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Fahrtüchtigkeit 2 Tage Nach Cannabis-konsum?


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Hi,

Ich gehöre zu denen Menschen die nicht unbedingt Nein sagen wenn sie die Gelegenheut haben eine Tüte zu Rauchen.

Bisher habe ich mir da auch nie Gedanken gemacht. <_<

Nun habe ich allerdings einen Führerschein. Ich habe aber leider keine Ahnung wielange ich nach einem dem Konsum von Cannabis warten muss bis ich wieder als Fahrtüchtig gelte.

Im Urin kann man THC ja angeblich bis zu zwei Monate nachweisen. Es erscheint mir jedoch etwas übertrieben solange nicht zu fahren, da die Rauschwirkung ja schon viel früher komplett verflogen ist.

Ich warte Grundsätzlich 2 Tage bis ich mich wieder ans Steuer setze. Bin aber doch ins grübeln gekommen ob man vor Gericht vielleicht anderer Meinung sein könnte als ich. :)

Daher die Frage: Wielange muss ich nach dem Konsum von Cannabis warten bis ich wieder voll fahrtauglich bin?

Ich kiffe selten, daher dürfte der Blutpegel vor dem Konsum sicher bei null liegen.

 

Ich hoffe mal ich werde hier nicht als böser Drogenabhängiger ausgebuht, ich denke vielmehr diese Frage wird mehr Menschen interessieren als man denkt, und im Endeffekt dient es ja auch der allgemeinen Sicherheit im Verkehr wenn alle gut Informiert sind :o

 

Schonmal Danke im Vorraus für die Antworten.

Gruß SireJohn

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Naja du fährst ja auch etwas schneller.

Nach dem Kiffen? Das glaub ich nicht... ich kenn Leute, die sind so breit gefahren, dass sie mit 25km/h auf der Landstrasse unterwegs waren.

Naja, Kiffen und fahren würd ich jedenfalls strickt trennen. Aber nach zwei Tagen sollte doch eigentlich alles wieder im Lot sein.

Wies gesetzlich geregelt ist, weiss ich nicht.

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lt. gesetz darfst du bis zu 1.0ng/ml aktives thc im blut haben, kann aber auch hier passieren das dir haessliche fragen gestellt werden.

diese menge gilt eigentlich als "nicht berauschte fahrt", es kann jedoch sein das die rangers meldung bei der fsst machen, die interessieren sich fuer sowas.

 

mit den abbauzeiten ist es so eine sache, da jeder koerper anders arbeitet. ich kenne z.b. einen fall, wo ein bekannter 2 monate nichtsd konsumiert hatte, dann einen vollen absturz hate und sich danach noch ins auto gesetzt hat. bei der anschliessenden kontrolle kam nix raus, das er das thc im blut hatte, jedoch beim urintest noch keine abbaustoffe in die blase vorgedrungen waren.

 

der andere punkt sind die abbaustoffe, bzw. die thc-cooh werte auf die augenmerk gelegt wird. dieser ist ein langzeitwert ueber das "abfallprodukt" beim konsum. dieses kann bei starkem konsum im vgl. zum thc viel laenger anchgewiesen werden (bis zu 2 monate wie du selber sagtest). thc selber is maximal 7 tage nachweissbar, kommt aber auch wieder auf die menge und dauer des konsums an.

 

bei thc-cooh gehen die grenzwerte auseinander: hier geht es um den regelmaessigen konsum. lt. fsst ist ein regelmaessiger konsument von illegalen drogen nich zum fuehren eines kfz geeeignet -> fe entzug, urintests, mpu.

die grenzwerte hierfuer liegen meist bei 40-60ng/ml, das kann sich aber von fsst zu fsst unterscheiden, da es hier keine eindeutige rechtlage gibt.

 

wenn du noch fragen hast, habe die hardcore variante vor ner weile durchgemacht, meine werte waren nich so rosig. <_<

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lt. gesetz darfst du bis zu 1.0ng/ml aktives thc im blut haben, kann aber auch hier passieren das dir haessliche fragen gestellt werden.

diese menge gilt eigentlich als "nicht berauschte fahrt", es kann jedoch sein das die rangers meldung bei der fsst machen, die interessieren sich fuer sowas.

wer hat dir denn das erzählt?

 

imho bist du dran, sobald überhaupt aktives thc nachgewiesen werden kann

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Es ist noch viel schlimmer, selbst wer nur am Wochenende mal einen Joint raucht, hat dann das Zeug noch Tagelang im Blut so das es bei einem Test nachgewiesen werden kann, weil die Tests so gesehen viel zu empfindlich sind. Wenn du Pech hast, kann man deine Eignung zum Führen von KFZ in Frage stellen und eine MPU anordnen. Es gibt keine Grenzwerte so weit ich weis und sobald du das Zeug im Blut hast, kann das Ärger geben. Raucht man einen Joint, ca 12 Stunden bis man wieder voll da ist sozusagen. Nur, wie gesagt, weist man das Zeug 24 Stunden später nach, kann das trotzdem Ärger geben. Man müsste hier eindeutige Grenzwerte schaffen, wer am Wochenende einen Joint raucht ist nicht Drogenabhängig und mehr Fahrtüchtig wie jemand der jeden Tag 1-2 Flaschen Bier trinkt. Ich selbsr rauche nicht und trinke nicht - von mir aus könnte beides verboten werden und gänzlich vom Markt verschwinden, ich finde es nur als staatliche Heuchelei, wenn Alkohlol verkauft wird woran der Staat mitverdient und das nicht als Problem angesehen wird, aber einer der ab und zu mal nen Joint raucht als Untauglich etc hingestellt wird, und das obwohl wie gesagt ein Joint am Wochenende wesentlich harmloser ist als ne Flasche Wein oder so. :cop01:

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Mein Wissensstand:

 

Wird dir per DrugWipe THC im Blut nachgewiesen, steht der Anfangsverdacht einer Fahrt unter Drogeneinfluß im Raum. Es folgt eine polizeilich angeordnete Blutentnahme, der FS wird dir abgenommen. Das Führen von führerscheinpflichtigen Fzg. wird dir bis auf weiteres untersagt. Nach einigen Tagen kann man dann das Ergebnis der Blututersuchung auf der Wache erfragen. Sind Drogen im Blut nachgewiesen worden, unabhängig von Höhe des festgestellten Wertes (!), wird das Ganze an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die Pappe bleibt bis auf weiteres eingezogen.

