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Hallo,

 

ich bin zu schnell gefahren und würde gerne wissen, ob ich Punkte und Geldstrafe abwenden kann, ohne Gefahr zu laufen ein Fahrtenbuch aufgedrückt zu bekommen. Ich bin vor ca. 5 Wochen mit 111km/h bei erlaubten 80km/h in einer Baustelle von einem mobilen Starenkasten geblitzt worden. Das Auto ist auf das Büro von meiner Mutter zugelassen und sie hat jetzt einen ZBB bekommen. Sie will nun erst einmal âbwarten, doch will ich ihr das mit dem Fahrtenbuch auf keinen Fall antun. Wenn sie jetzt erste einmal nichts schreibt. Was passiert dann? Ich bin schon einmal davon gekommen. Kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden wenn der ZBB 5 Wochen nach Tatzeitpunkt zugeschickt wird? Wenn sie sich nuneinmal nicht erinnern kann und das Foto einigermassen gut ist, dann müsste es doch der Behörde theoretisch möglich sein mich zu ermitteln und das Fahrtenbuch käme nicht in Frage. Da ich im Moment auch noch nur am Wochenende in Deutschland bin, sollte es doch schwer werden mich innerhalb der Frist anzutreffen. Wenn sie auch imi Büro vorstellig werden sollten, dann kann ja einfach jeder sagen, dass er mich nicht erkennt auf dem Bild, oder boin ich hier zu naiv. Das Problem ist, dass ich im Moment einfach die 150 Euro extrem vermissen würde. Klar gibt es schwerere Fälle und normalerweise würde ich mir selbst raten zahl einfahc und gut ist. Will mich hier auch nicht entschuldigen. Da ich wirklich viel fahre musste es passieren. Nicht, dass ich nicht angepasst fahren ¨ürde, doch die Stelle war echt fies und die Stellen gibt es einfach. Wenn es von :) auf 80km/h runtergebremst wird, dann denke ich halt darüber nach ihn ausrollen zu lassen. Meine Intention war es nie wie gestört da durch zu rasen.

 

Wäre toll wenn sich jemand dem Problem widmet.

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Das Auto ist auf das Büro von meiner Mutter zugelassen und sie hat jetzt einen ZBB bekommen. Sie will nun erst einmal âbwarten, doch will ich ihr das mit dem Fahrtenbuch auf keinen Fall antun. Wenn sie jetzt erste einmal nichts schreibt. Was passiert dann?

Dann wird die Behörde selbst ermitteln. In der Firma vielleicht die Polizei vorbeischicken oder falls es eine kleine Firma ist im Umfeld der Besitzerin.

 

Statt nichs zu tun könnte deine Mutter auch einige Personen nennen, denen sie das Auto im fraglichen Zeitraum überlassen haben könnte, also z.B. Mitarbeiter etc. Nur eben nicht dich.

Damit hat deine Mutter bei der Fahrerermittlung mitgeholfen, vermeidet so ein Fahrtenbuch und hat der ermittelnden Behörde gleichzeitig so viel aufgegeben, dass die nicht innerhalb der 3 Monate nach der Tat noch auf dich kommen.

 

 

Da ich im Moment auch noch nur am Wochenende in Deutschland bin, sollte es doch schwer werden mich innerhalb der Frist anzutreffen.

Ob du angetroffen wirst ist völlig unerheblich.

Fällt dein Name, können über einen Einwohnermeldeamt-Passbild-Vergleich die Bilder verglichen werden und dann wird einen Anhörung gegen dich erlassen. Damit ist die Sache dann durch.

 

 

Wenn sie auch imi Büro vorstellig werden sollten, dann kann ja einfach jeder sagen, dass er mich nicht erkennt auf dem Bild,

Das ist schon möglich, erfordert aber halt Nerven von den Mitarbeitern.

Wenn sie direkt gefragt werden, ob das vielleicht ein Angehöriger der Chefin ist, soll deine Mutter dann von ihren Mitarbeitern verlangen die Polizei anzulügen? Will ja nicht jeder machen...

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Alternativ kann sich auch ein Ersatzfahrer, z.B. ein Freund von dir auf dem Zeugenbogen als Fahrer eintragen.

