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Haarspray Auf Kennzeichen - Was Soll Das Bringen?


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Der unsichtbare Film den das Spray über dein Kennzeichen legt, soll das Blitzlicht reflektieren und dein Kennzeichen auf dem Foto unkenntlich machen.

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Ich habe auch noch niemanden getroffen, bei dem diese Aktion erfolgreich war. Aber auch alle anderen Manipultaionen am Kennzeichen sind problematisch.

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Eine andere Frage ist, wie man den Kennzeichenmissbrauch wirksam nachweisen kann...

 

Mein Nachbar kann mich nicht leiden und hat schonmal gedroht, er werde mein Auto so verändern, dass die :80::100: was dran auszusetzen hat. Dafür gibt es sogar einen Zeugen. Jetzt hat er anscheinend so einen Scheiß auf mein Kennzeichen gesprayt. So eine unverschämte Frechheit und ich habe jetzt den Ärger..

 

So oder ähnlich könnte das klingen!

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Das hat die Polizei ja noch nie gehört... :80: Sorry, aber mit solchen plumpen Ausreden brauchst du denen gar nicht zu kommen.

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Wie wäre es, wenn du dir erstmal in Ruhe alles zur Technik bei radarfalle.de durchliest und anschließend hier erstmal nach den Antworten auf deine Fragen suchst, bevor du postest. Dann könntest du dir nämlich das meiste sparen. :80:

 

Stimmt, da hatte ich das her. Laut http://www.radarfalle.de/technik/warn_stoe...pps_illegal.php würde das funktionieren, ich zweifle aber dran. Daher meine Frage. Und wenn man eine Schablone anfertigen und nur die Buchstaben/Ziffern behandeln würde? Nur die sind ja matt. Ob praktikabel ist eine andere Sache, von den Wahn§inn§§trafen mal ganz abgesehen.

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Blödsinn. Sorry. Das ist nicht praktikabel. Alle Manipulationen am Kennzeichen sind problematisch, da man sie zu leicht erkennen kann. Setzte dir eine Sonnenbrille auf und klappe die Sonnenblende runter, wenn dir die Sonne ins Gesicht scheint. :80: Das hilft und ist legal.

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Blödsinn. Sorry. Das ist nicht praktikabel. Alle Manipulationen am Kennzeichen sind problematisch, da man sie zu leicht erkennen kann. Setzte dir eine Sonnenbrille auf und klappe die Sonnenblende runter, wenn dir die Sonne ins Gesicht scheint. :80: Das hilft und ist legal.

 

Haarspray ? Wie Fleich, welches in COCA COLA eingelegt, sich angeblich komplett auflösen soll, ist auch dieses Stammtisch-Märchen einfach nicht wegzuzkriegen. Es klingt ja so schön. Doch auch wenn es immer wieder Gläubige gibt, ein Vorteil hat diese Geschichte, nämlich die Hoffnung auf Erleuchtung. :100:

 

1. Haarspray besteht in erster Linie aus wsserlöslichen (!) Komponenten. Oder glaubt jemand, dass sich

unsere Frauen ihre Haare mit Nitroverdünner waschen ?

Klartext: Beim nächstem Regen ist der Lack ab!

2. Nummernschilder sind so oder so bereits mit einem reflektierenden Material überzogen. Reflektierendes

Material zwecks Reflektierung mit Klarlack o.ä. zusätzlich zu überziehen ist physikalischer Leerlauf

 

3. Würde es funktionieren, dann wenn überhaupt, nur Nachts und nur wenn mit einem starken Weissblitz

fotografiert wird. Bereits mit einem Rotblitz würede dieses "ach-so schlaue- Prinzip" bereits jämmerlich

versagen da nicht nur die Lichtstärke sondern auch die Wellenlänge des Lichts bzw. die

sogenannte "Farbtemperatur" (Kelvin) eine entscheidende Rolle spielt.

3. Geschäftemacher verkaufen leichtgläubigen Kunden sogenanntes "Reflexionsspray" welches dieses

Wunder bewirken soll. Alles ausprobiert. Vergesse es. Wirkung gleich null.

4. Eine technische "Meisterleistung" stellt der elektronische"Gegenblitz" dar. Auch dieser versagt bei

Tageslicht jämmerlich, allein schon deshalb weil Tageslicht eindeutig dominiert ein Blitz gegen das

Tageslicht keine Chance hat.

