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Führerschein Vergessen- Weiterfahrt Untersagt, Nötigung Beifahrer


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Gestern bin ich in eine Verkehrskontrolle in Berlin geraten:

 

Ich war zwei Tage in Berlin und habe meinen Führerschein in dem Auto gelassen, mit dem ich normal fahre. Kurzentschlossen wollte meine Freundin vorgestern mit ihrem Auto nach Berlin gefahren werden. Zugegeben, bei Glätte mit dem Smart auf der Autobahn macht keinen Spaß und so sind wir eben mit dem richtigen Auto losgefahren und der Lappen wurde im Smart vergessen.

 

Gestern ca. 20 Uhr Polizeikontrolle in Berlin... Ich habe dem Polizisten gesagt, dass mein Führerschein zu Hause ist und habe stattdessen meinen Ausweis und den Fahrzeugschein gegeben.

Insgesamt standen wohl 5 Polizeibeamte am Straßenrand, eine Frau in Grün und eben der, der mir vor Ort die Weiterfahrt (weil ohne Führerschein) verboten hat.

Ich: Es gibt einen Unterschied zw. Führerschein und Fahrerlaubnis. Dass ich eine Fahrerlaubnis habe, können Sie ja in ihrer Zentrale erfragen. Dass kein Führerscheinentzug vorliegt, wird ihnen auch mitgeteilt. Dass ich ihnen das Stück Pappe nicht zeigen kann ist rechtsunerheblich.

Polizist:Sie fahren nicht weiter.

Ich: Das werden wir ja sehen.

Polizist: Wenn Sie keinen Schein haben, können Sie nicht Auto fahren.

Ich: Ich teile ihnen hiermit verbindlich mit, dass ich einen Schein habe, nur der liegt 200km weiter südlich in der Republik.

 

Die anderen Polizisten haben sich rausgehalten und waren eigentlich recht cool und haben auch geschmunzelt, nur die junge Dame hat etwas rumgegaggert.

 

In der Zeit, wo der Schlaumeier per Funk meinen nicht vorzeigbaren Führerschein geprüft hatte, habe ich mit einem Rechtsanwalt telefoniert und die Sache geschildert. Mir war klar, dass ich weiter fahren darf. (Ich studiere selber Jura :-P )Das wurde mir vom Anwalt bestätigt. Ich habe auch extra noch einen befreundeten Polizisten angerufen und auch er sagte mir, ich solle 10 Euro bezahlen, eine Ausweisbestätigung mir geben lassen und weiter fahren.

 

Ich kenne das auch so, man bekommt nen Zettel und muss dann innerhalb einer Woche den Lappen beim örtlichen Revier vorzeigen.

 

Nun kam Schlaubi vom Einsatzfahrzeug zurück und teilte mir mit, dass keine Eintragungen vorhanden seien.

Ich: Das habe ich ihnen schon gesagt. Also fahre ich jetzt.

Polizist: Nein, ich untersage ihnen die Weiterfahrt. Hat ihre Freundin einen Führerschein?

Ich: Ja, aber sie fährt nicht. Sie hat Ihren Führerschein auf nem Dorf gemacht und hat keine Lust, auf ner 6spurigen Strasse in einer ihr unbekannten Stadt fahren zu üben.

Derweil kontrollierte die Polizeibraut bei meiner Freundin(, die auf dem Beifahrersitz saß,) den Führerschein. Seit wann werden Führerscheine von Beifahrern kontrolliert?

 

Lange Rede kurzer Sinn, am Montag hagelt es eine Aufsichtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Nötigung. Seit wann kann kann ein Beifahrer gegen den eigenen Willen gezwungen werden, Auto zu fahren?

 

Ich habe versucht, dem Schlaupolizisten zu erklären, dass meine Freundin seit 4 Jahren nur in einer 6000 Einwohner Stadt Auto fährt und sich unwohl auf den Berliner Straßen fühlt. Ich habe meinen Führerschein seit 14 (vierzehn) Jahren! (unfallfrei)

Polizist: Wenn ihre Freundin nicht in Berlin fahren kann, könnte sie ja ihren Führerschein ja auch abgeben. (Hat der noch alle Tassen im Schrank?)

Steht dem diese dumme unqualifizierte und persönlich verletzende Äußerung zu?

Dann hat er mir ein Fahrverbot auferlegt.

Ich: Mit ihren Verhalten haben sie sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde verdient.

Polizist: HAHA... Da habe ich jetzt aber Angst, glauben sie, dadurch verliere ich meine Arbeit? Oh, jetzt habe ich aber Angst. "Kicher Kicher und nochmal ein HaHa hinterher"

 

Da die Diskussion schon 20 Minuten gedauert hat, ist meine Freundin dann auf den Fahrersitz gestiegen.

 

(NUR der Form halber mit "Sie")

 

Sollte der Polizist von gestern auch hier im Forum vertreten sein, stelle ich hier die Preisfrage an Sie:

 

Was glauben Sie, wie lange das "Fahrverbot" (und damit der Respekt, den ich Ihnen gegenüber an den Tag gelegt habe) gehalten hat?

a)bis zur nächsten Kreuzung?

b)bis zur übernächsten Kreuzung?

c)bis zur nächsten Kreuzung... und wir haben uns über Sie lustig gemacht?

d)bis zur nächsten Kreuzung...und wir haben uns über Sie lustig gemacht und anschließend habe ich den Weg zu Ihrer Aufsichtsbeschwerde geebnet?

 

 

 

Im übrigen:

 

§ 240

Nötigung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Verwerflich war es auf alle Fälle, da Sie vorher per Funkt erfahren haben, dass kein Führerscheinentzug vorgelegen hat!

 

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

 

 

 

In anbetracht der Tatsache, dass Sie per Funk erfahren haben, dass bei mir kein Führerscheinentzug vorlag und Sie meine Freundin dennoch (gegen ihren Willen) gezwungen haben zu fahren, sollten Sie sich den §240 nochmal durchlesen und das nächste Mal Hirn und Sachverstand (falls vorhanden) einschalten, bevor Sie sich als Obersheriff bei einer Arschkälte und Regen an den Strassenrand stellen LASSEN. (ja, die passive Ausdrucksform ist hier ganz bewusst gewählt und betont)

 

Viele Grüße von der Juristenfakultät Leipzig

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@mic: daß solche Cops noch auf der Straße tätig sein dürfen, ist mir ein Rätsel. Ich werde ja auch oft angehalten, ohne den Führerschein physisch dabei zu haben. Wenn nun jemals ein Cop meinen würde, ich dürfte nicht mehr weiterfahren, dann würde ich auch voll auf die Barrikaden gehen.

Hoffentlich wird dieser Cop ins Aktenarchiv versetzt.

:think:

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@mic: daß solche Cops noch auf der Straße tätig sein dürfen, ist mir ein Rätsel.

Ein :rolleyes: mit Rückgrat, wo ist das Problem?

 

Ich werde ja auch oft angehalten, ohne den Führerschein physisch dabei zu haben.

Dann würde ich doch mal fragen warum Du so oft angehalten wirst. Andere fahren Jahrzehnte ohne Kontrolle.

