Guest braucherat Posted March 2, 2007 Report Share Posted March 2, 2007 Liebe User, habe eine Frage und zwar ist mir vor kurzem Freitags auf dem Heimweg etwas passiert, bin so auf der strasse gefahren...eine Ampel schaltet habe diese noch überfahren für mich bei Orange. Das haben abder andere anders gesehn, hinter mir ist ein Videowagen gefahren, hatte im Rückspiegel erst gesehen das er steht (E-Klasse) und aufeinmal auch losgefahren. Als ich das sah dachte ich mir entweder ist der Fahrer nich mehr ganz dicht oder von der Polizei so war es dann auch, wieso haben die zu erst angehalten? (film geprüft ob es ne rotfahrt war?) Aufjedenfall wurde ich dann kurze Zeit später "aus dem Verkehr gezogen" Dazu kommt das der Beamte meinte evt. Drogen oder ähnliches, habe ich natürlich auch verneint (was auch der realität entspricht) nun ist es so das er einen Test gemacht hat mi diesem aber nicht ganz klar kam, also erstmal eine andere Streife dazu erneuter Test= Positiv dann Arzt gerufen und Blutabnahme. Fürerschein wurde beschlagnahmt mir wurde aber ein Zettel ausgeändigt der mich berechtigt auto zu fahren bis Post kommt.... Zu dem positiven muss ich sagen hatte mich verwundert. Denn ich selbst konsumiere keine Drogen. War ein tag zuvor bzw. an dem Abend davor, bei einem Kollegen.... dort waren mehrere Leute die haben canabis geraucht... im Raum stand der Qualm bis unter die Decke, musste stark husten weil es da so rauchig war. Bin dann kruze Zeit später heimgegangen. Eine woche Später erneute Verkehrskontrolle, natürlich aufgrund der Vorfalls nochmal einen Drogentest-Urin gemacht... diese war dann negativ...Zur Verwunderung der Beamten... Wann habe ich mit Post zu rechnen? Welche Strafe und wie soll ich vorgehen? (Anwalt) ?!? Für euren Rat und eure Vorschläge bin ich jezt schon dankbar... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 2, 2007 Report Share Posted March 2, 2007 Eine woche Später erneute Verkehrskontrolle, natürlich aufgrund der Vorfalls nochmal einen Drogentest-Urin gemacht... diese war dann negativ...Zur Verwunderung der Beamten... Wann habe ich mit Post zu rechnen? Welche Strafe und wie soll ich vorgehen? (Anwalt) ?!? Für euren Rat und eure Vorschläge bin ich jezt schon dankbar...Soviel dazu das so etwas nicht gespeichert wird. Rotlicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest braucherat Posted March 7, 2007 Report Share Posted March 7, 2007 Hallo zusammen, habe heute den Brief von der Führerscheinstelle bekommen mit Datum vom 02.03.07. Darin wird der Sachverhalt geschildert.... unter der ersten Seite steht...dem zufolge aben Sie unter akuten Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt. Zweite Seite... Somit ist Ihnen die Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit sofort zu entziehen.... Ehe eine entsprechende Verfügung ergeht, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich hierzu bis 14.03.2007 zu äüßern. Denn kostenfreien Verzicht auf ihre Fahrerlaubnis, können Sie mit beiliegendem Vordruck erklären... Unten noch Hinweis: Eine spätere Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann erst dann näher getreten werden, wenn nach Antragsstellung zunächst im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung der Nachweis erbracht wird, dass die Wahrscheinlichkeit einer Fahrt unter Drogen in der Zukunft............ Was soll ich nun am Besten machen? Bitte um schnelle Antwort.... Quote Link to post Share on other sites
Guest Chris11 Posted March 7, 2007 Report Share Posted March 7, 2007 Anwalt einschalten, und zwar den besten, den Du bekommen klnnst. Hättest schon bei der ersten Geschichte machen sollen (am besten direkt bei der Polizeikontrolle anrufen), jetzt steckst Du schon tief in der Tinte. Mit freundlichem GrußChristian Quote Link to post Share on other sites
Guest braucherat Posted March 7, 2007 Report Share Posted March 7, 2007 noch eine kurze frage...ich bin rechtsschutzversichert greift das in diesem fall kann ich über rechtsschutz den anwalt nehmen? danke Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted March 7, 2007 Report Share Posted March 7, 2007 Ruf deine RSV an und lass dir eine Deckungszusage geben! Wenn du diese hast dann ab damit zum RA! Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted March 10, 2007 Report Share Posted March 10, 2007 Hm, FS beschlagnahmt und Zettel, der die Weiterfahrt gestattet? Sehr ominös! dete Quote Link to post Share on other sites
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