Beeindruckende "Werbebilder" für diese Produkte sind meist nur in der Nacht oder in der

fortgeschrittenen Eindunklungsphase aufgenommen worden.

 

Aber wie bereits ein anderer User dich darauf hingewiesen hat, es gibt über dieses Thema einen ausführlichen Tread in diesem Forum.

Mit reflektierenden Gruss :D

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Das hat die Polizei ja noch nie gehört... :80: Sorry, aber mit solchen plumpen Ausreden brauchst du denen gar nicht zu kommen.

Sorry, aber mit so plumen Ausreden ist so mancher schon bei unserem Amtsrichter für Verkehrssachen durchgekommen. Der zieht die Ausreden nämlich zunächst mal in Betracht, bevor er sie als Schutzbehauptung abtut. Und wenn er meint, es könnte so gewesen sein, verurteilt er nicht.

Es kommt eben auf die Plausibiltät an. Klingt die "Geschichte" plausibel, wird sie in Betracht gezogen, klingt sie eher weniger plausibel, wird sie als Schutzbehauptung gewertet.

Du brauchst mich nicht als ganz dumm darzustellen. Danke.

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Du kannst mal davon ausgehen, dass alle gängigen Tricksereien den Richtern bekannt sind. Aber natürlich gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Wirst du dann doch der Lüge überführt, musst du mit den Konsequenzen leben. Und das ist recht wahrscheinlich. Daher wäre ich mit solchen Tipps vorsichtig.

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Das war kein Tipp, sondern die Feststellung, dass es beim Nachweis des Kennzeichenmissbrauchs Schwierigkeiten geben könnte.

 

Tipps würde ich bzgl. Haarspray auf dem Kennzeichen ohnehin keine geben, weil das ja bekanntermaßen eh nicht funktioniert. Aber wenn dann mal einer so dumm war das zu machen, dann kann man auch auf Hintertürchen zeigen.

 

 

Zum Thema Ausreden:

Das Diktiergerät ist eine der bekanntesten Ausreden bei Handyverstößen. Und dennoch ist es jüngst wieder erfolgreich gewesen. Geschwindigkeitsüberschreitung + Handy. Vor dem Amtsgericht ist dann das Handy weggefallen, obwohl der Fahrer das Diktiergerät, das er mitgebracht hat, nicht mal bedienen konnte.

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Das hat die Polizei ja noch nie gehört... :80: Sorry, aber mit solchen plumpen Ausreden brauchst du denen gar nicht zu kommen.

Sorry, aber mit so plumen Ausreden ist so mancher schon bei unserem Amtsrichter für Verkehrssachen durchgekommen. Der zieht die Ausreden nämlich zunächst mal in Betracht, bevor er sie als Schutzbehauptung abtut. Und wenn er meint, es könnte so gewesen sein, verurteilt er nicht.

Es kommt eben auf die Plausibiltät an. Klingt die "Geschichte" plausibel, wird sie in Betracht gezogen, klingt sie eher weniger plausibel, wird sie als Schutzbehauptung gewertet.

Du brauchst mich nicht als ganz dumm darzustellen. Danke.

Hm.... irgendwie hatte ich kürzlich schon mal den Eindruck, es handele sich bei eurem Gericht bzw. den dort ansässigen Richtern um seltsame Gestalten. Der hiesige AG-Richter würde eine solche Ausrede (denn mehr ist's ja nicht) nicht durchlassen.

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Bei meinem letzten Gerbrauchtfahrzeug hatte der ehem. Eigentümer das Nummernschild mit Klarlack übergepinselt. Das fiel erst dem TÜV auf als die Plakette dran sollte. Ich wusste absolut nix davon und bekam die Plakette. Das Nummernschild musste ich nicht in den Ursprungszustand bringen.

 

Gruß

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Der ein oder andere TÜV hätte das vielleicht moniert, aber sowas ist sicherlich kein Grund, die Plakette zu verweigern. Wärst Du einer Streife aufgefallen, so hättest Du aller Wahrscheinlichkeit nach eine Mängelkarte erhalten mit dem Ziel, diesen Mangel zu beseitigen.

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Hm.... irgendwie hatte ich kürzlich schon mal den Eindruck, es handele sich bei eurem Gericht bzw. den dort ansässigen Richtern um seltsame Gestalten. Der hiesige AG-Richter würde eine solche Ausrede (denn mehr ist's ja nicht) nicht durchlassen.