 

Fazit: Wer Auto fährt, sollte besser nie Drogen konsumieren. Viele Substanzen sind noch weit über den Zeitraum der fahreinschränkenden Wirkung hinaus im Blut und bei Schnelltests nachweisbar und führt zu den oben genannten Abläufen. Die Pappe ist man (erstmal) immer los.

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Mein Wissensstand:

 

Wird dir per DrugWipe THC im Blut nachgewiesen, steht der Anfangsverdacht einer Fahrt unter Drogeneinfluß im Raum. Es folgt eine polizeilich angeordnete Blutentnahme, der FS wird dir abgenommen. Das Führen von führerscheinpflichtigen Fzg. wird dir bis auf weiteres untersagt. Nach einigen Tagen kann man dann das Ergebnis der Blututersuchung auf der Wache erfragen. Sind Drogen im Blut nachgewiesen worden, unabhängig von Höhe des festgestellten Wertes (!), wird das Ganze an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die Pappe bleibt bis auf weiteres eingezogen.

 

Fazit: Wer Auto fährt, sollte besser nie Drogen konsumieren. Viele Substanzen sind noch weit über den Zeitraum der fahreinschränkenden Wirkung hinaus im Blut und bei Schnelltests nachweisbar und führt zu den oben genannten Abläufen. Die Pappe ist man (erstmal) immer los.

 

die ergebnisse des bluttests lasen meist so 3-5wochen auf sich warten. kenne ich von diversen leuten so (einschliesslich mir selbst).

die fe wird bei der kontrolle eingezogen, und man darf sie anch 24h bei der polizei abholen. grund: der polizist sieht ja rote augen etc. und geht somit davon aus, das man unter drogeneinfluss steht. also darf man die naechsten 24h nicht fahren, damit der koerper die aktiven wirkstoffe abbaut. ich kann jedoch meine pappe ja abholen und aufm heimweg gleich wieder nen joint rauchen, also irgendwie sinnfrei die aktion.

 

zu den grenzwerten: in der ganzen brd wird es so gehandhabt, das man unter 1ng/ml aktives thc mit ner aerztlichen untersuchung davonkommt. dieser muss feststellen auf suchtverhalten vorhanden. bei positivem gutachten folgen keine weiteren massnahmen im bezug auf die fe. man sollte sich aber nicht halbjaehrlich mit unter 1ng erwischen lassen, da die fsst von jeglichen befunden beim bluttest informiert wird.

 

das zweite sind dito die thc carbonsaeurewerte, der abbau-langzeitwert. hier geht es um den dauerkonsum.

hier gehen die werte bundesweit stark auseinander. kenne einen fall aus bayern wo bei 25ng/ml von regelmaessigem konsum ausgegangen wurde, hier in baden wuerttemberg sind es 40-60ng/ml, in nrw und schleswig holstein gehen die werte bis 80-90ng hoch.

 

alles meine aussagen beziehen sich natuerlich auf thc, bei jeglichen anderen stoffen die unters btmg fallen, is der lappen sofort weg und mpu garantiert.

 

die angaben zu grenzwerten beruhen nich auf hoerensagen, sondern kommen aus meiner eigenen erfahrung oder von direkten freunden, mit denen ich geredet habe oder deren post ich noch dazu gesehen habe.

 

-> war bis vor gute 1,5jahren sehr aktiv in der ecke, bei der letzten kontrolle hatte ichs elber 9ng/ml aktives thc und ueber 100thc cooh.

daher kenne ich den ablauf von screenings, mpu und mpu vorbereitungskursen gut genug. ausserdem durfte sich mein anwalt genau ueber die paragraphen informieren.

 

btw: die o.g. werte kamen bei einer kontrolle um 18uhr zustande, letzter konsum war am vortag um ca 22uhr abends.

 

ps: hoert sich evtl. nach angeben an, wenn ich hier die vorgeschichte erzaehl, dem soll aber nicht so sein.

war nur ca 13jahre aktiv in der scene dabei, seit der letzen kontrolle ist es rueckfallfrei geschichte...

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  • 3 weeks later...

hm Okay... also das klingt natürlich ganz schön mies... :kopfschuettel:

Das heißt wenn ich nen Unfall baue isses egal wie lange es her is solange noch was nachweisbar is bin ich dran.

Das bedeutet dann ja wohl praktisch gesehn: nach einmal kiffen ein Monat ohne Versicherungsschutz fahren und wenn man jemand ernsthaft verletzt isses fahlässige tötung oder körperverletzung.

Puh... naja dann halt nicht... man kann nicht alles haben.

Der fairness halber bin ich dann aber definitiv für die null promille grenze. :explode:

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Hier mal jemand aus dem VP der sich mit sowas auskennt. Aktiv im EuFS Board und MPU Board... :nolimit:

 

So einiges was im Thread erzählt wurde stimmt, anderes nicht. l30ns Aussagen treffens insgesamt am besten. Es ist auch richtig das es keinen gesetzlichen Grenzwert gibt sondern nur einen gerichtlichen des Bundesverfassungsgerichts. Damit eine OWI nach §§ 24a StVG vorliegt muß ein Grenzwert von über 1ng/ml erreicht werden. Kosten dazu 250€ Strafe, ca. 250€ Blutentnahme, 4 Punkte und 1 Monat FV. Im übrigen muß auch kein aktives THC nachgewiesen werden um eine MPU anzuordnen. Einige BL richten sich nach der Daldrup-Tabelle die auch bei nur vorliegen von Abbauprodukten Maßnahmen der FEB bis zur MPU vorsieht.

 

Laut Anlage 4 der FeV unter Punkt 9.2.2 ist "gelegendlicher Konsum MIT Trennungsvermögen" zulässig. Wird eine OWI festgestellt, dann liegt kein Trennungsvermögen mehr vor. Solange KEINE Ausfallerscheinungen festgestellt werden, liegt auch bei Werten die durch die Decke gehen keine Trunkenheitsfahrt im Sinne des §§ 316 StGB vor. (das ist im übrigen auch bei harten Drogen so). Es dürfte ja bekannt sein, das bei Alkohol ab 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegt.