 

Wenn nun jemals ein Cop meinen würde, ich dürfte nicht mehr weiterfahren, dann würde ich auch voll auf die Barrikaden gehen.

Kannst Du. Den :lol: wird es amüsieren. Fakt ist, er hat 3Möglichkeiten

0 oder 10€ und gute Weiterfahrt wenn er glaubt das doch alles in Ordnung ist.

0€ und die Karre bleibt stehen wenn er nicht sicher ist das im Moment eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Nicht von jedem Fahrverbot kann er wissen. Weiterfahren lassen wäre eine Straftat.

Mildestes Mittel 0€ und der Beifahrer fährt wenn der eine Fahrerlaubnis hat. Da ist der :lol: auf der sicheren Seite.

 

Also, was hat er falsch gemacht? :think:

 

Hoffentlich wird dieser Cop ins Aktenarchiv versetzt.

Du meinst, er könnte da Material für deine Doktorarbeit sammeln. :P

 

MfG.

 

hartmut

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Die Frage ist doch ganz einfach: darf ein :think: die Weiterfahrt untersagen (Fahrverbot aussprechen), nur weil die Plastikkarte nicht dabei ist?

Ja, wenn der :rolleyes: nicht sicher sein kann das eine im Moment gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Dann darf er ihn auch nicht weiterfahren lassen.

 

MfG.

 

hartmut

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Nun, auch wenn ich die Untersagung der Weiterfahrt nicht ausgesprochen hätte, so ist sie prinzipiell nicht unrechtmäßig.

 

Wie unser Jura-Student uns mitteílte, lag seine FE rund 200 km vom Anhalteort entfernt.

Nun kann ich eben nicht jeden FS, der irgendwo in Deutschland ausgestellt wurde, mal eben zur Nachtzeit über Funk kontrollieren. Insbesondere, wenn in einem anderen Landkreis ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, so bekomme ich das bei einer Abfrage nicht immer unmittelbar mitgeteilt.

 

Nicht zuletzt aus diesem Grund gibt es ja die Mitführpflicht nach § 4 FeV.

Diese OWi wurde ja auch sanktioniert (10 Euro). Nun sollte man jedoch nicht annehmen, daß man sich mit diesen 10 Euro das Recht erkauft hat, weiter ohne Führerschein zu fahren. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird dieses idR akzeptiert (ein mögliches Fahren ohne Fahrerlaubnis lässt sich ja auch später noch zur Anzeige bringen), wenn jedoch eine weiteer Person in der Lage ist, zu fahren (und das sollte man, wenn man eine gültige FE besitzt und nicht betrunken ist), dann sollte diese doch weiter fahren, damit der ursprüngliche Fahrer keine erneute OWi nach § 4 FeV (und dieses Mal sogar vorsätzlich) begeht.

 

Das muss man, auch wenn man Jura studiert, nicht unbedingt wissen. Jedoch sollte man, wenn man es nicht weiß, die Wahl seiner Worte (Stichwort: "Schlaupolizist") überdenken, auch passt der Hinweis auf § 240 StGB aus oben genannten Gründen nicht.

 

Gruß

Goose

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Die Frage ist doch ganz einfach: darf ein :think: die Weiterfahrt untersagen (Fahrverbot aussprechen), nur weil die Plastikkarte nicht dabei ist?

Ja, wenn der :rolleyes: nicht sicher sein kann das eine im Moment gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Dann darf er ihn auch nicht weiterfahren lassen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Dann sollte man das Auto mitten auf der Straße an Ort und Stelle stehen lassen, den Schlüssel in die Hosentasche und sich zu Fuß entfernen. :lol:

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Die Frage ist doch ganz einfach: darf ein :think: die Weiterfahrt untersagen (Fahrverbot aussprechen), nur weil die Plastikkarte nicht dabei ist?

Ja, wenn der :rolleyes: nicht sicher sein kann das eine im Moment gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Dann darf er ihn auch nicht weiterfahren lassen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Dann sollte man das Auto mitten auf der Straße an Ort und Stelle stehen lassen, den Schlüssel in die Hosentasche und sich zu Fuß entfernen. :lol:

Sprach der Mann vom Abschleppdienst, der an diesem Handeln verdient...

 

Gruß

Goose

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Ich liebe es, mit einem Jurastudenten "zusammenzustoßen". Die meinen oftmals (zum Glück nicht immer), sie hätten selbst nach nur einem Semester bereits die Weisheit mit Schaufeln gefressen.

 

Ich war zwei Tage in Berlin und habe meinen Führerschein in dem Auto gelassen, mit dem ich normal fahre. Kurzentschlossen wollte meine Freundin vorgestern mit ihrem Auto nach Berlin gefahren werden. Zugegeben, bei Glätte mit dem Smart auf der Autobahn macht keinen Spaß und so sind wir eben mit dem richtigen Auto losgefahren und der Lappen wurde im Smart vergessen.

:lol: klingt schon reichlich überheblich und arrogant .... aber ok.... weiter im Text..... :think:

 

Ich habe dem Polizisten gesagt, dass mein Führerschein zu Hause ist und habe stattdessen meinen Ausweis und den Fahrzeugschein gegeben.

1. fein, da liegt er wirklich gut

2. naja, immerhin ein BPA. Da steht wenigstens fest, wer Du überhaupt bist.

 

Um es mal vorweg zu nehmen: im Regelfall genügt das den Kollegen und mir. Was aber nicht bedeutet, daß man nicht auch anders verfahren kann und darf.

 

Ich: Es gibt einen Unterschied zw. Führerschein und Fahrerlaubnis. Dass ich eine Fahrerlaubnis habe, können Sie ja in ihrer Zentrale erfragen. Dass kein Führerscheinentzug vorliegt, wird ihnen auch mitgeteilt. Dass ich ihnen das Stück Pappe nicht zeigen kann ist rechtsunerheblich.

1. klingt auch recht überheblich.....

2. letzteres ist eben ein Trugschluß. Man kann eben nicht mal eben so in der "Zentrale" (= auf der Leitstelle) nachfragen, ob der Kunde einen Führerschein hat oder nicht. Oftmals hat die Leitstelle gar keinen entsprechenden Zugriff auf die Daten und in dem Fall, wo der Führerschein des VTs nicht in dem Kreis registriert ist, in dem er gerade kontrolliert wird, ist eine Überprüfung mal eben so auch nicht möglich, da man auf Daten fremder Behörden auch keinen Zugriff hat. Aber in Zeiten der Telekommunikation kann man es ja ermitteln. Nur nicht in den Fällen, wo die angerufene Behörde den notwendigen Direktzugriff auf die Daten nicht hat. Und die Auskunft "es liegt kein Führerscheinentzug vor" ist eben auch mit Vorsicht zu genießen, weil sie nicht aktuell sein muß.

 

Ich teile ihnen hiermit verbindlich mit, dass ich einen Schein habe, nur der liegt 200km weiter südlich in der Republik.

Jap... und Du könntest noch sonstwas mitteilen.... relativ unerheblich, da man u.U. nicht überprüfen kann, ob Du lügst oder nicht.

