Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
27.08.2008, 23:30
Beitrag
#1
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 7-January 07 Mitglieds-Nr.: 15722 |
Hallo zusammen,
mich würde mal Eure Meinung interessieren. Steht folgendes Schild, so wie es ist, für eine "amtlich gekennzeichnete" Feuerwehrzufahrt? ![]() Wie ich mich bisher schlau gelesen habe ist es das nicht, da nicht das Zusatzschild DIN 4066 D1 vorhanden ist auf diesem die amtliche Kennzeichnung stehen muss. Gruß, Bibi |
|
|
|
28.08.2008, 7:58
Beitrag
#2
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 19-May 06 Wohnort: ofW Mitglieds-Nr.: 11982 |
In welchem Bundesland wurde das Bild aufgenommen?
Trägt das Schild ein Siegel der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder Brandschutzdienststelle? Befindet sich vielleicht an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum ein Hinweisschild nach DIN 4066 - D1? |
|
|
|
28.08.2008, 9:12
Beitrag
#3
|
|
|
Mitglied Gruppe: iMember Mitglied seit: 31-January 03 Wohnort: Bei den Punkten Mitglieds-Nr.: 22 |
Sieht ziemlich genormt aus.
Normalerweise sind da unten auf dem Schild noch ein paar §§ -------------------- Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur schlechte Reifen.
"Autobahnen sind ja dazu da, dass man schnell fährt." (Franz Müntefering 2006 in sterntv) |
|
|
|
28.08.2008, 10:41
Beitrag
#4
|
|
|
Mitglied Gruppe: Mods Mitglied seit: 31-January 03 Wohnort: Fernost Mitglieds-Nr.: 5 |
Dieses Schild beinhaltet, wenn ich mich nicht irre, die Skizze der Rettungswege und dient den anfahrenden Rettungskraeften im Falle des Falles als Information. Eigentlich ganz egal, ob das Ding amtlichen Charakter hat oder nicht (die Schilder sehen aber ueberall gleich aus), wer da parkt und den Rettungsweg blockiert wird abgeschleppt - und zwar zu Recht!
-------------------- With enough courage, you can do without a reputation (Clark Gable)
|
|
|
|
28.08.2008, 10:53
Beitrag
#5
|
|
|
Mitglied Gruppe: iSheriff Mitglied seit: 31-January 03 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 16 |
Zeigt es doch mal wieder, daß es augenscheinlich ohne Sanktionen nicht geht, wenn man sich schon Gedanken darüber macht, ob man dieses Schild nun mißachten kann oder nicht...
Gruß Goose |
|
|
|
28.08.2008, 13:16
Beitrag
#6
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 20-July 04 Mitglieds-Nr.: 4256 |
full ack
Das sind dann die Leute, die so was nicht beachten und sich anschließend aufregen, dass a) die Feuerwehr so ekelhaft lange gebraucht hat b) alles, aber wirklich alles in D gesetzlich geregelt werden muss und sich niemand mehr auf seinen Verstand verlassen darf -------------------- Nehmt das Leben nicht so schwer - ihr lebt entschieden länger
|
|
|
|
28.08.2008, 13:19
Beitrag
#7
|
|
|
Anfänger Gruppe: Member Mitglied seit: 28-August 08 Mitglieds-Nr.: 24356 |
hallo @all
wie an meinem nick schon zu erkennen ist bin ich bibis beifahrer und möchte etwas zum sachverhalt beitragen weil ich bei einigen antworten denke das die frage falsch verstanden wurde. ZITAT wenn man sich schon Gedanken darüber macht, ob man dieses Schild nun mißachten kann oder nicht... es geht nicht darum die frage zu klären ob man ein schild mißachten kann oder nicht sondern um die reine auslegung von gesetzen. wir sind die einzigen anwohner dieser strasse und das gebäude im hintergrund ist ein museum. wir parken grundsätzlich hinter dem haus auf dem offiziellen museumsparkplatz, vor der türe parken wir das auto nur um schwere sachen ein oder auszuladen. das auto steht dann auch meistens unverschlossen vor der tür und in der haustüre steckt ein keil der sie offen hält. das geht seit fünf jahren so, politessen gibt es hier im aussenbereich