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19.01.2008, 22:54
Beitrag
#1
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Anfänger Gruppe: Member Mitglied seit: 19-January 08 Mitglieds-Nr.: 21178 |
Hallo!
Nehmen wir mal an, man(n) bekommt ihn BERLIN Post von der Polizei. Eine "Anhörung im Bußgeldverfahren". Und da steht: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat Das heißt, man soll über eine rote Ampel gefahren sein (so weit klar). Aber kann man dem Schreiben auch schon die Details entnehmen (mehr oder weniger als 1 Sekunde nach Rot, Gefährdung oder nicht, usw.)? Würde z.B. bei mehr als 1 Sekunde nach Rot da "132.2 BKat" stehen...? Oder erfährt man diese Details bzgl. des 132 BKat erst später im Bußgeldbescheid? Danke Euch im voraus! |
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19.01.2008, 22:57
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Mods Mitglied seit: 24-May 04 Mitglieds-Nr.: 3630 |
ZITAT(103stufen @ 19.01.2008, 22:54) [snapback]533380[/snapback] Aber kann man dem Schreiben auch schon die Details entnehmen (mehr oder weniger als 1 Sekunde nach Rot, Gefährdung oder nicht, usw.)? Ja ZITAT Würde z.B. bei mehr als 1 Sekunde nach Rot da "132.2 BKat" stehen...? Auch ja. Ist also ein einfacher Rotlichtverstoß. MfG. hartmut -------------------- Meine Meinung steht fest - bitte verwirren sie mich nicht mit Tatsachen
Einmal dachte ich, ich hätte Unrecht, aber da hatte ich mich geirrt. ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden... |
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19.01.2008, 23:10
Beitrag
#3
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Anfänger Gruppe: Member Mitglied seit: 19-January 08 Mitglieds-Nr.: 21178 |
Also 'nur' 50 Euro (+ Gebühren) und 3 Punkte... ;-)
Muss ich diesen Anhörungsbogen (Rückseite) eigentlich ausfüllen und zurücksenden? Was passiert, wenn ich den Vorwurf nicht zugebe? Noch mal Dank im voraus! |
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19.01.2008, 23:15
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Mods Mitglied seit: 24-May 04 Mitglieds-Nr.: 3630 |
ZITAT(103stufen @ 19.01.2008, 23:10) [snapback]533384[/snapback] Also 'nur' 50 Euro (+ Gebühren) und 3 Punkte... ;-) Endlich mal wieder einer der nicht gleich Abzocke schreit. ZITAT Muss ich diesen Anhörungsbogen (Rückseite) eigentlich ausfüllen und zurücksenden? neinZITAT Was passiert, wenn ich den Vorwurf nicht zugebe? Dann kommt entweder Besuch MfG. hartmut -------------------- Meine Meinung steht fest - bitte verwirren sie mich nicht mit Tatsachen
Einmal dachte ich, ich hätte Unrecht, aber da hatte ich mich geirrt. ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden... |
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19.01.2008, 23:32
Beitrag
#5
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Anfänger Gruppe: Member Mitglied seit: 19-January 08 Mitglieds-Nr.: 21178 |
Eigentlich hatte ich gehofft, dass kein brauchbares Front-Foto zustande gekommen ist (weil ein anderer PKW 'im Weg' war)...
Was sind denn ggf. die Mehrkosten für ein Nein auf dem Anhörungsbogen...? |
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20.01.2008, 17:30
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Mods Mitglied seit: 31-May 03 Wohnort: Stadt in der der Stollen erfunden wurde Mitglieds-Nr.: 904 |
Grundsätzlich erst einmal keine.
Weitere Kosten würden nur ein Gericht und/oder ein Gutachter verursachen. Ansonsten noch einmal zum antworten. Grundsätzlich ist der AB nur zu beantworten wenn man das will und/oder die Angaben im AB unvollständig und/oder fehlerhaft sind. In der Praxis kann man ihn aber idR wegwerfen, da ein Zustellnachweis idR nicht vorliegt, damit Zwangsmaßnahmen/Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden können. -------------------- "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren" (Benjamin Franklin)
--------------------------------------------------- >>> Hinweis <<< Anfragen per persönlicher Nachricht können nicht beantwortet werden. Auch geht die Beantwortung per Forum idR wesentlich schneller. -------------------- Meine Homepage http://Radarfoto.Stadt-Naumburg.de |
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