 

In der Zeit, wo der Schlaumeier per Funk meinen nicht vorzeigbaren Führerschein geprüft hatte, habe ich mit einem Rechtsanwalt telefoniert und die Sache geschildert. Mir war klar, dass ich weiter fahren darf. (Ich studiere selber Jura :-P )Das wurde mir vom Anwalt bestätigt. Ich habe auch extra noch einen befreundeten Polizisten angerufen und auch er sagte mir, ich solle 10 Euro bezahlen, eine Ausweisbestätigung mir geben lassen und weiter fahren.

1. RAs erzählen nicht selten etwas, was sich letztlich in der Praxis aber nicht durchsetzen läßt.

2. was Dir "klar ist" und was der Cop letztlich vor Ort als Maßnahme trifft, sind oftmals völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Da nutzt es Dir auch nichts, daß Du Jura studierst und meinst, Du wüßtest alles. Auch dann nicht, wenn es Dir von einem Anwalt bestätigt wird. Selbiges gilt für den Anruf bei einem befreundeten Polizisten. Denn nicht der trifft die Maßnahme, sondern der Cop vor Ort.

3. die Ausweisbestätigung kennen manche oder viele Behörden gar nicht und nutzen sie demzufolge auch nicht. Und selbst wenn dem VT eine solche ausgestellt wird, so bedeutet sie trotz allem noch keinen Freifahrtsschein. Sie dient der Überprüfung, ob Du tatsächlich auch einen Führerschein bzw. die erforderliche Fahrerlaubnis hast oder eben nicht. Und da längst nicht jeder mal eben wieder 200 km fahren möchte, um die Fahrerlaubnis vorzuzeigen, hat er hiermit die Möglichkeit, es auf dem Postwege zu erledigen und damit auch deutlich kostengünstiger. Trifft das gute Stück aber nicht ein, so wird anschließend eine Anzeige geschrieben. Wesentlich aber ist, daß erst mit Erhalt der Ausweisbestätigung feststeht, daß der betr. VT die Fahrerlaubnis hat. Bis dahin ist alles offen.

 

Ich kenne das auch so, man bekommt nen Zettel und muss dann innerhalb einer Woche den Lappen beim örtlichen Revier vorzeigen.

Ist ja wie bereits gesagt auch oftmals so usus, aber eben nicht überall.

 

Ich: Ja, aber sie fährt nicht. Sie hat Ihren Führerschein auf nem Dorf gemacht und hat keine Lust, auf ner 6spurigen Strasse in einer ihr unbekannten Stadt fahren zu üben.

Na, das hört sich eher so an, als würdest Du ihr das nicht zutrauen bzw. ihr Dein Auto nicht überlassen wollen..... ein echter Mann fährt eben doch lieber selbst, gell?! :rolleyes:

 

Derweil kontrollierte die Polizeibraut bei meiner Freundin(, die auf dem Beifahrersitz saß,) den Führerschein. Seit wann werden Führerscheine von Beifahrern kontrolliert?

Naja, um sicherzustellen, daß sie im Falle des Falles auch fahren darf.

 

Lange Rede kurzer Sinn, am Montag hagelt es eine Aufsichtsbeschwerde und eine Anzeige wegen Nötigung. Seit wann kann kann ein Beifahrer gegen den eigenen Willen gezwungen werden, Auto zu fahren?

Ich dachte, Du studiert Jura?!

1. dann laß mal ruhig eine DAB hageln... wird den Kollegen sicherlich mächtig beeindrucken

2. wo ist oder war das denn eine Nötigung?

3. der Beifahrer wurde nicht gezwungen. Es war lediglich die Alternative zum "das Auto bleibt stehen / Sie gehen zu Fuß ....". Die Beifahrerin hätte sich durchaus weigern können. Nur hätte euch das nicht weiter gebracht. Du hättest wohl trotzdem nicht mehr fahren dürfen.

 

Ich habe versucht, dem Schlaupolizisten zu erklären, dass meine Freundin seit 4 Jahren nur in einer 6000 Einwohner Stadt Auto fährt und sich unwohl auf den Berliner Straßen fühlt. Ich habe meinen Führerschein seit 14 (vierzehn) Jahren! (unfallfrei)

1. vielleicht hättest Du zur Abwechslung einfach mal Deinen Babbel halten und Deine Freundin reden lassen sollen. Aber irgendwie erwächst mir der Eindruck, daß Du einer dieser Zeitgenossen sein könntest, der auch gern für seine weibliche Begleitung das Wort führt und diese nur ungern zu Wort kommen läßt

2. daß Du Deinen Führerschein schon 14 Jahre, zudem noch unfallfrei hast, ist schön. Ändert aber nichts an den Tatsachen und sagt auch nichts über Dein fahrerisches Können aus.

 

Polizist: Wenn ihre Freundin nicht in Berlin fahren kann, könnte sie ja ihren Führerschein ja auch abgeben. (Hat der noch alle Tassen im Schrank?)

Steht dem diese dumme unqualifizierte und persönlich verletzende Äußerung zu?

:P Sorry, aber merkst Du eigentlich gar nicht, wie lächerlich Du Dich machst?!

 

Dann hat er mir ein Fahrverbot auferlegt.

Falsch. Er hat Dir "nur" die Weiterfahrt untersagt.

 

Ich: Mit ihren Verhalten haben sie sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde verdient.

Polizist: HAHA... Da habe ich jetzt aber Angst, glauben sie, dadurch verliere ich meine Arbeit? Oh, jetzt habe ich aber Angst. "Kicher Kicher und nochmal ein HaHa hinterher"

:lol: Muß eingestehen: ich hätte ob dieser "Drohung" auch geschmunzelt.

 

Da die Diskussion schon 20 Minuten gedauert hat, ist meine Freundin dann auf den Fahrersitz gestiegen.

Vernünftig. Das hätte eigentlich gar nicht so lange dauern müssen.

 

Was glauben Sie, wie lange das "Fahrverbot" (und damit der Respekt, den ich Ihnen gegenüber an den Tag gelegt habe) gehalten hat?

a)bis zur nächsten Kreuzung?

b)bis zur übernächsten Kreuzung?

c)bis zur nächsten Kreuzung... und wir haben uns über Sie lustig gemacht?

d)bis zur nächsten Kreuzung...und wir haben uns über Sie lustig gemacht und anschließend habe ich den Weg zu Ihrer Aufsichtsbeschwerde geebnet?

Vielleicht - und diese Hoffnung habe ich an dieser Stelle schon fast begraben - entwächst ja auch Du noch eines Tages den Kinderschuhen und erkennst, wie albern das Ganze hier ist, vor allem diese Fragen. Wer sooo intelligent sein will und auf sein ach so dolles Jurastudium verweist, von dem erwarte ich eigentlich schon etwas mehr Abgeklärtheit und erwachsenes Verhalten. Nicht aber Verhaltensweisen eines pubertierenden Jünglings.

 

 

Im übrigen:

 

§ 240

Nötigung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Verwerflich war es auf alle Fälle, da Sie vorher per Funkt erfahren haben, dass kein Führerscheinentzug vorgelegen hat!