Dieser erhält dann einen Anhörungsbogen, gibt auch da den Verstoß zu, dann einen Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch einlegt. Sind die 3 Monate nach der Tat dann um, sieht er nochmal im Kalender nach, und da fällt ihm auf, dass er an dem Tag gar nicht der Fahrer gewesen sein kann, weil er da in xy war oder xyz gemacht hat.

Das schreibt er an die ermittelnde Behörde, schickt sein Foto mit und die stellt daraufhin das Verfahren ein.

 

Tut sie das nicht, so kann jetzt auch der wirkliche Fahrer gefahrlos die Tat zugegeben um seinen Freund aus der Schlinge zu ziehen, denn für ihn ist die Tat ja verjährt.

 

Vermeidet sicher ein Fahrtenbuch und erspart auch lästige Fragen der Polizei in der Firma.

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Danke für die Antwort.

 

Aber man kann nicht sagen, dass das Fahrtenbuch automatisch vom Tisch ist wenn der Zbb erst nach fünf Woochen kommt? Was ist denn die elegantere Methode? Es muss also ein Freund von mir, der sicher was anderes gemacht hat und das auch beweisen kann sich selbst eintragen. Ist das dann keine Falschaussage?

Es wird wohl die zweite Methode sein, die das Personal länger beschäftigt, sodass das ganze verjährt, oder? Wie lange hat denn meine Mutter jetzt Zeit etwas zu unternehmen? Sollte sie zuerst ein neues Bild anfordern und dann irgendwann sagen, dass es möglicherweise der oder der war? Gibt es die Möglichkeit zu mutmassen? Die wollen doch bestimmt einen Namen wissen und nicht es könnte möglicherweise der und der gewesen sein. Bei meiner Mutter im Büro arbeiten wohl nur weibliche Mitarbeiterinnen. Kommt dann der Verdacht sofort auf die Söhne? Sollte ich meinen Bruder sich eintragen lassen, oder kommt das zu nahe an mich? Für den Fall, dass sich ein Freund findet, prüfen die dann noch ob er überhaupt bei meiner Mutter arbeitet, oder gehen die direkt nach dem Bild?

Das sind wahrscheinlich alles Fragen, die man so nicht beantworten kann, da es vom Sb abhängt.

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

 

Ist es überhaupt noch der Fall, dass Verstösse verjähren. Hab mal gehört, dass das garnicht mehr gültig ist.

 

Gruss,

 

Philipp

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Ich hab noch eine Zusatzfrage.

 

Wenn die nun doch auf meine Spur kommen, wie sieht es denn dann mit der Gefahr aus die droht sollte ich erneut erwischt werde? Gibt es da eine Frist in der nichts mehr passieren darf?

 

Und wenn ich jetzt jemanden sich benennen lasse, kann dann bestimmt kein Fahrtenbuch mehr kommen? Welche Fristen muss ich beim Kontakt mit dem Amt einhalten und wo kann ich etwas hinaus zögern?

 

Vielen Dank für eure Mühe.

 

Philipp

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Aber man kann nicht sagen, dass das Fahrtenbuch automatisch vom Tisch ist wenn der Zbb erst nach fünf Woochen kommt?

Das Führen eines Fahrtenbuchs wird auferlegt, wenn der Halter sich nicht angemessen an der Suche nach dem verantwortlichen Fahrer beteiligt. Ob den Bogen 5 Wochen lang rumliegen lassen angemessen ist?

 

 

Es muss also ein Freund von mir, der sicher was anderes gemacht hat und das auch beweisen kann sich selbst eintragen. Ist das dann keine Falschaussage?

Eine (irrtümliche) Selbstbeschuldigung ist nicht strafbar.

 

Es wird wohl die zweite Methode sein, die das Personal länger beschäftigt, sodass das ganze verjährt, oder? Wie lange hat denn meine Mutter jetzt Zeit etwas zu unternehmen?

Da gibt es keine festen Fristen, nur je länger sie damit wartet, desto wahrscheinlicher ist, dass die Bußgeldstelle selbst ermittelt und z.B. die Polizei in der Firma vorbeischickt.

 

Sollte sie zuerst ein neues Bild anfordern und dann irgendwann sagen, dass es möglicherweise der oder der war? Gibt es die Möglichkeit zu mutmassen? Die wollen doch bestimmt einen Namen wissen und nicht es könnte möglicherweise der und der gewesen sein.

Auf jeden Fall sollte deine Mutter niemanden falsch beschuldigen. Das ist nämlich strafbar.