 

In der Praxis sieht es so aus das nach einer OWI mit mind. 1ng/ml eine MPU angeordnet werden KANN. Das kommt insbesondere bei niedrigen Werten immer noch etwas auf das Bundesland und Konsumangaben an. Ein Beispiel von jemanden der mit 1,1 THC und 13 THC-COOH eine MPU-Anordnung hatte wäre z.B. defjam007. Ein anderes Beispiel wäre benaaa mit 1,4 ng/l THC und 31 ng/l THC-COOH. Ein anderes Beispiel wäre Kashi mit 2,6 ng/ml THC und 18 ng/ml THC-COOH. Oft meldet sich die FEB erst Monate nach Rechtskraft des BGB. Am liberalsten ist Schleswig Holstein, wo man auch mit ca. 3ng/ml aktiv unter Umständen nur ein ärztliches Gutachten absolvieren muß. Eher härter sind die südlichen Länder wie Bayern und BW.

 

Wie lange ist nun THC nachweisbar? Am besten hier nachschauen. Ich bin aber der Meinung das die angegebenen Werte noch zu kurz sind. Der Abbau läuft wie schon gesagt extrem unterschiedlich und ist von Konsummenge, Qualität, Inhalationsmenge und körperlicher Verfassung abhängig. Man kann sagen das auch 24h nach Konsum noch Werte von 1ng/ml im Mittel erreichbar sind wenn 1 Joint geraucht wurde. In Ausnahmefällen noch länger.

 

Verhalten bei Verkehrskontrollen. Das ist wichtig und ich mach es kurz und gehe weiterhin davon aus das der letzte Konsum mehr als 24h zurückliegt.

1.) Bei Nachfragen ob schonmal Drogen konsumiert wurden IMMER verneinen. Wenn der Polizist hört, das schonmal Drogen konsumiert wurden, wird er sowieso zum Jagdhund.

2.) Schnelltests GRUNDSÄTZLICH verweigern. Sie sind freiwillig und haben teilweise eine relativ hohe Fehlerrate. Wer von euch will schon seinen teuren FS einem 50cent Artikel anvertrauen? Allenfalls wenn ich mir wirklich sicher bin (absolut drogenfrei) und es in der Situation nicht anders geht (Beamte besteht auf Blutentnahme) würde ich einen Schnelltest machen z.B. bei terminlichen Problemen. Die Schnelltests schlagen aber auch auf Abbauprodukte an und mit einem pos. Schnelltest ist man schnell bei der Blutentnahme.

3.) Auf der Wache wenn doch ein Bluttest angeordnet wurde keine Konsumangaben mehr machen. Die meisten Konsumenten reiten sich erst durch Konsumangaben vollends in die Schei...

 

--> Warum ist das sinnvoll? Angenommen ich habe vor sagen wir 2 Tagen das letzte Mal geraucht. Rauschwirkung wird nach dieser Zeit wohl eher nicht mehr vorliegen. Mache ich einen Urintest mit (der im übrigen erniedrigend ist :licht: ), dann kann dieser durchaus pos. anschlagen und die Folgen sind unweigerlich Blutentnahme. Verweigere ich den Urintest, muß der Polizist nach anderen Auffälligkeiten suchen und er KANN mich wenn er das Ermessen richtig ausübt nicht mitnehmen. Liegen körperliche Auffälligkeiten vor oder der Polizist ist sich unsicher wird er dich immer mitnehmen. Wer Drogen kurz vorher geraucht hat der wird so nicht vermeiden das eine Blutentnahme folgt und ist nebenbei sowieso nicht ganz dicht... :licht: Abgesehen davon ist es durchaus schon passiert, das obwohl der Bluttest negativ war und nur ein pos. Schnelltest vorlag die FEB den FS entziehen wollte. Derjenige hatte dann das Vergnügen sein RECHT erst vor einem Oberverwaltungsgericht einzuklagen, nachdem ein Verwaltungsgericht dieses Vorgehen nicht beanstandet hatte. :rolleyes:

 

Wann würde ich wieder fahren? Nach einem Joint vor 2 1/2 Tagen ist die Chance relativ gering das aktiv THC über 1ng/ml nachgewiesen wird. Wenn ich also Freitag abend rauche und am Montag früh wieder fahre und dann die Verhaltensmaßregeln bei Verkehrskontrollen beachte bin ich relativ sicher. Trennungsvermögen wird vorliegen und die Werte sprechen dann sehr für gelegendlichen Konsum.

 

Kostenbeispiel bei zum Beispiel jemanden der in der Probezeit mit sagen wir 5ng/ml aktiv THC angetroffen wird ohne Auffälligkeiten. Da sich die FEB oft schneller meldet als man eine pos. MPU liefern kann, wird der FS verwaltungsrechtlich entzogen da bei THC ein Abstinenznachweis von ca. 6 Monaten nachzuweisen ist und das VOR der MPU. Die FEB wird also eine Fristvorlage setzen die meist ca. 2 Monate beträgt, hält man die nicht ein folgt der Entzug.

 

OWI nach §§ 24a StVG: 250€ Strafe, ca. 250€ Blutentnahme, 4 Punkte und 1 Monat FV

besonderes Aufbauseminar nach §§ 36 FeV Kosten ca. 300€

Neuerteilungsantrag FS: ca. 150€

DrogenMPU ca. 540€

Abstinenznachweis über Screeningvertrag (ca.70€x3) über 6 Monate oder wenn aktzeptiert über Haaranalyse (ca. 180€)

Vorbereitung KANN relativ kostengünstig sein (Verkehrsportal; Bücher, Suchtberatung, Drogenberatung), man kann aber auch richtig für Kurse löhnen 3xx-1xxx€ oder eine Verkehrspsychologen bezahlen (ca 70€/h)

Auch ohne einen Taschenrechner in die Hand zu nehmen sollte das zeigen das man sich lieber nicht erwischen lassen sollte. Hoffe konnte einige Klarheiten beseitigen. :licht:

Frage an l30n: Deine Werte sind atypisch hoch nach ca. 20h Konsum. (Habe aber schon ähnliche Werte gesehen) Hattest du Bong geraucht? Konsumschema vorher? Auf alle Fälle sprechen 100ng/ml passiv für regelmäßigen Konsum.

 

mfg

brightstar

 

PS: Eine Anzeige wegen Besitz folgt meisten auch noch "Wer konsumiert hat in den meisten fällen auch besessen..." die aber sehr oft eingestellt wird.