 

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

 

 

 

In anbetracht der Tatsache, dass Sie per Funk erfahren haben, dass bei mir kein Führerscheinentzug vorlag und Sie meine Freundin dennoch (gegen ihren Willen) gezwungen haben zu fahren, sollten Sie sich den §240 nochmal durchlesen und das nächste Mal Hirn und Sachverstand (falls vorhanden) einschalten, bevor Sie sich als Obersheriff bei einer Arschkälte und Regen an den Strassenrand stellen LASSEN. (ja, die passive Ausdrucksform ist hier ganz bewusst gewählt und betont)

 

Viele Grüße von der Juristenfakultät Leipzig

Setzen... SECHS..... :lol:

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Einfach die Freundin fahren lassen bis die nette Kontrolle außer Sichtweite ist. Danach wieder tauschen. Wäre imho die einfachste Lösung für beide gewesen.

 

 

Natürlich nicht nochmal anhalten lassen. :rolleyes:

 

 

Vielleicht wäre die nächste Kontrolle mit kooperationsbereiteren Beamten besetzt. Wer weiß.

 

 

Finde trotzdem das Verhalten des Polizisten etwas überzogen. Vielleicht hatte er auch nur nen schlechten Tag. :think:

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Die Frage ist doch ganz einfach: darf ein :rolleyes: die Weiterfahrt untersagen (Fahrverbot aussprechen), nur weil die Plastikkarte nicht dabei ist?

Wenn er davon ausgehen muß, kann oder darf, daß der betr. VT keine (gültige) Fahrerlaubnis hat, ganz sicher. Der Umstand, daß der VT beteuert und versichert, er habe eine, beweist gar nichts.

 

Dann sollte man das Auto mitten auf der Straße an Ort und Stelle stehen lassen, den Schlüssel in die Hosentasche und sich zu Fuß entfernen. :lol:

Kein Problem. Dann würde ich den Wagen auf seine Kosten abschleppen lassen. :think:

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Einfach die Freundin fahren lassen bis die nette Kontrolle außer Sichtweite ist. Danach wieder tauschen. Wäre imho die einfachste Lösung für beide gewesen.

Diese Lösung wäre für unseren "Schlaubi" aber zu einfach gewesen. Oder wollte er den Cops einfach nur was beweisen? Fragt sich nur was.

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Kann die Leitstelle keine Daten aus Flensburg elektronisch abfragen?

Wenn man seinen 'Verloren' hat und ihn nach einen FV 'wiederfindet' kann man also ohne Gefahr ohne Fahrerlaubnis rumfahren?

 

Wenn die Beifahrerin nicht fahren will kann sie ja behaupten sie hat Alkohol getrunken und fühlt sich nicht Fahrtüchtig.

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Kann die Leitstelle keine Daten aus Flensburg elektronisch abfragen?

Wenn man seinen 'Verloren' hat und ihn nach einen FV 'wiederfindet' kann man also ohne Gefahr ohne Fahrerlaubnis rumfahren?

Bedingt. Über ZEVIS habe ich Zugriff auf den bundesweiten Bestand von Kartenführerscheinen, die Rosa und Grauen Lappen sind da nicht erfasst.

Allerdings werden dort auch nicht alle Fahrverbote erfasst. Alleine auf diese ZEVIS-Auskunft kann ich keine weiteren Maßnahmen stützen.

 

Gruß

Goose

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Ich: Mit ihren Verhalten haben sie sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde verdient.

Polizist: HAHA... Da habe ich jetzt aber Angst, glauben sie, dadurch verliere ich meine Arbeit? Oh, jetzt habe ich aber Angst. "Kicher Kicher und nochmal ein HaHa hinterher"

 

Regeln für Dienstaufsichtsbeschwerden:

1. Formlos.

2. Fristlos.

3. Nutzlos.

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Diese Lösung wäre für unseren "Schlaubi" aber zu einfach gewesen. Oder wollte er den Cops einfach nur was beweisen? Fragt sich nur was.

 

 

 

Das kann er uns nur selber beantworten... :think: . Vielleicht fühlte er sich nur ungerecht behandelt. Trotzdem da noch so Benzin ins Feuer zu kippen war schlichtweg dumm nicht gut.

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Nicht von jedem Fahrverbot kann er wissen. Weiterfahren lassen wäre eine Straftat.

MfG.

 

hartmut

 

 

Nein... im Computerzeitalter kann er natürlich nicht von jedem Fahrverbot wissen... Naürlich nicht. Träum weiter...

 

Im Übrigen hat er eine Führerscheinanfrage per Funk gemacht... die ist so ausgefallen, dass kein Führerscheinentzug festzustellen war... (steht oben)

 

Wo ist da nun Dein Problem Hartmut?

 

Wenn meine Dame nicht dabei gewesen wäre, hätte er mich auch fahren lassen müssen. Oder meinst Du, ich fahre mit dem Zug nach Hause, hole die Pappe... fahre wieder nach Berlin, um mein Auto zu holen?!? Hast Du schon mal was von Grundsatz der Verhälnismäßigkeit gehört??

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Die Frage ist doch ganz einfach: darf ein :think: die Weiterfahrt untersagen (Fahrverbot aussprechen), nur weil die Plastikkarte nicht dabei ist?

Ja, wenn der :rolleyes: nicht sicher sein kann das eine im Moment gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Dann darf er ihn auch nicht weiterfahren lassen.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Ja, wenn man aber per Funk gesagt bekommt, dass kein Führerscheinentzug vorliegt, dann kann er auch davon ausgehen, dass keiner vorliegt. Wenn auf seine dämliche Technik kein Verlass ist, kann er sich die Anfrage auch schenken.

Und wenn er nicht überprüfen kann, ob in irgendeiner Gemeinde vielleicht doch ein Entzug vorliegt, ist das doch nicht mein Problem... Unser hochtechnisierter Überwachungsstaat bekommt es nicht hin, einen zuverlässigen Datenaustausch über solche Lapalien zu organisieren, aber will in Datenbanken Vorratsdatenspeicherung betreiben, wo man noch ein halbes Jahr später rausbekommen kann, wann, wer mit wem und vielleicht noch vorüber telefoniert hat. Ich lach mich tot...

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Polizist: HAHA... Da habe ich jetzt aber Angst, glauben sie, dadurch verliere ich meine Arbeit? Oh, jetzt habe ich aber Angst. "Kicher Kicher und nochmal ein HaHa hinterher" :think: Muß eingestehen: ich hätte ob dieser "Drohung" auch geschmunzelt.

 

 

ja, aber was in der (oder in deiner Akte) steht, das steht nunmal drin... und wird vielleicht irgendwann mal nachteilig ausgelegt.

 

und dann kannst du auch drüber schmunzeln :-)

 

Mir tut es doch nicht weh, die Rechtsschutzversicherung bezahlt den Anwalt, der schreibt die Beschwerde... und der Polizist bekommt seinen "Tadel".

Immerhin muss sich der Betroffene auch dafür vor seinem Vorgesetzten verantworten... Das kostet mich auch nix. Selbst wenn das Gespräch nur 10 Minuten dauert... Zeit ist Geld (in dem Falle garantiert nicht meins)

Ob er nun sich drüber ärgert oder nicht, ist mir doch egal. Was drin steht, steht drin... Kosten tut es mich nix.