 

Bei meiner Mutter im Büro arbeiten wohl nur weibliche Mitarbeiterinnen. Kommt dann der Verdacht sofort auf die Söhne? Sollte ich meinen Bruder sich eintragen lassen, oder kommt das zu nahe an mich? Für den Fall, dass sich ein Freund findet, prüfen die dann noch ob er überhaupt bei meiner Mutter arbeitet, oder gehen die direkt nach dem Bild?

Das sind wahrscheinlich alles Fragen, die man so nicht beantworten kann, da es vom Sb abhängt.

Zuerst mal weiß das wirklich niemand genau, das hängt, wie du ja schon selbst vermutest vom Einzelfall ab.

 

Generell sind Verkehrsdelikte aber ja ein Massengeschäft und da es ja noch nicht um eine Überschreitung im Fahrverbotsbereich geht, wird wohl, sollte sich jemand der Tat bekennen nicht groß nachgefragt, sondern der Bußgeldbescheid erstellt. Da wird wohl eher nicht geprüft, ob der vermeintliche Fahrer da arbeitet...

 

Ist es überhaupt noch der Fall, dass Verstösse verjähren. Hab mal gehört, dass das garnicht mehr gültig ist.

3 Monate ab Tattag muss eine Anhörung angeordnet worden sein.

Das heißt, wenn du nach 3 Monaten plus 14 Tagen Postlaufzeit noch nichts im Briefkasten hast kannst du davon ausgehen, dass es verjährt ist.

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Ich hab noch eine Zusatzfrage.

 

Wenn die nun doch auf meine Spur kommen, wie sieht es denn dann mit der Gefahr aus die droht sollte ich erneut erwischt werde? Gibt es da eine Frist in der nichts mehr passieren darf?

Beim zweiten Mal über 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres ist der Lappen für einen Monat weg.

 

Und wenn ich jetzt jemanden sich benennen lasse, kann dann bestimmt kein Fahrtenbuch mehr kommen?

Im Normalfall nicht, nein.

 

Welche Fristen muss ich beim Kontakt mit dem Amt einhalten und wo kann ich etwas hinaus zögern?

Hält man die Fristen die auf den diversen Bögen stehen ein oder überzieht nur minimal vermeidet man wohl am ehesten, dass die Bußgeldstelle eigene Ermittlungen anstellt.

Wichtig sind die 2 Wochen Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid. Wird diese Frist verpasst hat der Ersatzfahrer das Ding an der Backe.

Zum Hinauszögern siehe Beispiel hier:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry647358

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Super, vielen Dank. So mach ich das jetzt einfach. Muss die Person die sich bekennt dem Photo ähnlich sehen? Ist es schlau wenn sich mein Bruder bekennt? Und wenn dem Bescheid widersprochen wird was passiert dann? Wird er dann eingeladen? Dann geht der Quatsch doch von vorne los. Oder muss ich hoffen, dass bis dahin die 3 Monate und 2 Wochen um sind?

Wie kann er denn beweisen, dass er nicht gefahren sein kann? Sieht man das dann auf dem Photo, oder braucht er ein Alibi? Das er ja haben müsste.

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Muss die Person die sich bekennt dem Photo ähnlich sehen?

Ist sicher nicht hinderlich, aber so lange das Geschlecht passt auch nicht unbedingt nötig.

Im Massengeschäft wird wohl eher kein Bildvergleich gemacht.

 

Ist es schlau wenn sich mein Bruder bekennt?

Das ist egal.

 

Und wenn dem Bescheid widersprochen wird was passiert dann?

Das hat Mace doch beschrieben.

 

Wird er dann eingeladen?

Sollte zeitnah (also vor der Verjährung dir gegenüber) eine Hauptverhandlung angesetzt werden (was unwahrscheinlich ist, da ja bereits 5 Wochen vergangen sind, weitere Zeit vergeht bis der ausgefüllte ZBB ankommt, bis dann er Bußgeldbescheid erstellt wird, dann nochmal 2 Wochen Einspruchsfrist etc.) dann kann man diese auch mit einem Anruf beim zuständigen Richter verschieben, z.B. wegen Urlaub, Prüfung etc.