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Frage an l30n: Deine Werte sind atypisch hoch nach ca. 20h Konsum. (Habe aber schon ähnliche Werte gesehen) Hattest du Bong geraucht? Konsumschema vorher? Auf alle Fälle sprechen 100ng/ml passiv für regelmäßigen Konsum.

 

mfg

brightstar

 

PS: Eine Anzeige wegen Besitz folgt meisten auch noch "Wer konsumiert hat in den meisten fällen auch besessen..." die aber sehr oft eingestellt wird.

 

konsumschema war zur damaligen zeit extrem: ich sage mal zu 50-70% bong (wasserpfeife) und im schnitt ca 2-3g taeglich. daher sollten sich dann auch die werte erlauetern... kenne aber aus dem damaligen bekanntenkreis noch leute, die einen passiven wert von 100ng/ml weit uebertroffen haben.

 

von meiner damaligen kontrolle kenne ich auch den ablauf des verfahrens, sowie auch von vielen bekannten.

 

ich habe damals auch mit deinem o.g. wissen den schnelltest verweigert. daraufhin dauerte es fast 20min (incl vielfacher fragen des :rolleyes: an mich, wie auch funkerei mit vermutlich seiner dienststelle), bis ich zum bluttest gefahren wurde.

 

bsp: ein freund fuhr vor jahren nach einem hans soellner konzert vom parkplatz und gerit in eine reine drogenkontrolle. natuerlich hatte er gekifft und auch dementsprechend rote augen etc.. er verweigerte ebenfalls den urintest und wurde kurz darauf fahren gelassen...

 

ich aerger mich heute noch das es mit nich so ging (in anbetracht der kosten fuer mpu,bussgeld und so weiter), zum anderen hatte die kontrolle bei mir auch ihr gutes.....seit dem tag der kontrolle habe ich nix mehr konsumiert...

 

ps: dazu muss ich noch sagen das sich der kontrollierende polizist vorstellte:"guten tag, hk xxxxx. leiter der soko "dis" (drogen im strassenverkehr) der pd xxxx. wir machen eine allgemeine drogenkontrolle."

 

bei uns in der gegend stehen sie mittlerweile regelmaessig an verschiedenen stellen und machen mit 15-20 leuten reine drogenkontrollen. lt. polizeibericht mit massiver trefferquote (auf eine alkoholfahrt kaemen 12-14 drogenfahrten)...

 

pps: zum "Wer konsumiert hat in den meisten fällen auch besessen..." kann ich nur sagen, das diese annahme hier folgendes nach sich zieht: man bekommt einen formelen 2-zeiler das staatsanwaltschaft, das das verfahren wg. mangelnder beweise eingestellt wurde. es wird also von o.g. ausgegangen, jedoch reichen die beweise nich fuer eine hausdurchsuchung etc. aus.

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@brightstar

Sehr guter Beitrag.

 

Von mir noch ein paar Ergänzungen und Fragen. Den Wischschnelltest kann man doch eigentlich nicht verweigern, da ja keine aktive Mitarbeit erforderlich ist?

Die Kosten des Wischtest sind meines Wissens auch nicht nur ein paar Cent.

 

Zum Abbau/Nachweis des aktiven THC kann ich sagen, das dies auch wesentlich länger als 24 Stunden dauern kann.

 

Der Abbau der aktiven THC geschieht in drei Stufen, wobei es in der ersten Stufen zu einem ra­schen Absinken des Wirkstoffgehaltes im Blut kommt. Die Haltwertszeit beträgt zu Beginn zwisch­en 30 und 60 Minuten und verlängert sich auf der letzten Stufe auf 15-24 Stunden.

 

Der festgestellte Wert von 19,7 ng/ml THV im Blut kann nach Aussagen des Sachverständigen auch von einer Einnahme her stammen, die mehr als 24 Stunden vor dem Führen des Kraftfahrzeuges liegt.

 

Der damalige Sachverständige hat auch etwas über eine neue Methode zur Ermittlung der Fahruntüchtigkeit erzählt. Darin ging es um Berechnungen nach dem ZIF-Wert (die Berechnungen nach ZIF beruhen auf dem Verhältnis des noch aktiven THC und den Ab­bau­pro­duk­ten 11-OHTHC und der THC-Carbonsäure.).

Allerdings bedurfte es damals noch einiges an Erfahrungen.

 

Ist man da schon weiter gekommen? Vielleicht weißt du ja mehr dazu.

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Wie sieht das eigentlich mit Passiv-Kiffen aus? Ich bin häufiger mal im Club, und da kiffen auch einige Leute... Soll ich etwa wegen so ein paar Leu(ch)ten den ganzen Abend zu Hause sitzen oder einfach mein Geld aus dem Fenster werfen und wieder gehen?