der stadt eigentlich nicht und wenn im museum mal eine große veranstaltung ist werden hier sogar die wiesen zugeparkt was keinen interessiert. am 12.08 verirrte sich eine jedoch eine politesse hierher und schrieb uns ein ticket. auto wie immer unverschlossen, haltedauer 7 minuten. ZITAT Sie parkten in einer amtlichen gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt. §12 Abs. 1 §49 STVO §24 STVG 53BKat so, dieser sachverhalt ist meiner meinung falsch weil es kein amtliches schild ist, es hat kein siegel, keine paragraphen, keine gemeinde/stadt eingeprägt. es gibt kein weiteres halteverbotszeichen und auch kein amtliches nach din 4066. nur das was ihr auf dem foto seht. weiterhin ist der tatort im ticket falsch angegeben, auf der angegebenen strasse gibt es gar keine feuerwehrzufahrt und dort haben wir auch nie geparkt, es ist lediglich die strasse die auf unsere strasse führt welche aber einen anderen namen hat. aus diesen genannten gründen habe ich bibi geraten den anhörungsbogen auszufüllen und der ordnungswidrigkeit zu wiedersprechen. gruß aus nrw vom schönen niederrhein |
|
|
|
28.08.2008, 15:24
Beitrag
#8
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 20-July 04 Mitglieds-Nr.: 4256 |
Das bestätigt nur das, was ich oben geschrieben habe:
erst nicht beachten und anschließend über die Regelungen von Kleinigkeiten aufregen. Ihr steht mal eben 7 Min in einer Feuerwehrzufahrt, wo der Notarztwagen dann nicht durchkommt, um den Herzinfarktpatienten zu behandeln - alles kein Problem - hauptsache das Schild entspricht nicht den Vorschriften -------------------- Nehmt das Leben nicht so schwer - ihr lebt entschieden länger
|
|
|
|
28.08.2008, 16:00
Beitrag
#9
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 28-August 07 Mitglieds-Nr.: 19117 |
bei nem widerspruch gesteht ihr ja ein, dass ihr das schild gesehen habt, und es aber wissentlich ignoriert habt.
normalerweise geht man davon aus, dass man verkehrszeichen fahrlässig übersieht. wenn ihr es auf ne verhandlung ankommen lasst, wird euch vorsatz attestiert, was die ganze sache noch teurer macht. Fazit: bei Feuerwehrzufahrten gibts kein Pardon. wenn ihr (aus angenommenen) Gewohnheitsrecht dort zum ausladen mal ein paar minuten parkt, ist das euer risiko, und wenn ihr erwischt werdet, steht dazu und zahlt. |
|
|
|
28.08.2008, 16:25
Beitrag
#10
|
|
|
Anfänger Gruppe: Member Mitglied seit: 28-August 08 Mitglieds-Nr.: 24356 |
my lovely mister singing club
was sind denn hier für zeitgenossen unterwegs ZITAT wo der Notarztwagen dann nicht durchkommt du beurteilst eine situation die du nicht beurteilen kannst weil du die gegebenheiten vor ort nicht kennst. die strasse ist so breit das neben unserem auto noch locker ein reisebus durchpasst. ZITAT über die Regelungen von Kleinigkeiten aufregen... hauptsache das Schild entspricht nicht den Vorschriften es wird von mir verlangt mich an gesetze und vorschriften zu halten, mehr verlange ich auch nicht von der staatsgewalt. es gibt klare vorschriften wie eine feuerwehrzufahrt zu kennzeichnen ist und an die hat man sich auch zu halten. das hier aufgestellte schild kann ich mir auch beim schildermacher kaufen und in den vorgarten nageln weil es nicht in der stvo als amtliches verkehrszeichen eingetragen ist. also lasst uns doch bitte bei der sache / der gesetzeslage bleiben und nicht irgendwelche phrasen dreschen gruß vom niederrhein |
|
|
|
28.08.2008, 16:52
Beitrag
#11
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 19-May 06 Wohnort: ofW Mitglieds-Nr.: 11982 |
Das gezeigte Schild ist nicht genormt, kann aber trotzdem zur Verdeutlichung zusätzlich angebracht werden. Ähnliche Schilder werden zu diesem Zweck sogar ausdrücklich empfohlen.