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Hm, aus der Ferne und an Hand der Schilderungen des TE sieht das für mich wie folgt aus: Die Polizisten haben die absolute A-loch-nummer abgezogen. Und wir dürfen solches Pack mit unseren Steuergeldern durchfüttern .. .. solche Psychos haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen, wenn die Schilderung den Tatsachen entspricht.

 

Ich habe zwar nur ein paar Vorlesungen in Jura zur "Abrundung" meines Studiums gehabt, aber ich erinnere mich bspw. an den § 226 BGB. Den sollte man solchen Minderleistern in Uniform auf die Haut brennen, damit sie verstehen und nicht vergessen, dass sie bezahlt werden, um ihren Mitbürgern zu helfen.

 

Da ich schon viele Jahre - wenn auch mit Unterbrechung durch Auslandsaufenthalte - in Berlin lebe, muss ich allerdings hinzufügen, dass der TE wohl Pech gehabt hat, an den Abschaum der Berliner Polizei zu geraten. Meine gelegentlichen Erfahrungen mit Verkehrskontrollen in Berlin sind durchweg positiv. Schade, dass wieder mal ein paar Drop-outs ein schlechtes Licht auf einen ganzen Berufsstand werfen.

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Hm, aus der Ferne und an Hand der Schilderungen des TE sieht das für mich wie folgt aus: Die Polizisten haben die absolute A-loch-nummer abgezogen. Und wir dürfen solches Pack mit unseren Steuergeldern durchfüttern .. .. solche Psychos haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen, wenn die Schilderung den Tatsachen entspricht.

 

Ich habe zwar nur ein paar Vorlesungen in Jura zur "Abrundung" meines Studiums gehabt, aber ich erinnere mich bspw. an den § 226 BGB. Den sollte man solchen Minderleistern in Uniform auf die Haut brennen, damit sie verstehen und nicht vergessen, dass sie bezahlt werden, um ihren Mitbürgern zu helfen.

 

Da ich schon viele Jahre - wenn auch mit Unterbrechung durch Auslandsaufenthalte - in Berlin lebe, muss ich allerdings hinzufügen, dass der TE wohl Pech gehabt hat, an den Abschaum der Berliner Polizei zu geraten. Meine gelegentlichen Erfahrungen mit Verkehrskontrollen in Berlin sind durchweg positiv. Schade, dass wieder mal ein paar Drop-outs ein schlechtes Licht auf einen ganzen Berufsstand werfen.

 

Dein Posting liest sich, als ob du mit ein paar Promille zu viel vom Stammtisch zurück kamst, wie?

Dies entschuldigt jedoch nicht deine flegelhafte Ausdrucksweise.

Vielleicht mal mit etwas Sachlichkeit Kritik anbringen?

Versuchs einfach mal, ist gar nicht so schwer und man schenkt dir womöglich Gehör :think:

Außerdem hätten deine Äußerungen einen Hauch von Souveränität :rolleyes:

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Ich werde ja auch oft angehalten, ohne den Führerschein physisch dabei zu haben.

Dann würde ich doch mal fragen warum Du so oft angehalten wirst. Andere fahren Jahrzehnte ohne Kontrolle.

@hartmut: das hatte ich doch schon längst thematisiert. Wenn Du mit dem falschen Auto, mit dem falschen Kennzeichnen, zur falschen Uhrzeit an falscher Stelle auf einen rumlungernden Streifenwagen triffst, dann ist bist Du einfach fällig.

Eine Zeitspanne "Jahrzehnte" sagt überhaupt nichts aus. Auch gehen hier nicht die Jahreskilometerleistungen ein.

 

@mic: ich würde mich nicht beirren lassen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Dieser Cop wird sich durch die Bank so verhalten und wenn jeder nichts macht, dann fühlt er sich sogar bestätigt und sicher. Wenn jedoch mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden reinflattern, dann werden ihm schon die Flügel gestutzt.

:think:

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Regeln für Dienstaufsichtsbeschwerden:

1. Formlos.

2. Fristlos.

3. Nutzlos.

Nö die drei F formlos, fristlos, fruchtlos bzw. folgenlos

 

Wenn der TE seit 14 Jahren seinen FS hat.... ist er also mindestens 32 Jahre alt.... und immer noch Student..... :rolleyes:

Och menno das wollte ich doch schreiben.

 

Edit:

Aber vielleicht hat er ja nur noch den Führerschein, aber eben nicht mehr seine Fahrerlaubnis. :lol:

 

------------

@TE

Ich denke ich kann mir den Ablauf der Kontrolle gut vorstellen.

 

Dein Verhalten und Darstellung kommt sehr arogant herüber und gerade so als wäre man was Besseres weil man eben Jura* studiert.

 

Da kann ich allerdings nur lachen, denn man sollte auch dabei auf dem Boden der Tatsachen bleiben und nicht abheben. :think:

 

Ansonsten, hättest du die anders verhalten, so hättest du vermutlich weiterfahren können. Als Deeskalationsgründen hätte sich deine Freundin einfach ans Steuer setzen sollen und ihr hättet ein paar km weiter wieder zurückgetauscht.

 

Ich denke das Studium wird wohl auch noch eine Weile dauern, denn wenn man nicht einmal § 240 StGB durchsubsumiert bekommt, dann dürfte sogar die Zwischenprüfung noch ausstehen.

 

Und ich dachte immer Leipzig sei in Bezug auf die Rechtswissenschaft als Eliteuniversität angesehen. Zumindest will man das sein.

 

* Es wird in D kein Jura studiert, sondern Rechtswissenschaft. Jura setzt sich aus dem weltlichen und dem kirchlichen Recht zusammen und letzteres wird in D eben nicht gelehrt.

 

PS: Von L nach Berlin sind es im Übrigen keine 200 km, sondern maximal 150-160 und ein Zug fährt auch jede Stunde.

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Nein... im Computerzeitalter kann er natürlich nicht von jedem Fahrverbot wissen... Naürlich nicht. Träum weiter...

 

Im Übrigen hat er eine Führerscheinanfrage per Funk gemacht... die ist so ausgefallen, dass kein Führerscheinentzug festzustellen war... (steht oben)

Den Umfang der Abfrage habe ich weiter oben bereits geschildert.

 

Die Auskunft, daß kein Entzug der FE vorliegt (FS-Negativauskunft) lässt nicht darauf schließen, daß du momentan im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist.

 

Und wenn er nicht überprüfen kann, ob in irgendeiner Gemeinde vielleicht doch ein Entzug vorliegt, ist das doch nicht mein Problem...
Doch, es ist dein Problem, denn du hast eine OWi nach § 4 FeV begangen, indem du gegen die Mitführpflicht des FS verstoßen hast.

 

Wie schon gesagt: Es ist nicht schlimm, etwas nicht zu wissen. Etwas nicht zu wissen und dann erhaltene Erklärungen nicht anzunehmen zeugt hingegen von einer gewissen Beratungsresistenz.

 

Gruß

Goose

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Wie schon gesagt: Es ist nicht schlimm, etwas nicht zu wissen. Etwas nicht zu wissen und dann erhaltene Erklärungen nicht anzunehmen zeugt hingegen von einer gewissen Beratungsresistenz.