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konsumschema war zur damaligen zeit extrem: ich sage mal zu 50-70% bong (wasserpfeife) und im schnitt ca 2-3g taeglich. daher sollten sich dann auch die werte erlauetern... kenne aber aus dem damaligen bekanntenkreis noch leute, die einen passiven wert von 100ng/ml weit uebertroffen haben.
Alles andere hätte mich auch stark gewundert. Bong zählt da im übrigen auch schon als fortgeschrittene Konsumform. Habe im VP auch schon Leute gesehen die weit höhere THC-COOH- Werte hatten. :nolimit:
Von mir noch ein paar Ergänzungen und Fragen. Den Wischschnelltest kann man doch eigentlich nicht verweigern, da ja keine aktive Mitarbeit erforderlich ist? Die Kosten des Wischtest sind meines Wissens auch nicht nur ein paar Cent.
Ja der Wischtest ist so eine Sache. Mir sind Fälle bekannt (man weiß aber wie immer nicht die genauen Umstände und wie die Gegenseite das sieht) wo der Wischtest unter Zwang vorgenommen wurde. Ein Urintest zeigt unzweifelhaft an das THC im Körper ist, ein Wischtest nur das man damit in Kontakt gekommen ist. Das kann durch Händeschütteln etc passiert sein, mit jemanden der vorher gerade was in der Hand hatte. Ich würde versuchen ihn abzulehnen und den Polizisten daran erinnern, das er genauso freiwillig ist wie sein Pustefix. Meistens läuft es aber so: Konsumangaben-->Urintest-->Blutentnahme. :rolleyes:
Zum Abbau/Nachweis des aktiven THC kann ich sagen, das dies auch wesentlich länger als 24 Stunden dauern kann.
Nichts anderes hatte ich gesagt. Siehe Beispiel von l30n. Bei einem Joint (und der davor ist sagen wir 2 Monate her wie im Ausgangsfall) würde ich aber davon ausgehen das nach 24h die Grenze ist wo aktiv-THC schon unter 1ng/ml absinkt. Nach 2 1/2 Tagen würde ich wieder fahren, aber keinen Urintest mitmachen aus eingängigen Gründen.
Der damalige Sachverständige hat auch etwas über eine neue Methode zur Ermittlung der Fahruntüchtigkeit erzählt. Darin ging es um Berechnungen nach dem ZIF-Wert (die Berechnungen nach ZIF beruhen auf dem Verhältnis des noch aktiven THC und den Ab­bau­pro­duk­ten 11-OHTHC und der THC-Carbonsäure.). Allerdings bedurfte es damals noch einiges an Erfahrungen.
Habe noch nichts neues darüber gehört. Nur das man damit einen Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit setzen wollte.
Wie sieht das eigentlich mit Passiv-Kiffen aus? Ich bin häufiger mal im Club, und da kiffen auch einige Leute... Soll ich etwa wegen so ein paar Leu(ch)ten den ganzen Abend zu Hause sitzen oder einfach mein Geld aus dem Fenster werfen und wieder gehen?
Ein Arzt in einem anderen Forum (nicht VP) hatte geschrieben das es keinen Einfluß hat. Dann frage ich mich allerdings warum man das Rauchen in Gaststätten verbieten will, wenn dort keine relevanten Mengen aufgenommen werden können. Ich hatte mal überschlagsmäßig hier etwas dazu geschrieben.

 

Cotinin ist ein Abbauprodukt des Nikotins und findet sich auch beim Passivraucher in Blut und Harn. Es hat eine Halbwertszeit von 16 bis 22 Stunden. Im wirklich ungünstigsten Fall kann man meiner Meinung nach noch durchaus Mengen aufnehmen die einem Probleme bereiten. So richtig habe ich mich aber nicht weiter damit befaßt, sodaß ich keine endgültige Aussage dazu treffen kann. Hier ging es aber um die Berechnung eines Extremfalls, nicht der Regel.

 

Hier mal die Rechtssprechung zu THC sortiert nach Bundesländern.

 

mfg

brightstar

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konsumschema war zur damaligen zeit extrem: ich sage mal zu 50-70% bong (wasserpfeife) und im schnitt ca 2-3g taeglich. daher sollten sich dann auch die werte erlauetern... kenne aber aus dem damaligen bekanntenkreis noch leute, die einen passiven wert von 100ng/ml weit uebertroffen haben.
Alles andere hätte mich auch stark gewundert. Bong zählt da im übrigen auch schon als fortgeschrittene Konsumform. Habe im VP auch schon Leute gesehen die weit höhere THC-COOH- Werte hatten. :rolleyes:

Bei dem hier oben zitierten Fall hatte der Angeklagte folgende Konzentrationen

19,7 ng/ml ak­tiv­en Tetrahydrocannabinol (30 h nach dem Rauchen-Angabe Beschuldigter)

22,4 ng/ml Abbauproduktes 11-OHTHC

619,5 ng/ml THC-Car­bon­säu­re

 

Und das bei folgenden Angaben des Angeklagte-innerhalb von zwei Monaten in maximal 10 Fällen etwa 0,5 g Marihuana geraucht.

 

:nolimit::licht::licht:

 

Schon beachtliche Werte.

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Bei dem hier oben zitierten Fall hatte der Angeklagte folgende Konzentrationen

19,7 ng/ml ak­tiv­en Tetrahydrocannabinol (30 h nach dem Rauchen-Angabe Beschuldigter)

22,4 ng/ml Abbauproduktes 11-OHTHC

619,5 ng/ml THC-Car­bon­säu­re

 

Und das bei folgenden Angaben des Angeklagte-innerhalb von zwei Monaten in maximal 10 Fällen etwa 0,5 g Marihuana geraucht.

 

:rolleyes::nolimit::licht:

 

Schon beachtliche Werte.

 

muhaha, das sind dann immer die kandidaten, die sich die mpu schon mit konsumangaben halb versaut haben.

ausserdem glaube ich nicht, das derjenige einen derart lahmen stoffwechsel hat.

 

zum thema passiv-mitkiffen: link.

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  • 2 weeks later...
  • 5 years later...

Hallo Leute, Hallo brightstar,

ich habe dem Thread entsprechend ein Problem:

Ich wurde vor geraumer Zeit in einer allgemeinen Verkehrskontrolle aus dem Straßenverkehr gezogen und hab (dumm wie ich war) den Urintest und Blutabnahme mitgemacht. Urintest war positiv weil ich ca. 24 stunden vorher mit kollegen einen joint geraucht habe...es war keinerlei fahrfehler oder ein sonstiger verdacht da, aber da habe ich mich mit zustimmen zum tests wohl halb selbst in die sch.... geritten...da ich bis zum "erwischen" knapp 2 jahre regelmäßig konsumiert habe, frage ich mich nun wie die bestrafung aussehen mag...euren beiträgen sind ja shcon sehr viele gute informationen zu entnehmen, aber weiß ich nicht in welchem bereich jetzt der ng/ml - gehalt in meinem blut sein mag...ich bin nie im rauschzustand gefahren und ist bis jetzt auch immer alles gut gegangen (unfallfrei usw.) aber da man mir mit MPU, entzug der fahrerlaubnis und noch viel mehr gedroht hat, habe ich jetzt ein wenig muffesausen vor dem brief der bald wohl von der staatsanwaltschaft kommen wird. zusätzlich hab ich gehört, dass, nach dem urintest, das ergebnis dem beschuldigten gezeigt werden muss, was bei mir ganz klar nicht der fall war und dass man, wenn man das ergebnis nicht sieht, auf verfahrensfehler klagen kann, würde das überhaupt irgendwas bringen und kann man mich überhaupt anzeigen (strafanzeige) wenn ich nicht den straßenverkehr aktiv gefährdet hab? ich hoffe, dass ihr mir noch ein paar informationen geben könnt, sodass mich diese sache endlich loslässt...ich habe übrigens seit dem vorfall radikal aufgehört zu konsumieren, da mich die obigen strafen inkl. den geldstrafen schon genug abgeschreckt haben und das isses mir nicht wert...falls ihr noch irgendwelche informationen braucht, sagt bitte bescheid, ich werde euch dann dazu noch auskunft geben, wenn ich es kann.

danke schonmal!!!