Zur amtlichen Beschilderung einer Feuerwehrzufahrt ist die Kombination eines solchen Schildes mit gewöhnlichen Haltverbot-Schildern (Zeichen 283) auch ohne Schilder nach DIN 4066–2 möglich. Normalerweise sollte hier zwar ein Schild nach DIN 4066–2 stehen; doch die VV BauO NRW, die das Erscheinungsbild der Hinweisschilder vorschrieb, gilt seit dem 1. 1. 2006 nicht mehr: ZITAT Hinweisschilder für Flächen für die Feuerwehr müssen DIN 4066–2 entsprechen und mindestens 594 x 210 mm groß sein. Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge sind als „Feuerwehrzufahrt“ zu kennzeichnen. Der Hinweis muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Hinweisschilder für Aufstellflächen oder Bewegungsflächen müssen die Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr“ haben. Ein amtliches Schild sollte darüber hinaus das Siegel der Bauaufsichtsbehörde tragen. Ungeachtet etwaiger formaler Fehler bei der Kennzeichnung, sind Sinn und Zweck des Schildes eindeutig; die Feuerwehrzufahrt ist als solche zweifelsfrei zu erkennen. Es sollte zumindest jedem Betrachter plausibel erscheinen, dass es sich tatsächlich um eine Feuerwehrzufahrt handeln könnte. Wenn man dementsprechend davon ausgehen muss, dass eine Feuerwehrzufahrt vorliegt, dann darf man dort auch nicht parken. ZITAT wo der Notarztwagen dann nicht durchkommt du beurteilst eine situation die du nicht beurteilen kannst weil du die gegebenheiten vor ort nicht kennst. die strasse ist so breit das neben unserem auto noch locker ein reisebus durchpasst. Im vorliegenden Fall geht es vermutlich weniger um das Freihalten einer Zufahrt, sondern um das Freihalten einer Aufstellfläche (mindestens 5 m x 11 m für eine DLK) oder Bewegungsfläche (mindestens 7 m x 12 m), was wohl auch durch ebendieses Schild verdeutlicht werden soll. |
|
|
|
28.08.2008, 17:09
Beitrag
#12
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 3-February 03 Wohnort: Braunschweig Mitglieds-Nr.: 80 |
Hallo BibisBeifahrer,
wenn der Ort nicht stimmt, soll Euch doch die Behörde die Einfahrt (am besten mit Foto vom Fahrzeug in dieser Einfahrt) zeigen. Ansonsten halte ich das Parken in solchen Zufahrten auch nicht für sehr geschickt. Selbst wenn auch größere Fahrzeuge durchpassen, manchmal wird auch eine Aufstell- bzw. Wendefläche benötigt. Grüße Klaus EDIT: ich sehe gerade das Radium gerade das Selbe geschrieben hat, sorry |
|
|
|
28.08.2008, 21:32
Beitrag
#13
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 23-August 08 Mitglieds-Nr.: 24301 |
bei nem widerspruch gesteht ihr ja ein, dass ihr das schild gesehen habt, und es aber wissentlich ignoriert habt. normalerweise geht man davon aus, dass man verkehrszeichen fahrlässig übersieht. wenn ihr es auf ne verhandlung ankommen lasst, wird euch vorsatz attestiert, was die ganze sache noch teurer macht. Das sehe ich nicht so. Aufgrund des Tickets hat sich der TE mal umgesehen und erst dann festgestellt, dass da ja so ein Schild steht. Und dabei gesehen, dass es evtl. nicht regelkonform ist. Fazit: bei Feuerwehrzufahrten gibts kein Pardon. wenn ihr (aus angenommenen) Gewohnheitsrecht dort zum ausladen mal ein paar minuten parkt, ist das euer risiko, und wenn ihr erwischt werdet, steht dazu und zahlt. Dem stimme ich zu. |
|
|
|
29.08.2008, 1:04
Beitrag
#14
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 6-June 07 Wohnort: Münsterland Mitglieds-Nr.: 17796 |
Hat schon jemand gesehen, daß auf dem Schild 'Zufahrt BITTE freihalten' steht?