Unsere Richter sind also schlechter, weil sie Zweifel noch als Zweifel sehen und nicht einfach so abtun?

 

Nun, in der Sache mit dem Diktiergerät hätte ich z.B. auch anders entschieden, aber wenn der Richter eben Zweifel hat? Mir hätte es eben zu denken gegeben, dass der Mensch das Gerät nicht bedienen kann... Aber gut, man steckt nicht drin.

 

Ich denke, das ist auch der Grund, warum alle Ordnungsämter im Bezirk des Gerichts im ruhenden Verkehr nahezu nur noch mit Digicams arbeiten...

Aber ich sage dir ehrlich, es ist besser so. Wenn man alles als Schutzbehauptung wertet, läuft man eben auch mal Gefahr, eine Wahrheit als Schutzbeahuptung zu entwerten. Und gerade das ist nicht gewollt. Und die Quote an Verurteilungen ist auch hier sehr hoch. Die paar Zweifelsfälle kann man eben nicht beseitigen.

 

Der oben gezeigte Fall mit dem Klarlack zeigt es doch eigentlich wieder eindeutig.. Das könnte man auch einfach so als Schutzbehauptung abtun.

 

Und.. keine Sorge, so durchlässig wie es dir erscheinen mag, sind die hier auch nicht. Es kommt ja auch nicht jeden Tag jemand daher, der wirklich plausibel begründen kann und auch noch widerspruchsfreie und plausible Zeugen hat...

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Unsere Richter sind also schlechter, weil sie Zweifel noch als Zweifel sehen und nicht einfach so abtun?

 

Nun, in der Sache mit dem Diktiergerät hätte ich z.B. auch anders entschieden, aber wenn der Richter eben Zweifel hat? Mir hätte es eben zu denken gegeben, dass der Mensch das Gerät nicht bedienen kann... Aber gut, man steckt nicht drin.

 

Ich denke, das ist auch der Grund, warum alle Ordnungsämter im Bezirk des Gerichts im ruhenden Verkehr nahezu nur noch mit Digicams arbeiten...

Aber ich sage dir ehrlich, es ist besser so. Wenn man alles als Schutzbehauptung wertet, läuft man eben auch mal Gefahr, eine Wahrheit als Schutzbeahuptung zu entwerten. Und gerade das ist nicht gewollt. Und die Quote an Verurteilungen ist auch hier sehr hoch. Die paar Zweifelsfälle kann man eben nicht beseitigen.

 

Der oben gezeigte Fall mit dem Klarlack zeigt es doch eigentlich wieder eindeutig.. Das könnte man auch einfach so als Schutzbehauptung abtun.

 

Und.. keine Sorge, so durchlässig wie es dir erscheinen mag, sind die hier auch nicht. Es kommt ja auch nicht jeden Tag jemand daher, der wirklich plausibel begründen kann und auch noch widerspruchsfreie und plausible Zeugen hat...

Nanana, Du solltest nichts hinein interpretieren, was nicht drinsteht. Und persönlich nehmen solltest Du das auch nicht. Ich habe nirgends geschrieben, daß eure Richter schlecht(er) sind als andere oder anderswo. Nur scheint mir denn doch eine etwas unterschiedliche Rechtsauffassung (in der ein oder anderen Sache) und/oder Urteilsfindung vorzuliegen.

 

Wenn tatsächliche berechtigte Zweifel bestehen, so soll in jedem Fall zugunsten des Betr. entschieden werden. Gar keine Frage.

 

- Digicams: interessant. Grundsätzlich unterstütze ich das. Allerdings hätte ich jetzt, hier und vor allem bei "Deinem" Gericht erwartet, daß man sich nicht mit Digitalbildern zufrieden gibt, da hier ja eine gewisse "Gefahr" durch die Möglichkeit einer Manipulation nicht ganz ausgeräumt werden kann und in der Vergangenheit ja dazu führte, daß man anfangs solche Bilder nur dann akzeptierte, wenn man zugleich konventionelle Kleinbildfilme vorlegen konnte.

 

- Schutzbehauptungen: ich denke, daß hier die allgemeine Lebens- und Berufserfahrung i.V.m. einer entsprechenden Menschenkenntnis seitens des Richters eine ganz große Rolle spielt. Bei jüngeren Richtern kann man immer wieder feststellen, daß sie sehr lange brauchen, um sich ein Bild zu machen und zu einem Urteil zu gelangen. Selbst 100% reichen da ab und an nicht aus. Ältere Richter hingegen erkennen vielfach bereits an der Nasenspitze des Betr., was für ein Früchtchen da vor ihnen sitzt.