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ich finde es nur als staatliche Heuchelei, wenn Alkohlol verkauft wird woran der Staat mitverdient und das nicht als Problem angesehen wird, aber einer der ab und zu mal nen Joint raucht als Untauglich etc hingestellt wird, und das obwohl wie gesagt ein Joint am Wochenende wesentlich harmloser ist als ne Flasche Wein oder so. :rolleyes:

 

hallo,

eine Meinung, eine die dir gefällt, deine. Aber die Verwaltungs- und Rechtspraxis empfiehlt dringend schlicht NICHTS von diesen Drogen neben Alkohol, Tabak oder Kaffe/Tee zu konsumieren. Und nach etwas mehr als wenig Alkohol schlicht 24h KFZ-Pause einzulegen.

 

Egal ob logisch oder dumm, das gefällt oder nicht, draran halten spart viele Ärger und Kosten. ,

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Für Drogen und MPU sind wir hier nicht so die Spezialisten.

Da kann ich dir nur empfehlen, wende dich an das

http://www.verkehrsportal.de

da sind die Spezialisten wenn es um Drogen und MPU geht.

 

MfG.

 

hartmut

 

Danke! Aber das Verkehrsportal kann mehr als nur den Bereich! :victory:

 

 

Al ber to und Er sa fa -Fragen reichen wir dann regelmäßig hierhin weiter. :nunja:

 

 

@PhantomRaser: Alkohol ist hinsichtlich der Abbauraten recht überschaubar. Nach Widmark kann man sich das recht sicher ausrechnen. Bei THC ist das völlig unberechenbar. Schau mal hier: (mit 2,4ng/ml aktivem THC, 0,4ng/ml OH und 15,9ng/ml COOH - noch 104 h nach letztem Konsum)

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Ja, Alkohol ist eine Droge und kann krankmachen.

 

Das mindert aber nicht den Umstand, dass Cannabis eine Droge ist, verboten ist (der Besitz ist eine Straftat), schlimmste körperliche und geistige Folgen haben kann, das Krebsrisiko erheblich erhöht, auch nach Wochen einen sogenannten Flashback auslösen kann, anders als Alkohol abgebaut wird und eine Herstellung des Körpers - so wie vor dem Konsum - läger braucht als Alkohol und schwer zu berechnen ist.

 

Cannabis- und Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr vertragen sich nicht und stellen je nach Situation nichts, eine Owi oder eine Straftat dar. Beides kann zu einer MPU und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

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Ja, Alkohol ist eine Droge und kann krankmachen.

Na und, Nikotin auch. Deswegen rauche ich trotzdem wie ein Schlot. Ist meine Sache.

 

Das mindert aber nicht den Umstand, dass Cannabis eine Droge ist, verboten ist (der Besitz ist eine Straftat), schlimmste körperliche und geistige Folgen haben kann, das Krebsrisiko erheblich erhöht,

Inzwischen hat sogar der Gesetzgeber kapituliert, also im Prinzip auch nicht schlimmer als wenn einer Säuft.

 

auch nach Wochen einen sogenannten Flashback auslösen kann, anders als Alkohol abgebaut wird und eine Herstellung des Körpers - so wie vor dem Konsum - läger braucht als Alkohol und schwer zu berechnen ist.

Und was soll uns das jetzt sagen?

 

Cannabis- und Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr vertragen sich nicht und stellen je nach Situation nichts, eine Owi oder eine Straftat dar. Beides kann zu einer MPU und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Der Unterschied ist, wenn einer regelmäßig Alkohol trinkt hat er idR. nichts zu befürchten. Konsumiert jemand Cannabis, auch wenn er strikt Konsum und fahren trennt, verliert er seine Fahrerlaubnis.

 

Imho geht es da weniger um Verkehrssicherheit als um Drogenkonsum durch die Hintertüre zu bestrafen.

 

MfG.

 

hartmut

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Imho geht es da weniger um Verkehrssicherheit als um Drogenkonsum durch die Hintertüre zu bestrafen.

MfG. hartmut

 

Hallo,

macht nichts, ist ja bekannt und niemand MUSS Drogen nehmen! Wer dennoch sich aufgrund dessen wegen Fahrerlaubnissentzug "bestraft" fühlt muss das eben seiner Blödheit zuschreiben. Kein Grund für Mitleid oder Bedauern.

 

 

Wer will kann ja über Budnestagsabgeordnete oder den Weg Verkehrsgerichtstag eine Rechtsänderung anregen. Bis zu einem evtl. Erfolg gilt eben KEINE Drogen!

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Um mal auf eine Frage einzugehen.

 

Der Urintest war ja nur ein Vortest, welcher den Verdacht auf den Konsum bekräftigen sollte bzw. entkräften.

 

Der eigentliche Vorwurd wird ja dann aus der Blutprobe genommen.

 

Ich sehe da diesbezüglich keine Probleme.

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Ich versuche das ganze mal grob zusammenzufassen:

 

Zum Nachweis:

24 Stunden nach dem letzten Joint ist aktives THC nicht mehr im Blut zu ERWARTEN, im Grunde bereits nach 12 Stunden nicht mehr. Es gibt extrem seltene Einzelfälle, in denen aufgrund sehr ungewöhnlicher Vorgänge im Körper des Konsumenten auch nach sehr langer Zeit noch aktives THC vorhanden ist. Dies sind aber absolute Ausnahmen.

Der Drogentest der Polizei spricht auf THC-COOH an, ein Abbauprodukt von THC. Gleichzeitig spricht der Test noch auf alles mögliche andere Zeug an, was strukturell dem THC-COOH ähnlich ist (auf Inhaltsstoffe irgendwelcher Salben usw...), weshalb man diesen Müll-Schnelltest niemals mitmachen sollte.

 

Zu den Konsequenzen:

Eine berauschte Fahrt liegt bei mehr als 1ng/ml THC im Blut vor, kostet 500€ und bringt Punkte (nach 24 Stunden nicht zu erwarten!).