Ich habe auch schon erlebt, dass der Richter selbst gefragt hat, ob man sich das mit dem Einspruch nicht nochmal überlegen will und wir uns dann am Telefon darauf "geeinigt" haben, dass er den Termin 4 Wochen nach hinten verlegt und ich dann meinen Einspruch kurz vorher zurückziehe (ging damals darum das Fahrverbot so zu legen wie ich wollte).

 

Wie kann er denn beweisen, dass er nicht gefahren sein kann?

Zum Beispiel indem er Zeugen benennt, die ihn zur fraglichen Zeit gesehen haben.

Wenn die Verjährung dir gegenüber eingetreten ist, kannst du auch gefahrlos die Tat gestehen, Bild mitschicken und dann wird die Akte zu gemacht.

 

Sieht man das dann auf dem Photo, oder braucht er ein Alibi? Das er ja haben müsste.

Ja, man wird wohl auf dem Foto erkennen, ob es du oder dein Freund bist.

Logisch, oder?

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Vielen, vielen Dank, dass Du Dir so viel Zeit nimmst.

Was passiert wenn mein Bruder seine Aussage widerruft und das ganze für mich verjährt ist. Können die dann aus trotz trotzdem noch ein Fahrtenbuch verlangen, oder ist die Verjährung auf das ganze Verfahren anzuwenden?

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Hab gerade in einem anderen Thread gelsen, dass man, sobald man ein Bild gesehen hat sich nicht mehr irrtümlich als Fahrer melden kann. Auf meinem Zbb ist nun ein Bild mit drauf. Kann sich nun trotzdem mein Bruder eintragen? Oder geht das nur wenn nie ein Bild verschickt wurde?

 

Gruss,

 

Philipp

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Guest Simineon
Hab gerade in einem anderen Thread gelsen, dass man, sobald man ein Bild gesehen hat sich nicht mehr irrtümlich als Fahrer melden kann. Auf meinem Zbb ist nun ein Bild mit drauf. Kann sich nun trotzdem mein Bruder eintragen? Oder geht das nur wenn nie ein Bild verschickt wurde?

 

Man kann sich immer irren ... man muss sich auch nicht das Bild anschauen

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Gut, dann irrt er sich jetzt einfach mal. :rolleyes: Meine Sorge ist nur, dass sie einfach gleich diesen Photovergleich anstellen wenn sich jemand aus der Familie meldet. Wie viel Aufwand ist das? Ist es Stress das komplette Umfeld zu überprüfen?

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Hallo ich nochmal,

 

hab noch zwei Probleme.

Erstens bin ich über die Frist gekommen, die mir das Amt gegeben hat um den Zbb auszufüllen und zweitens ist der Zbb weg. Ich wohne im Moment nicht in Deutschland und weiss nicht genau wo cih den hin geschleppt habe. Da ich nun aber so schnell wie möglich meinen Bruder angeben möchte muss das Ding her. Kann ich den irgendwo runterladen, oder soll er das handschriftlich machen, oder ist es sowieso alles umsonst, weil ich über der Frist bin?

Und was muss ich auf dem Zbb überhaupt von meinem Bruder ausfüllen lassen, da ja meine Ma als Zeugin befragt wird. gibt es eine Sparte in der ich mich selbst beschuldigen kann. Ich hab nur kurz drüber gelesen und da standen Dinge wich ich überlies das Fahrzeug... :rolleyes:

 

 

Liebe Grüsse Philipp

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rein hypotethisch gesprochen: Mir ist es an sich ***egal , ob ein Formular oder ein Brotzeitzettel kommt oder nicht. Solange ein Posteingang kommt, ist ja schon mal was im Gange. Ob ich dir als SB glaube ist ne andere Baustelle. Wie gesagt an sich läuft die Fahrerermittlung schon. (zumindest bei mir).

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Hallo ihr,

 

ich hab jetzt noch kurz eine Frage. Für den Fall, dass der Anhörungsbogen jetzt tatsächlich an meinen Bruder geht und er nach dem Verjährungszeitpunkt zugibt nicht gefahren sein zu können, weil er gearbeitet hat, er desweiteren angibt gerne den richtigen Fahrer benennen zu wollen, besteht dann noch die Gefahr eines Fahrtenbuches, oder muss das vorher angedroht werden und ist mit der Verjährung hinfällig?