 

Gruß

Goose

Er ist doch bald Jurist irgendwann und die akzeptieren doch nur was sie schwarz auf weiß vor sich haben. :think:

Solltest du doch eigentlich wissen. :lol::lol::rolleyes:

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Nein... im Computerzeitalter kann er natürlich nicht von jedem Fahrverbot wissen... Naürlich nicht. Träum weiter...

 

Im Übrigen hat er eine Führerscheinanfrage per Funk gemacht... die ist so ausgefallen, dass kein Führerscheinentzug festzustellen war... (steht oben)

Den Umfang der Abfrage habe ich weiter oben bereits geschildert.

 

Die Auskunft, daß kein Entzug der FE vorliegt (FS-Negativauskunft) lässt nicht darauf schließen, daß du momentan im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist.

Goose hat Recht. Allerdings frage auch ich mich dann: Wozu überhaupt abfragen, wenn man sowieso nie ein sicheres Ergebnis bekommt?

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@TychoGold: Die Abfrage mache ich, weil ich eben manchmal ein Ergebnis bekomme, mit dem ich unmittelbar weiter arbeiten kann. Wenn ich beispielsweise die auskunft bekomme, daß aktuell eine Sperre vorliegt, so hilft das durchaus vor Ort weiter.

Ebenso hilft es mir, wenn ich bei einem Kartenführerschein die Auskunft über AUflagen / Beschränkungen bekomme, auch wenn ich nicht abschließend klären kann, ob aktuell ein Fahrverbot vorliegt.

 

Gruß

Goose

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Wenn meine Dame nicht dabei gewesen wäre, hätte er mich auch fahren lassen müssen.

Wieso hätte er müssen?

 

Oder meinst Du, ich fahre mit dem Zug nach Hause, hole die Pappe... fahre wieder nach Berlin, um mein Auto zu holen?!? Hast Du schon mal was von Grundsatz der Verhälnismäßigkeit gehört??

Wie Du das machst ist alleinig deine Sache.

Und wie Goose schon ausführlich geschrieben hat, eine Anfrage alleine gibt noch keine Sicherheit, schon deshalb ist es Verhältnismäßig.

 

Und wenn er nicht überprüfen kann, ob in irgendeiner Gemeinde vielleicht doch ein Entzug vorliegt, ist das doch nicht mein Problem...

Genau das ist dein Problem, dafür gibt es die Führerscheine um solche Dinge einigermaßen sicher abzuklären. Du hast den Bock geschossen, nicht der :rolleyes:

 

Unser hochtechnisierter Überwachungsstaat bekommt es nicht hin, einen zuverlässigen Datenaustausch über solche Lapalien zu organisieren, aber will in Datenbanken Vorratsdatenspeicherung betreiben, wo man noch ein halbes Jahr später rausbekommen kann, wann, wer mit wem und vielleicht noch vorüber telefoniert hat. Ich lach mich tot...

Jetzt lach ich mich aber tot. Da meckert einer das zuwenig Daten erfasst werden, weil man ja dann schusselig sein, und den Führerschein vergessen darf, aber andererseits über Schäuble meckern. Du willst es eben nur so wie Du es im Moment gerne hättest.

 

Noch was zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerden

Ein :cop01: ohne Dienstaufsichtsbeschwerden dürfte ein schlechter Cop sein. Man weis ja von wem solche Dienstaufsichtsbeschwerden kommen. Wird wohl ein Zweizeiler werden und das Ding ist gegessen. Liegt ja kein Fehlverhalten vor. Das wissen auch diejenigen welche die :cop01: beurteilen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Warum ist das System nicht 100% zuverlässig? Bzw. was fehlt oder muss noch gemacht werden?

Willst Du das wirklich?

 

Da wird mal schnell ein Drogenschnelltest gemacht, Ergebnis Positiv, Führerschein einbehalten. Später stellt sich heraus waren doch keine Drogen.

 

Und bei jeder Abfrage erscheinst Du weil einmal ein Drogentest positiv angeschlagen hat.

 

Da ist mir diese Regelung schon lieber.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn der TE seit 14 Jahren seinen FS hat.... ist er also mindestens 32 Jahre alt.... und immer noch Student..... :rolleyes:

 

Bravo! Solche Leute braucht euer Land..... :cop01:

 

\halbbatziger Ironiemodus aus.....\

 

 

Genau, ich habe mit 17 den Beruf des Energieelektronikers gelernt... Habe dann nebenberuflich meinen staatl. gepr. Techniker Fachgebiet Nachrichtentechnik gelernt. Habe dann 9 Jahre gearbeitet und am Abendgymnasium (neben dem Beruf) mein Abi nachgemacht. Und nun studiere ich Jura und gehe noch nebenbei arbeiten. Im übrigen habe ich seit 5 Jahren meine eigene Firma... Ich bezahle also meine Krankenversicherung selber... und führe Steuern ab.

 

 

Kannst Du kleiner Einbauprofi mir mal erklären, wo da dein Problem ist? Was machst DU denn? Autoradios einbauen? Oder bist DU der Fachmann, der weiß, wie man einen Radarwarner in den Zigarettenanzünder steckt?

 

 

 

Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du Hintergründe erstmal erfragen, ehe Du Dich aufgrund von Intoleranz, Dummheit oder fahrlässiger Unwissenheit so weit aus dem Fenster hängst.

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Ach schau..... jetzt bin ich dem kleinen, jungen Wichtigtuer aber mächtig auf den Schlips getreten..... :rolleyes:

 

Und bevor Du Dich das nächste Mal ausladend und beleidigend ausführst (ebenso wie bei Deiner Führerscheinkontrolle) solltest Du mal überlegen, dass es durchaus Leute hier gibt, die bereits fest im Berufsleben standen, als Du noch mit Lego gespielt hast......

 

EOD

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Ich war zwei Tage in Berlin und habe meinen Führerschein in dem Auto gelassen, mit dem ich normal fahre. Kurzentschlossen wollte meine Freundin vorgestern mit ihrem Auto nach Berlin gefahren werden. Zugegeben, bei Glätte mit dem Smart auf der Autobahn macht keinen Spaß und so sind wir eben mit dem richtigen Auto losgefahren und der Lappen wurde im Smart vergessen.

:cop01: klingt schon reichlich überheblich und arrogant .... aber ok.... weiter im Text..... :rolleyes:

 

 

In Anbetracht der Wetterverhältnisse war es besser, mir einem Renault (Bj.1998) nach Berlin zu fahren. Mit einem Smart, der einen kleineren Radstand (und dazu noch Heckantrieb hat) dreht man sich bei Schnee und Eis nun mal auch schneller. (Du Physikgenie) Das war nicht arrogant, sondern vernünftig... Herr Polizist.

Wenn Du also Überheblichkeit und Arroganz mit sicherheitsbewußter Umsichtigkeit verwechselst, kauf Dir doch von Deinem Gehalt einfach mal einen Smart, setz Dich voll Überheblichkeit rein und genieße es bei Straßenglätte über die Autobahn zu fahren.

 

Das richtige Auto war einfach darauf bezogen, dass ein Smart nur 800kg wiegt, 2 Meter Radstand und Heckantrieb hat und dies einfach im Winter nachteilig ist.