Die Fahrerlaubnis muss entzogen werden wenn:

- Regelmäßig Cannabis konsumiert wird (heißt: täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert wird)

- Gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt und kein Trennungsvermögen gegeben ist (heißt: mehr ein einmal konsumiert und aktives THC über 1ng/ml im Blut bei der Fahrt)

Was wird also passieren? Wenn das aktive THC unter 1ng/ml liegt (sehr wahrscheinlich) und keine hohen THC-COOH Werte festgestellt werden, kommt vermutlich einfach gar nix. Wenn aktives THC festgestellt wird oder der THC-COOH Wert Anzeichen auf regelmäßigen Konsum aufweist, wird ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, um die Konsumform abzuklären. Bei regelmäßigem Konsum oder bei gelegentlichem Konsum und fehlendem Trennungsvermögen wird dann die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Solange keine Anhaltspunkte für regelmäßigen Cannabiskonsum vorliegen und auch keine berauschte Fahrt vorliegt, sind weitere Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig:

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg62-02.html

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Hallo, Cola20,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Ich wurde vor geraumer Zeit in einer allgemeinen Verkehrskontrolle aus dem Straßenverkehr gezogen.......

Was bedeutet "vor geraumer Zeit" konkret?

 

und hab (dumm wie ich war) den Urintest und Blutabnahme mitgemacht.

Gegen die Blutentnahme hättest Du nichts machen können, denn die wäre im Zweifelsfall vom Richter angeordnet worden.

 

zusätzlich hab ich gehört, dass, nach dem urintest, das ergebnis dem beschuldigten gezeigt werden muss, ......

Das ist definitiv ein Gerücht.

 

Es ist jedoch anzuraten, dem Probanden das Testergebnis zu zeigen, denn logischerweise wird dies eher dazu beitragen, die BE zu akzeptieren und diese frewillig mitzumachen.

 

.... und kann man mich überhaupt anzeigen (strafanzeige) wenn ich nicht den straßenverkehr aktiv gefährdet hab?

Anzeigen kann man Dich bei einer berauschten Fahrt (siehe Erklärung von Bill) auch ohne aktive Gefährdung des Straßenverkehrs.

 

In dem Fall handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige nach § 24a StVG.

 

Zeigst Du Ausfallerscheinungen, wird Dir eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorgeworfen und wurde jemand gefährdet oder geschädigt, sind wir bei der Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB.

 

In diesen beiden Fällen wäre Dir allein schon strafrechtlich die Fahrerlaubnis zu entziehen, aber beides trifft in Deinem Fall ja nicht zu.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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und hab (dumm wie ich war) den Urintest und Blutabnahme mitgemacht. Urintest war positiv weil ich ca. 24 stunden vorher mit kollegen einen joint geraucht habe...

 

Hallo, den Test mitzumachen war nicht die Dummheit! Dumm war von dir entweder nicht zu wissen oder wider besseres Wissens nach dem Drogenkonsum nicht 4-Wochen auf KFZ-Lenken zu verzichten. Allein schon die Tatsache der Aufforderung zum Test zeigt ja einerseits deine drogeninduzierte "Angelschlagenheit" und andernseits die gute Beobachtungsfähigkeit der Kontrolleure.

Ich fuhr beruflich bedingt teils 40 000km im Jahr, wurde aber noch nie auf Drogen oder Alkohol getestet, nicht einmal in 43 Jahren KFZ-Führer, also ich weis wovon ich rede, und es waren auch Nachtfahrten dabei, kommen also nicht mit der Ausrede "einmaliges" Pech....

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Einfach den Kolbenfeder ignorieren. Was der schreibt ist hier nicht nur falsch sondern schlicht nicht relevant.

 

.falls ihr noch irgendwelche informationen braucht, sagt bitte bescheid, ich werde euch dann dazu noch auskunft geben, wenn ich es kann.

 

Hast du deinen Führerschein noch? Hast du gegenüber der Polizei Konsumangaben gemacht?

 

 

Du kannst das Ergebnis deiner Blutprobe vermutlich in ein paar Tagen bei der Polizei erfragen, poste die Werte mal, wenn du sie hast. Und denkt daran: KEINERLEI Konsumangaben machen!

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Einfach den Kolbenfeder ignorieren. Was der schreibt ist hier nicht nur falsch sondern schlicht nicht relevant.

 

Deine legitime Meinung. Aber es ist schlicht auch eine Tatsache daß der Anfangschreiber sich doppelt dumm verhielt Drogen zu nehmen und nach dem Konsum ein KFZ zeitnah zuführen.

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  • 1 month later...

Hallo, ich hoffe es ist okay, wenn ich diesen Thread nochmals auspacke.

Ich habe eine generelle Frage. Ein Bekannter von mir hatte vor kurzem eine MPU machen müssen wegen THC konsums am Steuer.

Da er jetzt seinen Führerschein wieder hat aber nicht unbedingt komplett mit dem Konsum aufhören will kam es zu einer kleinen Diskussion.

Die Diskussion war ziemlich viel mit Halbwissen untermauert (:D) und wir waren uns im Endeffekt relativ unsicher...er meinte aber, bei einem moderaten Konsum (sagen wir 1-2x die Woche) und einer Pause von 4-5 Tagen könne er wieder fahren ohne das ihm selbst bei einer KOntrolle was passieren könnte. Wenn käme es ja zu einer Blutuntersuchung und da wäre er mit 4-5 Tagen ohne Konsum auf der sicheren Seite.

In wie fern stimmt das? Oder gar nicht?

Ich lese öfter, dass Abbauprodukte dort nicht nachgewiesen werden können, an anderer Stelle lese ich, dass es doch so ist. Und da er ja schon eine MPU hinter sich hatte würde die Führerscheinstelle ja mit sicherheit davon wind bekommen und direkt wieder eine MPU anordnen auch wenn das Blut sagt "du bist nicht berauscht gefahren".

Wie seht ihr das?

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Die Diskussion war ziemlich viel mit Halbwissen untermauert ( :D) und wir waren uns im Endeffekt relativ unsicher...er meinte aber, bei einem moderaten Konsum (sagen wir 1-2x die Woche) und einer Pause von 4-5 Tagen könne er wieder fahren ohne das ihm selbst bei einer KOntrolle was passieren könnte. Wenn käme es ja zu einer Blutuntersuchung und da wäre er mit 4-5 Tagen ohne Konsum auf der sicheren Seite.

In wie fern stimmt das? Oder gar nicht?