Steht das auf den korrekt amtlichen (Feuerwehrzufahrt-)Schildern auch so? Hab ich noch gar nicht drauf geachtet. Wie war das doch gleich, Bitten muß man nicht entsprechen? Gruß Hawk -------------------- .................Alle
Angaben ohne..............Gewähr... |
|
|
|
29.08.2008, 17:56
Beitrag
#15
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 27-July 08 Mitglieds-Nr.: 23951 |
Ich will ja nicht spekulieren aber kann es sein, dass das Schild auf Privatgelände steht? In unserer Firma gibt es mehrere solche Schilder. Da Privatgelände gibt es keine Knöllchen aber im Wiederholungsfall Einfahrverbot durch die Geschäftsleitung.
|
|
|
|
29.08.2008, 22:25
Beitrag
#16
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 25-July 08 Mitglieds-Nr.: 23929 |
Hat schon jemand gesehen, daß auf dem Schild 'Zufahrt BITTE freihalten' steht? Steht das auf den korrekt amtlichen (Feuerwehrzufahrt-)Schildern auch so? Hab ich noch gar nicht drauf geachtet. Wie war das doch gleich, Bitten muß man nicht entsprechen? Gruß Hawk Poizeiwagen haben im Heckfenster oft ein Schild: Bitte folgen. Das Bitte ist nur die höfliche Umschreibung einer Weisung / Befehls / Anordnung. -------------------- Stoppt den Raserirrsinn – schützt Mücken und Fliegen!
|
|
|
|
29.08.2008, 22:29
Beitrag
#17
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 7-January 07 Mitglieds-Nr.: 15722 |
@ matze
Ich denke nicht dass das Privatgelände ist. Das wäre doch irgendwie gekennzeichnet? Dann stünde unser Haus ja auf diesem Privatgelände.. @ hawk So wie ich das bis jetzt gesehen habe steht auf "richtigen" Schildern nichts von "bitte". Glaube aber nicht dass das irgendwas ausschlaggebendes ist. @ westlive "dann umgesehen und erst dann festgestellt"? Naja, ich wohne hier und das Schild ist schon einige Monate da... @Klaus Also Du meinst nur wegen dem Tatort widersprechen oder wie? @all Schon klar, dass "man das nicht macht", in einer Feuerwehrzufahrt parken. Mache ich auch nicht. Dies ist ein "Sonderfall" hier. Die Politesse hätte sehen müssen dass das Auto unverschlossen ist und ein Keil in der Haustür steckt. Sie hätte auch kurz warten können und auf den angeblichen Fehler aufmerksam machen können. Außerdem finden wir dass der § 12 StVO nicht greifen kann, da das Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig ist. Denn dieses Schild ist nicht amtlich gekennzeichnet! Suche Euch gleich mal die Links raus. Gruß, bibi |
|
|
|
29.08.2008, 22:42
Beitrag
#18
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 7-January 07 Mitglieds-Nr.: 15722 |
So, hier die Links:
http://www.bsbu.de/downloads/kennzeic.pdf http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pd...l/infoblatt.pdf http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_plane...2BhoJRn6w%3D%3D (Punkt 7 auf Seite 8) |
|
|
|
29.08.2008, 22:54
Beitrag
#19
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 7-January 07 Mitglieds-Nr.: 15722 |
|
|
|
|
29.08.2008, 23:49
Beitrag
#20
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 23-August 08 Mitglieds-Nr.: 24301 |
@ westlive "dann umgesehen und erst dann festgestellt"? Naja, ich wohne hier und das Schild ist schon einige Monate da... Gruß, bibi Hi, Mensch, das ging doch nur darum, den Vorsatz zu entkräften Hier wirst du nicht weiterkommen, hab ich das Gefühl. Im Grunde steht deine Meinung ja auch schon fest. Widersprich doch dem Ticket und berichte dann doch bitte, was daraus geworden ist. |
|
|
|
30.08.2008, 3:28
Beitrag
#21