 

- Klarlack: natürlich könnte man das als Schutzbehauptung abtun. Wie so vieles andere auch. Und hier hätte man u.U. jemandem Unrecht getan, wenn man es ihm unterstellt hätte. ABER: jeder Halter ist für sein Fz. verantwortlich. Dazu gehört halt eben, daß man sich sein Fz. ab und an mal etwas genauer anschaut. Vor allem dann, wenn man sich ein "neues" (=gebrauchtes) kauft. Da einfach auf die Ehrlichkeit und Gesetzestreue des Verkäufers zu vertrauen, ist IMHO recht blauäugig und naiv.

 

Beruhigend, wenn es bei euch nicht so durchlässig ist, wie es mir hier anhand der wenigen Beispiele erscheint.

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- Digicams: interessant. Grundsätzlich unterstütze ich das. Allerdings hätte ich jetzt, hier und vor allem bei "Deinem" Gericht erwartet, daß man sich nicht mit Digitalbildern zufrieden gibt, da hier ja eine gewisse "Gefahr" durch die Möglichkeit einer Manipulation nicht ganz ausgeräumt werden kann und in der Vergangenheit ja dazu führte, daß man anfangs solche Bilder nur dann akzeptierte, wenn man zugleich konventionelle Kleinbildfilme vorlegen konnte.

 

Da sprichst du was an. Darüber habe ich neulich mit einem Ordnungsamtmitarbeiter aus unserer Gegend gesprochen. Die nehmen mittlerweile alle Parksünder mit der Cam auf, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Einspruches nicht ganz gering ist; ganz einfach weil in letzter Zeit zwei alteingesessene Bußgeldrichter in den Ruhestand getreten sind und die neuen Richter sehr hohe Anforderungen an die Aussagen stellen.

 

So beobachtet in einer Bußgeldsache, der Betroffene hatte behauptet, in einem Parkscheinbereich nur gehalten zu haben, nicht geparkt. Das Kontrollpersonal sagte aus, sie könnten sich nicht an den Einzelfall erinnern, jedoch seien an dem Tag keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten. Es wurde von ihnen eine Parkdauer von mindestens 5 Minuten festgestellt. Der Richter fragte nach, ob das Fahrzeug schon stand als sie kamen und noch stand als sie gingen. Das konnten sie nicht beantworten. Sie konnten auch nicht mehr beantworten, wo genau das Fahrzeug gestanden hat und ob noch jemand in Auto saß. Zu wenig, entschied der Richter und nahm zugunsten des Betroffenen eine Parkdauer von 3 Minuten an, was zum Freispruch führte.

 

Der Ordnungsamtler hat gesagt, dass das keine Seltenheit ist. Auf diese Weise wurden auch schon etliche Halterhaftungsbescheide gekippt. Die neuen Richter wollen in Parkverstoßsachen immer mehr wissen, als man nich merken könne. Daher wird neuerdings notiert, ob bei Ankunft das Fzg. schon stand, ob es beim Weggehen noch stand und ob jemand drin saß. Außerdem machen sie Fotos, wo das Fzg. parkt. Als Beweis reicht dein Richtern ein digital gespeichertes Bild.

 

Komischerweise aber fordern dieselben Richter in Sachen im fließenden Verkehr Bilder von Nassfilmen. Derzeit finden wohl Gespräche statt, da beabsichtigt wird, einen digitalen Starenkasten aufzustellen. Man wird sehen, was dazu gesagt wird.

 

Ein anderes Phänomen ist, dass sich diese Richter strikt weigern, Vorsatz zu verhängen. Selber habe ich es noch nie gesehen, der Ordnungsamtler auch nicht (und der sieht wesentlich mehr Prozesse als ich). Und auch mit Fahrtenbüchern wird vorsichtig umgegangen.

 

Wieder ein Beispiel, selbst beobachtet, weil ich auf die Sache aufmerksam gemacht wurde, da sie interessant zu werden verspach:

 

Ein Autofahrer wird mit knapp über 20 zu viel igO geblitzt mit Traffipax Seedophot. Er wendet an der nächsten Möglichkeit und prescht mit diesmal wesentlich über 20 zu viel in der Gegenrichtung. Der Messbeamte stellt das Traffipax auf die Gegenrichtung um, Wert weiß ich nicht mehr.