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Und bevor Du Dich das nächste Mal ausladend und beleidigend ausführst (ebenso wie bei Deiner Führerscheinkontrolle) solltest Du mal überlegen, dass es durchaus Leute hier gibt, die bereits fest im Berufsleben standen, als Du noch mit Lego gespielt hast......

 

EOD

 

 

Wie gesagt, wenn sich Dein Berufsleben nur darauf bezog, Autoradios einzubauen und Radarwarner in den Zigarettenanzünder zu stecken, hat bei mir zumindest das "Lego" spielen dazu geführt, dass ich keinen Einbauprofi benötige, um o.a. Arbeiten durchführen lassen zu müssen. :rolleyes:

 

 

Um vorhandene Wissenlücken zu schließen... bei uns im Osten gab es kein Lego... es gab sog. Metallbaukästen. Die haben schonmal ein Mindestmaß an handwerklichen Geschick vermittelt... was man von stupiden Zusammenstecken von bunten Plastebausteinen nicht behaupten kann.

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Und bevor Du Dich das nächste Mal ausladend und beleidigend ausführst (ebenso wie bei Deiner Führerscheinkontrolle) solltest Du mal überlegen, dass es durchaus Leute hier gibt, die bereits fest im Berufsleben standen, als Du noch mit Lego gespielt hast......

 

EOD

 

 

Wie gesagt, wenn sich Dein Berufsleben nur darauf bezog, Autoradios einzubauen und Radarwarner in den Zigarettenanzünder zu stecken, hat bei mir zumindest das "Lego" spielen dazu geführt, dass ich keinen Einbauprofi benötige, um o.a. Arbeiten durchführen lassen zu müssen. :rolleyes:

 

 

Um vorhandene Wissenlücken zu schließen... bei uns im Osten gab es kein Lego... es gab sog. Metallbaukästen. Die haben schonmal ein Mindestmaß an handwerklichen Geschick vermittelt... was man von stupiden Zusammenstecken von bunten Plastebausteinen nicht behaupten kann.

 

Ich finde das eine Frechheit, wie du mit Einbauprofi umgehst. Er macht Sachen, die kann man nicht in der Schule lernen. Du bist durch dein Studium wohl ein eingebildeter Sack geworden. Deshalb kotzen mich manche Tage an der Uni nur noch an. Man wird von jedem zugeschwollen! Jeder ist schlau, jeder ist wichtig. Das kotzt echt an...

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Ich finde das eine Frechheit, wie du mit Einbauprofi umgehst. Er macht Sachen, die kann man nicht in der Schule lernen. Du bist durch dein Studium wohl ein eingebildeter Sack geworden. Deshalb kotzen mich manche Tage an der Uni nur noch an. Man wird von jedem zugeschwollen! Jeder ist schlau, jeder ist wichtig. Das kotzt echt an...

 

 

Sollte nicht frech rüberkommen, ich wollte nur vermitteln, dass nicht jeder, der mit 32 an einer Uni ist, zu faul zu arbeiten ist, oder zu dumm ist, das Studium eher zu beenden.

 

Wenn Du das nicht verstanden hast, les Dir mal Einbauprofis Kommentar weiter oben durch.

 

Ich trau mich ja kaum zu fragen, aber ich möchte nun schon gern wissen, was Einbauprofi denn macht, was man nicht in der Schule lernen kann...

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Ich trau mich ja kaum zu fragen, aber ich möchte nun schon gern wissen, was Einbauprofi denn macht, was man nicht in der Schule lernen kann...

 

Ich bin rund eine Dekade älter als Du, habe Elektroniker gelernt und arbeite mittlerweile seit einer recht langen Zeit in einem hochtechnologisierten Bereich, den ich Dir nicht nennen kann und werde, da es von uns Spezialisten gerade mal zwei Hand voll gibt..... (da wäre es ein Leichtes meinen Realnamen zu ermitteln).

 

Und das, was Tycho meint, hat nichts mit meinem Beruf zu tun, sondern einfach nur ein Bisschen Hobby..... (in Vollendung..... :rolleyes: )

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Nein... im Computerzeitalter kann er natürlich nicht von jedem Fahrverbot wissen...

Ganz genau. Denn auch im Computerzeitalter und dem des Datenschutzes sind längst nicht alle Computer vernetzt, so daß man längst nicht auf alle Daten zugreifen kann. In diesem Fall bekommt man leider nur eine recht vage Auskunft. Mehr nicht.

 

Naürlich nicht. Träum weiter...

Im Moment erkenne ich leider nur einen, der hier massiv am Träumen ist.

 

Im Übrigen hat er eine Führerscheinanfrage per Funk gemacht... die ist so ausgefallen, dass kein Führerscheinentzug festzustellen war... (steht oben)

Siehe oben. Diese Auskunft ist leider nicht verläßlich.

 

Wo ist da nun Dein Problem Hartmut?

Daß Du es einfach nicht verstehen willst?

 

Wenn meine Dame nicht dabei gewesen wäre, hätte er mich auch fahren lassen müssen. Oder meinst Du, ich fahre mit dem Zug nach Hause, hole die Pappe... fahre wieder nach Berlin, um mein Auto zu holen?!? Hast Du schon mal was von Grundsatz der Verhälnismäßigkeit gehört??

Was er hätte tun oder sein lassen müssen, das hätte er Dir sicherlich begreiflich gemacht.

 

Ja, wenn man aber per Funk gesagt bekommt, dass kein Führerscheinentzug vorliegt, dann kann er auch davon ausgehen, dass keiner vorliegt. Wenn auf seine dämliche Technik kein Verlass ist, kann er sich die Anfrage auch schenken.

Siehe oben.

 

Und wenn er nicht überprüfen kann, ob in irgendeiner Gemeinde vielleicht doch ein Entzug vorliegt, ist das doch nicht mein Problem...

Doch, in diesem Fall schon. Denn Du bist nunmal verpflichtet, Deinen FS mitzuführen und damit nachzuweisen, daß Du eine gültige Fahrerlaubnis hast.

 

Unser hochtechnisierter Überwachungsstaat bekommt es nicht hin, einen zuverlässigen Datenaustausch über solche Lapalien zu organisieren, aber will in Datenbanken Vorratsdatenspeicherung betreiben, wo man noch ein halbes Jahr später rausbekommen kann, wann, wer mit wem und vielleicht noch vorüber telefoniert hat. Ich lach mich tot...

Doch, er bekäme es durchaus hin. Nur gibt es so Schlauberger (Datenschützer, Anwälte und solche, die mal gern einer werden wollen etc.), die gegen diesen Totalzugriff auf die Daten der Bürger/VTs einiges einzuwenden haben und dadurch eben dieser Zugriff (z.Z. jedenfalls noch) nicht möglich bzw. zulässig ist.

 

ja, aber was in der (oder in deiner Akte) steht, das steht nunmal drin... und wird vielleicht irgendwann mal nachteilig ausgelegt.

Da irrst Du aber gewaltig. Weder steht eine unbegründete DAB in meiner Akte noch würde mir eine unbegründete DAB irgendwann einmal nachteilig ausgelegt werden.