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 6-June 07 Wohnort: Münsterland Mitglieds-Nr.: 17796 |
Poizeiwagen haben im Heckfenster oft ein Schild: Bitte folgen. Das Bitte ist nur die höfliche Umschreibung einer Weisung / Befehls / Anordnung. Stümmt auch wieder...also folge ich denen jetzt nimmer..... Gruß Hawk -------------------- .................Alle
Angaben ohne..............Gewähr... |
|
|
|
01.09.2008, 7:37
Beitrag
#22
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 19-May 06 Wohnort: ofW Mitglieds-Nr.: 11982 |
Zum Vergleich habe ich mal einen normalen Fall für eine „amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt“ aufgenommen:
CRW_6210.jpg ( 69.51KB )
Anzahl der Downloads: 5Das soll nun aber nicht heißen, dass es nicht auch andere amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten gäbe, oder dass nicht einwandfrei gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten zwangsläufig keine Daseinsberechtigung hätten. Darüber hinaus kann man auch ganz ohne jede Beschilderung einem Feuerwehrfahrzeug im Weg stehen. Ich will ja nicht spekulieren aber kann es sein, dass das Schild auf Privatgelände steht? In unserer Firma gibt es mehrere solche Schilder. Da Privatgelände gibt es keine Knöllchen aber im Wiederholungsfall Einfahrverbot durch die Geschäftsleitung. Bekanntlich gilt die StVO auch auf Privatgelände, sofern dieses für den öffentlichen Verkehr zugänglich ist. So, hier die Links: http://www.bsbu.de/downloads/kennzeic.pdf http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pd...l/infoblatt.pdf http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_plane...2BhoJRn6w%3D%3D (Punkt 7 auf Seite 8) Die Vorgaben für die Gestaltung der amtlichen Kennzeichnung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Der Verweis auf Niedersachsen wird dir also nicht weiterhelfen. Auch deine Quellen aus Nordrhein-Westfalen haben nur eingeschränkten Wert, da wie gesagt die alte VV BauO NRW nicht mehr gültig ist. Schon klar, dass "man das nicht macht", in einer Feuerwehrzufahrt parken. Mache ich auch nicht. Dies ist ein "Sonderfall" hier. Die Politesse hätte sehen müssen dass das Auto unverschlossen ist und ein Keil in der Haustür steckt. Sie hätte auch kurz warten können und auf den angeblichen Fehler aufmerksam machen können. In einer Feuerwehrzufahrt ist aber nicht nur das Parken unzulässig, sondern auch bereits das Halten. Wer außerdem nicht bemerkt, dass ihn eine Politesse aufschreibt, weil er sein Fahrzeug verlassen hat, der hält nicht, sondern parkt. Auf der anderen Seite frage ich mich, warum der Wagen nicht gleich abgeschleppt wurde, wie es allgemein bei zugeparkten Feuerwehrzufahrten üblich ist. Vielleicht war die Politesse doch großzügiger als du glaubst. |
|
|
|
01.09.2008, 13:02
Beitrag
#23
|
|
|
Anfänger Gruppe: Member Mitglied seit: 28-August 08 Mitglieds-Nr.: 24356 |
mahlzeit
eigentlich ist die diskussion hier für mich gelaufen, möchte allerdings abschließend noch ein paar worte dazu schreiben. ZITAT warum der Wagen nicht gleich abgeschleppt wurde, wie es allgemein bei zugeparkten Feuerwehrzufahrten üblich ist weil die politesse damit überfordert gewesen wäre auf der rechten seite haben wir das museum und auf der linken seite ist noch eine schule. wie ich schon mal erwähnt habe regiert hier das chaos wenn es veranstaltungen gibt, insbesondere wenn eine schul- und museumsveranstaltung zusammen treffen. am besagten tag des verstoßes war schulbegin und es war jeder qm hier zugeparkt, kreuz und quer. ich