 

Gelegentlicher Cannabiskonsum mit Trennungsvermögen zum Straßenverkehr ist fahrerlaubnisrechtlich unbedenklich. Der THC-Wert sollte in aller Regel bei Gelegenheitskiffern innerhalb von 24h unter die kritische Marke fallen (es gibt seltene Ausnahmen, siehe oben), mit 4-5 Tagen dürfte er auf der sicheren Seite sein.

 

Ich lese öfter, dass Abbauprodukte dort nicht nachgewiesen werden können, an anderer Stelle lese ich, dass es doch so ist. Und da er ja schon eine MPU hinter sich hatte würde die Führerscheinstelle ja mit sicherheit davon wind bekommen und direkt wieder eine MPU anordnen auch wenn das Blut sagt "du bist nicht berauscht gefahren".

Wie seht ihr das?

 

Ergibt eine Blutuntersuchung Hinweise auf regelmäßigen Konsum (täglich oder nahezu täglich), so kann die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten anordnen, um die Konsumform klären zu lassen. Solange kein regelmäßiger Konsum nachgewiesen wird oder eine berauschte Fahrt stattfindet gibt es zunächst nicht zu befürchten.

 

Allerdings: Die Urintests schlagen auf Abbaustoffe und allen möglichen anderen Müll an. Die wären bei deinem Kumpel sicherlich zu finden, daher empfiehlt es sich, einen Urintest grundsätzlich abzulehnen.

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daher empfiehlt es sich, einen Urintest grundsätzlich abzulehnen.

 

Genau, auch, wenn kein Konmsum vorlag! Da hat man nämlich mehr Spaß!

 

dete ;)

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Es ist genau wie mit dem Alko-Test.

Ich biete einen solchen Vortest an, wenn ich einen Anfangsverdacht habe.

 

Alleine aufgrund des Anfangsverdachtes kann ich die Maßnahme der Blutprobenentnahme anordnen bzw. die Anordnung durch den Richter beantragen (und ich habe noch keinen Richter erlebt, der nach Darlegung der Gründe für den Anfangsverdacht die BE nicht angeordnet hat)

 

Vor dieser Maßnahme bekommt der Beschuldigte / Betroffene jedoch die Möglichkeit, sich mit dem Aklo-Test / Drogentest zu entlasten. Es ist sein Recht, diesen freiwilligen Test abzulehnen, dann jedoch treffe ich auch meine rechtlich zulässigen Maßnahmen.

 

Gruß

Goose

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Es ist genau wie mit dem Alko-Test.

Ich biete einen solchen Vortest an, wenn ich einen Anfangsverdacht habe.

 

Alleine aufgrund des Anfangsverdachtes kann ich die Maßnahme der Blutprobenentnahme anordnen bzw. die Anordnung durch den Richter beantragen (und ich habe noch keinen Richter erlebt, der nach Darlegung der Gründe für den Anfangsverdacht die BE nicht angeordnet hat)

 

Vor dieser Maßnahme bekommt der Beschuldigte / Betroffene jedoch die Möglichkeit, sich mit dem Aklo-Test / Drogentest zu entlasten. Es ist sein Recht, diesen freiwilligen Test abzulehnen, dann jedoch treffe ich auch meine rechtlich zulässigen Maßnahmen.

 

Gruß

Goose

 

Damit habe ich auch kein Problem. Aber bei der Begrüßung: "Guten Abend Polizeimeister Müller von der Hundertschaft Hinterpusemuckel bitte Fahrzeug- und Führerschein und dann möchte ich sie um einen Alkohol- und Drogentest bitten" sehe ich noch keinen Anfangsverdacht. Ich habe mit Absicht die Interpunktion weggelassen, um den so berichteten Wortschwall zu verdeutlichen. (Den hat mir ein Fahranfänger vor einigen Wochen so berichtet. :shutup: )

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Der Unterschied ist aber der: Der Alkotest schlägt auf Alkohol an. D.h. wenn das Gerät nicht völlig spinnt, zeigt es bei einem nüchternen auch 0,0 an. Das ist bei den Drogentests nicht so.

Nun gibt es bei der Verkehrskontrolle mehrere Möglichkeiten:

 

1. Ich habe keine Verdacht auf Fahren unter BTM-Einwirkung = Ich biete auch nicht die Durchführung eines Vortest an, der Kontrollierte kann weiterfahren

2. Ich habe einen Verdacht auf Fahren unter BTM-Einwirkung = Ich biete die Durchführung eines Vortest an.

 

a. Der Kontrollierte lehnt ab, mein Verdacht besteht also weiterhin, es geht zwecks Blutprobe zur Wache

b. Der Kontrollierte führt den Test durch, dieser ist positiv und bestätigt meinen Verdacht, es geht zwecks Blutprobe zur Wache

c. Der Kontrollierte führt den Test durch,dieser ist negativ und entkräftet meinen Verdacht, er kann weiterfahren.

 

Also, was kann man bei der Durchführung verlieren?

 

Gruß

Goose

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Also, was kann man bei der Durchführung verlieren?
Als Frau einiges, weil das "in den Becher pullern" doch ungleich problematischer ist als bei Männern..

 

Ich würde aus diesem Grund nie einem solchen (Urin)Vortest zustimmen!

Und davon konnte ich (chronisch gerötete/entzündete Augen durch chronische Bindehautentzündung) bis jetzt noch jeden Polizisten überzeugen, spätestens wenn ich ihm meine Augentropfen und das Attest vom Augenarzt zeigte.

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Ich kenne keinen, der Frau auf der Straße in den Becher hat pullern lassen. Da findet sich gewöhnlich eine Möglichkeit.
Jo, ein stinkiges vollgep***tes Dixi-Klo, wo dann noch eine Kollegin mit rein will/muss... :wacko:

 

Einer hält dich ab, der andere den hält den Becher. Service pur.
Super, warum ich da bloß noch nicht drauf gekommen bin... :)
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Als Frau einiges, weil das "in den Becher pullern" doch ungleich problematischer ist als bei Männern..

 

Nun, das Pinkeln findet ja nicht beim Vortest statt. Ausserdem koenntest Du den Polizisten freundlich bitten, den Becher zu halten - eventuell verzichtet er dann auf sein Begehren......

 

Edit: Sehe gerade, dass 'hartmut' eine sehr aehnliche Idee hatte.....

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