 

Gruss,

 

Philipp

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Hallo,

 

ich hoffe ihr hattet ein schönes Wochenende. :lol2:

Wie gross ist denn die Wahrscheinlichkeit ein Fahrtenbuch aufgedrückt zu bekommen? Denn umso mehr ich darüber nachdenke, umso weniger steht das in Relation. :sneaky:

Klar sind Punkte extrem unschön, doch dann hab ich halt drei. Ich weiss auch, dass es immer passieren kann, dass ich wieder erwischt werde, sonst wäre mir das jetzt auch nicht passiert, doch ansonsten bin ich schon lange aus den Sturm und Drang Zeiten raus.

 

Gruss,

 

Philipp

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  • 1 month later...

Also, hab jetzt meinen Thread gefunden. Der von mir aufgemachte zum Thema Verjährung kann demnach geschlossen werden.

Es geht um den Abschluss der Ersafa Methode. Ich bin eine Woche über der Verjährungsdauer von drei Monaten. Jetzt möchte ich meinen Bruder auch noch befreien. Wie mache ich das am schlausten?

Soll er direkt an den Sb schreiben, oder an die Staatsanwaltschaft? Soll er mich benennen, oder nur sagen, dass er mich benennen könnte, wenn das verlangt würde. Es sollte unter Umständen das Fahrtenbuch vermieden werden. Gibt es einen Standardtext?

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Guest Simineon
Soll er direkt an den Sb schreiben, oder an die Staatsanwaltschaft? Soll er mich benennen, oder nur sagen, dass er mich benennen könnte, wenn das verlangt würde. Es sollte unter Umständen das Fahrtenbuch vermieden werden. Gibt es einen Standardtext?

 

Einen Standardtext kann es nicht geben, da Du ja sicherlich eine individuelle Behandlung wünschst :rolleyes:

 

Wie wäre es denn, wenn Deinem Bruder nach intensivem Überlegen doch noch eingefallen ist wo er an jenem tag zu jener Zeit war und er dies auch hieb- und stichfest belegen kann (am besten mit Arbeitszeitnachweis etc.). Er könnte dann ja auch schreiben, dass sicherlich nur Du in Frage kommen könntest (am besten gleich mit Deinem Foto o.ä.), dann ist er raus und ihr bekommt die Androhung eines FBs damit ihr euch beim nächsten Mal etwas besser und schneller erinnert.

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Hallo,

 

Wie gross ist denn die Wahrscheinlichkeit ein Fahrtenbuch aufgedrückt zu bekommen?

 

also wenn Du diese Überlegungen getätigt hättest bevor Du Dich hast blitzen lassen ....

 

Es hat wenig Sinn hier von Wahrscheinlichkeiten zu reden.

Die Grundlage für ein FB hast Du selbst gelegt (hohe Überschreitung).

Dann wurde auf den ZBB nicht reagiert (mangelnde Mitarbeit).

 

Es ist ein Mensch der entscheidet. Ist der SB an dem entscheidenden Tag mit dem

linken Fuß aufgestanden kommt das FB, wenn er mitd em rechten Fuß aufgestanden ist

kommt nur die Androhung, das beim nächsten Mal ein FB fällig ist oder eben gar nichts ...

 

Wie ist den nun der Stand ?

Hat die Behörde außer dem ZBB an den Halter bereits weitere Post verschickt ?

 

Gruß,

AnReRa

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Es wurde doch auf den ZBB reagiert. Mein Bruder hat sich gemeldet, weil er dachte, dass nur er in Frage kommt. Das ist doch eine legitime Falschannahme, oder nicht? Er war leider zu der Zeit im Urlaub und kam gerade an besagtem Tag zurück. Bezeugen kann das seine Freundin in deren Bett er gelegen hat.

Ja das mit dem Fahrtenbuch ist echt doof. Ich weiss auch, dass ich selbst schuld bin, doch da ich gerade nicht in Deutschland bin und meine Kasse eben knapp ist, wollte ich Bremsen und Benzin sparen und nun hab ich den Salat.

Bisher kam nur der ZBB auf den mein Bruder mit dem Geständnis geantwortet hat. Dann kam der Bussgeldbescheid, dem widersprochen wurde. Jetzt kam noch nix weiter.

Es ist ja nicht so, dass ich ein notorischer Raser bin. Ich fahre extrem viel und dafür ist mein Punktekonto extrem ausgeglichen.