habe am gleichen tag mit unserem ordnungsamt telefoniert und bekam zur antwort "heute sind alle meine mitarbeiter an den schulen. es geht um die schulwegssicherung." und dann kommt ein ticket von wegen feuerwehrzufahrt. schulwegsicherung? > ferwehrzufahrt? > abzocke? ein schelm der böses dabei denkt... und noch ein mal zum thema feuerwehr, das museum ist etwas über 100 (hundert) meter lang und zwei stockwerke hoch. für dieses gebäude gibt es nur diese eine angebliche feuerwehrzufahrt, auf der anderen seite des gebäudes ist nicht ein schild gepflanzt. die fotografierte zufahrt ist im ersten drittel des museum, die restlichen 2 drittel liegen neben dem parkplatz welcher aber auch keinerlei hinweise / schilder enthält das sich hier eventuell die feuerwehr tummeln muss. keine aufstellflächen oder ähnliches sind markiert, spurbreite und abbiegeradien möchte ich erst gar nicht nachmessen. wenn ich im supermarkt beim lutscher klauen erwischt werde und bekomme eine anklage wegen eines schweren raubüberfalles dann gehe ich dagegen an weil der sachverhalt nicht stimmt. genauso ist es hier, der sachverhalt stimmt nicht. denkt nun was ihr wollt, lasst euch nicht erwischen und wenn doch dann zahlt brav eure tickets ob sie berechtigt sind oder nicht. danke für das gespräch und alles gute vom niederrhein für mich EOD so long |
|
|
|
01.09.2008, 13:14
Beitrag
#24
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 20-July 04 Mitglieds-Nr.: 4256 |
Amen
-------------------- Nehmt das Leben nicht so schwer - ihr lebt entschieden länger
|
|
|
|
05.09.2008, 15:33
Beitrag
#25
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 7-January 07 Mitglieds-Nr.: 15722 |
Widersprich doch dem Ticket und berichte dann doch bitte, was daraus geworden ist. So, heute kam schon Post: ZITAT Einstellungsmitteilung Ihre Einlassung vom 02.09.2008 Sehr geehrte Frau XXX, das Verfahren mit dem Aktenzeichen XXX wird eingestellt gemäß X § 47 Abs. 1 S. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) X Vielen Dank für Ihren Hinweis. Eine Überprüfung ergab, dass die Beschilderung der Feuerwehrzufahrt fehlerhaft ist. Der XXX wurde bereits angewiesen, baldmöglichst die richtige Beschilderung anzubringen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXX Gruß, bibi |
|
|
|
05.09.2008, 17:20
Beitrag
#26
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 23-August 08 Mitglieds-Nr.: 24301 |
Glückwunsch.
Gut zu wissen, sowas. Eure Politessen sollten wohl mal geschult werden oder arbeiten die nach dem Motto: Versuch macht Kluch? |
|
|
|
05.09.2008, 19:42
Beitrag
#27
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 6-May 06 Mitglieds-Nr.: 11810 |
Also ich habe diese Woche spaßeshalber mal die Schilder der Feuerwehrzufahrten an denen ich vorbeifahre mal inspiziert (Landeshauptstadt).
Die Leute die vorbei liefen haben zwar blöd geguckt ... Da steht nur drauf "Feuerwehrzufahrt - Bitte freihalten" - keine §, keine DIN oder sonstwas, vorn und hinten nicht, nur paar fremde Flyer waren noch angepapt... |
|
|
|
08.09.2008, 8:47
Beitrag
#28
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 4-January 06 Mitglieds-Nr.: 10083 |
|
|
|
|
08.09.2008, 9:12
Beitrag
#29
|
|
|
Mitglied Gruppe: Member Mitglied seit: 28-August 07 Mitglieds-Nr.: 19117 |
wenn jetzt die beschiderung geändert wird darf der TE aber auch nicht mehr dort parken.
ob ihn das wirklich auf dauer erfreut ? |
|
|
|
![]() ![]() |
| Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.09.10 - 10:19 |