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Verjährung Bei "mautprellerei"?


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Hallo zusammen, ein Freund von mir hat gestern Post von der BAG Köln bekommen.

 

Er soll am 28. November 2005 mit einem gemieteten LKW (18tonner) für einen Autobahnabschnitt die fällige Maut nicht entrichtet haben. Dafür wurde ihm mit Datum vom 24.August 2006 (Briefkopf und Poststempel) ein Verwarngeld von 35 Teuronen auferlegt. Zahlbar innerhalb 14 Tagen.

 

Der LKW war über einen Zeitraum von rund 3 Wochen gemietet und nur für diesen einen Abschnitt gab´s ein Ticket. Vorsätzliche "Nichtzahlung" über die OBU ist auszuschließen, da der Chef sein Personal da klar angwiesen hat, dass die OBU ordnungsgemäß zu bedienen ist. Auch Lenkzeiten sind einzuhalten. Bei Missachtung gab´s deswegen schon Abmahnungen bei Kollegen (Es gibt doch noch anständige Chefs).

 

Wenn ich das mit der Verjährung bei den FAQ´s verstanden habe, ist er nach drei Monaten aus dem Schneider? Der Brief an ihn kam ja erst nach 9 Monaten. Er wird am Montag mal im Büro nachfragen, ob da in der Firma irgendwas zwecks Fahrerermittlung gelaufen ist. Er ist in der Regel so 2 Monate am Stück auf Tour, aber nach einem Arbeitsunfall momentan zu Hause.

 

Was sagen die Spezialisten dazu?

Gruß Wavestar

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Die 3 Monate gelten nur bei Verstößen nach § 24 StVG (also alles nach der StVO, StVZO, FeV etc.)

 

Ansonsten richtet sich die Verjährung nach dem maximal möglichen Bußgeld.

Dieses beträgt für das Nichtentrichten der Maut gem. § 10 ABMG zwanzigtausend Euro, somit tritt die Verfolgungsverjährung gem. § 31 OWiG nach drei Jahren ein.

 

Eine Fahrerermittlung ist übrigens nicht zwingend erforderlich, da gem. § 2 ABMG der Halter, der Fahrer sowie der, der über den Gebrauch tatsächlich bestimmt, Mautschuldner sind und gesamtschuldnerisch haften.

 

Gruß

Goose

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@goose

Danke für die Info. Ist ja echt heftig. Werde es mal so weitergeben.

 

Hat man denn da irgendwelche Chancen, aus der Geschichte rauszukommen? Mein Freund ist sich 100% sicher, da nix verkehrt gemacht zu haben. Er ist lange genug im Geschäft um Bedienfehler ausschließen zu können.

Könnte doch auch ein technischer defekt gewesen sein, denn aus der restlichen Mietzeit des LKW ist ja nix mehr gekommen. Vielleicht Ausfall / Störung der Brückeneinheit?

Gruß Wavestar

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