Wie ist das mit dem Fahrtenbuch. Kann ich da einfach angeben, bitte immer Person xy belangen und gut ist, oder muss ich echt jeden Tag was rein schreiben. Ich fahre für eine grosse Firma Autos durch die Gegend und somit kenne ich das Fahrtenbuch, doch privat geht es doch einfacher, oder?

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Es wurde doch auf den ZBB reagiert. Mein Bruder hat sich gemeldet, weil er dachte, dass nur er in Frage kommt.

Hatte ich überlesen.

 

wollte ich Bremsen und Benzin sparen

Da kann ich mir die Frage nicht verkneifen, warum Du überhaupt 111 km/h fährst .

Spar doch Sprit und fahre längsamer :rolleyes:

 

Dann kam der Bussgeldbescheid, dem widersprochen wurde.

Habe ich was verpasst ?

 

Es ist ja nicht so, dass ich ein notorischer Raser bin. Ich fahre extrem viel und dafür ist mein Punktekonto extrem ausgeglichen.

Wieviel Punkte rechnest Du den so pro 1 Mio. Kilometer.

Dann rechnen wir mal hoch wieviel Punkte mein Onkel - zeitlebens selbstständig - haben dürfte. ...

Egal, lassen wir das.

 

Wie ist das mit dem Fahrtenbuch

Jetzt warte es doch ab. Wenn es kommt dann kommt es. Und es wird auch 'ne 'Anleitung' geben

wie das FB zu führen ist.

... oder muss ich echt jeden Tag was rein schreiben ..

JA natürlich. Sinn und Zweck der Übung ist ja, zu jedem Zeitpunkt den Fahrer ermitteln zu können.

Grundlage ist in Dland immer die Ermittlung des Fahrers.

Natürlich nur, wenn das Fahrzeug auch bewegt wird ...

 

Kurz gesagt, es gibt praktisch keinen Unterschied zum betrieblichen Fahrtenbuch.

Eingetragen wird Name des Fahrers, Fahrtbeginn mit Datum/Uhrzeit und Kilometerstand, Fahrtende mit Datum/Uhrzeit

und unterschrift des Fahrers ...

Nicht- oder ungenügendes Führen kostet den Halter jedesmal 40 EUR und 1 Punkt.

Also z.B. wenn Du mit FB kontrolliert wirst, aber kein Eintrag des aktuellen Datums als

Fahrzeitbeginn eingetragen ist ...

 

Aber zunächst könnte Dein Bruder erstmal 'ne Vorladung bekommen, damit sich der Richter persönlich

von der Nichtübereinstimmung der Bilder überzeugen kann.

Bezeugen kann das seine Freundin in deren Bett er gelegen hat.

Just um die Zeit wo es geblitzt hat ?

Spaß beiseite.

Solchen Gefälligkeitsaussagen muß der Richter vorab sicher keinen Glauben schenken.

Besser wären schriftlich Sachen wie Flugtickets, Hotelabrechnung o.ä.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo anrera,

 

er ist am Morgen des Tattages gelandet. Somit ist es tendenziell nicht unmöglich, dass er es gewesen ist. Da die Stelle ungefähr zweihundert Kilometer vom Flughafen entfernt ist. Also sollte er doch warten bis er vorgeladen wird und dann sagen, dass ich ihm erst gestanden habe, dass ich es wohl war als er mir beiläufig berichtete, dass er vor Gericht muss und ich mit dieser Schuld nicht leben konnte. Wenn er die ganze Zeit nicht gewusst hat, dass ich es war, weil ich nur kurz zu Besuch war, der Schlüssel da lag und ich mich bedient habe, dann ist das doch besser, oder?

Kann ich nicht pauschal ins Fahrtenbuch schreiben, dass das Fahrzeug nur durch mich geführt wird?

 

Vielen Dank für eure Mühe.

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Jetzt warte es doch ab ...

Der nächste Zug liegt ganz klar bei der Behörde.

Diese kann das Verfahren einfach einstellen und ggf. ein Fahrtenbuch verhängen.

Die Behörde kann das ebenfalls an die StA weitergeben, dann kommt die Vorladung.

Die Behörde könnte sogar (theoretisch) innerhalb der Verjährungsfrist einen AB an Dich

erstellt haben der Dich (noch) nicht erreicht hat.

 

Wenn was kommt, dann kann man sich weiter unterhalten.

 

Vorher ist alles Spekulation ..