 

Mir tut es doch nicht weh, die Rechtsschutzversicherung bezahlt den Anwalt, der schreibt die Beschwerde... und der Polizist bekommt seinen "Tadel".

Quatsch.

 

Immerhin muss sich der Betroffene auch dafür vor seinem Vorgesetzten verantworten...

Er muß seine Maßnahme verantworten und begründen. Das aber wird er ganz sicher auch tun.

 

Das kostet mich auch nix. Selbst wenn das Gespräch nur 10 Minuten dauert... Zeit ist Geld (in dem Falle garantiert nicht meins)

Den betreffenden Kollegen kostet das auch nichts. Allenfalls ein müdes Lächeln.

 

Ob er nun sich drüber ärgert oder nicht, ist mir doch egal. Was drin steht, steht drin... Kosten tut es mich nix.

Im Moment erkenne ich hier nur einen, der sich ärgert. :rolleyes:

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Um vorhandene Wissenlücken zu schließen... bei uns im Osten gab es kein Lego... es gab sog. Metallbaukästen.

Lego gab es tatsächlich nicht, allerdings doch schon Plastebausteine der Marke PEBE und die sind genau das Gleiche wie Lego.

http://de.wikipedia.org/wiki/PEBE

 

Im Übrigen gibt es solche Steine auch aus Kreide oder so und die nennen sich Ankerbausteine.

http://www.ankerstein.de/

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Ich bin rund eine Dekade älter als Du, habe Elektroniker gelernt und arbeite mittlerweile seit einer recht langen Zeit in einem hochtechnologisierten Bereich, den ich Dir nicht nennen kann und werde, da es von uns Spezialisten gerade mal zwei Hand voll gibt..... (da wäre es ein Leichtes meinen Realnamen zu ermitteln).

 

Und das, was Tycho meint, hat nichts mit meinem Beruf zu tun, sondern einfach nur ein Bisschen Hobby..... (in Vollendung..... :rolleyes: )

 

 

 

Naja, ich dachte, dass nun etwas kommt, was einem vom Hocker reißt, weil man es nicht in ner Schule lernen kann...

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Guest Der Friese

glaube ich die geschichte gar nicht - denn wegen eines vergessenen führerscheins 200 km vom wohnort die weiterfahrt zu untersagen ist schlichtweg dämlich....und für soooo blöd halte ich den deutschen durchschnittspolizisten nicht.... :rolleyes:

 

gruß

der friese

 

ach ja...im übrigen finde ich die reaktion des forencops auf eine mögliche dienstaufsichtsbeschwerde auch entlarvend - ist schon bitter, so schwarz auf weiß sehen zu müssen, wie sich das verhalten gegenüber dem bürger darstellt.... :cop01:

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Ich bin rund eine Dekade älter als Du, habe Elektroniker gelernt und arbeite mittlerweile seit einer recht langen Zeit in einem hochtechnologisierten Bereich, den ich Dir nicht nennen kann und werde, da es von uns Spezialisten gerade mal zwei Hand voll gibt..... (da wäre es ein Leichtes meinen Realnamen zu ermitteln).

 

Und das, was Tycho meint, hat nichts mit meinem Beruf zu tun, sondern einfach nur ein Bisschen Hobby..... (in Vollendung..... :rolleyes: )

 

 

 

Naja, ich dachte, dass nun etwas kommt, was einem vom Hocker reißt, weil man es nicht in ner Schule lernen kann...

 

 

Im Gegensatz zu Dir muss ich eben hier nicht rumprahlen....... deshalb wirst Du auch nichts Zusätzliches erfahren.....

So einfach isses.....

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Um nochmal auf das ursprüngliche Thema zu kommen. Ich fand die Maßnahme an dieser Stelle für überzogen.

Und weil sich Bluey hier so aufspielt, als wäre das temporäre Fahrverbot hier angebracht und keine Schikane, möchte ich mal von Dir wissen, wie oft Du in der Woche solche Fahrverbote aussprichst? Sicherlich ist das Ermessenssache, aber wenn Du oder Goose hier hier sagen, dass die Anfrage für den Hintern ist... und nur positive der Funk abgefragte Führerscheinentzüge einen wirklichen Erfolg darstellen, dann müsste ja JEDER, der keinen Führerschein vorzeigen kann bei Dir, Bluey, auch weiter zu Fuß gehen... schließlich hälst Du die Maßnahme ja für gerechtfertigt.

 

Also, wie oft hast Du schon jemanden angehalten, der dir gesagt hat: "Führerschein vergessen" ... Führerscheinentzugsprüfung negativ... und du hast darauf bestanden, dass er nach Hause läuft?

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2.) Was hast Du für ein Problem? :rolleyes:

Er hat das Problem, dass er noch zu tief in der Theorie steckt.

Wenn man beginnt zu studieren, hält man sich mit zunehmendem (Halb-)Wissen für immer unangreifbarer.

 

Das Problem kenne ich von einer Reihe von Kollegen, die auch erst mühsam mit der Zeit lernen mussten, dass es einen Unterschied gibt zwischen Theorie und Praxis.

 

Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch heraus. Und auch wenn die :cop01: die Rechtslage nicht kennt und rechtswidrig vorgeht, kann man doch einen respektvollen Ton zeigen.

 

Ich schätze die Chancen auf eine erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige sehr gering. Notfalls wird die Polizistin von ihren Kollegen so weit gedeckt wie nötig.

 

Ich hätte allenfalls eine Sachaufsichtsbeschwerde gestellt (das ist gegenüber der Polizistin neutraler, da nur ihre Vorghehensweise und nicht ihr persönliches Verhalten beanstandet wird und somit auch die Wahrscheinlichkeit einer objektiveren Bearbeitung gegeben ist) und die Kosten, die mir zusätzlich entstanden sind, weil mir zu Unrecht die Weiterfahrt untersagt wurde, möglicherweise zurückverlangt.

 

Wenn man selbst auf dem Teppich bleibt, bleiben auch die anderen auf dem Teppich.

Mal davon abgesehen, dass ich mir den Ablauf so wie dargestellt nicht wirklich 100%ig vorstellen kann.

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Warum ist das System nicht 100% zuverlässig? Bzw. was fehlt oder muss noch gemacht werden?

Wie gesagt, erfasst sind nur die EU-Führerscheine (also die Karten), weiterhin wird auch bei diesen nicht jedes Fahrverbot erfasst.

 

[...]Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du Hintergründe erstmal erfragen, ehe Du Dich aufgrund von Intoleranz, Dummheit oder fahrlässiger Unwissenheit so weit aus dem Fenster hängst.
Dieser Satz ist nun interessant, insbesondere, wenn man ihn auf dein Eingangsposting sowie deine nachfolgenden Statements bezieht...

 

Sicherlich ist das Ermessenssache, aber wenn Du oder Goose hier hier sagen, dass die Anfrage für den Hintern ist...
Ich sagte nicht, daß sie für den Hintern ist, ich sagte, daß der Umfang nicht so groß ist, daß ich immer und überall feststellen kann, ob die betreffende Person aktuell im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

 

@Mace: Warum wurde die Weiterfahrt deiner Ansicht nach zu Unrecht untersagt?

 

Gruß

Goose

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