Er dreht wieder, fährt wieder mit knapp über 20 zu viel in der "richtigen" Richtung rein, wendet wieder, wieder wesentlich mehr und das Ganze noch 2x. Also insgesamt 8 Bilder. 4 von vorne, 4 von hinten. Er hat dann vor Gericht behauptet, die Anlage sei kaputt gewesen, er würde doch nicht vorsätzlich dauernd rein fahren und noch dazu immer mit ähnlichen Geschwindigkeiten (er hat es nichtmal geschafft, die selbe Geschwindigkeit zu halten). Der Richner rechnete ihm dann kurzerhand vor, dass das prima so zu machen ist und dass er sich gar nicht rausreden braucht, die Anlage war ok. Dennoch hat er alle Verstöße nur in Tatmehrheit bekommen. Keine Erhöhung wegen Beharrlichkeit, keine Erhöhung wegen Vorsatz, kein Fahrverbot, da nicht im FV-Bereich (1x nur 1 km/h drunter). Der Ordnungsamtler wies noch darauf hin, dass er von Vorsatz ausgeht. "Jetz lassen wir mal die Kirche im Dorf", die Antwort, "wir wollen mal nicht päpstlicher sein als der Papst". Es gab dann jeden Verstoß in Tatmehrheit, also insgesamt rund (ich weiß es nicht mehr sicher) 14 Punkte und entsprechende Bußgelder. Aber nichts weiter. Das fand ich persönlich sehr enttäuschend und der Ordnungsamtler auch.

 

- Klarlack: natürlich könnte man das als Schutzbehauptung abtun. Wie so vieles andere auch. Und hier hätte man u.U. jemandem Unrecht getan, wenn man es ihm unterstellt hätte. ABER: jeder Halter ist für sein Fz. verantwortlich. Dazu gehört halt eben, daß man sich sein Fz. ab und an mal etwas genauer anschaut. Vor allem dann, wenn man sich ein "neues" (=gebrauchtes) kauft. Da einfach auf die Ehrlichkeit und Gesetzestreue des Verkäufers zu vertrauen, ist IMHO recht blauäugig und naiv.

Nun ja, du musst aber auch bedenken, dass der Fzg.-Halter dann nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig handelt, was für einen Kennzeichenmissbrauch als Straftat ja nicht reicht.

 

Beruhigend, wenn es bei euch nicht so durchlässig ist, wie es mir hier anhand der wenigen Beispiele erscheint.

Wie gesagt, es wird sehr viel nachgefragt und - wie sogar ich finde - teilweise sogar zu viel.

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Insbesondere bei dem letzten Beispiel mit dem mehrfachen Geschwindigkeitsverstoß hätte ich graue Haare bekommen. Wie kann man denn als Richter dermaßen ignorant sein? Der Vorsatz war doch wohl schon mehr als offensichtlich. Auch hier wieder: das wäre hier anders entschieden worden. Definitiv. Und das auch zurecht.

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Also diese Haarspray-Thematik ist doch schon so oft abgehandelt worden. Bringt nichts und selbst wenn es etwas bringen sollte bei Radar und Foto. Der nächste :) hinterm Baum mit der Laserpistole ballert Dich dann ins Jenseits.

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  • 3 weeks later...

Hallo,

ich möchte euch ja nicht noch weiter bei diesem Thema nerven, aber ich hab jetzt in mehreren von euren Postings gelesen, dass es illegal wäre Haarspray auf sein Kennzeichen zu sprühen, meistens unter Berufung auf §22 StVG. Ich schätze ihr habt euch vor allem auf Abs. 3 bezogen der lautet:

 

"3. ... das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, " ....

 

Das Aufsprühen von Haarspray oder sonstige unwirksamen Flüssigkeiten (Wasser, Zitronenlimo, etc.) auf das Kennzeichen verstößt nicht gegen den § 22 und auch gegen keinen anderen mir bekannten Paragraphen. Mit Erkennbarkeit ist nicht die Erkennbarkeit auf einem Foto gemeint, sondern die Erkennbarkeit mit bloßem Auge. Wenn die Erkennbarkeit auf dem Foto gemeint wäre, könnte das Gesetz unter gewissen Umständen mit Datenschutzbestimmungen kollidieren. Wichtig ist, dass die physikalische Eigentschaft nicht verändern wird, d.h. eine 2 cm dicke Klarlackschicht auf dem Kennzeichen verstößt gegen §22, ein dünner Haarsprayfilm, der nix bringt, ist legal.

