafbar.

 

Das schuldhafte Säumnis kann man ja auch umgehen, indem man nach Ablauf der Verjährung die Karten offen legt. Wenn das Gericht dann trotzdem verhandeln will ...

Regelmäßig wird das Verfahren ja deshalb auch eingestellt und anberaumte Gerichtsverhandlungen abgesagt.

Link to post
Share on other sites

Was ist denn wenn der Ersafa bereits viele Punkte und auch schon mal Fahrverbot hatte ?

 

Dürfte zwar nachfragelose Akzeptanzwahrschenlichkeit bei der BuGeSte erhöhen, aber ist

der Ersafa dann gefährdet ? Tritt das Fahrverbot dann ab Zustellung des BuGeBe mit sofortiger Wirkung ein?

Link to post
Share on other sites

Ein Fahrverbot beginnt mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung, frühestens jedoch wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird.

 

Quelle:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bussgeld-...9.html?type=yes

 

 

Ein BuGeBe-WiderspruchsSchreiben dürfte imho ein die Rechtskraft verletztendes oder zumindest unterbrechendes Rechtsmittel sein.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...