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deutscher mit ausländischem fahrzeug in deutschland


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darf ich als deutscher mit fahrzeug (pkw oder lkw), das im ausland zugelassen ist in deutschland (allein oder in begleitung des fahrzeugbesitzersbesitzers) fahren?

 

will mit englischen und schwedischen freunden (mit deren autos) durch D touren und ab und an fahrerwechsel wär nicht so schlecht ;-)

 

gruß

HM

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Meines Wissens nach nein, selbst wenn der Eigentümer auf dem Beifahrersitz sitzt. Einer der Gründe wäre die Steuerhinterziehung, da für das von Dir gefahrene Auto in D keine Kfz-Steuer bezahlt wird.

 

Aber, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden?

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Einer der Gründe wäre die Einer der Gründe wäre die Steuerhinterziehung, da für das von Dir gefahrene Auto in D keine Kfz-Steuer bezahlt wird.

 

Die Begründung für diesen - *sorry* - Schwachsinn würde mich mal interessieren. Wo liegt bitte Steuerhinterziehung vor, wenn ein Schwede und ein Deutscher gemeinsam in einem in Schweden zugelassenen Fahrzeug durch Deutschland fahren und der Schwede ist der Halter??? ;);)

Wer das Fahrzeug lenkt, sollte wohl egal sein - sie fahren ja gemeinsam von A nach B. :heul:

 

Wo sind die Rechtsexperten?

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Meines Wissens nach nein, selbst wenn der Eigentümer auf dem Beifahrersitz sitzt. Einer der Gründe wäre die Steuerhinterziehung, da für das von Dir gefahrene Auto in D keine Kfz-Steuer bezahlt wird.

 

Aber, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden?

Das ist kein Schwachsinn. Kann mich dunkel daran erinnern während des Studiums so einen Fall behandelt zu haben. Werd mal nach der Grundlage suche.

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So nun zum Gesetz - Kraftfahrzeugsteuergesetz-

 

vielleicht das hier?:

 

 

KraftStG § 1 Steuergegenstand

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

 

1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;

 

2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000 Kilogramm, die nach Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 (ABl. EG Nr. L 187 S. 42) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3;

 

3. die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;

 

...

 

 

Stimmt wohl eher nicht, weil es hier nicht ums Halten, sondern benutzen/ fahren geht.

 

Also weiter schaun:

 

 

KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung

 

--------------------------------------------------------------------------------

 

Von der Steuer befreit ist das Halten von

 

...

 

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

 

...

 

Also darf ein in Deutschland wohnender Deutscher nicht mit einem im Ausland zugelassenen Kfz fahren. Sonst droht Steuerhinterziehung, § xxx Abgabenordnung.

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@Brati:

Gibts einen oder mehrere Paragraphen die sowas zweifelsfrei regeln?

 

Ich meine, es wär völlig unlogisch, wenn ich als D-Bürger nicht mit S- oder GB-Fahrzeug fahren dürfte, zu privaten Zwecken versteht sich. Will sagen, wenn Schwede übermüdet und ich könnte fahren, darf es aber nicht, würde das heißen, daß wir Zwangspause machen müßten.

 

Bei gewerblicher oder dauerhafter regelmäßiger Nutzung könnt ichs verstehen - ich würd dann meinen Kumpel im Lande Sonstwo das Auto zulassen lassen und fröhlich hier in D fahren und kräftig "Steuerschlupflöcher" nutzen.

 

Gruss

HM

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@Brati

 

das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden
Der Halter ist und bleibt doch der Schwede, egal ob er selbst oder ein Deutscher der Fahrer ist.

 

Von der Steuer befreit ist das Halten von

 

...

 

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

Der Teil "zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr" erklärt logischerweise, daß der Schwede für die Durchreise durch Deutschland keine Kfz-Steuer bezahlen muß - vorausgesetzt, die Durchreise ist nach einem Jahr beendet. ;)

 

Casus Cnactus dürfte wohl "benutzt" sein.

Weil es heißt ja

Von der Steuer befreit ist das Halten
und
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn [...]von Personen benutzt werden
.

Die ursprüngliche Befreiung betrifft ja das Halten - Die Befreiung von der Befreiung das Benutzen.

Wie ist 'Benutzen' definiert? Halten, Führen? Oder Reparieren? Wenn der Schwede eine Panne hat, muß dann der Werkstattmeister für die Probefahrt Steuern bezahlen??? :heul:

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Die Begründung für diesen - *sorry* - Schwachsinn würde mich mal interessieren.

Die rechtliche Begründung kann ich nicht liefern, ich weiß nur, daß ich vor einigen Jahren diese Auskunft vom ADAC erhalten habe.

 

Vermutlich war das ursprünglich für Fälle gedacht, in denen jemand sein Fahrzeug auf einen Verwandten im Ausland zulässt und dann selbst damit im Inland rumdüst, weil es billiger ist. Umgesetzt wurde es vom Gesetzgeber dann so, dass ich als Inländer generell kein ausländisches Auto fahren darf. :heul:

 

Von der Praxis her wurde ich es trotzdem machen, sofern der betreffende Ausländer neben mir sitzt. Ich wüsste nämlich keinen Fall, wo soetwas kontrolliert geschweige denn zur Anzeige gekommen wäre…

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Also wie oft habe ich schon in Brüssel, Mühlhouse, Salzburg etc. am Flughafen einen dort zugelassenen Mietwagen genommen und bin als Deutscher damit nach Deutschland gefahren. Da ist der Halter sogar "gewerblich", meine Fahrt war "beruflich bedingt". Das machen doch seit langem viele, kann doch nicht illegal sein, wäre ja das Ende der EU.