 

Kann ich nicht pauschal ins Fahrtenbuch schreiben, dass das Fahrzeug nur durch mich geführt wird?

NEIN !

 

§ 31a StVZO

Fahrtenbuch

B. (Fahrzeuge)

III. (Bau- und Betriebsvorschriften)

1. (Allgemeine Vorschriften)

 

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

 

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

1. vor deren Beginn

a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

 

2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

 

(3) Der Fahrzeughalter hat

a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder

b) sonst zuständigen Personen

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 2 weeks later...

Hallo Ihr,

 

Freitag kam nun die Aufforderung Stellung zu nehmen und weitere Fakten bekannt zu geben, welche den Einspruch rechtfertigen. Diese kam nun von der zentralen Bussgeldstelle. Was lasse ich nun meinen Bruder schreiben um das ganze gut abzuschliessen. Die drei Monate sind jetzt seit 20 Tagen um. Ich will nicht, dass es vor Gericht geht und ein Fahrtenbuch wäre natürlich auch nicht so toll.

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Also lasse ich ihn schreiben, dass er nachgeforscht hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Tattag der Tag der Rückreise seines letzten Urlaubs war, dessen Abend er bei seiner Freundin verbracht hat, die das auch bezeugen könne. Dass er gerne zur weiteren Aufklärung beitragen möchte und hierzu den weiteren Fahrerkreis gerne benennen möchte. Dann soll er noch ein aktuelles Bild beilegen und gut ist, oder?

 

Liebe Grüsse und vielen Dank.

 

Philipp

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soll er mich gleich benennen,

Dann könnte der Richter auf die Idee kommen zu fragen, warum er das nicht gleich gemacht hat ...

 

oder einen Kreis von potentiellen Fahrern

passt wohl besser ...

 

, oder nur sagen, dass er auf Nachfrage gerne jemanden benennen würde?

Er ist doch bereits befragt worden ..., nicht das der SB sich verar***t vorkommt ....

 

Aber ich glaube das spielt jetzt wirklich keine Rolle mehr.

Wenn dem SB das Alibi reicht, stellt er das Verfahren gegen deinen Bruder ein.

Ob er danmn noch - wegen der Höhe des Verstoßes - ein FB gegen den Halter erläßt kann man nicht beurteilen.

Wenn der SB das Alibi nicht für ausreichend hält, kommt demnächst 'ne Vorladung ...

Dann könnt ihr nur hoffen, dass der Richter nicht doch Deinen Bruder auf dem Bild zu erkennen glaubt ...

 

Gruß,

AnReRa

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Ist es möglich, dass der Richter zu erkennen glaubt????

Natürlich könnte er :whistle:

 

Der Richter ist - theoretisch - in seiner Entscheidung (fast) völlig frei ....

Deshalb ja der Hinweis auf ein hieb- und stichfestes Alibi.

 

Es hat in Dland einen Fall gegeben, da wurde die Schwester der - zum Verfahrenszeitpunkt bereits verstorbenen -

Fahrerin mehrfach aus den USA nach Dland zitiert, bevor der Richter zu überzeugen war das diese nicht (!) die

Fahrerin gewesen sein konnte ....

 

Deshalb würde ich auch empfehlen, dass Du ihn zu einem evtl. Termin begleitest, damit sich der Richter

vor Ort ein Bild machen kann. Passieren kann Dir ja nichts mehr. ...

 

Kann da jemand nachweisen, dass sie nie gefahren sein können?

Die könnten übrigends gleichfalls als Zeugen geladen werden.

Passieren kann denen ebenfalls nichts, aber man sollte dieses 'Wissen' nicht zu deutlich zeigen.

Weil ein sich verar***t fühlender Richter könnte viel eher ein FB fordern ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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Gut. Dann benenn ich ein paar nicht zu abgekartete Freunde. Falls man das so schreibt. Ist denn die Aussage der Freundin kein stichfestes Alibi, wenn es der Wahrheit entspricht? Klar ist die Aussage, ich stand im Op und habe ein Gehirn transplantiert schwieriger anzuzweifeln, doch gilt nicht, dass sie das Gegenteil beweisen müssen, oder passiert das durch die Feststellung per Bild. Auch wenn das garnicht sein kann.

Begleiten werde ich ihn natürlich, sollte es soweit kommen.