 

Sollten diejenigen, die das Aufsprühen von Haarspray als illegal bezeichnet haben sich auf einen anderen Paragraphen beziehen, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir diesen nennen würdet.

Danke!

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Zu den Paragraphen kann ich Dir nichts sagen. Das tun eher @Bluey oder die Officers hier. Die sind vom Fach. Aber ich denke das ist eine Urkundenfälschung, da Du die Urkunde in diesem Fall das Kennzeichen selbst, mit Lack besprühst. Und wie schon gesagt der Lack erhöht die Reflektion, für den Radar ist das vorteilhaft, den Laser begünstigst Du dadurch. Du hilfst also den :vogelzeig: Wenn Du das machen willst bitte.

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Guest lichterloh

Bewusstes Aufsprühen / Aufkleben / Anbringen / Ansonstwas auf das Kennzeichen stellt in meinen Augen sehr wohl eine Veränderung dar. Und die ist strafbar unabhängig vom erzielten Effekt (= Erkennbarkeit). Insofern wäre der Tatbestand wohl erfüllt.

 

Pers. Meinung. Keine Rechtsberatung.

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Aber ich denke das ist eine Urkundenfälschung, da Du die Urkunde in diesem Fall das Kennzeichen selbst, mit Lack besprühst.
Es ist keine Urkundenfälschung (§ 267 StGB), sondern wirklich Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StVG (vgl. BGHSt 45, 197).
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Mit Erkennbarkeit ist nicht die Erkennbarkeit auf einem Foto gemeint, sondern die Erkennbarkeit mit bloßem Auge. Wenn die Erkennbarkeit auf dem Foto gemeint wäre, könnte das Gesetz unter gewissen Umständen mit Datenschutzbestimmungen kollidieren. Wichtig ist, dass die physikalische Eigentschaft nicht verändern wird, d.h. eine 2 cm dicke Klarlackschicht auf dem Kennzeichen verstößt gegen §22, ein dünner Haarsprayfilm, der nix bringt, ist legal.

Quelle?

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Mit Erkennbarkeit ist nicht die Erkennbarkeit auf einem Foto gemeint, sondern die Erkennbarkeit mit bloßem Auge. Wenn die Erkennbarkeit auf dem Foto gemeint wäre, könnte das Gesetz unter gewissen Umständen mit Datenschutzbestimmungen kollidieren. Wichtig ist, dass die physikalische Eigentschaft nicht verändern wird, d.h. eine 2 cm dicke Klarlackschicht auf dem Kennzeichen verstößt gegen §22, ein dünner Haarsprayfilm, der nix bringt, ist legal.
Das Auftragen einer farblosen Flüssigkeit, die bei Blitzlichtaufnahmen zu einer Reflektion führt, stellt den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs gem. § 22(1) Nr 3 StVG dar (Bay NZV 99, 213)

 

Gruß

Goose

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Vergesst meine Haarspray-Theorie, wenn schon dann denkt über VEIL nach: http://www.laserveil.com/de/

Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Ordnungswidrigkeit oder straffrei?

Immerhin wird die Sichtbarkeit des polizeilichen Kennzeichens ja nur um 900nm Wellenlänge verschlechtert, also im unsichtbaren Bereich.

Ist es eigentlich auch Kennzeichenmissbrauch, wenn man es niemals wäscht (vor der Waschstraße ggf. abdecken oder temporär abmontieren und hinter Windschutzscheibe legen)?

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Ist es eigentlich auch Kennzeichenmissbrauch, wenn man es niemals wäscht (vor der Waschstraße ggf. abdecken oder temporär abmontieren und hinter Windschutzscheibe legen)?

Nö. Aber eine mit einem Verwarngeld belegte Owi.

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  • 4 years later...

Ist zwar etwas alt der Thread... aber dazu muss ich leider noch etwas ergänzen! Mal ganz davon abgesehen, ob es etwas bringt oder nicht, wenn ein Kennzeichen lackiert ist...