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@all:

 

Ich habe jetzt vom Fin.-amt in F Antwort erhalten (nach ein wenig Bohren und Nerven bis ich den hatte, der Bescheid wußte):

 

- Halter (H) ist Ausländer

- Fahrer (F) ist Deutscher

 

- Solange F *im Interesse* und *nichtgewerblich* für H fährt, gibts kein Problem. Auch dann nicht, wenn Sheriff bei Kontrolle auf Verdacht bei Finamt anzeigt. Sheriff kann, darf und wird die Fahrt deswegen nicht unterbinden (Aussage Polizei).

 

Aufgedröselt heisst das:

- Fährt F mit H gemeinsam, ist sowieso alles wurscht, niemand interessiert sich dafür.

- Fährt F ohne H, und fährt F für H tanken, einkaufen, Werkstatt, etc, also *im Interesse* und/oder *im Auftrag* für H, gibts auch kein Problem, allerdings muss H im Bedarfsfall erklären, das Fahrt in H's Interesse war.

- Fährt F ohne H mit H's Auto zur Arbeit oder zur Disco und ist Fahrt nicht im Interesse von H, dann wird Kfz-Steuer fällig, jeweils für den angefangenen Monat in Höhe der Steuer, die für dieses Fahrzeug in D berechnet wird.

 

Alle Klarheiten beseitigt?

 

Kontakt beim Fin-amt in F gibts auf Anfrage per Emüll.

 

@Brati: Lagst goldrichtig mit Deiner Version! Danke für Unterstützung, ich wär sonst nie drauf gekommen, mit Fin-amt zu reden!

 

Gruss

HM

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Stellt sich weiter die Frage, wie es aussieht wenn man sich als Deutscher (in D lebend) im Ausland bei einer Autovermietung ein Fahrzeug zur Langzeitmiete besorgt (sagen wir mal ein Jahr) und damit in Deutschland unterwegs ist (sowohl beruflich als auch privat).

 

Nach heavymetal's Ausführung verstehe ich außerdem folgendes:

Die Erklärungsnot, darzulegen in wessen Interesse oder Dienst die Fahrt stünde ergibt sich nicht, wenn man einen Wagen in D fährt, der auf den Ausländischen Arbeitgeber, bei dem man z.B. als Repräsentant beschäftigt ist zugelassen ist. Die Fahrten sind dann immer im Interesse des Halters.

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@NetGhost:

 

das mit dem Mietauto weiss ich nicht, habe ich nicht beim Finamt nachgefragt, aber das ausl. Auto vom Arbeitgeber und Du als Repräsentant geht 12 Monate, danach MUSS Fahrzeug in D angemeldet werden. Innerhalb der 12 Monate ist es wie Du sagst, alle DIENSTFahrten sind im Interesse des Halters, egal ob der dabei ist oder nicht! PRIVATFahrten für Dich, die der Privnutzung des Firmenwagen in D entsprechen müssten in D versteuert werden. In praxi siehts dann so aus, dass für die einzelne Fahrt (und nur die kann vom Sheriff beim Finamt angezeigt werden), geklärt werden muss, ob im Interesse des Halters oder nicht. Der Halter wird sagen "im Interesse", das Finamt wird das Gegenteil beweisen müssen. Im Einzelfall denke ich kein Problem, aber wenn Finamt Regelmäßigkeit nachweist, dann muss Halter Kfz-Steuern in D nachzahlen.

 

Deswegen sind ja die meisten Auslands-Firmenkarren in D zugelassen. Hatte in Vergangenheit mal den Fall dass Schweizer Fa. mir Schweizer Auto gab, aber nur als Übergang bis mein Auto bestellt und geliefert war (4 Monate). War kein Problem lt. Steuerberater. Habe auch nie was von Finamt gehört, war mir auch wurscht, da ich nur angestellt (kein GF) war.

 

Gruss

HM

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das mit dem Mietauto weiss ich nicht, habe ich nicht beim Finamt nachgefragt, aber das ausl. Auto vom Arbeitgeber und Du als Repräsentant geht 12 Monate, danach MUSS Fahrzeug in D angemeldet werden...

...oder aus dem Land gebracht werden (mit Bescheinigung des Grenzübertrittes).

 

Du sagst außerdem der Wagen muß nach 12 Monaten in D zugelassen werden (Im Falle der Repräsentanten-Konstellation). Wie soll denn das gehen? Er gehört ja der im Ausland ansässigen Firma. Selbst wenn ich wollte, könnte ich den Wagen nicht in D zulassen, das wäre ja Diebstahl.

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@Ghost:

 

Die Kutsche muss in D nach 12 Monaten zugelassen werden oder ausser Landes gebracht werden, so stehts im Kfz-Steuergesetz (bitte frag nicht nach §§§). Man kann aber gleiche Kutsche (oder andere) wieder nach D bringen und der Reigen beginnt von vorn (DIES IST KEINE ANLEITUNG ZUR STEUERHINTERZIEHUNG ;-) )

 

Die Sheriffs haben nur was gegen Verkehrsverstöße und im Wiederholungsfall wird ne Meldung ans Finamt gehen, von da weg hat man nix zu befürchten, aber einmal auf dem Index des Finamts heisst soviel wie game over lights out (auch nicht soooo ernst zu nehmen)

 

HM

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