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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dass sie das Gegenteil beweisen müssen,

Wer ist 'sie' ?

Der Richter kann dem/den Zeugen genauso glauben, wie er von einer 'Gefälligkeitsaussage' ausgehen kann.

Zumal wenn er der Freundin die Frage stellt, woher diese den so genau wissen will, wo der Beklagte

genau zu diesem Zeitpunkt war ...

Aber z.B. die Flugtickets (mit Auszug der tatsächlichen Landezeit) und die Entfernungsangabe zum Blitzort

sind ja u.U. schon Beweis genug. Tatsachen (schwarz auf weiß) kann sich der Richter nicht entziehen ...

Wir bewegen uns aber schon reichlich realitätsfern ....

 

Gruß,

AnReRa

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Naja Flugtickets sind da, doch ist es wohl möglich morgens zu landen und trotz Jetlag 200km zu fahren. Doch wahrscheinlicher ist es doch sich in das Bettchen seiner Liebsten zu verkriechen. Doch das wäre wohl im Rahmen des eigenen Ermessens. Na mal sehen was passiert. Bin gespannt.

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Hallo,

 

also ich hab jetzt einen Kreis an Leuten, die sich bereit erklärt haben sich zu nennen. Denen kann aufgrund der Tatsache, dass die Sache verjährt ist aber nichts mehr passieren, oder? Zweite Frage: Sollte ich unter den Personen sein?

Mein Bruder ist um 14 Uhr gelandet. Das Vergehen wurde um 17 Uhr begangen. 200 Km entfernt. Reicht das als Alibi?

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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Man, man, du machst es aber auch kompliziert..... Bruder soll Alibi erwaehnen, aktuelles Bild mit schicken - that's it.

 

Mein Bruder ist um 14 Uhr gelandet. Das Vergehen wurde um 17 Uhr begangen. 200 Km entfernt. Reicht das als Alibi?

Wenn er Philippine Airlines geflogen ist, auf jeden Fall. Die haben als Kuerzel PAL, das steht fuer Plane Always Late...... :whistle:

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Denen kann aufgrund der Tatsache, dass die Sache verjährt ist aber nichts mehr passieren, oder?

Außer einer Zeugenvorladung, NEIN !

Zweite Frage: Sollte ich unter den Personen sein?

Denke schon ...

Mein Bruder ist um 14 Uhr gelandet. Das Vergehen wurde um 17 Uhr begangen. 200 Km entfernt. Reicht das als Alibi?

k.A.

Wie heisst es so schön : "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."

Zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."

 

Leg es dazu und wartet es ab ...

 

Gruß,

AnReRa

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  • 1 month later...

Hallo Ihr,

 

bitte entschuldigt, dass ich einen anderen Namen habe. Hab Probleme mit meinem Passwort, die sich hoffentlich klären lassen.

Nun aber zur Sache.

Nachdem mein Bruder Einspruch gegen den BuGeBe eingelegt hatte und einen alternativen Täterkreis angegeben hat, hat die Bussgeldstelle nun geantwortet und sagt, dass sie ihn eindeutig per Passbild abgleich erkennen würden und er doch bitte seinen Einspruch zurück nehmen solle, da sie den Fall sonst an die Staatsanwaltschaft übergeben müsste.

Was soll ich jetzt tun?

Schreibe ich nun persönlich und sage, dass ich gefahren bin. Das Auto genommen habe ohne dass mein Bruder es wusste, da der im Urlaub war. Ich nicht bemerkt habe geblitzt worden zu sein und er mir erst von der Aktion erzählt hat als er den Brief mit der Androhung der Staatsanwaltsschaft bkommen hat? Dann lege ich ein Photo bei und bitte darum die Ermittlungen gegen ihn einzustellen und gegen mich aufzunehmen?

Ist das so nachvollziehbar?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Liebe Grüsse,

 

Philipp

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....bitte entschuldigt, dass ich einen anderen Namen habe. Hab Probleme mit meinem Passwort, die sich hoffentlich klären lassen.

Wende Dich dazu bitte gleich an den Adminstrator (Pferdestehler), der kann da eventuell was machen. Allerdings kannst Du aj aich dein Passwort selbst abfragen, oder?

Bitte stelle so schnell wie moeglich sicher, dass Du dich wieder als 'sponge' hier einloggen kannst und gib Bescheid, der andere Account wird dann dicht gemacht.

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