 

Wo bitte ist in

§ 22(1) Nr 3 StVG: "...das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt"...

eine Interpretation möglich, welche das Lackieren mit flüssigen Lacken eines Kennzeichens in jeglicher Art untersagt??

 

Die Erkennbarkeit ist eindeutig gegeben: Man kann das amtliche Kennzeichen auf dem Nummernschild ohne Probleme erkennen, da der Lack durchsichtig ist.

 

Es ist weder verdeckt noch beseitigt, da sind wir uns sicher einig...

 

Und verändert ist es auch nicht! Hiermit ist eindeutig das VERÄNDERN des Kennzeichens, sprich den Buchstaben und Ziffern auf dem Schild, gemeint.

 

Womöglich wurde in den bereits genannten Urteilen dies aufgrund dieser § entschieden... jedoch ging die Angelegenheit lediglich zum Oberlandesgericht!

Das Kennzeichen stimmt noch immer mit dem amtlich vergebenen überein. Zum Abfotografieren werden die Schilder nicht ausgegeben. Somit kann der Tatvorwurf, das Kennzeichen für Fotos unkenntlich gemacht zu haben, nicht gegeben sein!

 

Des weiteren muss einem erstmal bewiesen werden, dass man das Kennzeichen selbst besprüht hat, und dies nicht durch jemand anderes geschah.

Das wird der Staatsanwaltschaft erstmal schwer fallen!

Und auch die Einwände, dass man als Fahrzeugführer bzw. halter von der Verkehrssicherheit überzeugt sein muss, kann auch nicht für voll genommen werden!

Niemand kann diesen Klarlack ohne Weiteres auf dem Nummernschild erkennen! Es kann nicht angenommen werden, dass eine Hausfrau sich ihr Nummernschild vor jedem Fahrtantritt so genau überprüft, dass ein eventuell aufgetragener Klarlack zu erkennen ist!

 

Man braucht nur einen anständigen RA, RSV und darf nicht locker geben, wenn es beim AG und LG nicht positiv ausgeht...

 

Wenn das einer mal durchzieht, ist das Problem gelöst...

 

MfG

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Ist zwar etwas alt der Thread... aber dazu muss ich leider noch etwas ergänzen! Mal ganz davon abgesehen, ob es etwas bringt oder nicht, wenn ein Kennzeichen lackiert ist... [...]

Die Erkennbarkeit ist eindeutig gegeben: Man kann das amtliche Kennzeichen auf dem Nummernschild ohne Probleme erkennen, da der Lack durchsichtig ist.

Es ist aber eben nicht mehr auf den Fotos, die die Verkehrsueberwachung macht, erkennbar......

 

Man braucht nur einen anständigen RA, RSV und darf nicht locker geben, wenn es beim AG und LG nicht positiv ausgeht...

Wenn das einer mal durchzieht, ist das Problem gelöst...

Traeum' weiter...... :)

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eine Interpretation möglich, welche das Lackieren mit flüssigen Lacken eines Kennzeichens in jeglicher Art untersagt??

 

Die Erkennbarkeit ist eindeutig gegeben: Man kann das amtliche Kennzeichen auf dem Nummernschild ohne Probleme erkennen, da der Lack durchsichtig ist.

 

Es ist weder verdeckt noch beseitigt, da sind wir uns sicher einig...

 

Und verändert ist es auch nicht! Hiermit ist eindeutig das VERÄNDERN des Kennzeichens, sprich den Buchstaben und Ziffern auf dem Schild, gemeint.

Wie ich schon vor vier Jahren zitierte: Das Auftragen einer farblosen Flüssigkeit, die bei Blitzlichtaufnahmen zu einer Reflektion führt, stellt den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs gem. § 22(1) Nr 3 StVG dar (Bay NZV 99, 213)

 

 

Gruß

Goose

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Mal so eingeworfen, vor kurzem sah ich auf einem Tankstellengelände eine Streife welche eine Nobelkarosse angehalten hatte und Photos von den Kennzeichen gemacht. :)

Es ging wohl um aufgebrachte Firmenlogos im Bereich des blauen Nationalitätenfeldes, statt "D" o.ä. das Firmenlogo einer hier bekannten Firma, sah nach Ärger aus.

Man sieht auch immer wieder den bekannten Syltaufkleber zusätzlich aufs Kennzeichen geklebt, also kurz und gut beim letztgenannten kann ich mir vorstellen verboten, aber im erstgeschilderten Fall, hat der Halter eine Strafe zu erwarten?

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TBNR 810106 10,00 €

 

"Sie setzten ein Fahrzeug in Betrieb,

 

dessen vorderes ( hinteres 810 100 ) Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

 

 

dete

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Mal so eingeworfen, vor kurzem sah ich auf einem Tankstellengelände eine Streife welche eine Nobelkarosse angehalten hatte und Photos von den Kennzeichen gemacht. ;)

Es ging wohl um aufgebrachte Firmenlogos im Bereich des blauen Nationalitätenfeldes, statt "D" o.ä. das Firmenlogo einer hier bekannten Firma, sah nach Ärger aus.

Man sieht auch immer wieder den bekannten Syltaufkleber zusätzlich aufs Kennzeichen geklebt, also kurz und gut beim letztgenannten kann ich mir vorstellen verboten, aber im erstgeschilderten Fall, hat der Halter eine Strafe zu erwarten?

 

Hier steht auch seit langem ein landwirtschaftlicher Anhänger neben einer Bundesstraße im öffentlichen Verkehrsraum herum mit einem selbstgemalten Plastikkennzeichen. Das scheint aber noch keinen gestört zu haben.

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  • 2 weeks later...

Erstaunlich, wie oft dieser "alte Hund" immer wieder auftaucht. Egal, wo Du bist, ein Kennzeichen ist ein amtliches Dokument. Du darfst es leicht verdreckt verwenden, leicht beschädigen, aber jede andere Manipulation etc ist ein strafbarer Tatbestand. Ist das Kennzeichen schwer beschädigt, z.B. durch Anhängerkupplungen etc, ist dieses auszutauschen. Hier in Österreich darf man bei angespraytem Kennzeichen sogar noch etwas mehr "spenden", es funktioniert ganz einfach nicht.

Behelfstafeln wie die angesprochene Geschwindigkeitsanzeige für Anhänger werden, so diese klar lesbar und als solche erkennbar sind, geduldet. Der "Hund" hierbei liegt in der Wortwahl. Wenn Dir also ein Freund und Helfer nicht wohlgesonnen ist, darfst Du eventuell spenden ...

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http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/9c/Citroen-sm-heoek-van-holland-by-RalfR-4.jpg/510px-Citroen-sm-heoek-van-holland-by-RalfR-4.jpg

Citroën SM, Nummertafel hinter Glas; Urheber:Ralf Roletschek, CC-by-nc-nd-3.0

 

Warum wird eigentlich immer gleich bei jeder Veränderung des Kennzeichens eine negative Absicht unterstellt? Wie siehts es eigentlich bei Veränderungen aus die, die Lesbarkeit verbessern bzw. verbessern sollen. Gerade die neuen EU-Kennzeichen sind ja sowas von anfällig gegenüber Steinschlägen, sogar der Insektendreck reicht schon, dass die schwarze Farbe abgeht. Eine dünne gut gemachte Klarlackschicht bringt hier ja gerade den Vorteil, dass das Kennzeichen in einem guten Zustand und damit lesbar bleibt. Andererseits hab ichs auch schon gemacht, dass ich die Ziffern, wenn die schware Farbe ziemlich löchrig geworden ist mit schwarzerm matten Buntlack vorsichtig ausgebessert habe - selbst beim Militär sind verblaßte Ziffern teils mitm schwarzem Edding ausgebessert worden.

Außerdem wie siehts aus, ich hab bisher beim Polieren der Lackflächen mit Wachspolitur meist auch die Nummertafel mitpoliert, damit der Dreck nicht so fest hält und dadurch beim saubermachen die Chance größer ist, dass die schwarze Farbe dran bleibt.

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Warum wird eigentlich immer gleich bei jeder Veränderung des Kennzeichens eine negative Absicht unterstellt?

 

Vielleicht, weil niemand einen 20-€-Gegenstand (= Preis für 2 Standardnummernschilder mit minimalem Handeln) "schützt", indem er für 40 € irgendeine Paste aus dem Internet aufschmiert? :unsure:

 

Wir fuhren zu Sturm- und Dragzeiten auch immer mit Haarspray vorne und Klarsichtfolie hinten (unter die Kofferraumkante geklemmt, ging beim Manta wunderbar :unsure: ). Geholfen hats auch - wenn man direkt nach dem Haarsprayaufbringen durch einen Fliegenschwarm gefahren ist.....

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